39 Freitag, 30. September 2016 Turngemeinde Laudenbach Die Tischtennis-Abteilung lädt auch in diesem Jahr wieder ein zum Oktoberfest Am Samstag, 08. Oktober 2016 im Zelt hinter der TG-Halle Beginn: 17:00 Uhr Verbringen Sie mit uns ein paar frohe Stunden bei deftigen Schmankerln süffigem Bier und stimmungsvoller Livemusik! Sie haben Interesse an einer Anzeigenschaltung? 06227 / 5449-0 www.nussbaum-slr.de Foto: nata_vkusidey/iStock/Thinkstock Wir freuen uns auf ihr Kommen Bitte beachten Sie: In der nächsten Woche wird Ihr Mitteilungsblatt wegen des Feiertags einen Tag später verteilt! St. Leon-Rot GmbH & Co. KG 2 | Notdienste Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Notdienste Ärztlicher Notdienst 116117 Ärztlicher Notfalldienst Weinheim 06201 19292 Röntgenstraße 1, 69469 Weinheim Öffnungszeiten: Freitag 19:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr, Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr, Mittwoch, 13:00 Uhr bis Donnerstag 7:00 Uhr sowie an Feiertagen. Feuerwehr-Notruf 112 Rettungsdienst-Notruf 112 Krankentransport 19222 Polizei-Notruf 110 Polizeiposten Hemsbach 71207 Stadtwerke Weinheim (Strom) Zentrale 06201/106-0 Störungsdienst – Strom 06201 106-150 Gas 06201 106-151 Bereitschaftsdienst Gemeinde Laudenbach 0151 57285171 Kreiskrankenhaus Weinheim 890 Kreiskrankenhaus Heppenheim 06252 7010 Ev. Sozialstation „Nördliche Bergstraße“ Ahornstr. 16, Hemsbach 06201 843992-0 Ambulante häusliche Kranken-, Alten- und Familienpflege Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung, außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende Bandaufzeichnung Ökumenische Nachbarschaftshilfe und 06201 8439220 Mobiler sozialer Hilfsdienst in der Ev. Sozialstation Hemsbach Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung, außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende Bandaufzeichnung Kath. Sozialstation Weinheim 68051 Telefonseelsorge Heidelberg 0800 1110111 Dienste der Arbeiterwohlfahrt im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis Täter-Opfer-Ausgleich 0621 7887733 Kreisjugendwerk 06201 48530 Senioren 06201 4853-202 Sozialpsychiatrie I 06201 4853-411 Barrierefreies Betreutes Wohnen Therapeutisches Wohnheim Tages- und Bildungsstätte Therapiewerkstatt Sozialpsychiatrie II 06201 4853-381 Sozialpsychiatrischer Dienst Betreutes Wohnen Sozialpädagogische Familienhilfe Soziotherapie Ambulante Dienste Ambulanter Pflegedienst 06201 4853-231 Behindertenhilfe 06201 4853-321 Betreutes Wohnen Behinderter 06201 4853-351 Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerenberatung, sexualpädagogische Prävention Donum vitae Regionalverband HD/Rhein-Neckar e.V. Friedrichstr. 3, 69117 Heidelberg 06221 4340281 [email protected] | www.donumvitae-hd.de Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“ 0800 1110333 Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“ 0800 1110550 Apothekendienst 30.09. - 07.10.2016 30.09.: 01.10.: 02.10.: 03.10.: 04.10.: 05.10.: 06.10.: 07.10.: 08.10.: Stern-Apotheke, Weinheim, Sommergasse 80 Tel.: 592880 Rathaus-Apotheke, Birkenau, Hauptstr. 62 Tel.: 395300 AVIE LaVie Apotheke am Karlsberg, Weinheim, Hauptstr. 86 Tel.: 67370 Apotheke am Eichelberg, Weinheim, Großsachsener Str. 24/4 Tel.: 9594123 Odenwald-Apotheke, Hemsbach, Gottlieb-Daimler-Str. 4 Tel.: 42343 Antonius-Apotheke, Weinheim, Hauptstr. 80 Tel.: 66575 Gorxheimertal-Apotheke, Gorxheimertal, Am Wetzelsberg 1 Tel.: 21371 Geiß´sche Apotheke, Weinheim, Bahnhofstr. 23 Tel.: 18920 Hebel-Apotheke, Hemsbach, Giselherstr. 53 Tel.: 73888 Rodenstein-Apotheke, Weinheim, Bahnhofstr. 11 Tel.: 12375 Apotheke-König, Hemsbach, Bachgasse 95 Tel.: 71263 Schäfer-Apotheke, Weinheim, Mannheimer Str. 28 Tel.: 12668 Zahnärztlicher Notfalldienst im Facharztzentrum Collinistraße 11 im Erdgeschoss links, 68161 Mannheim (gegenüber dem Theresienkrankenhaus und parallel zur AOK) Werktags • Nacht von 19.00 Uhr – 06.00 Uhr Am Wochenende • Tag und Nacht von Freitag 19.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr An gesetzlichen Feiertagen: auch tagsüber von 06.00 Uhr – 19.00 Uhr Telefonische Anmeldung für die oben genannten Sprechzeiten nicht erforderlich Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche Notfallpraxis am Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 430, 69120 Heidelberg. Öffnungszeiten: Mittwoch von 16 bis 22 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9 bis 22 Uhr. An den anderen Wochentagen und in den Nachtstunden übernehmen Kinderärzte des Universitätsklinikums Heidelberg den Dienst. Eltern können ohne Anmeldung in die Klinik kommen. Tierärztlicher Notdienst Weinheim 01.10. - 03.10.: Dr. M. Gräber, Brunnweg 1, 69469 Weinheim, Tel. 06201/59111 Anfahrtsplan unter www.tierarzt-weinheim.de; wir bitten um telefonische Voranmeldung. