INForum - Gemeinde Gebenstorf

INForum
Ausgabe 2/16
Einladung 25. Oktober 2016 | Aula Mehrzweckhalle Brühl | 19.00 Uhr
GEBENSTORF
Es gäbigs Dorf im Wasserschloss
...eifach gäbig
Sympathisch,
dynamisch,
offen.
Neuigkeiten
rund um
Gebenstorf.
Inhaltsverzeichnis
» Einladung zum INForum...................................................................................................4
» Editorial Rolf Senn, Gemeindeammann..........................................................................5
» Legislaturziele 2014 bis 2017...........................................................................................6
– Aktiv in Bearbeitung stehende Projekte....................................................................8
– Vor dem Abschluss stehende Projekte....................................................................14
» Was tut sich sonst noch.................................................................................................15
» Traktanden und Infos zur Budgetgemeindeversammlung
vom 1. Dezember 2016...................................................................................................16
» Betrachtung der Stellenentwicklung der Dienstleistungsbetriebe............................22
» Wort des neuen und abtretenden Gemeinderatsmitgliedes.......................................24
» Allgemeine Informationen..............................................................................................25
» Ortsparteien von Gebenstorf.........................................................................................27
» Termine............................................................................................................................30
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Einladung zum INForum
Dienstag, 25. Oktober 2016 | Aula Mehrzweckhalle Brühl |
19.00 Uhr
Themen
» Begrüssung durch Gemeindeammann Rolf Senn
» Überblick über den aktuellen Stand der Legis­
laturziele, der aktiv in Bearbeitung und vor dem
Abschluss stehenden Projekte
» Kurzvorstellung der Traktanden der Budget­
gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2016
» Fragen und Diskussion
» Apéro im Foyer
Der Gemeinderat freut sich über Ihren Besuch.
Freundliche Grüsse
GEMEINDERAT GEBENSTORF
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Editorial – Rolf Senn, Gemeindeammann
Liebe Gebenstorferinnen und Gebenstorfer
Gerne informiere ich Sie mit der fünften Ausgabe des INForums über den aktuellen
Stand der Legislaturziele sowie der laufenden und abgeschlossenen Projekte. Mit der
transparenten Abbildung und Kommentierung der Ziele und Projekte möchte ich Ihr
Interesse an den kommunalen Aufgaben weiterhin stärken. Die Gemeinde Gebenstorf
steht aufgrund des rasanten Wachstums in allen Bereichen vor grossen Herausforde­
rungen. Im Spannungsfeld zwischen den wachsenden und bedürfnisorientierten Auf­
gaben im öffentlichen Interesse und den finanziellen Rahmenbedingungen und Erwartungen der Bevölkerung werden sich für den Gemeinderat in Zukunft vermehrt wichtige
Fragen zur Infrastrukturplanung stellen, um den Finanzhaushalt im Gleichgewicht zu
halten. Es gilt, eine haushälterische Interessenabwägung und Priorisierung der Aufga­
ben vorzunehmen und in den kommenden Jahren jene Projekte zu realisieren, welche
einer breiten Öffentlichkeit dienen. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!
Ich wünsche Ihnen spannende Momente beim Lesen und freue mich, Sie zur Informa­
tionsveranstaltung am Dienstag, 25. Oktober 2016, 19.00 Uhr in die Aula der Mehr­
zweckhalle Brühl einzuladen. An diesem Anlass stellt der Gemeinderat auch kurz die
Vorlagen der kommenden Gemeindeversammlung vor und steht Ihnen für Auskünfte
und für die Beantwortung allfälliger Fragen gerne zur Verfügung.
Besuchen Sie auch unsere zwei Gemeindeversammlungen pro Jahr. Die nächste findet
statt am 1. Dezember 2016 in der Mehrzweckhalle Brühl.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung der Projekte und Ihre Teilnahme an den kommunalen Anlässen.
Es grüsst Sie freundlich
Rolf Senn
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Legislaturziele 2014 – 2017
Bei der Erarbeitung der Legislaturziele hat sich der Gemeinderat auf Themengebiete
fokussiert, die während der laufenden Legislatur neu erarbeitet oder überarbeitet
­
werden sollen. Einzelne Ziele werden bis zur Vollendung die Legislaturperiode über­
schreiten. Das Tagesgeschäft und die Vielzahl kleinerer bis mittlerer Projekte sowie
die Dienstleis­tungen, die durch die Mitarbeitenden der Gemeinde ausserhalb dieser
Vorhaben erbracht werden, sind dabei nicht aufgenommen worden. Über weit fortge­
schrittene laufende Projekte, welche Bestandteil der Legislaturziele sind, orientieren
wir Sie laufend in der Rundschau oder der Tagespresse. Um die Legislaturziele als
Führungsinstrument wirksam einzusetzen, wird der Fortschritt sämtlicher Massnahmen
durch den Gemeinderat aktiv gesteuert. Im Rahmen der gemeinderätlichen Geschäfts­
planung findet eine regelmässige Überprüfung sämtlicher Zielsetzungen statt.
PLANUNG ZUSÄTZLICHER ALTERSWOHNRAUM
Legislaturziel
Die anhaltende Nachfrage an günstigem und zweckmässigem Alterswohnraum setzt
ein Konzept über die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für das Alter voraus. Die
Realisierung kann weitgehend aus den bestehenden Legaten finanziert werden.
Massnahmen und Status
Im Vorfeld der anstehenden Planung war entscheidend zu wissen, wo zukünftig der
neue Schulraum realisiert wird. Nachdem diese Frage an der letzten Gemeindever­
sammlung beantwortet und geklärt wurde, wird zu Beginn des neuen Jahres eine Kom­
mission eingesetzt, welche beauftragt wird, ein bedarfs- und altersgerechtes Konzept
auszuarbeiten. Danach sollen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit die Entscheidungen
über die Weiterentwicklung von altersgerechtem Wohnraum gefällt werden.
DORFENTWICKLUNG «GEBENSTORF 2040»
Legislaturziel
Bereits aus früheren Kommissionen bestehen Ideenvorschläge für die Weiterentwick­
lung der Gemeinde. Viele der Ideen wurden umgesetzt oder sind in Planung. Grund­
legende Veränderungen und Strategien gilt es noch festzulegen.
Massnahmen und Status
Das Entwicklungskonzept in Form einer Gesamtschau, insbesondere wie sich unsere
Gemeinde bis ins Jahr 2040 entwickeln soll, wurde noch nicht in Angriff genommen
und wird auf die nächste Legislatur verschoben, da die erforderlichen Ressourcen
­(personell und finanziell) momentan nicht ausreichen und eine Dringlichkeit nicht ge­
geben ist.
6
IMMOBILIENSTRATEGIE
Legislaturziel
Im Umfeld knapper Landreserven ist die Gemeinde auf Grundstücke oder Liegenschaften
angewiesen, um Infrastrukturbauten für öffentliche Zwecke zu planen und zu realisieren.
Massnahmen und Status
Durch den Gemeinderat ist eine zukunftsgerichtete Immobilienstrategie zu definieren.
Die Arbeiten werden auf die nächste Legislatur verschoben.
VERBINDUNG SAND – DORF
Legislaturziel
Die Gebiete Sand und Dorf sind durch das Hölibachtal einschneidend getrennt. Ziel
ist es, die Gebiete Sand und Dorf durch einen Verbindungssteg für Fussgänger und
Velofahrer miteinander zu verbinden, um eine schnellere und oekologische Erreich­
barkeit vom und zum Zentrum und den Anschluss an die öffentlichen Verkehrsmittel
sicherzustellen. Die Gemeindeversammlung hat einem Kredit von Fr. 80’000 für eine
Projektstudie zugestimmt.
Massnahmen und Status
Die Einwohnergemeindeversammlung hat am 9. Juni 2016 die Kreditabrechnung über
die Vorprojektstudie genehmigt. Der weitere Projektverlauf ist abhängig von der Finanz­
lage der Gemeinde sowie vom Einverständnis der privaten Grundeigentümer und den
übrigen Entscheidungsträgern.
