Information zu Fachschulvereinbarung (FSV) Beiträge ausserkantonaler Teilnehmender Diese Information gilt für alle teilnehmenden Personen an Bildungsgängen auf Stufe ∙∙ eidgenössischer Fachausweis EFA ∙∙ Berufsmaturität für gelernte Berufsleute «BM2» Übernahme der Zuschläge Das übliche Schulgeld für ein Semester fakturieren wir jeder teilnehmenden Person. Der ausserkantonale Zuschlag wird je nach Abkommen direkt dem jeweiligen Kanton oder der teilnehmenden Person fakturiert. Inhalt Die interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) regelt die Verrechnung von Schulgeld- beziehungsweise die Kantonsbeiträge ausserkantonaler Teilnehmerinnen und Teilenehmer. Die Kantone verlangen von allen ausserkantonalen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Schulen und bei Bildungsgängen einen Zuschlag. Den Kantonen steht es frei, für welche Schulen oder Bildungsgänge sie die Beiträge übernehmen oder nicht. ∙∙ in der Regel: AI, AR, FR, GL, NW, OW, SO, TI, VS, ZG, FL ∙∙ einzelner BG: BS, SG, ST, TG ∙∙ wenn kein Angebot: SH ∙∙ auf Anfrage: BE, BL, LU ∙∙ keine Übernahme: AG, GE, GR, JU, NE, UR, VD, VS Ausserordentlicher Beitrag (Fachausweis) Für unsere Bildungsgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die seit weniger als zwei Jahren ununterbrochen ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben, müssen wir einen ausserordentlichen Beitrag abrechnen. Das bedeutet, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer bei der Anmeldung zum Bildungsgang seinen stipendienberechtigten Wohnsitz nachweisen muss. Personalienblatt Wohnsitzbescheinigung Legen Sie der Anmeldung für den gewünschten Bildungsgang das ausgefüllte Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons sowie eine Wohnsitzbescheinigung (Stichtag: Datum der Anmeldung) Ihrer Wohngemeinde mit Zuzugs- und Wegzugsdatum bei. Massgeblich sind 2 Jahre Steuerdomizil ohne Unterbruch im gleichen Kanton. Sie erhalten die Wohnsitzbescheinigung auf der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes (Einwohnerkontrolle). Ohne ausgefülltes Personalienblatt und ohne Wohnsitzbescheinigung können wir Ihre Anmeldung nicht berücksichtigen. Übernahme des Zuschlags Wirtschaftsschule KV Winterthur In den übrigen Kantonen entscheidet die jeweilige Stipendienbehörde auf Anfrage über einen Beitrag an den Bildungsgang. § Tösstalstrasse 37 § 8400 Winterthur § Telefon 052 269 18 00 § www.wskvw.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc