Aktuelles aus dem Bereich Gesundheitsamt Qualität von Trinkwasser aus privaten Brunnen Auf Grund einer kürzlich veröffentlichten Artikels in der lokalen Presse zur Belastung des Wassers aus privaten Brunnen möchte das Gesundheitsamt an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass das im Landkreis zur Verfügung gestellte Trinkwasser den Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Sollte es hier in Ausnahmesituationen kurzzeitig zu Abweichungen kommen, so werden die betroffenen Abnehmer umgehend informiert und es werden sofortige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität in Abstimmung mit dem zuständigen Versorger eingeleitet. Um die Trinkwasserqualität auch in den Privathaushalten und dem damit verbundenen öffentlichen Trinkwassernetz jederzeit sicher gewährleisten zu können, möchten wir an dieses Stelle nochmals an die Anzeigepflicht gemäß § 13 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung erinnern. Danach ist die Nutzung von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen meldepflichtig. Die Meldepflicht betrifft alle Inhaber von Hausbrunnen und Regenwasseranlagen, die diese Anlagen zusätzlich zu einem vorhandenen Trinkwasseranschluss im Gebäude nutzen. Nicht eingeschlossen ist die ausschließliche Nutzung außerhalb des Hauses, z. B. zur Bewässerung. Die Meldepflicht gilt für Neuinstallationen, aber auch für Anlagen, die bereits betrieben werden. Eine Anzeige hat beim zuständigen Gesundheitsamt zu erfolgen. Die Unterlassung der Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Leitungen von Hausbrunnen/Regenwasseranlagen und Trinkwasseranlage sind dauerhaft, farblich unterschiedlich zu kennzeichnen und deren Entnahmestellen als solche deutlich kenntlich zu machen. Ein Verbinden von Leitungen der Hausbrunnen/ Regenwasseranlagen mit dem Trinkwassernetz darf nicht erfolgen. Wird Trinkwasser nachweislich durch Krankheitserreger aus Wasser von Hausbrunnen/ Regenwasseranlagen verunreinigt, so stellt das eine Straftat dar. Zur Anmeldung Ihres Hausbrunnens benutzen Sie bitte das auf unserer Internetseite zum Download verfügbare Formular „Anzeige einer Wasserversorgungsanlage (Hausbrunnen)“.
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