Merkblatt Baustelleneinrichtung im Stadtgebiet Frankfurt a. Main Stand 09/2014 Allgemein Die Aufgabe der Feuerwehr ist es, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten von Menschen und Tieren. Für den schnellen und gezielten Einsatz der Feuerwehr sowie des Rettungsdienstes ist die Zufahrt zu Grundstücken sowie der Zutritt und die Zugänglichkeit zu baulichen Anlagen und die Nutzung speziell ausgerüsteter Betriebseinrichtungen rund um die Uhr verzögerungsfrei sicherzustellen. Baustelleneinrichtungen sind für alle verantwortlichen Beteiligten mit besonderen Herausforderungen verbunden. Dieses Merkblatt dient Planer und Ausführende als Hilfestellung, damit auch während des Bauprojektes die erforderlichen Zugänglichkeiten, Sicherheitseinrichtungen und Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Inhalt 1. Teilsperrungen von Straßen 1.1 Einengung von Straßen 1.2 Rettungswege a) Brüstungshöhe bis 8,00 m b) Brüstungshöhe über 8,00 m 1.3 Zugänglichkeiten 1.4 Flächen für die Feuerwehr 1.5 Kabel, Schläuche, Seile 2. Vollsperrungen von Straßen 2.1 Erreichbarkeit der Gebäude 2.2 Flächen für die Feuerwehr 2.3 Anzahl der Baustellen 3. Kontaktinformation Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 23.1 Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung Seite 1 Merkblatt Baustelleneinrichtung im Stadtgebiet Frankfurt a. Main Stand 09/2014 1. Teilsperrungen von Straßen 1.1 Einengung von Straßen Das lichte Maß der Durchfahrtshöhe muss mindestens 3,50 m betragen. Vor und hinter der Teilsperrung/Baustelle ist die Straße so freizuhalten (gegebenenfalls zusätzliche Halteverbote, etc.), dass die Engstelle mit Großfahrzeugen von beiden Seiten problemlos erreicht werden kann. (Die Dimensionierung für 3-achsige Müllfahrzeuge ist auch für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend) Die verbleibende Durchfahrtsbreite der Straße neben der Teilsperrung/Baustelle muss so bemessen sein, dass die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge problemlos möglich ist. a) geradlinige Straßen: Mindestdurchfahrbreite 3,50 Meter b) Kurvenbereiche: Die Breite der Straße ist abhängig vom Außenradius der Kurve: Außenradius der Kurve (in m) Mindestdurchfahrtsbreite (in m) 10,50 bis 12,00 über 12,00 bis 15,00 über 15,00 bis 20,00 über 20,00 bis 40,00 über 40,00 bis 70,00 über 70,00 5,0 4,5 4,0 3,2 3,5 3,0 Tabelle 2: Mindestdurchfahrtsbreiten in Kurven Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 23.1 Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung Seite 2 Merkblatt Baustelleneinrichtung im Stadtgebiet Frankfurt a. Main 1.2 Stand 09/2014 Rettungswege Bei Gebäuden führt der zweite Rettungsweg meist über Rettungsgeräte der Feuerwehr. Diese Rettungswege müssen auch während der Bauarbeiten freigehalten werden. Je nach Höhe der Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmter Öffnungen, z.B. Fenster, sind verschiedene Auflagen einzuhalten. a) Brüstungshöhe bis 8,00 m Liegt die Oberkante der Brüstung bis zu 8,00 m über der Geländeoberfläche, wird der 2. Rettungsweg über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt. (Beispiel: 2.OG eines Einfamilienhaus) Die Zu- und Durchgänge für die Feuerwehr sind mindestens 1,25 m Breite auszubilden. Der Transport und das Aufrichten von tragbaren Rettungsgeräten (Steckleiter bzw. Schiebleiter) müssen auch durch Einsatzkräfte in voller