Ausschreibung 2016

1. MKV-Segelmeisterschaften
in Gmunden am Traunsee
vom Fr. 30.09. bis So. 02.10.2016
AUSSCHREIBUNG
1
Präambel
Mitglieder des Mittelschülerkartellverbandes pflegen ihre Freundschaft
immer öfter auch auf sportlicher Basis. Ob es die Skifahrer im Rahmen
ÖCV Skimeisterschaften, oder die Golfspieler im Rahmen der ÖCV
Golfmeisterschaften, jetzt haben auch die Segler im Verband ihre eigene
ÖCV
Meisterschaft.
Cartellverbandes
Mit
dem
werden
Einverständnis
heuer
zum
des
Österreichischen
ersten
Mal
MKV
Segelmeisterschaften vom 30.09.2016 - 02.10.2016 in Gmunden am
Traunsee
ausgetragen.
Die
Veranstaltung
wir
von
„celox
racing
association“ abgewickelt.
2
Regeln
2.1 Die Regatta unterliegt den Regeln, die in den „Wettfahrtregeln Segeln“
(WRS) festgelegt sind.
2.2 In Übereinstimmung mit der Regel 87, Wettfahrtregeln Segel 2013-16
wird die Klassenregel 3.1 CREW GEWICHT der internationalen SB20
Klassenregeln gestrichen.
2.3 Zusätzlich
gelten
die
Wettfahrtordnung
des
Österreichischen
Segelverbandes (OeSV) 2016 und die Segelanweisungen von „celox
racing association“.
2.4 sowie diese Ausschreibung.
2.5 Es gelten die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2007.
3
Teilnahmeberechtigung und Meldung
3.1 Ein Team besteht mindestens aus drei Personen. Die Wettfahrten sind mit
drei Personen zu bestreiten. Ein Team welches mehr als drei Personen
genannt hat, kann daher Segler zwischen den Wettfahrten wechseln.
Während einer spezifischen Wettfahrt darf nicht gewechselt werden.
Jedes Team hat bei der Nennung einen Teamnamen anzugeben.
3.2 Folgende Teams sind startberechtigt:
• Teams der Mitgliedsverbindungen des Mittelschülerkartellverbandes.
Alle Crewmitglieder eines Teams müssen Mitglieder derselben
Verbindung sein.
• Gästeteams, in welchen mindestens ein Crewmitglied Mitglied einer
MKV Verbindung sein muss. Maximal ein Crewmitglied darf keiner MKV
Verbindung oder einem Studentenverband mit welchem der MKV ein
Freundschaftsabkommen abgeschlossen hat, angehören.
• Die Entscheidung über die Zulassung eines Gästeteams obliegt dem
Veranstalter, vor allem in Hinblick auch die Anzahl von Nennungen im
Hauptbewerb.
3.3 Um den Titel des „MKV Segelmeisters“ können nur Teams aus MKV
Verbindungen, jedoch keine Gästeteams segeln.
3.4 Die
Teilnahmeberechtigung
Einlangens
der
Meldegebühr)
richtet
kompletten
beim
sich
Meldung
Veranstalter.
Bei
nach
(inkl.
dem
Zeitpunkt
des
Zahlungseingang
der
zeitgleichem
Eingang
von
Meldungen um den/die letzten verfügbaren Platz/Plätze entscheidet das
Los.
3.5 Die Steuerleute der Teams müssen zudem Mitglied eines Verbandsvereins
des Österreichischen Segelverbandes (OeSV), Einzelmitglied des OeSV
oder eines anderen von der ISAF anerkannten nationalen Verbandes sein.
3.6 Die Steuerleute müssen im Besitz des Segelführerscheines BFA FB Binnen
Junior, BFA FB Binnen (vormals A-Schein) oder BFA FB 1-4 sein oder ein
gleichwertiges
können.
Dokument
eines
ausländischen
Verbandes
vorlegen
3.7 Teilnahmeberechtigte Teams platzieren ihre Anmeldung per eMail bis zum
16.09.2016
an
die
„celox
racing
association“
unter
[email protected] . Gleichzeitig ist die Meldegebühr auf das
Meldegeldkonto
IBAN: AT64 1860 0000 1060 8958,
BIC: VKBLAT2L)
unter Nennung des Teamnamens zu entrichten.
3.8 Nachmeldungen werden bei einer Nachmeldegebühr von EUR 10,00 pro
Teammitglied entgegengenommen, so sie rechtzeitig vor Ende der
Registrierung einlangen.
3.9 Es gilt eine Mindestnennung von sechs Teams bei Meldeschluss. Wird
diese Mindestanzahl nicht erreicht, so kann die Regatta abgesagt werden.
4
Meldegebühr
Die Meldegebühr beträgt:
5
•
Pro Team
EUR 120,00
•
Zusätzlich pro Crewmitglied
(aktive)
EUR
30,00
AHAH, Gäste
EUR
50,00
Boote
Für
die
teilnehmenden
Segelboote
der
Klasse
Teams
stellt
Sportsboat
der
SB20
Veranstalter
(früher
baugleiche
Laser
SB3)
zur
Verfügung. Die Boote werden den teilnehmenden Teams nach Ende der
Registrierung
zugelost.
Bei mehr
als
10
Nennungen,
werden
die
teilnehmenden Teams auch Gruppen zugelost. In diesem Fall finden
Ausscheidungsrennen um die Teilnahme an der Finalentscheidung statt.
Die näheren Einzelheiten werden in den Segelanweisungen festgelegt.