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Aktuelles Verabschiedung von Gemeinderätin Sabine Diehlmann Gemeinderätin Sabine Diehlmann wurde am 25.05.2014 erstmals in den Gemeinderat gewählt und gehörte seitdem dem Gremium an. Da Frau Diehlmann ihren Wohnsitz nach Hemsbach verlegt hat, kann sie laut Gemeindeordnung nicht länger im Gemeinderat von Laudenbach verbleiben. Seit ihrer Wahl in den Gemeinderat war Frau Diehlmann als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Dorfentwicklung tätig. Außerdem gehörte sie als stellvertretendes Mitglied dem beschließenden Technischen Ausschuss sowie dem Land- und Forstwirtschaftsausschuss an. Zudem war Frau Diehlmann ordentliche Vertreterin der Gemeinde Laudenbach im Vorstand der Volkshochschule Badische Bergstraße sowie Vertreterin im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße. Für die konstruktive Mitarbeit im Gemeinderat und in den verschiedenen Ausschüssen sagen wir Frau Diehlmann herzlichen Dank. Aktuelles | 3 Abfallwirtschaft Informationen zur Abfallwirtschaft in Laudenbach Abfalltermine auf einen Blick Restmüll: 13.10.2016 Biomüll:13.10.2016 Grüne Tonne plus: 20.10.2016 Abfuhr der Glasbox: 03.11.2016 Nur nach Anmeldung, Tel. 07261/931-310: Sperrmüll und Altholz:11.10.2016 Alttextilien/Schuhe:10.10.2016 Grünschnitt:13.10.2016 Annahme von Korkabfällen und Energiesparlampen: Montag – Donnerstag, 7.00 – 16.00 Uhr Gemeindebauhof, Laudenbach, Heinrich-Lanz-Straße 37 Schadstoffsammeltermine: In diesem Monat findet keine Schadstoffsammlung statt. Telefonische Erreichbarkeit der AVR Die verschiedenen Servicebereiche der AVR Kommunal GmbH sind wie folgt zu erreichen: Anmeldung für Abholaufträge von Sperrmüll, Altholz, Elektrogeräte, Schrott, Grünschnitt sowie Vollservice: Tel. 07261/931-310 Privatkundenbereich: Fragen zur Hausmüllabfuhr (Gebühren/Bestellung von Abfallbehältern): Tel. 07261/931-202 Firmenkundenbereich: Fragen zum Gewerbeabfall (Gebühren und Bestellung von Abfallbehältern im Gewerbebereich): Tel. 07261/931-395 Fragen zur Grünen Tonne plus (Gewerbe): Tel. 06221/878-400 Störungen bei der Abfuhr: Tel. 07261/931-931 Störungen bei der Glasabfuhr: Tel. 0800/66454 36 Abfallberatung allgemein: Tel. 07261/931-510 Wir bitten um Verständnis, dass beispielweise bei der Sperrmüllanmeldung keine Abfallberatung erfolgen kann, und umgekehrt ist es in keinem anderen Bereich möglich, Abholaufträge anzunehmen. Es ist daher sinnvoll, den gewünschten Bereich direkt anzuwählen, so dass eine zügige Bearbeitung des gewünschten Anliegens erfolgen kann. Annahme von Grünschnitt am Gemeindebauhof Verabschiedung Gemeinderätin Foto: Gemeinde Laudenbach Anwohnerinformation zu Bauarbeiten Anwohnerinformation Arbeiten im Bereich der Personenunterführung Arbeiten im Bereich der Personenunterführung am Bahnhof zu Bauarbeiten amLaudenbach Bahnhof Laudenbach Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, Arbeiten im Bereich derdarüber Personenunterführung am Bahnhof hiermit möchten wir Sie informieren, dass in der Zeit vom hiermit möchten2016 wir Sie darüber informieren, dass bis in der voraussichtlich Zeit vom 14. Oktober 201604. durchgehend bis 14.Laudenbach Oktober durchgehend November voraussichtlich 04. November 2016 aufgrund der Bauarbeiten zur Herstellung des Aufzugsschachtes 2016 aufgrund der Bauarbeiten zur Herstellung des Aufzugsschachsowie Verbauarbeiten die Personenunterführung leider gesperrt werden muss. geehrte Damen und tesSehr sowie Verbauarbeiten die Personenunterführung leiderzu gesperrt Wir bitten Sie für den o.g.Herren, Zeitraum die offizielle Umleitung über die Heinrich-Lanz-Brücke nutzen. Wir bedanken uns recht herzlich im Voraus für Ihre Nachsicht und Verständnis. werden muss. Wir bitten Sie für den o.g. Zeitraum die offizielle Umleihiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass in der Zeit vom 14. Oktober 2016 durchgehend bis tung die Heinrich-Lanz-Brücke zuStörungen nutzen. voraussichtlich 04. die November aufgrundausgehenden der Bauarbeiten zur Herstellung Aufzugsschachtes Wirüber sind bemüht, von den2016 Bauarbeiten so gering des wie möglich zu halten. sowie Verbauarbeiten Personenunterführung leider gesperrtim werden muss. Trotzdem lassen sich die Beeinträchtigungen und Veränderungen Bauablauf nicht gänzlich ausschlieWirWir bedanken uns im Voraus fürHeinrich-Lanz-Brücke Ihre Nachsicht und Verbitten für den o.g. Zeitraumherzlich die offizielle Umleitung über die zu nutzen. ßen. DafürSie bitten wir um recht Entschuldigung. Wir bedanken uns recht herzlich im Voraus für Ihre Nachsicht und Verständnis. ständnis. Ihre Deutsche Bahn WirWir sind bemüht, die von den ausgehenden Bauarbeiten ausgehenden Störungen so sind bemüht, die von den Bauarbeiten Störungen so gering wie möglich zu halten. Karlsruhe, 19. September 2016 Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen undTrotzdem Veränderungen lassen im Bauablauf nichtBeeinträchtigungänzlich ausschliegering wie möglich zu halten. sich ßen. Dafür bitten wir um Entschuldigung. gen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Ihre Deutsche Dafür bittenBahn wir um Entschuldigung. Karlsruhe, 19. September 2016 Ihre Deutsche Bahn Karlsruhe, 19. September 2016 durch ortsansässige Landwirte jeweils samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr. Angeliefert werden kann Grünschnitt bis zu einer Länge von 2 m und einem Durchmesser von 0,15 m. Kosten der Grünschnittannahme: 2,50 € für Kleinmengen bis 0,5 Kubikmeter, 5,00 € für Kleinmengen ab 0,5 bis maximal 1 Kubikmeter 7,50 € ab 1 Kubikmeter je Kubikmeter Telefonische Auskünfte erteilt Herr Alois Nickel, Tel. 0172/6244097. Technischer Ausschuss Aus der öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses vom 21.09.2016 1. Bauantrag auf Errichtung eines Nebengebäudes (Überdachung für Fahrräder und Mülltonnen) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3266/2, Mozartstraße10. Bürgermeister Lenz erläuterte, dass im Bauwich des Grundstücks Mozartstraße 10 auch eine Garage als Grenzbebauung hätte errichtet werden können. Hier wird lediglich der Bau eines Nebengebäudes beantragt, welcher laut Bebauungsplan „Süd I“ an dieser Stelle nicht statthaft sei. Die vorliegende Nachbareinwendung ist von der Baurechtsbehörde in Hemsbach zu prüfen und zu beurteilen. Auf- 4 | Gemeindebücherei grund der Möglichkeit mit einer Garage großflächiger zu bauen, hat die Verwaltung gegen das geplante Nebengebäude keine Einwände. Gemeinderat Kast informierte für die SPD-Fraktion, dass die Bauherrin von der Größenordnung der geplanten Bebauung weniger beantrage, als sie vom Bebauungsplan „Süd I“ her genehmigt bekommen würde. Gemeinderat Werner schloss sich für die CDU-Fraktion seinen Vorrednern an und erklärte, dass man im vorliegenden Fall größer bauen könne als es hier beantragt sei. Durch förmliche Abstimmung wurde dem Bauantrag einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. 