Aktuelle Information zur Trinkwasserqualität

Aktuelles aus dem Bereich Gesundheitsamt
Qualität von Trinkwasser aus privaten Brunnen
Auf Grund einer kürzlich veröffentlichten Artikels in der lokalen Presse zur Belastung des
Wassers aus privaten Brunnen möchte das Gesundheitsamt an dieser Stelle nochmals
darauf hinweisen, dass das im Landkreis zur Verfügung gestellte Trinkwasser den
Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Sollte es hier in
Ausnahmesituationen kurzzeitig zu Abweichungen kommen, so werden die betroffenen
Abnehmer umgehend informiert und es werden sofortige Maßnahmen zur
Wiederherstellung der Wasserqualität in Abstimmung mit dem zuständigen Versorger
eingeleitet.
Um die Trinkwasserqualität auch in den Privathaushalten und dem damit verbundenen
öffentlichen Trinkwassernetz jederzeit sicher gewährleisten zu können, möchten wir an
dieses Stelle nochmals an die Anzeigepflicht gemäß § 13 Abs. 3 der
Trinkwasserverordnung erinnern. Danach ist die Nutzung von Hausbrunnen und
Regenwasseranlagen meldepflichtig.
Die Meldepflicht betrifft alle Inhaber von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen, die diese
Anlagen zusätzlich zu einem vorhandenen Trinkwasseranschluss im Gebäude nutzen. Nicht
eingeschlossen ist die ausschließliche Nutzung außerhalb des Hauses, z. B. zur
Bewässerung. Die Meldepflicht gilt für Neuinstallationen, aber auch für Anlagen, die
bereits betrieben werden. Eine Anzeige hat beim zuständigen Gesundheitsamt zu erfolgen.
Die Unterlassung der Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Leitungen von Hausbrunnen/Regenwasseranlagen und Trinkwasseranlage sind dauerhaft,
farblich unterschiedlich zu kennzeichnen und deren Entnahmestellen als solche deutlich
kenntlich zu machen. Ein Verbinden von Leitungen der Hausbrunnen/
Regenwasseranlagen mit dem Trinkwassernetz darf nicht erfolgen. Wird Trinkwasser
nachweislich durch Krankheitserreger aus Wasser von Hausbrunnen/ Regenwasseranlagen
verunreinigt, so stellt das eine Straftat dar.
Zur Anmeldung Ihres Hausbrunnens benutzen Sie bitte das auf unserer Internetseite zum
Download verfügbare Formular „Anzeige einer Wasserversorgungsanlage (Hausbrunnen)“.