Betreuungsvereinbarung zum Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ Riedhausen Gemeinde Riedhausen – Grundschuljahr 2016 / 2017 Betreuungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Riedhausen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Ekkehard Stettner - nachstehend auch „Gemeinde“ genannt und Name der Eltern: ............................................................................................................................. Name des zu betreuenden Kindes: ............................................................................................................................. Anschrift: ............................................................................................................................. Telefon: ............................................................................................................................. Bankverbindung: ............................................................................................................................. Gewünschte Betreuungszeiten bitte ankreuzen: Uhr - Zeiten 7:15 - 7:50 7:35 - 7:50 11:20 - 12:05 12:05 - 13:00 13:00 - 14:00 14:00 - 16:00 Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag ------------ ------------- ------------- Freitag ------------- nachstehend auch: „die Eltern“ genannt wird folgende Betreuungsvereinbarung im Rahmen des Angebotes Verlässliche Grundschule abgeschlossen: 1 Vorbemerkung: Die Gemeinde Riedhausen bietet im Rahmen des vom Kultusministerium BadenWürttemberg formulierten Angebotes der Verlässlichen Grundschule eine Betreuung über die Schulstunden hinaus an. Die Schulträgergemeinden unterstützen dieses Angebot und übernehmen die anteiligen Gemeinkosten (z.B. für Heizung, Strom, Wasser, Gebäudenutzung, ...). Verwaltungskosten werden keine angesetzt. Die zu deckenden tatsächlich anfallenden Personalkosten werden zum großen Teil von dem Landeszuschuss und durch Elternbeiträge (Betreuungsentgelte) aufgebracht. Entstehende Fehlbeträge übernimmt die Schulträgerschaft der Grundschule Riedhausen. § 1 Vertragsgegenstand, Rechtsform (1) Die Gemeinde Riedhausen erfüllt die Betreuung im Rahmen des Angebotes der „Verlässlichen Grundschule“ an Schultagen jeweils der gewünschten bzw. angebotenen Betreuungszeiten vor Unterrichtbeginn und nach dem Unterrichtende. Die Einrichtung ist öffentlich. In den Schulferien erfolgt keine Betreuung. (2) Von Montag bis Donnerstag besteht für die Schulkinder die Möglichkeit in der Grundschule ein Mittagessen zu bekommen. Hierzu ist spätestens bis 8.15 Uhr am betreffenden Tag eine Anmeldung zum Essen bei der Schulleitung notwendig. § 2 Kostentragung (1) Die Kosten der Betreuung werden aus den tatsächlich anfallenden Personal- und Sachkosten, die zum Betrieb und der Betreuung erforderlich sind, ermittelt. Die Gemeinde Riedhausen beantragt die Bezuschussung der Personalkosten durch das Land Baden-Württemberg. (2) Die Kosten im Schuljahr 2016/2017 betragen pro Kind monatlich 10,-- € (nur vormittags oder nur mittags) bzw. 15,-- € (vormittags und mittags) und 20,00 € (vorund/oder mittags und nachmittags) egal wie oft ein Kind das Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule nutzt. Der Monat August ist beitragsfrei. Die monatlich zu entrichtenden Entgelte sind ohne Kürzung spätestens bis zum Ende jedes Kalendermonats zur Zahlung fällig und werden von der Gemeinde Riedhausen abgebucht. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch bei Beginn oder Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, Krankheit oder durch das Fernbleiben eines Kindes. 2 (3) Die Kosten für das Mittagessen werden von der Gemeinde vom Konto der Erziehungsberechtigten abgebucht. Die Kosten pro Mahlzeit betragen derzeit 3,80 Euro. § 3 Ermächtigung zur Abbuchung Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ermächtigen die Eltern die Gemeinde die jeweils nach § 2 fälligen Entgelte zum Fälligkeitszeitpunkt (vierteljährlich) von ihrem Konto abzubuchen. § 4 Anmeldung, Kündigung, Ausschluss aus der Betreuung (1) Die Anmeldung hat jeweils zum Monatsbeginn schriftlich zu erfolgen. (2) Diese Vereinbarung gilt dann bis zum Schuljahresende und löst sich danach auf, ohne dass es weiterer Schritte bedarf. Für jedes neue Schuljahr ist eine erneute schriftliche Anmeldung bei der Gemeinde abzugeben. (3) Die Kündigung der Betreuungsvereinbarung durch die Erziehungsberechtigten ist nur monatlich möglich. § 5 Abmeldung bei Krankheit / sonstiges Fehlen Nimmt ein Schüler an der Betreuung nicht teil, ist die zuständige Betreuerin telefonisch zu unterrichten. Telefonnummer Frau Diana Birkenmaier: 07587 / 1393 oder mobil 0152-53217054 Telefonnummer Frau Irmgard Renn: 07587 / 305 oder mobil 0176-38066763 Telefonnummer Frau Antje Stettner: mobil 0172-4833606 § 6 Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat Die Gemeinde wird den Elternbeirat über die aktuelle Kalkulation informieren und den Elternbeirat hören. Das Ergebnis der Anhörung wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. § 7 Aufsicht / Haftung (1) Während der Betreuungszeiten sind grundsätzlich die eingesetzten Kräfte für die Schüler ihrer Gruppen verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Schüler durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen derselben. Für Schüler, die sich eigenmächtig ohne Abmeldung aus der Kernzeitbetreuung entfernen, wird keine Haftung übernommen. (2) Der gesetzliche Schulunfallversicherungsschutz erstreckt sich auf die Betreuungszeit, sowie auf den direkten Weg zwischen Wohnung und Schule bzw. 3 Kernzeitbetreuung und Schule. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind sofort der Grundschule Riedhausen zu melden. (3) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler, die in die Kernzeitbetreuung mitgebracht werden. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Schülers zu kennzeichnen. Für Schäden, die von Schulkindern verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten als Gesamtschuldner. § 8 Regeln (1) Die Schulordnung gilt im gesamten Haus der Grundschule Riedhausen. (2) Die verlässliche Grundschule findet hauptsächlich in drei Räumen statt: Klassenzimmer „Verlässliche Grundschule“ , Turnhalle (Bewegungszimmer) und Außengelände mit Spiel- und Bolzplatz. Dabei sind folgende Regeln einzuhalten: Im Klassenzimmer sind keine Bewegungsspiele und Ballspiele erlaubt. Diese sind im Bewegungszimmer oder auf dem Bolz- und Spielplatz möglich. (3) Die Betreuerinnen sind berechtigt, den Kindern Anweisungen zum Spielen und zum Verhalten zu erteilen. (4) Kinder die während der Betreuung sich grob ungebührlich verhalten, können nach schriftlicher Androhung zeitlich befristet von der Betreuung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Gemeinde im Einvernehmen mit der Schulleitung. (5) Die Kinder sind pünktlich zum Schluss der Verlässlichen Grundschule abzuholen. Erfolgt die Abholung der Kinder von anderen als den uns bekannten Erziehungsberechtigten ist dies unbedingt den Betreuerinnen mitzuteilen. § 9 Anerkennung Mit der Unterzeichnung der Anmeldung durch den/die Erziehungsberechtigten wird diese Betreuungsvereinbarung als verbindlich anerkannt und tritt damit in Kraft. Riedhausen, den ………………………………………………………………………………………………… Unterschrift Erziehungsberechtigter 4
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