1. Bauantrag auf Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Flst.-Nr. 2450, Tilsiter Straße 41. Bürgermeister Lenz merkte an, dass bereits in der Goethestraße eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nördlich der Bahnhofstraße“ bzgl. des Standorts des Nebengebäudes erteilt worden sei. Aufgrund der Reihenhausbebauung habe der Bauherr nicht die Möglichkeit sein Nebengebäude an eine Garage angrenzend anzubauen. Gemeinderat Werner wies darauf hin, dass bereits einige genehmigte und nicht genehmigte Nebengebäude auf den Reihenhausgrundstücken stehen würden. Von Seiten der CDU-Fraktion aus werden im vorliegenden Fall keine Versagungsgründe gesehen. Gemeinderat Kast schloss sich seinen Vorrednern an und begrüßte für die SPD-Fraktion, dass der Bauherr den notwendigen Bauantrag gestellt habe und das Nebengebäude nicht ohne erforderliche Genehmigung errichte. Insofern wurde dem Bauantrag ohne Gegenstimme das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. 1. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausanbaus mit Überdachung der Terrasse und Anbringung eines Vordachs auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3534, Portugieserstraße 4. Bürgermeister Lenz erklärte, dass ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet „Süd II“ bereits durch den Technischen Ausschuss beantragt und genehmigt worden seien. Das städtebauliche Einfügen sei durch den Wohnhausanbau weiterhin gegeben. Durch die Größe des Grundstücks bestünden auch keine Probleme mit den erforderlichen Abstandsflächen. Bei Wohnraumschaffung mit lediglich geringfügigen Befreiungsanträgen, erläuterte Bürgermeister Lenz weiter, versuche die Verwaltung den Antrag stets positiv zu prüfen. Gemeinderat Kast informierte, dass die Terrassenüberdachung, das Vordach und der Anbau geringfügig außerhalb des Baufensters liegen. Die Grundflächenzahl werde weiter gehalten. Städtebaulich sei der Antrag von Seiten der SPD-Fraktion positiv zu sehen. Gemeinderat Werner wies auf die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für eine junge Familie hin. Aus städtebaulicher Sicht bestünden keine Versagungsgründe. Das Wohnhaus passe nach Meinung der CDU-Fraktion auch mit den Anbauten weiter in die Umgebungsbebauung. Durch förmliche Abstimmung wurde dem Bauantrag somit das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. 1. Bauantrag auf Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. 408, Hauptstraße 13. Bürgermeister Lenz erklärte, dass bereits in der unmittelbaren Umgebung eine Wohnhauserweiterung vorgenommen werde. Es sei zudem immer wünschenswert, wenn im alten Ort zusätzlicher Wohnraum geschaffen werde, ohne dass ein erhöhter Flächenverbrauch stattfinde. Gemeinderat Werner teilte mit, dass das Wohnhaus mit dem geplanten Anbau hinterher noch schöner aussehe als im jetzigen Zustand. Städtebaulich sei die vorliegende Planung sehr gelungen. Die CDU-Fraktion stimme dem Bauantrag zu. Gemeinderat Kast bestätigte, dass gerade bezüglich der Optik eine städtebaulich gelungene Planung vorliege. Auch die SPD-Fraktion sehe den Antrag positiv. Das städtebauliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Mit Bekanntgaben und Anfragen wurde die Sitzung geschlossen. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Gemeindebücherei Neue Bücher in der Gemeindebücherei Laudenbach Bilderbuch: Silvio Neuendorf: Alle Ritter reiten loooos! Komm mit in eine andere Zeit, auf Burgen und die höchsten Türme. Ich stelle dir den König vor, Pferde, Gaukler und ein Burgfräulein. Zieh meine Seiten lang und schau, wo die Gespenster spuken, wie die Ritter schmausen und tanzen … und wer sich sonst noch so versteckt! Pappbilderbuch, ab 2 Jahren Babette Cole: Prinzessin Pfiffigunde Alle Welt erwartet, dass eine Märchenprinzessin den Märchenprinzen heiratet. Doch Prinzessin Pfiffigunde hat überhaupt keine Lust zum Heiraten. Um sich der lästigen Bewerber um ihre Hand zu erwehren, greift sie zu einem bewährten Mittel: Sie stellt ihnen knifflige Aufgaben. Doch die allerkniffligste Aufgabe muss sie schließlich selbst lösen ... Ab 4 Jahren Kinder: Gina Mayers: Der magische Blumenladen - Zaubern ist nichts für Feiglinge Violet hat von Anfang an ein mieses Gefühl, als Mrs Beetle vom Jugendamt bei ihr zu Hause aufkreuzt. Und dann behauptet die Dame doch glatt, Tante June und Onkel Nick seien keine geeigneten Pflegeeltern für sie! Weil Violet Mrs Beetle nicht traut, backt sie ihr einen Kuchen und mischt Blüten des Märchenhaften Mädesüß unter den Teig. Wer von diesen Blüten kostet, plaudert die Wahrheit … Tanya Stewner: Alea Aquarius - Die Farben des Meeres Endlich weiß Alea, warum sie sich immer so fremd gefühlt hat: Sie ist ein Meermädchen. Doch was ist vor elf Jahren mit ihrer leiblichen Mutter geschehen, und warum wirkt die Unterwasserwelt wie ausgestorben? Alea kann doch unmöglich der einzige Meermensch auf der Welt sein ... Jugend: James Dawson: Sag nie ihren Namen Als Bobbie und ihre beste Freundin Naya an Halloween den legendären Geist Bloody Mary beschwören sollen, glaubt niemand, dass wirklich etwas passieren wird. Also