zur Stellenausschreibung - Sachsen

Im Justizvollzug des Landes Sachsen-Anhalt werden zum 1. August 2017 Beamtinnen und
Beamte in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des allgemeinen Vollzugs- und
Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugseinrichtungen, Laufbahngruppe 2, erstes
Einstiegsamt (ehemals gehobener Dienst), eingestellt.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine
Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, über eine zu einem Hochschulstudium
berechtigende Schulbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand verfügen
und dürfen am Einstellungstag das 35. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, als
Schwerbehinderte oder Schwerbehinderter höchstens 40 Jahre alt sein.
Darüber hinaus werden soziale Kompetenz, Führungskompetenz, Team- und
Organisationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Motivationsfähigkeit, Belastbarkeit, Interesse
an betriebswirtschaftlichen Fragen und EDV-Kenntnisse erwartet.
Ihre schriftliche Bewerbung
Eingangsstempels) an das:
richten
Sie
bis
zum
31.10.2016
(Datum
des
Ministerium für Justiz und Gleichstellung
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 301
Domplatz 2-4
39104 Magdeburg
Ihrer aussagekräftigen Bewerbung sind beizufügen:
 ein eigenhändig geschriebener Lebenslauf,
 ein aktuelles Lichtbild,
 ein Schulabschlusszeugnis, Zeugnisse über abgeschlossene Berufsausbildungen
sowie gegebenenfalls sonstige Nachweise der Vorbildung durch Vorlage der
Ablichtungen und
 Nachweise über etwaige berufliche Beschäftigungen durch Vorlage von
Ablichtungen.
Während des Zulassungsverfahrens können von der Bewerberin/von dem Bewerber weitere
Unterlagen verlangt werden, insbesondere
 Ablichtungen der Geburtsurkunde, bei verheirateten Personen auch der Eheurkunde
oder der Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft durch Vorlage der
Ablichtung einer Lebenspartnerschaftsurkunde und
 eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers,
a) ob sie/er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (Schufa-Auskunft),
b) ob
gegen
sie/ihn
ein
gerichtliches
Strafverfahren
oder
ein
staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder war.
Die Zulassung erfolgt nur, wenn folgende Unterlagen vor der
Vorbereitungsdienst vorliegen und sich daraus keine Bedenken ergeben:
Zulassung
zum




beglaubigte Abschriften des Schulzeugnisses und gegebenenfalls
Ablichtungen der Zeugnisse und Bescheinigungen, durch die die schulischen
Voraussetzungen zur Zulassung nachgewiesen werden bzw. beglaubigte
Ablichtungen von Zeugnissen über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung
eine Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein oder ein Auszug aus dem
Familienbuch der Eltern, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder ein
Auszug aus dem für die Ehe geführten Familienbuch, bei Lebenspartnern
auch die Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Auszug aus dem für die
Lebenspartnerschaft geführten Lebenspartnerschaftsbuch jeweils in
beglaubigter Form,
das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung,
erweitertes Führungszeugnis gemäß § 41 (1) Nr. 1 BZRG – ohne
Eintragungen.
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis
auf Widerruf. Während des Vorbereitungsdienstes wird die Dienstbezeichnung
„Inspektoranwärterin
im
Justizvollzugsdienst“
oder
„Inspektoranwärter
im
Justizvollzugsdienst“ geführt.
Die dreijährige Ausbildung untergliedert sich in die fachpraktische Einführung, in das
fachwissenschaftliche Studium und die fachpraktische Ausbildung. Die fachpraktische
Einführung und Ausbildung wird bei Justizvollzugseinrichtungen, das fachwissenschaftliche
Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege in Nordrhein-Westfalen – Fachbereich
Strafvollzug – im Studiengang „Strafvollzug“ abgeleistet.
Nach erfolgreicher Laufbahnprüfung und nach Ablauf des Vorbereitungsdienstes erfolgt die
Ernennung zur „Inspektorin im Justizvollzugsdienst“ oder zum „Inspektor im
Justizvollzugsdienst“ im Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit dauert
drei Jahre.
Die Entscheidung, in welcher Justizvollzugseinrichtung der spätere Einsatz erfolgt, kann erst
nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung getroffen werden. Die grundsätzliche
Bereitschaft zu einem landesweiten Einsatz ist erforderlich.
Die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei
Justizvollzugseinrichtungen, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, gehören zu den
Führungskräften im mittleren Management einer Justizvollzugseinrichtung. Nähere
Informationen über das Berufsbild finden Sie auf www.justiz.sachsen-anhalt.de unter der
Rubrik Justizvollzug.
Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach dem Prinzip der Bestenauslese in einem
Bewerberauswahlverfahren.
Bewerbungsunterlagen können nach Abschluss des Verfahrens nur zurück gesandt werden,
wenn hierfür ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt ist. Kosten, die im
Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren entstehen, werden nicht erstattet.