Meister-BaFöG für angehende Erzieher/innen

Meister-Bafög für angehende Erzieher
und Erzieherinnen als zusätzliche
Unterstützung in der Ausbildung
Für die Ausbildung zum/r staatl. anerkannter/n Erzieher/in kann seit diesem Schuljahr
2016/17 auch das so sogenannte Meister-Bafög in Anspruch genommen werden, das
bessere Modalitäten als das Schüler-Bafög bietet. Diese Förderung wertet die
Erzieher/innen-Ausbildung ungemein auf.
Das Meister-Bafög, jetzt auch Aufstiegs-Bafög, fördert die Vorbereitung auf mehr als 700
Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Betriebswirt/in und jetzt
eben auch Erzieher/ in. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in
Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich- rechtliche Prüfungen nach dem
Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach
Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, heißt es dazu vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung.
Gefördert wird, wenn man sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Erzieher/in
vorbereitet. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsförderungsgesetz nicht. Die Förderung beinhaltet …
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Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag
abzuschließen.
Zur Finanzierung des Lehrgangs kann man einkommens- und
vermögensunabhängig einen Betrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren
erhalten, und zwar bis maximal 15 000 Euro. 40 Prozent erhält man als Zuschuss,
über den Rest gibt es ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im
eigenen Haushalt erziehen, können ebenfalls einkommens- und
vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungs-zuschlag in
Höhe von 130 Euro erhalten. Diesen erhalten sie während der Maßnahme komplett
als Zuschuss.