Stellungnahme Land Salzburg vom 5. Oktober 2016

Legislativ- und
Verfassungsdienst
Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
Datum
Chiemseehof
2003-BG/301/59/11-2016
05.10.2016
Postfach 527 | 5010 Salzburg
Betreff
Fax +43 662 8042-2165
Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der
Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und
des Schutzes der inneren Sicherheit; Stellungnahme
Bezug: BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016
[email protected]
Mag. Thomas Feichtenschlager
Telefon +43 662 8042-2290
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zum im Gegenstand bezeichneten Verordnungsentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:
1. Allgemeines:
Österreich ist seit dem Frühjahr 2015 stark von der Flüchtlingssituation in Europa betroffen.
Das Bundesland Salzburg erlebte im Rahmen der Flüchtlingskrise besondere Belastungen. In
Salzburg war die Gesamtsituation im Vergleich zu den anderen Bundesländern vor allem deshalb
besonders angespannt, da die genutzten Grenzübertrittsstellen unmittelbar im Stadtgebiet lagen oder an die Landeshauptstadt Salzburg angrenzten. Damit war ein Siedlungsraum involviert,
in dem alleine auf Salzburger Seite rund 250.000 Menschen leben und arbeiten.
Die Bedrohungen, die von der Flüchtlingssituation in Ländern wie Libyen, der Türkei oder Griechenland ausgehen, sind in der internationalen Diskussion allgegenwärtig. Entscheidend für die
Situation im Bundesland Salzburg wird aber vor allem das Vorgehen der italienischen Behörden
sein. Sollte es in der Zusammenarbeit zwischen Österreich und Italien zu Interessenkonflikten
kommen, die in unilateralen Maßnahmen Italiens münden, so kann sich die Situation für Salzburg in wenigen Tagen extrem verschärfen.
Im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit sowie
einer geordneten Alltagsnormalität waren die Behörden sowie die Einsatz-, Hilfs- und Rettungsorganisationen bereits über Monate bis an die Belastungsgrenze gefordert. Phasenweise Einwww.salzburg.gv.at
Amt der Salzburger Landesregierung | Landesamtsdirektion
Postfach 527 | 5010 Salzburg | Österreich | Telefon +43 662 8042 0* | [email protected] | DVR 0078182
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schränkungen auf dem Weg zur und von der Arbeit, überfüllte öffentliche Plätze und Wartebereiche des öffentlichen Verkehrs (zB. Hauptbahnhof Salzburg), Menschenbewegungen durch die
Landeshauptstadt Salzburg sowie entlang der A1 Westautobahn und/oder auf Bundes- und Landesstraßen, illegales Campieren auf allen verfügbaren freien Flächen in Grenznähe u.v.m. prägten dabei das Erscheinungsbild Salzburgs.
2. Die Situation im Bundesland Salzburg:
Den Erläuterungen zum geplanten Vorhaben ist darin zuzustimmen, dass die Versorgungssysteme der öffentlichen Hand durch den starken Zustrom an Flüchtlingen extrem unter Druck stehen.
Die Bewältigung der Migrationsbewegung des Jahres 2015 allein lässt für den Haushalt des Landes Salzburg in den nächsten fünf Jahren kumulierte Mehrkosten in Höhe von bis zu 95 Millionen
Euro für den Sozialbereich (Mindestsicherung, Grundversorgung, soziale Dienste etc.) sowie von
bis zu 12 Millionen Euro für den Bildungsbereich (Kinderbetreuung, Sprachförderkurse in den
Schulen, etc.) erwarten. Gerade für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen entstehen für die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe besondere Herausforderungen bei
der zeitgerechten Ausbildung von zusätzlichem und dementsprechend qualifiziertem Personal.
2.1. Im Zusammenhang mit dem Bereich der Grundversorgung muss auch auf die schwierige Situation bei der Suche nach neuen Standorten für Flüchtlingsquartiere hingewiesen werden. Allein die Bereitstellung von Großquartieren (= Quartiere für mehr als 70 Personen) hat seit dem
Beginn der Migrationsbewegung im Jahr 2015 für das Land Salzburg Mehrkosten in der Höhe von
rund 3 Millionen Euro (Adaptierungskosten etc) verursacht. Daraus entstehen Verbindlichkeiten
aus der Anmietung von Objekten für die nächsten fünf Jahre in der Höhe von bis zu 0,9 Millionen Euro pro Jahr. Der administrative Aufwand für die Abwicklung von Projekten dieser Größenordnung bindet amtsübergreifend außerordentlich viele Ressourcen. Unabhängig davon gestaltet sich mittlerweile auch die Immobiliensuche deutlich schwieriger als noch zu Beginn des
Jahres 2015. Die negativen Schlagzeilen rund um neue Flüchtlingsquartiere verschrecken Eigentümer von potentiell geeigneten Immobilien.
