tisch. Geodä i. Fre ich. Berufl 42. Jahrgang 2016 ISSN 0342-6165 Zeitschrift des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. | www.bdvi-forum.de HEFT 3/2016 Energiewende Die Aufgaben der Geodäten Zeitwende Kölner Dom digital Wände überwinden Geodätische Zusammenarbeit in Europa DPAG PVSt G 50591 »Entgelt bezahlt« BDVI Berlin *"" "+," "" -&"#) ""& "& ./ "("& . -" "& .#& . $& ) ! "#"$#"%&# "'"#"(" FORUM 42. Jahrgang, 2016, Heft 3 EDITORIAL Liebe Leserin, lieber Leser, in jedem Seminar für Editorialverfassende lernt man, dass Herbstausgaben jedweder Publikation im Vorwort immer begonnen werden können mit den Worten: »In den letzten warmen Tagen des Jahres …« Jedoch: Was bisher als Wunderwaffe im Kampf gegen die Startschwierigkeit verlässlich half, ist meteorologisch ad absurdum geführt worden. Es ist Ende September, draußen sind 25 Grad und für die nächste Woche hat der Wetterbericht strahlenden Sonnenschein angekündigt. Von letzten warmen Tagen also keine Spur. Daher ist es wohl besser, gleich mit Inhaltlichem zu beginnen. Lesen Sie also in diesem Heft über die Betätigung des BDVI in der Gemeinschaft der Geodäten Europas. Arbeitsrechtliches wird von Dr. Holthausen aufbereitet, der vergangene BDVIKongress in Potsdam wird ausgewertet, ALKIS® und die Form der Darreichung der Ergebnisse werden erörtert und neben vielen anderen Themen geht es um die Vermessung des Kölner Doms via Laserscanning und UAV-Einsatz. Mithilfe dieser Technologien wurden 6 Milliarden Punkte erzeugt und somit ein digitales 3-D-Modell geschaffen, um Wartung und Erhalt zu unterstützen und zu erleichtern. Das FORUM selbst kann natürlich auch digital (wobei die 6 Milliarden Punkte, auch wenn man i- und ü-Punkte mitrechnet, nicht in jeder Ausgabe erreicht werden können) und zeigt es gerne her: Seit einigen Tagen ist die runderneuerte FORUMHomepage unter www.bdvi-forum.de für die geneigte Leserschar anklickbar. Von der Agentur Nolte Kommunikation wurden Inhalte zeitgemäß transformiert und mit größerem Schwerpunkt auf die grafische Darreichungsform aufbereitet. Und nach wie vor sind sämtliche FORUM-Ausgaben der vergangenen Jahre vollumfänglich und kostenfrei downloadbar. Durch das responsive Webdesign ist die Homepage auch auf allen gängigen Mobilgeräten optimal konsumierbar. Sollten Sie sich also auf dem Weg zur INTERGEO® nach Hamburg befinden, nutzen Sie Ihre Zeit im Zug und besurfen Sie uns! Es wurde kürzlich vom Kolumnisten Sascha Lobo auf SPIEGEL ONLINE festgestellt, dass es mittlerweile mehr Nutzer mobilen Internets gibt als statische Konsumenten. Daher, so Lobos verblüffende Erkenntnis, gibt es faktisch kein mobiles Internet mehr, sondern nur noch das Internet und darüber hinaus das statische Internet. Diese Aussage war Anlass genug, zu recherchieren, wie hoch die Nutzung der FORUM-Online-Präsentation wohl sei. Die Statistik geht von 100 Besuchen pro Tag aus. Da man nicht weiß, ob damit tatsächlich jedes Mal ein neuer Besucher gemeint ist, sollte man vorsichtig sein und etwa nur die Hälfte dessen ansetzen. Und damit kommt man dann auf jährlich gut 18.000 Besucher. Puh, Glück gehabt! Das analoge FORUM erscheint viermal im Jahr mit einer Auflage von etwa 5.000 Heften. Noch ist das Papierheft also das eigentliche FORUM. Aber vielleicht ändert sich das mit der neuen Homepage ja in absehbarer Zeit. Diesen Gedanken im Hinterkopf behaltend betreten wir demnächst die Messehallen in Hamburg. Und was sehen wir da? Laserscanner, Drohnen, Messroboter, piepend und blinkend, Multifunktionstools, Closed- und Open-Source-Plattformen für GIS-Using, Augmented Reality und, und, und (bzw. and, and, and …). Vielleicht sollte man sich auch hier mal die Mühe machen, die prozentualen Anteile zu ermitteln. Vielleicht gibt es ja längst nicht mehr die Vermessung an sich und zusätzlich Dinge wie UAV, Scanning etc. Vielleicht ist es auch hier so, dass es Vermessung gibt. Und darüber hinaus das Geschäft mit Nivellier und Tachymeter?! Viel Freude an den letzten warmen Tagen des Jahres. 1 3 IN DIESEM HEFT IN DIESEM HEFT 42. Jahrgang, 2016, Heft 3 Energiewende 4 Mag man auch vor 15 Jahren noch über die in Norddeutschland vereinzelt auftretenden Windkraftanlagen geschmunzelt haben, so ist inzwischen eines gewiss: Der diesbezüglich u. a. von Ostfriesland ausgegangene Trend der Nutzung regenerativer Energien ist gesellschaftlich und politisch längst fest verankert. Troff schreibt über die Aufgaben der Vermessungswelt im Energiewandel und zeigt Betätigungsfelder auf. Lesen und machen! Mehr dazu im nächsten Heft: »Wie regeneriert man eigentlich Wind?« FORUM Europa 12 Editorial Andreas Bandow 1 In memoriam Prof. Dr.-Ing. Karl-Friedrich Thöne Michael Zurhorst 20 Die Schweiz verbindet Europa Schweizerische Botschaft 22 Nachrufe 54 Jobbörse 56 Buchankündigung: Vermessung und Geoinformation Fachbuch für Vermessungstechniker und Geomatiker Hubertus Brauer 57 Veranstaltungskalender 58 Impressum 64 IMMOBILIEN Der Beitrag der Geodäten zur Energiewende Herbert Troff 4 INTERNATIONAL Code of Professional Qualifications for Property Surveyors Clemens Kiepke 2 3 12 Grundsätzlich ist es so, dass der Kooperationswille zweier ÖbVIBüros sich direkt proportional zur Entfernung untereinander verhält. Nimmt man nun also ein Büro aus Thüringen oder Hessen, also aus der Mitte Deutschlands, so müsste der Wille zur gemeinsamen Arbeit mit Europa dort am größten sein. Kiepke weiß das und nimmt für den BDVI die Stimme im europäischen Konzert wahr. Was gesungen wird und wer die Mitmusiker sind, hat er aufgeschrieben. Europa endlich verständlich! Mehr dazu im nächsten Euro-FORUM: »EULKIS – Nachtvogelkataster in griechischer Hauptstadt gestartet« ALKIS® 26 Fast ist er ein bisschen in Vergessenheit geraten, des Geodäten Lieblingsaufreger der vergangenen Jahre. Alle haben es, alle nutzen es und so richtig weh tut es auch keinem mehr: ALKIS®. Burchardt stellt sich und anderen nun die Frage, wie es denn so ist. Punkt oder Objekt? In drei Bundesländern bilden die ÖbVI Objekte, in allen anderen werden nur Punktdaten übergeben. Ändert sich das? Soll es sich überhaupt ändern? Und wenn ja, wann? Fragen über Fragen, Burchardt sucht die Antwort. Mehr dazu im nächsten Kinder-FORUM: »Punkt, Punkt, Komma, Strich? Nein, das geht mit ALKIS® nich!« IN DIESEM HEFT Homeoffice 30 Kaffee machen, Rechner hochfahren, Start! Hm … müssten nicht die Blumen gegossen werden? Sollte der Müll mal raus? Muss ich den Teppich mal wieder kämmen? Der eine oder andere kennt diese Homeoffice-Symptome. Sie zu lösen bedarf es sicherlich eiserner Disziplin oder der Hilfe eines Arbeitspsychologen. Die rechtlichen Belange des Arbeitens von zu Hause aus beleuchtet Holthausen. Besteht ein rechtlicher Anspruch auf Heimarbeit? Darf die Geschäftsleitung Heimarbeit anordnen? Muss ich die Pausenzeiten einhalten? Holthausen klärt auf und stellt richtig. Wie immer sehr gut! Mehr dazu im nächsten Heft: »Homeoffice im vermessungstechnischen Außendienst – ein Erfolgsmodell?« Expertise mit Siegel 36 Man denke über folgende Vokabeln nach: Vermessung, Solidität, Fundament. Welches Bild schießt einem da automatisch als letztes in die Großhirnrinde? Richtig! Das einer Eiskugel. Just damit aber machen wir auf uns aufmerksam. Man kommt darüber mit Menschen ins Gespräch. Expertise mit Siegel! ÖbVI! Das ist die Überschrift und darunter folgt eine Vielzahl von Motiven und Slogans. Lesen Sie Zurhorst und Sie wissen, warum das gut ist. Wenden Sie an, adaptieren Sie und profitieren Sie. Denn darum geht es ja. Um Sie! Mehr dazu im nächsten Erwachsenen-FORUM: »Die richtige Wahl der Stempelfarbe oder: Warum ›Expertise mit Blausiegel‹ in die Irre führt« VERBAND Expertise mit Siegel Auszug Vortrag BDVI-Kongress, 3. Juni 2016, Potsdam Michael Zurhorst 36 BDVI-Kongress in Potsdam – Expertise mit Siegel Fortwährender Qualitätsanspruch Martin Ullner 38 TECHNIK Wie hältst du es mit ALKIS®? Kölner Dom 42 Punkt oder Objekt Jörg Burchardt 26 Vom Kölner Dom zum »3Dom« Modernste Vermessungstechnik trifft auf historisches Bauwerk Niklas Möring, Martin Pilhatsch 42 RECHT Homeoffice – Arbeitsplatz der Zukunft? Rüdiger Holthausen 30 KATASTER Der Kölner Dom wurde vermessen. Und wie! Alles, was die modernste Geodäsie zu bieten hat, wurde aufgefahren. Und herausgekommen ist, Möring hat es gesehen, bestaunt und nun aufgeschrieben, ein digitales Modell der Sehenswürdigkeit, erstellt zur dauerhaften Erhaltung und Wartung. Höchst interessant. Mehr dazu im überüberübernächsten Heft: »Gebäudeeinmessung 768 Jahre nach Baubeginn – was der BER vom Dom lernen kann« Leserbrief zum Beitrag von Helmut Hoffmann »Über die Maßeinheiten, das Mess- und Eichwesen« (FORUM 2/2016, Seite 56) Hans-Gerd Becker MOSAIK 52 60 3 3 IMMOBILIEN Der Beitrag der Geodäten 4 3 IMMOBILIEN zur Energiewende HERBERT TROFF | NORDEN D ie Energiewende in Deutschland stellt viele Fachbranchen vor neue Herausforderungen. Bei der Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien sind vielfältige neue Dienst- leistungen entstanden, die auch Geodäten erledigen. In dem Beitrag wird ein Überblick dieser Dienstleistungen von der Bereitstellung von Geodaten bis zu vermessungstechnischen und bewertungstechnischen Arbeiten gegeben. 5 3 IMMOBILIEN Abbildung 1 | Darstellung einer Windenergieeinzelanlage in einem Baulageplan mit Baulastenfläche über zwei Flurstücke Abbildung 2 | Darstellung einer Windenergieanlage mit der Standort- und Zuwegungsfläche als Nutzungsart (Energielandflächen) in der Liegenschaftskarte 1 | AUSGANGSLAGE Alle Vorhaben benötigen zur Realisierung umfangreiche Unterstützung von verschiedenen Fachdisziplinen, so auch von den im Liegenschaftswesen tätigen Geodäten, die Geodaten und Immobilienbewertungen liefern können. In diesem Beitrag werden in einem Überblick die verschiedenen Dienstleistungen im Rahmen der Errichtung von AEE behandelt. Die Atomkraftwerksexplosionen am 26. April 1986 in Tschernobyl (Ukraine) und am 16. März 2011 in Fukushima (Japan) haben die öffentliche Diskussion über die Energiewende durch Errichtung von Anlagen erneuerbarer Energien (AEE) sehr stark verändert. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist somit weiterhin eine zentrale Säule der Energiewende. Die staatlich garantierte Einspeisevergütung basierte auf den Regelungen des Stromeinspeisegesetzes (1990) und der Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) der Jahre 2000, 2004, 2009, 2012, 2014 und 2016, der Novelle zum EEG – des EEG 2017 (der sogenannten Ausschreibungsnovelle) mit der Umstellung der Einspeisevergütung bei neuen Anlagen von festen Fördersätzen zur Energieeinspeisung zu wettbewerblichen Ausschreibungen. Im § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I, S. 639) sind »Flächen, die für bauliche Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung von erneuerbaren Energien bestimmt sind«, genannt. Derartige Flächen werden als »Energielandflächen« bezeichnet. Sie sind erst seit Ende der 80er-Jahre mit der Errichtung von AEE entstanden, nachdem sich ein Wandel in der Energieversorgung in Deutschland vollzogen hatte. Die bisherigen Maßnahmen zur Energiewende in Deutschland haben bis Mitte 2016 zu einer sehr starken Zunahme von AEE geführt, insbesondere bei Windenergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen. Derzeit haben wir in Deutschland einen AEE-Bestand bei Windenergieanlagen (WEA) von ca. 26.500, bei Photovoltaikanlagen (PVA) von ca. 1,5 Millionen (PV-Dach- und Freiflächenanlagen) und bei Biogasanlagen (BGA) von ca. 9.000. 6 3 2 | GEODATENBEREITSTELLUNG FÜR KÜNFTIGE STANDORTE MIT ANLAGEN ERNEUERBARER ENERGIEN Für umfangreiche Genehmigungsverfahren zur Errichtung von AEE werden u. a. Geodaten aus dem Liegenschaftskataster (u. a. Liegenschaftskarten/Bestandsdaten) und Eigentümerdaten benötigt |1|. Geodaten für Baulagepläne In der Abbildung 1 wird beispielsweise ein Ausschnitt aus einem Baulageplan zur Errichtung einer WEA gezeigt (Grundlage: Liegenschaftskarte mit Projektdarstellung). Geodaten für vermessungstechnische Arbeiten Nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgt die vermessungstechnische Absteckung von AEE und nach der Fertigstellung die vermessungstechnische Einmessung. Neben der vermessungstechnischen Einmessung bei Liegenschaftsvermessungen beauftragen Betreiber von WEA auch ingenieurtechnische Vermessungen zur Überwachung von Turm- und Fundamentsetzungen. IMMOBILIEN Abbildung 3 | Darstellung einer Photovoltaikfreiflächenanlage in der Liegenschaftskarte Auch beim Repowering (Ersatz von Alt- durch neue WEA) werden Vermessungsdienstleistungen erforderlich, so beispielsweise bei der Absteckung der WEA, Fundamente sowie bei der Einmessung der Lage und Neigung vorhandener Fundamentpfähle. 3 | DARSTELLUNG VON ANLAGEN ERNEUERBARER ENERGIEN AUF SOGENANNTEN ENERGIELANDFLÄCHEN IM LIEGENSCHAFTSKATASTER Nach der Errichtung der AEE erfolgen die vermessungstechnische Einmessung und ihre Darstellung im Liegenschaftskataster. Die Vermessungsverwaltungen der Länder haben sich hierfür Erhebungskriterien für Gebäude und für bauliche Anlagen (so auch für AEE) zum Nachweis im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) gegeben. chende vertragliche Vereinbarungen (Pachtnutzungsverträge) zur Betreibung von WEA abgeschlossen werden. Vereinbart werden Zeiträume, die sich über die gesamte Betriebsdauer von WEA erstrecken. Die Verträge sehen im Regelfall eine feste Laufzeit von 20 Jahren mit bis zu vier Verlängerungsoptionen für jeweils weitere fünf Jahre vor. (Abbildung 5) Es sind drei Fälle zu unterscheiden: 1| Das Grundeigentum und die WEA befinden sich im selben Eigentum: Die WEA ist dann wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Dies kommt im ländlichen Außenbereich bei landwirtschaftlichen Betrieben oder in Windparks vor. 2| Es wurde zur Errichtung einer WEA ein Erbbaurecht begründet: Dieser Fall kommt selten vor. Die WEA ist dann wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. 3| Die WEA befindet sich im Fremdeigentum eines Investors/Betreibers: Die WEA ist dann Scheinbestandteil des Grundstücks. Bei neuen WEA ist diese Vorgehensweise der häufigste Fall. Die Abbildungen 2 bis 4 sind Beispiele aus Niedersachsen. (Abbildungen 2 bis 4) b | Beispiel: Photovoltaikfreiflächenstandorte – Eigentums- und Fremdnutzungsregelungen 4 | EIGENTUMS- UND NUTZUNGSVERHÄLTNISSE VON ENERGIELANDFLÄCHEN a | Beispiel: Windenergiestandorte – Eigentums- und Fremdnutzungsregelungen Betreiber von WEA sind in der Regel nicht die Eigentümer der Standortflächen, sodass mit den Eigentümern von Standortund Gestattungsflächen (Baulasten-/Abstandsflächen) entspre- Betreiber von PV-Freiflächenanlagen sind in der Regel nicht die Eigentümer der Standortflächen, sodass mit den Eigentümern – wie im Abschnitt a) bei WEA – entsprechende vertragliche Vereinbarungen (Pachtnutzungsverträge) zur Betreibung von PVA auf den Grundstücken abgeschlossen werden. Vereinbart werden Zeiträume, die sich über die gesamte Betriebsdauer von PVA erstrecken. Die Verträge sehen hierzu im Regelfall eine feste Laufzeit von 20 Jahren mit betreiberseitigen Optionen auf Verlängerung der Nutzung vor. 7 3 IMMOBILIEN Abbildung 4 | Darstellung einer Biogasanlage in der Liegenschaftskarte bei einer landwirtschaftlichen Hofstelle Abbildung 5 | Nutzungssituationen bei WEA-Standorten: a. Standort- und Zuwegungsflächen (landwirtschaftlich nicht mehr nutzbar) b. Pachtnutzungsentgeltumlageflächen (landwirtschaftlich nutzbar) c. Freihalteflächen (landwirtschaftlich nutzbar) Die PVA-Freiflächenstandorte sind landwirtschaftlich nur noch eingeschränkt (z. B. Schafbeweidung) nutzbar. 2| Es wurde zur Errichtung einer BGA ein Erbbaurecht begründet: Dieser Fall kommt selten vor. Die BGA ist dann wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. 3| Die BGA befindet sich im Fremdeigentum eines Investors/ Betreibers: Dieser Fall kommt selten vor. Die BGA ist dann Scheinbestandteil des Grundstücks. Es sind drei Fälle zu unterscheiden: 1| Das Grundeigentum und die PVA befinden sich im selben Eigentum: Die PVA ist dann wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. 2| Es wurde zur Errichtung einer PVA ein Erbbaurecht begründet: Dieser Fall kommt selten vor. Die PVA ist dann wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts. 3| Die PVA befindet sich im Fremdeigentum eines Investors/ Betreibers: Die PVA ist dann Scheinbestandteil des Grundstücks. c | Beispiel: Energielandflächen für Biogasanlagen (BGA) – Eigentums- und Fremdnutzungsregelungen Bei Energielandflächen für BGA handelt es sich um Grundstücke im Außenbereich und damit um Vorhaben, die nach § 35 BauGB Abs. 1 Nr. 6 unter bestimmten Auflagen (u. a. im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb, der auch überwiegend die Biomasse bereitstellt und eine begrenzte Leistungskapazität hat) als privilegierte Anlagen errichtet werden können. Für BGA mit höherer Leistung (gewerbliche BGA) sind entsprechende Genehmigungsverfahren u. a. nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und ein Bauleitplanverfahren mit der Aufstellung eines B-Planes erforderlich. Es sind drei Fälle zu unterscheiden: 1| Das Grundeigentum und die BGA befinden sich im selben Eigentum. Das ist bei privilegierten BGA immer der Fall. Die BGA ist dann wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. 8 3 5 | WERTERMITTLUNGSAUFGABEN IM RAHMEN DER ERRICHTUNG VON ANLAGEN ERNEUERBARER ENERGIEN Für das Sachverständigenwesen und für die Gutachterausschüsse sind neue Aufgaben im Rahmen der Wertermittlung von Grundstücken mit AEE entstanden. Auch hier sind die Geodäten als Sachverständige der Immobilienbewertung gefordert, an der Lösung neuer Aufgaben mitzuwirken. So insbesondere bei der Beurteilung geeigneter Modelle für eine Beteiligung der Grundstückseigentümer an der Wertschöpfung von AEE (Umsatzbeteiligung), Beurteilung der Unterschiede der Betreiber- und Grundstückseigentümerperspektive, Bodenbewertung von Standort-, Zuwegungs- und umliegenden Agrarlandflächen, Ermittlung von Erlöspotenzialen auf Basis unterschiedlicher Normen zur Einspeisevergütung, Ermittlung von einmaligen Ablösebeträgen und laufenden Nutzungsentgeltzahlungen, Vorgehensweise zur Aufteilung der Nutzungsentgelte zwischen den Anspruchsgruppen der betroffenen Flächen, Ableitung von Orientierungswerten für die Praxis, IMMOBILIEN 9 3 IMMOBILIEN Wertermittlung von Neu- und Bestandsanlagen von WEA, PVA und BGA, Herstellung der Markttransparenz für Grundstücke mit AEE (Marktanalysen). Die zu erledigenden Wertermittlungsaufgaben und -modelle beruhen auf der ImmoWertV und sind Aufgabe der Verkehrswertermittlung nach § 194 BauBG. Zur Vorgehensweise der Bewertung von Grundstücken mit WEA, PVA und BGA sowie zu den Bewertungssystematiken und -modellen wird auf umfangreiche Abhandlungen des Verfassers verwiesen |2|, |3|, |4|. 