1. MKV-Segelmeisterschaften in Gmunden am Traunsee vom Fr. 30.09. bis So. 02.10.2016 AUSSCHREIBUNG 1 Präambel Mitglieder des Mittelschülerkartellverbandes pflegen ihre Freundschaft immer öfter auch auf sportlicher Basis. Ob es die Skifahrer im Rahmen ÖCV Skimeisterschaften, oder die Golfspieler im Rahmen der ÖCV Golfmeisterschaften, jetzt haben auch die Segler im Verband ihre eigene ÖCV Meisterschaft. Cartellverbandes Mit dem werden Einverständnis heuer zum des Österreichischen ersten Mal MKV Segelmeisterschaften vom 30.09.2016 - 02.10.2016 in Gmunden am Traunsee ausgetragen. Die Veranstaltung wir von „celox racing association“ abgewickelt. 2 Regeln 2.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WRS) festgelegt sind. 2.2 In Übereinstimmung mit der Regel 87, Wettfahrtregeln Segel 2013-16 wird die Klassenregel 3.1 CREW GEWICHT der internationalen SB20 Klassenregeln gestrichen. 2.3 Zusätzlich gelten die Wettfahrtordnung des Österreichischen Segelverbandes (OeSV) 2016 und die Segelanweisungen von „celox racing association“. 2.4 sowie diese Ausschreibung. 2.5 Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007. 3 Teilnahmeberechtigung und Meldung 3.1 Ein Team besteht mindestens aus drei Personen. Die Wettfahrten sind mit drei Personen zu bestreiten. Ein Team welches mehr als drei Personen genannt hat, kann daher Segler zwischen den Wettfahrten wechseln. Während einer spezifischen Wettfahrt darf nicht gewechselt werden. Jedes Team hat bei der Nennung einen Teamnamen anzugeben. 3.2 Folgende Teams sind startberechtigt: • Teams der Mitgliedsverbindungen des Mittelschülerkartellverbandes. Alle Crewmitglieder eines Teams müssen Mitglieder derselben Verbindung sein. • Gästeteams, in welchen mindestens ein Crewmitglied Mitglied einer MKV Verbindung sein muss. Maximal ein Crewmitglied darf keiner MKV Verbindung oder einem Studentenverband mit welchem der MKV ein Freundschaftsabkommen abgeschlossen hat, angehören. • Die Entscheidung über die Zulassung eines Gästeteams obliegt dem Veranstalter, vor allem in Hinblick auch die Anzahl von Nennungen im Hauptbewerb. 3.3 Um den Titel des „MKV Segelmeisters“ können nur Teams aus MKV Verbindungen, jedoch keine Gästeteams segeln. 3.4 Die Teilnahmeberechtigung Einlangens der Meldegebühr) richtet kompletten beim sich Meldung Veranstalter. Bei nach (inkl. dem Zeitpunkt des Zahlungseingang der zeitgleichem Eingang von Meldungen um den/die letzten verfügbaren Platz/Plätze entscheidet das Los. 3.5 Die Steuerleute der Teams müssen zudem Mitglied eines Verbandsvereins des Österreichischen Segelverbandes (OeSV), Einzelmitglied des OeSV oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein. 3.6 Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA FB Binnen Junior, BFA FB Binnen (vormals A-Schein) oder BFA FB 1-4 sein oder ein gleichwertiges können. Dokument eines ausländischen Verbandes vorlegen 3.7 Teilnahmeberechtigte Teams platzieren ihre Anmeldung per eMail bis zum 16.09.2016 an die „celox racing association“ unter [email protected] . Gleichzeitig ist die Meldegebühr auf das Meldegeldkonto IBAN: AT64 1860 0000 1060 8958, BIC: VKBLAT2L) unter Nennung des Teamnamens zu entrichten. 3.8 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von EUR 10,00 pro Teammitglied entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der Registrierung einlangen. 3.9 Es gilt eine Mindestnennung von sechs Teams bei Meldeschluss. Wird diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden. 4 Meldegebühr Die Meldegebühr beträgt: 5 • Pro Team EUR 120,00 • Zusätzlich pro Crewmitglied (aktive) EUR 30,00 AHAH, Gäste EUR 50,00 Boote Für die teilnehmenden Segelboote der Klasse Teams stellt Sportsboat der SB20 Veranstalter (früher baugleiche Laser SB3) zur Verfügung. Die Boote werden den teilnehmenden Teams nach Ende der Registrierung zugelost. Bei mehr als 10 Nennungen, werden die teilnehmenden Teams auch Gruppen zugelost. In diesem Fall finden Ausscheidungsrennen um die Teilnahme an der Finalentscheidung statt. Die näheren Einzelheiten werden in den Segelanweisungen festgelegt. 6 Registrierung Kontrolle von MKV-Mitgliedschaft, OeSV-Mitgliedskarten führerschein; Ausgabe der Segelanweisungen: und Segel- 30.09.2016 von 09:00 bis 12:00 im Regattabüro der „celox racing association“ in 4810 Gmunden, Gartengasse 17 7 Training Am 30.09.2016 hat jedes Regattateam nach erfolgter Registrierung von 10:00 bis 17:00 Uhr die Möglichkeit Trainingsfahrten durchzuführen. Die Einteilung erfolgt unter den Teams selbstständig. Der Organisator kann, falls notwendig, Regelungen für das Training jederzeit verfügen. 