6
Registrierung
Kontrolle von MKV-Mitgliedschaft, OeSV-Mitgliedskarten
führerschein; Ausgabe der Segelanweisungen:
und
Segel-
30.09.2016 von 09:00 bis 12:00 im Regattabüro der „celox racing
association“ in 4810 Gmunden, Gartengasse 17
7
Training
Am 30.09.2016 hat jedes Regattateam nach erfolgter Registrierung von
10:00 bis 17:00 Uhr die Möglichkeit Trainingsfahrten durchzuführen. Die
Einteilung erfolgt unter den Teams selbstständig. Der Organisator kann,
falls notwendig, Regelungen für das Training jederzeit verfügen.
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Erster Start
Am 01.10.2016 um 09:00 Uhr LT.
9
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung erhältlich und können
ab Meldeschluss von der Homepage herunter geladen werden.
http://www.oecv-segelverband.at
10 Bahnen
Es werden Klassikkurse ohne Mindestlimitierung gesegelt. Die
letztmögliche Zieldurchgangszeit beträgt die Zeit des Wettfahrtersten
plus 15 Minuten. Bis dahin nicht durch das Ziel gegangene Boote werden
als DNF gewertet.
11 Strafsystem
Für die Klasse SB20 wird die Regel 44.1 geändert, so dass die ZweiDrehungen-Strafe durch die Ein-Drehung-Strafe ersetzt ist.
12 Betreuerboote
Der Einsatz von privaten Betreuerbooten ist nicht gestattet.
13 Funkverkehr
Vom Veranstalter werden zu Bekanntgabe von Informationen der
Regattaleitung Funkgeräte zur Verfügung gestellt. Ein Boot darf, außer im
Notfall, während der Wettfahrt weder über Funk senden noch
Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung
stehen. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu.
14 Wertung
Die Wertung wird nach Anzahl der Nennungen geregelt.
Bei Nennungen von 10 oder weniger Booten werden sechs Wettfahrten
mit einer Streichung gesegelt. Werden weniger als vier Wettfahrten
gewertet, erfolgt keine Streichung.
Wird aufgrund der Anzahl der Nennungen in Gruppen gesegelt, werden
pro Gruppe mindestens zwei Wettfahrten ohne Streichung und in der
Finalserie der Gruppenbesten ebenfalls maximal drei Wettfahrten ohne
Streichung gesegelt.
Bei einer Teilnehmeranzal von 16 oder mehr Teams wird nach
ausgelosten „Pairing Lists“ gesegelt. Dabei werden bis Sonntag mittags
so viele wie möglich Einzelraces durchgeführt.
Wertung nach dem Low-Point-System (WRS Anhang A).
15 Preise
Folgende Preise werden vergeben:
a) Die siegreiche Mannschaft im Hauptbewerb (ohne Gästeklasse) erhält
den Ehrenpreis des MKV und den Titel “MKV-Segelmeister 2016“.
b) Allenfalls Ehrenpreis für das beste Gästeteam.
c) Wanderpokal
d) Erinnerungspreise
Teilnehmer
für
alle
bei
der
Siegerehrung
anwesenden
16 Wanderpokal
Der Mittelschülerkartellverband hat den Wanderpokal für die siegreiche
Mannschaft um den Titel „MKV Segelmeister“ gestiftet. Dieser Pokal wird
dem Gewinner für die Dauer von maximal einem Jahr übergeben. Falls
eine Neuauflage einer MKV Segelmeisterschaften früher stattfinden sollte,
hat das Siegerteam den Pokal noch vor dieser Veranstaltung
zurückzugeben. Die Zurückgabe hat vom siegreichen Team selbständig
an die celox academy GmbH, Im Mostgarten 2, 4048 Puchenau zu
erfolgen oder zur nächsten Veranstaltung mitzubringen.
Festgehalten wird, dass der Wanderpokal im
Mittelschülerkartellverbandes ist und bleibt. Er
Ausstellungobjekt dem Sieger zur Verfügung gestellt.
Eigentum
wird nur
des
als
17 Werbung
Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter gewählte und
bereitgestellte Werbung anzubringen.
18 Haftung
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme
die Wettfahrtregeln Segeln 2013-2016, die Regeln der guten, sportlichen
Seemannschaft, sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen
Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen
zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser
Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen
jegliche Haftung für Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu
Wasser und zu Land, beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am
Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser Haftungsausschluss gilt
für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch
nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für
Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls
ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die
Durchführung der Regatta (z.B. Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter
verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch
oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für
Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den
Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte
verursachte Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische
Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
19 Bilder, Daten
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder
Teilnahme
damit
einverstanden,
dass
von
ihnen
und
ihren
Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese
zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch
künftigen - Bewerbung, sowie zur Förderung der Zwecke der
veranstaltenden Vereine und Organisationen, zeitlich unbegrenzt
veröffentlicht werden dürfen.
20 Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich
auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen
Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Personen
abzugeben.
21 Versicherungen
Alle vom Veranstalter beigestellten Boote verfügen über eine gültige
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR
1.500.000,pro
Veranstaltung.
Für
darüber
hinausgehenden
Versicherungsschutz haben die Teilnehmer selbst zu sorgen und
aufzukommen.
22 Kontakt
Weitere Informationen sind erhältlich bei:
•
Mag. Georg Tusek
[email protected]
MKV Organisationsteam
•
Gottfried Pössl v/o Go (A-D, Ma)
[email protected]
celox racing association
0676-844943200
23 Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine
Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen.
In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter
etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von
höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln
(z.B Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht
bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen,
wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das
Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für Gmunden
örtlich und sachlich zuständige Gericht.