6 | FAZIT Wie gezeigt, sind durch die Energiewende umfangreiche, vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben neu entstanden, die von Geodäten erledigt werden können. Es ist eine Herausforderung, diese zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Durch den weiteren Zubau von Anlagen und deren begrenzte Lebensdauer sind diese Dienstleistungen auch künftig dauerhaft gesichert. Literatur |1| Thiele, Jan: Planung von Windenergieprojekten – Vermessungsbehörden müssen über Eigentümerdaten informieren. FORUM 2/2016, S. 18 ff. |2| Bewertung von Grundstücken mit Anlagen erneuerbarer Energien. OLZOG Verlag, München, 2015 |3| Bodenbewertung von Energielandflächen. fub 3/2015, S. 116 ff. |4| Bewertung von Grundstücken mit Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und Biogasanlagen. In »Praxis der Grundstücksbewertung« – GERARDY/MÖCKEL/TROFF/BISCHOFF, Abschnitte 4.5.6, 4.5.7 und 4.5.11. OLZOG Verlag, München, 2015 Dipl.-Ing. Herbert Troff Ltd. Vermessungsdirektor i. R. [email protected] 10 3 IMMOBILIEN 11 3 INTERNATIONAL Code of Professional Qualifications for Property Surveyors CLEMENS KIEPKE | LÜNEBURG D as Eigentumskataster war und ist ein wesentlicher Baustein der Eigentumssicherung. Der Staat erkennt damit den hohen Stellenwert von Eigentum an und schafft gleichzeitig die Voraussetzung für wirtschaftlich abgesicherte Aktivitäten und ein Vertrauensklima für Investoren und Privatpersonen. Doch das Kataster ist heute weitaus mehr und wird in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen: In einer zunehmend georeferenzierten Welt bildet das Mehrzweckkataster die Basis für jegliche Art georeferenzierter Daten. Da diese Daten mannigfaltig genutzt werden und selbst wiederum Grundlage für weitere, abgeleitete Systeme sind, ist ihre Korrektheit von kaum überschätzbarer Bedeutung. Ein funktionierendes Kataster stellt gewissermaßen ein entscheidendes Stück Infrastruktur eines Landes dar. Deshalb setzt der Staat für Arbeiten im Eigentumskataster mit seinem direkten Bezug zum Grundbuch und dem öffentlichen Glauben auf Experten, die den Spagat zwischen Technik, Verwaltung und Recht beherrschen. Der Staat sieht die Aufgaben im Kataster als derart wichtig an, dass er sie in vielen zentraleuropäischen Ländern sogar zu einer hoheitlichen Aufgabe erklärt hat. Mit Erfolg: Der Staat sichert sich so verlässliche Zahlen, mit denen er arbeiten kann; der Bürger hat die garantierte Absicherung seines Eigentums. 12 3 INTERNATIONAL Unterzeichnung in Brüssel, v. l. n. r. Matjaž Grilc, Vladimir Krupa, Clemens Kiepke, Nicolas Smith, Maurice Barbieri, Jean-Yves Pirlot Auf der anderen Seite sind gerade Messungen im Liegenschaftskataster in ihrer Quantität einer gewissen Fluktuation unterworfen, die in der Regel mit der Baukonjunktur einhergeht. Deswegen bedient sich der Staat zur Erfüllung der Aufgaben im Kataster beliehener Unternehmer, die einerseits ein besonderes Vertrauens- und Pflichtverhältnis zum Staat haben und andererseits aufgrund ihrer Freiberuflichkeit in meist kleineren Einheiten schnell auf wechselnde Situationen reagieren können. Nicht zuletzt lautet die ordnungspolitische Entscheidung: Wenn private Unternehmer Aufgaben anstelle des Staates übernehmen können, sollten sie es auch tun. Der Staat entlastet sich so von Kosten und unterwirft zugleich die Aufgaben im Kataster dem Wettbewerb. Dabei handelt es sich z. B. in Deutschland – bedingt durch amtliche Kostenordnungen (auch weil in vielen Ländern die Behörden gleichzeitig Marktteilnehmer sind) – in erster Linie um einen qualitativen und weniger um einen preislichen Wettbewerb. Unter dieses Modell der Beleihung – Arbeiten auf hoheitlichem Gebiet mit öffentlichem Glauben und zugleich Tätigkeit als Freiberufler – fallen zwei Berufsgruppen, die in dem Spannungsfeld tätig sind: Notare und Öffentlich bestellte Vermessungs- ingenieure (bzw. ihre europäischen Pendants). In Zentraleuropa haben sowohl ÖbVI als auch Notare besondere Anforderungen an ihre Ausbildung gestellt. Für den ÖbVI sieht die Ausbildung in der Regel einen Masterabschluss, dann eine weitere Ausbildungs- und/oder Praxiszeit und ein weiteres Examen vor. Da das Studium der Geodäsie ein weitestgehend technisch orientiertes Ingenieurstudium ist, besteht das Erfordernis, zusätzliche Kenntnisse in Verwaltungsrecht, Bodenrecht, Wertermittlung, Flurbereinigung, Baurecht und natürlich auch im Katasterrecht zu erwerben. Damit liegt der Ausbildungsweg eines »Vollgeodäten – ÖbVI« auf einem Niveau mit dem Ausbildungsweg eines Notars. Bezeichnend ist, dass viele Länder, die ein erfolgreiches Katasterwesen betreiben, unabhängig voneinander ähnliche Ausbildungsanforderungen entwickelt haben. Im Bereich der ingenieurtechnischen Vermessungstätigkeiten steht deshalb einer globalen Verwendung von Hochschulabsolventen nichts im Wege. Im Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten ist die Situation eine andere: Wie bei den Notaren ist hier eine grenzüberschreitende Tätigkeit in der Regel ausgeschlossen, da die Arbeiten tief greifende Kennt- 13 3 INTERNATIONAL BELGIEN DÄNEMARK JEAN-YVES PIRLOT, TORBEN JUULSAGER, President of the Belgian Umbrella Organisation of Geodetic Surveyors, OBGE President of the Danish Association of Chartered Surveyors The Code of Professional Qualifications is a milestone for the Belgian Geodetic Surveyor and we sincerely thank CLGE and IGPARLS for this endeavour. The Code of Professional Qualifications is the European surveyor organisations’ contribution to ensure a high common European professional level and a high level of consumer protection in legal issues related to land and property and in other work executed by surveyors. Mr Willy Borsus, the Minister in charge, has decided to modernise our legislation after about 10 years of the existence of a new approach (2003-2005). The existing Federal Council has to be reinforced to become a full-fledged chamber or »Ordre«. Amongst the important revisions of our legislation, Minister Borsus is looking for the reintroduction of a mandatory traineeship and a final exam (2P + E). Needless to say that the code that was developed at the European level offers a brilliant benchmark in this context. The Minister also insists on the importance of CPD and here again it suffices to follow the code. nisse im Bereich der nationalen Eigentumssicherungssysteme erfordern. Schlagworte wie Ausbildungsinhalte, Berufsanerkennungsrichtlinien, lebenslanges Lernen, Dienstleistungsfreiheit sind Schlagworte, die natürlich auch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur betreffen. Bereits 2004 (FORUM 4/2004) wurde von der europäischen Dachorganisation »Geometer Europas« (GE) eine griffige und gute Formel aufgestellt, die die Ausbildung hoheitlich tätiger Geodäten für Europa definieren sollte: Bac + 5U + 2P + E. Das bedeutet, dass die Ausbildung den Dipl.-Ing./Master, eine zweijährige Praxis- oder Referendariatszeit und ein weiteres Examen beinhalten sollte. Diese Formel spiegelt auch das Modell der Ausbildung für den höheren Dienst im Vermessungswesen in Deutschland wider, also den Ausbildungsweg, den die meisten Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure absolviert haben. Die Formel war einer der Kernpunkte des »Accord Multilatéral« – der multilateralen Übereinkunft zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsvoraussetzungen der mit staatlichen Aufgaben beliehenen Vermessungsingenieure in Europa. Viele zentraleuropäische Mitgliedsländer der »Geometer Europas«, die im Wesentlichen Katastersysteme betreiben, die dem deutschen ähnlich sind, haben diesen Code seinerzeit unterzeichnet. Viele weitere CLGE-Mitgliedsländer (Council of European Geodetic Surveyors) sind dem gefolgt. 14 3 It is important that the professional bodies set the bar high, so there is no doubt about the presence of the necessary professional qualifications and as well as professional business and disciplinary requirements. It is about professional credibility and liability in the handling of basic infrastructural elements of society. In my opinion the code can contribute to support both maintaining existing professional levels in some countries and the development of new professional standards and cadastral systems in other countries. 2010 erfolgte die Verschmelzung der »Geometer Europas« mit dem CLGE. Die »Geometer Europas« gründeten im CLGE eine eigene Interessengruppe – die IGPARLS (Interest Group of Publicly Appointed and Regulated Liberal Surveyors). Bedingt durch die Initiative einiger Mitgliedsländer (insbesondere Dänemarks) in der IGPARLS sah man es vor allem im Hinblick auf den Bologna-Prozess als erforderlich an, den »Accord Multilatéral« an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Zudem galt es, Themen wie lebenslanges Lernen, ethische Grundsätze, Pflichtversicherung usw. darzustellen. Für diese Aufgabe wurde innerhalb der IGPARLS eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Dänemark, Frankreich, die Schweiz und Deutschland dauerhaft vertreten waren. Die Federführung lag bei den dänischen Kollegen. An einigen Sitzungen nahmen außerdem Vertreter anderer Länder teil (Irland als Nicht-IGPARLS-Mitglied und Kroatien). Dementsprechend repräsentiert das Ergebnis – »Code of Professional Qualifications« – mit vereinzelten Abstrichen alle beteiligten Länder. Zu Beginn der Arbeit wurde unter den CLGE- und IGPARLSMitgliedern ab 2012 eine Umfrage durchgeführt, die die Ausgangsbasis der zentraleuropäischen Länder feststellen sollte. Die Umfrage erfasste Studieninhalte, Art der Berufsausübung, Versicherungs- und Fortbildungspflicht sowie die geforderte Ausbildung. DEUTSCHLAND FRANKREICH DR.-ING. JENS RIECKEN, JEAN-FRANÇOIS DALBIN, DVW-Vizepräsident Président du Conseil supérieur de l’Ordre des géomètres-experts DVW-Vizepräsident Dr.-Ing. Jens Riecken zum modularen Ausbildungssystem in Deutschland: »Wir müssen den Dreiklang ›Hochschule – technisches Referendariat – Beruf‹ betrachten. Auf der wissenschaftlichen Seite haben die Hochschulen mit Studienreformen eine fachlich breite Studienausrichtung umgesetzt, im sogenannten Bologna-Prozess. Auch das technische Referendariat wurde einer tief greifenden Reform unterzogen. Es ist gelungen, das technische Referendariat in der Fachrichtung ›Geodäsie und Geoinformation‹ als modulares, integriertes, aufeinander aufbauendes GesamtAusbildungssystem zur Qualifikation von Geodäten als Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung auszulegen. Den Absolventen soll damit neben den Verwaltungen und dem Berufsfeld des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs potenziell zunehmend der Bereich der Wirtschaft erschlossen werden.« Einige Ergebnisse der notwendigen Berufsqualifikation werden im Folgenden dargestellt: LAND Österreich Luxemburg Slowakei Bulgarien Kroatien Tschechien Dänemark Frankreich BERUFSBEZEICHNUNG Ingenieurkonsulent für Vermessung Géomètre officiel Autorisierter Vermesser Lizenzierter Vermesser Chartered engineer Officially competent surveyor Landinspektör Géomètre-expert Schweiz Belgien Patentierter Geometer Géomètre-expert By defining basic requirements to perform cadastral, property and land activities, IGPARLS’ Code of Professional Qualifications is a landmark for consumers’ protection. At the time when the European Commission is currently questioning the pertinence of regulations, it is essential to demonstrate that professional regulations are defined to ensure sound cadastral systems, to secure and protect property rights, by ensuring a high level of services provided by reliable professionals. Erkennbar ist, dass Katastervermessungen derart mit Landesgesetzgebungen verwoben sind, dass eine Ausbildung letztendlich nur im jeweiligen Land absolviert werden kann. Eine mögliche grenzüberschreitende Berufsausübung wird deshalb für hoheitliche Vermessungen nicht gesehen, obwohl sie im europäischen Recht prinzipiell nicht verboten ist. Es hat sich aber gezeigt, dass die Mobilität im Bereich der hoheitlichen Vermessungen äußerst gering ist. ART DER AUSBILDUNG Master + 3P +E Master + 2P + E Master + 5P + E Master + 2P Master + 3P + E Master + 5P + E Master (für Kataster) Unterschiedliche Ingenieurschulen, danach 2P Master + 2P + E Bachelor oder Master (aktuell wird das Gesetz novelliert, 2P + E soll kommen) Master – Masterabschluss einer Hochschule. Wobei eindeutig geodätische und vermessungstechnische Bestandteile vermittelt werden sollen, und zwar ohne Patchwork-Studiengänge. P – Praxiszeit in Jahren nach dem Hochschulabschluss R – Referendariat in Jahren nach dem Hochschulabschluss E – ein zusätzliches Examen in Kataster- und sonstigen Themen bzw. Assessorexamen Auf dieser Grundlage wurde der »Code of Professional Qualifications« erarbeitet, der aus drei Teilen besteht: 1| Ein dynamischer Report beschreibt die Situation in den europäischen Ländern. Er kann laufend angepasst werden und soll die jeweils gültigen Prozesse abbilden. Dabei handelt es sich nicht nur um technische oder Verwaltungsdetails, sondern z. B. auch um die Rolle der Geodäsie in der Gesellschaft. In Dänemark ist beispielsweise festgeschrieben, dass das Vermessungswesen ein Teil der staatlichen Infrastruktur ist. 2| Länder, die sich in Richtung des »Code« entwickeln wollen, können ein »Letter of Intent« – eine Absichtserklärung – unterzeichnen. 3| Der eigentliche »Code of Professional Qualifications« 15 3 INTERNATIONAL COMMISSION COOPÉRATION NOTARIALE INTERNATIONALE (CCNI) tungsfolge garantiert, unabdingbar erscheint. NOTAR DR. HANNS-JAKOB PÜTZER, Für die technische Seite ist dies in allen Ländern, die den Öffentlich bestellten »freiberuflichen« Vermessungsingenieur kennen, im Verhältnis zu den Katasterämtern ebenso organisiert. Vizepräsident der CCNI (Kommission für internationale Kooperation des Weltverbandes der Notare, UINL) Die Immobilie bildet für den Bürger als Individuum wie für das Wirtschaftssystem einer Gesellschaft den Kernbereich des Eigentums. Die Bereitstellung sicheren Eigentums für das »Asset« Immobilie gehört daher in einem modernen Staat, der sich auch zur »Daseinsvorsorge« verpflichtet sieht, zu seinen zentralen Aufgaben. Sicheres Immobilieneigentum setzt zunächst zuverlässige Geodaten und sodann eine sichere Organisation und Dokumentation der Rechte am Grundstück voraus: Ohne gutes Kataster kein gutes Grundbuch! Clemens Kiepke unterstreicht zu Recht gleich zu Anfang seines Artikels diesen Zusammenhang. Jeder Staat ist grundsätzlich frei, wie er diese essenzielle Aufgabe organisiert und regelt. Deutschland hat sich für die Trennung der technischen (Kataster) und rechtlichen (Grundbuch) Seite dieser Aufgabe entschieden. Für die rechtliche Seite werden das Grundbuch und die Eintragung von Grundstücksrechten – ihrer Begründung wie jeglicher Veränderungen – bundeseinheitlich als Justizaufgaben durch die Amtsgerichte wahrgenommen – es geht immerhin um die in hohem Maße grundrechtsrelevante Gewährung von Eigentum! Die Vorbereitung jeglicher Rechtsbegründung oder -veränderung wiederum ist aus dem unmittelbaren staatlichen Organisationskreis ausgelagert auf den Notar, der mit »öffentlichem Amt« sowie einer staatlichen, für alle Rechtssuchenden und Berufsträger gleichen Gebührenordnung ausgestattet ist, jedoch mit eigenem Büro seine Aufgaben dezentral und freiberuflich und damit bürgernäher und effektiver als ein Gericht wahrnehmen kann. Gleichzeitig ist damit für jede Eintragung ins Grundbuch ein zweistufiges Verfahren, nämlich die eintragungsfähige Vorbereitung und Beurkundung/Beglaubigung durch den Notar sowie die Prüfung und Eintragung durch das Gericht/Grundbuch, installiert. Es handelt sich um ein Vieraugenprinzip, welches für einen Staat, der – wie Deutschland – dem Bürger und der Wirtschaft die Richtigkeit des Grundbuchs mit Haf- 16 3 Clemens Kiepke unterstreicht damit zu Recht die Nähe und Ähnlichkeit unserer Berufe. Mit einem Schlagwort könnten wir uns als »Zwillinge« für die Sicherung des Immobilieneigentums bezeichnen, der eine zuständig und ausgebildet für die technische, der andere für die rechtliche Seite – und damit sind wir möglicherweise zweieiige Zwillinge! Innere Voraussetzung für das Funktionieren dieses Systems ist für beide Berufe ein präzises Berufsrecht, welches den Zugang, die Ausbildung und die Fortbildung für unsere Berufe, die Berufshaftung und deren Versicherung, das Standesrecht bzw. die Berufsethik und schließlich die Berufsaufsicht und das Disziplinarwesen funktionsfähig regelt. Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass dieses in Deutschland fast selbstverständliche System im Ausland alles andere als selbstverständlich ist. Dies gilt bereits für unsere unmittelbaren Nachbarländer und erst recht für die »Drittländer« – namentlich in Ost- und Südosteuropa –, die sich erst auf dem Weg zur Einführung eines vollständigen und funktionsfähigen Systems der Immobilienregistrierung befinden. Wenn die Geodäten Europas den »Accord Multilatéral« entwickelt und ratifiziert haben und nunmehr den von Clemens Kiepke beschriebenen »Code of Professional Qualifications«, dann kann dies nur die volle Unterstützung und den Applaus vonseiten des Berufsstands der Notare finden! Wir unternehmen auf europäischer Ebene durch die CNUE und auf der Ebene unseres Weltverbandes durch die UINL ähnliche Anstrengungen. Die Berufsstände der Geodäten und der Notare können nichts Besseres tun, als sich in diesen Bestrebungen für ein zuverlässiges System der Immobilienregistrierung zu unterstützen und sich in ihrer zwingenden Koexistenz für die Wahrnehmung der hierbei gestellten rechtlichen und technischen Aufgaben zu vergewissern. Dies geschah – öffentlich wahrnehmbar – erstmals durch die »Common Declaration« des »First European Round Table of Surveyors and Notaries«, die am 15. September 2015 in Stuttgart anlässlich der INTERGEO® von den Autoren dieses Kommentars wie des kommentierten Artikels gemeinsam mit wei- CEPLIS – EUROPEAN COUNCIL OF THE LIBERAL PROFESSIONS RUDOLF KOLBE, teren 14 Kollegen unserer Berufsstände unterzeichnet wurde und die in aller Kürze anlässlich der anstehenden Mitgliederversammlung des CLGE in Riga von unseren europäischen Verbänden – dem CLGE und der CNUE – offiziell ratifiziert werden soll. Wie sehr unsere Berufe gleichen Gefährdungen vonseiten solcher »Normsetzer« auf europäischer und weltweiter Ebene ausgesetzt sind, die unser »komplementäres« System der Eigentumssicherung nicht verstehen, und wie wirksam wir uns hiergegen gemeinsam verteidigen können, hat die Podiumsdiskussion des diesjährigen BDVI-Kongresses in Potsdam gezeigt, der unter das auf unsere beiden Berufe gleichermaßen zutreffende Motto »Expertise mit Siegel« gestellt war. Ich freue mich auf weiteren Erfahrungsaustausch und gemeinsame Aktivitäten zur Sicherung der Zukunft unserer beiden Berufe! Präsident von CEPLIS Der »Code of Professional Qualifications for Property Surveyors« ist ein wichtiges Instrument, das die spezielle Situation von Freien Berufen gut aufzeigt. Das Grundbuch ist tatsächlich ein fundamentales Element der Infrastruktur eines Landes. Und wenn es um das Grundeigentum einer ganzen Gesellschaft geht, muss ein besonderer Vertrauensmaßstab angelegt werden. Damit befasste Personen müssen neben technischem Sachverstand und juristischem Know-how auch über ein hohes Ausmaß an Integrität verfügen. Freie Berufe sind daher eben nur bedingt mit Dienstleistungen allgemeiner Art vergleichbar. Auch wenn sie ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sind, stehen Gemeinwohl und Objektivität immer im Vordergrund. Deshalb sind berufliche Mindeststandards, sei es bezogen auf die Anforderungen für den Berufszugang oder auf die Regeln für dessen Ausübung, gesellschaftspolitisch unverzichtbar und müssen immer auf dem aktuellen Stand sein. Unterzeichnung in Stuttgart, v. l. n. r. Maurice Barbieri und Clemens Kiepke 17 3 INTERNATIONAL LUXEMBURG ÖSTERREICH PAUL DERKUM, DIETRICH KOLLENPRAT, Präsident Ordre Luxembourgeois des Géomètres (O.L.G.) Vorsitzender der Bundesfachgruppe Vermessung und Geoinformation der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten Österreich Der »Ordre Luxembourgeois des Géomètres (O.L.G.)« ist der Überzeugung, dass der »Code of Professional Oualifications« eine sehr gute Vereinbarung auf europäischer Ebene ist. Als Interessenvertretung des Berufes unseres Landes sind wir der Meinung, dass wir im Sinne der Sicherung einer über Jahre erarbeiteten Qualität diesen gemeinsamen Weg weitergehen müssen. Die Bewahrung der historischen, juristischen und technischen Voraussetzungen, die unsere Länder und insbesondere unseren Beruf prägen, ist ein großes Ziel, dass durch diesen Code beschritten wird. Die wesentlichen Aussagen des »Code of Professional Qualifications« sind: AUSBILDUNG Studium: fünf Jahre Hochschule oder Universität mit dem Bachelor- und Masterabschluss im Vermessungswesen. Die Ausbildungsinhalte sollen Vermessungs- und Liegenschaftswesen, Kataster und Bodenordnung, Raumplanung, Eigentums- und Immobilienrecht, GIS etc. umfassen. Andere Studiengänge als die des Vermessungswesens (Vermessung, Geodäsie, Geoinformatik) sind im Sinne des »Code of Professional Qualifications« nicht ausreichend. Berufspraxis: zwei bis drei Jahre Berufspraxis bei einer geeigneten Stelle: in Deutschland in Form der Laufbahnausbildung Nachweis der Kenntnisse: in Deutschland eine Laufbahnprüfung sowie die zweite Staatsprüfung Berufliche Weiterbildung: mindestens 20 Stunden im Jahr Weiterbildungsverpflichtung BERUFSPRAXIS UND DISZIPLINARVORSCHRIFTEN Bestellung: gemäß Landesrecht in der Regel durch eine Vereidigung Versicherung: staatlich vorgeschriebene Pflichtversicherung 18 3 Berufszugang des Zivilgeometers (Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen) Um die Berechtigung für die Ausübung des Freien Berufs des Zivilgeometers (Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen, IKV) zu erlangen, hat man in Österreich folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Studium der Geodäsie an einer technischen Universität (Vollstudium, Mindestdauer zehn Semester) Erfolgreicher Abschluss des Studiums mit Verleihung des akademischen Titels Diplom-Ingenieur für Vermessungswesen oder für Vermessungswesen und Geoinformation (Masterstudium) Dreijährige Berufspraxis, wobei innerhalb der drei Jahre eine mindestens einjährige praktische Betätigung auf dem Gebiet der Grenzvermessung für alle Zwecke der grundbücherlichen Teilungen sowie Ab- und Zuschreibungen gemäß dem Liegenschaftsteilungsgesetz nachzuweisen ist Erfolgreiche Ablegung der Ziviltechnikerprüfung Ablegung des Berufseids vor dem zuständigen Bundesminister oder vor dem Landeshauptmann Als äußeres Zeichen der staatlichen Befugnis und Beeidigung führt der IKV ein Siegel mit dem Bundeswappen der Republik Österreich. Dieses ist auf allen erstellten öffentlichen Urkunden anzubringen. Ziviltechniker/-innen als öffentliche Urkundspersonen Ziviltechniker/-innen sind mit »öffentlichem Glauben« versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als ob sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären. Seit 2008 sind Urkunden, die für das Grundbuch oder sonst zur öffentlichen Einsicht bestimmt sind (z. B. Teilungspläne, Mappenberichtigungen, Servitutspläne, Nutzwertgutachten u. a.) oder mit Zustimmung des Auftraggebers elektronisch errichtet werden, von Ziviltechnikern/ -technikerinnen unter Beifügung ihrer elektronischen Beurkundungssignatur im elektronischen Urkundenarchiv der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker im Format PDF-A1b zu speichern (www.baikarchiv.at). Die Ausstellung und Verwaltung der Signaturkarten obliegen der jeweiligen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkammer. Die Antragstellung beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen erfolgt seither ausschließlich auf elektronischem Wege. Diese Rahmenbedingungen garantieren dem Eigentümer von Grund und Boden sowie den Servitutsberechtigten (Pfandrechte usw.) die entsprechend erwartete Rechtssicherheit in Bezug auf die Grundstücksdaten, wie Grenzen, Grundstücksgröße und geometrische Ausmaße. SCHWEIZ SLOWENIEN MAURICE BARBIERI, MATJAŽ GRILC, Président Commission affaires internationales IGS, Präsident CLGE Board Member, The Slovenian Chamber of Engineers Mit der Unterzeichnung des »Accord Multilatéral« im Jahr 2004 und gegenwärtig des »Code of Professional Qualifications for Property Surveyors« möchte die Schweiz ihr Engagement für die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen Ausbildung für die Zulassung zum Beruf des patentierten Ingenieur-Geometers in unserem Land aufzeigen. The Slovenian liberal surveyors already have an ethical code but the importance of the Code of Professional Qualifications for the Slovenian liberal surveyors is because it shows the European perspective and gives a good basis for the development of property surveyors in the direction of a common European policy. In 2015, our ministry formulated a new law on the regulation of professions, among which are also the ones in the field of surveying. The law is in the process of consideration and the Code of Professional Qualifications will be very helpful in arguing significant issues for the surveying profession. Comparison of arrangements in the field of regulation of the profession and protecting the interests of all parties in the process of registration of real estate between the countries is a very good basis for rational decisions at the national level. Exchange of experiences, good and bad practice is one of the foundations for the development and improvement of arrangements in the field of regulation of the profession (property surveyors). Dank der amtlichen Vermessung ist die Regulierung unseres Berufsstands die grundlegende Basis für die Sicherstellung von Hypotheken in der Schweiz. Die privaten patentierten Ingenieur-Geometer leisten seit mehr als 100 Jahren einen entscheidenden Beitrag in diesem Bereich. Ferner befürwortet eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie diese Lösung für die Schweiz. In einem Kontext der allgemeinen Deregulierung zeigt dies den klaren Willen unserer politischen Behörden, die Qualität in unserer Branche aufrechtzuerhalten. Disziplinarkammer: Wacht über Beschwerden, sie kann Zulassungen aussetzen oder entziehen und agiert außerhalb der Organisation der Vermessungsingenieure. Im Grunde führt in Deutschland diese Rolle die Aufsicht durch die zuständigen staatlichen Stellen aus. Qualitätskontrolle: zur Gewährleistung einer beständig hohen Qualität. Diese Kontrolle kann seitens der Organe der Vermessungsingenieure oder – wie in Deutschland – durch die Aufsicht der zuständigen staatlichen Stellen erfolgen, was eine bessere Außenwirkung erzielt. In anderen Ländern ist die Qualitätskontrolle teilweise durch Selbstkontrollorgane geregelt. IGPARLS im Haus der Geodäten in Brüssel anlässlich einer Veranstaltung zur Würdigung des »Europäischen Geodäten des Jahres«. Der »Code of Professional Qualifications« soll als Leitfaden für die fachliche Qualifikation künftiger Kollegen in Europa dienen und für Transparenz beim Berufszugang in europäischen Ländern sorgen. Er soll die Berufskollegen fachlich so stellen, dass sie auch künftig mit ihrer Expertise und ihrem Wirken ein wichtiger Baustein in unserem Eigentumssicherungssystem sind und das Vertrauen in dieses sowie den Rechtsfrieden und eine positive Investitionslandschaft bewirken. Ehrenkodex: Einhaltung ethischer Grundsätze bei der Erbringung hoheitlicher Vermessungsleistungen. Diese sind im »Code of Conduct« des CLGE abgebildet, darüber hinaus in den Kodizes der Länder, so z. B. in den Standesregeln des BDVI. 2015 wurde der »Code of Professional Qualifications« innerhalb der IGPARLS einstimmig angenommen. Danach erfolgte die Ratifikation in den Mitgliedsländern. Im Sommer 2015 erklärte der BDVI seine Zustimmung. Die feierliche Unterzeichnung durch den CLGE-Präsidenten und den Chairman von IGPARLS fand auf der INTERGEO® 2015 statt. Im März 2016 folgte die Unterzeichnung durch die Delegierten der Mitgliedsländer von Dipl.-Ing. Clemens Kiepke BDVI-Vizepräsident [email protected] 19 3 FORUM In memoriam Prof. Dr.-Ing. Karl-Friedrich Thöne A m 15. Juli 2016 verstarb Karl-Friedrich Thöne plötzlich und unerwartet 20 Tage vor seinem 60. Geburtstag. Bei der Ausübung seines liebsten Hobbys, der Jagd, ereilte ihn ein plötzlicher Herztod. Nicht nur, aber auch in der geodätischen Gemeinde herrschen Trauer, Fassungslosigkeit und Bestürzung. Die führende Kraft der Geodätenwelt in Deutschland wurde mitten aus dem Leben gerissen. Wie kann das sein? Solch ein tragisches Ereignis veranlasst zum Innehalten und zum Nachdenken über Lebensfragen. Karl-Friedrich Thöne freute sich darauf, demnächst Großvater zu werden. Er hatte noch so viele private und berufspolitische Pläne und Ziele. Seine Pläne kann er nicht mehr verwirklichen, aber sie bleiben seiner Familie und sind uns eine Art Vermächtnis. Nach dem Geodäsiestudium und der Promotion an der Technischen Universität Berlin nahm Karl-Friedrich Thöne Tätigkeiten in der niedersächsischen Landesverwaltung und dann in der Bundesverwaltung an. 1998 wechselte er nach Thüringen, wo er zuletzt Leiter der Abteilung 5 – Ländlicher Raum, Forsten – des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft war und somit einer der ranghöchsten Geodäten in Deutschland. Wer ihn kannte, wird bestätigen, dass diese Funktion einerseits seinen fachlichen und persönlichen Ansprüchen an sich selbst entsprach und andererseits seine Persönlichkeit widerspiegelte: Er war ein ganz Großer unserer geodätischen Gemeinschaft! Karl-Friedrich Thöne hatte zahlreiche berufsständische und gesellschaftliche Ehrenämter inne wie z. B. im Aufsichtsrat der Thüringer Tourismus GmbH, im Stiftungsrat der Stiftung Naturschutz Thüringen und als stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat der Thüringer Landgesellschaft mbH. Sein vielfältiges ehrenamtliches Engagement spiegelt sich besonders in seinem Wirken im DVW Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e. V. wider. Seit 2009 war er Präsident des DVW, davor langjähriger Vizepräsident. Initiiert von seinem Vorgänger im Amt, Hagen Graeff, hat sich der DVW unter der Ägide von Karl-Friedrich Thöne zunehmend zu einem national und international anerkannten führenden Player entwickelt: Die INTERGEO® wird weltweit größte geodätische Fachmesse und größter Fachkongress, Deutschland kommt eine tragende Rolle in der internationa- 20 3 len geodätischen Vereinigung Fédération Internationale des Géomètres (FIG) zu und die Zusammenarbeit der nationalen Geodäsieverbände BDVI, DVW und VDV nimmt im positiven Sinne ungeahnte Formen im Rahmen der Interessengemeinschaft Geodäsie (IGG) an. Deren aktuelles Projekt einer zukünftig eigenständigen Geodäsie-Akademie für Deutschland ist ein prägnantes Beispiel der Verbändezusammenarbeit, die KarlFriedrich Thöne mit innerer Überzeugung mitgetragen hat. Mit der Professur für Landmanagement an der Technischen Universität Dresden war Karl-Friedrich Thöne auch in die wissenschaftliche Entwicklung der Geodäsie eingebunden und förderte den geodätischen Nachwuchs. Landmanagement war für ihn ein zentrales Betätigungsfeld für Geodäten. Ländliche Neuordnung, Dorferneuerung, Flurbereinigung mit einem besonderen Augenmerk auf Weinberge waren Beruf und Berufung. Vermessen war für ihn eine geodätische Grundaufgabe, die Lösung gesellschaftlicher Fragen rund um Bodeneigentum die Kür des Geodäten. Karl-Friedrich Thöne war eine Persönlichkeit mit Charisma, Enthusiasmus, festen Prinzipien und stets lösungsorientierten Ansätzen. Er hatte nicht nur Visionen vom Bild des Geodäten, sondern arbeitete kontinuierlich an zukunftsorientierten Lösungen. Er skizzierte den Zuhörern gerne Modelle für die Zukunft, die man ihm auch als machbar abnahm. FORUM Er stand gerne vorne und tat es brillant. Man kann auch sagen: Er brauchte Sonne, aber er konnte auch Sonne! Er hatte viele Ideen, u. a. den Berufsstand der Geodäten zu stärken durch Herausstellen der Bedeutung der Geodäten für gesellschaftliche Megathemen wie Infrastruktur, Energiewende, demografischer Wandel und Klimawandel. Die Lösung der Nachwuchsproblematik auf allen geodätischen Ausbildungsebenen lag ihm am Herzen. Einen berufsständischen Traum hegte er mit besonderer Nachhaltigkeit, nämlich die deutschen Geodäten in einem Verband vereinigt zu sehen. Dass die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als »special interest group« eine eigene Identität brauchen, war ihm klar und die Integration des BDVI in den DVW war für ihn geregelt: durch die pauschale Mitgliedschaft jedes BDVI-Mitgliedes im DVW, die Besetzung eines DVW-Vizepräsidenten mit einem BDVI-Vertreter, den gemeinsamen Auftritt von DVW und BDVI bei der FIG in der Welt und beim CLGE in Europa. Daher war sein Ziel, auch den VDV und den DVW näher zusammenzubringen, um eine gemeinsame Außendarstellung im Sinne eines Mehrwertes für alle Geodäten zu schaffen. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Weg weiter beschritten wird. Ich lernte Karl 2008 als frisch gewählter BDVI-Präsident persönlich kennen, als Hagen Graeff mir ihn als seinen Nachfolger vorstellte und uns beide mahnte, die zwischen Volkmar Teetzmann als meinem Vorgänger und ihm – Hagen Graeff – begonnene Zusammenarbeit fortzusetzen. Dies mündete dann in das erste Verbandsspitzentreffen mit der Sieker Erklärung von Anfang 2010. 2008 war nicht nur der Beginn einer neuen Zusammenarbeit, sondern auch einer sich stetig entwickelnden privaten Freundschaft zwischen Karl und mir, die gemeinsame Reisen und private Treffen einschloss, bei denen es meist um unser gemeinsames Lieblingsthema »Essen und Wein« ging. In diesen acht Jahren hat sich eine Freundschaft entwickelt, die durch Kenntnis der Fähigkeiten und Einstellungen des jeweils anderen zu einem tiefen Vertrauen geführt hat. Karl hatte einen tief verankerten Wertekanon. Einmal mehr ist dies ein Beweis, dass Menschen, die sich verstehen, gemeinsam viel bewegen können. Die Geodäsie in Deutschland hat mit Karl-Friedrich Thöne einen ganz großen Vertreter verloren, der DVW hat seinen Vordenker verloren, der BDVI einen verlässlichen Partner und ich einen meiner besten Freunde. Er fehlt mir. Wir alle werden Karl-Friedrich Thöne ein ehrendes Gedenken bewahren und wir werden seinen Ideen noch lange begegnen. Unsere Gedanken sind aber auch bei seiner Frau Jutta und der ganzen Familie, die mit ihm einen treu sorgenden Mann und Vater verloren haben. Berlin, den 1. August 2016 Michael Zurhorst 21 3 FORUM 22 3 FORUM Die Schweiz verbindet Europa SCHWEIZERISCHE BOTSCHAFT | BERLIN D er Bau des Gotthard-Basistunnels gilt als Meilenstein in der Vermessung: die Ab- weichung beim Durchschlag betrug 2010 lediglich 8 cm seitlich und 1 cm in der Höhe – ein Meisterwerk der Ingenieurkunst und insbesondere auch der Vermessung. Über die vermessungstechnischen Herausforderungen hat das FORUM bereits berichtet (Heft 2/2015), wir freuen uns deshalb sehr über den folgenden Gastbeitrag der schweizerischen Botschaft zur Bedeutung der Verbindung für die Schweiz und ganz Europa. 23 3 FORUM Am 1. Juni 2016 eröffnete die Schweiz den Gotthard-Basistunnel. Am 11. Dezember 2016 wird der fahrplanmäßige Betrieb aufgenommen. Er ist ein gewaltiges Bauwerk: Mit mehr als 57 km Länge und bis zu 2.300 m Überdeckung ist er der längste und tiefste Eisenbahntunnel der Welt. Er wurde fristgerecht und unter Einhaltung des Budgets erstellt. Vor allem aber verbindet der Gotthard-Tunnel nicht nur die Nord- mit der Südschweiz, 24 3 sondern er bildet das Herzstück eines europäischen Projektes: des zentralen Bahnkorridors von Rotterdam nach Genua. Der Gotthard-Basistunnel ist ein wesentlicher Beitrag der Schweiz zur verkehrsmäßigen und wirtschaftlichen Integration Europas. Und damit betrifft er in vielerlei Hinsicht auch unseren Nachbarn im Norden, Deutschland. FORUM F ahren Sie mit dem Sonder- zug Gottardino durch das Jahrhundertbauwerk und erleben Sie einen exklu- DER GOTTHARD UND SEINE NACHBARN Die Schweizer Alpenübergänge und die Nachbarstaaten waren immer wichtig füreinander. Beim Gotthard zeigt sich das bereits im Namen. Er ist nach einem Deutschen benannt, und zwar von einem Italiener. Godehard oder Gotthard war im ersten Jahrtausend Bischof von Hildesheim. Ihm soll der Mailänder Erzbischof Galdanius im Jahr 1230 eine Kapelle auf dem Pass geweiht haben. Der Bau der ersten Alpentransversale durch die Schweiz war im 19. Jahrhundert ohne finanzielle Unterstützung Deutschlands und Italiens nicht möglich. Zu Beginn der Planung wurde ein Tunnel am Lukmanier favorisiert. Erst die Entscheidung Italiens und Deutschlands, sich an den Kosten eines Eisenbahntunnels am Gotthard zu beteiligen, führte dazu, dass der damals längste Tunnel der Welt von 1872 bis 1882 zwischen Göschenen und Airolo gebaut wurde. DURCH DEN WILLEN DES VOLKES siven Halt im Herzen des Bergmassivs. Dort entdecken Sie auf einem Rundgang durch die Multifunktionsstelle Sedrun, mehr als 800 m tief unter dem Berg, eine Die Schweiz investiert rund un ver gess liche 23,5 Milliarden Franken in den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentrans- Erlebniswelt zum versale (NEAT), zu der u. a. der Gotthard- Gotthard. Basistunnel, der 2007 eröffnete LötschbergBasistunnel und der Ceneri-Basistunnel ge- SBB RailService hören. Letzterer wird voraussichtlich 2020 +41 51 225 78 00 eröffnet werden. In mehreren Volksabstim- www.sbb.ch/gottardino mungen hat das Schweizer Stimmvolk www.mythos-gotthard.ch diesem Vorhaben zugestimmt. 