2.2. Auch die Schwierigkeiten bei der Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt verursachen erhebliche Folgekosten, welche in den Bereichen Bildung, Integration und Arbeitsmarkt,
vor allem aber im Bereich der Mindestsicherung schlagend werden. Die Ursachen dafür sind die
folgenden:
• Es dauert im Schnitt 15 bis 20 Jahre, bis sich die Beschäftigungsquoten von Flüchtlingen der
von Inländern angleichen.
• Nach einem Zeitraum von 10 Jahren verfügen nur ca. 55% der Flüchtlinge in Österreich über
Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
prachen (CEFR). Wie verschiedene Studien (bspw. EC/OECD Working Paper 2016: „How are refugees faringon the labour market in Europe?“) zeigen, gelingt eine Integration in den Arbeitsmarkt dann, wenn eine adäquate Sprachbeherrschung nachweisbar ist. Um den für den
Arbeitsmarkt angestrebten Status B1 zu erreichen, sind jedoch frühzeitig Maßnahmen zu treffen, die den Spracherwerb bereits im Stadium der Antragstellung flächendeckend sicherstellen.
• Nachdem die Investitionen in zusätzliche Sprach- und Integrationskurse erst in den nächsten
Jahren greifen werden, ist die Schätzung, dass nach 5 Jahren (nur) 50% der Flüchtlinge ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen haben werden, realistisch. Das Sprachniveau B1 ist zwar
entscheidend dafür, dass eine Arbeitsmarktintegration grundsätzlich stattfinden kann, ist aber
für eine ausbildungsadäquate Beschäftigung nicht ausreichend.
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• Erste, vorläufige Ergebnisse des Qualifikationsscreenings der in Salzburg aufhältigen Asylsuchenden zeigen, dass nicht nur im Hinblick auf die sprachlichen, sondern auch im Hinblick auf
die beruflichen Kompetenzen erhebliche Diskrepanzen zu den Anforderungen des regionalen
Arbeitsmarktes bestehen und in den nächsten Jahren erhebliche qualifikationsfördernde Maßnahmen gesetzt werden müssen.
Aufgrund dieser Rahmenbedingungen muss davon ausgegangen werden, dass die überwiegende
Mehrheit der Flüchtlinge über Jahre hinaus von den Leistungen der Mindestsicherung leben und
damit das System an die Grenzen seiner Belastbarkeit gelangen wird. Die außerordentlichen Belastungen der Versorgungssysteme der öffentlichen Hand können dementsprechend auch negative Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit des Landes haben. Umgekehrt erfordert bereits die derzeitige Zahl der Asylwerbenden in Salzburg sowie die lange Dauer
der Asylverfahren eine erhebliche Finanzierungsleistung von Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt (Deutschkurse, Nachholen von Pflichtschulabschlüssen etc.) durch das Land. Diese
Leistungen konnten bisher durch verschiedene budgetäre Maßnahmen wie Umschichtungen
und/oder Rücklagenauflösungen bewältigt werden, eine weitere Zunahme der Kosten wäre allerdings unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum noch finanzierbar.
2.3. Durch den erheblichen Anstieg der Schülerzahlen im letzten Schuljahr gerade im Bereich
der außerordentlichen Schüler von 2.255 (Stand 1. Oktober 2014) auf 2.318 (Stand 1. Oktober
2015) und schließlich auf 2.447 (Stand 31. März 2016) wird auch der Bildungsbereich vor eine
große Herausforderung gestellt. Massive finanzielle Auswirkungen sind hier insbesondere im Bereich der Planstellen zu verzeichnen.
2.3.1. Im Schuljahr 2015/16 wird das Land Salzburg den Stellenplan voraussichtlich um ca. 30
Planstellen überschreiten, davon können geschätzt ca. 20 Planstellen der Flüchtlingswelle zugeschrieben werden (ca. 10 Planstellen sind der Situation in der Sonderpädagogik zuzuordnen).
Für das Schuljahr 2015/16 wird eine „Überschreitungsplanstelle“ mit rund 41.000 Euro bewertet.
Die Planstellenvergabe bzw. –zuteilung ergibt sich anhand der Schüler- und Klassenzahlen. Ein
Großteil der Stellenplanüberschreitung resultiert aus der sogenannten „Flüchtlingswelle“, die
für eine Stellenplanung – wie sie für jedes Schuljahr im APS-Bereich erfolgt – überraschend und
– bezogen auf die Standorte – völlig unvorhersehbar eingetreten ist.
