FAQ-Liste Grippeimpfstoffe 2016-2017

FAQ Grippeimpfstoffe
Grippeimpfstoffe für die aktuelle Saison 2016/2017
Auch in diesem Jahr haben die Kassenverbände zusammen mit dem Saarländischen Apothekerverein eine Vereinbarung zur wirtschaftlichen
Versorgung mit Grippeimpfstoffen für die Saison 2016/2017 ausgehandelt. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum
Bezug der Grippeimpfstoffe.
Wie soll der Impfstoff bezogen werden?
Die Verordnung erfolgt ohne Namensnennung, sondern nur
„Grippeimpfstoff 2016/2017“ sowie die gewünschte Menge –
als Menge sollen -wie bisher auch- preisgünstige größere Gebinde
bezogen werden.
Der aktuelle Vertrag sieht hier eine bestellbare Menge von „10
Impfdosen oder einem Vielfachen davon“ vor.
Was mache ich, wenn meine bestellten Impfstoffdosen nicht
Ihre Erstbestellung sollte auf einer Schätzung des voraussichtlichen
ausreichen?
Bedarfs beruhen – auf Basis ca. 90 % des tatsächlichen Verbrauchs
des Vorjahres.
Sollte sich im Laufe der Saison zeigen, dass Sie mehr Patienten impfen
als in der vergangenen Saison, können Sie selbstverständlich auch
Impfstoffe nachbestellen.
Ich habe bisher immer einen bestimmten Impfstoff bestellt, den ich Die Bestellung eines Impfstoffes unter Nennung des Impfstoffnamens
auch weiterhin verwenden möchte. Ist dies noch möglich?
ist in medizinisch begründeten Ausnahmefällen weiterhin möglich!
Auf dem Rezept ist sodann das aut idem- Feld anzukreuzen.
Wichtig:
Diese
Impfstoffe
werden
über
den
Sprechstundenbedarf/Impfstoffe (mit 8+9 kennzeichnen) bezogen und
nicht auf Namen des Patienten verordnet!
Für die Bestellung müssen Sie abschätzen, wie viele Ausnahmefälle
Sie in Ihrer Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende
Anzahl Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der
Grundsatz, dass preisgünstige größere Gebinde bestellt werden sollen.
Wenn möglich, eine Packung von 10 Dosen oder einem Vielfachen
davon.
Seite 1 von 4
FAQ Grippeimpfstoffe
Kann der tetravalente Grippeimpfstoff bezogen werden?
Da es sich hier um medizinisch zu begründende Einzelfälle handelt, ist
ein Bezug von Einzeldosen, wenn wirtschaftlich, möglich.
Ein Beispiel wäre die Versorgung von Patienten mit oraler
Antikoagulation, bei denen eine intramuskuläre Injektion nicht in Frage
kommt. Für diese Patienten werden Impfstoffe verwendet, die eine
Zulassung für eine subkutane Injektion haben. Da dies nicht bei allen
Impfstoffen der Fall ist, wäre hier ein Bezug des gewünschten
Impfstoffes über Namensnennung des Impfstoffs und Ankreuzen des
aut-idem-Feldes möglich.
Die Vereinbarung zwischen AOK und dem saarländischen
Apothekerverein berücksichtigt diesen Impfstoff mit einer zusätzlichen
B-Komponente nicht. Für den Großteil der Patienten ist der trivalente
Grippeimpfstoff auch ausreichend und somit wirtschaftlich.
Dennoch kann in bestimmten Risikogruppen die Anwendung sinnvoll
sein, wie z.B. Erwachsenen mit Zusatzerkrankungen, die durch eine
Influenzainfektion einen schweren Krankheitsverlauf zu befürchten
haben.
Ein Bezug über aut idem kommt daher hier in einzelnen medizinisch
begründeten Ausnahmefällen in Frage.