1992 sagten www.alptransit-portal.ch 64 % Ja zur NEAT. 1994 hat eine Mehrheit von 52 % den »Alpenschutzartikel« in der Bundesverfassung verankert. Dieser schreibt das Ziel der Verlagerung des Transitgüterverkehrs von der Straße auf die Schiene und den Verzicht auf den Ausbau der Kapazität der Transitstraßen vor. 1998 hießen 64 % die Finanzierung der NEAT aus einer Lkw-Maut, der Mineralölsteuer und einer Mehrwertsteuererhöhung gut. DER RHEIN-ALPEN-KORRIDOR Damals wie heute liegt die Schweiz im Zentrum einer der wichtigsten Güterverkehrsachsen Europas. Der sogenannte RheinAlpen-Korridor führt entlang der wirtschaftlich stärksten Regionen Europas. Pro Jahr werden auf der Schiene rund 26 Millionen Tonnen Fracht durch die Schweizer Alpen transportiert – 80 % davon sind Transitverkehr. Mit dem neuen Gotthard-Basistunnel werden die Alpen vom Nadelöhr zu einem der modernsten und leistungsfähigsten Abschnitte auf der Strecke. Der neue Tunnel weist praktisch keine Steigungen mehr auf, der höchste Punkt liegt auf 550 m über dem Meer. Er verkürzt die Strecke im Vergleich mit dem alten Scheiteltunnel auf der Bergstrecke um 30 km. Diese neue »Flachbahn« bringt dem Schienengüterverkehr mehr Effizienz und Zuverlässigkeit: Sie erlaubt längere Züge mit größerem Gewicht und kürzere Fahrzeiten. Zusätzliche Schiebeloks wie auf der Bergstrecke werden nicht mehr benötigt. Die Transportkapazität nimmt zu: Pro Tag können bis zu 260 Güterzüge verkehren, auf der Bergstrecke waren es maximal 180. Trotzdem wird der Bahnlärm reduziert: Ab 2020 dürfen in der Schweiz nur noch leise Güterzüge fahren. Dies wird auch in Deutschland spürbar sein. Ab 11. Dezember 2016 wird regelmäßig nach Fahrplan durch den Gotthard-Basistunnel gefahren. Eine Fahrt durch den neuen Tunnel dauert knapp 20 Minuten. Die Verbindungen werden schneller, zuverlässiger und pünktlicher sein. Täglich werden 65 Personenzüge auf der Nord-Süd-Achse im Halbstundentakt verkehren. DURCH UND DURCH DIE SCHWEIZ Für die beiden Hauptröhren, Lüftungs- und Querstollen wurde insgesamt eine Strecke von 152 km ausgebrochen. Die Bauzeit belief sich ohne Sondierungsarbeiten auf 17 Jahre. Unter bis zu 2.300 m Fels wurde der Tunnel mit Tunnelbohrmaschinen und Sprengvortrieb gegraben. 28,2 Millionen Tonnen Gestein wurden dabei ausgebrochen. Unterschiedlichste Gesteinsschichten mussten durchbohrt werden: vom harten Granit bis zu stark durchbrochenen Sedimenten. Im Berg betrug die Temperatur bis zu 50 Grad Celsius. Die Bauarbeiten liefen in drei Schichten rund um die Uhr. Mit deutschen Fachleuten und deutscher Technik, wie den Tunnelbohrmaschinen von Herrenknecht aus Baden-Württemberg, hat Deutschland auch für den Bau des neuen Gotthard-Basistunnels einen wichtigen Beitrag geleistet. Zu Spitzenzeiten arbeiteten rund 2.400 Menschen aus 15 verschiedenen Ländern auf der Baustelle. Ihnen gilt der Dank. Schweizerische Botschaft in der Bundesrepublik Deutschland Otto-von-Bismarck-Allee 4a 10557 Berlin 25 3 TECHNIK Punkt oder Objekt Wie hältst du ® es mit ALKIS ? JÖRG BURCHARDT | BERLIN 26 3 TECHNIK S chon in Heft 1/2014 wurde in dieser Zeitschrift berichtet, dass in Sachen ALKIS® die letzten Bundesländer auf die Zielgerade einbiegen. Und tatsächlich wurde im letzten Jahr mit Berlin als letztem Bundesland und einigen Ämtern in NordrheinWestfalen die Einführung von ALKIS® bundesweit vollzogen. Das Liegenschaftskataster wird nun also bundesweit im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführt. Folgerichtig sollten also auch die Vermessung und Fortführung an die neue objektorientierte Sichtweise von ALKIS® angepasst werden. Der ÖbVI sollte also nicht nur Vermessungsriss und Koordinate an die Katasterbehörde liefern, sondern möglichst auch Objekte mit entsprechenden Sachattributen. Herr Dr. Rose und Herr Wehmeyer hatten zuletzt im FORUM 3/2015 ausführlich darauf hingewiesen. Allerdings ist dieser Schritt hin zu einer vollständigen und objektorientierten Erhebung durch die ÖbVI bisher längst nicht in allen Bundesländern umgesetzt worden. In den meisten Bundesländern bedeutet ALKIS®-Erhebung für die ÖbVI, dass lediglich Geometrien in Form von Punktdaten übergeben werden. Nur in den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz führen die ÖbVI selbst die Objektbildung durch. Daher möchte die FORUM-Redaktion einen aktuellen Überblick zum Erhebungsprozess unter ALKIS® geben. Wie ist der Stand in den Bundesländern? Inwieweit geben ÖbVI bereits vollständige Objekte ab? Gibt es Übergangsregelungen? Und nicht zuletzt: Wird der erhöhte Aufwand in den Kostenordnungen berücksichtigt? Im Folgenden soll eine (nicht vollständige) Übersicht gegeben werden. 27 3 TECHNIK Stand in den Bundesländern Übergangsregelungen In Nordrhein-Westfalen wurde die ursprünglich terminierte Einführung der sogenannten NAS-Erhebungsstufe II gekippt und die Einführung wird zunächst seitens des Landes nicht weiterverfolgt. Was, wenn einige ÖbVI (noch) nicht in der Lage sind, Objektdaten abzuliefern? In Mecklenburg-Vorpommern ist zunächst die Problematik des im Gegensatz zu anderen Bundesländern sehr umfangreichen Attributkatalogs zu lösen. Das Thema Objektbildung ist noch gar nicht auf der Agenda. Die ÖbVI in Niedersachsen sind technisch heute schon in der Lage, objektstrukturierte Daten abzugeben. Es gibt momentan jedoch Probleme auf der Verwaltungsseite, diese kompletten Daten auch verarbeiten zu können. Im nächsten Jahr soll mit einer Pilotierung begonnen werden. Im Saarland soll die Abgabe des Fortführungsentwurfs erst erfolgen, wenn weitere Homogenisierungen der Daten durch die Verwaltung erfolgt sind. Voraussichtlich ist damit in den kommenden drei Jahren nicht zu rechnen. In Schleswig-Holstein ist die technische Umsetzung derzeit bei keiner der beteiligten Softwarefirmen vollständig implementiert. Zunächst geht es lediglich um die technische Umsetzung. In Brandenburg wurde die ursprünglich für Anfang 2015 vorgesehene Abgabe von vollständigen NASFortführungsentwürfen durch ÖbVI bisher nicht umgesetzt. Von September bis November dieses Jahres werden Tests durchgeführt, in denen die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Objektbildung durch ÖbVI bzw. Ämter betrachtet werden sollen. Falls die Gesamtbilanz positiv ausfällt, soll die Objektbildung zukünftig von den ÖbVI vorgenommen werden. Die BDVILandesgruppe ist in der dazu gegründeten Arbeitsgruppe einbezogen. In Thüringen geben die ÖbVI noch nicht ALKIS®-konforme Daten ab. Auch steht die Homogenisierung noch aus. 28 3 In Hessen besteht für ÖbVI zwar noch die Möglichkeit, nur Punktdaten abzugeben, dafür wird aber eine erhöhte Gebühr fällig. Inzwischen führen fast alle ÖbVI die Objektbildung durch. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist die Objektbildung hingegen für alle ÖbVI vorgeschrieben, Ausnahmeregelungen gibt es hier nicht (mehr). In Rheinland-Pfalz gab es eine Übergangsregelung, bei der der vereinfachte Fortführungsentwurf abgegeben werden konnte. Im Gegenzug wurden 20 % Zuschlag auf die Übernahmegebühr verlangt. In Brandenburg könnte der Entwurf der novellierten Berufsordnung hier neue Möglichkeiten eröffnen. So sollen sich ÖbVI zukünftig bei der Wahrnehmung ihrer hoheitlichen Tätigkeiten unterstützen können, so z. B. zum Zweck der Einführung neuer Verfahren und Techniken. Diese Möglichkeit könnte ÖbVI, die bisher zögerlich an das Thema Objektbildung herangegangen sind, überzeugen. Berücksichtigung in den Kostenordnungen Die Abgabe von kompletten ALKIS®-Objekten kann natürlich nicht losgelöst von der Frage der Gebühren betrachtet werden. Die Objektbildung beim ÖbVI führt zu einer Verschiebung des Aufwands vom Katasteramt zum ÖbVI. Dieser Mehraufwand muss in den Kostenordnungen abgebildet werden. In Hessen wurden nach der Umstellung auf ALKIS® die Gebühren der Kostenordnung angehoben. Es kann konstatiert werden, dass die Kostenordnung den Mehraufwand widerspiegelt. Ob die inzwischen erfolgte Anhebung der Gebühren der Kostenordnung in Rheinland-Pfalz den Mehraufwand abbildet, kann nicht gesagt werden, da bisher keine Überprüfungen stattfanden. In Baden-Württemberg ist der Mehraufwand in der Kostenordung hingegen nicht abgebildet. Eine grundlegende Novellierung fand bisher nicht statt; eine Evaluation der Gebührenverordnung wird voraussichtlich 2017 durchgeführt. Die Datensammlung für diese Evaluierung wurde im Mai gestartet. Die ÖbVI beteiligen sich mit elf Büros an dieser Datensammlung. Der Mehraufwand durch die Objektbildung wird sich in den Bearbeitungszeiten widerspiegeln. In den Bundesländern, in denen die Objektbildung durch ÖbVI noch aussteht, gibt es noch keine Aussagen darüber, inwieweit TECHNIK ABGABE DURCH ÖBVI BUNDESLÄNDER Abgabe von Objekten Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz Abgabe von Punktdaten, Objektbildung durch ÖbVI nicht absehbar bzw. nicht konkret geplant Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Abgabe von Punktdaten, Objektbildung durch ÖbVI geplant/beabsichtigt Brandenburg (2020), Hamburg (2018), Saarland (2019), Bremen (2017), Niedersachsen (2019), Schleswig-Holstein (2018) Die Tabelle gibt einen Überblick über den Stand in den Bundesländern. die Verschiebung auch in den Gebührenordnungen sich widerspiegeln wird, so z. B. in Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein. Fazit Die zu Beginn der ALKIS®-Einführung geplante vollständige Erhebung der ALKIS®-Daten durch den ÖbVI ist bisher lediglich in drei Bundesländern umgesetzt worden. In Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz geben ÖbVI nicht nur Punktdaten, sondern vollständige Objekte zur Übernahme ab. In sechs weiteren Bundesländern gibt es hierfür zumindest relativ konkrete Planungen, allerdings wird teilweise die entsprechende Umsetzung regelmäßig verschoben oder sogar infrage gestellt. In sechs weiteren Bundesländern ist die vollständige Erhebung durch ÖbVI hingegen noch nicht absehbar. Hier ist also noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, dass diese Tätigkeiten von den ÖbVI gut übernommen werden können und nur so der Ansatz eines einheitlichen und effizienten Informationssystems für das Liegenschaftskataster umgesetzt werden kann. Der mit der Verschiebung der Tätigkeit zum ÖbVI verbundene Mehraufwand wird in den Kostenordnungen meist noch nicht berücksichtigt. Eine A-priori-Festlegung, dass die Verschiebung des Aufwands sich sofort auch in den Kostenordnungen widerspiegelt, war bzw. ist in keinem Bundesland geplant. Zumindest wurden aber in Hessen und Rheinland-Pfalz bei turnusmäßig anstehenden Anpassungen der Gebührenordnungen die Sätze erhöht. In vielen Bundesländern steht eine Anpassung bzw. eine Zusage dazu noch aus. Dipl.-Ing. Jörg Burchardt FORUM-Redaktion [email protected] Ein Dankeschön für die Zuarbeit der Landesgruppen! 29 3 RECHT Homeoffice – Arbeitsplatz der Zukunft? RÜDIGER HOLTHAUSEN | KÖLN 30 3 RECHT N ach einer aktuellen Studie des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung (DIW) arbeiten nur 12 % aller abhängig Beschäftigten in Deutschland überwiegend oder gelegentlich von zu Hause aus, obwohl das bei 40 % der Arbeitsplätze theoretisch möglich wäre. Dieser Studie zufolge sind vor allem gut qualifizierte, vollzeitbeschäftigte Arbeitskräfte an Heimarbeit interessiert. Zwar kommen Heimarbeiter der Studie zufolge auf weit überdurchschnittlich lange Arbeitszeiten und leisten teilweise unbezahlte Mehrarbeit. Dennoch sind sie – so das DIW – mit ihrer Arbeit zufriedener als andere Arbeitskräfte. |1| Im europäischen Vergleich ist festzustellen, dass in den skandinavischen und in den westeuropäischen Ländern ein weit größerer Anteil an abhängig Beschäftigten seine Arbeit hauptsächlich oder gelegentlich von zu Hause aus erledigt. Noch geringer als in Deutschland ist der Anteil an Heimarbeitern in wirtschaftlich eher schwachen süd- und osteuropäischen Ländern. So hat das DIW herausgefunden, dass in Deutschland die Zahl der Heimarbeitsplätze sogar abgenommen hat. 2012 arbeiteten 4,7 Millionen Menschen regelmäßig von zu Hause aus, das waren 800.000 weniger als noch 2008. Es wird also Zeit, sich mit dem Thema Homeoffice in rechtlicher Hinsicht zu befassen und hierbei die maßgeblichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu erläutern. 31 3 RECHT KEIN ANSPRUCH AUF HOMEOFFICE Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice besteht nicht. Weder also können Mitarbeiter die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes fordern noch kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter anweisen, von zu Hause aus zu arbeiten. Homeoffice bedarf also einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anders ist die Rechtslage etwa in den Niederlanden. Dort existiert seit Juli 2015 – für Betriebe ab zehn Mitarbeitern – ein Anspruch auf Homeoffice, wenn durch die Heimarbeit keine Sicherheitsrisiken entstehen und keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen. ARBEITSVERTRAGLICHE REGELUNG Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Beschäftigung im Homeoffice, sollte der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst werden. In welchem Maße das zu geschehen hat, hängt von den Umständen ab. Soll die Einrichtung des Homeoffice für beide Seiten verpflichtend sein, sollte das schon aus Beweisgründen schriftlich festgehalten werden. Zu regeln wäre etwa in Ergänzung zum Arbeitsvertrag, welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang der Mitarbeiter zu Hause anstatt im Betrieb zu erledigen hat. Weiter könnte zu regeln sein, ob der Mitarbeiter die erforderlichen technischen Voraussetzungen vom Arbeitgeber und auf dessen Kosten gestellt bekommt, damit er überhaupt von zu Hause aus arbeiten kann. Das betrifft maßgeblich die EDV-Ausstattung, aber auch eine etwaige Beteiligung des Arbeitgebers an den Raumkosten, also z. B. eine Beteiligung an der Miete durch Vereinbarung einer monatlichen Pauschale. Selbst wenn allerdings eine solche Vereinbarung nicht getroffen wird, dürfte unter dem Gesichtspunkt des Aufwendungsersatzes (§ 670 BGB) ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an den häuslichen und an den zu Hause verwendeten Arbeitsmitteln bestehen. Das wäre nur dann anders, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freigestellt hat, die von diesem zu Hause erledigten Tätigkeiten auch im Betrieb zu erledigen. |2| EINHALTUNG DES ARBEITSZEITGESETZES Auch für Tätigkeiten im Homeoffice gilt grundsätzlich das Arbeitszeitgesetz, sodass der Mitarbeiter auch im Homeoffice keine längere Arbeitszeit als zehn Stunden arbeitstäglich zurücklegen darf (§ 3 ArbZG). Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollte geregelt werden, dass der Mitarbeiter die Arbeitszeiten im Homeoffice selbst erfasst und dokumentiert. Zwar trifft grundsätz- 32 3 lich den Arbeitgeber eine Dokumentationspflicht hinsichtlich der über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 ArbZG hinausgehenden Arbeitszeit (§ 16 Abs. 2 Satz 1 ArbZG). Der Arbeitgeber muss also die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit an Werktagen aufzeichnen. Naturgemäß lässt sich das für den Arbeitgeber bei Homeoffice-Beschäftigung des Mitarbeiters nicht umsetzen, sodass für diesen Fall vereinbart werden sollte, dass der Mitarbeiter diese Dokumentation hinsichtlich seiner Homeoffice-Tätigkeiten übernimmt. WAHRUNG DES DATENSCHUTZES Arbeitet der Mitarbeiter von zu Hause aus, verwendet er in der Regel betriebliche Daten außerhalb des Unternehmens. Ungeachtet dessen gelten weiterhin die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Soweit die im Homeoffice erledigten Tätigkeiten Bestandteil der hoheitlichen ÖbVI-Leistungen sind, sind gegebenenfalls auch die Landesdatenschutzgesetze zu beachten. Auch für den Homeoffice-Arbeitsplatz gilt daher § 9 BDSG. Danach sind öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die selbst personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, dazu verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Diese Pflichten sind in der Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG zusammengefasst und betreffen maßgeblich: die Verhinderung des Zutritts Unbefugter zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden (Zutrittskontrolle) die Verhinderung der Nutzung von Datenverarbeitungssystemen durch Unbefugte (Zugangskontrolle) Verantwortliche Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG |3| auch bei Auslagerung des Arbeitsplatzes ist der Arbeitgeber. Er hat daher die datenschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Ihm muss daher auch eingeräumt werden, die Einhaltung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen selbst zu überwachen. Dazu zählt schon die Frage, ob der Mitarbeiter im Homeoffice seinen privaten PC einsetzt oder der Arbeitgeber ihm einen PC stellt. Zur Beachtung der Trennung privater und betrieblicher PC-Anwendungen ist daher die Zurverfügungstellung eigener Hard- und Software des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer eher geeignet. Als Vereinbarungen zum Datenschutz werden darüber hinaus empfohlen |4|: Schaffung von Zugangshindernissen zu Datenträgern und Dokumenten (Schließsystem, abschließbarer Raum, abschließbarer Schrank usw.) RECHT Einhaltung von Passwortregelungen und Verschlüsselungstechnikvorgabe sowie Regelungen zur Bildschirmsperrung bei Abwesenheit Zugriffsberechtigungskonzept Regelungen zum sicheren Transport von Dokumenten und Datenträgern Trennung privater und dienstlicher Anwendungen Darüber hinaus muss der Arbeitgeber ein Zutrittsrecht zum Homeoffice-Arbeitsplatz zum Zweck der Kontrolle der Einhaltung datenschutzrechtlicher Erfordernisse haben. Wenn das ebenfalls arbeitsvertraglich geregelt werden soll, so wird hierzu z. B. folgende Klausel empfohlen |5|: »Der Arbeitgeber ist berechtigt, in regelmäßigen Abständen von sechs Monaten sowie aus konkretem Anlass den Arbeitsplatz aufzusuchen und zu besichtigen. Ein konkreter Anlass ist gegeben, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Arbeitsplatz nicht den Anforderungen – z. B. in Bezug auf Datensicherheit – genügt oder wenn aus dienstlichen Gründen ein Zugang zu den Arbeitsmitteln im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers steht (u. a. Zutritt zu Akten, Unterlagen und Datenträgern durch Vorgesetzte oder im Vertretungsfall, etwa bei Krankheit). Die für die Ausübung des Zugangsrechts jeweils zuständige Person – die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, der betriebliche Datenschutzbeauftragte, der Vorgesetzte oder auch ein Mitarbeiter des technischen Wartungsdienstes – bestimmt der Arbeitgeber. Der Zugang wird, wenn nicht überwiegende Interessen des Unternehmens an einem sofortigen oder kurzfristigen Zutritt bestehen, mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.« GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG UND HOMEOFFICE Eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichtes (BSG) gibt alle Veranlassung dazu, auch die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen sowie den Schutz des Mitarbeiters im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Beschäftigung im Homeoffice in den Blick zu nehmen. Auch für die Homeoffice-Tätigkeit gelten die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen, maßgeblich das Arbeitsschutzgesetz, sodass den Arbeitgeber auch für einen solchen Arbeitsplatz die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) trifft. Ebenso gelten maßgeblich die Arbeitsstättenverordnung und die dort geregelten Anforderungen an 33 3 RECHT Arbeitsräume sowie die Bildschirmarbeitsverordnung mit ihren Anforderungen an die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes. Eine Lücke im Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beim Homeoffice hat das BSG mit seinem Urteil vom 10. Juli 2016 |6| aufgetan. Dort hatte eine Arbeitnehmerin – mit ihrem Arbeitgeber war Homeoffice vereinbart – einen häuslichen Unfall erlitten. Sie war vom Schreibtisch aufgestanden und hatte den Arbeitsraum verlassen, um sich in der Küche Wasser zu holen, dabei rutschte sie auf der Treppe aus und verletzte sich. Das BSG verneinte einen Arbeitsunfall, da sich die Klägerin zum Unfallzeitpunkt nicht auf einem Betriebsweg befunden habe. Sie sei auf dem Weg von der Arbeitsstätte zur Küche und damit im persönlichen Lebensbereich ausgerutscht. Diesen Weg habe sie zurückgelegt, um Wasser zum Trinken zu holen. Damit sei sie einer typischen eigenwirtschaftlichen, nicht versicherten Tätigkeit nachgegangen. Dass dieser Unfall nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe, habe seine Rechtfertigung – so das BSG – auch dadurch, dass die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung außerhalb der Betriebsstätten der Arbeitgeber kaum Möglichkeiten hätten, präventive Maßnahmen zu ergreifen. Es sei daher sachgerecht, das Unfallrisiko den Versicherten zuzurechnen. Zu dieser Entscheidung ist schon sarkastisch angemerkt worden, dass der in Rufbereitschaft verunfallte Arbeitnehmer bessergestellt sei: Klingelt nämlich dessen Diensthandy beim Spaziergang mit dem Hund und stolpert er während des Telefonats mit seinem Arbeitgeber über eine Bordsteinkante, kann es sich um einen Arbeitsunfall handeln |7|. BEENDIGUNG DER HOMEOFFICE-TÄTIGKEIT Haben die Arbeitsvertragsparteien eine verbindliche Vereinbarung über die Homeoffice-Beschäftigung getroffen, sollte auch geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer die Beendigung fordern können. Verwendet der Arbeitgeber formularmäßige Arbeitsvertragsbedingungen auch für die Homeoffice-Beschäftigung, gelten dafür auch die gesetzlichen Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat für einen derartigen Fall die im Arbeitsvertrag enthaltene Klausel, dass die außerbetriebliche Arbeitsstätte vom Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen aufgegeben werden kann, als unwirksam bewertet. |8| Die Ausübung eines einseitigen Weisungsrechtes des Arbeitgebers müsse den Interessen beider Vertragsparteien gerecht werden. Das könne etwa darin zum Ausdruck kommen, dass die arbeitsvertragliche Klausel das Direktionsrecht des Arbeitgebers unter den Vorbehalt der Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers stellt. Ergebnis des Verfahrens war, dass das LAG 34 3 Düsseldorf die Weisung des Arbeitgebers zur Aufgabe der Homeoffice-Beschäftigung als unwirksam beurteilt hat und damit eine rechtswirksame Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit nur durch eine wirksame Änderungskündigung (oder Beendigungskündigung) zu erreichen war. SCHLUSSBETRACHTUNG Soweit es sich um eine Tätigkeit handelt, die auch im Homeoffice erledigt werden kann, zeigen die vom DIW in seiner Studie |9| ermittelten Zufriedenheitswerte, dass Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten, im Schnitt zufriedener sind als diejenigen, die das nicht tun. Das DIW hat einen statistisch signifikanten Unterschied an Zufriedenheit zu jenen ermittelt, bei denen die beruflichen Anforderungen Heimarbeit zulassen würden und die auch zu Hause arbeiten wollen, es aber nicht können, weil es keine entsprechenden Angebote ihres Arbeitgebers gibt. Das mag auch darin begründet sein, dass der Arbeitgeber die Leistung seiner Mitarbeiter am ehesten dann bewerten kann, wenn sie im Betrieb anwesend sind. Bekanntlich besagt aber die bloße Anwesenheit nichts über die Leistung der Mitarbeiter. Gerade unter Beachtung der Kommunikationsmöglichkeiten kann es sich daher anbieten, für die Erledigung einzelner Tätigkeiten die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen zu erwägen. |1| Studie des DIW, herunterzuladen über www.diw.de. |2| Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. April 2011 – 9 AZR 14/10. |3| § 3 Abs. 7 BDSG: »Verantwortliche Stelle ist jede Person oder Stelle, die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt oder dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.« |4| Hoppe/Bongers in: Arbeit und Arbeitsrecht, 2014, Heft 3. |5| Hoppe/Bongers, a. a. O. |6| B 2 U 5/15 R. |7| B 2 U 4/13 R. |8| Urteil vom 10. September 2014 – 12 Sa 505/14 (rechtskräftig). |9| Siehe oben, Fußnote 1. Dr. Rüdiger Holthausen BDVI-Justiziar [email protected] RECHT Bringen Sie #frische Ideen in Ihre Vermessungen mit den einzigartigen und praktischen Innovationen von GeoMax 30° 11.-13. OKTOBER BESUCHEN SIE UNS geomax-positioning.de works when you do 35 3 VERBAND Expertise mit Siegel D er BDVI ist mit 1.200 Mitgliedern ein kleiner Verband von Freiberuflern. Trotzdem kann man ohne Eigenlob – denn es kommt aus berufenem Munde – sagen, dass wir ÖbVI im Konzert der Verbände eine anerkannte Rolle spielen. Immer wieder hört man dankbar, dass wir besonders gut organisiert seien, dass wir angesichts der Größe Erstaunliches bewegen und im Agieren als Verband auch Vorbildfunktion haben. Auch dort, wo wir in der Politik angekommen sind, sind wir allerorts positiv besetzt, weil wir nicht nur fordern, sondern den Politikern an der Sache orientierte Hintergrundinformationen liefern. Trotzdem sind der Beruf der Geodäten im Allgemeinen und der des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs im Besonderen in der Gesellschaft nicht sehr geläufig. Noch vor Kurzem konnten wir in Gesprächen mit Vertretern des Notarberufes feststellen, dass wir im positiven Sinn noch viel Gesprächsbedarf haben, um gemeinsam berufspolitische Akzente zu setzen. Zu einem gewissen Wahrnehmungsdefizit kommt noch der Nachwuchsmangel, der uns einiges Kopfzerbrechen macht. Wir haben 50 % zu wenig Nachwuchs zum Erhalt der Berufsträger in den Büros. Wir haben 25 % Unterdeckung beim Ingenieurnachwuchs und auch auf Ebene der Sachbearbeitung gibt es deutliche Nachwuchsprobleme. Daran arbeiten wir auf Ebene der bundesweiten Geodäsieverbände BDVI, DVW und VDV im Rahmen der Interessengemeinschaft Geodäsie eng zusammen. Am 4. Juni 2016, just dem Termin unserer diesjährigen Mitgliederversammlung, hat die Deutsche Geodätische Kommission (DGK) zu einem Tag der Geodäsie aufgerufen, der bundesweit mit diversen Veranstaltungen begleitet wurde. Die Nachwuchsplattform arbeitsplatz-erde. de ist nicht nur auch auf Englisch verfügbar, sondern im deutschsprachigen Raum zum Exportschlager geworden. Die Entwicklung der Nachwuchszahlen zeigt, dass wir insgesamt einen positiven Trend ausgelöst 36 3 haben. Im Rahmen der Imagekampagne der Geodäsieverbände wurde der Slogan entwickelt: »Präzision, Expertise, Geodäten«, der Oberbegriff für verschiedenste Imagekampagnen geworden ist: Nach den Fachbeiträgen der Geodäten zur Energiewende und Infrastrukturmaßnahmen war der Dreiklang von Präzision, Expertise und Geodäten auch der Tenor der Kampagene »Eine Karriere – viele Möglichkeiten. Beste Perspektiven für Geodäten«. Auch der Slogan der INTERGEO® »Wissen und Handeln für die Erde« ist eine plastische Werbung für unseren Beruf. Im internationalen Bereich hat die FIG den Slogan geprägt: »Good coordination beginns with good coordinates«. In diesem Umfeld sollten auch wir einen identitätsstiftenden Slogan haben, der sich speziell an unserem Berufsbild orientiert. Unser Tätigkeitsfeld wird oft noch mit dem Vermesser in Gummistiefeln mit rot-weißen Latten am Straßenrand identifiziert. Selbst wenn wir meistens gut zusammenarbeiten, wenn die DGK titelt: »Der traditionelle Landmesser hat ausgedient«, dann ist der Ansatz das Gegenteil von gut, nämlich gut gemeint. VERBAND Die Intention ist eine Darstellung, dass ein Geodät viel mehr ist als der sinnbildliche Landmesser mit rot-weißen Latten. Aber der traditionelle Landvermesser hat eben nicht ausgedient. Wir ÖbVI sind in erster Linie traditionelle Landmesser. Der Kern unseres Berufes ist die Identifikation der örtlichen Grenze. Wir bestimmen, wo die rechtmäßige Grenze draußen vor Ort liegt, wo in Bezug auf diese Grenze ein Gebäude hindarf, wo sich das Grundbucheigentum örtlich manifestiert. Dazu muss man draußen messen, vor Ort sein, und das auch bei schlechtem Wetter in Gummistiefeln. Und beim Grenztermin, bei dem eine Urkunde aufgenommen wird, sind wir auch mit den Beteiligten draußen vor Ort und nicht im Büro. Natürlich benötigen wir kaum noch rot-weiße Latten und nutzen heute GPS und Drohnen, Feldcomputer und Tablets mit digitalen Karten. Unser Berufsbild ist hochmodern, hochtechnisch, aber auch hochjuristisch. Eigentums-, Bau- und Planungsrecht ist nun mal essenzieller Bestandteil unseres Tuns. Welche tollen und komplexen Aufgaben da anstehen, konnte man nicht zuletzt bei den Plakatvorträgen einiger Kollegen beim BDVIKongress am 3. Juni 2016 erleben. Trotzdem: Der klassische Landmesser hat nicht ausgedient, sondern beinhaltet unseren Berufskern. Allerdings reicht dieses Bild tatsächlich nicht, um unseren modernen und anspruchsvollen, am direkten Einzelkunden orientierten Beruf zu beschreiben. Wir haben daher nach einem eigenständigen Slogan gesucht, der das Berufsbild kurz, aber prägnant beschreibt. In unseren Standesregeln, in unseren Berufsordnungen, in unserem Leitbild kommen viele Eigenschaften vor, die Teil der Berufsbeschreibung sind. Man findet Eigenschaften wie Qualität, Vertrauen, Integrität, Präzision, Rechtmäßigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Freiberuflichkeit, Kundennutzen, Amtlichkeit. Doch wie fasst man dies prägnant zusammen? Wir haben uns auf eine Zusammenfassung der Arbeitsweise und der Qualität mit dem Wort »Expertise« geeinigt, weil dies nach unserer Ansicht unsere Tätigkeit am besten zusammenfast. Der Staat hat uns beliehen und mit dem Titel »Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur« versehen, weil er uns zutraut, hohe Qualitätsansprüche zu erfüllen. Wir haben unsere Expertise nachgewiesen, um den Titel führen zu dürfen. Die Expertise wird auch regelmäßig kontrolliert. Der Kunde erwartet und bekommt von uns Expertise. Wir können dies viel mehr als andere Berufsgruppen mit Fug und Recht behaupten. Weiterhin ist der Kern unseres Berufes die hoheitliche Vermessung im Rahmen unserer Beleihung. Dafür haben wir ein Siegel bekommen, mit dem wir öffentliche Urkunden siegeln, die einen besonderen Vertrauensschutz genießen. Sie gelten – bis zum Beweis des Gegenteils – als richtig. Das Dienstsiegel verleiht unserer Expertise einen besonderen Vertrauensschutz, den wir natürlich rechtfertigen müssen, der aber zunächst einmal da ist. Wie gesagt: bis zum Beweis des Gegenteils. Aber auch wenn wir nicht hoheitlich im Sinne der gesetzlich definierten hoheitlichen Aufgaben tätig sind, haben wir nicht auf einmal einen anderen Mantel an. Wir sind immer noch ÖbVI. Früher hatten wir einmal ein einheitliches Berufsrecht, das uns Bürokraten aus sogenannten rechtssystematischen Gründen genommen haben. Meine Sicht unseres Berufsbildes ist aber immer noch die, dass der Kunde auch bei nicht hoheitlichen Aufgaben zu einem ÖbVI kommt, weil er dessen Status vertraut, dass er von ihm die gleiche technische, juristische und fachliche Herangehensweise an sein Problem erwartet wie im hoheitlichen Sektor. Der Kunde kann erwarten, dass wir am Ende unter unser Ergebnis das Dienstsiegel setzen könnten, wenn es denn zulässig wäre. Es gibt am Markt eine Menge Gütesiegel, die nicht hoheitlich sind. Wer, wenn nicht wir, darf in Anspruch nehmen, dass auch unsere nicht hoheitlichen Leistungen siegelfähige Qualität haben und ein Gütesiegel tragen? Hinzu kommt noch, dass wir ja in vielen Ländern auch ein Kammersiegel führen und der eine oder andere Kollege ein Siegel als öffentlich bestellter Sachverständiger oder als Geschäftsführer eines Umlegungsausschusses. Daher gilt für unser gesamtes Handeln: Das ist »Expertise mit Siegel: ÖbVI«! Dieses Sinnbild können wir nun herunterbrechen auf jeden Tätigkeitsbereich: Ob Grundstücksvermessung, Bauvermessung, Immobilienwertermittlung, Planung, Fotogrammetrie, Geoinformatik oder anderswo: Wenn wir tätig werden, dann mit Expertise und mit Siegel, sei es hoheitlich oder mit einem eigenen Qualitätssiegel versehen. Wir hoffen, dass dies Akzeptanz findet und die Kollegen dies auch auf ihren Homepages etc. einsetzen. Wir müssen Signale setzen, wer wir sind und was wir können. Dipl.-Ing. Michael Zurhorst BDVI-Präsident [email protected] 37 3 VERBAND Fortwährender Qualitätsanspruch BDVI-Kongress in Potsdam – Expertise mit Siegel MARTIN ULLNER | BERLIN 38 3 VERBAND A uf welchen vielfältigen Themengebieten ÖbVI Tag für Tag Expertisen mit (und ohne) Siegel abgeben, konnte man vom 2. bis 4. Juni auf dem BDVI-Kongress in der Arena des Waschhauses Potsdam erfahren. Dabei drehte es sich in der Hauptsache gar nicht um hoheitliche Tätigkeiten. Warum war bzw. ist das so? BDVI-Präsident Michael Zurhorst Wer jetzt denkt, dass die ÖbVI und damit auch das Kongressthema mit dem Begriff »Siegel« ein gewisses Heiligtum oder eine Machtbasis suggerieren wollten, sah sich völlig getäuscht. Es wurde weder ein Amtsschimmel geritten noch die Zementierung eines Zustandes gefeiert. Das Siegel, also die Beglaubigung von Urkunden, die normierte Formen und Inhalte erfordern, steht für den Abschluss eines gesetzlich vorgeschriebenen Produkts. Die überwiegende hoheitliche Tätigkeit ist mit einem Siegel verbunden. Da aber kaum die Rede von Amtlichen Lageplänen oder Grenzniederschriften war, konnte man den Begriff »Siegel« nur mit einem Qualitätsversprechen verstehen, das ÖbVI im gesamten Leistungsbereich geben. Eine Zeit, in der es auf dem Markt nur so von Sachverständigen und Experten wimmelt, erfordert präzise Aussagen zum Wert einer Tätigkeit und dessen Leistungserbringer. In diesem Zusammenhang, nämlich bei der Herstellung einer Expertise, muss dezidiert darauf aufmerksam gemacht werden, welche Qualifikationen der ÖbVI mit sich bringt und dass diese auch durch eine Aufsicht überwacht werden. BDVI-Präsident Michael Zurhorst hob an: »Gute Koordination beginnt mit guten Koordinaten.« Man möchte weiter ausführen: »… und endet mit einem Qualitätsprodukt, das siegelfähig wäre«, ob es dieses Siegel nun braucht oder nicht. Denn es besteht nicht nur ein eigener Qualitätsanspruch, ob aus der Berufsordnung oder dem Leitbild begründet – auch die Leistungsempfänger erwarten, dass sie im nicht hoheitlichen Bereich eine gleichartige Expertise erhalten. Vielleicht ist der Vergleich mit einem Arzt angebracht, der auch außerhalb seiner Arbeitszeit einem Geschädigten mit gleicher Kraft zur Verfügung steht, weil er einen Eid geleistet hat und somit sein unsichtbares Siegel mit sich führt. Nun geht es bei den hoheitlichen Tätigkeiten eines ÖbVI seltenst um Leben oder Tod, aber sie gewährleisten ein nicht zu unterschätzendes Gut – den Grenzfrieden. Zurhorst stellte in seinen Kongressworten aber auch fest, dass Qualität weiterhin nur mit geeignetem Fachpersonal gehalten werden kann. Weitere und verstärkte Anforderungen seien nötig, da es auf allen Qualifikationsebenen an Nachwuchs mangele. 39 3 VERBAND Zum wiederholten Male äußerte er sich negativ zu den Deregulierungsmaßnahmen der Europäischen Union zum Zwecke eines Wirtschaftswachstums. »Wer, bitte, bestellt mehr Grenzvermessungen aufgrund sinkender Preise?« Die Dienstleistungsrichtlinie sei ferner auf hoheitliche Tätigkeiten nicht anwendbar. Dieses Thema wurde anschließend auch in der Podiumsdiskussion »Freie Berufe auf dem Prüfstand« mit einer fachfremden, aber kompetenten Moderatorin sowie Dr.-Ing. Hubertus Brauer (Vizepräsident BDVI-Landesgruppenvorsitzender von Brandenburg Michael Peter BIngK, ÖbVI), Dr.