Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 564 16. Wahlperiode Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten INHALTSVERZEICHNIS Seite Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1. Zu dem Antrag der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 16/49 – Positionen zur Nachbearbeitung der Bologna-Reform 2 Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2. Zu dem Antrag der Abg. Klaus Hoher u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/12 – Zukunft der Bodenseefischerei 3 3. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/16 – Situation im Wein-, Obst- und Beerenbau 3 4. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/17 – Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration 4 5. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/18 – Zukunft der Forststruktur in Baden-Württemberg 6 1 Ausgegeben: 07. 10. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 564 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wisschenschaft, Forschung und Kunst 1. Zu dem Antrag der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD und der Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Drucksache 16/49 – Positionen zur Nachbearbeitung der Bologna-Reform Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Gabi Rolland u. a. SPD – Drucksache 16/49 – für erledigt zu erklären. 06. 07. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Salomon Deuschle Bericht Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beriet den Antrag Drucksache 16/49 in seiner 2. Sitzung am 6. Juli 2016. Ein Abgeordneter der SPD wies darauf hin, die SPD-Fraktion begrüße Bestrebungen, durch weniger Detailregelungen den Hochschulen mehr Freiräume zu eröffnen. Er bitte darzulegen, inwieweit die Hochschulen in Baden-Württemberg schon heute Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Studiums in Anspruch nähmen. Darüber hinaus bitte er mitzuteilen, wie sich der „Fonds Erfolgreich Studieren in Baden-Württemberg“ finanziell speise. Außerdem frage er nach grundsätzlichen Erwägungen des Wissenschaftsministeriums zum Akkreditierungswesen. Eine Abgeordnete der Grünen führte aus, die Unterzeichnung der Bologna-Erklärung im Jahr 1999 sei der Startschuss für die Schaffung eines europäischen Hochschulraumes und damit auch ein wichtiger Schritt für die europäische Integration. Ferner verweise sie auf die von der Landesregierung auf den Weg gebrachten Programme „Studienmodelle individueller Geschwindigkeiten“, „Willkommen in der Wissenschaft“ und „Wissenschaft lernen und lehren“. In diesem Zusammenhang frage sie nach den Erfahrungen mit diesen Programmen sowie nach der Nachfrage nach diesen Programmen. Aufgrund der Bedeutung dieses Themas sei im Koalitionsvertrag die Absicht festgeschrieben worden, den Bologna-Prozess weiterzuentwickeln und individuelle Freiräume für ein erfolgreiches Studieren zu schaffen. Zudem sei die Qualität der Lehre der Koalition sehr wichtig. Außerdem unterstützten die Regierungsfraktionen die Hochschulen bei der Nutzung von Freiräumen. Ihres Erachtens sei es unrealistisch, das Akkreditierungssystem abzuschaffen. Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Akkreditierungsverfahren lasse sich nicht die Notwendigkeit ableiten, die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses umzukehren. Eine Abgeordnete der CDU merkte an, sie halte die Verknüpfung des Bologna-Prozesses mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Akkreditierungsverfahren für bemerkenswert. 2 Sie bitte darzulegen, inwieweit die Kosten der Akkreditierung eines Studiengangs ausschlagegebend dafür sein könnten, das Akkreditierungsverfahren insgesamt infrage zu stellen. Ferner bitte sie klarzustellen, dass das Bundesverfassungsgericht den Bologna-Prozess nicht grundsätzlich infrage gestellt habe. Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellte klar, das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil zum Akkreditierungswesen keineswegs den Bologna-Prozess infrage gestellt. Vielmehr habe das Bundesverfassungsgericht eine fehlende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ein Akkreditierungswesen angemahnt. Deshalb gelte es, Bilanz zu ziehen und eine neue gesetzliche Grundlage auf den Weg zu bringen. Sie vertrete die Auffassung, die Qualitätssicherung sei Aufgabe der Hochschulen. Dies sei letztinstanzlich vom jeweils zuständigen Wissenschaftsministerium zu überwachen. Sie halte es jedoch für durchaus sinnvoll und hilfreich, wenn sich die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Qualität über die Schulter blicken ließen von dazwischen geschalteten Instanzen, die von der Wissenschaft selbst getragen würden. Gleichwohl sei bedauerlicherweise festzustellen, dass einzelne Akkreditierungsorganisationen eine sehr bürokratische Herangehensweise gewählt hätten, wodurch Entwicklungsspielräume eingeschränkt worden seien. Die im Zusammenhang mit der Qualitätsentwicklung auf den Weg gebrachten Programme seien bisher hälftig mit Mitteln der Hochschulen und mit Mitteln des Landes finanziert worden. Derzeit werde jedoch keine finanzielle Unterstützung bei Akkreditierungsmaßnahmen gewährt. Beim Akkreditierungswesen werde künftig sehr viel stärker die Systemakkreditierung in den Vordergrund gerückt. So sollten die Hochschulen in die Lage versetzt werden, den Prozess der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung selbst zu tragen. Eine Systemakkreditierung sei zwar etwas aufwendiger, gewährleiste jedoch letztlich eine größere Autonomie. Die Systemakkreditierung solle zudem in größeren Abständen als die bisherige Akkreditierung wiederholt werden. Das Wissenschaftsministerium sei stolz darauf, dass Baden-Württemberg bei der Systemakkreditierung eine Vorreiterrolle einnehme. Die Landesregierung werde auf Bundesebene weitere Unterstützungsmaßnahmen initiieren, um die Hochschulen zu ermutigen, Freiräume zu nutzen. Die Programme „Studienmodelle individueller Geschwindigkeiten“ und „Willkommen in der Wissenschaft“ seien wissenschaftlich begleitet worden. Dadurch sei deutlich geworden, welche Formate ein gutes Ankommen in der Wissenschaft verbesserten und welche Instrumente weniger relevant seien. Das Programm „Wissenschaft lernen und lehren“ erfreue sich einer sehr großen Aufmerksamkeit. Der Ausschuss beschloss als Empfehlung an das Plenum ohne förmliche Abstimmung, den Antrag für erledigt zu erklären. 25. 07. 2016 Berichterstatter: Salomon Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 564 Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 2. Zu dem Antrag der Abg. Klaus Hoher u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/12 – Zukunft der Bodenseefischerei Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Klaus Hoher u. a. FDP/DVP – Drucksache 16/12 – für erledigt zu erklären. 13. 07. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Freiherr von Eyb Hahn Bericht Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beriet den Antrag Drucksache 16/12 in seiner 2. Sitzung am 13. Juli 2016 Ein Mitunterzeichner des Antrags erklärte, aufgrund des sehr niedrigen Phosphorgehalts und des damit einhergehenden niedrigen Nährstoffgehalts im Bodensee seien die Fänge in der dortigen Fischerei zurückgegangen. Ihn interessiere, inwieweit sich der Gesamtphosphorgehalt im Bodensee-Obersee bei zwischen 6 und 8 µg pro Liter stabilisiere bzw. ob ein weiteres Sinken des Nährstoffgehalts zu erwarten sei. Weiter wolle er wissen, aus welchen geologischen und gewässerökologischen Gründen der Bodensee nicht als Alpenvorlandsee, sondern als Alpensee typisiert werde. Der Bodensee stelle das wichtigste baden-württembergische Trinkwasserreservoir da. Insofern spreche er sich gegen die Ausbringung von Phosphor in den Bodensee aus. Zur Deckung des Bedarfs in der örtlichen Gastronomie würden Felchen beispielsweise aus Kanada und Norwegen importiert. Er halte dies für keine gute Lösung und bitte um Erläuterung der aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Felchenproduktion in Aquakulturen. Ihm gehe es nicht um Massenzuchtanlagen, wie es sie beispielsweise in Nordeuropa gebe, sondern um die Regionalität der Produkte. Ein Abgeordneter der Grünen äußerte, vor vielen Jahrzehnten hätten sich die Felchen im Bodensee mit zunehmender Gewässerverschmutzung und Eutrophierung und dem damit einhergehenden erhöhten Nährstoffgehalt stärker reproduziert und an Gewicht