Die Mitgliederversammlung 2016 hat beschlossen: Wahlkommission für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den DGSF-Vorstand und die Durchführung der Vorstandswahlen (Wahlleitung) Vorbemerkung & Begründung Für die Mitgliederversammlung 2015 wurde ein Antrag auf Einsetzung einer „Findungskommission für die Auswahl von KandidatInnen für den DGSF-Vorstand“ gestellt, der auf die Mitgliederversammlung 2016 vertagt wurde. In der Zwischenzeit haben sich der damalige Antragsteller – der Qualitätszirkel der Institute Tandem (Freiburg), misw (München), ifs (Essen) und HISW (Hamburg) – und der Vorstand, der den damaligen Antrag unterstützt hat, auf einen erweiterten Antrag „Wahlkommission für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den DGSF-Vorstand und die Durchführung der Vorstandswahlen“ verständigt. Die Begründung für den Antrag „Findungskommission für die Auswahl von KandidatInnen für den DGSF-Vorstand“ lautete: Die Einsetzung einer Findungskommission für die Vorstandswahlen stärkt die innerverbandliche Demokratie. Eine Kommission allein für diese Aufgabe kann unbefangen nach geeigneten Personen im Verband und auch außerhalb suchen. Außerdem entlastet diese Kommission den Vorstand von einer Aufgabe, die zeitaufwendig ist und die Gefahr birgt, innerhalb der vorhandenen Muster zu bleiben. Beschlusstext Die Mitgliedersammlung (MV) beschließt die Einsetzung einer 3-köpfigen Wahlkommission für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den DGSF-Vorstand und die Durchführung der Vorstandswahlen. InteressentInnen für die Wahlkommission können sich ab sofort bei der DGSF-Geschäftsstelle melden und sich in der diesjährigen MV 2016 zur Wahl aufstellen lassen. Die Kommissionsmitglieder werden von der MV für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Kommissionsmitglieder nehmen ihre Arbeit nach der MV auf. Sie treffen sich regelmäßig vor/während der DGSF-Frühjahrstagung, im Herbst vor der jährlichen Mitgliederversammlung und bei Bedarf. Die Wahlkommission erarbeitet im ersten Jahr einen Zeitplan und einen Kriterienkatalog, nach dem die KandidatInnen für den Vorstand ausgewählt werden, und stellt diesen in der MV vor. Bei der Suche nach geeigneten KandidatInnen für den Vorstand werden die Organe, Gremien, Ausschüsse, Fach- und Regionalgruppen der DGSF schriftlich von der Wahlkommission um Unterstützung gebeten. Daneben erscheint ein Aufruf in der Mitgliedszeitschrift „Kontext“. Vorgeschlagene KandidatInnen bzw. interessierte Mitglieder erstellen ein Profil mit einer Begründung für die Bewerbung und werden von der Wahlkommission zu einer Besprechung eingeladen. Die Wahlkommission schlägt der MV geeignete VorstandskandidatInnen vor. Das Recht der Mitglieder, eigene weitere KandidatInnen vorzuschlagen, bleibt unbenommen. Die Wahlkommission übernimmt die Wahlleitung bei der Durchführung von Vorstandswahlen in den Mitgliederversammlungen. Damit die Mitgliedschaft sich rechtzeitig vor einer Vorstandswahl über die KandidatInnen informieren kann, stellen diese sich mit einem Kurzporträt in DGSF-Intern vor. Die Wahlkommission berichtet jährlich in DGSF-Intern über ihre Tätigkeiten und gibt einen mündlichen Bericht in der Mitgliederversammlung. Die Wahlkommission kann den amtierenden Vorstand und/oder die Geschäftsführung zurate ziehen.
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