FAQ Grippeimpfstoffe Grippeimpfstoffe für die aktuelle Saison 2016/2017 Auch in diesem Jahr haben die Kassenverbände zusammen mit dem Saarländischen Apothekerverein eine Vereinbarung zur wirtschaftlichen Versorgung mit Grippeimpfstoffen für die Saison 2016/2017 ausgehandelt. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Bezug der Grippeimpfstoffe. Wie soll der Impfstoff bezogen werden? Die Verordnung erfolgt ohne Namensnennung, sondern nur „Grippeimpfstoff 2016/2017“ sowie die gewünschte Menge – als Menge sollen -wie bisher auch- preisgünstige größere Gebinde bezogen werden. Der aktuelle Vertrag sieht hier eine bestellbare Menge von „10 Impfdosen oder einem Vielfachen davon“ vor. Was mache ich, wenn meine bestellten Impfstoffdosen nicht Ihre Erstbestellung sollte auf einer Schätzung des voraussichtlichen ausreichen? Bedarfs beruhen – auf Basis ca. 90 % des tatsächlichen Verbrauchs des Vorjahres. Sollte sich im Laufe der Saison zeigen, dass Sie mehr Patienten impfen als in der vergangenen Saison, können Sie selbstverständlich auch Impfstoffe nachbestellen. Ich habe bisher immer einen bestimmten Impfstoff bestellt, den ich Die Bestellung eines Impfstoffes unter Nennung des Impfstoffnamens auch weiterhin verwenden möchte. Ist dies noch möglich? ist in medizinisch begründeten Ausnahmefällen weiterhin möglich! Auf dem Rezept ist sodann das aut idem- Feld anzukreuzen. Wichtig: Diese Impfstoffe werden über den Sprechstundenbedarf/Impfstoffe (mit 8+9 kennzeichnen) bezogen und nicht auf Namen des Patienten verordnet! Für die Bestellung müssen Sie abschätzen, wie viele Ausnahmefälle Sie in Ihrer Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende Anzahl Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der Grundsatz, dass preisgünstige größere Gebinde bestellt werden sollen. Wenn möglich, eine Packung von 10 Dosen oder einem Vielfachen davon. Seite 1 von 4 FAQ Grippeimpfstoffe Kann der tetravalente Grippeimpfstoff bezogen werden? Da es sich hier um medizinisch zu begründende Einzelfälle handelt, ist ein Bezug von Einzeldosen, wenn wirtschaftlich, möglich. Ein Beispiel wäre die Versorgung von Patienten mit oraler Antikoagulation, bei denen eine intramuskuläre Injektion nicht in Frage kommt. Für diese Patienten werden Impfstoffe verwendet, die eine Zulassung für eine subkutane Injektion haben. Da dies nicht bei allen Impfstoffen der Fall ist, wäre hier ein Bezug des gewünschten Impfstoffes über Namensnennung des Impfstoffs und Ankreuzen des aut-idem-Feldes möglich. Die Vereinbarung zwischen AOK und dem saarländischen Apothekerverein berücksichtigt diesen Impfstoff mit einer zusätzlichen B-Komponente nicht. Für den Großteil der Patienten ist der trivalente Grippeimpfstoff auch ausreichend und somit wirtschaftlich. Dennoch kann in bestimmten Risikogruppen die Anwendung sinnvoll sein, wie z.B. Erwachsenen mit Zusatzerkrankungen, die durch eine Influenzainfektion einen schweren Krankheitsverlauf zu befürchten haben. Ein Bezug über aut idem kommt daher hier in einzelnen medizinisch begründeten Ausnahmefällen in Frage. Sie müssen daher abschätzen, wie viele Ausnahmefälle Sie in Ihrer Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende Anzahl Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der Grundsatz, dass preisgünstige größere Gebinde (z.B. 10-er Packung) bestellt werden sofern in medizinisch begründeten Ausnahmefällen eine Menge von 10 Impfdosen erreicht wird. Wie wird der nasale Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche bezogen? Da es sich hier um medizinisch zu begründende Einzelfälle handelt, ist auch ausnahmsweise ein Bezug von Einzeldosen, wenn wirtschaftlich, möglich. Der nasale Grippeimpfstoff ist für Kinder ab zwei Jahren und für Jugendliche zugelassen. Das RKI weist darauf hin, dass die STIKO-Empfehlung zur Impfung Seite 2 von 4 FAQ Grippeimpfstoffe gegen Influenza im Kindes- und Jugendalter lediglich Kinder und Jugendliche mit bestehenden Grunderkrankungen betrifft. Wesentliche Grundleiden (Immunschwäche) stellen laut Fachinformation jedoch eine Kontraindikation dar, beziehungsweise es wird vor der Anwendung von Fluenz Tetra® gewarnt (schweres Asthma). Impfstoffspezifische Informationen können den Seiten des Paul-EhrlichInstituts (www.pei.de) sowie der Fachinformation entnommen werden. Kinder im Alter von 2-6 Jahren: Auf Grund der vorliegenden Evidenz empfiehlt die Schutzimpfungsrichtlinie, Kinder im Alter von 2-6 Jahren, bei denen eine Influenzaimpfung indiziert ist, bevorzugt mit dem Lebendimpfstoff zu impfen, sofern keine Kontraindikation vorliegt. Der nasale Grippeimpfstoff kann in diesen Fällen über aut idem bestellt werden. Für die Bestellung müssen Sie abschätzen, wie viele Fälle Sie in Ihrer Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende Anzahl Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der Grundsatz, dass preisgünstige größere Gebinde (z.B. 10-er Packung) bestellt werden, sofern in diesen Fällen eine Menge von 10 Impfdosen erreicht wird. Kinder von 7-17 Jahren: Für Kinder und Jugendliche von 7-17 Jahren lässt die aktuell vorhandene Evidenz laut STIKO keine präferentielle Empfehlung zu. “In dieser Altersgruppe können Totimpfstoffe oder der Lebendimpfstoff unter Beachtung möglicher Kontraindikationen und der Wünsche des Impflings bzw. der Eltern gleichermaßen verwendet werden.“ Da für diese Altersgruppe keine Belege für medizinische Vorteile des Seite 3 von 4 FAQ Grippeimpfstoffe Lebendimpfstoffes zu erkennen sind, gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot. Das heißt für die Bevorratung der Praxis: Die Verordnung des Vertragsimpfstoffes ist grundsätzlich die wirtschaftlichste Verordnungsvariante und ist für diese Altersgruppe zu verwenden. Für begründete Einzelfälle bei medizinischer Indikation kann Fluenz Tetra® dennoch bezogen werden. Die medizinische Notwendigkeit hierzu sollte in der Praxisdokumentation festgehalten werden. In diesem Fall muss „aut idem“ angekreuzt werden. Für die Bestellung müssen Sie abschätzen, wie viele Ausnahmefälle Sie in Ihrer Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende Anzahl Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der Grundsatz, dass preisgünstige größere Gebinde (z.B. 10-er Packung) bestellt werden sofern in diesen medizinisch begründeten Ausnahmefällen eine Menge von 10 Impfdosen erreicht wird. Da es sich hier um medizinisch zu begründende Einzelfälle handelt, ist auch ausnahmsweise ein Bezug von Einzeldosen, wenn wirtschaftlich, möglich. Seite 4 von 4
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