Ausrüstung möglich bleiben. Im Bereich der Baustelle sind die Stellen mit mindestens 2 m Breite freizuhalten, an denen tragbare Leitern aufgestellt werden müssen. Es müssen alle Stellen im Bereich der Gebäude erreicht werden können, die als 2. Rettungsweg in Verbindung mit tragbaren Leitern vorgesehen sind. b) Brüstungshöhe über 8,00 m Liegt die Oberkante der Brüstung höher als 8,00 m über der Geländeoberfläche, wird der 2. Rettungsweg über Hubrettungsfahrzeuge (Drehleiter) der Feuerwehr sichergestellt. Der Abstand vom Gebäude zum/zur Bauzaun/Teilsperrung darf folgende Werte nicht überschreiten: Oberkante Brüstungshöhe (in m) Entfernung Aufstellfläche Hubrettungsfahrzeug (in m) bis 18,00 über 18,00 bis 22,00 max. 9,00 max. 6,00 Tabelle 3: Abstand Gebäude - Bauzaun/Teilsperrung Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 23.1 Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung Seite 3 Merkblatt Baustelleneinrichtung im Stadtgebiet Frankfurt a. Main Stand 09/2014 Beispiel: Abbildung 1: Abstand Gebäude – Rettungsgeräte Feuerwehr Abbildung 2: Abstand Gebäude - Bauzaun/Teilsperrung Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 23.1 Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung Seite 4 Merkblatt Stand 09/2014 Baustelleneinrichtung im Stadtgebiet Frankfurt a. Main 1.3 Zugänglichkeiten Folgende Einrichtungen sind von Aufbauten, Baucontainern, Lagerungen, o.ä. im Umkreis von 1,00 m freizuhalten: • Löschwasserentnahmeeinrichtungen (Über- oder Unterflurhydranten) • Verteiler- und Schaltanlagen der Energie- und Wasserversorgung • Notausgänge von unterirdischen Anlagen (Verkehrsanlagen, Parkhäuser, U-Bahnen, Betriebsräume, etc.) • Räume mit sicherheitsrelevanten Anlagen (Brandmeldeanlagen, Entrauchungsanlagen) • Rauchgasentlastungsschächte der U- und S-Bahnstrecken Die Zugänglichkeit zu den Einrichtungen ist uneingeschränkt sicherzustellen. Es muss eine leicht erkennbare Kennzeichnung der Einrichtungen vorhanden sein. 1.4 Flächen für die Feuerwehr Bestehende Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken (1) , sind im Baustellenbereich während der gesamten Zeit der Nutzung ständig auf voller Breite freizuhalten und dürfen nicht eingeschränkt werden. Die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr ist jederzeit zu gewährleisten. Das Einfahren von der öffentlichen Verkehrsfläche in Feuerwehrzufahrten muss für jede Anfahrrichtung uneingeschränkt möglich sein (Kurvenradien entsprechen den Werten der Tabelle 2 - Mindestdurchfahrbreiten in Kurven). Die folgenden Flächen müssen erhalten bleiben und während der Baumaßnahmen jederzeit auf voller Breite nutzbar sein: • Zu- oder Durchfahrten zu Liegenschaften/Gebäuden, insbesondere rückwärtigen Liegenschaften/Gebäuden • Ausgänge bzw. Notausgänge von Liegenschaften/Gebäuden Flächen, die wegen einer Teil- bzw. Vollsperrung (z.B. Teile von Gehwegen, etc.) ausnahmsweise befahren werden müssen, müssen die Belastbarkeit von 16 to Gesamtgewicht, bei 10 to Achslast aufweisen (1) . (Die Dimensionierung für 3-achsige Müllfahrzeuge ist auch für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend). 1.5 Kabel, Schläuche, Seile Kabel, Schläuche, Seile und ähnliche Leitungen im Bereich von Rettungswegen sind so zu verlegen, dass sie keine Stolpergefahr oder Behinderung darstellen. Sie sind mit Gummimatten oder ähnlichem sicher abzudecken. Sofern sie über der Fahrbahn oder den Feuerwehrzufahrten gespannt werden, ist eine lichte Durchfahrtshöhe von mindestens 3,50 m einzuhalten. (1) „Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ 02/2007 gemäß den im Land Hessen eingeführte technische Baubestimmung Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 23.1 Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung Seite 5 Merkblatt Baustelleneinrichtung im Stadtgebiet Frankfurt a. Main Stand 09/2014 2. Vollsperrungen von Straßen Die Zufahrt muss von beiden Seiten her uneingeschränkt für Feuerwehrfahrzeuge möglich sein Insbesondere sind hierbei Einbahnstraßen zu beachten, die aufgrund der Vollsperrung gegen die Fahrtrichtung befahren werden (Mindestdurchfahrbreiten in Kurven gemäß Tabelle 2 -). Die unter 1.2 bis 1.5 genannten Auflagen sind hier ebenfalls zu beachten. 2.1 Erreichbarkeit von Gebäuden Die Erreichbarkeit der Gebäude im gesperrten Bereich muss für Rettungsfahrzeuge im Einsatz jederzeit (auch außerhalb der täglichen Arbeitszeit) möglich sein. Die Länge des nicht befahrbaren Bereiches ist abhängig von der Höhe der zum Anleitern bestimmten Stellen: Oberkante Brüstungshöhe (in m) Länge des nicht befahrbaren Bereichs (in m) bis 8,00 über 8,00 50 15 Tabelle 4: Längen der nicht befahrbaren Bereiche Im Ausnahmefall können Lastplatten zur Abdeckung von Baugräben vorgehalten werden. Die Lastplatten sind rutschfest zu verankern und müssen die Belastung von 16 to Gesamtgewicht, bei (1) 10 to Achslast aufweisen . Baugräben müssen in der arbeitsfreien Zeit abgedeckt werden. Im nicht befahrbaren Bereich muss noch ein mindestens 1,25 m breiter Zu- oder Durchgang zur Baustelle (lichte Höhe ≥ 2,00 m) vorhanden sein (siehe Punkt 1.2). 2.2 Flächen für die Feuerwehr Liegen im Bereich der Vollsperrung Feuerwehrzufahrten, Feuerwehraufstell- oder Bewegungsflächen, so ist die Zufahrt zu diesen Bereichen in der Mindestbreite (siehe Punkt 1.1) aufrecht zu halten. Alle Flächen, die wegen der Teil- oder Vollsperrung befahren werden, müssen ausreichend tragfähig (siehe Punkt 1.4) sein. 2.3 Anzahl der Baustellen Befinden sich mehrere Baustellen in unmittelbarer Nähe, so muss jede einzelne Baustelle die o.g. Auflagen erfüllen. Insbesondere sind die Zufahrten und die Erreichbarkeit der Gebäude zu beachten. 2.4 Asphaltierungs- und Fräsarbeiten Bei einer Erneuerung der Straßendecke muss das Passieren des Baufeldes für Fahrzeuge der Feuerwehr im Einsatzfall jederzeit möglich sein. Im Straßenbereich vorhandene Kanten oder Absätze mit einer Höhe größer 5 cm sind anzuschrägen. Die Position der Baufahrzeuge und der Materiallager Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 23.1 Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung Seite 6 Merkblatt Baustelleneinrichtung im Stadtgebiet Frankfurt a. Main Stand 09/2014 (z.B. Kies, Pflaster, Abraum) sind so zu positionieren, dass zur Erreichbarkeit der Gebäude mindestens eine Durchfahrbreite von 3,50 m zur Verfügung steht. 3. Kontaktinformation Branddirektion Frankfurt a. Main Feuerwehrstrasse 1 60435 Frankfurt a. Main 37.G 31 Zentrale Leitstelle 069 / 212 - 72 31 10 069 / 212 - 72 31 08 37.G 23.1 Einsatz u. Gefahrenabwehrplanung 069 / 212 - 722312 069 / 212 - 722309 [email protected] Branddirektion Frankfurt a. Main - 37.G 23.1 Einsatz- und Gefahrenabwehrplanung Seite 7
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