GOODRICH/WIKIMEDIA.ORG/PUBLIC DOMAIN Mordsgeschäft Die auf Zucker- und Tabakproduk tion ausgerichtete Ökonomie Kubas basierte lange Zeit ausschließlich auf Sklaverei. Nach langen Kämpfen wurde sie vor 130 Jahren auf der karibischen Insel abgeschafft. Von Volker Hermsdorf SEITEN 12/13 GEGRÜNDET 1947 · FREITAG, 7. OKTOBER 2016 · NR. 234 · 1,50 EURO (DE), 1,70 EURO (AT), 2,20 CHF (CH) · PVST A11002 · ENTGELT BEZAHLT WWW.JUNGEWELT.DE Menschenhändler Rekrutenwerber Kreidefresser Welterklärer 3 4 7 11 Subunternehmer in der Fleischindustrie treten Arbeitsrecht mit Füßen. Von Simon Zeise Bundeswehr setzt auf Marketing im Sportbereich, um Nachwuchs für das Töten zu gewinnen Tories umgarnen auf Parteitag Arbeiter. Theresa May kündigt Politik für »einfache Menschen« an Tabak, Kunst, Marxismus: Erinnerungen an Ernst Bloch. Ein Gespräch mit Gert Ueding Nächster Halt: Niger Diplomaten: Bundesrepublik baut Militärbasis in Niger zur Unterstützung des Mali-Einsatzes. USA errichten Drohnenstützpunkt. Von Simon Loidl BUNDESWEHR / SEBASTIAN WILKE Soldaten des Fallschirmjägerregiments 26 üben am 20. September über Frankreich für den Kampfeinsatz nerstag herunter. Sie beziehe sich lediglich auf die Unterzeichnung einiger Dokumente, mit denen der rechtliche Status der Benutzung militärischer Einrichtungen in Niger geregelt werde. Bereits jetzt fungiere das Land als Drehscheibe für den Mali-Einsatz, deutsche Transall-Maschinen seien schon seit einem halben Jahr in Niamey stationiert, so der Ministeriumssprecher. Fest steht, dass die westliche Militärpräsenz in dem nach dem »Human Development Index« der Vereinten Nationen ärmsten Land der Welt massiv ausgebaut wird. Washington und Paris verfügen bereits über Stützpunkte in Niger. Das Internetportal The Intercept berichtete Ende September unter Berufung auf US-Regierungsdokumente von der Errichtung eines Drohnenstützpunkts. Das Pentagon bestätigte gegenüber anderen Medien, dass die USA 50 Millionen Dollar in den Bau einer Startbahn und von Hangars für Drohnen südlich der nigrischen Stadt Agadez investieren. Laut Washington dienen die unbemannten Flugzeuge der Überwachung des nördlichen und westlichen Afrikas. Nach den von The Intercept verbreiteten Informationen wird die Basis aber so ausgestattet sein, dass auch bewaffnete Kampfdrohnen starten und landen können. Der unter anderem von Niger aus geführte Krieg in Mali ist ein direktes Ergebnis der NATO-Intervention in Libyen. Nach dem Sturz von Staatschef Muammar Al-Ghaddafi 2011 hatten sich viele frühere Mitglieder der libyschen Armee in das nordmalische Gebiet Azawad abgesetzt und sich dort aufständischen TuaregGruppen angeschlossen. Im Frühjahr 2013 mischte sich der Westen unter Führung der ehemaligen Kolonialmacht Frankreich in die Kämpfe zwischen Aufständischen und der inzwischen an die Macht geputschten Re- gierung ein. Seit Sommer 2013 läuft der Militäreinsatz als UN-Mission Minusma. Im Juli beschloss der UNSicherheitsrat die Entsendung weiterer Einsatzkräfte nach Mali, wo nun bis zu 13.289 ausländische Soldaten und 1.920 Polizisten stationiert sind. Unterdessen bereitet sich Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine dreitägige Reise nach Afrika vor, die am Wochenende beginnen soll. Ziel ist nach Medienberichten neben Niger und Mali auch Äthiopien. In einem Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit bezeichnete Merkel mit Blick auf die Flüchtlingsfrage einen neuen Umgang mit Afrika als »strategisch hochwichtige Frage«. Die Kanzlerin weiter: »Wenn wir deutsche Interessen verfolgen wollen, müssen wir realistischerweise sagen, dass auch das Wohl Afrikas im deutschen Interesse liegt.