Gebrauchsanweisung Steuer- und Sozialversicherungs

Stadt Karlsruhe
Sozial- und Jugendbehörde | Pflegekinderdienst
GEBRAUCHSANWEISUNG FÜR
STEUER- UND SOZIALVERSICHERUNGS-RECHNER 2016
für Tagespflegepersonen in nebenberuflicher Selbstständigkeit mit
Inanspruchnahme der steuerlichen Betriebspauschale
Mit dem Rechner können Sie das zu versteuernde Pflegegeld und die Sozialabgaben
monatlich ermitteln und eine Prognose für die Steuerabgabe erhalten. Das eingegebene
Beispiel soll Ihnen die Anwendung erleichtern. Sie können die Eingaben einfach löschen und
den Rechner mit Ihren Angaben ausfüllen. Manche Felder haben kleine rote Ecken am
rechten oberen Rand, die bei Kontakt einen Kontextkommentar öffnen, der Ihnen Hinweise
die zu beachten sind gibt.
Monatliche Berechnungen Januar bis Dezember: Alles was in blauer Schrift
geschrieben ist muss individuell eingegeben werden (Name der Betreuungsperson, Namen
der Pflegekinder, Anzahl der Kinder, Betreuungszeiten, Monatslohn, Stundenlohn,
prozentualer Steuersatz). Im Steuerrechner 2016 haben wir für jeden Monat ein eigenes
Blatt angelegt (gelbe Karteireiter unten anklicken), so dass Sie die Daten für das ganze Jahr
gespeichert lassen können.
Wichtig: Die Anzahl der Kinder (Spalte B) und die Betreuungszeit pro Woche (Spalte D)
muss immer eingetragen werden, damit der Rechner die Betriebsausgabenpauschale und
alle weiteren daraus abgeleiteten Berechnungen machen kann. Falls Sie bei schwankenden
wöchentlichen Betreuungszeiten ihr Pflegegeld nach Monatsstunden berechnen, ermitteln
Sie die Wochenstundezahl ganz einfach, indem Sie die Monatsstunden durch die Zahl 4,3
teilen. Das ist die durchschnittliche Wochenstundenzahl im Jahresschnitt die ein Monat hat
und die bei der Pflegegeldberechnung des Jugendamtes verwendet wird. Falls ein
Pflegeverhältnis im Verlauf des Monats endet, können Sie das anteilige Pflegegeld wie folgt
berechnen: Teilen Sie die tatsächlichen Betreuungsstunden in diesem Monat durch 4,3 und
tragen diese Stundenzahl in Spalte D als Wochenstundenzahl ein. Sie erhalten dann in
Spalte H das anteilige Pflegegeld für diesen Monat.
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Spalte Anzahl der TPK: Die Zeilen 4 bis 6 sind für die Eingabe nur noch selten
vorkommender privater Pflegegeldregelungen nach Monatspauschalbeträgen vorgesehen,
also wenn sie einen monatlichen Festbetrag für den betreffenden Monat mit den Eltern des
Kindes vereinbart haben. Die Zeilen 8 bis 15 sind für Stundenlohnberechnungen sowohl des
öffentlichen Pflegegeldes als auch privater Pflegegeldvereinbarungen vorgesehen. Bei
öffentlichen
Pflegegeldregelungen
ist
der
Stundensatz
entsprechend
ihrem
Qualifikationsstand einzutragen (siehe WJH-Bescheid).
Steuerpflichtiges PG“ (J17-20): Hier wird automatisch das zu versteuernde Pflegegeld
angezeigt. Zunächst gilt die Steuerfreigrenze im Jahr 2016 von 8.652 € jährlich bei Ledigen
und 17.304 € bei verheirateten Tagespflegepersonen für die Gesamteinkünfte. Einkünfte
sind: Pflegegeld, Arbeitslohn, Zinseinnahmen, Renten, Pensionen, Unterhaltszahlungen,
Mieteinnamen etc.)
Kranken- und Pflegeversicherungspflicht: Die Frage ob eine Kranken- und
Pflegeversicherungspflicht schon beim einzelnen oder mehreren Kindern oder erst in der
Gesamtsumme (K20, L20) entsteht, erkennen Sie durch die Spalten "Ja" oder "Nein", die
dann erscheinen wenn das eine oder das andere zutrifft. Man kann den Rechner so gut
nutzen, wenn beispielsweise eine verheiratete Tagespflegeperson ihr Betreuungsangebot so
gestalten will, dass sie nicht in die Krankenversicherungspflicht “rutscht“ und beim Ehegatten
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familienversichert bleiben kann (Einkommensgrenze für Familienversicherung 2016: 415 €
monatlich). Die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge kann von Krankenkasse zu
Krankenkasse variieren, da sich der Betrag aus dem allgemeinen Beitragssatz und einem
eventuellen Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse von durchschnittlich 1,1 % zusammensetzt.