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Aktiv in Bearbeitung...
VIDEOÜBERWACHUNG GEMEINDELIEGENSCHAFTEN
Die Gemeindeversammlung hat einen Kredit über Fr. 150’000 genehmigt für mehr Si­
cherheit der Gemeindeliegenschaften (Videoüberwachungssystem).
Status
Das Projekt hat sich durch verschiedene Umstände verzögert und wird dieses Jahr
in Zusammenarbeit mit der Firma Relis AG realisiert.
SCHULRAUMPLANUNG
Aufgrund veränderter Unterrichtsformen, dem prognostizierten Schüleranstieg so­
wie anstehender Sanierungen von Schulliegenschaften, drängt sich eine umfassende
Schulraumplanung auf.
Status
Durch die Gemeindeversammlung wurde am 9. Juni 2016 ein Projektierungskredit von
Fr. 400’000 bewilligt für die Planung von Ersatz- und zusätzlichem Schulraum im Brühl.
In Z
­ usammenarbeit mit der Firma Metron AG Brugg wird durch die Baukommission 1
das Projekt- und Wettbewerbsverfahren vorbereitet. An der Wintergemeindeversamm­
lung 2017 soll dem Souverän die Kreditvorlage für den Bau von Ersatz- und neuen
Schulräumen unterbreitet werden. Als flankierende Massnahme wurde eine Arbeits­
gruppe «Sicherer Schulweg» eingesetzt.
SANIERUNG PAUSENAREAL BRÜHL
Den Schulkindern soll altersgerecht ein bedürfnisorientierter Pausenplatz zur Verfügung
gestellt werden, weshalb eine Sanierung des heutigen Pausenareals erforderlich ist.
Status
Der Gemeinderat hat vom Vorprojekt zustimmend Kenntnis genommen. Zeitgleich mit
dem Kreditantrag für den Schulhausneubau wird auch der erforderliche Kredit von ca.
Fr. 500’000 für die Neugestaltung des Pausenareals Brühl zur Abstimmung gebracht.
8
SANIERUNG GEMEINDELIEGENSCHAFTEN
Verschiedene Gemeindeliegenschaften sind teilweise sanierungsbedürftig und müssen
in den nächsten Jahren zeitgemäss renoviert werden.
Status
Das Sanierungskonzept über die Gemeindeliegenschaften wurde erarbeitet. Es weist
über die nächsten Jahre einen hohen Investitionsbedarf aus. Diese Investitionen wurden
auf Grund der Schulraumplanung zurückgestellt. Es ist vorgesehen, die Liegenschaften
etappenweise zu sanieren und die Kosten über das ordentliche Budget abzurechnen.
REGIONALE FUSSBALLANLAGE
In Untersiggenthal soll eine regionale Fussballanlage entstehen, welche durch die Ge­
meinden Untersiggenthal, Turgi und Gebenstorf realisiert und finanziert wird. Die not­
wendigen Kredite wurden von den Gemeindeversammlungen der beteiligten Gemeinden
gesprochen.
Status
Nach längerem Verzögern durch Einsprachen der Anwohner hat der Rechtsdienst des
Regierungsrates entschieden:
-die Beschwerde der Anwohner sei abzuweisen
-der Gewässerraum sei eingehalten
-die vorgesehenen Lärmschutzmassnahmen seien sachgerecht, die Lärmberech­
nungen im Wesentlichen korrekt und die entstehenden Lärmimmissionen seien um­
weltverträglich, die Anlage sei umweltverträglich.
Das BVU empfiehlt eine Beleuchtungsberechnung mit erweitertem Untersuchungspe­
rimeter zu machen und nach Inbetriebnahme der Beleuchtungsanlage eine Abnahme­
messung durchzuführen. Ausserdem kann die Gemeinde Untersiggenthal das noch
fehlende Grundstück der Nachbarin von 192 m2 käuflich erwerben. Die Beschwerde­
führer hatten bis am 10. Oktober 2016 die Möglichkeit, sich zu diesen Beschwerdeant­
worten und Vernehmlassungen zu äussern.
REVISION BAU- UND NUTZUNGSORDNUNG, ZONEN- UND
KULTURLANDPLAN
Der Gemeinderat hat, unterstützt von den beiden Arbeitsgruppen Siedlungsgebiet und
Kulturland, den ersten Entwurf der Revision Siedlung und Kulturland abgeschlossen.
Status
Dieses Projekt liegt gegenüber dem ursprünglichen Terminplan stark im Verzug. Grund
dafür sind vor allem das neue Raumplanungsgesetz und die wachsenden und sich
wandelnden Ansprüche des Kantons an die Planungsanforderungen. Die geplanten
Einzonungen wurden vom Kanton strikte abgelehnt. Der Kanton fordert andererseits
immer zusätzliche Gutachten für Verkehr, innere Verdichtung etc. Zudem werden die
Dekrete Reuss und Wasserschloss angepasst. Der Gemeinderat hat in dieser Sache
keine Einigung gefunden und dagegen Beschwerde geführt. Der Planungskredit von
Fr. 190’000 ist aufgebraucht und der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2016
wird ein Zusatzkredit von Fr. 170’000 beantragt, um die Planung fortführen und hoffent­
lich Ende 2017 abschliessen zu können.
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VERSCHIEDENE PLANUNGEN
Neben der laufenden Gesamtrevision der Zonen- und Nutzungsplanung sind gegenwär­
tig weitere verschiedene Planungen im Gange, welche in dieser Legislatur abgeschlossen
werden sollten:
-Teilzonenplanänderung Limmatspitz (BAG-Areal)
-Erschliessung Limmatstrasse Süd
-Erschliessungsplanänderung Hinterhof
-Gestaltungsplanung Geelig
-Gestaltungsplanung Turnhalle Landstrasse
-Verkehrsplanung Geelig
Status
In Zusammenarbeit mit den teilweise privaten Grundeigentümern sind sämtliche
­Planungsaufgaben in Angriff genommen worden und sind mehr oder weniger weit
­fortgeschritten. Über das Wohn- und Gewerbegebiet Geelig wurde eine Verkehrsanalyse
durch das Ing.-Büro Ballmer & Partner erarbeitet. Es liegt ein umfassender Massnahmen­
plan vor, welcher demnächst allen Grundeigentümern zugestellt wird. Im gegenseitigen
Dialog werden danach die Massnahmen diskutiert, welche kurz- oder längerfristig reali­
siert werden sollen.
Der Teilzonenplan Limmatspitz wird – vorausgesetzt die Einwendungen können abgehan­
delt werden – an der Budgetgemeindeversammlung 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt.
PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG
In der Gemeinde besteht ein Reglement über das nächtliche Dauerparkieren. Eine Ord­
nung über den Tagesparkraum besteht nicht. Ein von der Verkehrskommission erarbei­
tetes Parkierungskonzept wurde noch nicht definitiv verabschiedet.
Status
Die Überarbeitung des Parkraumkonzeptes wurde dem Ingenieurbüro Ballmer & Part­
ner in Auftrag gegeben. Das Resultat soll an einer Gemeindeversammlung im 2017 zu
Beschlussfassung unterbreitet werden.
ÖFFENTLICHER VERKEHR
Der Gemeinderat hat eine Reihe von Massnahmen und Verbesserungen im öffentlichen
Verkehr definiert und die Firma Metron AG mit der Erarbeitung eines Grobkonzeptes
beauftragt.
Status
Die Firma Metron AG hat ein Konzept erstellt, welches Verbesserungsmassnahmen für den
öffentlichen Verkehr enthält. Das Konzept wurde dem Kanton vorgestellt und begrüsst.
Auf den Fahrplanwechsel Dezember 2017 wird folgende Verbindung tagsüber eingeführt:
Linie Untersiggenthal Mühleweg – Turgi SBB – Cherne Gebenstorf (Linie 359) im ½ Stun­
dentakt tagsüber mit Anschluss S12 in Turgi.
Ab Fahrplanwechsel Dezember 2019 ist geplant, ebenfalls die Linie 362 im ½ Stunden Takt
von Brugg über Gebenstorf Cherne nach Mellingen Heitersberg zu führen.
