Ausnahmezustand im Südpark: Polizei macht Ernst

Ausnahmezustand im Südpark: Polizei
macht Ernst
Der Ausnahmezustand im halleschen Südpark ist am Donnerstag in Kraft
getreten. Am Mittwoch hatte die Polizei verstärkte Kontrollen und mehr
Streifen angekündigt. Und bereits einen Tag später wurden tatsächlich
grundlos Passanten „gefilzt“, mussten sämtliche Taschen auspacken, Rucksäcke
wurden durchsucht, wie Betroffene uns mitteilten.
Die Polizei bezieht sich dabei auf die Rechtsgrundlage des § 20 Absatz 2 Satz
1 SOG LSA. Dort heißt es: „Die Polizei kann die Identität einer Person
feststellen, wenn die Person sich an einem Ort aufhält, von dem auf Grund
tatsächlicher Anhaltspunkte erfahrungsgemäß anzunehmen ist, dass dort
Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben oder sich Straftäter
verbergen.“ Jene Kontrollen wolle man im Bereich Ernst-Hermann-Meyer-Straße,
Lortzingbogen, Brahmsbogens, Offenbachstraße und Kirchteich durchführen, so
die Polizei. Und von jenem Recht wurde nun am Donnerstag bereits Gebrauch
gemacht.
Anlass der verstärkten Kontrollen ist eine Zunahme der Straftaten im Südpark
um 17 Prozent in diesem Jahr, insbesondere Körperverletzungen,
Brandstiftungen und sexuelle Belästigungen. Aus diesem Grund sollen in den
folgenden Tagen auch vier Überwachungskameras in der Eduard-Künnecke-Straße
und der Mendelssohn-Bartholdy-Straße installiert. Deren Aufnahmen werden 72
Stunden gespeichert.
Aktuelle Nachrichten aus dem Südpark ständig auf unserer Themenseite.