zugenommen. In den letzten zehn bis 20 Jahren hingegen habe sich der Bodensee zu einem sehr sauberen Gewässer entwickelt; auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie biete einen sehr strengen Schutz. Hinzu komme, dass bedingt durch den Klimawandel Umwälzungen von kalten und warmen Wassermassen nicht mehr in demselben Maß stattfänden, was sich wiederum negativ auf den Nährstoffgehalt und die Felchenbestände auswirke. Der Phosphorgehalt im Bodensee habe sich bei zwischen 6 und 8 µg pro Liter stabilisiert. Eine weitere Absenkung sei nicht zu befürchten. Seines Erachtens liege eine Lösung für die Fischerei am Bodensee nicht in einer weiteren Verringerung der Maschenweite der Netze, da dies zu einer stärkeren und schnelleren Reduktion der Felchenbestände führen würde. Inwiefern die Felchenproduktion in Aquakulturen stattfinden könne, bleibe abzuwarten. Eine solche Produktion sei derzeit Gegenstand der Forschung. Ein Abgeordneter der SPD hob die große Bedeutung des Bodensees als Trinkwasserspeicher hervor und legte dar, die Wasserqualität des Sees sollte nicht unbedingt zugunsten der Fischbestände reduziert werden. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilte mit, in Baden-Württemberg werde seit mehreren Jahrzehnten sehr erfolgreich Gewässerschutz und -reinhaltung betrieben. Wenn nun über eine Anreicherung von Gewässern mit Nährstoffen nachgedacht werde, gebe er zu bedenken, dass die beschriebenen großen Erfolge nicht aufs Spiel gesetzt werden dürften, zumal die Veränderung der Fauna zu erwarten gewesen sei. Sein Ministerium verfolge die Entwicklungen im Bereich von Aquakulturen und werde diesbezüglich Angebote unterbreiten. Fischer am Bodensee müssten sich wohl darauf einstellen, ihre Erträge künftig nicht mehr im gesamten See, sondern an bestimmten Stellen zu erzielen. Der Ausschuss empfahl dem Plenum einvernehmlich, den Antrag Drucksache 16/12 für erledigt zu erklären. 20. 07. 2016 Berichterstatter: Freiherr von Eyb 3. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/16 – Situation im Wein-, Obst- und Beerenbau Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP – Drucksache 16/16 – für erledigt zu erklären. 13. 07. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Pix Hahn Bericht Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beriet den Antrag Drucksache 16/16 in seiner 2. Sitzung am 13. Juli 2016. 3 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 564 Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Der Erstunterzeichner des Antrags sprach der Landesregierung einen Dank für die Stellungnahme zum vorliegenden Antrag aus und fuhr fort, seit dem Zeitpunkt der Antragstellung seien im Wein-, Obst- und Beerenbau in Baden-Württemberg Schäden beispielsweise durch Hagel, Überflutungen und Pilzbefall hinzugekommen. Er bitte den Minister um Erläuterung hierzu und gebe zu bedenken, dass sich insbesondere im konventionellen und im ökologischen Weinbau die Liquiditätssituation schwierig gestalte. Weiter bitte er um Darstellung aktueller Zahlen zu saisonalen Beschäftigungsverhältnissen in den genannten Branchen in Baden-Württemberg und um Auskunft zu den Auswirkungen der Verteuerung in diesem Bereich. Da sich der Bundesrat im Juni 2016 für eine steuerlich begünstigte Risikoausgleichsrücklage für landwirtschaftliche Betriebe ausgesprochen habe, könne Abschnitt II des vorliegenden Antrags für erledigt erklärt werden. Ein Abgeordneter der Grünen dankte für die Antragstellung und trug vor, Baden-Württemberg sei in Deutschland im Obstbau führend und nehme im Weinbau den zweiten Platz ein. Die beträchtlichen Schäden in diesem Bereich, die durch den Klimawandel entstünden, könne das Land nicht in jedem Fall durch Millionenbeträge ausgleichen. Insofern sehe er die Einführung der Risikoausgleichsrücklage als eine richtige Maßnahme an. Mit gut 1.300 ha mache der Ökoweinbau an der gesamten Rebfläche in Baden-Württemberg etwa 5 % aus. Da die EU-ÖkoVerordnung den Einsatz von Phosphonaten auch im Ausnahmefall nicht mehr zulasse, sei in diesem Jahr mit einem Ernteausfall von gut 50 % zu rechnen, was einem Betrag im mittleren zweistelligen Millionenbereich entspreche. Ähnlich problematisch