Die Frequenzen in den Nachtstunden und am Wochenende sind noch nicht definiert. Vor­
behalten bleibt jedoch die Genehmigung durch den Regierungsrat und den Grossen Rat.
Die Weiterführung der RVBW Linie 7 von Birmenstorf Schinenbühl nach Gebenstorf Cherne
ist immer noch in Prüfung. Die Erschliessung der Sandstrasse / Dorfstrasse kann nur mit
einem Ortsbus gelöst werden, welcher von der Gemeinde selber finanziert werden müsste.
Der Kanton hat eine Beteiligung an der Mitfinanzierung abgelehnt.
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VERKAUF TURNHALLE LANDSTRASSE
In absehbarer Zeit wird die Turnhalle Landstrasse veräussert.
Status
Die Teilzonenplanänderung ist rechtsgültig erfolgt und der Gestaltungsplan steht vor
dem Abschluss. Der Kanton verlangt jedoch noch einen unabhängigen Fachbericht,
welcher eingeholt wurde. Das Mitwirkungsverfahren und die Planauflage kann nun ge­
startet werden. Vor dem Verkauf soll das Gebäude rückgebaut werden, wozu die Ge­
meindeversammlung mit einem entsprechenden Kredit das Einverständnis gegeben
hat. Es ist damit zu rechnen, dass der Verkauf im Jahr 2017 über die Bühne gehen
wird. Der Rückbau erfolgt noch dieses Jahr.
SANIERUNG KANTONSSTRASSEN
Basierend auf dem Betriebs- und Gestaltungskonzept erarbeitet das Departement Bau,
Verkehr und Umwelt, für die Kantonsstrassen K 117 und K 440 (Landstrasse und Vogel­
sangstrasse) ein Sanierungsprojekt. Im Zuge der Sanierungsarbeiten müssen auch die
Werkanlagen Abwasser und Wasser saniert werden.
Status
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat in Zusammenarbeit mit der Gemeinde
die Sanierungsprojekte für die Landstrasse K117 und die Vogelsangstrasse K 440 erar­
beitet. Der Gemeinderat hat diese Projekte verabschiedet und die benötigten Mittel für
den Strassenbau gemäss Kantonsstrassendekret im Finanzplan aufgenommen. Eine
öffentliche Orientierung der Bevölkerung erfolgte am 29. September 2016. Der Ge­
meindeversammlung vom 1. Dezember 2016 werden die Baukredite für die Sanierung
und Erneuerung der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung zur Beschluss­
fassung unterbreitet. Anschliessend wird die öffentliche Projektauflage durchgeführt.
Sobald das genehmigte Projekt vorliegt, erfolgt der Landerwerb. Die Realisierung ist
abhängig vom Verfahrensverlauf und ab 2018/2019 geplant. Die Sanierungsarbeiten
erstrecken sich voraussichtlich über einen Zeitraum von ca. 18 Monaten.
SANIERUNG GEMEINDESTRASSEN
Die Strassen und Werkleitungen sollen unter Berücksichtigung der Werterhaltungspla­
nung zeitgemäss unterhalten und erneuert werden.
Status
Die Sanierungsprojekte sind im Finanzplan erfasst und konsolidiert. Im Bewusstsein,
dass nur eine «rollende» Planung zielführend sein kann, werden die Projekte entspre­
chend umgesetzt und realisiert.
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GENERELLE ENTWÄSSERUNGSPLANUNG (GEP)
Das GEP beinhaltet eine Reihe von technischen Massnahmen zur Auf- und Umrüstung
der Entwässerungs- und Regenentlastungsanlagen. Die entsprechenden Projektierungs­
kredite wurden von der Gemeindeversammlung bewilligt.
Status
Die Machbarkeitsstudie für den Neubau des Regenklärbeckens Brühl kommt zum
Schluss, dass die Variante 3 – welche südwestlich der Merzweckhalle in den Sportplatz
zu liegen kommt – weiter zu verfolgen ist. Dies ist nun die Grundlage für die Erteilung
des Auftrages für das Ausführungsprojekt. Der Bau ist im Jahr 2018 vorgesehen. Die
Nachrüstung resp. Sanierung des Regenbeckens Geelig ist im nächsten Jahr geplant.
STRATEGIE ELEKTRZITÄTSVERSORGUNG GEBENSTORF AG
Die EV Gebenstorf AG befindet sich zu 100% im Besitz der Gemeinde. Der Zweck der
AG ist die sichere, preiswerte Versorgung der Einwohner mit Strom. Durch die sich lau­
fend ändernden regulatorischen Rahmenbedingungen des Strommarktes ist auch eine
stetige Anpassung der Strategie der EVG AG nötig.
Status
Unter externer professioneller Begleitung fand zwischen Gemeinderat, Verwaltungsrat
und Geschäftsleitung ein Workshop statt zur Strategie EV Gebenstorf AG. In Anleh­
nung an die Eigentümerstrategie und im Sinne der strategischen Ausrichtung wurde
beschlossen, die Dienstleistungen der EV Gebenstorf AG weiterhin wirtschaftlich, kun­
denfreundlich und nachhaltig zu erbringen und zukünftig weitere Wachstumsmöglich­
keiten und Kooperationen zu prüfen.
ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG – ALTLASTENSANIERUNG
Der Grosse Rat hat entschieden, die kantonalen Abgeltungen an Untersuchungen und
Sanierungen von belasteten Standorten (ehemalige Abfallgruben) bis 2017 zu erstrecken.
Status
Der Gemeinderat hat am 23. Juni 2015 das Ing.-Büro Porta beauftragt, die notwen­
digen Abklärungen an den Standorten «Schächli, Brühl und Guggiloch» in Gebenstorf
vorzunehmen, um allfälligen Sanierungsbedarf zu klären und diese Kosten beim Kanton
zur anteilsmässigen Abgeltung anzumelden. Die Untersuchung «Schächli» ist abge­
schlossen. An den Standorten «Brühl und Guggiloch» müssen ab Mitte September
noch Grundwasserbohrungen bei tiefem, mittlerem und hohen Wasserstand vorge­
nommen werden, welche über mehrere Monate andauern werden. Ein abschliessender
Entscheid durch die Abteilung für Umwelt bezüglich des definitiven Sanierungsbedarfs
kann nicht vor Dezember 2016 erwartet werden.
Weiter wird der Gemeinderat die gemeindeeigenen, bestehenden Entsorgungsstellen
auf ihre Tauglichkeit bzw. Angebote überprüfen und dazu Massnahmen treffen. Ins­
besondere das rasche Bevölkerungswachstum sowie die zunehmenden Recycling­
mengen werden miteinbezogen.­
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FINANZPLANUNG – FINANZSTRATEGIE UND LEISTUNGSANALYSE
Die finanziell grossen Herausforderungen in den nächsten 10 Jahren setzen eine trans­
parente Finanzplanung und Finanzstrategie voraus. Mit einer flankierenden Leistungsana­
lyse sollen Einsparungsmöglichkeiten bei den Betriebskosten oder neue Einnahmequel­
len geprüft und analysiert werden.
Status
1.Finanzplan
Zusammen mit der Finanzkommission wurden die Eckdaten und Grundlagen für
den langfristigen Finanzplan festgelegt. An der kommenden Budgetgemeindever­
sammlung wird der Gemeinderat über die Finanzplanung im Lichte der anstehen­
den Investitionen ausführlich informieren.
2.Finanzstrategie
Die Finanzstrategie ist ebenfalls Bestandteil der laufenden Beratungen zwischen
Gemeinderat und Finanzkommission. Sie legt die Grundzüge und Indikatoren fest,
nach denen sich der Gemeinderat richten muss, um einen stabilen Finanzhaushalt
zu gewährleisten.
3.Leistungsanalyse
In Zusammenarbeit mit der Firma Hüsser & Gmür sind die Arbeiten der Leistungsana­
lyse in Angriff genommen worden. Es wurden aus allen Bereichen Ausgabe- und
Einnahmepositionen definiert, welche überprüft und priorisiert wurden. Teilweise
konnten im neuen Budget bereits Minderausgaben oder Mehreinnahmen berück­
sichtigt werden. Die Leistungsanalyse wird laufend bearbeitet und erstreckt sich
über einen längeren Zeitraum.
