Meister-Bafög für angehende Erzieher und Erzieherinnen als zusätzliche Unterstützung in der Ausbildung Für die Ausbildung zum/r staatl. anerkannter/n Erzieher/in kann seit diesem Schuljahr 2016/17 auch das so sogenannte Meister-Bafög in Anspruch genommen werden, das bessere Modalitäten als das Schüler-Bafög bietet. Diese Förderung wertet die Erzieher/innen-Ausbildung ungemein auf. Das Meister-Bafög, jetzt auch Aufstiegs-Bafög, fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Betriebswirt/in und jetzt eben auch Erzieher/ in. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich- rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten, heißt es dazu vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Gefördert wird, wenn man sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Erzieher/in vorbereitet. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsförderungsgesetz nicht. Die Förderung beinhaltet … Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Zur Finanzierung des Lehrgangs kann man einkommens- und vermögensunabhängig einen Betrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15 000 Euro. 40 Prozent erhält man als Zuschuss, über den Rest gibt es ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Alleinerziehende, die Kinder unter 10 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, können ebenfalls einkommens- und vermögensunabhängig zusätzlich einen pauschalen Kinderbetreuungs-zuschlag in Höhe von 130 Euro erhalten. Diesen erhalten sie während der Maßnahme komplett als Zuschuss.
© Copyright 2024 ExpyDoc