vollziehen sie das Ritual: Fünf Mal sagen sie Marys Namen vor einem mit Kerzen erleuchteten Spiegel … Doch etwas wird in dieser Nacht aus dem Jenseits gerufen. Etwas Dunkles, Grauenvolles. Erwachsene: Tibor Rode: Das Mona-Lisa-Virus In Amerika verschwindet eine Gruppe von Schönheitsköniginnen und taucht durch Operationen entstellt wieder auf. In Leipzig sprengen Unbekannte das Alte Rathaus, und in Mailand wird ein Da-VinciWandgemälde zerstört. Gleichzeitig verbreitet sich auf der ganzen Welt ein Computervirus, das Fotodateien systematisch verändert. Joël Dicker: Das Geheimnis der Baltimores Bis zum Tag der Katastrophe gab es zwei Goldman-Familien. Die Baltimore-Goldmans und die Montclair-Goldmans. Die »Montclairs« sind eine typische Mittelstandsfamilie, kleines Haus im unschicken New Jersey, staatliche Schule für Marcus, den einzigen Sohn. Ganz anders die Goldmans aus Baltimore: Man ist wohlhabend und erfolgreich, der Sohn Hillel hochbegabt, der Adoptivsohn Woody ein Sportass erster Güte. Als Kind ist Marcus hin- und hergerissen zwischen Bewunderung für diese »besseren« Verwandten und Eifersucht auf ihr perfektes Leben. Doch Hillel und Woody sind seine besten Freunde, zu dritt schwärmen sie für das Nachbarsmädchen Alexandra – bis ihre heile Welt eines Tages für immer zerbricht. Sachbuch: Peter Apel: Mein Recht im Netz Mit unserer digitalen Identität müssen wir pfleglich umgehen. Dieser Ratgeber stellt einfache Maßnahmen vor, wie Sie sich gegen Phishing-Attacken und Virenangriffe wehren. Praktische Tipps zeigen, wie Sie Ihre persönlichen Daten vor Datenkraken schützen. Und ein Thema, das – bisher noch weitgehend unbemerkt – immer wichtiger wird: Ein ausführlicher Leitfaden mit Anleitungen hilft, das eigene Onlineleben zu dokumentieren und den digitalen Nachlass zu regeln. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Tanja Wolf: Igel-Angebote beim Arzt Vermutlich mehr als eine Milliarde Euro haben im Jahr 2012 Patienten in Deutschland für private Zusatzleistungen ausgegeben. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ein wachsender Markt. Weil viele Frauen und Männer aktiv etwas für ihre Gesundheit tun möchten, gehören Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung zu den häufigsten IGeL-Angeboten. Partnerschaft Ivry-la-Bataille Erfolgreiche Kerwe zur Unterstützung des Jugendaustauschs Nach Verteilung aller Reste blicken wir zurück auf eine erfolgreiche Kerwe. Dass die drei Tage Standdienst sowie die Vor- und Nachbereitungen nur mit Hilfe zahlreicher Ehrenamtlicher zu bewältigen ist, weiß jeder. Dennoch sprechen wir von Herzen all‘ denen, die sich rund um die Kerwe engagiert haben, ein herzliches Dankeschön aus! Ohne ihren Einsatz wäre ein finanzieller Zuschuss zum jährlich stattfindenden Jugendaustausch nicht möglich. Im Übrigen: Es sind noch Plätze frei beim Jugendaustausch nach Ivry-la-Bataille vom 29. Oktober bis 3. November. Das ungefähre Programm wird sein: Samstag – abends Ankunft in Ivry, Einteilung in die Gastfamilien, Abendessen dort. Sonntag – Aktivitäten in Ivry, Besuch des Schlosses, etc. Montag – Angebote der Vereine, Vorbereitung der Halloweenparty am Abend. Dienstag – Feiertag in Ivry, der für einen Ausflugstag mit der Gastfamilie genutzt wird. Mittwoch – Ausflug nach Etretat (ans Meer) oder in eine Stadt in der Nähe mit dem Bus. Und am Donnerstag geht es morgens wieder los in Richtung Laudenbach. Gedacht ist der Austausch für Jugendliche von 12-18 Jahren, Französischkenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung, erleichtern es aber. Es wird ein Fahrtkostenzuschuss von 50 € erhoben. Isabel Haist als Koordinatorin nimmt gerne noch Anmeldungen entgegen: [email protected] oder unter Telefon 06201-2627188. Auf dem Elternabend am 10. Oktober, 19 Uhr, erfahren Sie mehr und können alle Fragen loswerden. Der Veranstaltungsort wird in der kommenden Woche bekanntgegeben. Standesamtliche Nachrichten Unsere Geburtstagsjubilare 80 Jahre 75 Jahre 70 Jahre 70 Jahre Foto: iStockphoto/Thinkstock 30.09.2016 Franz Ruhsam Herdichsgartenstraße 9 30.09.2016 Karl Rieth Tannenstraße 1 07.10.2016 Dr. Heinz-Wolfgang Wendel Finstertal 10 09.10.2016 Margaretha Hack Heppenheimer Straße 19 Herzlichen Glückwunsch! Partnerschaft Ivry-la-Bataille | 5 Öffentliche Bekanntmachungen Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge) Rhein-Neckar-Kreis Flurbereinigungsbeschluss vom 08.09.2016 1.Aufgrund von § 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) ordnet hiermit das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung die Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge) nach §§ 1 und 37 FlurbG an. Sie wird vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde - durchgeführt. Das Flurbereinigungsgebiet besteht aus einem nördlichen und einem südlichen Gebietsteil. Der nördliche Gebietsteil umfasst von der Stadt Hemsbach, Gemarkung Hemsbach, die Gewanne Unterer Umbühl, Oberer Umbühl, Umbühl, Herrenwingert, Geiersberg, Hoheberg, Espersbach, Brückenwingert, Hohlaub, Schneckenberg, Bennberg, Hartmuß, Binsengrund und Pfaffengrund sowie Teile der Gewanne Am Herrenweg, Epp und Au. Der südliche Gebietsteil umfasst von der Stadt Hemsbach, Gemarkung Hemsbach, die Gewanne Hühnerberg, Vorderer Zeilberg, Hinterer Zeilberg, Märzbrunnen, Alteberg, Oberer Alteberg, Unterer Alteberg, Berling, Obere Berling, Untere Berling, Eichbach und Hundsrück sowie von der Stadt Weinheim, Gemarkung Sulzbach, das Gewann Eichbach sowie Teile des Gewanns Am Steinbruch. Der nördliche Gebietsteil wird ungefähr begrenzt: - im Norden durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Laudenbach, - im