Produktinformationen

Smaragd®
Insektizid-Beizmittel für Getreidesaatgut.
Bewilligte Anwendungen
Bekämpfung gegen Drahtwürmer und virusübertragende Blattläuse (Gelbverzwergung) gemäss Gebrauchsanweisung.
Produktinformationen
Zulassung: W 6384
Wirkstoff: 22,3 % (258,3 g/l) Clothianidin
IRAC-Resistenzgruppe: 4A
Formulierung: Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung (FS)
Anwenderschutz: Schutzhandschuhe + Schutzanzug
Wirkungsweise
Smaragd enthält den systemischen Wirkstoff Clothianidin (Neonicotinoide). Smaragd wirkt als Frass- und Kontaktgift und schützt Saatgut und
junge Getreidepflanzen während mehreren Wochen vor Schäden durch Drahtwürmer und virusübertragende Blattlausarten auf Flächen mit
Befallsrisiko des Gelbverzwergungsvirus (Frühsaaten).
Anwendung im Feldbau
Getreide
- 150 ml pro 100 kg Saatgut gegen Drahtwürmer.
- 200 ml pro 100 kg Saatgut gegen Virusübertragende Blattläuse des Gelbverzwergungsvirus.
Anwendung nur auf Flächen, auf welchen ein Befallsrisiko mit dem Gelbverzwergungsvirus zu erwarten ist (Frühsaat).
Bemerkungen
Smaragd ist gebrauchsfertig und muss nicht verdünnt werden. Behandeltes Saatgut darf nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember
verwendet werden. Smaragd muss auf dem Saatgut gleichmässig verteilt werden. Dies darf nur in geeigneten und einwandfrei arbeitenden
Geräten erfolgen. Die Geräte sind entsprechend der benötigten Aufwandmenge einzustellen und die genaue Einstellung ist während des
Beizvorganges mehrmals zu überprüfen. Zudem ist auf eine gute Durchmischung der Beizflüssigkeit zu achten, dies insbesondere nach längeren
Arbeitspausen.
Vorratbeizung
Mit Smaragd kann Getreide auf Vorrat gebeizt werden, wenn das Saatgut trocken ist und ordnungsgemäss gelagert wird. Bei Überlagerung ist
jedoch die natürliche Alterung und damit eine mögliche Abnahme der Keimfähigkeit des Getreides zu berücksichtigen. Saatgut mit einer
geringeren Keimfähigkeit als 90 % und einer geschwächten Triebkraft, soll nach der Behandlung mit Smaragd nicht überlagert werden.
Verträglichkeit
Smaragd, angewendet gemäss Gebrauchsanweisung, ist in allen bewilligten Kulturen verträglich.
Mischbarkeit
Smaragd ist mit EFA grundsätzlich mischbar. Für weitere Mischungen (Drittprodukte, usw.) oder Mehrfachmischungen ist unser Beratungsdienst
zu konsultieren. Bei Mischungen sind die Vorschriften der anderen Produkte ebenfalls zu berücksichtigen.
Vorschriften
SPe8: Bienengefährlich.
Anwendung: Nur für den berufsmässigen Verwender. Gebeiztes Saatgut darf nur zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember verwendet
werden.
Etiketten: Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen:
- Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden.
- Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.
- Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist
sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist.
- Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Saatgut beseitigt werden.
Reinigung: Die Beizung darf nur in sehr sorgfältig gereinigten Geräten erfolgen, in denen sich keine Resten anderer Produkte befinden,
insbesondere kein Rest von lösungsmittelhaltiger Feuchtbeize. Düsen sorgfältig säubern und eventuell mit "Brennsprit" auswaschen. Feste
Beizmittelrückstände müssen aus Behältern, Leitungen usw. entfernt werden.
- Beim Wechsel von Smaragd auf andere Wasserbeizen oder umgekehrt, Geräte mit Wasser spülen.
- Vor dem Einsatz von Smaragd muss in Beizgeräten, in denen zuvor lösungsmittelhaltige Feuchtbeizen verarbeitet wurden, zuerst mit
"Brennsprit" oder einem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel gründlich vorgespült und anschliessend mit Wasser nachgespült werden.
- Nach dem Einsatz von Smaragd wird zuerst mit Wasser vorgespült und bevor eine lösungsmittelhaltige Feuchtbeize zur Anwendung kommt,
muss mit "Brennsprit" oder einem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel nachgespült werden.