Sie müssen daher abschätzen, wie viele Ausnahmefälle Sie in Ihrer
Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende Anzahl
Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der Grundsatz, dass
preisgünstige größere Gebinde (z.B. 10-er Packung) bestellt werden
sofern in medizinisch begründeten Ausnahmefällen eine Menge von 10
Impfdosen erreicht wird.
Wie wird der nasale Grippeimpfstoff für Kinder und Jugendliche
bezogen?
Da es sich hier um medizinisch zu begründende Einzelfälle handelt, ist
auch ausnahmsweise ein Bezug von Einzeldosen, wenn wirtschaftlich,
möglich.
Der nasale Grippeimpfstoff ist für Kinder ab zwei Jahren und für
Jugendliche zugelassen.
Das RKI weist darauf hin, dass die STIKO-Empfehlung zur Impfung
Seite 2 von 4
FAQ Grippeimpfstoffe
gegen Influenza im Kindes- und Jugendalter lediglich Kinder und
Jugendliche mit bestehenden Grunderkrankungen betrifft. Wesentliche
Grundleiden (Immunschwäche) stellen laut Fachinformation jedoch eine
Kontraindikation dar, beziehungsweise es wird vor der Anwendung von
Fluenz Tetra® gewarnt (schweres Asthma).
Impfstoffspezifische Informationen können den Seiten des Paul-EhrlichInstituts (www.pei.de) sowie der Fachinformation entnommen werden.
Kinder im Alter von 2-6 Jahren:
Auf
Grund
der
vorliegenden
Evidenz
empfiehlt
die
Schutzimpfungsrichtlinie, Kinder im Alter von 2-6 Jahren, bei denen
eine Influenzaimpfung indiziert ist, bevorzugt mit dem Lebendimpfstoff
zu impfen, sofern keine Kontraindikation vorliegt.
Der nasale Grippeimpfstoff kann in diesen Fällen über aut idem bestellt
werden.
Für die Bestellung müssen Sie abschätzen, wie viele Fälle Sie in Ihrer
Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende Anzahl
Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der Grundsatz, dass
preisgünstige größere Gebinde (z.B. 10-er Packung) bestellt werden,
sofern in diesen Fällen eine Menge von 10 Impfdosen erreicht wird.
Kinder von 7-17 Jahren:
Für Kinder und Jugendliche von 7-17 Jahren lässt die aktuell
vorhandene Evidenz laut STIKO keine präferentielle Empfehlung zu. “In
dieser Altersgruppe können Totimpfstoffe oder der Lebendimpfstoff
unter Beachtung möglicher Kontraindikationen und der Wünsche des
Impflings bzw. der Eltern gleichermaßen verwendet werden.“
Da für diese Altersgruppe keine Belege für medizinische Vorteile des
Seite 3 von 4
FAQ Grippeimpfstoffe
Lebendimpfstoffes zu erkennen sind, gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.
Das heißt für die Bevorratung der Praxis: Die Verordnung des
Vertragsimpfstoffes
ist
grundsätzlich
die
wirtschaftlichste
Verordnungsvariante und ist für diese Altersgruppe zu verwenden.
Für begründete Einzelfälle bei medizinischer Indikation kann Fluenz
Tetra® dennoch bezogen werden. Die medizinische Notwendigkeit
hierzu sollte in der Praxisdokumentation festgehalten werden. In
diesem Fall muss „aut idem“ angekreuzt werden.
Für die Bestellung müssen Sie abschätzen, wie viele Ausnahmefälle
Sie in Ihrer Praxis betreuen und für diese dann eine entsprechende
Anzahl Impfdosen bestellen. Auch bei solchen Fällen gilt der
Grundsatz, dass preisgünstige größere Gebinde (z.B. 10-er Packung)
bestellt werden sofern in diesen medizinisch begründeten
Ausnahmefällen eine Menge von 10 Impfdosen erreicht wird.
Da es sich hier um medizinisch zu begründende Einzelfälle handelt, ist
auch ausnahmsweise ein Bezug von Einzeldosen, wenn wirtschaftlich,
möglich.
Seite 4 von 4