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Vor dem Abschluss stehende Projekte
ERSATZ STRASSENBELEUCHTUNG
Basierend auf den Vorschriften des Bundes hat die Gemeindeversammlung einen ­Kredit
von Fr. 350’000 für den etappenweisen Ersatz energieineffizienter Leuchtmittel bewilligt.
Die Realisierung der dritten Etappe mit 115 Lampen steht bevor und sollte bis Ende
Jahr abgeschlossen sein. Die Natrium Hochdruck Lampen (gelb) werden nicht ersetzt.
Im Sanierungsprojekt der Land- und teilweise der Vogelsangstrasse ist die Umrüstung
auf LED Lampen ebenfalls vorgesehen.
JUGENDLOKAL
Am 12. Juni 2014 bewilligte die Gemeindeversammlung einen Kredit von Fr. 140’000 für
den Umbau des Ladenlokals Cherne 1 in ein Jugendlokal.
Die Umbauarbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Die Kreditabrechnung erfolgt im
Sommer 2017.
PROZESS- UND PROJEKTMANAGEMENT SOWIE IKS
Der Aufbau eines zielgerichteten und wirksamen Prozess- und Projektmanagementes ist
zwingend, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken und die Betriebsorganisa­
tion zu optimieren. Mit dem IKS sollen risikorelevante Prozesse definiert werden.
In Zusammenarbeit mit der Firma Publis werden jährlich 8 bis 10 Prozesse definiert.
Es wurde zudem ein Reglement erarbeitet über das Interne Kontrollsystem (IKS). Die
Risikoanalyse der Gemeinde Gebenstorf ist abgeschlossen. Insgesamt wurden bisher
24 Prozesse beschrieben und 16 sind in Arbeit.
Alle 3 Monate finden nun regelmässig Projektreviews durch den Gemeinderat statt, und
falls notwendig, werden entsprechende Massnahmen bezüglich Kosten, Termine und
Qualität beschlossen.
NEUORDNUNG KOMMISSIONEN
Die gemeinderätlichen ständigen Kommissionen sollen bedarfsgerecht eingesetzt, kons­
tituiert und organisiert werden. Dabei sollen die Aufgaben und Kompetenzen mit zeitge­
mässen Pflichtenheften geregelt werden.
Es stehen nur noch vereinzelt Optimierungen bei den bestehenden Kommissionen an.
Die Pflichtenhefte der Kommissionen wurden grösstenteils überarbeitet. Neu einge­
setzte oder veränderte Kommissionen sind:
-Einbürgerungskommission
-Landschaftskommission (anstelle der Forst- und Landwirtschaftskommission).
Die weitere Überprüfung der Kommissionen gehört zu den ständigen Aufgaben des
Gemeinderates.
Der Gemeinderat dankt Ihnen für die Unterstützung bei der Realisierung der
Projekte!
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Was tut sich sonst noch…
Spitex Fusion
Die Spitex-Organisationen und Gemeinderäte führen erneute
Gespräche über eine regionale Spitex-Fusion. Die Spitex-Or­
ganisationen und Gemeinderäte Würenlingen, Untersiggenthal,
Obersiggenthal, Baden-Ennetbaden sowie Gebenstorf-Turgi ha­
ben eine entsprechende Absichtserklärung bereits unterzeichnet.
Ziel ist es, den Gemeindeversammlungen bis Mitte 2018 einen
Leistungsauftrag zur Abstimmung zu unterbreiten, damit die
neue Organisation ab 1.1.2019 in Betrieb gehen kann. Es ist da­
von auszugehen, dass mit einer regionalen Spitex-Organisation
die Kosten tiefer gehalten werden können.
Wasserversorgung Turgi
Als Folge des komplexen Rohrleitungsbruches in der Vogelsang­
strasse unterhalb des SBB Trasses wird der Dorfteil Vogelsang
seit dem 5. August 2016 von der Wasserversorgung Turgi mit
Wasser beliefert. Mit dem Gemeinderat Turgi konnte auf unbü­
rokratische Weise eine Vereinbarung geschlossen werden über
den Wasserbezug bis zur Reparatur und Wiederinbetriebnahme
der Wasserleitung. Für künftige Fälle soll der Notwasserbezug mit
einem Vertrag geregelt werden.
Revision KBüG
Das totalrevidierte Bundesgesetz über das Schweizer Bürger­
recht (BüG) wurde durch das Parlament am 20. Juni 2014 be­
schlossen. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 17. Juni 2016
die Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht (BüV) verab­
schiedet und die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen
auf den 1. Januar 2018 festgelegt. Das neue Bundesrecht erfor­
dert verschiedene rechtliche Anpassungen des kantonalen Bür­
gerrechts, welche durch eine Änderung des Gesetzes über das
Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 12. März 2013
sowie der Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürger­
recht (KBüV) vom 16. Dezember 2015 zu erfolgen hat.
Die Einbürgerungsvoraussetzungen des Bundes werden auf Ge­
setzes- und Verordnungsebene detailliert geregelt. Neu ist unter
anderem vorausgesetzt, dass eine Niederlassungsbewilligung C
vorliegt und sich die Person während insgesamt 10 Jahren in der
Schweiz aufhält (die Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr
wird doppelt gezählt). Ferner werden die Kriterien der Beachtung
der öffentlichen Sicherheit, der Sprachkenntnisse und der Inte­
gration ausführlich geregelt.
Die Änderung des kantonalen Rechts umfasst neben den Anpas­
sungen an das Bundesrecht zusätzliche klärende Regelungen im
Bereich der Bewertung von Betreibungen, die Festlegung der Zu­
ständigkeiten bei Abschreibungs- und Nichteintretensentschei­
den sowie eine Änderung des Rechtsmittelwegs.
Das Bundesrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft, weshalb auf
diesen Zeitpunkt die Anpassung des kantonalen Rechts zu er­
folgen hat.
Der Departementsvorsteher hat den Gemeinden die Vorlage zur
Anhörung unterbreitet. Die Frist für die Vernehmlassung dauert
bis 2. November 2016.
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Traktanden der
Budgetgemeindeversammlung
Gerne informieren wir Sie kurz und bündig über die traktandierten Geschäfte der bevorstehenden Budgetgemeindeversammlung am 1. Dezember 2016, um 19.30 Uhr in der
Mehrzweckhalle Brühl. Es sind dies:
1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2016
2. Orientierungen
a) Finanzplanung im Lichte der grossen Investitionen gemäss
Überweisungsantrag
b) Planung Hölibachsteg, weiteres Vorgehen
3. Revision Bestattungs- und Friedhofreglement (BFR)
4. Antrag eines Zusatzkredites von Fr. 170’000 für die Fortfüh­
rung der BNO Revision
5. Kreditantrag von Fr. 3’336’000 für den Ersatz der Werklei­
tungen Landstrasse und Vogelsangstrasse
6. Teilzonenplanänderung Limmatspitz (BAG Areal)
7. Budget 2017
8. Verschiedenes und Umfrage
Die Akten zu den einzelnen Traktanden liegen vom 18. November
bis 1. Dezember 2016 während der ordentlichen Bürozeit bei der
Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsicht durch die Stimmberechtigten auf.
Wir laden Sie gerne ein, an der Gemeindeversammlung vom
1. Dezember 2016, 19.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Brühl teil­
zunehmen.
Wie gewohnt offerieren wir Ihnen anschliessend einen Apéro und
Imbiss im Foyer.
Die nachfolgenden Geschäfte werden Ihnen von
Herrn Gemeindeammann Rolf Senn vorgestellt:
Protokoll der Rechnungsgemeindeversammlung
vom 9. Juni 2016
Die Finanzkommission hat das Protokoll geprüft. Es wiedergibt
umfassend und sinngemäss die Verhandlungen der Versamm­
lung. Insbesondere sind die verschiedenen Abstimmungsergeb­
nisse vollständig dokumentiert. Der entsprechende Bericht wird
an der Gemeindeversammlung verlesen.