8 Erster Start Am 01.10.2016 um 09:00 Uhr LT. 9 Segelanweisungen Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich und können ab Meldeschluss von der Homepage herunter geladen werden. http://www.oecv-segelverband.at 10 Bahnen Es werden Klassikkurse ohne Mindestlimitierung gesegelt. Die letztmögliche Zieldurchgangszeit beträgt die Zeit des Wettfahrtersten plus 15 Minuten. Bis dahin nicht durch das Ziel gegangene Boote werden als DNF gewertet. 11 Strafsystem Für die Klasse SB20 wird die Regel 44.1 geändert, so dass die ZweiDrehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist. 12 Betreuerboote Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet. 13 Funkverkehr Vom Veranstalter werden zu Bekanntgabe von Informationen der Regattaleitung Funkgeräte zur Verfügung gestellt. Ein Boot darf, außer im Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 14 Wertung Die Wertung wird nach Anzahl der Nennungen geregelt. Bei Nennungen von 10 oder weniger Booten werden sechs Wettfahrten mit einer Streichung gesegelt. Werden weniger als vier Wettfahrten gewertet, erfolgt keine Streichung. Wird aufgrund der Anzahl der Nennungen in Gruppen gesegelt, werden pro Gruppe mindestens zwei Wettfahrten ohne Streichung und in der Finalserie der Gruppenbesten ebenfalls maximal drei Wettfahrten ohne Streichung gesegelt. Bei einer Teilnehmeranzal von 16 oder mehr Teams wird nach ausgelosten „Pairing Lists“ gesegelt. Dabei werden bis Sonntag mittags so viele wie möglich Einzelraces durchgeführt. Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A). 15 Preise Folgende Preise werden vergeben: a) Die siegreiche Mannschaft im Hauptbewerb (ohne Gästeklasse) erhält den Ehrenpreis des MKV und den Titel “MKV-Segelmeister 2016“. b) Allenfalls Ehrenpreis für das beste Gästeteam. c) Wanderpokal d) Erinnerungspreise Teilnehmer für alle bei der Siegerehrung anwesenden 16 Wanderpokal Der Mittelschülerkartellverband hat den Wanderpokal für die siegreiche Mannschaft um den Titel „MKV Segelmeister“ gestiftet. Dieser Pokal wird dem Gewinner für die Dauer von maximal einem Jahr übergeben. Falls eine Neuauflage einer MKV Segelmeisterschaften früher stattfinden sollte, hat das Siegerteam den Pokal noch vor dieser Veranstaltung zurückzugeben. Die Zurückgabe hat vom siegreichen Team selbständig an die celox academy GmbH, Im Mostgarten 2, 4048 Puchenau zu erfolgen oder zur nächsten Veranstaltung mitzubringen. Festgehalten wird, dass der Wanderpokal im Mittelschülerkartellverbandes ist und bleibt. Er Ausstellungobjekt dem Sieger zur Verfügung gestellt. Eigentum wird nur des als 17 Werbung Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und bereitgestellte Werbung anzubringen. 18 Haftung Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr. Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre. Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (z.B. Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind. Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer. Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen. 19 Bilder, Daten Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine und Organisationen, zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen. 20 Minderjährige Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen abzugeben. 21 Versicherungen Alle vom Veranstalter beigestellten Boote verfügen über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.500.000,pro Veranstaltung. Für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz haben die Teilnehmer selbst zu sorgen und aufzukommen. 22 Kontakt Weitere Informationen sind erhältlich bei: • Mag. Georg Tusek [email protected] MKV Organisationsteam • Gottfried Pössl v/o Go (A-D, Ma) [email protected] celox racing association 0676-844943200 23 Sonstiges Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt. Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (z.B Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben. Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden. Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für Gmunden örtlich und sachlich zuständige Gericht.
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