gestalte sich die Situation in Bezug auf Falschen Mehltau auch in anderen Weinbauregionen Deutschlands sowie im Elsass und in Norditalien. Die Bundesländer sollten sich in einem Schulterschluss mit dem Bund möglichst bald auf EU-Ebene für eine Lösung einsetzen. Abschließend legte er dar, seines Erachtens sollte in den verschiedenen Branchen weiterhin auf Qualität gesetzt werden. Dafür benötigten die Betriebe Unterstützung durch die Politik. Ein Abgeordneter der CDU erklärte, Frost und Hagel hätten in diesem Jahr insbesondere in der Region Hohenlohe zu extremen Schäden im Weinbau geführt. Dies betreffe sowohl die Reben als auch das Gelände. Im Kochertal bestehe die Sorge, dass durch die Aufgabe einzelner Betriebe in einem Dominoeffekt auch andere Betriebe in Mitleidenschaft gezogen würden. Daher gelte es, kurzfristige Liquiditätsengpässe durch gezielte Unterstützungsmaßnahmen zu überwinden. Langfristig seien Methoden zu entwickeln, mit denen sich verhindern lasse, dass Betriebe jährlich wiederkehrend in eine wirtschaftliche Schieflage gerieten. Ein Abgeordneter der SPD schloss sich den Ausführungen seiner Vorredner an. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schickte vorweg, zu Ziffer 6 des Antrags lägen keine aktuelleren Zahlen vor, und informierte, in der Tat habe sich die Situation im Wein-, Obst- und Beerenbau seit der Antragstellung deutlich verändert. Die Landesregierung habe darauf reagiert, indem der Ministerrat vor wenigen Wochen die Nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft verursacht durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse in Kraft ge- 4 setzt habe. Nicht versicherbare Schäden würden mit bis zu 80 % und Ertragsschäden mit bis zu 50 % der Schadenssumme ausgeglichen. Hinzu komme eine Härtefallklausel. Schäden durch Frost und Hagel hingegen seien versicherbar, sodass dafür keine Hilfszahlungen geleistet würden. Er stelle klar, dass das Land in der Not helfe, um Liquidität in den Betrieben zu halten und durch die Zwangslage bedingte Betriebsaufgaben zu vermeiden. Allerdings sei das Land kein Rückversicherer, auf den sich die Betriebe bei Schadensereignissen uneingeschränkt verlassen könnten. Daher müssten die Betriebe beispielsweise angesichts der nicht durchgängig stabilen Witterung auch selbst geeignete Maßnahmen ergreifen und sich absichern. Abschließend hob er hervor, dass die Chancen im badenwürttembergischen Obst- und Beerenbau insgesamt groß seien. Der Vorsitzende des Ausschusses brachte vor, die Bundesratsinitiative sei zu begrüßen und für die Betriebe sehr wertvoll, da viele der Schäden nicht durch Unwetter verursacht würden und nicht versicherbar seien. Oftmals löse zu viel Feuchtigkeit die Schäden aus. Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, dem Plenum zu empfehlen, den Antrag Drucksache 16/16 insgesamt für erledigt zu erklären. 20. 07. 2016 Berichterstatter: Reinhold Pix 4. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/17 – Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP – Drucksache 16/17 – für erledigt zu erklären. 13. 07. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Burger Hahn Bericht Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beriet den Antrag Drucksache 16/17 in seiner 2. Sitzung am 13. Juli 2016. Der Erstunterzeichner des Antrags führte aus, während BadenWürttemberg bis vor wenigen Jahrzehnten noch etwa 2 Millio- Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 564 Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nen Ferkel ins Ausland exportiert habe, kauften baden-württembergische Mastbetriebe Ferkel inzwischen teilweise zu billigsten Preisen in Dänemark. Insofern sollte darauf geachtet werden, dass die Ferkelerzeugung in Baden-Württemberg nicht noch weiter zurückgehe. Dieser Strukturwandel werde durch das ab dem 1. Januar 2019 geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ohnehin verstärkt. Beispielsweise das Bildungs- und Wissenszentrum Boxberg (LSZ) habe sehr viele gute wissenschaftliche Untersuchungen zu Alternativen zu diesem Kastrationsverfahren durchgeführt. Im Zusammenhang mit dem genannten Verbot sei zu befürchten, dass Kunden den Verzehr von Schweinefleisch gänzlich