Im Bereich der Sprachförderung wurden vom Bund 52 Planstellen zugeschlagen, der Verbrauch
des Landes liegt bei 72 Planstellen. Es wird hier aber nicht zwischen Kindern mit nichtdeutscher
Erstsprache/außerordentlicher Status und schulpflichtigen Asylwerbern bzw asylberechtigten
Kindern ohne Sprachkenntnisse unterschieden. Anzumerken ist dazu, dass der Bedarf der
Sprachförderung in den folgenden Schuljahren jedenfalls konstant hoch bleiben wird.
2.3.2. In Salzburg sind derzeit 28 Sprachhelferinnen und -helfer eingesetzt. Bis Ende August
2016 beliefen sich die Gesamtkosten des Projektes von „Akzente Salzburg“ auf rund 207.000
Euro, wobei alleine auf den Schulbereich 145.000 Euro entfielen. Angemerkt wird, dass der tatsächliche Verwaltungsaufwand bei weitem höher liegt: Die Hilfe zum Spracherwerb ist sehr betreuungsintensiv, der zeitliche Betreuungsaufwand durch Verwaltungsmitarbeiter ist bei den
angegebenen Beträgen nicht berücksichtigt.
2.3.3. Der schulische Bereich war für den Zustrom nicht deutschsprechender und schutzsuchender Kinder unzureichend vorbereitet. Daher bereitete der Mangel an Dolmetschern bzw.
sprachkundigen Personen vor allem für Arabisch und Farsi Schwierigkeiten hinsichtlich der Sicherstellung der Verständigung. Diese Problematik erfuhr erst im Frühjahr 2016 eine Entschärfung, erst nachdem das Flüchtlingsquartier in Freilassing geschlossen wurde, konnten die Dolmetscher, welche für die Polizei im Einsatz waren, in den Schulbereich übergeführt werden.
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Ein neuerlicher Zustrom an Flüchtlingskindern wie im Zeitraum Herbst 2015 bis Frühjahr 2016
würde allerdings erneut zu einer massiven Verschärfung der Situation führen.
2.3.4. Zur Abhaltung von Sprachförderstunden besteht aufgrund der restriktiven Vorgaben des
Bundesministeriums für Bildung ein Bedarf an speziell ausgebildetem Lehrpersonal: Zulassungsbedingung für den Sprachförderunterricht ist die Absolvierung einer facheinschlägigen Ausbildung. Diese restriktive Vorgabe des Bundesministeriums für Bildung und die begrenzten Ressourcen der Pädagogischen Hochschule führten zu einem entsprechenden Mangel an ausgebildetem Personal, der kurzfristig nur dadurch behoben werden konnte, dass zumindest die Absolvierung eines „Crashkurses“ sowie die Anmeldung zu einem einschlägigen Lehrgang gegeben sein
müssen, um die jeweilige Person im Unterrichtsbetrieb einsetzen zu können. Es muss allerdings
darauf hingewiesen werden, dass bei einem neuerlichen Zustrom an schutzsuchenden Kindern
wie im Zeitraum Herbst 2015 bis Frühjahr 2016 das Angebot an Qualifikationsmaßnahmen im
Bereich der Sprachförderung für Landeslehrpersonen bei weitem nicht ausreichen würde.
2.4. Neben den humanitären Herausforderungen ist die Zivilgesellschaft auch mit anderen Belastungen als Folge des starken Zustroms an Flüchtlingen konfrontiert.
2.4.1. So zeigen die konkreten Erfahrungen aus diversen Bürger-Informationsveranstaltungen im
Zusammenhang mit der Errichtung von neuen Quartieren für die Grundversorgung und die damit
einhergehenden – teils heftigen – Anrainerproteste, dass die Nöte und Ängste der Bevölkerung
weit über eine bloße subjektive Verunsicherung hinausgehen. Für das Bundesland Salzburg seien
hier exemplarisch die Beispiele der Quartiere bzw Quartiersuche in Salzburg-Kasern (Straniakstraße) sowie Salzburg-Elisabethvorstadt (Karl-Wurmb-Straße) genannt.
