Stellungnahme des Österreichischen Gemeindebundes vom 4

An das
Bundesministerium für Inneres
Abt. III/1
Herrengasse 7
1010 Wien
per E-Mail:
[email protected]
Wien, am 04. Oktober 2016
Zl. B,K-120/041016/DR,SE
GZ: BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016
Betreff: Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung
der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der
inneren Sicherheit; Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig
angeführtem Verordnungsentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird:
Das Asylgesetz wurde jüngst so geändert, dass die Bundesregierung im
Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung zur
Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und
des Schutzes der inneren Sicherheit erlassen kann. Ein solches Vorgehen bedarf
wegen der Einhaltung der Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit laut eingeholten
Rechtsgutachten einer eingehenden Begründung, da es sich hierbei um die
Abweichung von sekundärrechtlichen Bestimmungen des Unionsrechtes handelt.
Die Erläuterungen enthalten daher ein eingehend aufgearbeitetes Zahlenmaterial
etwa über die im Jahr 2015 und dem ersten Halbjahr des Jahres 2016
eingelangten Asylanträge und listet jene Bereiche auf, die durch die
Migrationsbewegung stark beansprucht wurden und werden.
Dabei werden einerseits die Stellen genannt, die die Asylverfahren in Österreich
abzuhandeln haben, etwa das BFA, das Bundesverwaltungsgericht oder die
Höchstgerichte. Weiters wird die Entwicklung der Zahl der Menschen in
Grundversorgung analysiert, diese hat sich innerhalb von 18 Monaten bis Juni
2016 beinahe verdreifacht.
Neben der Unterbringung wird auch der Gesundheitsbereich, der Bildungsbereich,
die Integration, der Arbeitsmarkt, Familien- und Jugendleistungen sowie der
Sicherheits- und Strafvollzugsbereich genannt. Bei der Frage der Belastung des
Staatshaushaltes wird unter anderem auch die Mindestsicherung genannt.
Die Gemeinden werden nur zweimal kurz beim Thema Integration und in der
Kinderbetreuung genannt. Es muss dabei sehr wohl betont werden, dass die
Gemeinden in vielen anderen Bereichen Zahler und Leister in dieser
Ausnahmesituation sind, etwa auch im Bildungsbereich, Gesundheitsbereich oder
im Sozialbereich, vor allem in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, denn mit
der Erlangung des Asylstatus eines Flüchtlings sind die Aufgaben im IntegrationsBildungs- und Sozialbereich noch nicht abgeschlossen.
Es ist zwar verdienstvoll, die Leistungsbereiche des Staates möglichst umfassend
aufzulisten, jedoch sind zudem viele der verfügbaren Zahlen noch unvollständig. In
der Bedarfsorientierten Mindestsicherung etwa gibt es Aufwendungen der Länder
und Gemeinden, die vom Zahlenwerk des BMASK nicht umfasst sind, weil sie
Sachleistungen betreffen.
In der Begründung angeführt, dass sich die Kosten im Asylbereich im Jahr 2016
voraussichtlich auf rund 2 Milliarden EUR belaufen werden. Dazu kämen weitere
Mittel für die Bereiche Sicherheit, Grenzmanagement, Grundversorgung und
Integration. Die Verfasser der Begründung kommen unter der Rubrik
Staatsausgaben zum Schluss, dass der Staatshaushalt durch diese Situation über
Jahre hinweg massiv belastet sein wird.
Seitens des Österreichischen Gemeindebundes wird dazu angemerkt, dass eine
Ausnahmesituation auf Bundesebene auch den Bundesstaat als Ganzes betrifft.
Deshalb muss auch die Kostensituation auf Länder und Gemeindeebene näher ins
Auge gefasst werden. Maßnahmen des Bundes, welche Auswirkungen auf Länder
und Gemeinden als Kostenträger haben, müssen diese Kostenfolgen im positiven
wie im belastenden Sinne immer mitberücksichtigen. Vor allem weil einzelne
Ausgaben durch die Landesgesetzgeber mitbedingt sind, müssen auch diese in
eine gesamtstaatliche Analyse Eingang finden. Insoweit ist das Zahlenwerk noch
ergänzungsbedürftig.
Generell sieht der Österreichische Gemeindebund in der vorliegenden Verordnung
und deren Begründung einen konstruktiven Ansatz, die gesamtstaatliche
Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Bundesstaates für schutzsuchende
Asylwerber durch ein Vorgehen mit Augenmaß nachhaltig zu erhalten und zu
gestalten.
Das vom Integrationsressort angekündigte Integrationsgesetz ist dem
Gemeindebund noch nicht bekannt. Der Entwurf wird derzeit vom Spiegelressort
(BMASK) bewertet. Sobald dies erfolgt ist, wird der Entwurf zur Begutachtung
versandt.
Wie problematisch dieser ganze Bereich ist, zeigen auch die jüngsten
Diskussionen zum Finanzausgleich, etwa über die Kosten der durchreisenden
Flüchtlinge im vergangenen Jahr. In den Verhandlungen standen die Beamten des
Bundes auf dem Standpunkt, dass die Kosten etwa für Gesundheit und
Verpflegung bzw. Personal im Sinne der freiwilligen Übernahme nach dem F-VG
von jenen Gebietskörperschaften zu tragen sind, welche diese „freiwillig geleistet“
haben. Das führt zu einer Schieflage, wenn man bedenkt, dass beauftragte NGOs
ihre Personalleistungen sehr wohl abgegolten bekommen.
Der Bund will sich nur in einem sehr geringen Ausmaß beteiligen. Dies steht aber
in keinem Verhältnis zu dem Kostenvolumen, das die Gemeinden etwa für die
Unterbringung in den Kindergärten oder Schulen o.ä. Aufwendungen zu tragen
haben. Letztlich werden auch noch die Kosten der Mindestsicherung massiv
ansteigen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär:
Der Präsident:
Leiss e.h.
Mödlhammer e.h.
Dr. Walter Leiss
Prof. Helmut Mödlhammer
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