An das Bundesministerium für Inneres Abt. III/1 Herrengasse 7 1010 Wien per E-Mail: [email protected] Wien, am 04. Oktober 2016 Zl. B,K-120/041016/DR,SE GZ: BMI-LR1330/0013-III/1/c/2016 Betreff: Verordnung der Bundesregierung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit; Stellungnahme Sehr geehrte Damen und Herren! Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Verordnungsentwurf folgende Stellungnahme abgegeben wird: Das Asylgesetz wurde jüngst so geändert, dass die Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates eine Verordnung zur Feststellung der Gefährdung der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit erlassen kann. Ein solches Vorgehen bedarf wegen der Einhaltung der Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit laut eingeholten Rechtsgutachten einer eingehenden Begründung, da es sich hierbei um die Abweichung von sekundärrechtlichen Bestimmungen des Unionsrechtes handelt. Die Erläuterungen enthalten daher ein eingehend aufgearbeitetes Zahlenmaterial etwa über die im Jahr 2015 und dem ersten Halbjahr des Jahres 2016 eingelangten Asylanträge und listet jene Bereiche auf, die durch die Migrationsbewegung stark beansprucht wurden und werden. Dabei werden einerseits die Stellen genannt, die die Asylverfahren in Österreich abzuhandeln haben, etwa das BFA, das Bundesverwaltungsgericht oder die Höchstgerichte. Weiters wird die Entwicklung der Zahl der Menschen in Grundversorgung analysiert, diese hat sich innerhalb von 18 Monaten bis Juni 2016 beinahe verdreifacht. Neben der Unterbringung wird auch der Gesundheitsbereich, der Bildungsbereich, die Integration, der Arbeitsmarkt, Familien- und Jugendleistungen sowie der Sicherheits- und Strafvollzugsbereich genannt. Bei der Frage der Belastung des Staatshaushaltes wird unter anderem auch die Mindestsicherung genannt. Die Gemeinden werden nur zweimal kurz beim Thema Integration und in der Kinderbetreuung genannt. Es muss dabei sehr wohl betont werden, dass die Gemeinden in vielen anderen Bereichen Zahler und Leister in dieser Ausnahmesituation sind, etwa auch im Bildungsbereich, Gesundheitsbereich oder im Sozialbereich, vor allem in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, denn mit der Erlangung des Asylstatus eines Flüchtlings sind die Aufgaben im IntegrationsBildungs- und Sozialbereich noch nicht abgeschlossen. Es ist zwar verdienstvoll, die Leistungsbereiche des Staates möglichst umfassend aufzulisten, jedoch sind zudem viele der verfügbaren Zahlen noch unvollständig. In der Bedarfsorientierten Mindestsicherung etwa gibt es Aufwendungen der Länder und Gemeinden, die vom Zahlenwerk des BMASK nicht umfasst sind, weil sie Sachleistungen betreffen. In der Begründung angeführt, dass sich die Kosten im Asylbereich im Jahr 2016 voraussichtlich auf rund 2 Milliarden EUR belaufen werden. Dazu kämen weitere Mittel für die Bereiche Sicherheit, Grenzmanagement, Grundversorgung und Integration. Die Verfasser der Begründung kommen unter der Rubrik Staatsausgaben zum Schluss, dass der Staatshaushalt durch diese Situation über Jahre hinweg massiv belastet sein wird. Seitens des Österreichischen Gemeindebundes wird dazu angemerkt, dass eine Ausnahmesituation auf Bundesebene auch den Bundesstaat als Ganzes betrifft. Deshalb muss auch die Kostensituation auf Länder und Gemeindeebene näher ins Auge gefasst werden. Maßnahmen des Bundes, welche Auswirkungen auf Länder und Gemeinden als Kostenträger haben, müssen diese Kostenfolgen im positiven wie im belastenden Sinne immer mitberücksichtigen. Vor allem weil einzelne Ausgaben durch die Landesgesetzgeber mitbedingt sind, müssen auch diese in eine gesamtstaatliche Analyse Eingang finden. Insoweit ist das Zahlenwerk noch ergänzungsbedürftig. Generell sieht der Österreichische Gemeindebund in der vorliegenden Verordnung und deren Begründung einen konstruktiven Ansatz, die gesamtstaatliche Integrations- und Aufnahmefähigkeit des Bundesstaates für schutzsuchende Asylwerber durch ein Vorgehen mit Augenmaß nachhaltig zu erhalten und zu gestalten. Das vom Integrationsressort angekündigte Integrationsgesetz ist dem Gemeindebund noch nicht bekannt. Der Entwurf wird derzeit vom Spiegelressort (BMASK) bewertet. Sobald dies erfolgt ist, wird der Entwurf zur Begutachtung versandt. Wie problematisch dieser ganze Bereich ist, zeigen auch die jüngsten Diskussionen zum Finanzausgleich, etwa über die Kosten der durchreisenden Flüchtlinge im vergangenen Jahr. In den Verhandlungen standen die Beamten des Bundes auf dem Standpunkt, dass die Kosten etwa für Gesundheit und Verpflegung bzw. Personal im Sinne der freiwilligen Übernahme nach dem F-VG von jenen Gebietskörperschaften zu tragen sind, welche diese „freiwillig geleistet“ haben. Das führt zu einer Schieflage, wenn man bedenkt, dass beauftragte NGOs ihre Personalleistungen sehr wohl abgegolten bekommen. Der Bund will sich nur in einem sehr geringen Ausmaß beteiligen. Dies steht aber in keinem Verhältnis zu dem Kostenvolumen, das die Gemeinden etwa für die Unterbringung in den Kindergärten oder Schulen o.ä. Aufwendungen zu tragen haben. Letztlich werden auch noch die Kosten der Mindestsicherung massiv ansteigen. Mit freundlichen Grüßen Für den Österreichischen Gemeindebund: Der Generalsekretär: Der Präsident: Leiss e.h. Mödlhammer e.h. Dr. Walter Leiss Prof. Helmut Mödlhammer Ergeht zK an: Alle Landesverbände Die Mitglieder des Präsidiums Büro Brüssel
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