Ausstellermappe pma focus 2016

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6. Oktober 2016
Austria Center Vienna
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Projek
4.0
virtuell.real.vernetzt
Einladung / Werden Sie Aussteller des pma focus 2016!
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Einladung / Werden Sie Aussteller des pma focus 2016!
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6. Oktober 2016
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Projekt Manageme4.0
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Der pma focus ist
Österreichs größter Projektmanagement-Kongress und bedeutendster Treffpunkt der Projektmanagementbranche
des Landes
· mit über 450 TeilnehmerInnen
· mit zahlreichen Top-ReferentInnen
· mit rund 15 Ausstellern im pma focus Messe Areal
Ihr Nutzen als pma focus Aussteller
· Positionierung Ihres Unternehmens als projektorientiertes Unternehmen (POU) und/oder Dienstleister von POUs
· Sichtbarkeit Ihres Unternehmens und optimale Besucherfrequenz durch offene, zentral platzierte Aussteller–Stände
· hoher Vermarktungswert vor, während und nach dem Kongress
· persönliche Ansprache Ihrer Zielgruppe und Vertiefung von Kundenbeziehungen
· Netzwerken mit ExpertInnen, ProjektmanagerInnen und KundInnen
Die pma focus TeilnehmerInnen sind v.a.
· ProjektauftraggeberInnen (u.a. GeschäftsführerInnen, Abteilungs- und BereichsleiterInnen),
· ProjektmanagerInnen und Projektteammitglieder,
· Projekt OfficeleiterInnen und –MitarbeiterInnen,
· PMO LeiterInnen und -MitarbeiterInnen,
· Aus- und WeiterbildungsexpertInnen im Projektmanagement,
· HR-Verantwortliche
In den letzten Jahren u.a. aus folgenden Firmen:
A1 Telekom Austria AG, Asfinag Maut Services GmbH, ARZ Allgemeines Rechenzentrum GmbH, Atos IT Solutions and Services
GmbH, Austria Card GmbH, AVL List GmbH, BMD Systemhaus GmbH, Baxter AG, Boehringer Ingelheim RCV GmbH & Co KG,
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, Bundesrechenzentrum GmbH, Campana & Schott Business Servics
GmbH, Canon Austria GmbH, Erste Group Bank AG, Evoloso Organisationssoftware & Consulting GmbH, Flughafen Wien AG,
Frequentis AG, Gebrüder Weiss GmbH, Imtech ICT Austria GmbH, IT Services der Sozialversicherung GmbH, Kapsch Partner
Solutions GmbH, Magistrat der Stadt Wien, Microsoft Österreich GmbH, milestone p.o.e AG, Novomatic AG, ÖBB Technische
Services GmbH, OMV AG, Österreichische Lotterien GmbH, SAP Österreich GmbH, Siemens AG Österreich, s IT Solutions
AT Spardat GmbH, Tech Talk GmbH, Tele 2 Telekommunication GmbH, Unicredit Bank Austria AG, Unisys Österreich GmbH, Wiener Linien GmbH & Co KG, Wirtschaftsuniversität Wien, 42 virtual Business Services GmbH, uvm.
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Projekt Manageme4.0
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Der pma focus 2016 findet statt
· am Donnerstag, 6. 10. 2016, 9 – 18 Uhr, anschließend informeller Ausklang
· im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien
· zum Thema Projekt Management 4.0 – virtuell.real.vernetzt
Der Inhalt
Die reale und die virtuelle (Arbeits-)Welt wachsen immer stärker zusammen und vernetzen sich. Über alle Branchen hinweg. Die Produktions-, Arbeits- und Kommunikationsprozesse verändern sich dadurch massiv. · Welche Auswirkungen hat das auf die Tätigkeit von Projektmanagerinnen und Projektmanagern? · Sollen und können sie die sogenannte vierte industrielle Revolution mitgestalten? · Braucht es Projekt­management in der digitalen Zukunft überhaupt noch? · Und in welcher Form? · Heißt es in Zukunft wirklich „automation all over“ oder ist alles nur ein Hype? Veranstalter und Organisator des pma focus ist PROJEKT MANAGEMENT AUSTRIA (pma). Mit rund 1.150 Mitgliedern die größte österreichische Projektmanagement-Vereinigung.