Lagerung: Smaragd ist frostfrei zu lagern und vor Gebrauch gut aufzurühren. Nach mehrmonatiger Lagerung kann sich das Präparat geringfügig
absetzen. In solchen Fällen empfehlen wir besonders beim Einsatz von Grossbehältern die Ware umzupumpen.
Gewässerschutz: Jede Verunreinigung von Gewässern mit Produkt, Brüheresten, Spülwasser und Abdrift vermeiden.
Entsorgung des Produktes: Leere Gebinde gründlich reinigen und der Gemeindesammelstelle übergeben. Mittelreste zur Entsorgung der
Verkaufsstelle oder einer Sammelstelle für Sonderabfälle übergeben.
Anwenderschutz
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Etiketten: Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: "Beim Öffnen der Saatgutsäcke und
beim Beladen der Sämaschine ist Staubentwicklung zu vermeiden.".
Jugendarbeitsschutz: Die berufliche Verwendung dieses Produkts durch Jugendliche ist eingeschränkt oder ganz verboten. Die dazugehörigen
Rechtsgrundlagen und genauen Bestimmungen sind in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts (Smaragd; W 6384) aufgeführt.
Gefahrensymbole und -bezeichnungen
N
Xi
Umweltgefährlich
Reizend
Gefahrenkennzeichnungen
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S02: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S24: Berührung mit der Haut vermeiden.
S35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
S37: Geeignete Schutzhandschuhe tragen.
S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
S57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
► Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanweisung einzuhalten.
► Wiederverwendung der Verpackung verboten.
Notfalltelefon Tox Info Suisse: 145 oder 044 251 66 66.
Bewilligungsinhaber / Vertrieb
Bayer (Schweiz) AG
Crop Science
Postfach
3052 Zollikofen
Telefon: 031 869 16 66
www.agrar.bayer.ch
Registrierte Marke
Bayer Group
Haftungsbeschränkung
Die Qualität dieses Präparates sowie die Gebrauchsanweisung und Vorsichtsmassnahmen entsprechen den Anforderungen der offiziellen
Stellen. Faktoren wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Behandlung der Vor- und Nachkultur, Pflanzensorten, Witterungsverhältnisse, Resistenzbildung,
usw. können in ihrer Auswirkung nicht immer zum Voraus erfasst werden. Das damit verbundene Risiko geht zu Lasten des Anwenders.
Zusätzlich lehnen wir jede Haftung ab für nicht bewilligte Anwendungen und Dosierungen sowie für von uns nicht empfohlene Anwendungen,
Dosierungen und Tankmischungen.
Allgemeine Hinweise zur Nutzung der Daten
1.
Unbedingt die auf der Packung aufgedruckte bzw. beigegebene Gebrauchsanleitung lesen und beachten. Die Angaben entsprechen dem
heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren.
Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Wir gewährleisten, dass die
Zusammensetzung der Produkte in den verschlossenen Originalpackungen den auf den Etiketten gemachten Angaben entspricht. Da
Lagerhaltung und Anwendung eines Pflanzenschutzmittels jedoch ausserhalb unseres Einflusses liegen, haften wir nicht für direkte oder
indirekte Folgen aus unsachgemässer oder vorschriftswidriger Lagerung oder unsachgemässer oder vorschriftswidriger Anwendung der
Produkte.
Eine Vielzahl von Faktoren sowohl örtlicher wie auch regionaler Natur, wie z.B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Pflanzensorten,
Anwendungstermin, Applikationstechnik, Resistenzen, Mischungen mit anderen Produkten etc., können Einfluss auf die Wirkung des
Produktes nehmen. Dies kann unter ungünstigen Bedingungen zur Folge haben, dass eine Veränderung in der Wirksamkeit des Produktes
oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann. Für derartige Folgen können der Vertreiber oder Hersteller nicht
haften.
2.
Die Daten dürfen nicht verändert und an Dritte nur dann vollständig oder auszugsweise weitergegeben werden, wenn sie folgende Hinweise
enthalten:
• Bayer CropScience ist Eigentümerin der Daten
• Stand der Daten
• Vorbehalt gemäss Bedingung 1
3.
Bei einer auszugsweisen Weitergabe übernimmt der Weitergebende die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Auszugs.
Stand: 05.10.2016