Osten zum außerhalb liegenden Gemeindewald Flurstück Nr. 3008 (Distrikt Kreuzberg), Gemarkung Hemsbach, - im Süden durch die Kreisstraße K 4128 sowie im Wesentlichen durch die Ortslage von Hemsbach, - im Westen im Wesentlichen durch die Ortslage von Hemsbach und insbesondere durch die Weggrundstücke Nr. 1749 und 360/3 (Bundesstraße B 3), alle Gemarkung Hemsbach, Der südliche Gebietsteil wird ungefähr begrenzt: - im Norden im Wesentlichen durch die Ortslage von Hemsbach, - im Osten zum außerhalb liegenden Gemeindewald Flurstück Nr. 3007 (Distrikt Bocksberg), Gemarkung Hemsbach, - im Süden durch die Gemeindegrenze zur Stadt Weinheim und durch die innerhalb liegenden Flurstücke 674, 675, 678 bis 682, sowie durch die Weggrundstücke Nr. 449 und 474, alle Gemarkung Sulzbach, - im Westen im Wesentlichen durch die Weggrundstücke Nr. 840, 806, 757, 824 und 439, alle Gemarkung Hemsbach, sowie durch die Ortslage von Hemsbach. Es wird mit einer Fläche von rd. 146 ha in dem aus der Gebietskarte vom 26.04.2016 näher ersichtlichen Umfang festgestellt. Die Begründung und die Gebietskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses. 2.Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt - als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft. - als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken sowie die Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Gebiets mitzuwirken haben. Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft führt den Namen „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge)“. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in 69502 Hemsbach. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. c) Bäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Fehlt die Zustimmung muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen. d) Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezogenen Waldgrundstücken dürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden. Anderenfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche wieder ordnungsgemäß zu bepflanzen ist. e) Wer den unter b) - d) genannten Bestimmungen zuwiderhandelt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden. f ) Neben den unter 4 a) bis d) genannten Einschränkungen gelten die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht (z. B. Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter. 3.Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt einen Monat - vom ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet - in den Rathäusern Hemsbach und Weinheim sowie in den Rathäusern Viernheim, Lampertheim, Lorsch, Heppenheim, Laudenbach, Mörlenbach, Birkenau, Gorxheimertal, Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld, Schriesheim, Hirschberg und Heddesheim während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3489) eingesehen werden. 1 Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind. (2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: 1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden. 2. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen. 3. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten. 4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten. 7. Druckschriften zu verteilen. (1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. §3 Verhalten auf dem Friedhof (2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. §2 Öffnungszeiten 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift - Widerspruch beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart, einlegen. Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er innerhalb dieser Frist beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. gez. Reinhard Wagner DS Abteilungsdirektor II. Ordnungsvorschriften (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. (1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener, sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Gemeinde ist. §1 Widmung I. Allgemeine Vorschriften Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21.09.2016 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen: Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) Gemeinde Laudenbach Rhein-Neckar-Kreis 4. a) Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, - untere Flurbereinigungsbehörde -, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines solchen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in Lauf gesetzt worden ist. b) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. Sind entgegen diesen Vorschriften Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den (1) Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden. 6 | Öffentliche Bekanntmachungen (4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (7) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. III. Bestattungsvorschriften 2 Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. §6 Särge (2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche der Hinterbliebenen und der Geistlichen. (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen. § 10 Allgemeines (2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: 1. Reihengräber, 2. Urnenreihengräber, 3. Wahlgräber, 4. Urnenwahlgräber. 