Im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt werden zum 1. August 2017 Beamtinnen und Beamte in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst), eingestellt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, über eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügen und dürfen am Einstellungstag das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, als Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter höchstens 40 Jahre alt sein. Darüber hinaus werden soziale Kompetenz, Führungskompetenz, Team- und Organisationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Motivationsfähigkeit, Belastbarkeit, Interesse an betriebswirtschaftlichen Fragen und EDV-Kenntnisse erwartet. Ihre schriftliche Bewerbung Eingangsstempels) an das: richten Sie bis zum 31.10.2016 (Datum des Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt Referat 301 Domplatz 2-4 39104 Magdeburg Ihrer aussagekräftigen Bewerbung sind beizufügen: ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf, ein aktuelles Lichtbild, ein Schulabschlusszeugnis, Zeugnisse über abgeschlossene Berufsausbildungen sowie gegebenenfalls sonstige Nachweise der Vorbildung durch Vorlage der Ablichtungen und Nachweise über etwaige berufliche Beschäftigungen durch Vorlage von Ablichtungen. Während des Zulassungsverfahrens können von der Bewerberin/von dem Bewerber weitere Unterlagen verlangt werden, insbesondere Ablichtungen der Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen auch der Eheurkunde oder der Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durch Vorlage der Ablichtung einer Lebenspartnerschaftsurkunde und eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, a) ob sie/er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (Schufa-Auskunft), b) ob gegen sie/ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war. Die Zulassung erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen vor der Vorbereitungsdienst vorliegen und sich daraus keine Bedenken ergeben: Zulassung zum beglaubigte Abschriften des Schulzeugnisses und gegebenenfalls Ablichtungen der Zeugnisse und Bescheinigungen, durch die die schulischen Voraussetzungen zur Zulassung nachgewiesen werden bzw. beglaubigte Ablichtungen von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein oder ein Auszug aus dem Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, bei Lebenspartnern auch die Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Auszug aus dem für die Lebenspartnerschaft geführten Lebenspartnerschaftsbuch jeweils in beglaubigter Form, das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung, erweitertes Führungszeugnis gemäß § 41 (1) Nr. 1 BZRG – ohne Eintragungen. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Vorbereitungsdienstes wird die Dienstbezeichnung „Inspektoranwärterin im Justizvollzugsdienst“ oder „Inspektoranwärter im Justizvollzugsdienst“ geführt. Die dreijährige Ausbildung untergliedert sich in die fachpraktische Einführung, in das fachwissenschaftliche Studium und die fachpraktische Ausbildung. Die fachpraktische Einführung und Ausbildung wird bei Justizvollzugseinrichtungen, das fachwissenschaftliche Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen – Fachbereich Strafvollzug – im Studiengang „Strafvollzug“ abgeleistet. Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Ernennung zur „Inspektorin im Justizvollzugsdienst“ oder zum „Inspektor im Justizvollzugsdienst“ im Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit dauert drei Jahre. Die Entscheidung, in welcher Justizvollzugseinrichtung der spätere Einsatz erfolgt, kann erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung getroffen werden. Die grundsätzliche Bereitschaft zu einem landesweiten Einsatz ist erforderlich. Die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, gehören zu den Führungskräften im mittleren Management einer Justizvollzugseinrichtung. Nähere Informationen über das Berufsbild finden Sie auf www.justiz.sachsen-anhalt.de unter der Rubrik Justizvollzug. Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese in einem Bewerberauswahlverfahren. Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Verfahrens nur zurück gesandt werden, wenn hierfür ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.
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