Duncker`scher Muskelegel beim Schwarzwild

Kaiser-Friedrich-Straße 1
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
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http://www.mueef.rlp.de
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V.
Egon-Anheuser-Haus
55457 Gensingen
[email protected], [email protected]
05.10.2016
Ökologischer Jagdverband e.V.
Landesverband Rheinland-Pfalz
Forsthaus Oberbirkholz
57587 Birken-Honigsessen
[email protected], [email protected]
Mein Aktenzeichen
Ihr Schreiben vom
104-86 301/2016-1#9
Referat 432
Ansprechpartner/-in / E-Mail
Telefon/Fax
Herr Dr. Sven Gierse
[email protected]
06131 16-4423
06131 16-174423
Duncker'scher Muskelegel beim Schwarzwild;
weiteres Vorgehen in Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Herren,
wie anlässlich unserer Besprechung am 22.07.2016 in Mainz (bzw. telefonisch im
Nachgang dazu) vereinbart möchte ich Ihnen kurz über die aktuelle Situation zum
Duncker’schen Muskelegel berichten, damit Sie Ihrerseits Ihre Mitglieder in geeigneter
Weise informieren und sensibilisieren können:
Der Duncker’sche Muskelegel (im Folgenden: DME) ist eigentlich unter Parasitologen
ein „alter Bekannter“, er erfährt jedoch aktuell hohe Aufmerksamkeit. Ob die derzeit
zahlreichen Nachweise in Gewebeproben von Wildschweinen auf ein aktuelles
Ausbreitungsgeschehen hindeuten, ist noch nicht klar und Gegenstand einer Reihe
von Untersuchungen.
Zu Biologie und Vorkommen in Rheinland-Pfalz:
Der DME ist ein Parasit, der zu seiner Entwicklung mehrere Wirtswechsel benötigt
und nacheinander Fleischfresser, Wasserschnecken und Frösche befällt. Werden
infizierte Frösche von Fuchs oder Marderhund gefressen, schließt sich der Kreislauf.
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Verkehrsanbindung
Parkmöglichkeiten
Sie erreichen uns ab Hbf. mit den Linien 6/6A (Richtung Wiesbaden), 64
(Richtung Laubenheim), 65 (Richtung Weisenau), 68 (Richtung Hochheim), Ausstieg
Haltestelle „Bauhofstraße“.
Zufahrt über Kaiser-Friedrich-Str. oder Bauhofstraße.
Parkplatz am Schlossplatz
(Einfahrt Ernst-Ludwig-Straße),
Tiefgarage am Rheinufer
(Einfahrt Peter-Altmeier-Allee)
Andere Tiere und auch der Mensch können sich durch Aufnahme des Erregers
infizieren. Auch wenn der DME bereits vor mehr als 160 Jahren erstmals beschrieben
wurde, weiß die Wissenschaft bislang nur wenig über seine Bedeutung als
Krankheitserreger für den Menschen, über seine Verbreitung und über Verfahren, mit
denen er in Lebensmitteln wirksam abgetötet werden kann.
Im Sommer 2015 wurde der DME erstmals bei einem rheinland-pfälzischen
Wildschwein als Zufallsbefund bei der Trichinenuntersuchung nachgewiesen. Seitdem
mehren sich die Funde aus einem bislang relativ eng umschriebenen Bereich in den
Landkreisen Rhein-Pfalz-Kreis, Bad Dürkheim und auch Germersheim. Da die
Zwischenwirte an Gewässer gebunden sind, stammen auch die betroffenen
Wildschweine aus Revieren in der Nähe von Gewässern, insbesondere
Altrheinarmen. Das Landesuntersuchungsamt untersucht im Rahmen eines
Monitorings Proben von Wildschweinen aus allen Landkreisen, um einen Überblick
über die Verbreitung des DME zu erhalten. Erste Ergebnisse scheinen den
bundesweiten Trend zu bestätigen, wonach ein geringer Teil der Wildschweine DMETräger ist.
Welches Risiko stellt DME beim Verzehr von Wildbret dar?
Wildschweinefleisch kann immer Träger von Krankheitserregern wie z. B.
Salmonellen oder Campylobacter sein. Daher ist es bei uns üblich, Wildbret vor dem
Verzehr gründlich durchzuerhitzen, um diese Erreger damit abzutöten. Diese
Empfehlung gilt weiterhin und auch betreffend den DME.
Es ist zu betonen, dass zu diesen Fragen einige Literaturangaben widersprüchlich
sind und daher noch Forschungsbedarf besteht. Die Empfehlungen werden laufend
anzupassen sein.
Ganz unabhängig davon stellt sich die Frage, wie die bloße Tatsache, dass das
Fleisch mit DME belastet sein könnte, vom Konsumenten aufgenommen wird.
Was bedeutet das für Jagd und Wildbret?
In der Lebensmittelhygiene gilt das Vorsorgeprinzip, Risiken für die Verbraucherinnen
und Verbraucher sind immer auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Werden DME in einem Wildschwein nachgewiesen, sei es zufällig im Rahmen der
Trichinenuntersuchung oder bei der gezielten Suche im Monitoring, ist der Wildkörper
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von Rechts wegen als untauglich für den Verzehr durch den Menschen zu beurteilen
( Stellungnahme 027/2007 des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vom
01.07.2007,
http://www.bfr.bund.de/cm/343/wildschweinfleisch_kann_den_gesundheitsgefaehrlich
en_dunckerschen_muskelegel_enthalten.pdf). Er muss unschädlich über die
Tierkörperbeseitigung entsorgt werden. Dadurch wird auch eine weitere Verbreitung
des DME über Wildtiere, die den Kadaver fressen, vermieden.
Unterstützt das Land die Jägerinnen und Jäger finanziell?
Die betroffenen Landkreise und das Landesuntersuchungsamt tragen im Rahmen des
Monitorings die Kosten der zusätzlichen Untersuchungen auf DME. Zusätzlich hat die
Oberste Jagdbehörde zugesagt, die Entsorgungskosten für betroffene Tierkörper, die
im laufenden Monitoring im Jahr 2016 anfallen, durch Mittel aus der Jagdabgabe zu
übernehmen.
Wie geht es weiter?
Die zahlreichen noch offenen Fragen stellen sich nicht nur für Rheinland-Pfalz,
sondern für ganz Deutschland. Auf Bundesebene wird über Untersuchungen in
Gebieten mit hohem DME-Vorkommen sowie über Möglichkeiten der
Brauchbarmachung befallener Wildtierkörper diskutiert. Bis dahin gilt es, im Rahmen
des Monitorings weiter belastbare Daten zu sammeln. Dazu ist die
Lebensmittelüberwachung auch auf die Kooperation mit der Jägerschaft angewiesen.
Aktuell werden Wildschweine aus den besonders betroffenen Revieren auch gezielt
auf DME untersucht. So möchten wir vermeiden, dass ein Erregernachweis
Auswirkungen auf Wildschweine aus unverdächtigen Revieren hat. Die
Veterinärämter, in deren Zuständigkeit die betroffenen Reviere fallen, konnten bereits
deutlich zur Beruhigung der Lage beitragen.
Für die gute Zusammenarbeit „in Sachen Duncker“ sind wir den Verbänden sehr
dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Dr. Sven Gierse
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