Minoritenplatz 5, 1010 Wien www.bmb.gv.at DVR 0064301 Bundesministerium für Inneres Herrengasse 7 1010 Wien per E-Mail Sachbearbeiter/in: Mag. Simone Gartner-Springer Abteilung Präs.3 Tel.: +43 1 531 20-2331 Fax: +43 1 531 20-812331 [email protected] Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ: BMB-13.315/0003-Präs.3/2016 Ihr Zeichen: BMI-LR1330/0013-III/1c/2016 Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit; Ressortstellungnahme Das Bundesministerium für Bildung nimmt Bezug auf das do. Schreiben vom 7. September 2016, dankt für die Übermittlung des Entwurfes einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit und nimmt wie folgt Stellung: Hinsichtlich der Erläuterungen zum gegenständlichen Verordnungsentwurf bzw. der Begründung gemäß § 36 Abs. 2 AsylG 2005 darf auf folgende Entwicklungen in Bezug auf den „Bildungsbereich“ (Seiten 5ff) hingewiesen werden: Hinsichtlich der Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulbereich und deren Entwicklung ist ausgehend von der derzeit aktuellsten Flüchtlingserhebung des Bildungsministeriums zum Stichtag 30. Juni 2016 und unter der Annahme, dass Flüchtlingskinder als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommenen werden, zu bemerken, dass am Ende des Schuljahres 2015/16 die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulbereich mit 42.375 oder 7,4% anzusetzen wäre. Dies würde gegenüber dem Beginn des Schuljahres 2014/15 einer Steigerung um 37%, gegenüber dem Beginn des Schuljahres 2015/16 einer Steigerung um 20% entsprechen. Die korrespondierende Passage könnte wie folgt präzisiert werden: „Ebenso hat sich die Zahl der außerordentlichen Schüler im Pflichtschulbereich innerhalb nur eines Jahres um ein Drittel rund 20% gegenüber den letzten Jahren auf rund 46.000 42.000 bzw. 8,2% 7,2% erhöht.“ Was die angeführten 1.170 VZÄ bezüglich des „psychosozialen bzw. pädagogischen Supportpersonals“ anbelangt, so wäre darauf hinzuweisen, dass diese Schätzung einerseits auch durch die Länder und andere Ressorts finanzierte Kräfte beinhaltet hat und andererseits als nicht mehr aktuell zu bezeichnen ist. Derzeit geht das Bundesministerium für Bildung Seite 2 von 2 zu Geschäftszahl BMB-13.315/0003-Präs.3/2016 geschätzt von rund 1.320 VZÄ aus. Im Zusammenhang mit der Finanzierung durch unterschiedliche Quellen lässt sich eine exakte finanzielle Bewertung nicht vornehmen. Wien, 6. Oktober 2016 Für die Bundesministerin: SektChef Ing. Mag. Andreas Thaller Elektronisch gefertigt Unterzeichner Bundesministerium für Bildung Datum/Zeit 2016-10-06T11:21:30+02:00 Aussteller-Zertifikat CN=a-sign-corporate-light-02,OU=a-sign-corporate-light-02,O=A-Trust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Serien-Nr. 991639922 Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigniert. Prüfinformation Informationen zur Prüfung des elektronischen Siegels bzw. der elektronischen Signatur finden Sie unter: http://www.signaturpruefung.gv.at. Informationen zur Prüfung des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.bmb.gv.at/verifizierung.
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