2.4.2. Auch die Situation am Salzburger Hauptbahnhof muss hier erwähnt werden: Während der
Migrationsbewegungen nach Deutschland in den Herbstmonaten des Jahres 2015 war der Salzburger Hauptbahnhof wochenlang stark beeinträchtigt. Die zentralen Ereignisse in diesem Zusammenhang waren:
• der Massenandrang in der Spar-Filiale in der Bahnhofspassage führte in der Nacht vom 31. August 2015 zu einer derart aufgeschaukelten Situation, dass es zu einer Art kollektiven Ladendiebstahl kam;
• die Nutzung der Bahnhofsgarage als Notunterkunft und damit die nicht mehr gegebene Erreichbarkeit des Bahnhofs für den Individualverkehr;
• wild campierende Transitflüchtlinge rund um den Salzburger Hauptbahnhof;
• durch den starken Zustrom von Flüchtlingen in der Notunterkunft in der Parkgarage des Bahnhofs kam es zeitweise zu tumultartigen Situationen, die bis zu einer Evakuierung der gesamten
Parkgarage führten.
Auch entlang der Strecke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Grenzübergang Freilassing kam
es zu Zwischenfällen:
• Flüchtlingsmarsch durch die Stadt Richtung Grenze Freilassing; ohne Vorwarnung und damit
auch für die Einsatzkräfte völlig ungeplant setzte sich ein Tross an Personen vom Bahnhof weg
in Bewegung Richtung Grenzübergang Freilassing; dabei wurde der gesamte Verkehr entlang
des neuralgischen Straßenzugs Sait-Julien-Straßen/Ignaz-Harrer-Straße/Münchner Bundesstraße lahm gelegt;
• Durch den rasch ansteigenden Zustrom der Flüchtlinge Richtung Deutschland waren die Straßen und das komplette Areal rund um den Grenzübergang zwischen Salzburg-Stadt und Freilassing komplett in Beschlag genommen; in Ermangelung anderer Möglichkeiten campierten hunderte Personen unkontrolliert rund um den Grenzbereich und blockierten diesen Knotenpunkt
damit für mehrere Tage.
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2.4.3. Als Ergebnis all dieser Entwicklungen hat sich der Salzburger Hauptbahnhof zu einem
‚hotspot‘ in Sachen Kriminalität entwickelt. Die Kriminalität ist dabei vor allem unter Beteiligung von Migranten dramatisch gestiegen. Die konkreten Zahlen sind dem Bundesministerium
für Inneres bekannt. Ein weiterer Zustrom von Flüchtlingen, ähnlich wie im Herbst 2015, ist für
die Sicherheitslage am Salzburger Hauptbahnhof nicht mehr verkraftbar.
Dass die durch diese Entwicklungen bedingten Belastungen der Zivilgesellschaft und des öffentlichen Lebens auch dementsprechend negative Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und
innere Sicherheit des Landes haben, kann wohl nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden.
3. Zusammenfassende Bewertung des geplanten Vorhabens:
Sowohl die öffentliche Hand als auch die Zivilgesellschaft haben in der Vergangenheit die durch
die Flüchtlingsbewegung 2015 bedingten außerordentlichen Herausforderungen gemeistert, was
allerdings nicht zu dem Schluss verleiten darf, dass auch eine jährliche Wiederholung dieser
Herausforderungen bewältigt werden kann. Dazu fehlen einerseits die organisatorischen und
finanziellen Rahmenbedingungen, um derartige Migrationsströme zum jeweiligen Zeitpunkt unmittelbar beherrschen zu können, andererseits werden dadurch langfristige Folgekosten ausgelöst, sei es in Systemen der sozialen Absicherung (zB Mindestsicherung), sei es in organisatorischen Fragen wie etwa der Ausbildung von qualifiziertem Personal für Kinder- und Jugendbetreuung (Lehrer, Sozialarbeiter, etc). Maßnahmen, die einen ähnlich starken Zustrom an Flüchtlingen wie im Jahr 2015 eindämmen können, sind daher gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Dr. Paul Sieberer
Amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels finden Sie unter
www.salzburg.gv.at/amtssignatur
Ergeht an:
1.
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3.
4.
5.
6.
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Bundesministerium für Inneres, Herrengasse 7, 1014 Wien, E-Mail
Bundeskanzleramt, Ballhausplatz 2, 1014 Wien, E-Mail: CC
Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4,
1010 Wien, E-Mail: CC
Fachgruppe Präsidium, Chiemseehof, Postfach 527, 5020 Salzburg, zu do Zl 20012F/18/176-2016, Intern
Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Südtiroler Platz 11, Postfach 527, 5020
Salzburg, Intern
Abteilung 3 Soziales, Fanny-v.-Lehnert-Straße 1, Postfach 527, 5020 Salzburg, zu do Zl 2030/610/762-2016, Intern
Abteilung 8 Finanz- und Vermögensverwaltung, Kaigasse 2a, Postfach 527, 5020 Salzburg,
zu do Zl 20801-ALL/47.323/530-2016 sowie 20801-ALL/47.323/534-2016, Intern