16
Budget 2017
Zum Budget 2017 können die folgenden Kernaussagen gemacht
werden:
- Der prognostizierte Ertragsüberschuss wird ca. 600’000 Fran­
ken betragen.
- In den Bereichen der Pflegefinanzierung, Spitex und Sozial­
hilfe ist weiterhin mit Kostensteigerungen zu rechnen.
- Der Steuerertrag wurde aufgrund der Bevölkerungszunahme
(Neubauten Geelig & Lauffohrstrasse) um 1.5 % angehoben.
Das prognostizierte Steuersoll 2016 der natürlichen Personen
wird aufgrund der aktuellen Hochrechnungen vermutlich um
ca. 200’000 nicht erreicht. Dieser Fehlbetrag kann grössten­
teils durch Mehrerträge aus den Sondersteuern aufgefangen
werden.
- Die Nettoinvestitionen 2017 der Einwohnergemeinde belaufen
sich auf ca. 1.2 Mio. Franken und können zu ca. 50 % selbst
finanziert werden.
- Die Abschreibungen auf den Investitionsgütern berechnen
sich nach deren Nutzungsdauer und bewegen sich etwa im
Rahmen des Vorjahres.
Der Gemeinderat wird zusammen mit der Finanzkommission
am 11. Oktober 2016 das Budget zuhanden der Gemeindever­
sammlung verabschieden.
Orientierung über die Finanzplanung
Wie jedes Jahr an der «Budgetgmeind» wird Sie der Gemeinderat
auch über den Finanzplan informieren. An der letzten Gemein­
deversammlung im Sommer dieses Jahres wurde der von der
SVP Gebenstorf gestellte Überweisungsantrag angenommen,
wonach der Gemeinderat mit dem Finanzplan aufzeigen soll, wie
die langfristigen Verbindlichkeiten bis 2020 auf 15 Mio. Franken
begrenzt werden können, unter der Annahme, dass der Schul­
hausneubau 20 Mio. Franken kosten wird.
Inzwischen haben sich Gemeinderat und Finanzkommission zu
einem Workshop zusammengefunden, an welchem die Eck­
daten der Finanzplanung festgelegt worden sind. Zum Zeitpunkt
der Drucklegung dieser Broschüre konnte der Finanzplan noch
nicht bereinigt resp. mit der Finanzkommission abschliessend
besprochen werden. Der Gemeinderat wird Sie in der Vorlage
zur Gemeindeversammlung und auftragsgemäss anlässlich der
Budgetgemeindeversammlung im Detail über die Finanzplanung
informieren.
Zusatzkredit von Fr. 170’000 für die Fortführung
der BNO Revision
Am 3. Dezember 2010 hat die Gemeindeversammlung einen Kre­
dit von Fr. 190’000 für die Revision der Bau- und Nutzungspla­
nung bewilligt. Das Projekt liegt gegenüber dem ursprünglichen
Terminplan stark im Verzug. Die Arbeiten sind weit fortgeschritten
und der Kredit ist vollständig aufgebraucht. Aus nicht vorherseh­
baren Gründen haben sich die Spielregeln mit der Revision des
Raumplanungsgesetzes sowie den erfolgten Anpassungen an
das Baugesetz und die Bauverordnung massgebend verändert.
Mit dem neuen Raumplanungsgesetz liegt der Fokus klar in der
17
inneren Verdichtung und es müssen neu entsprechende Kon­
zepte aufgezeigt werden. Die vorgesehenen Einzonungen sind
nach aktuellem Recht nicht mehr möglich. Zudem werden die
Dekrete Wasserschloss und Reuss angepasst. Die Waldgrenzen
im Bereich der Bauzonen und Dekrete müssen ergänzt werden.
Grosse Bedeutung erlangte auch das neu geforderte Verkehrs­
gutachten «Kommunaler Gesamtplan
Verkehr» gemäss Anforderungen des
Richtplans. Letztlich ist auch die Umset­
Auszug aus dem Gemeindegesetz
zung des Gewässerraums aufzuzeigen
(Anforderung § 127 BauG in Kraft seit
Art. 90i Abs.
Mai 2016). Die kantonalen Forderungen
«Zeigt sich vor oder während der Aus­
gemäss Vorprüfungsbericht gehen zum
führung eines Vorhabens, dass der ge­
Teil sehr weit. Leider ist diese Entwick­
sprochene Verpflichtungskredit nicht
lung der Planungsarbeiten kein Einzelfall.
ausreicht, ist ein Zusatzkredit vor dem
Um die Planungsarbeiten zu Ende zu
Eingehen neuer Verpflichtungen einzu­
führen beantragt der Gemeinderat einen
holen».
Zusatzkredit gemäss Kostenschätzung
von Fr. 170’000.
Teilzonenplanänderung Limmatspitz (BAG Areal)
Die BAG Immobilien AG beabsichtigt, den südlichen Teil des
Limmatspitzes neuen Nutzungsmöglichkeiten zuzuführen. Ange­
strebt wird eine attraktive Wohnüberbauung mit Dienstleistungs­
nutzungen in einer hohen städtebaulichen Qualität. Zu diesem
Zweck wird das Areal Süd (blauer Kreis) in eine Wohn- und Ge­
werbezone Limmatspitz überführt. Die bestehende Pflicht der
Sondernutzungsplanung bleibt weiterhin bestehen.
Das Areal Nord (roter Kreis) wird aus der Sondernutzungs­
planungspflicht entlassen. Das Gebiet verbleibt in der Industrie­
zone, wird jedoch um 1’300 m2 auf die bestehende Grenze des
Wasserschlossdekretes reduziert. Die interessierte Bevölkerung
wurde am 24. August 2016 aus erster Hand über das geplante
Vorhaben informiert. Um die Planungsarbeiten zügig weiterfüh­
ren zu können, wurde die Teilzonenplanänderung isoliert von
der ­Gesamtrevision der Zonen- und Nutzungsplanung in Angriff
genommen. Die Gemeindeversammlung muss der Teilzonen­
planänderung zustimmen.
18
Die folgenden Geschäfte werden Ihnen von Frau
Vizeammann Renate Meier vorgestellt:
Revision Bestattungs- und Friedhofreglement
(BFR)
Das aus dem Jahr 1997 stammende Bestattungs­ und Friedhof­
reglement (BFR) wurde überarbeitet und die Gebühren auf die
heutige Zeit angepasst. Zugrunde gelegen sind ebenfalls die kan­
tonale Verordnung über das Bestattungswesen vom 11.9.2009
sowie Reglemente vergleichbarer Gemeinden.
Im neuen Reglement werden die Zuständigkeiten, Art der Be­
stattungen, Grabarten, Masse der Grabmäler sowie die Gebüh­
ren für verstorbene Einwohner und für auswärtige Verstorbene
zeitgemäss geregelt. Die wesentlichen Änderungen gegenüber
dem heutigen Reglement sind hauptsächlich formeller Natur und
beziehen sich weitgehend auf die Ausgestaltung der Grabmä­
ler sowie den Gebrauch der Abdankungshalle. Im Bereich der
Gebührenordnung hat der Gemeinderat die Beisetzungs­ und
Bestattungsgebühren für Auswärtige moderat erhöht. Den Ange­
hörigen von verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohnern wer­
den zukünftig die Kremationskosten in Rechnung gestellt, was
eine Gleichbehandlung mit anderen Bestattungsarten bedeutet.
Das neue Bestattungs­ und Friedhofreglement gibt dem Gemein­
derat und der Verwaltung die nötige Kompetenz für eine zeit­ und
ordnungsgemässe Bewirtschaftung des Friedhofes.
Die folgenden Geschäfte werden Ihnen von Frau
Gemeinderätin Giovanna Miceli vorgestellt:
Orientierung Hölibachsteg wie weiter!