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Standard
Eigener Stand
Uni Package*
3 TN + 1 VT
3 TN + 1 VT
2 TN
LEISTUNGEN
Kostenlose Teilnahme für Personen Ihres Unternehmens oder Ihrer Kunden
Logopräsenz
pma focus Programm
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pma Webseite
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pma focus Newsletter
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pma focus email Signatur
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Ausstellerstand wie beschrieben
(die detaillierte Ausstattung wird gemeinsam mit dem Messebauer an die räumlichen Gegebenheiten angepasst)
Informationsmaterial im Kongresspackage
Vergünstigung für Schaltungen von Anzeigen in der Standard-Sonderbeilage im Rahmen der Printmedienkooperation
Grundfläche circa 3,1 x 2,6m
inkl. Rückwand und Säulen
Grundfläche
circa 3 x 2m
Grundfläche
circa 2,8 x 2,6m
Teppich, Beleuchtung, Steckdose
Teppich, Steckdose
Teppich, Steckdose
1 Tisch/2 Sessel
1 Tisch/2 Sessel
1 Tisch/2 Sessel
1 Counter/1 Barhocker
1 Counter/1 Barhocker
1 Counter/1 Barhocker
1 Prospektständer
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1 Prospektständer
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Bereitstellung von Give Aways
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Präsentationsplattform im Rahmen des Ausstellerpanels
(Vorträge)
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EUR 3.600,00
EUR 2.640,00
KOSTEN (brutto)
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EUR 1.200,00
*Das Uni Package kann ausschließlich von Universitäten, Fachhochschulen und offiziellen Bildungseinrichtungen gebucht werden.
TN = Teilnehmer VT = Vortragende
· Standard Stand Aussteller zahlen EUR 3.600,00 brutto (= EUR 3.000,00 + 20% USt. EUR 600,00)
· Eigener Stand Aussteller zahlen EUR 2.640,00 brutto (= EUR 2.200,00 + 20% USt. EUR 440,00)
· Uni Package Aussteller zahlen EUR 1.200,00 brutto (= EUR 1.000,00 + 20% USt. 200,00)
Investition für Ihr Unternehmen
· Ihr gewählter Ausstellerbeitrag
· Ihr Firmenlogo (4c/bevorzugte digitale Formate: Vektor.eps z.B. aus Adobe Illustrator oder High Quality.pdf; falls nicht anders möglich: Photoshop-Formate in 300dpi zB. print.jpg, -.tif, -.png)
· Ihr Werbematerial für das Kongresspackage (Marketingblatt 4c, eine A4-Seite, doppelseitig bedruckt; 500 gleiche Give Aways, nicht mehr als 50dag pro Stück und passend in eine A4 Verpackung.)
Mag. Doris Rodler Projektmanagerin pma focus 2016
T +43 1 319 29 21-0 F +43 1 319 29 21-29 M +43 699 10174859
E [email protected]
Kontakt & Information
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pma - PROJEKT MANAGEMENT AUSTRIA Palais Schlick Türkenstraße 25/2/21 1090 Wien
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Allgemeine Ausstellerbedingungen
Einleitung: Die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller. Der Veranstalter
stellt seine Einrichtung als Dienstleister dem Benutzer (Aussteller) zur Verfügung. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage im gegenseitigen Rechts- und Geschäftsverkehr.
1. Anmeldung: Die Anmeldung für die Veranstaltung ist nur auf den vom Veranstalter vorgesehenen Anmeldeunterlagen, durch vollständiges
Ausfüllen der Vordrucke in allen Punkten und firmenmäßiger Fertigung möglich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Antragsteller zur
Teilnahme an der Veranstaltung. Auch wenn Wünsche hinsichtlich der Lage und der Platzgröße nicht vollständig erfüllt werden können, ist die
vollzogene Anmeldung für den Aussteller rechtsverbindlich. Die Anmeldung gewährt keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zur Ausstellung.
