Stellungnahme des Bundesministeriums für Bildung vom 6. Oktober

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1010 Wien
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Sachbearbeiter/in:
Mag. Simone Gartner-Springer
Abteilung Präs.3
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Fax: +43 1 531 20-812331
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Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ:
BMB-13.315/0003-Präs.3/2016
Ihr Zeichen: BMI-LR1330/0013-III/1c/2016
Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung
der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
und des Schutzes der inneren Sicherheit; Ressortstellungnahme
Das Bundesministerium für Bildung nimmt Bezug auf das do. Schreiben vom
7. September 2016, dankt für die Übermittlung des Entwurfes einer Verordnung der
Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit und nimmt wie folgt Stellung:
Hinsichtlich der Erläuterungen zum gegenständlichen Verordnungsentwurf bzw. der Begründung
gemäß § 36 Abs. 2 AsylG 2005 darf auf folgende Entwicklungen in Bezug auf den
„Bildungsbereich“ (Seiten 5ff) hingewiesen werden:
Hinsichtlich der Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulbereich und
deren Entwicklung ist ausgehend von der derzeit aktuellsten Flüchtlingserhebung des
Bildungsministeriums zum Stichtag 30. Juni 2016 und unter der Annahme, dass
Flüchtlingskinder als außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufgenommenen werden, zu
bemerken, dass am Ende des Schuljahres 2015/16 die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen
und Schüler im Pflichtschulbereich mit 42.375 oder 7,4% anzusetzen wäre. Dies würde
gegenüber dem Beginn des Schuljahres 2014/15 einer Steigerung um 37%, gegenüber dem
Beginn des Schuljahres 2015/16 einer Steigerung um 20% entsprechen. Die korrespondierende
Passage könnte wie folgt präzisiert werden: „Ebenso hat sich die Zahl der außerordentlichen
Schüler im Pflichtschulbereich innerhalb nur eines Jahres um ein Drittel rund 20% gegenüber
den letzten Jahren auf rund 46.000 42.000 bzw. 8,2% 7,2% erhöht.“
Was die angeführten 1.170 VZÄ bezüglich des „psychosozialen bzw. pädagogischen
Supportpersonals“ anbelangt, so wäre darauf hinzuweisen, dass diese Schätzung einerseits
auch durch die Länder und andere Ressorts finanzierte Kräfte beinhaltet hat und andererseits
als nicht mehr aktuell zu bezeichnen ist. Derzeit geht das Bundesministerium für Bildung
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geschätzt von rund 1.320 VZÄ aus. Im Zusammenhang mit der Finanzierung durch
unterschiedliche Quellen lässt sich eine exakte finanzielle Bewertung nicht vornehmen.
Wien, 6. Oktober 2016
Für die Bundesministerin:
SektChef Ing. Mag. Andreas Thaller
Elektronisch gefertigt
Unterzeichner
Bundesministerium für Bildung
Datum/Zeit
2016-10-06T11:21:30+02:00
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