Information zu Fachschulvereinbarung (FSV)

Information zu Fachschulvereinbarung (FSV)
Beiträge ausserkantonaler Teilnehmender
Diese Information gilt für alle teilnehmenden
Personen an Bildungsgängen auf Stufe
∙∙ eidgenössischer Fachausweis EFA
∙∙ Berufsmaturität für gelernte Berufsleute «BM2»
Übernahme der Zuschläge
Das übliche Schulgeld für ein Semester fakturieren wir
jeder teilnehmenden Person. Der ausserkantonale Zuschlag
wird je nach Abkommen direkt dem jeweiligen
Kanton oder der teilnehmenden Person fakturiert.
Inhalt
Die interkantonale Fachschulvereinbarung (FSV) regelt
die Verrechnung von Schulgeld- beziehungsweise
die Kantonsbeiträge ausserkantonaler Teilnehmerinnen
und Teilenehmer. Die Kantone verlangen von allen
ausserkantonalen Teilnehmerinnen und Teilnehmern
an Schulen und bei Bildungsgängen einen Zuschlag. Den
Kantonen steht es frei, für welche Schulen oder
Bildungsgänge sie die Beiträge übernehmen oder nicht.
∙∙ in der Regel: AI, AR, FR, GL, NW, OW, SO, TI, VS, ZG, FL
∙∙ einzelner BG: BS, SG, ST, TG
∙∙ wenn kein Angebot: SH
∙∙ auf Anfrage: BE, BL, LU
∙∙ keine Übernahme: AG, GE, GR, JU, NE, UR, VD, VS
Ausserordentlicher Beitrag (Fachausweis)
Für unsere Bildungsgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer,
die seit weniger als zwei Jahren ununterbrochen
ihren zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich haben,
müssen wir einen ausserordentlichen Beitrag abrechnen.
Das bedeutet, dass jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer
bei der Anmeldung zum Bildungsgang seinen stipendienberechtigten Wohnsitz nachweisen muss.
Personalienblatt Wohnsitzbescheinigung
Legen Sie der Anmeldung für den gewünschten Bildungsgang
das ausgefüllte Personalienblatt zur Bestimmung des
zahlungspflichtigen Kantons sowie eine Wohnsitzbescheinigung
(Stichtag: Datum der Anmeldung) Ihrer Wohngemeinde
mit Zuzugs- und Wegzugsdatum bei. Massgeblich sind 2 Jahre
Steuerdomizil ohne Unterbruch im gleichen Kanton. Sie
erhalten die Wohnsitzbescheinigung auf der Gemeindeverwaltung
Ihres Wohnortes (Einwohnerkontrolle). Ohne ausgefülltes
Personalienblatt und ohne Wohnsitzbescheinigung können wir
Ihre Anmeldung nicht berücksichtigen.
Übernahme des Zuschlags
Wirtschaftsschule KV Winterthur
In den übrigen Kantonen entscheidet die jeweilige
Stipendienbehörde auf Anfrage über einen Beitrag an
den Bildungsgang.
§ Tösstalstrasse 37 § 8400 Winterthur § Telefon 052 269 18 00 § www.wskvw.ch