« Siehe Kommentar Seite 8 Opfer der Bundeswehr bekommen nichts Angriff auf Zivilisten: Bundesgerichtshof lehnt Entschädigung der Kundus-Hinterbliebenen ab D er Bundesgerichtshof hat Entschädigungsforderungen von Opfern des von der Bundeswehr befohlenen Luftangriffs im afghanischen Kundus vom September 2009 abgelehnt. Mit dem Urteil vom Donnerstag bestätigte das Gericht entsprechende Entscheidungen der Vorinstanzen. Zur Begründung hieß es, dass der damalige Bundeswehr- Oberst Georg Klein »nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten« nicht habe erkennen können, dass sich im Zielbereich des Luftangriffs Zivilisten befanden. Die getroffene militärische Entscheidung sei daher völkerrechtlich zulässig gewesen. Der BGH verneinte zudem im Grundsatz, dass die Bundesrepublik für fahrlässige Pflichtverletzungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen haften muss. (AZ: III ZR 140/15) »Das Handeln eines Beamten kann nicht mit dem eines Soldaten in einer Gefechtssituation gleichgesetzt werden«, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Hermann zur Begründung. Bei dem von Klein veranlassten Luftangriff auf zwei Tanklastzüge waren rund 140 Zivilisten getötet worden. Klein behauptet, dass die Tanklaster als rollende Bomben gegen das Feldlager hätten eingesetzt werden können. Auf Anforderung der Bundeswehr griffen US-Kampfjets die Tanklaster an. Die beiden Kläger, ein Vater von zwei mutmaßlich bei dem Luftschlag getöteten Kindern sowie eine Frau, die ihren Ehemann verlor, forderten deshalb 90.000 Euro von der Bundesrepublik. Weil das Völkerrecht Entschädigungen aber nur zwischen Staaten kennt, nicht jedoch gegenüber Individuen, beriefen sich die Kläger auf eine sogenannte Amtspflichtverletzung Kleins und forderten, der Staat als Dienstherr müsse für den Schaden aufkommen. Der Rechtsanwalt der afghanischen Kläger, Karim Popal, hatte schon im Vorfeld angekündigt, bei Ablehnung der Schadenersatzansprüche Verfassungsbeschwerde einzulegen und gegebenenfalls auch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Strasbourg anzurufen. (AFP/Reuters/jW) Polen: Striktes Verbot von Abtreibungen abgelehnt Warschau. Nach Protesten der Bevölkerung hat das polnische Parlament am Donnerstag ein geplantes striktes Abtreibungsverbot abgelehnt. 352 Abgeordnete stimmten gegen den von den regierenden Nationalkonservativen ursprünglich befürworteten und auch von der einflussreichen katholischen Kirche unterstützten Gesetzentwurf, 58 waren dafür. Das Gesetz hätte nur noch bei einer unmittelbaren Lebensgefahr REUTERS D ie Bundesrepublik errichtet eine Militärbasis in Niger. Das sagte laut einer Meldung der Nachrichtenagentur AFP der deutsche Botschafter in Niger, Bernd von Münchow-Pohl, bei einer Rede während einer Veranstaltung am 3. Oktober. Von dem westafrikanischen Land aus soll die Bundeswehr demnach künftig ihren Einsatz in Mali koordinieren. »Mit der Errichtung einer deutschen Luftwaffenbasis« zur Unterstützung der UN-Mission »Minusma« habe »ein neues Kapitel unserer Zusammenarbeit begonnen«, wird der Diplomat zitiert. Die Bundesrepublik wolle künftig mehr »Verantwortung übernehmen«, umschrieb der Botschafter den Ausbau militärischer Infrastruktur. Niger sei ein »Schlüsselland« im Kampf gegen »Terrorismus« und »irreguläre Migration«. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums spielte die Meldung auf Nachfrage von junge Welt am Don- der Frau einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt. Bereits jetzt zählt die polnische Abtreibungsgesetzgebung zu den restriktivsten in Europa. Sie erlaubt Schwangerschaftsabbrüche nur bei Gefahr für das Leben der Mutter, nach Vergewaltigung oder Inzest oder, wenn der Fötus bleibende Missbildungen aufweist. Zehntausende Menschen hatten in den vergangenen Wochen gegen das Gesetzesvorhaben demonstriert. Zu Protesten aufgerufen hatten unter anderem feministische Gruppen sowie die Linkspartei Razem. (AFP/jW) wird herausgegeben von 1.874 Genossinnen und Genossen (Stand 20.9.2016) n www.jungewelt.de/lpg
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