-Ing. Erich Rippert (AHO-Vorsitzender), Dr. Thomas Gambke (MdB, Bündnis 90/Grüne), Dr. Hanns-Jakob Pützer (Vizepräsident europ. NotarK) sowie Andrés Fuentes Hutfilter als OECD-Vertreter. Letzterer eröffnete und propagierte, dass die weitere Deregulierung freiberuflicher Tätigkeiten zu volkswirtschaftlichem Wachstum führe. Mehrmals betonte er dabei die Evidenz der Zahlen seiner Untersuchungen. Das kam weder im Publikum noch beim Rest des Podiums gut an. Diese betonten, dass geistig-schöpferische Arbeit nicht mit Warenverkehr gleichgesetzt werden kann und ein ganz individuelles Produkt generiert, das sich nicht generellen Marktmaßstäben unterwerfen kann. Gambkes Urteil nach bedarf der Wettbewerb sogar einer Regulierung, damit hohe Qualitäten gehalten werden können, auf die wir zu Recht stolz sein können in Deutschland. Eine Kostenordnung beispielsweise bedeutet auch eine Deckelung nach oben und ist damit sozial orientiert, pflichtete Pützer bei. 40 3 Fuentes Hutfilter sprach weiter davon, dass hohe Immobiliennebenkosten Mobilität verhindern. Sofort wehrten sich Brauer und Gambke mit Verweis auf hohe Grunderwerbssteuern und Maklergebühren gegen die Urheberschaft der Freiberufler an diesen Kosten. Im Laufe des Gesprächs kam man zu dem Eindruck, dass die Europäische Union u. a. mit den Zahlen der OECD die noch so kleinsten Lücken sucht, um den Freien Beruf dem Markt zu unterwerfen. Rippert bezeichnete den OECD-Bericht als zu marktradikal und ohne Nachhaltigkeit. Brauer Livehacking bedauerte daraufhin, dass diese Berichte scheinbar ohne Infragestellung der EU für ihre Entscheidungen benutzt werden. Mehr Mikrokosmos bei der Betrachtung wirtschaftlicher Prozesse wünschte sich Pützer. Die Essenz der Freiberufler: Freiberufliche Tätigkeit basiert auf Vertrauen und ist keine Ware. Ein vorsichtigerer Umgang mit dem kaum zu quantifizierenden Begriff »Rechtssicherheit« wird erwartet. Wenn man sein hochwertiges Produkt allerdings nicht liefern kann oder es dem Falschen in die Hände fällt, hat man nicht einmal Punkt eins im Qualitätsmanagement beachtet: die IT-Sicherheit. Dafür sensibilisierten zwei Mitarbeiter einer IT-Firma die Kongressteilnehmer in Form eines Livehackings. Die Bühne wurde benutzt, indem die beiden in einem Rollenspiel (naiv gegen superschlau) alltägliche fehlerhafte Prozeduren und die notwendige Korrektur vorführten. Zum großen Teil wurden eigentlich selbstverständliche Maßnahmen erläutert, die im hektischen Büroalltag und durch eine allgemeine Sorglosigkeit immer mal wieder unterbleiben. VERBAND Gerade der Bereich der mobilen Geräte hat das Gefahrenpotenzial auf eine höhere Stufe gestellt. Das war Wissensvermittlung mit Entertainment! Eine ganz neue Form für den Kongress war die Durchführung von Panel-Vorträgen durch zehn ÖbVI. Dazu konnten bzw. mussten die Zuhörer ihre Plätze verlassen, um am Rand des Saales an verteilten Ständen das sie interessierende Thema zu erreichen. Große Poster an den Wän- Podiumsdiskussion den und die vorherige Vorstellung der Themen auf der Bühne sorgten für Orientierung. So bildeten sich einzelne Trauben, in denen jeder vortragende ÖbVI individuell auf seine Zuhörerschaft mit seinem Projekt oder Spezialgebiet einging und es im besten Fall zu einer fortlaufenden Interaktion aller Beteiligten kam. Wer genug hatte, zog weiter. Das Angebot an und die Nachfrage nach Ideen fügten sich hervorragend zusammen. wurde der Grenzstein als leuchtendes Symbol so sehr geliebt, nie hat eine Hymne diesen Berufszweig so sehr geehrt, nie wurde die Anglisierung des Vermessungswesens so konsequent zu Ende gedacht. Das Publikum tobte. »Crazy stuff, geo-guys!«, möchte man ihnen zumindest bis 2050 hinterherrufen. Und wen selbst das kaltließ, der konnte sich ernsthafter preußischer Herrlichkeit in Potsdam widmen: Sanssouci mit Neuem Garten, Cecilienhof, Brandenburger Tor, Marstall, aber auch Holländisches Vier- Get-together tel, Alexandrowka, ein Dampfturbinenhaus als Moschee. Darauf, dass schon damals nicht immer der Biodeutsche seine Hand im Spiel hatte, machte der BDVI-Landesgruppenvorsitzende von Brandenburg, Michael Peter, in seinen Worten aufmerksam. Ab dem Ende des 30-jährigen Krieges wurde Potsdam (gewollte) Einwandererstadt. Ein Siegel für diese Veranstaltung! Die Kollegenschaft sieht sich 2017 in Bonn. Die Themen waren derartig vielfältig, dass man es bedauerte, in 1,5 Stunden nicht dem ganzen Spektrum beiwohnen zu können. Ein bunter Marktplatz schmückte so den Kongress! Wohl zum letzten Mal konnten die Teilnehmer dieses Kongresses im Rahmen der Abendveranstaltung die Humoreinheit schwenktillylehmannbandow erleben. Mit ihrem Programm »Kabarett smart 2050 survey« wurden sowohl die letzten vermessungstechnischen Heiligtümer seziert als auch die Assimilation mit der rosigen Zukunft vorangetrieben. Nie Dipl.-Ing. Martin Ullner FORUM-Redaktion [email protected] 41 3 TECHNIK Modernste Vermessungstechnik trifft auf historisches Bauwerk Vom Kölner Dom zum »3Dom« NIKLAS MÖRING | FORUM-REDAKTION MARTIN PILHATSCH | FACHLICHE BERATUNG 42 3 TECHNIK W er sich Köln nähert, sieht meist zuerst ihn: Über 157 m ragt der Kölner Dom in den Himmel über der Stadt – er ist Weltkulturerbe, Kölner Wahrzeichen und ein Wunder sakraler Baukunst. Mit bis zu 20.000 Besuchern pro Tag ist Europas zweithöchstes Kirchengebäude eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Deutschlands. Doch Witterung, Luftverschmutzung, Besucherströme und Vandalismus setzten der Kathedrale stetig zu. Modernste Vermessungstechnik hilft nun bei der Daueraufgabe, das Gotteshaus für die Zukunft zu erhalten, und bringt den Dom dafür digital in die »Cloud«. 43 3 TECHNIK Wie anspruchsvoll diese Aufgabe werden würde, war zunächst nicht absehbar, als sich Wickenden und Pritchard auf einer Fachtagung kennenlernten. Pritchard engagiert sich seit vielen Jahren für die amerikanische Institution CyArk, die weltweit Kulturerbestätten digitalisiert, und hat u. a. bereits Mount Rushmore und St Michael’s Mount für das digitale CyArk-Archiv gescannt. So entstand die fixe Idee, »das müsste man unbedingt auch mit dem Kölner Dom machen«. Pritchard kannte den Dom bereits von einem früheren Besuch in Köln. »Bei unserer Begehung des Kölner Doms war er dann aber doch etwas geplättet«, erinnert sich Jörg Sperner von der Kölner Dombauverwaltung, die zunächst etwas zurückhaltend auf die Idee der beiden Professoren reagierte. »Immer wieder kommt eine Universität auf uns zu mit der Idee, den Dom digital nachzubauen. Das verläuft aber meist nach zwei Monaten im Sande, weil dann oft klar wird, dass es eben ein komplexes Bauwerk ist und keine Wand von 45 m Breite und Höhe. Da steckt wesentlich mehr Arbeit dahinter. Aufgrund der Größe, der Schwierigkeiten und der Zugänglichkeiten hat einfach irgendwann jeder gesagt: Das ist eine Hausnummer zu groß«, so Sperner, der das Projekt für die Kölner Dombauverwaltung betreut. Hubgerüst mit Scanner »Wenn der Dom fertig ist, geht die Welt unter«, so besagt es zumindest ein kölsches Sprichwort. Allzu große Sorgen über den Weltuntergang macht man sich am Rhein allerdings nicht, denn seit Baubeginn im Jahr 1248 ist und bleibt die Hohe Domkirche St. Petrus eine Dauerbaustelle. Bis heute dauert beispielsweise die Behebung von Kriegsschäden aus dem Zweiten Weltkrieg an; ohne die ständigen Bau- und Reparaturmaßnahmen der Kölner Dombauhütte wäre das Kölner Wahrzeichen innerhalb weniger Jahre sogar akut gefährdet. In einem Gemeinschaftsprojekt der Kölner Hochschule Fresenius, der Heriot-Watt University Edinburgh und der Kölner Dombauverwaltung wurde die Kathedrale mit Unterstützung der Firma Zoller + Fröhlich nun erstmals komplett digital vermessen, um eine vollständige 3-D-Bestandsaufnahme des drittgrößten Kirchengebäudes der Welt zu erhalten. »Der Dom ist wirklich gigantisch. Jeder Winkel stellte eine besondere Herausforderung dar«, so Prof. Chris Wickenden, Mitinitiator und Studiengangsleiter des Studiengangs 3D-Mind & Media an der privaten Hochschule Fresenius in Köln. Innerhalb eines Jahres haben seine Studenten gemeinsam mit Douglas Pritchard, Professor an der schottischen Heriot-Watt University, und mit Experten von Zoller + Fröhlich den gesamten Dom von innen und außen digital vermessen. »Ziel des Projektes war es, ein identisches Abbild der Kathedrale zu erhalten, mit minimalen messtechnischen Abweichungen«, so Pritchard. 44 3 Pritchard aber war sich seiner Sache sicher, es sei »eine tolle Herausforderung, ein Gebäude dieses Ausmaßes zu scannen«. Im Mai 2015 begannen mit Unterstützung des Allgäuer Familienunternehmens Zoller + Fröhlich die ersten Vermessungsarbeiten. In kleinen Teams arbeiteten sich Pritchard, Experten von Zoller + Fröhlich und Studenten der Hochschule durch den Innenraum des Doms, zum Einsatz kamen zwei terrestrische Laserscanner – Z+F IMAGER® 5010C und Z+F IMAGER® 5010X. Die Scanner wurden zunächst durch den gesamten Innenraum bewegt, dann entlang des Triforiums und an den Schnittpunkten der Rippengewölbe sowie oben auf der Empore. Sperner: »So haben wir versucht, die Informationsdichte in der gesamten Punktwolke gleichmäßig zu verteilen. Das ist uns nicht überall gelungen. Wir sind aber schon jetzt sehr zufrieden damit, dass »3Dom« in Zahlen 660 hoch aufgelöste Laserscans 50 Mitarbeiter, Studenten und Helfer Klettern bis auf 130 Höhenmeter 2 Terabyte an Daten 6 Milliarden Punkte 60 Stunden Filmmaterial TECHNIK 45 3 TECHNIK 46 3 TECHNIK Messpunkte am Dom und den benachbarten Gebäuden wir den jetzigen Zustand in der aktuellen Auflösung haben. Gescannt haben wir von umgebenden Gebäuden, von oben nach unten und umgekehrt, durch die Gewölbekappen hindurch, im Triforium mit unserer Ameise (siehe Foto: Hubgerüst) in 40 m Höhe. So hatten wir möglichst viele Bereiche, die der Scanner erreichen konnte, die Verschattung wurde dadurch weitestgehend reduziert.«. Eine der Herausforderungen dabei war es, die Arbeiten bei normalem Betrieb im Dom durchzuführen, in dem täglich fünf Gottesdienste stattfinden: »Da mussten wir tatsächlich Bereiche sperren, auch, um in Ruhe arbeiten zu können. Denn viele Besucher wollten natürlich wissen, was dort passiert«, so Sperner. Dieter Claus, der das Projekt für die Hochschule begleitet und dokumentiert hat: »Wir hatten deshalb überlegt, in Schichten zu arbeiten. Denn die Arbeit ging oft früh los – schon vor 6 Uhr – Das Projekt wurde von einem studentischen Filmteam begleitet, dessen Film spektakuläre Aufnahmen vom Dom, einen Blick hinter die Kulissen des Projektes und Ergebnisse der Arbeiten zeigt. www.youtube.com/watch?v=YyTEiEvzd7g und Douglas war mit seinem Scanner zum Teil noch deutlich nach 22 Uhr im Dom. Es gab drei Scan-Teams und ein FilmTeam, das das Projekt filmisch begleitet hat, insgesamt waren etwa 50 Studenten aus drei Semestern der Hochschule an dem Projekt beteiligt.« Eine weitere Herausforderung war der Scan des nördlichen Domturms, an dem es keine geeignete Plattform und auch kein vorhandenes Außengerüst gab. Norman Jankowski, Student an der Hochschule Fresenius, kam dabei seine Kletterausbildung zugute (siehe Foto Seite 48). Mit dem 9 kg schweren Laserscanner auf dem Rücken stieg er eine Außenleiter bis in schwindelerregende Höhe hinauf. Eine einmalige Erfahrung für den gebürtigen Kölner, der zuvor keinerlei Erfahrungen mit Vermessungstechnik hatte. Vom Turm aus wurde der Scanner zuerst auf den Boden ausgerichtet, um die darunterliegenden Dächer und Türme zu erfassen, und danach auf die Turmspitze. Jankowski: »Das ganze Thema ist unglaublich interessant. Nicht nur im Hinblick auf Vermessung, sondern vor allem auch im Hinblick auf den virtuellen Raum, den ich fast ohne Abweichungen digital abbilden und mit dem ich später arbeiten kann.« Die Erstauswertung der Scans erfolgte mit der Software Z+F LaserControl®, die die Daten sowohl registrieren als auch filtern 47 3 TECHNIK darüber, dass unsere Vorfahren im 19. Jahrhundert so oft die Kamera gezückt haben und den Dom von allen Ecken aus fotografiert haben. Denn jetzt können wir auf dieses Bildmaterial zurückgreifen. Zwar in einer relativ schlechten Qualität, aber wir haben zumindest eine Idee, wie Teile des Gebäudes vor dem Zweiten Weltkrieg ausgesehen haben. Das ist bei vielen älteren Teilen nicht möglich. Beispielsweise weiß man bei den Wasserspeiern, die zum Teil nur noch zur Hälfte da sind, nicht, wie sie im Mittelalter ausgesehen haben. Nicht nur wegen des Zweiten Weltkriegs, sondern auch wegen Witterungsschäden, Vandalismus und Ähnlichem. Deshalb ist es so wichtig, dass wir jetzt – 2016 – einmal einen Istzustand dokumentiert haben.« Denn: »Wir haben alle gelernt, dass solche Bauwerke auch von Kriegen und anderen Dingen bedroht sind.« CyArk in den USA stelle sicher, dass bedeutende Bauwerke im Falle ihrer Zerstörung zumindest virtuell erhalten blieben. »Diese Daten können dann in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet werden – vom Wiederaufbau bis zu einer virtuellen Darstellung am Computer.« Auf dem Weg nach oben: Norman Jankowski und Douglas Pritchard und auswerten kann. Da die Daten zum einen für technische Anwendungen und zum anderen für multimediale Zwecke aufbereitet wurden, kam daneben Spezialsoftware wie Autodesk ReCap 360 für die As-Built-Dokumentation, Autocad/Revit für 3-D-CAD-Daten und 3D Studio Max und Thinkbox Sequoia für Animationen zum Einsatz. Claus: »Die Rolle von Zoller + Fröhlich war dabei schon ungeheuer wichtig. Und am Ende waren auch die Kollegen genauso fasziniert von dem Projekt und dem Objekt wie wir alle.« Im Frühsommer 2016 präsentierte das Projektteam nach 225 Stunden Arbeit am Dom über 2 Terabyte an Daten, 660 hoch aufgelöste Scans und 360°-Panoramen für die Kolorierung, 6 Milliarden Punkte und mehr als 60 Stunden Filmmaterial. Das Projekt ist für alle Seiten ein voller Erfolg, Pritchard will aber trotzdem noch einige ergänzende Scans durchführen: »Das Bauwerk ist zwar schon jetzt außerordentlich gut gescannt, im Innenraum müssen wir aber noch einige Korrekturen vornehmen und vielleicht noch zehn Scans von außen durchführen. Aber ich gebe zu, dass ich ein klein wenig besessen von der Idee bin, absolut perfekte und präzise Daten zu liefern.« Für Sperner ist die kleine Festplatte mit den Scandaten schon jetzt von immenser Bedeutung: »Diese Dokumentation ist für uns ganz wichtig, da wir ja mit und an einem Gebäude arbeiten, das sich täglich verändert. Und im Moment sind wir froh 48 3 Vom Schlimmsten will in Köln aber niemand ausgehen, viel naheliegender ist der praktische Nutzen der Daten für die tägliche Arbeit. Sie haben das Potenzial, die Arbeit der Restauratoren und Architekten, Steinmetze und Dachdecker, Gerüstbauer, Elektriker, Schlosser, Schreiner, Maler, Glasrestauratoren, Glasmaler und Kunstglaser zu erleichtern und zu beschleunigen. So kann nun besser überprüft werden, ob es am Dom Bereiche gibt, in denen die Dombauhütte aktiv werden muss: Dank thermografischer Aufnahmen können z. B. Wassereinbrüche oder Wärmebrücken erkannt werden, die im Wechsel der Jahreszeiten zu Problemen führen können. Durch die Positionsdaten kann man feststellen, ob es Setzungen, Kippungen oder Veränderungen in den Pfeilern gibt. »Solche Fragen wollen wir in Zukunft dank dieser Technologie beantworten, aber bis dahin ist es noch ein Weg. Ich hoffe, dass wir in etwa fünf Jahren dort sein werden«, so Sperner. Für Pritchard liegt es nahe, mit regelmäßigen Scans besonders kritischer Bereiche präzise zu dokumentieren und zu analysieren, ob und welche Maßnahmen erforderlich sein könnten. »Die Software kann die Veränderungen am Gebäude genau berechnen.« Noch ist dies aber Zukunftsmusik: »Wir haben jetzt angefangen, uns zu informieren, wie wir überhaupt mit dieser riesigen Punktwolke umgehen können. Unser Steintechniker ist gerade dabei und hat Kollegen angesprochen – in Ulm arbeitet man z. B. mit einem solchen Scansystem, auch wenn sie dort keinen kompletten Scan des Bauwerks haben. Dort beschränken sie sich auf ihre Baustellen. Aber sie träumen nun davon, in Zukunft auch das zu bekommen, was wir in Köln jetzt haben. Dafür können sie dort im Gegensatz zu uns aus den Punktwolken schon 2-DPläne erstellen. Wir sind mit der Fresenius-Hochschule jetzt auch im Gespräch, ob wir ein Seminar dazu machen können. Denn es bringt nichts, wenn die Daten im Regal liegen, wir sie aber nicht nutzen können. Deshalb müssen wir jetzt aufrüsten – in TECHNIK 3-D-Laserscan des Mittelschiffs – 3-D-Geometriedaten, Überlagerung von Reflektivitätswerten in Falschfarbendarstellung 3-D-Laserscan des Haupteingangs – 3-D-Geometriedaten, Überlagerung von Farbdaten der integrierten HDR-Kamera 49 3 TECHNIK Jörg Sperner erläutert den Einsatz von Scandaten bei der Arbeit der Dombauhütte Soft- und Hardware. Und wir werden einen Mitarbeiter speziell schulen, der dann mit diesen Daten auch arbeiten kann.« Auch für die Hochschule waren die immensen Datenmengen zunächst ein Problem. »Es war für uns alle wie eine Expedition ins Ungewisse – um zu gucken, was man mit diesen Daten eigentlich alles machen kann. Prof. Wickenden und ich haben dann relativ schnell – jeder in seinem Fachbereich – die Möglichkeiten entdeckt, die sich aus dem Scan auch weiterführend ergeben«, so Claus. Interessant sei dabei, dass Aspekte aus dem ingenieurwissenschaftlichen Vermessungswesen und dem Bereich Design zusammenkommen. Für die Dozenten an der Hochschule war vieles genauso neu wie für ihre Studenten. Claus: »Weil Prof. Wickenden und mich diese Technik so interessiert hat, haben wir Anfang des Jahres einen Kurs gemacht und können jetzt – sehr rudimentär – scannen. Wir fanden es wichtig, die Gerätschaften näher kennenzulernen, und auch, damit arbeiten zu können. Und wir haben mehrere Workshops gemacht, um zu lernen, wie man mit der Software und Punktwolken umgeht.« Bei den Studierenden hat das Projekt das Interesse am Thema Laserscanning geweckt und viel Kreativität freigesetzt: »Es gab am Anfang, als den Studierenden langsam die Grundsätze von Point Clouds und Mesh-Systemen klar wurden, die Idee, man könnte doch ein Game entwickeln im virtuellen Dom und den Papst entführen«, erinnert sich Claus lachend. »Die jungen Leute 50 3 gehen da sehr unbeschwert ran und sehen zahlreiche Möglichkeiten, vielleicht viel mehr als wir mit unserem eher technischen Blick auf die Dinge. Aber als wir mit der 3-D-Technik und dem Laserscanning in Kontakt kamen, war uns schnell klar: Das sind Systeme, die man natürlich für all das nutzen kann. Nicht nur für die reine Vermessung, auch im Bereich Design kann man mit diesen Daten wunderbar arbeiten. Zum einen künstlerisch, zum anderen im Bereich Konstruktionen, im Bereich Film. Beispielsweise mit einem 3-D-Flug durch den Dom, den man über das Internet erleben könnte. Die Möglichkeiten, die die 3-DTechnik als Basis bietet, sind ja immens.« Pritchard will die Daten in Schottland zu konventionelleren Zwecken nutzen. »An unserer Hochschule werden Studenten in den Fächern Architektur und Ingenieurwesen mit den Daten arbeiten. Wir können damit die Struktur und Architektur des Gebäudes durchdringen. Wie steht das Bauwerk so stabil? Die Scandaten sind für uns wie ein Röntgenbild, auf dem man die strukturellen Komponenten genau analysieren kann. Indem wir die unterschiedlichen Scans kombinieren, verfügen wir erstmals über absolut präzise Daten – vom tiefsten bis zum höchsten Punkt des Bauwerks. Mit diesen hochpräzisen Daten können wir die Dombauverwaltung bei ihrer Arbeit unterstützen. Meine Herausforderung als Hochschullehrer ist aber auch: Wie können wir die Nutzung der vorhandenen Technologie vorantreiben? Wie können wir sie für Neues nutzen? Als kreatives Werkzeug, TECHNIK für die Bildung, Informationsvermittlung, vielleicht auch zur Unterhaltung? Heute verschwimmen die Grenzen dabei, wir setzen klassische Vermessungswerkzeuge ein und kombinieren die Ergebnisse mit anderen Ideen – Denkmalschutz, Konservierung oder 3-D-Animationen sind nur drei Beispiele.