Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde | Pflegekinderdienst GEBRAUCHSANWEISUNG FÜR STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGS-RECHNER 2016 für Tagespflegepersonen in nebenberuflicher Selbstständigkeit mit Inanspruchnahme der steuerlichen Betriebspauschale Mit dem Rechner können Sie das zu versteuernde Pflegegeld und die Sozialabgaben monatlich ermitteln und eine Prognose für die Steuerabgabe erhalten. Das eingegebene Beispiel soll Ihnen die Anwendung erleichtern. Sie können die Eingaben einfach löschen und den Rechner mit Ihren Angaben ausfüllen. Manche Felder haben kleine rote Ecken am rechten oberen Rand, die bei Kontakt einen Kontextkommentar öffnen, der Ihnen Hinweise die zu beachten sind gibt. Monatliche Berechnungen Januar bis Dezember: Alles was in blauer Schrift geschrieben ist muss individuell eingegeben werden (Name der Betreuungsperson, Namen der Pflegekinder, Anzahl der Kinder, Betreuungszeiten, Monatslohn, Stundenlohn, prozentualer Steuersatz). Im Steuerrechner 2016 haben wir für jeden Monat ein eigenes Blatt angelegt (gelbe Karteireiter unten anklicken), so dass Sie die Daten für das ganze Jahr gespeichert lassen können. Wichtig: Die Anzahl der Kinder (Spalte B) und die Betreuungszeit pro Woche (Spalte D) muss immer eingetragen werden, damit der Rechner die Betriebsausgabenpauschale und alle weiteren daraus abgeleiteten Berechnungen machen kann. Falls Sie bei schwankenden wöchentlichen Betreuungszeiten ihr Pflegegeld nach Monatsstunden berechnen, ermitteln Sie die Wochenstundezahl ganz einfach, indem Sie die Monatsstunden durch die Zahl 4,3 teilen. Das ist die durchschnittliche Wochenstundenzahl im Jahresschnitt die ein Monat hat und die bei der Pflegegeldberechnung des Jugendamtes verwendet wird. Falls ein Pflegeverhältnis im Verlauf des Monats endet, können Sie das anteilige Pflegegeld wie folgt berechnen: Teilen Sie die tatsächlichen Betreuungsstunden in diesem Monat durch 4,3 und tragen diese Stundenzahl in Spalte D als Wochenstundenzahl ein. Sie erhalten dann in Spalte H das anteilige Pflegegeld für diesen Monat. Spalte Anzahl der TPK: Die Zeilen 4 bis 6 sind für die Eingabe nur noch selten vorkommender privater Pflegegeldregelungen nach Monatspauschalbeträgen vorgesehen, also wenn sie einen monatlichen Festbetrag für den betreffenden Monat mit den Eltern des Kindes vereinbart haben. Die Zeilen 8 bis 15 sind für Stundenlohnberechnungen sowohl des öffentlichen Pflegegeldes als auch privater Pflegegeldvereinbarungen vorgesehen. Bei öffentlichen Pflegegeldregelungen ist der Stundensatz entsprechend ihrem Qualifikationsstand einzutragen (siehe WJH-Bescheid). Steuerpflichtiges PG“ (J17-20): Hier wird automatisch das zu versteuernde Pflegegeld angezeigt. Zunächst gilt die Steuerfreigrenze im Jahr 2016 von 8.652 € jährlich bei Ledigen und 17.304 € bei verheirateten Tagespflegepersonen für die Gesamteinkünfte. Einkünfte sind: Pflegegeld, Arbeitslohn, Zinseinnahmen, Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen, Mieteinnamen etc.) Kranken- und Pflegeversicherungspflicht: Die Frage ob eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht schon beim einzelnen oder mehreren Kindern oder erst in der Gesamtsumme (K20, L20) entsteht, erkennen Sie durch die Spalten "Ja" oder "Nein", die dann erscheinen wenn das eine oder das andere zutrifft. Man kann den Rechner so gut nutzen, wenn beispielsweise eine verheiratete Tagespflegeperson ihr Betreuungsangebot so gestalten will, dass sie nicht in die Krankenversicherungspflicht “rutscht“ und beim Ehegatten 2 familienversichert bleiben kann (Einkommensgrenze für Familienversicherung 2016: 415 € monatlich). Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge kann von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren, da sich der Betrag aus dem allgemeinen Beitragssatz und einem eventuellen Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse von durchschnittlich 1,1 % zusammensetzt. Bis zu einem Einkommen von 968,33 Euro zahlen Sie den verminderten Beitragssatz von pauschal 135,57 Euro (14 % von 968,33 €) plus Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,1 %). (Im Steuerrechner haben wir deshalb 15,1 % eingegeben. Das sind 146,22€) Bei einem Einkommen von über 968,33 Euro beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 % plus dem Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse von bis zu 1,1 %. Hinzu kommt der Pflegeversicherungsbeitrag für Versicherte mit Kindern von 2,35 % oder von 2,6 % für Versicherte ohne Kinder. Ausführliche Informationen zur Krankenversicherungspflicht auch unter www.handbuch-kindertagespflege.de Achtung: Der Steuerrechner 2016 ist auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus einem Zusatzbeitrag von 1.1 % also 15.7 % eingestellt. Falls ihr Zusatzbeitrag davon abweicht und Sie eine exakte Berechnung ihrer individuellen Kranken- und Pflegeversicherung mit dem Steuerrechner erzielen wollen, müssen Sie deshalb die Berechnungsformel für die Krankenversicherung ändern. Dazu gehen Sie wie folgt vor: 1. Klicken Sie das Januardatenblatt im Steuerrechner an. Heben Sie im Menü Extras (graues Feld oberste Zeile) den Blattschutz auf, indem Sie den das Kennwort 2016 eingeben. 2. Klicken sie jetzt das Feld K20 an. 3. Im Feldbereich fx (Formelbereich) erscheint die Berechnungsformel des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages für Versicherte mit eigenen Kindern. Vorsicht! Ändern Sie nur die letzte Zahl: 0,1805 und keine anderen Zeichen! Die Zahl die Sie eingeben müssen errechnet sich wie folgt: 0,1460 (allgem. Beitragssatz Krankenversicherung 14,6%) + 0,0235 (allgem. Beitragssatz Pflegeversicherung 2,35%) + 0, 00X (Beispiel Zusatzbeitrag Krankenkasse nur 0,9 %, also X = 9) = 0,1785. Dies ist in unserem Beispiel der Wert den Sie anstelle des in der Formel vorgegebenen Wertes eingeben müssen. 4. Klicken Sie jetzt das Feld K21 an und wiederholen Sie die Schritte wie in 3. beschrieben. Als Beitragssatz für Pflegeversicherte ohne eigene Kinder (2,6%) geben Sie allerdings die Zahl 0,026 ein und erhalten in unserem Beispiel den Wert 0,181 5. Wichtig: diese Änderungen müssen Sie auf allen weiteren Monatsdatenblättern für das ganze Jahr machen! 6. Jetzt schützen Sei die gemachten Änderungen immer im jeweiligen Blatt indem Sie im Menü Extras das Blatt schützen indem Sie wieder 2016 eingeben. Jetzt wird der Steuerrechner ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag exakt inklusive ihres Zusatzbeitrages ihrer Krankenversicherung berechnen. Rentenversicherungspflicht: Die Frage ob eine Rentenversicherungspflicht schon beim einzelnen oder mehreren Kindern oder erst in der Gesamtsumme (M20) entsteht, erkennen Sie durch die Spalten "Ja" oder "Nein", die dann erscheinen wenn das eine oder das andere zutrifft. Die Rentenversicherungspflicht beginnt auch im Jahr 2016 bei 450 € monatlich. Erstattungen durch das Jugendamt (K21, L21, M21 und M22): Hier werden die Erstattungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung angezeigt. Ein schriftlicher Nachweis über Ihre Beiträge ist mit Ausnahme der Unfallversicherung selbstverständlich Vorraussetzung für die Erstattungsleistungen durch die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes Steuerprognose Seite 2: Die Steuerprognose ist lediglich für Ihre Unterlagen gedacht. Wir haben sie deshalb auf Seite 2 verschoben, so dass Sie Seite 1 zum Einreichen beim 3 Finanzamt, Krankenkasse und Rententräger zusammen mit den Überweisungsbelegen des Pflegegeldes direkt verwenden können. Hier wird prognostisch der Gewinn nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben ermittelt, ausgehend von Ihrem konkreten prozentualen Steuersatz (C 28) bei gemeinsamer Steuerveranlagung mit dem Ehepartner. Wir haben 23 % als geschätzter Durchschnittswert bei verheirateten Pflegepersonen eingegeben. Sie können ihren realen prozentualen Steuersatz eingeben, falls er ihnen aus ihren früheren Steuerbescheiden bekannt ist, oder Sie entnehmen ihn bei gemeinsamer Steuerveranlagung mit Ihrem Ehegatten aus der Splittingtabelle oder aus der Grundtabelle bei alleiniger Steuerveranlagung. Reiter 1, Jahresaufstellung: Hier geben Sie die monatlichen Gesamtsummen ein und erhalten so eine Jahresaufstellung, die Sie als Gesamtübersicht beim Finanzamt mit einreichen können.
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