2. Standmiete: Die in der Ausstellereinladung bekannt gegebenen Standmieten unterliegen weder dem Miet- noch dem Preisgesetz, sondern
sind aufgrund freier Vereinbarung festgesetzt. Im Standpreis enthalten sind alle in diesem Dokument aufgezählten Dienstleistungen. Die Preise
gelten für die gesamte Veranstaltung. Nebenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
3. Zulassung und Platzzuweisung: Die Anmeldung begründet kein Zuweisungsrecht. Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung eines
Ausstellers. Die Platzzuteilung erfolgt entsprechend der Reihung der Anmeldungen („first in - first serve“ Prinzip) und entsprechend den vorhandenen Flächen, Umständen und Möglichkeiten. Allfällige Einwände gegen Größe, Form und Lage des Standes müssen innerhalb von zwei Tagen
nach Erhalt der Zuteilung (Rechnung) schriftlich beim Veranstalter erfolgen. Der Anspruch auf Platzbenützung ist erst durch die vollständige
Bezahlung der vorgeschriebenen Platzmiete gegeben. Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters, den ihm zugewiesenen Platz ganz oder teilweise an Dritte zu überlassen. Der Veranstalter kann die erfolgte Zulassung widerrufen, wenn die Voraussetzungen
für die Zulassung nicht mehr gegeben sind.
4. Untervermietung/Mehrfachvermietung: Der Aussteller ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters weder zu einer gänzlichen,
noch zu einer teilweisen Untervermietung, noch zu einer anderweitigen Überlassung des Ausstellungsstandes, aus welchen Rechtstitel immer,
berechtigt. Ein Ausstellungsstand kann immer nur an ein Unternehmen vermietet werden.
5. Zahlungsbedingungen: Die Standmiete wird in einem Betrag verrechnet. Alle Rechnungen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum, ohne jeglichen
Abzug zu bezahlen. Werden Ausstellungsstände trotz mehrmaliger Mahnung nicht vollständig bezahlt, ist der Veranstalter berechtigt, spätestens bei Aufbaubeginn darüber zu verfügen. Der Vermieter kann die Überlassung des Standes verweigern. Die Kosten einer allfälligen gerichtlichen oder außergerichtlichen Eintreibung trägt der Aussteller.
6. Stornierung: Wird nach verbindlicher Anmeldung die Standbestellung storniert, hat der Anmelder bis 30. April 2016 15% Stornogebühr zu
erstatten. Zwischen 1. Mai und 31. August 2016 beträgt die Stornogebühr 50%, nach dem 31. August 2016 100%. Der Antrag auf Rücktritt kann nur
schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt. Die Messe/
Ausstellungsleitung kann die Entlassung davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht einer Entlassung aus dem Vertrag. Kann der Stand anderweitig nicht vermietet werden, so ist die Messe-/Ausstellungsleitung
berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen, oder den Stand in anderer
Weise auszufüllen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstehenden Kosten für Dekoration bzw.
Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Mieters.
7. Nichtabhaltung: Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Messe/Ausstellung verhindern und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind,
berechtigen diesen, die Veranstaltung abzusagen, ohne dass der Aussteller Schadenersatzansprüche an den Veranstalter stellen kann.
8. Standaufbau: Der Aufbau der Messestände erfolgt durch den Veranstalter. Die dem Aussteller zugewiesenen Auf- und Abbauzeiten sind in
jedem Fall einzuhalten. Abänderungen von Ständen sind nur im Einvernehmen mit dem Vermieter möglich. Alle verwendeten Materialen müssen
schwer entflammbar sein. Der Mieter haftet für Beschädigung des Veranstaltungsortes, des Inventars und der technischen Einrichtungen.
9. Haftung und Aufsicht: Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Aufsicht. Er lehnt jedoch jede Haftung für Schäden, die Personen oder
Güter im Rahmen der Veranstaltung sowie während der Auf- und Abbauzeiten erleiden, einschließlich eventueller Verluste, ausdrücklich ab. Der
Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich des Eigentums Dritter. Der Veranstalter empfiehlt zu diesem Zweck den Abschluss einer Ausstellungsversicherung.
10. Allgemeine Bestimmungen: Der Aussteller verpflichtet sich zur Beachtung und Befolgung aller gesetzlichen Vorschriften. Den Anordnungen des Veranstalters und den der bevollmächtigten Organe ist unverzüglich Folge zu leisten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.
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