3 (1) Die Grabstätten sind im Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. IV. Grabstätten (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte. (6) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 4 und 5 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen. §5 Allgemeines (2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (1) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 15 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. §9 Umbettungen Die Ruhezeit der Leichen beträgt 25 Jahre, der Aschen 15 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre. §8 Ruhezeit (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen. §7 Ausheben der Gräber (5) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. (4) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten. (3) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung wird auf 5 Jahre befristet. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. §4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind spätestens 4 Tage vorher anzumelden. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Öffentliche Bekanntmachungen | 7 4 (6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. (5) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig. (4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht. (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden. (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit), für die Beisetzung von Aschen auf Antrag auf die Dauer von 15 Jahren (Nutzungszeit), verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich. (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. § 12 Wahlgräber (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. 1. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10 Lebensjahr, 2. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: 1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz), 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. § 11 Reihengräber (4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. (3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. 5 (1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften und Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften eingerichtet. § 14 Auswahlmöglichkeiten V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen (4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten. (3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Aschengrabstätte; zulässig sind 10 Urnen. (2) In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird. (1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die ausschließlich der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen. § 13 Urnenreihen- und Urnenwahlgräber (12) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden. (11) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Gegenstände sorgt. (10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden. (9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen. Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. 1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, 2. auf die Kinder, 3. auf die Stiefkinder, 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, 5. auf die Eltern, 6. auf die Geschwister, 7. auf die Stiefgeschwister, 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben. (7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmten. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über 8 | Öffentliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 6 (10) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im (9) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen u.Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden. (8) Grabeinfassungen jeder Art – auch aus Pflanzen – sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt. (7) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig. (6) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Urnengrabstätten nur liegende Grabmale bis zu 0,30 m2 Ansichtsfläche 2. auf mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,50 m2 Ansichtsfläche. (5) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig: 1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,50 m2 Ansichtsfläche 2. auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 0,70 m2 Ansichtsfläche (4) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabausstattung 1. mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen Schmuck, 2. mit Farbanstrich auf Stein, 3. mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form, 4. mit Lichtbildern. (3) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Die Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig bearbeitet sein. 2. Die Grabmale dürfen keinen Sockel haben. 3. Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können beschliffen sein. 4. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung von Gold und Silber. 5. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden. Unbearbeitete Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete bruchrauhe, grellweiße oder tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen. (1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen nach Ablauf der Frist in § 17 Abs. 1 Satz 2 Grabmale errichtet werden. Grabmale und sonstigen Grabausstattungen in Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen. § 16 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. § 15 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz (2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für ein Grabfeld mit Gestaltungsvorschriften, so besteht auch die Verpflichtung, die in Belegungs- und Grabmalplänen für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten. Wird von dieser Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, so erfolgt die Bestattung in einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften. 7 (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten der Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte. (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. § 19 Unterhaltung Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: Stehende Grabmale bis 1;20 m Höhe: 14 cm bis 1,40 m Höhe: 16 cm ab 1,40 m Höhe: 18 cm. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung erfüllt werden. § 18 Standsicherheit (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahre nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig. § 17 Genehmigungserfordernis Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 9 und auch sonstige Grabausstattungen zulassen. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Öffentliche Bekanntmachungen | 9 § 23 Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig § 22 Vernachlässigung der Grabpflege 2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2 a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt, 9 (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 19 Absatz 1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und 8 1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt, § 25 Ordnungswidrigkeiten (7) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 16) ist die gesamte Grabfläche zu bepflanzen. Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die Umgebung abgestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von Bänken. (6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen. Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 20 Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. (4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Belegung hergerichtet sein. (1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhutsund Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. § 24 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. VII. Benutzung der Leichenhalle (3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen. Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheids zu entfernen. (3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 19 Absatz 1 Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechts. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 16 Abs. 8) dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. § 21 Allgemeines VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate auf. (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte entfernt werden. § 20 Entfernung 10 | Öffentliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 10 (2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig. 1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung, 2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts. (1) Die Gebührenschuld entsteht § 28 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. 2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin, Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder). 1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt; (2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sind verpflichtet 2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. 1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird; (1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet Laudenbach, den 21.09.2016 Hermann Lenz Bürgermeister 11 Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. § 27 Gebührenschuldner (1) Diese Satzung tritt am 01.10.2016 in Kraft. § 31 Inkrafttreten (2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofsordnung vom 04. März 1998 und die Bestattungsgebührensatzung vom 04. März 1998 mit allen späteren Änderungen außer Kraft. § 26 Erhebungsgrundsatz – Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf 30 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten. § 30 Alte Rechte X. Übergangs- und Schlussvorschriften (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren Verwaltungsgebührenordnung – in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung. (1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis. § 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. IX. Bestattungsgebühren 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 19 Absatz 1). 4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet (§ 17 Absatz 1 und 3) oder entfernt (§ 20 Absatz 1), 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Absatz 1), b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt, d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt, e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde, f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagern, g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet, h) Druckschriften verteilt. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Öffentliche Bekanntmachungen | 11 45,-- € 22,-- € 22,-- € 1.3 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege 1.31 Jährliche Zulassung für bis zu 5 Gräber 1.32 je weiteres Grab im laufenden Jahr 1.4 Sonstige gewerbliche Tätigkeit 1.41 Einzelfall 2.5 Verleihung von Grabnutzungsrechten eines Reihengrabes, Erdbestattung (25 Jahre) eines Reihengrabes, Urnenbestattung (15 Jahre) 180,-- € 60,-- € 2.4 Benutzung der Kühlzelle 2.41 bis 3 Tage 2.42 jeder weitere Tag 240,-- € 550,-- € 380,-- € 2.14 Tiefbestattung einer Leiche (nur Wahlgräber) Nutzung der Friedhofskapelle am Bestattungstag/Tag der Trauerfeier ohne Ausstattung Inanspruchnahme der gemeindlichen Leichenträger Ausheben und Schließen des Grabes 1.600,-- € 960,-- € 250,-- € 2.2 Bestattung von Aschen und Urnen 2.3 Trauerfeier ohne Begräbnis b) c) a) In den Bestattungskosten nach den Ziffern 2.11, 2.12 und 2.13 sind folgende Leistungen enthalten: 2.11 von Personen älter als 10 Jahre 2.12 von Personen unter 10 Jahre (60 % von Ziff.2.11) 2.13 von Tot- und Fehlgeburten 2.1 Erdbestattung 2. Benutzungsgebühren 100,-- € 22,-- € 45,-- € 1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 1.21 im Einzelfall 1.22 jährliche Zulassung 1.