Anlässlich der letzten Gemeindeversammlung wurde im Rahmen
der Kreditabrechnung der Vorprojektstudie Hölibachsteg darüber
diskutiert, welche weiteren Planungsschritte vorgesehen sind bis
zu einer allfälligen Realisierung. Der Gemeinderat hat die Anfrage
entgegen genommen und zugesichert, an der Budgetgemein­
deversammlung darüber zu orientieren.
Der Gemeinderat strebt nach wie vor eine einvernehmliche Lö­
sung mit der gemäss Projekt betroffenen Grundeigentümerin und
den Nachbarn an. Sollten die Verhandlungen zu einer gütlichen
Einigung führen, werden danach alle formalrechtlichen Voraus­
setzungen abgeklärt (z.B. kantonale Zustimmungen, Zustim­
mung der privaten Waldbesitzer für Rodungen, Durchführung des
Baubewilligungsverfahrens etc.). Danach erfolgt eine Beurteilung
der erforderlichen Investitionen im Lichte der finanziellen Lage der
Gemeinde. Zu diesem Zeitpunkt wird eine neue Orientierung der
Bevölkerung stattfinden.
19
Kreditantrag von Fr. 3’336’000 für den Ersatz der
Werkleitungen Landstrasse / Vogelsangstrasse
Unter der Federführung des Departementes Bau, Verkehr und
Umwelt werden die Landstrasse K 117 vom Knoten Wiesen­
strasse bis zur Gemeindegrenze Turgi sowie die Vogelsangstras­
se K440 vom Knoten Gemeindehaus bis zur Einmündung Horn­
blickstrasse saniert. Die schadhaften und alten Strassenbeläge
müssen vollständig erneuert werden. Notwendigerweise müs­
sen auf diesen Teilstücken ebenfalls die Werkanlagen (Wasser,
Abwasser und Beleuchtung) saniert werden. Das Departement
Bau, Verkehr und Umwelt und der Gemeinderat haben deshalb
das Ingenieurbüro Gerber + Partner, Windisch, mit der Ausar­
beitung eines Sanierungsprojektes beauftragt. Dieses liegt vor.
Damit die Projektplanung resp. Ausführung in zeitlicher Überein­
stimmung mit der Strassensanierung fortgesetzt werden können,
hat die Einwohnergemeindeversammlung die entsprechenden
notwendigen finanziellen Mittel zu bewilligen. Das gesamte Inves­
titionsvolumen für die entsprechenden Werke beläuft sich auf
Fr. 3’336’000, davon
zu Lasten der Wasserversorgung zu Lasten der Abwasserbeseitigung
zu Lasten der Einwohnergemeinde
(Strassenbeleuchtung)
Total
Fr. 2’300’000
Fr. 800’000
Fr. 236’000
Fr. 3’336’000
Diese Investitionen sind in den Finanzplänen der Eigenwirt­
schaftsbetriebe aufgenommen worden. Es drängen sich keine
Anpassungen der Gebührenstruktur auf.
An die Strassenbaukosten von insgesamt 7,3 Mio. Franken muss
sich die Gemeinde mit einem dekretsgemässen Beitrag von 48 %
oder ca. 3,5 Mio. Franken beteiligen. Da es sich dabei um gebun­
dene Ausgaben im Sinne des Kantonsstrassendekretes handelt,
müssen diese Kosten nicht durch die Gemeindeversammlung
bewilligt werden. Die Investitionen sind im Finanzplan enthalten.
Die Ausführung der Sanierungsarbeiten ist in den Jahren 2018
bis 2020 vorgesehen. Das BVU und der Gemeinderat führten
am 29. September 2016 um 19.30 Uhr in der Aula der Mehr­
zweckhalle Brühl eine öffentliche Informationsveranstaltung und
Projektvorstellung durch.
Auszug aus dem Kantonsstrassendekret
5.1. Neubau und Ausbau
§ 15 a) Grundsätze
1Die Gemeinden haben an den Neubau und Ausbau der Innerortsstrecken der
­Kantons­strassen und deren Bestandteile Beiträge zu leisten.
2 Knotenpunkte an Ausserortsstrecken der Kantonsstrassen, die wegen der Erschlies­
sung des angrenzenden Landes neu angelegt oder ausgebaut werden ­müssen,
werden in Bezug auf die Kostenverteilung den Innerortsstrecken gleichgestellt.
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21
Betrachtung der Stellenentwicklung
der Dienstleistungsbetriebe
Mit einem kurzen Bericht möchten wir Sie über die aktuelle Lage
und die Entwicklung der Bevölkerung und des Personalbe­
standes der Gemeindeunternehmen informieren. Unsere Ge­
meinde wächst rasant, dies ist auch von aussen sichtbar. Seit
1990 ist die ständige Wohnbevölkerung in Gebenstorf um rund
1’000 Personen gestiegen. Das grösste Wachstum ist ab dem
Jahr 2003 zu verzeichnen (Stand 4’283 Einwohner). Seither stieg
die Bevölkerungszahl kontinuierlich an auf heute 5’126 Einwoh­
ner. Sollten die Prognosen zutreffen, zählt Gebenstorf im Jahr
2040 rund 7’400 Einwohner.
Bevölkerungsentwicklung
StandEinwohner
am 31.12.
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20034283
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20074467
20084604
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20114704
20124817
20134891
20144964
20154958
2016 (Stand 16.9.)5126
Wachstum generiert auch mehr Aufwand für das
dienstleistungsorientierte Gemeindeunternehmen
und fordert auch die Exekutive (Gemeinderat) in
zunehmendem Mass. Gleichzeitig wachsen die An­
sprüche der Gesellschaft, und die stets komplexer
werdenden Aufgaben für die Gemeindeunterneh­
men nehmen laufend zu. Sämtliche Abteilungen
der Allgemeinen Verwaltung sind heute spürbar und
permanent stark belastet. Trotz Internet und allen
weiteren elektronischen Hilfsmitteln ist das Gemein­
dehaus täglich stark frequentiert. Im besonderen
Mass zugenommen haben Beratungsgespräche
durch die Abteilung Bau & Planung und die Sozi­
alen Dienste. Diese Umstände führten denn auch
dazu, dass die Büros der Gemeindeverwaltung am
Donnerstag Nachmittag geschlossen wurden. Trotz
dieser Massnahme, welche nur eine kleine Entlas­
tung mit sich bringt, kann heute nicht vermieden
werden, dass in der Bearbeitung der zahlreichen
und teilweise komplexen Aufgaben Verzögerungen
entstehen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis.
Anlässlich einer früheren Gemeindeversammlung
bestand die Nachfrage an der Personalentwicklung
in unserer Gemeinde. Im Sinne der Transparenz
und zur allgemeinen Information der Bevölkerung bilden wir die
Personalsituation in den letzten 25 Jahren ab.
Aus der nebenstehenden Darstellung ist erkennbar, dass die Ver­
waltung in den letzten 25 Jahren lediglich um 2,9 Stellen gewach­
sen ist. Davon entfallen 1,5 Stellen auf den 1998 verselbstän­
digten Sozialdienst, welcher personell und finanziell durch den
Austritt aus dem Gemeindeverband Jugend- und Familienbera­
tung weitgehend kompensiert worden ist.
Insgesamt hat sich der Personalbestand der Gemeindeunterneh­
men auf allen Ebenen um 530 Stellenprozente erhöht.
Die Gemeindeunternehmen werden weiterhin bestrebt sein, die
Dienstleistungen prompt, zuverlässig und zur Zufriedenheit der
Bevölkerung zu erbringen und den steigenden Anforderungen ge­
recht zu werden. Damit dies auch in Zukunft gelingt, sind schlan­
ke Strukturen und kurze Entscheidungswege von ­Bedeutung.
22
Personalbestand der Gemeinde Gebenstorf in Stellenprozenten
Ohne Lehrlinge, Stundenlöhner und nebenamtliche Funktionäre
Aktuell
besetzt
Veränderung Bemerkungen
seit 1990
Kat. 1 Stellen Allgemeine Verwaltung
Gemeindekanzlei/Einwohnerund Bestattungsdienste / Ar­
beitsamt/AHV-Zweigstelle
280
- 20
Finanzen
200
- 20
Steuern
270
+ 20
Soziale Dienste
150
+ 150
Bau & Planung
360
+ 160
Veränderung total Kat. 1
Kat.2
+ 290
Stellen Technische Werke (Bauamt, Forstamt, und Hauswarte)
Technische Werke
400
0
Wasserversorgung/Brunnen­
meis­ter
100
0
Forstbetrieb
300
0
Hauswarte Schul- und Gemein­
deliegenschaften
300
0
0
Veränderung Kat. 2
Kat.3
Einführung 1998.
