Ausnahmezustand im Südpark: Polizei macht Ernst Der Ausnahmezustand im halleschen Südpark ist am Donnerstag in Kraft getreten. Am Mittwoch hatte die Polizei verstärkte Kontrollen und mehr Streifen angekündigt. Und bereits einen Tag später wurden tatsächlich grundlos Passanten „gefilzt“, mussten sämtliche Taschen auspacken, Rucksäcke wurden durchsucht, wie Betroffene uns mitteilten. Die Polizei bezieht sich dabei auf die Rechtsgrundlage des § 20 Absatz 2 Satz 1 SOG LSA. Dort heißt es: „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich Straftäter verbergen.“ Jene Kontrollen wolle man im Bereich Ernst-Hermann-Meyer-Straße, Lortzingbogen, Brahmsbogens, Offenbachstraße und Kirchteich durchführen, so die Polizei. Und von jenem Recht wurde nun am Donnerstag bereits Gebrauch gemacht. Anlass der verstärkten Kontrollen ist eine Zunahme der Straftaten im Südpark um 17 Prozent in diesem Jahr, insbesondere Körperverletzungen, Brandstiftungen und sexuelle Belästigungen. Aus diesem Grund sollen in den folgenden Tagen auch vier Überwachungskameras in der Eduard-Künnecke-Straße und der Mendelssohn-Bartholdy-Straße installiert. Deren Aufnahmen werden 72 Stunden gespeichert. Aktuelle Nachrichten aus dem Südpark ständig auf unserer Themenseite.
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