« EINSATZ IM DENKMALSCHUTZ Aktuell nutzt die Kölner Dombauverwaltung die erfassten Daten bei einer ersten Baumaßnahme am Dom. Sperner: »Eine Restaurierung des Strebewerks an der Südseite des Domes ist die erste Baustelle, die wir jetzt mithilfe des 3-D-Scans – zusammen mit herkömmlichen Methoden der klassischen Vermessung – bearbeiten werden.« Dass bei der Visualisierung die erfassten 3-DDaten und HDR-Fotos zusammenkommen und ausgesprochen detailreiche und realitätsnahe Bilder entstehen, ist ein großer Vorteil der Methode. Die zahlreichen unterschiedlichen Materialien, Oberflächen und Formen können präzise erfasst werden – auch die unzähligen und oftmals sehr detailreichen Skulpturen am Dom. Das hilft beispielsweise den Steinrestauratoren, denen für viele Bereiche noch keine oder nur unvollständige Planmaterialien vorliegen. Dank der Daten aus den Laserscans soll die Arbeit in Zukunft einfacher, schneller und besser werden. Für Sperner hat deshalb »die Denkmalpflege insgesamt sicherlich auch ein großes Interesse am Laserscanning, die Kollegen sind irrsinnig begeistert davon und finden das toll – bis zum Punkt Kosten. Und dann hört es auf, weil dafür eben kein Geld da ist. Da stehen wir leider auf einem sehr schwierigen Feld.« Das Projekt hat die Dombauverwaltung insgesamt 35.000 Euro gekostet – für einen außerplanmäßigen Haushaltsposten keine geringe Summe. Und dennoch ein kaum zu unterbietender Preis, der nur dank des großen ideellen Einsatzes der Dozenten, Studierenden und der Mitarbeiter des Geräteherstellers Zoller + Fröhlich möglich wurde. Pritchard ist trotz solcher Finanzierungsfragen von einer großen Zukunft für den Bereich 3-D-Scanning überzeugt: »Es wird immer einfacher werden, hochwertige 3-D-Aufnahmen durchzuführen. Schon heute ist dank eines Smartphones vieles möglich, denken wir nur daran, das eigene Haus in 3-D aufzunehmen und damit zu spielen. Aber es wird eine immer höhere Nachfrage nach verlässlichen und genauen Daten geben. Wenn Sie als Laie ein 3-D-Modell betrachten, können Sie unmöglich sagen, ob und wie präzise es ist. Sie brauchen dafür einen Experten, der ihnen die Korrektheit der Daten garantieren kann. Wir Vermesser sind also in einer guten Position, denn die professionelle Nutzung von 3-DDaten ist ohne uns Experten nicht möglich und unsere Kunden zahlen nicht für ein 3-D-Modell, das nur gut aussieht. Sie bezahlen für präzise und vor allem rechtssichere Daten. Deshalb denke ich, dass wir uns auf künftige Technologien in diesem Bereich freuen können – und sie nicht als Bedrohung empfinden sollten.« Gerade im Bereich Denkmalschutz arbeiten viele Vermessungsbüros schon seit Jahren mit dem Laserscanverfahren, das ein verformungsgerechtes Aufmaß garantiert und den notwendigen Detailreichtum besitzt. Doch gerade bei solch komplexen Bestandsaufnahmen wie in Köln ist viel vermessungstechnisches Fachwissen gefordert: Diese Expertise beginnt bei der Planung und Durchführung einer effizienten und umfassenden Messkampagne, welche den vereinbarten Detailgrad und die Genauigkeit gewährleistet, und der Registrierung aller Scans mit Beurteilung der Ausgleichungsergebnisse. Die Erstellung der erforderlichen Abgabeprodukte beginnt mit der Interpretation und Digitalisierung der Punktwolke für die Ableitung detailgenauer 2-D-Ansichten, Schnitte, Grundrisse oder Detailzeichnungen. Das FORUM wird das spannende Kölner Projekt weiter begleiten und darüber berichten, ob es dort gelingt, die originäre Punktwolke für die klassischen Aufgabenstellungen selbst zu nutzen, und welche Folgeprojekte und -verwendung sich in Zukunft ergeben werden. Niklas Möring FORUM-Redaktion [email protected] 51 3 KATASTER »Über die Maßeinheiten, das Mess- und Eichwesen« (FORUM 2/2016, Seite 56) Leserbrief zum Beitrag von Helmut Hoffmann errn Hoffmann ist sehr zu danken, dass er mit seinem Beitrag, in Fortsetzung seines Artikels im FORUM 1/ 2014, die Schnittstellen des Mess- und Eichwesens zu den (öffentlichen) Vermessungsaufgaben aufzeigt. H Die Kontrolliertheit jeder Vermessung und die Überprüfung der Messmittel sind eherne Grundsätze unserer Profession, die jedem Studenten und Auszubildenden bereits zum Anfang von Studium oder Ausbildung geläufig sind. Gleichwohl gerät dieses, in der täglichen Praxis, allzu leicht in Vergessenheit. Obwohl die Präzision der Messgeräte gerade im Vermessungswesen von besonderer Wichtigkeit ist, sind diese mit dem Messund Eichgesetz (MessEG) in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV) von einer Eichpflicht ausgenommen, wenn Messgeräte verwendet werden, die den »Vorschriften des öffentlichen Vermessungswesens entsprechen« (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 MessEV) oder generell »im amtlichen Verkehr« des »öffentlichen Vermessungswesens« (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 MessEV) verwendet werden. Was ist der Hintergrund dieser Ausnahmeregelungen? Messgeräte, an deren Messgenauigkeit ein öffentliches Interesse besteht, unterliegen grundsätzlich der gesetzlichen Eichpflicht; dieses trifft ja gerade für das Vermessungswesen zu, bei Bauvorhaben geht es oft um den Millimeter, und auch bei Katastergrenzen wird derweilen um den Millimeter gestritten. Offensichtlich geht der für das Mess- und Eichwesen zuständige Vorschriftengeber davon aus, dass die (Landes-)Vorschriften des öffentlichen Vermessungswesens bezüglich des Mess- und Eichwesens bereits hinreichend präzise Regelungen zu den einzusetzenden Messgeräten und zu ihrer regelmäßigen Überprüfung enthalten, sodass keine weiteren gesetzlichen Vorgaben mehr erforderlich erscheinen. 52 3 Hoffmann weist im FORUM 1/2014 darauf hin, dass es ausnahmslos in allen einschlägigen Verwaltungsvorschriften der für das öffentliche Vermessungswesen zuständigen Bundesländer entsprechende Prüfvorschriften (für den »amtlichen Verkehr«) gebe, wonach »die Vermessungsgeräte in solchen Zeitabständen zu kalibrieren und zu prüfen sind, dass die Richtigkeit der Messergebnisse jederzeit gewährleistet ist. Kalibrierung und Prüfung sind nachzuweisen.« Dieses ist jedoch bislang nicht in allen Bundesländern der Fall, sodass hier teilweise noch Handlungsbedarf besteht, um die der Mess- und Eichverordnung zugrunde liegenden Annahmen auch zu erfüllen. Wenn z. B. für Grenzvermessungen lediglich geregelt ist, dass »jedes Vermessungsverfahren zulässig ist, das die Genauigkeitsanforderungen erfüllt«, ist dieses mit Sicherheit nicht hinreichend, um eine Ausnahme von der Eichpflicht zu begründen. Da genügt es auch für das öffentliche Vermessungswesen des hier betroffenen Bundeslandes nicht, wenn ausschließlich für die eingesetzten »Vermessungsinstrumente und Vermessungsgeräte« (was ist denn hier der Unterschied?) der ÖbVI eine mindestens jährliche Prüfung der geforderten Genauigkeit und Zuverlässigkeit vorgeschrieben wird. Die regelmäßige Prüfung der Messgeräte ist an sich für unseren Berufsstand eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl gebietet das Mess- und Eichgesetz, entsprechende Landesvorschriften (mit »erinnerndem Charakter«) zu erlassen, die für das gesamte öffentliche Vermessungswesen Gültigkeit besitzen. Dipl.-Ing. Hans-Gerd Becker P.O. Box 8016, Windhoek/Namibia [email protected] KATASTER Solides Fundament. . g n u s s e m r e V e d li So Expertise mit Siegel: ÖbVI ® Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) stehen für solide Vermessung. Zur Überprüfung der Standsicherheit von Baukörpern ist es oftmals unumgänglich, periodische Überwachungsmessungen durchzuführen. Werden ungewöhnliche Veränderungen festgestellt, können rechtzeitig Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Mit Ihrem ÖbVI steht Ihr Bauvorhaben auf einem soliden Fundament. Expertise mit Siegel: ÖbVI. 53 Einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur in Ihrer Nähe finden Sie unter www.bdvi.de 3 FORUM Nachruf DIPL.-ING. WINFRIED ROSE Am 25. August 2016 verstarb unser Kollege Winfried Rose im Alter von 86 Jahren im Kreise seiner Familie. Winfried Rose war ÖbVI in Olpe und trat dem BDVI 1959 bei. Im Verband wurde er dann Mitglied in diversen Kommissionen, war von 1973 bis 1975 Vorsitzender der Flurbereinigungskommission, der er auch noch bis 1999 angehörte. 1971 war er Mitglied im Ausschuss Automation im Vermessungswesen in NRW. Mit diesen beiden Bereichen ist auch sein Tätigkeitsschwerpunkt umrissen. Die Flurbereinigung lag ihm am Herzen und dort gab es technisch in den 60er- und 70er-Jahren die größten Innovationen. Der Einsatz von Technologie in der Vermessung hat Winfried Rose inspiriert. Nicht nur in der Flurbereinigung, auch in der Ingenieurvermessung und in der Fotogrammetrie führte er innovative Verfahren in seinem Vermessungsbüro ein, die ihn mit Aufträgen bis nach Afrika führten. Aber Winfried Rose war nicht nur technikgetrieben. Die Verfahrensorganisation in der Flurbereinigung war ebenfalls ein Steckenpferd, sodass er sich nach der Wiedervereinigung als einer der Ersten auch mit den Möglichkeiten des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes auseinandersetzte und Verfahren in den neuen Bundesländern übernahm. Er hatte immer auch die wirtschaftlichen Aspekte im Fokus, was sich nicht zuletzt dadurch manifestierte, dass er auch in der Gebührenkommission des BDVI tätig war. Von 1974 bis 1977 war Winfried Rose Vorsitzender der Landesgruppe NRW des BDVI und hat seinerzeit wichtige Impulse für den Berufsstand gegeben. In der Vielfalt seiner Tätigkeiten, der Technisierung und Größenordnung seines Büros war er aber sicher kein üblicher Vertreter des Freien Berufes und würde es wohl auch heute nicht sein. Jedenfalls war er seiner Zeit oft voraus. Winfried Rose war ein Vor- und Querdenker. Es fiel auch mal schwer, seinen Ansätzen zu folgen, aber solche Köpfe braucht es in unserer Gesellschaft und in unserem Berufsstand. Wir haben Winfried Rose für sein Lebenswerk zu danken. Er hat in seiner Generation wesentlich dazu beigetragen, unseren Berufsstand weiterzuentwickeln. Unser Mitgefühl für den persönlichen Verlust gilt seiner Frau und seinen Kindern, hierbei natürlich seinem Sohn und unserem Kollegen Dr. Andreas Rose insbesondere. Berlin, den 12. September 2016 Michael Zurhorst 54 3 FORUM Nachruf Nachruf Wir trauern um unseren hochgeschätzten Kollegen DIPL.-ING. DIPL.-ING. CARL-AXEL SCHNEIDER REINER MORAWIETZ ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R. ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R. GEBOREN AM 11. JUNI 1938 VERSTORBEN AM 13. MAI 2016 Sein Andenken werden wir in Ehren halten. GEBOREN AM 30. OKTOBER 1927 VERSTORBEN AM 2. MAI 2016 In stillem Gedenken BDVI-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Dipl.-Ing. Rudolf Wehmeyer, Vorsitzender Träger der BDVI-Ehrennadel in Gold Wir trauern um unseren hochgeschätzten Kollegen. Herr Schneider hat sich in herausragender Weise um den Berufsstand verdient gemacht. Hierbei lag ihm insbesondere das Berufsrecht am Herzen. Die nordrhein-westfälische Kommission hat er knapp 20 Jahre geleitet. 25 Jahre gehörte er dem erweiterten Vorstand an und war viele Jahre Obmann des Düsseldorfer Bezirkes. Zudem hat er mit seiner jahrelangen Mitarbeit im Hauptvorstand des Bundes sein fachlich fundiertes Wissen in die Bundesarbeit gebracht. In dankbarer Erinnerung an ihn sind unsere Gedanken bei seiner Familie. Nachruf Die BDVI-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen nimmt Abschied von DIPL.-ING. ULRICH HOFMANN ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR I. R. IN PLETTENBERG GEBOREN AM 10. JUNI 1923 VERSTORBEN AM 14. AUGUST 2016 Mit Trauer haben wir von dem schmerzlichen Verlust erfahren und sprechen der Familie unser Mitgefühl aus. In stillem Gedenken BDVI-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Dipl.-Ing. Rudolf Wehmeyer, Vorsitzender In stillem Gedenken BDVI-Landesgruppe Nordrhein-Westfalen, Dipl.-Ing. Rudolf Wehmeyer, Vorsitzender 55 3 FORUM JOBBÖRSE ANGEBOTE PLZ-Bereich 1 • Chiffre 6041 A VERMESSUNGSASSESSOR/-IN: Überörtliche Bürogemeinschaft von drei ÖbVI und angeschlossenem Ingenieurbüro, tätig im Bereich Vorpommern-Rügen, Stralsund und Ostvorpommern – dort, wo andere Urlaub machen – sucht tatkräftige Unterstützung! Sie sind Vermessungsassessor/-in, der/die selbstständig arbeiten will? Haben Sie Freude am Beruf, wollen ihn kreativ ausgestalten und besitzen Mut zum unternehmerischen Risiko? Wir suchen Sie zur Einarbeitung und zukunftsorientierten Fortführung einer Geschäftsstelle innerhalb dieser überörtlichen Bürogemeinschaft. Der Bürogemeinschaft ist ein deutschlandweit tätiges Ingenieurbüro angeschlossen. Die Büros mit insgesamt 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind etabliert, renommiert, wirtschaftlich gesund und fachlich vielseitig aufgestellt. Wir bieten Ihnen alle Möglichkeiten und Unterstützung, sich beruflich und finanziell weiterzuentwickeln, mit dem Ziel einer Beteiligung an der Bürogemeinschaft, dem Ingenieurbüro und Führung einer Geschäftsstelle. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann melden Sie sich unter o. g. Chiffre. Für eine Büroübernahme suche ich mittelfristig in Greifswald einen Interessenten, der mein Vermessungsbüro als ÖbVI ab 2019/2020 übernehmen kann bzw. möchte. Weitere Informationen können zum Teil telefonisch bzw. in einem persönlichen Gespräch gegeben werden. Vermessungsbüro Wolfgang Schröder, ÖbVI | Helmshäger Straße 5 | 17489 Greifswald Telefon 03834/59 46 91 | [email protected] PLZ-Bereich 2 • Chiffre 6046 A VERMESSUNGSASSESSOR/-IN mittelfristig für unsere zwei Büros in Norddeutschland gesucht. Sie wollen selbstständig als ÖbVI tätig werden? Bei uns finden Sie die Möglichkeit, an einem wirtschaftlich starken Standort mit einem versierten Mitarbeiterstab, erprobter technischer Ausstattung und besten geschäftlichen Verbindungen in den Beruf einzusteigen. Sie können zunächst im Innen- und Außendienst berufliche Erfahrungen sammeln und so auch die erforderlichen Anerkennungszeiten für die öffentliche Bestellung erwerben. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann nehmen Sie zu uns Kontakt auf. Alle Anfragen werden natürlich vertraulich behandelt. PLZ-Bereich 5 Das BDVI-BILDUNGSINSTITUT SUCHT ab Januar 2017 für die Durchführung des Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung der Vermessungstechniker dringend einen DOZENTEN FÜR DEN STANDORT KÖLN. Haben Sie Interesse daran, die angehenden Vermessungstechniker/-innen mit Ihrem Fachwissen auf die Abschlussprüfung vorzubereiten? Die Kurse sollen das in der Ausbildungszeit erworbene Fachwissen auffrischen. In Vorbereitung auf die Prüfung findet eine Kursreihe von Februar bis zum Prüfungstermin an einem (Freitag) Nachmittag pro Woche für zwei Stunden statt. Gerne kann ein Zusatzkurs für die Ausbildungsverkürzer angeboten werden. Selbstverständlich wird die Tätigkeit vergütet. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung bei Frau Nicole Harder | [email protected] | Telefon 0221/40 64 20-0 Anzeigenaufträge für Angebote und Gesuche können Sie online unter www.bdvi-forum.de aufgeben. 56 3 :::::: ASBECK / DRÜPPEL / GÄRTNER (HRSG.) / SKINDELIES / STEIN Vermessung und Geoinformation Fachbuch für Vermessungstechniker und Geomatiker Selbstverlag Michael Gärtner, 2016, 13. Auflage, DIN A4, 478 Seiten, 338 zum Teil farbige Abbildungen, Klebebindung, kartoniert, ISBN 978-3-00-053726-4, Preis 52,50 Euro zzgl. Versandkosten as Fachbuch »Vermessung und Geoinformation« erscheint in diesem September 50 Jahre nach der Erstherausgabe in der 13. Auflage. Die Berücksichtigung aktueller Entwicklungen wird u. a. an dem um 50 Seiten angewachsenen Umfang deutlich. D In diesem Buch werden die Fäden der neuen Entwicklungen (UAV, Laserscanning von Flugzeugen u. a.) aufgenommen und präsentiert – soweit dies für die eigentliche Zielgruppe der Leser (auszubildende Vermessungstechnikerinnen/-techniker und Geomatikerinnen/Geomatiker) sinnvoll ist. Der Stoff ist aber so aufbereitet, dass auch Angehörige benachbarter Fachrichtungen Interesse zeigen können. Zudem ist das Buch bestens geeignet, bereits Vergessenes wieder nachzulesen und/oder von Neuem oder Aktuellem zu profitieren. Weitere Hinweise zum Inhalt des Fachbuchs können unter www.vermessung-und-geoinformation.de entnommen werden. Hubertus Brauer | Ratingen 57 3 FORUM V E R A N S TA LT U N G S K A L E N D E R A k t u e l l e Te r m i n e Freitag, 28. Oktober 2016 BILDUNGSWERK VDV Projektbezogene Auswertestrategien zur Verarbeitung von Punktwolken Ort: Würzburg Montag, 7. November 2016 Bildungsinstitut BDVI Wohn- und Mietflächenermittlung Ort: Köln Dienstag, 8. November 2016 BILDUNGSWERK VDV Messen im Bauwesen »Erhalt der Bauwerke unserer Verkehrsinfrastruktur« Ort: Berlin Freitag, 11. November 2016 BILDUNGSWERK VDV Schienengebundener Verkehr Gebiet Rhein/Ruhr 2016 Ort: Köln Di.-Do., 15.-17. November 2016 BILDUNGSWERK VDV »Smart IT in der Energiewirtschaft« Ort: Deidesheim Mittwoch, 16. November 2016 BILDUNGSWERK VDV Exkursion zum Endlager Morsleben Ort: Morsleben Donnerstag, 17. November 2016 BILDUNGSWERK VDV Geodäsie & BIM Ort: Dresden Mo.-Di., 28.-29. November 2016 DVW-Seminare Terrestrisches Laserscanning 2016 (TLS 2016) Ort: Fulda Montag, 12. Dezember 2016 DVW-Seminare Flurbereinigung – schneller, einfacher, billiger! Ort: Hannover Do.-Fr., 9.-10. Februar 2017 DVW-Seminare Unmanned Aerial Vehicles 2017 – UAV 2017 Ort: Stuttgart Di.-Mi., 21.-22. Februar 2017 DVW-Seminare GNSS-Seminar 2017 – Kompetenz für die Zukunft Ort: Potsdam (GFZ) Fr.-Sa., 3.-4. März 2017 BILDUNGSWERK VDV Gleisbau 2017 Ort: Berlin Do.-Fr., 23.