Kosten wurden
weitgehend durch
den Austritt aus dem
Gemeindeverband
JFB kompensiert.
Stellen Externe Dienste, Schule
Gemeinsame Jugendarbeit
Gebenstorf-Turgi (Leitgemeinde
Turgi) 115 %; davon 70 % Ge­
benstorf und 45 % Turgi
70
+ 20
Zuvor alleine zu 50 %
Leitung Tagesstrukturen
50
+ 50
Einführung 2014
100
+ 100
70
+ 70
Schulleitung/Schulsekretariat
Gemeinsame Schulsozialarbeit
Gebenstorf-Turgi (Leitgemeinde
Gebenstorf) 110 %; davon 70 %
Gebenstorf und 40 % Turgi
Veränderung total Kat. 3
Schulleitung wird vom
Kanton entlöhnt
Einführung 2007
+ 240
Total besetzt / Veränderung Kat. 1-3
2’650
Total Stellenplafond von der GV bewilligt
2’800
+ 530
23
Worte des neuen und abtretenden
Gemeinderatsmitgliedes
Aufgrund der vorzeitigen Demission von Gemeinderat Guido
Rufer fand am 25. September 2016 die Ersatzwahl statt.
Urs Bätschmann schaffte die Wahl im ersten Wahlgang
und wird sein Amt per 1. Oktober 2016 antreten. Die formelle Amtsübergabe sowie die Ressortverteilung fanden am
30. September 2016 statt. Der neu gewählte Gemeinderat
Urs Bätschmann übernimmt bis auf weiteres die bis anhin
von Guido Rufer betreuten Ressorts; Hochbau, Gemeindeliegenschaften, Feuerwehr, Militär, Zivilschutz und RFO.
Liebe Gebenstorferinnen, liebe Gebenstorfer,
Zuerst einmal herzlichen Dank für das Vertrauen und die Unterstützung, die ich als Kandidat im Vorfeld der Wahlen erfahren
durfte und natürlich für die Wahl zum Gemeinderat.
Viele angeregte Gespräche im Vorfeld haben mir aufgezeigt, wie
hoch die Erwartungen an dieses Amt sind. Mit grossem Respekt
werde ich diese Aufgabe angehen und freue mich sehr auf viele
spannende und interessante Herausforderungen. Der rasante
gesellschaftliche und strukturelle Wandel wird meine Arbeit be­
einflussen. Ganz besonders am Herzen liegt mir das Thema
Wohnen im Alter und eine zukunftsorientierte Entwicklung un­
serer Gemeinde. Des Weiteren ist es mir ein grosses Anliegen,
auch weiterhin mit Ihnen im Dialog zu bleiben. Ich freue mich auf
eine konstruktive und kollegiale Zusammenarbeit mit meinen Kol­
leginnen und Kollegen im Gemeinderat sowie dem Gemeinde­
amman und bedanke mich jetzt schon für deren Unterstützung in
der Anfangsphase.
Urs Bätschmann
Sehr geehrte Damen und Herren
Nach nunmehr 7 Jahren als Gemeinderat möchte ich diese
Plattform gerne nutzen, um mich von Ihnen als Gemeinderat zu
verabschieden. Leider musste ich mich im Mai 2016 nach ge­
sundheitlichen Problemen entscheiden, noch in der laufenden
Amtsperiode meinen frühzeitigen Rücktritt als Mitglied des Ge­
meinderates einzureichen. Ich bedanke mich bei der Bevölkerung
von Gebenstorf für das entgegengebrachte Vertrauen in dieser
Zeit. Meinen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat und jenen
Personen in den verschiedenen Kommissionen möchte ich für
die konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit herzlich
danken. Ich wünsche meinem Nachfolger und auch allen Kolle­
ginnen und Kollegen im Gemeinderat sowie auch der Bevölke­
rung für die weitere Zukunft alles Gute und viel Gesundheit.
Guido Rufer
24
Allgemeine Informationen
Steuern rechtzeitig zu zahlen lohnt sich
Im September erhielten Sie die Verfallanzeige für die proviso­
rischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres.
Es wurde Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder
was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der allenfalls noch of­
fene Restbetrag ist per 31. Oktober 2016 zu begleichen. Eine
fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. Novem­
ber 2016 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von
5,1 % berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt.
Besteht im Dezember noch ein Ausstand, kann die Forderung
ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der pro­
visorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen we­
sentlich zu hoch sein, wenden Sie sich an die Abteilung Steu­
ern. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird
Ihre Rechnung angepasst. Zu viel bezahlte Steuern werden mit
der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurück­
bezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Ist
eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober
nicht möglich, wenden Sie sich an die Abteilung Finanzen der
Gemeinde ­Gebenstorf. Auf diese Weise kann in der Regel eine
Lösung gefunden werden. Verwenden Sie bitte für die Bezahlung
der Steuern nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine. Wir
danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern bis
zum 31. Oktober 2016 begleichen.
Slow Up Brugg Regio
Der slowUp Brugg Regio 2017 findet am Sonntag, 13. August
2017 (letzter Schulferiensonntag) statt.
Die Vereinspräsidenten werden dahingehend informiert, dass bei
Veranstaltungen an diesem Sonntag planen, gewisse Zufahrts­
wege nicht wie gewohnt benutzt werden können. Detailierte Infor­
mationen zu den Streckensperrungen finden Sie auf der Homepage
www.slowUp-bruggregio.ch.
Im Weiteren können sich Vereine melden, welche interessiert
sind, eine Festwirtschaft mit Unterhaltung anzubieten.
25
MeischterGMEIND – Die IBB sucht die Champions der Region
Holt die Siegerprämie von Fr. 25’000 in unsere Gemeinde!
Die IBB Energie AG feiert 2017 ihr 125-Jahr-Jubiläum. Dies tut
sie nicht alleine, sondern mit der gesamten Bevölkerung aus
den Gemeinden, die durch sie versorgt oder mit ihren Dienstleis­
tungen unterstützt werden. Die IBB lädt deshalb zum grossen
Wettkampf der Gemeinden ein.
Pro Gemeinde kämpft ein Team mit acht Mitgliedern und maximal
vier Ersatzspielern um die stolze Siegerprämie von Fr. 25’000. To­
tal sind es 23 Teams aus den Gemeinden und ein Team der IBB,
die sich in verschiedenen Disziplinen wie Wissen, Kraft, Kreativi­
tät und Geschicklichkeit messen werden. Der Spass steht dabei
im Vordergrund.
Stellt jetzt Euer Team zusammen und kämpft für unsere Gemein­
de. Alle wichtigen Informationen, Bewerbung sowie die Teilnah­
mebedingungen findet Ihr auf: www.meischtergmeind.ch.
Anmeldschluss ist der 4. November 2016.
IDEA 16
Bereits gehört die IDEA 16 – die Gewerbeschau Wasserschloss
– der Vergangenheit an. Über das Wochenende vom 9. bis 11.
September 2016 präsentierten über 80 einheimische Aussteller
ihre Produkte und Dienstleistungen. Der Dorfteil Vogelsang ge­
noss in dieser Zeit grosse Popularität insbesondere das Gebiet
des BAG Areals. Wir meinen, der Anlass war ein voller Erfolg. Die
Gemeinde war zusammen mit der EV Gebenstorf AG mit einem
Stand vertreten. Wir danken dem OK, allen Verantwortlichen,
Helferinnen und Helfern und natürlich auch den Ausstellern für
den erfolgreichen und gelungenen Anlass.