Bis zu einem Einkommen von 968,33 Euro zahlen Sie den verminderten Beitragssatz von
pauschal 135,57 Euro (14 % von 968,33 €) plus Zusatzbeitrag (durchschnittlich 1,1 %). (Im
Steuerrechner haben wir deshalb 15,1 % eingegeben. Das sind 146,22€) Bei einem
Einkommen von über 968,33 Euro beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 % plus dem
Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse von bis zu 1,1 %. Hinzu kommt der
Pflegeversicherungsbeitrag für Versicherte mit Kindern von 2,35 % oder von 2,6 % für
Versicherte ohne Kinder.
Ausführliche Informationen zur Krankenversicherungspflicht auch unter
www.handbuch-kindertagespflege.de
Achtung: Der Steuerrechner 2016 ist auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus
einem Zusatzbeitrag von 1.1 % also 15.7 % eingestellt. Falls ihr Zusatzbeitrag davon
abweicht und Sie eine exakte Berechnung ihrer individuellen Kranken- und
Pflegeversicherung mit dem Steuerrechner erzielen wollen, müssen Sie deshalb die
Berechnungsformel für die Krankenversicherung ändern. Dazu gehen Sie wie folgt vor:
1. Klicken Sie das Januardatenblatt im Steuerrechner an. Heben Sie im Menü Extras
(graues Feld oberste Zeile) den Blattschutz auf, indem Sie den das Kennwort 2016
eingeben.
2. Klicken sie jetzt das Feld K20 an.
3. Im Feldbereich fx (Formelbereich) erscheint die Berechnungsformel des Kranken- und
Pflegeversicherungsbeitrages für Versicherte mit eigenen Kindern.
Vorsicht! Ändern Sie nur die letzte Zahl: 0,1805 und keine anderen Zeichen! Die Zahl die
Sie eingeben müssen errechnet sich wie folgt: 0,1460 (allgem. Beitragssatz
Krankenversicherung 14,6%) + 0,0235 (allgem. Beitragssatz Pflegeversicherung 2,35%) + 0,
00X (Beispiel Zusatzbeitrag Krankenkasse nur 0,9 %, also X = 9) = 0,1785. Dies ist in
unserem Beispiel der Wert den Sie anstelle des in der Formel vorgegebenen Wertes
eingeben müssen.
4. Klicken Sie jetzt das Feld K21 an und wiederholen Sie die Schritte wie in 3. beschrieben.
Als Beitragssatz für Pflegeversicherte ohne eigene Kinder (2,6%) geben Sie allerdings die
Zahl 0,026 ein und erhalten in unserem Beispiel den Wert 0,181
5. Wichtig: diese Änderungen müssen Sie auf allen weiteren Monatsdatenblättern für das
ganze Jahr machen!
6. Jetzt schützen Sei die gemachten Änderungen immer im jeweiligen Blatt indem Sie im
Menü Extras das Blatt schützen indem Sie wieder 2016 eingeben.
Jetzt wird der Steuerrechner ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag
exakt inklusive ihres Zusatzbeitrages ihrer Krankenversicherung berechnen.
Rentenversicherungspflicht: Die Frage ob eine Rentenversicherungspflicht schon beim
einzelnen oder mehreren Kindern oder erst in der Gesamtsumme (M20) entsteht, erkennen
Sie durch die Spalten "Ja" oder "Nein", die dann erscheinen wenn das eine oder das
andere zutrifft. Die Rentenversicherungspflicht beginnt auch im Jahr 2016 bei 450 €
monatlich.
Erstattungen durch das Jugendamt (K21, L21, M21 und M22): Hier werden die
Erstattungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung angezeigt. Ein
schriftlicher Nachweis über Ihre Beiträge ist mit Ausnahme der Unfallversicherung
selbstverständlich Vorraussetzung für die Erstattungsleistungen durch die Abteilung
Wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes
Steuerprognose Seite 2: Die Steuerprognose ist lediglich für Ihre Unterlagen gedacht.
Wir haben sie deshalb auf Seite 2 verschoben, so dass Sie Seite 1 zum Einreichen beim
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Finanzamt, Krankenkasse und Rententräger zusammen mit den Überweisungsbelegen des
Pflegegeldes direkt verwenden können. Hier wird prognostisch der Gewinn nach Abzug von
Steuern und Sozialabgaben ermittelt, ausgehend von Ihrem konkreten prozentualen
Steuersatz (C 28) bei gemeinsamer Steuerveranlagung mit dem Ehepartner.
Wir haben 23 % als geschätzter Durchschnittswert bei verheirateten Pflegepersonen
eingegeben. Sie können ihren realen prozentualen Steuersatz eingeben, falls er ihnen aus
ihren früheren Steuerbescheiden bekannt ist, oder Sie entnehmen ihn bei gemeinsamer
Steuerveranlagung mit Ihrem Ehegatten aus der Splittingtabelle oder aus der Grundtabelle
bei alleiniger Steuerveranlagung.
Reiter 1, Jahresaufstellung: Hier geben Sie die monatlichen Gesamtsummen ein und
erhalten so eine Jahresaufstellung, die Sie als Gesamtübersicht beim Finanzamt mit
einreichen können.