-24. März 2017 BILDUNGSWERK VDV Bauabrechnung (27. Jahresseminar) Ort: Würzburg Stand: 20. September 2016 Die Veranstaltungen werden teilweise als Kooperationsveranstaltungen angeboten. Angegeben ist der jeweils verantwortliche Veranstalter. Geschäftsstelle der GEODÄSIE-AKADEMIE info@GEODÄSIE-AKADEMIE.de Weitere Infos: www.GEODÄSIE-AKADEMIE.de/Veranstaltungskalender Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V. 58 3 DVW – Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.V. Verband Deutscher Vermessungsingenieure e.V. FORUM VERANSTALTUNGSKALENDER BDVI-GREMIEN, -KOMMISSIONEN UND -ARBEITSGRUPPEN 9. Oktober 2016, Hamburg BDVI-HAUPTVORSTAND www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine 4. November 2016, Dresden JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG BDVI-LG SACHSEN www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine 4./5. November 2016, Nauen HERBSTSEMINAR DER BDVI-LG BERLIN www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine 26. November 2016, Filderstadt FACHTAGUNG BDVI-LG BADEN-WÜRTTEMBERG www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine 5. Dezember 2016, Berlin BDVI-PRÄSIDIUM www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine 9. Dezember 2016, Erfurt MITGLIEDERVERSAMMLUNG BDVI-LG THÜRINGEN www.bdvi.de 3 Aktuelles 3 Termine SEMINARE / SYMPOSIEN / WORKSHOPS / TAGUNGEN GEOINFORMATION 27. Oktober 2016, Leipzig 13. MITTELDEUTSCHES GEOFORUM 2016 www.geoleipzig.de 8./9. November 2016, Bonn WORKSHOP »3-D-STADTMODELLE« www.3d-stadtmodelle.org 9. November 2016, Hannover BEWERTUNG VON PFLEGEIMMOBILIEN www.vhw.de 3 Fort-und Ausbildung 9.-11. November 2016, Berlin WERTERMITTLUNG NACH DEM BAUGB www.isw-isb.de INGENIEURVERMESSUNG 19. Oktober 2016, Berlin 20. BUILDINGSMARTFORUM www.buildingsmart.de 25. Oktober 2016, Leipzig KALKULATION UND CONTROLLING FÜR KLEINE PLANUNGSBÜROS www.unita.de 21. November 2016, Düsseldorf SATELLITENGESTÜTZTE VERMESSUNG: GNSS-NUTZUNG IN REFERENZDIENSTEN www.ikbaunrw.de 3 Akademie 3 Seminare 3 Seminarprogramm BODENORDNUNG / STADTUMBAU / WERTERMITTLUNG 26. Oktober 2016, Hamburg PRAXIS-WORKSHOP: RECHTSSICHERE WOHN- UND NUTZFLÄCHENBERECHNUNG www.sprengnetter.de 3 Seminarkalender 27. Oktober 2016, Bonn 8. BONNER SYMPOSIUM FÜR IMMOBILIENBEWERTUNG www.bvs-ev.de 3 Veranstaltungen WEITERE BEREICHE MESSEN / AUSSTELLUNGEN 4.-6. Oktober 2016, München EXPO REAL 2016 www.exporeal.net 11.-13. Oktober 2016, Hamburg INTERGEO® 2016 www.intergeo.de STUDIENREISEN 17.-27. November 2016, Namibia BDVI-FACHEXKURSION www.bdvi.de Weitere umfangreiche Informationen zu Fort- und Weiterbildungen finden Sie u. a. auch unter den folgenden Links: www.bdvi.de/de/aktuelles/termine | www.dvw.de/fortbildung | www.bw-vdv.de/bildungswerk-vdv | www.sprengnetter.de | www.vhw.de | www.isw-isb.de 59 3 MOSAIK Ausbildung/Nachwuchsförderung HÖHERE FÖRDERUNG FÜR AUSZUBILDENDE UND STUDIERENDE Ab sofort gelten höhere Sätze für das Ausbildungsgeld und die Berufsbildungsbeihilfe, die Erhöhungen sind mit dem 25. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beschlossen worden. Konkret bedeutet dies: Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld steigen um etwa 7 %. Die Bedarfe für Unterkunft werden sogar überproportional um bis zu 12 % angehoben; damit sollen die gestiegenen Mietkosten kompensiert werden. So steigt etwa der Höchstbedarf für den Lebensunterhalt ein- schließlich Unterkunft während einer Berufsausbildung von bisher 572 Euro auf 622 Euro. Hinzukommen können weitere Bedarfe etwa für Arbeitskleidung oder Fahrtkosten. Auch bei den Einstiegsqualifizierungen sind die Zuschüsse angehoben worden. Agenturen für Arbeit und Jobcenter können Arbeitgebern künftig bis zu 231 Euro zu- schießen, bislang hat die Zuschussgrenze bei 216 Euro gelegen. Auch das BAföG wird ab dem kommenden Wintersemester entsprechend erhöht: von derzeit 649 Euro auf dann 735 Euro, der ausbildungsbezogene Kinderbetreuungszuschlag steigt für jedes Kind auf 130 Euro. Quelle: BMAS Geoinformation BMVI STARTET MFUND FÜR MOBILITÄTSIDEEN Bis 2020 stellt das Bundesverkehrsministerium (BMVI) 100 Millionen Euro in einem Mobilitätsfonds (mFUND) bereit, um die Entwicklung digitaler Geschäftsideen zu unterstützen, die auf Mobilitäts-, Geound Wetterdaten basieren. Dazu zählen z. B. neue Navigationsdienste, innovative Sharing-Plattformen, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps. Ziel des Programms ist die Öffnung des »Datenschatzes« des BMVI im Sinne von Open Data für alle interessierten Akteure. Allen Interessierten soll nun die Möglichkeit gegeben werden, mit den Daten neue Nutzungs- und Vernetzungsmöglichkeiten – über die bisherige Nutzung in der Verwaltung hinaus – zu entwickeln und den Datenbedarf der Zukunft zu identifizieren. Quelle: BMVI Building Information Modeling (BIM) KOOPERATION VON BDVI UND BUILDINGSMART Der BDVI ist ideeller Kooperationspartner des 20. buildingSMART-Forums am 19. Oktober 2016 in Berlin. Unter dem Titel »Digital Excellence Now!« berichten internationale Referenten über 60 3 den aktuellen Stand des modellbasierten Planens, Bauens und Betreibens und geben einen Ausblick, wohin sich die Digitalisierung der Branche in Zukunft entwickelt. Dabei geht es sowohl um das klassische Planen und Bauen im Hochbau und in der Infrastrukturplanung als auch um neue Entwurfsprozesse, die Vernetzung digita- ler Gebäudemodelle mit dem Internet of Things (IoT) und die Potenziale von Echtzeitdaten (6D) für den Betrieb. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie online auf der Website www.buildingsmart.de/20buildingsmart-forum. MOSAIK HOAI GEMEINSAMES RECHTSGUTACHTEN STÄRKT HOAI In Vorbereitung des bevorstehenden Klageverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem EuGH haben AHO, BAK und BIngK ein weiteres Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Demnach sind die Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit der Niederlassungsfreiheit aus Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie sowie Artikel 49 EU-Vertrag vereinbar. Der Klage der Kommission dürfte daher kein Erfolg beschieden sein. Zudem würden die Mindest- und Höchstsätze der HOAI keine Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit darstellen und folglich nicht von Artikel 15 der Dienstleistungsrichtlinie erfasst wer- Wertermittlung den. Sie dienen den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, einen qualitätsschädlichen Preiswettbewerb zu verhindern und die Verbraucher vor unangemessenen Honorarforderungen zu schützen. Weiterhin sind sie zur Erreichung dieser Ziele geeignet, erforderlich und angemessen. Es gebe belastbare Hinweise, dass ein Zusammenhang zwischen den Mindestsätzen und der Qualität der in Deutschland erbrachten Architekten- und Ingenieurleistungen besteht. Diese Hinweise dürften ausreichen, um die Rechtfertigungsanforderungen im Vertragsverletzungsverfahren zu erfüllen. Quelle: AHO Reform der Grundsteuer STARTSCHUSS FÜR DIE NEUE GESETZGEBUNGSINITIATIVE Jahren vorgenommen werden. Danach soll turnusmäßig eine aktualisierte Anpassung erfolgen. Der BDVI hat sich seit über zehn Jahren intensiv mit der Reform der Grundsteuer befasst und seine Standpunkte in die Debatte eingebracht. Nun haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 3. Juni 2016 gegen die Stimmen von Bayern und Hamburg beschlossen, zeitnah eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Das Ziel der bundesweiten Aufkommensneutralität soll durch die Festlegung sogenannter Grundsteuermesszahlen erreicht werden. Wie schon heute die Einheitswerte werden die künftigen Grundsteuerwerte mit einer gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Im Falle eines flächendeckenden Anstiegs der Werte aufgrund der Neubewertung wird es über eine Absenkung der Steuermesszahlen ein Korrektiv geben. Erst auf den Steuermessbetrag (Grundsteuerwert x Steuermesszahl) wird dann der jeweilige gemeindliche Hebesatz angewandt – dies ergibt die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer. In einem ersten Schritt soll zunächst die Bewertung von Grundstücken sowie landund forstwirtschaftlichen Betrieben aktualisiert werden. Die derzeit verwendeten Einheitswerte basieren auf jahrzehntealten Wertverhältnissen, im Westen aus dem Jahr 1964 und im Osten aus 1935. Die Neubewertungen für rund 35 Millionen wirtschaftliche Einheiten sollen nach dem vorliegenden Entwurf zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauffolgenden Weitere Hintergrundinformationen werden im FORUM 4/2016 folgen. Quelle: Finanzministerkonferenz MIETERHÖHUNG? AUF DIE TATSÄCHLICHE WOHNFLÄCHE KOMMT ES AN Mit einem Gastbeitrag im neuen Immobilienportal www.immoexperten.de wirbt der BDVI für die Expertise von ÖbVI bei der qualifizierten Wohnflächenermittlung: Eine solide Wohnflächenermittlung basiert auf einer exakten Vermessung der Wohnung unter Berücksichtigung der zugrunde liegenden Berechnungsvorschriften und Gesetze. »Ohne fachliche Hilfe ist es oft schwierig, den korrekten Wert für die anrechenbare Wohnfläche und damit die Miete zu ermitteln. Und auch vor Gericht halten Berechnungen, die nicht von einem Experten erstellt wurden, im Zweifel nicht stand. Umso wichtiger ist es im Streitfall für Mieter und Vermieter, über verlässliche und rechtskonforme Expertisen zu verfügen, wie sie z. B. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen« – so BDVI-Vizepräsident Hans-Ulrich Esch. EUROPEAN VALUATION STANDARDS 2016 ERSCHIENEN Der europäische Wertermittlungsverband TEGoVA hat die achte Edition der European Valuation Standards (EVS) – das sogenannte »Blue Book« – veröffentlicht. Darin werden die Mindeststandards bei der Immobilienwertermittlung in Europa definiert, die aktuelle Version wurde unter Berücksichtigung der seit der letzten Ausgabe 2012 erfolgten Änderungen der juristischen und technischen Standards komplett überarbeitet. Die digitale Version ist auf der Website www.tegova.org erhältlich. 61 3 MOSAIK Verbändeumschau BFB FREIE BERUFE BLEIBEN WIRTSCHAFTLICH STARK Laut Konjunkturumfrage des BFB für das erste Halbjahr 2016 ist die Stimmung bei den Freien Berufen positiv: 51,9 % aller Teilnehmer bewerten ihre eigene wirtschaftliche Situation derzeit als gut, 35,5 % als befriedigend und nur 12,6 % sind unzufrieden. Die Freiberufler schauen zuversichtlich auf das zweite Halbjahr: 18,4 % rechnen mit einer günstigeren Entwicklung, 70,7 % mit einem gleichbleibenden Verlauf und 10,9 % gehen davon aus, dass sich ihre Situation verschlechtern wird. Dies wirkt vorteilhaft auf die Personalplanung: 77,2 % der Befragten wollen ihren Mitarbeiterstamm beibehalten, jeder Siebte plant sogar, in zwei Jahren mehr Mitarbeiter zu beschäftigen als heute. Die Umfrage wird ergänzt durch den Spezialteil »Arbeiten 4.0«. Danach ist der Berufsalltag durch die Nutzung digitaler Medien und Internet geprägt, insbesondere bei 82,3 % der Angehörigen der befragten rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe, bei 77,7 % der Angehörigen der technisch-naturwissenschaftlichen und bei 77,6 % der Angehörigen der kulturellen Berufe. Die Mehrheit der Befragten erwartet, dass die zunehmende Nutzung digitaler Medien höhere Anforderungen an Maßnahmen zum Datenschutz erfordert als bisher. DEUTSCHE NORMUNGSSTRATEGIE 2020 Das Deutsche Institut für Normung (DIN) erarbeitet derzeit vor dem Hintergrund der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen europäischen Verordnung zur Standardisierung (EU Regulation 1025/2012) die Eckpunkte für die »Deutsche Normungsstrategie 2020«. Der BFB fordert in diesem Zusammenhang, dass Normprojekte, die freiberufliche Leistungen betreffen, sehr sorgfältig auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen sind und hierbei die grundsätzliche Nichtnormierbarkeit der freiberuflertypischen individuellen Leistungserbringung zu berücksichtigen ist. Normungsaufträge müssten auch künftig marktgerecht ausgestaltet sein und einen Mehrwert schaffen. Normen und Standards müssten als ein freiwilliges Instrument angesehen werden und dürften nicht im Widerspruch zu nationalen Gesetzen und Rechtsvorschriften stehen. Der BFB fordert zudem die angemessene Beteiligung aller Stakeholder sowie die stärkere Einbeziehung des Mittelstandes und gesellschaftlicher Gruppen in Normungsprozesse. 62 3 VDV VERLEIHUNG DES »GOLDENEN LOTES« 2016 Amelie Deuflhard, Theaterproduzentin, Intendantin und künstlerische Leiterin von Kampnagel Hamburg, wird am 30. September in Köln für ihr herausragendes zivilgesellschaftliches und künstlerisches Engagement vom Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) mit dem GOLDENEN LOT ausgezeichnet. »Wir möchten damit insbesondere das Aufgreifen und konkrete Umsetzen aktueller gesellschaftlicher Fragestellungen in einen kulturellen Dialog würdigen«, so Wilfried Grunau, Präsident des VDV. »Amelie Deuflhard hat mit den Mitteln der Kunst auf eines der drängendsten gesellschaftlichen Probleme Europas aufmerksam gemacht und den Menschen am Beispiel des Aktionsraumes für Flüchtlinge (Ecofavela Lampedusa Nord) einen grenzenlosen Spiegel vorgehalten.« Das GOLDENE LOT wird seit 1990 für herausragende Leistungen verliehen. Zu den Preisträgern gehören hochrangige Politiker (z. B. Joachim Gauck, Johannes Rau, Klaus Töpfer), namhafte Wissenschaftler (z. B. Ulf Merbold, Michael McKay, Giorgio Poretti) und andere Personen des öffentlichen Lebens (z. B. Arved Fuchs, Fritz Pleitgen, Ranga Yogeshwar), von denen nicht wenige regelmäßig wiederkehrend an den jährlichen Preisverleihungen teilnehmen und in lockerer Runde über ihre aktuellen Aktivitäten berichten. MOSAIK Gut zu wissen GEOBIKER-MOTORRADTOUR DURCH DIE UCKERMARK Start der neunten GEObiker-Tour war am 11. Juni 2016 Buchenhain im Norden Brandenburgs, nur ca. 3 km von der Mecklenburger Landesgrenze entfernt. Viele Teilnehmer nutzten die etwas längere, aber landschaftlich umso schönere Anreise, um bereits am Freitagabend vor Ort zu sein. Und da man (und frau) schon mal da ist, blieben viele auch bis Sonntag. Die Uckermark – gern auch als die Toskana des Nordens bezeichnet – war mit ihren sanften Hügeln und vielen Seen das diesjährige Tourgebiet. Dass in der Uckermark die Feldsteine nicht nur in den Kirchen, sondern auch in den Dorfstraßen verbaut sind, war für viele Motorräder eine Erfahrung wert. Dafür entschädigte die Schönheit der Landschaft bei der insgesamt 220 km langen Tour. Stationen waren Templin, Lychen, Fürstenwerder, Prenzlau und Boitzenburg und natürlich die Strecken und Dörfer dazwischen. Die Teilnehmer kennen jetzt fast jeden Feldstein in der »Stuckermark«, waren sich aber beim Abendessen wieder einig: Sehr schön war’s. Und da es auch nach neun Touren immer noch Landstriche in Brandenburg gibt, welche noch nicht bereist wurden, startet die zehnte Tour am 17. Juni 2017 wieder südlich von Berlin und wird durch den Niederen Fläming führen. Also Termin vormerken und rechtzeitig anmelden. Details und Anmeldemöglichkeiten siehe: www.geobiker.de 63 3 MOSAIK IMPRESSUM BDVI-MITGLIEDER IM BLICKPUNKT RUNDER GEBURTSTAG – WIR GRATULIEREN //Juni Gerrit Berger, Dinslaken (70) Jürgen Burneleit, Berlin (60) Klaus-Peter Fey, Hameln (80) Kai Grünhagen, Schönberg (50) Gerd Grabau, Hamburg (50) Michael Krätschel, Rostock (60) Wilhelm Luigs, Dortmund (70) Josef Paffenholz, Uelzen (60) Helmut Pomrenke, Dortmund (70) Michael Stief, Offenbach (60) Ronald Schwerdtner, Düren (50) Gerd-Joachim Töpfer, Düsseldorf (70) //Juli Klaus-Peter Doms, Göttingen (70) Markus Gantzert, Groß-Bieberau (40) Ulrich Holderrieth, Heilbronn (50) Tobias Jankowski, Peine (40) Wilfried Knacke, Bismark (60) Claudia Lemke, Schwielowsee (40) Dr. Melanie Markstein, Emmendingen (40) Hinrich Möller, Kiel (60) Sven Pietscher, Berlin (40) Dawin Riegel, Mönchengladbach (40) Stefan Schmitz, Rüsselsheim (40) Ralf Thomas, Saalfeld (50) Kirsten Zick, Strausberg (50) Claudio Ziegler, Lutherstadt Wittenberg (50) //August Heinrich Diedenhofen, Goch (60) Peter Dübbert, Köln (70) Stephan Fleischer, Erfurt (40) Josef Mantke, Rehfelde (60) Bernhard Mertens, Kempen (50) Karl F. Müller, Heidelberg (70) Elisabeth Palmen, Geilenkirchen (60) Hans-Werner Rink, Göttingen (60) Rolf Van Kann, Jülich (70) //September Helmut Barenkamp, Ibbenbüren (70) Eckehard Beyer, Gelsenkirchen (70) Doloris Blume, Vetschau (60) Peter Briewig, Dülmen (60) Andreas Christoffel, Kusel (50) Peter Czernik, Offenbach (80) Reinhard Fiebig, Wermelskirchen (60) Marian Hildebrandt, Emsdetten (50) Annette Herrmann, Pfullingen (50) Andreas Horst, Oranienburg (50) Andreas Mentz, Sarstedt (50) Martin Steuer, Heusweiler (60) Dirk Stoklossa, Rochlitz (50) Peter Strokowsky, Mainz-Laubenheim (60) Edgar Vaculik, Pulheim (80) NEUE MITGLIEDER IM BDVI Arne Adomeit, Würselen Malwin Eichborn, Solingen Peter Hartung, Wiesbaden Dawin Riegel, Mönchengladbach Matthias Roth, Berlin Lucas Schult, Köln HERAUSGEBER Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) Luisenstraße 46, 10117 Berlin Telefon 030/240 83 83 Fax 030/240 83 859 SCHRIFTLEITUNG Dipl.-Ing. Andreas Bandow Dr.-Ing. Wolfgang Guske Magdeburger Straße 14, 14806 Bad Belzig Telefon 033841/799 779 Fax 033841/799 780 [email protected] [email protected] REDAKTION Martina Wolkowa-Norda Dipl.-Ing. Martin Ullner Dipl.-Ing. Christoph König Dipl.-Ing. Jörg Burchardt Niklas Möring REDAKTION MOSAIK Martina Wolkowa-Norda Luisenstraße 46, 10117 Berlin Telefon 030/240 83 83 Fax 030/240 83 859 KONZEPT + GESTALTUNG Nolte | Kommunikation Motzstraße 34, 10777 Berlin www.nolte-kommunikation.de FOTOGRAFIE Robert Lehmann Telefon 0177/378 28 16 www.lichtbilder-berlin.de DRUCK MOTIV OFFSET Druckerei MANUSKRIPTE Bitte an die Schriftleitung richten. Gezeichnete Beiträge stellen die Ansicht des Verfassers dar, nicht aber unbedingt die des BDVI oder der Schriftleitung. Mit der Annahme des Manuskriptes und der Veröffentlichung geht das alleinige Recht der Vervielfältigung und der Übersetzung auf den BDVI über. Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der fotomechanischen Wiedergabe und Übersetzung. Der Abdruck von Originalartikeln ohne vorherige Zustimmung der Schriftleitung ist nicht gestattet. ABONNEMENT Bezugspreis im Jahresabonnement 36 E*, für das Einzelheft 10 E* * zzgl. MwSt. und Versand ISSN 0342-6165 ANZEIGEN Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI) Martina Wolkowa-Norda Luisenstraße 46, 10117 Berlin Telefon 030/240 83 83 Fax 030/240 83 859 [email protected] rung oder Bei Adressände nement: on Fragen zum Ab m.de ru fo vipost@bd 64 3 BILDNACHWEIS Privat; Quentin Van der Vennet (S. 13); Ole Konstantyner (S. 14 re.); Tobias Kleinschmidt (S.15 li.); Valery Joncheray (S. 15 re.); Johannes Zinner (S. 17 oben); Nicolas Smith (S. 17 unten); Editpress/Pierre Matge (S. 18 li.); Sissi Furgler Fotografie (S. 18 re.); Kampnagel/Marcelo Hernandez (S. 62); Friedhelm Olthuis (S. 63); Freepik.com (S. 28); fotolia: diez-artwork (S. 62); gettyimages (S. 56); shutterstock: Kelly Marken (S. 30-31), tuivespa (S. 59), Robert Kneschke (S. 60), Mikael Damkier (S. 64) HHK und BURG, zwei der stärksten Softwareanbieter im deutschen Katastermarkt, machen die Leinen los und legen ab – auf der INTERGEO in Hamburg vom 11.–13.10.2016. Besuchen Sie uns auf unserem Gemeinschaftsstand in Halle A1, Stand A1.031 und überzeugen Sie sich! 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