Wahlkommission für die Auswahl von Kandidatinnen

Die Mitgliederversammlung 2016 hat beschlossen:
Wahlkommission für die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den
DGSF-Vorstand und die Durchführung der Vorstandswahlen (Wahlleitung)
Vorbemerkung & Begründung
Für die Mitgliederversammlung 2015 wurde ein Antrag auf Einsetzung einer „Findungskommission für
die Auswahl von KandidatInnen für den DGSF-Vorstand“ gestellt, der auf die Mitgliederversammlung
2016 vertagt wurde. In der Zwischenzeit haben sich der damalige Antragsteller – der Qualitätszirkel
der Institute Tandem (Freiburg), misw (München), ifs (Essen) und HISW (Hamburg) – und der Vorstand, der den damaligen Antrag unterstützt hat, auf einen erweiterten Antrag „Wahlkommission für
die Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den DGSF-Vorstand und die Durchführung der
Vorstandswahlen“ verständigt.
Die Begründung für den Antrag „Findungskommission für die Auswahl von KandidatInnen für den
DGSF-Vorstand“ lautete:
Die Einsetzung einer Findungskommission für die Vorstandswahlen stärkt die innerverbandliche Demokratie. Eine Kommission allein für diese Aufgabe kann unbefangen nach geeigneten Personen im Verband und auch außerhalb suchen. Außerdem entlastet diese Kommission den Vorstand von einer Aufgabe, die zeitaufwendig ist und die Gefahr birgt, innerhalb der vorhandenen Muster zu bleiben.
Beschlusstext
Die Mitgliedersammlung (MV) beschließt die Einsetzung einer 3-köpfigen Wahlkommission für die
Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für den DGSF-Vorstand und die Durchführung der Vorstandswahlen.
InteressentInnen für die Wahlkommission können sich ab sofort bei der DGSF-Geschäftsstelle melden
und sich in der diesjährigen MV 2016 zur Wahl aufstellen lassen.
Die Kommissionsmitglieder werden von der MV für die Dauer von drei Jahren gewählt.
Die Kommissionsmitglieder nehmen ihre Arbeit nach der MV auf. Sie treffen sich regelmäßig
vor/während der DGSF-Frühjahrstagung, im Herbst vor der jährlichen Mitgliederversammlung und bei
Bedarf. Die Wahlkommission erarbeitet im ersten Jahr einen Zeitplan und einen Kriterienkatalog, nach
dem die KandidatInnen für den Vorstand ausgewählt werden, und stellt diesen in der MV vor.
Bei der Suche nach geeigneten KandidatInnen für den Vorstand werden die Organe, Gremien, Ausschüsse, Fach- und Regionalgruppen der DGSF schriftlich von der Wahlkommission um Unterstützung
gebeten. Daneben erscheint ein Aufruf in der Mitgliedszeitschrift „Kontext“.
Vorgeschlagene KandidatInnen bzw. interessierte Mitglieder erstellen ein Profil mit einer Begründung
für die Bewerbung und werden von der Wahlkommission zu einer Besprechung eingeladen. Die Wahlkommission schlägt der MV geeignete VorstandskandidatInnen vor. Das Recht der Mitglieder, eigene
weitere KandidatInnen vorzuschlagen, bleibt unbenommen. Die Wahlkommission übernimmt die Wahlleitung bei der Durchführung von Vorstandswahlen in den Mitgliederversammlungen.
Damit die Mitgliedschaft sich rechtzeitig vor einer Vorstandswahl über die KandidatInnen informieren
kann, stellen diese sich mit einem Kurzporträt in DGSF-Intern vor.
Die Wahlkommission berichtet jährlich in DGSF-Intern über ihre Tätigkeiten und gibt einen mündlichen
Bericht in der Mitgliederversammlung.
Die Wahlkommission kann den amtierenden Vorstand und/oder die Geschäftsführung zurate ziehen.