ablehnten, wenn sie einmal durch Eberfleisch verursachte Geruchsauffälligkeiten wahrgenommen hätten. Hingegen weise er auf die Möglichkeit hin, z. B. in der Wurstproduktion einen geringen Prozentanteil dieses Fleisches beizumischen. Immunokastration werden als eine Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration angesehen. Der Einsatz dieser Methode, mit der in den Hormonaushalt der Ferkel eingegriffen werde, könnte zu der Befürchtung führen, dass sich dies auch auf den Hormonhaushalt des Konsumenten auswirke. Insofern gelte es, die Folgenabschätzung mit Blick auf die süddeutschen Landwirtschaftsstrukturen zu konkretisieren. Er schlage vor, dass der Landtag mit einem Entschließungsantrag diese Folgenabschätzung von der Bundesregierung einfordere. Auch sollte sich die Landesregierung im Bundesrat entsprechend einsetzen. Seiner Ansicht nach sei das Thema insgesamt noch nicht reif für die Umsetzung. Beispielsweise werde es zu Exportschwierigkeiten kommen oder sich die Ferkelproduktion ins Ausland verlagern, sodass eine Abhängigkeit von der unter den dortigen Standards produzierten Ware entstehe. Eine Abgeordnete der Grünen teilte mit, derzeit würden große Anstrengungen unternommen, um Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu entwickeln und zu erforschen. Mögliche Verfahren seien die Ebermast, die Ebermast mit Immunisierung gegen Ebergeruch (Immunokastration) und die chirurgische Kastration mit Inhalationsbetäubung durch Isofluran. Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass sich eine der drei Alternativen schwerpunktmäßig durchsetzen werde. Das Inkrafttreten des Verbots dürfe auch mit Blick auf Entwicklungen in anderen europäischen Ländern nicht weiter hinausgezögert werden. Sie verweise darauf, dass der Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration durch eine Änderung des Tierschutzgesetzes gesetzlich verankert worden sei. Tierschutz habe in Deutschland Verfassungsrang und sei umzusetzen. Vonseiten des Landes müsse die Umsetzung des Verbots optimal begleitet werden. So sei ihres Erachtens eine hoch professionelle Aufklärungskampagne auf den Weg zu bringen, um den Handel und die Verbraucher entsprechend zu informieren. Zudem müssten die Landwirte beispielsweise zu Vermarktungsstrategien beraten werden. Schließlich sei auch aus Tierschutzsicht eine Marktspaltung zu verhindern. Sie würde es begrüßen, wenn sich der Ausschuss mit den Forschungsprojekten im Bereich der Alternativen zu betäubungsloser Ferkelkastration beschäftigen und dafür einen Termin vereinbaren würde. Ein Abgeordneter der CDU trug vor, es gelte, auf die Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2019 hinzuarbeiten. Einzelne Lebensmitteleinzelhändler hätten angekündigt, bereits zu einem früheren Zeitpunkt die Vermarktung von Fleisch von betäubungslos kastrierten Tieren einstellen zu wollen. Die drei dargestellten Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration seien noch nicht vollständig erforscht. Die Ebermast sehe er als sehr problematisch an, da Eberfleisch eine andere Fettzusammensetzung habe, weniger zart und zudem geruchsauffällig sei. Zum derzeitigen Stand müsse davon ausgegangen werden, dass sich diese Geruchsauffälligkeiten nicht in den Griff bekommen ließen. Mit Blick auf die Ebermast müssten auch Tierschutzaspekte hervorgehoben werden. So komme es in der Ebermast zu mehr Sexualverhalten und beispielsweise durch Kämpfe zu Schäden am Schlachtkörper. Der Impfstoff, der in der Immunokastration zum Einsatz komme, beinhalte keine Hormone. Allerdings gebe er angesichts der pro Tier anfallenden Kosten in Höhe von 3,50 bis 5 € zu bedenken, dass ein gutes Preissegment eingehalten werden müsse und Landwirte die Maßnahme selbst durchführen können müssten. Dass der Einsatz des Inhalationsnarkosegases Isofluran eine ausreichende Tiefenwirkung habe, sei zu bezweifeln. Es sollte verhindert werden, dass der baden-württembergische Ferkelerzeugungsmarkt weiter an Marktanteilen verliere. Durch eine Ferkelerzeugung im Land könnten beispielsweise lange Transportwege vermieden werden. Daher seien die Forschungsanstrengungen zu Alternativen zu betäubungsloser Ferkelkastration deutlich zu intensivieren und müssten zügig weitere Maßnahmen ergriffen werden. So sollten die aktuellen Forschungsergebnisse bei der LSZ abgefragt und den Landwirten geeignete und kostengünstige Verfahren aufgezeigt werden. Abschließend empfahl er, die Diskussion weniger emotional zu führen. Ein Abgeordneter der SPD äußerte, seine Fraktion halte es für sinnvoll, zunächst den Ende dieses Jahres erscheinenden Bericht des Bundes über den Stand der Entwicklungen alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration abzuwarten. Ein Abgeordneter der Grünen regte an, die Tierschutzbeauftragte des Landes zu einem Gespräch über Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration in den Ausschuss einzuladen, um dadurch die Emotionalität aus der Debatte herauszunehmen. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz erklärte, es stehe fest, dass das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 gelten werde. Bis zu diesem Zeitpunkt müssten die entsprechenden alternativen Verfahren entwickelt sein. Er schlage vor, dass der Ausschuss im nächsten Jahr erneut über die Entwicklung berate, da sich dann wohl eine verlässliche Abschätzung werde vornehmen lassen. Da die Metzgervermarktung im Land mit 25 % einen hohen Anteil habe, werde die Ebermast wohl nicht besonders unterstützt. Der Wettbewerb sei im Schweinefleischsektor besonders hoch, sodass sich die zusätzlichen Kosten, die Landwirten durch das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration entstünden, im Rahmen halten müssten. Zudem sei es nicht im Sinne des Tierschutzes, die Probleme ins Ausland zu verlagern, indem kastrierte Tiere nach Deutschland importiert würden. Insofern trete die Landesregierung für praktikable Lösungen im Land ein. 5 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 564 Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Der Ausschuss empfahl dem Plenum einvernehmlich, den Antrag Drucksache 16/17 für erledigt zu erklären. nahme der Landesregierung zum vorliegenden Antrag nicht sehr umfangreich ausgefallen. 20. 07. 2016 Sodann empfahl der Ausschuss dem Plenum einvernehmlich, den Antrag Drucksache 16/18 für erledigt zu erklären. Berichterstatter: 20. 07. 2016 Burger Berichterstatter: Dr. Rapp 5. Zu dem Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP und der Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Drucksache 16/18 – Zukunft der Forststruktur in Baden-Württemberg Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, den Antrag der Abg. Dr. Friedrich Bullinger u. a. FDP/DVP – Drucksache 16/18 – für erledigt zu erklären. 13. 07. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Dr. Rapp Hahn Bericht Der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beriet den Antrag Drucksache 16/18 in seiner 2. Sitzung am 13. Juli 2016. Der Erstunterzeichner des Antrags brachte vor, die Stellungnahme der Landesregierung zum vorliegenden Antrag sei insgesamt recht knapp ausgefallen, und fuhr fort, kürzlich habe die Forstkammer Baden-Württemberg dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Zweiklassenbeteiligung hinsichtlich einer Arbeitsgruppe zur Neuorganisation der Forststruktur im Land vorgeworfen. Er bitte den Minister um Erläuterung des Problems. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entgegnete, ein entsprechendes Problem habe nie vorgelegen, und erläuterte, die Forstkammer habe in dem Kartellverfahren gegen das Land Baden-Württemberg bezüglich der Forststruktur den Status eines Beteiligten. Auf die Verleihung des Beteiligtenstatus habe er als Minister keinen Einfluss. Auch lasse die Landesregierung jedem Akteur seine Wahlfreiheit und bevormunde niemanden. Die Forstkammer habe im Wissen über die Konsequenzen einen Weg gewählt und dürfe sich daher nicht über mangelnde Beteiligung beklagen, wenn aufseiten des Beklagten bzw. des Landes und der kommunalen Waldbesitzer Strategien entwickeln würden und über die Ausrichtung beraten werde. Im Übrigen könnten neue Forststrukturen für Baden-Württemberg erst dann verlässlich entwickelt werden, wenn das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vorliege. Daher sei die Stellung- 6
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