26
Die Ortsparteien von Gebenstorf...
eine wichtige Unterstützung
Ortspartei SVP Gebenstorf
www.svp­gebenstorf.ch
Annamarie Würsten | Präsidentin
056 223 37 84 | info@svp­gebenstorf.ch
Praxisorientierte Bildung statt Reformhektik
Ein leistungsfähiges Bildungswesen ist die Grundlage für Entwicklung und Wohlstand
der Schweiz. Im Zentrum stehen das Wohl des Kindes und seine ganzheitliche Ent­
wicklung zu einer sich selbst und gegenüber anderen verantwortlichen Person. Die
SVP unterstützt ein qualitativ hochstehendes, effizientes und leistungsorientiertes Bildungswesen. Die Schule ist konsequent auf die Praxis auszurichten, indem auf die
Förderung von Kopf, Herz und Hand gesetzt wird. Die Qualität hängt weniger vom
Einsatz öffentlicher Finanzen ab als von starken Lehrerpersönlichkeiten, die bereit und
frei sind zu führen. Das duale Bildungssystem ist unbedingt zu erhalten und zu stärken.
Der nächste Parteianlass findet am Montag, 21. November 2016, 20.00 Uhr im Re­
staurant Cherne statt. Auf unserer Homepage – www.svp-gebenstorf.ch – werden Sie
über aktuelle Themen und Anlässe informiert.
SVP Gebenstorf
«Für die Kandidatur als Grossrat der SVP wünschen wir Mathias Dössegger aus Gebenstorf viel Erfolg.»
27
Ortspartei SP Gebenstorf
www.sp­gebenstorf.ch
Willy Deck | Co-Präsident
[email protected]
Die SP setzt sich für die ganze Bevölkerung ein. Wir sagen ja zu einer Schweiz
des Miteinanders statt des Gegeneinanders.
Die SP Sektion Gebenstorf setzt sich für ein lebendiges und von sozialen Werten ge­
prägtes Dorf ein. Solidarität und Chancengleichheit sind uns ein grosses Anliegen.
Wir wollen ein Dorf, in dem sich alle heimisch fühlen können – mit oder ohne Familie,
ob alt oder jung. Gebenstorf muss attraktiv sein für seine Dorfbewohner, sei es als
Wohnort, Schulstandort, Arbeitsort, Freizeitort oder Erholungsort. Eingebettet in die
schöne Wasserschlosslandschaft soll es für alle Bewohner von Gebenstorf ein Stück
Heimat sein.
Um aktiv dieses lebendige Dorf gestalten zu können, laden wir alle ein, mit uns gemeinsam, sei es als Mitglied oder als Sympathisant, in der SP Gebenstorf mitzumachen.
Wir freuen uns auf Mitbürgerinnen und Mitbürger, denen unser Dorf am Herzen liegt.
Herzlichen Dank!
In Namen des Vorstandes Willy Deck
«Auch freut sich die SP Gebenstorf ausserordentlich, für die Grossratskandidatur unsere bewährte Gemeinderätin Giovanna Miceli für die Wahlen im Herbst 2016 bekannt zu geben.»
Ortspartei Gebenstorf Vorstand
www.fdp­ag.ch
Christoph Jauslin | Präsident
079 503 89 09 | [email protected]
Unser Dorf befindet sich in einem Umbruch. Der ursprüngliche Dorfkern verliert an
Bedeutung, dafür wächst das Dorf in den Quartieren. Das Quartier Geelig hat sich
zu einem regionalen Einkaufszentrum entwickelt. Neben Grossverteilern eröffnen nun
auch private Unternehmungen Läden und Restaurants. Direkt neben den Geschäften
entstehen neue Wohnungen, welche sich für das Wohnen im Alter sehr gut eignen. Die
Schulraumplanung sieht einen zentralen Schulstandort im Brühl vor. Das Industrieareal
BAG wird zu einem Wohnquartier. Das Dorf hat sich definitiv zu einer Agglomerationsgemeinde mit vorstädtischem Charakter gemausert. Auch die Erwartungen der Bevölkerung an das dörfliche Leben haben sich geändert. Diese dynamische Entwicklung ist
nicht mehr aufzuhalten und wirft neue Fragestellungen auf. Die Verkehrsbeziehungen
zwischen den Dorfteilen und das Schaffen von attraktiven öffentlichen Räumen müssen
überdacht werden. Die Beziehungen und Zusammenarbeit mit den Nachbargemein­
den sind zu vertiefen.
Als Ortspartei stellen wir uns diesen neuen Herausforderungen. Wir suchen den Dialog
mit der Bevölkerung und den Behörden. Nehmen Sie aktiv an der Gemeindepolitik teil,
diskutieren Sie mit uns über die Zukunft unseres Dorfes.
Die FDP Ortspartei trifft sich jeweils 15 Tage vor den Gemeindeversammlungen. Gerne
begrüssen wir Sie als Gast bei unserer nächsten Versammlung. Mittwoch, 16. November 2016, 20.00 Uhr Restaurant Cherne.
Wir publizieren die Daten jeweils rechtzeitig in der Rundschau. für weitere Auskünfte
stehen wir gerne zur Verfügung.
FDP. Die Liberalen
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Ortspartei CVP Gebenstorf
www.cvp­aargau.ch
Kurt Perren | Präsident
Ringstrasse 10 | 5412 Vogelsang AG
056 223 34 43 | [email protected]
Die CVP Aargau ist vielfältig in den Themen, präsentiert gute Lösungen und hat lange
und erprobte Erfahrung in der politischen Arbeit. Tief verwurzelt mit unseren Schweizer
Werten stellen wir die Menschen in den Mittelpunkt. Wir machen uns stark für Familien
mit all ihren Facetten. Das Erfolgsmodell Schweiz wollen wir bewahren und den bilate­
ralen Weg erhalten. Wir setzen uns ein für einen starken Mittelstand – zusammen mit
einer starken Wirtschaft.
Die CVP Gebenstorf dankt allen Kandidaten und Kandidatinnen, welche sich für die
Grossratswahlen 2016 zur Verfügung stellten. Allen Gewählten gratulieren wir und wün­
schen ihnen viel Erfolg und Befriedigung im Grossen Rat. Die CVP-Grossratsfraktion
hat in den letzten Wochen verschiedene Begehren eingereicht: 1. Interpellation von Ma­
rianne Binder und Peter Voser betreffend Einführung einer Regulierungsbremse in der
Verwaltung und Überprüfung von Kosten und Nutzen der Regulierungen. 2. Antrag der
CVP auf Direktbeschluss zur Einreichung einer Standesinitiative zur Abschaffung der
Heiratsstrafe. Die CVP fordert die Abschaffung des Steuerzwanges beim Eigenmietwert und unterstützt die Einführung deren weiteren Punkte. Sie lehnt die eingereichte
Standesinitiative klar ab.
Nächste Parteiversammlung am Dienstag, 24. November 2016, 19.30 Uhr
CVP Gebenstorf
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Termine
INForum Herbst Dienstag, 25. Oktober 2016, 19.00 Uhr, Aula Mehrzweckhalle Brühl
Neuzuzügerabend
Dienstag, 8. November 2016, 19.30 Uhr, Aula Mehrzweckhalle Brühl
Budgetgemeinde Donnerstag, 1. Dezember 2016, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Brühl
Abstimmungsdaten
- 23. Oktober 2016 (Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates und
des Regierungsrates)
- 27. November 2016
Neujahrsapéro 3. Januar 2017, 18.30 Uhr
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Notizen
GEBENSTORF
Es gäbigs Dorf im Wasserschloss
Gemeinde Gebenstorf
Vogelsangstrasse 2
5412 Gebenstorf
Telefon Fax: (Allg. Verwaltung)
Fax: Bauamt Homepage E-Mail 056 201 94 00
056 201 94 94
056 201 94 95
www.gebenstorf.ch
[email protected]
Öffnungszeiten Gemeinde Gebenstorf
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag ...eifach gäbig
08.00 – 11.30
08.00 – 11.30
08.00 – 11.30
08.00 – 11.30
08.00 – 11.30
14.00 – 18.00
14.00 – 16.30
14.00 – 16.30
geschlossen
14.00 – 16.30