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen, Gebeinen, Aschen und Urnen 70,-- € 1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 1. Verwaltungsgebühren Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung vom 21.09.2016 -Gebührenverzeichnis– 12 50 % Für Sonderleistungen, die auf Wunsch der Angehörigen erbracht werden oder die mit besonderem Aufwand verbunden sind oder die nur durch Einsatz zusätzlicher oder längerer Inanspruchnahme der vorhandenen Arbeitskräfte zu bewerkstelligen sind, ist der entsprechende Mehraufwand zu ersetzen. 2.10 50 % Zulassung auswärtiger Beisetzungen ohne Anerkennung eines Rechtsanspruchs zu Nr. 2.5 und 2.6 2.9 60,-- € Ausstattung der Friedhofskapelle 2.73 Beisetzung von auswärts überführten Urnen und Gebeinen 500,-- € 2.721 Zuschlag zu Ziffern 2.71 und 2.72 in besonders erschwerten Fällen von je 2.71 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Aschen und Urnen 2.72 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Leichen nach Arbeitsaufwand Sonstige Leistungen 500,-- € 2.100,-- € 4.200,-- € 600,-- € 800,-- € 320,-- € 280,-- € 2.641 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 2.61, 2.62 und 2.63 2.642 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach dem Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet 2.64 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts 2.61 Wahlgrab, je Einzelgrabfläche (30 Jahre) 2.62 Wahlgrab, je Doppelgrabfläche (30 Jahre) 2.63 Urnenwahlgrab, je Einzelgrabfläche (15 Jahre) Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten (40 % von Ziff. 2.51) 2.8 2.7 2.6 2.51 für Personen älter als 10 Jahre 2.52 für Personen unter 10 Jahre 2.53 Anonymes Urnenreihengrab 13 12 | Öffentliche Bekanntmachungen Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 1.637.902,67 € 696.999,72 € 12.219.324,59 € Anfangsbestand Zunahme Abnahme 36.645.116,43 3.899.831,04 4.557.959,03 37.093.673,52 4.118.482,18 5.225.167,26 Endbestand 35.986.988,44 35.986.988,44 2.430.500,79 € Endbestand 31.472.911,84 € Die durch Mehreinnahmen und Minderausgaben gedeckten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen. 14. Schulden 13. Deckungskapital Aktiva Passiva 12. Vermögensrechnung (in Euro) 153.506,62 € 13.857.227,26 € c) Gesamthaushalt Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2015 77.800,00 € 1.190.497,00 € Haushaltseinnahmereste Haushaltsausgabereste In den Abschlusszahlen sind die vom Gemeinderat am 22.07.2016 genehmigten Haushaltsreste des Vermögenshaushalts wie folgt enthalten: b) Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben von den Ausgaben: Zuführung an den Vermögenshaushalt a) Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 1. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wird gemäß § 95 GemO festgestellt: Jahresrechnung 2015 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2016 das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 gemäß § 95 GemO und den Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2015 gemäß § 16 EigBG wie folgt festgestellt: Ortsübliche Bekanntgabe der Gemeinde Laudenbach Wasserversorgungsbetrieb Laudenbach, 22.09.2016 Hermann Lenz, Bürgermeister Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung sowie der Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes liegen in der Zeit vom 04.10.2016 bis einschließlich 12.10.2016 im Rathaus, Zimmer Nr. 5, während der Dienststunden zur Einsicht auf. 574.523,91 € 1.2.2 Summe der Aufwendungen 229.328,69 € 37.302,18 € 574.523,91 € Ergebnis des Vorjahres Jahresgewinn 170.000,00 € 9.783,26 € 44.659,28 € 11.571,00 € 838.095,18 € 1.077.645,59 € 262.827,72 € 266,28 € 1.340.739,59 € 1.2.1 Summe der Erträge 1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital - die allgemeine Rücklage - die empfangenen Ertragszuschüsse - die Rückstellungen - die Verbindlichkeiten davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen - das Umlaufvermögen - Rechnungsabgrenzungsposten 1.1.1 1.1.2 Bilanzsumme 1. Der Jahresabschluss 2015 des Wasserversorgungsbetriebes wird gemäß § 16 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt festgestellt: Jahresrechnung 2015 Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Amtliche Bekanntmachungen | 13 Amtliche Bekanntmachungen 14 | Nichtamtliche Bekanntmachungen Nichtamtliche Bekanntmachungen Sprechstunden Nächste Straßenkehrung: Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunde des Bürgermeisters Dienstag und Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr, Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindekasse Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr Öffnungszeiten der Gemeindebücherei Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr und Mittwoch von 15.30 bis 19.00 Uhr in der Sonnberg-Grundschule (Tel. 7002-35) Sprechstunden des Revierförsters Ph. Lambert Von Oktober bis März jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat, jeweils ab 17.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. In den Monaten April bis September entfällt die Sprechstunde. Sprechstunden des Jugendamtes Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 10.00 bis 11.30 Uhr im Nebengebäude des Rathauses der Stadt Hemsbach, Hildastraße 12 in Hemsbach, 1. OG, Zimmer 1.01. Zur Vereinbarung von Sprechstunden und Hausbesuchen ist Frau Böhmer erreichbar unter Tel. 94836157. Öffnungszeiten der Katholischen Öffentlichen Bücherei Dienstag 16.00 bis 17.30 Uhr, Mittwoch 09.00 bis 10.00 Uhr, Freitag 17.30 bis 18.30 Uhr, Sonntag 10.00 bis 11.30 Uhr. Diakonisches Werk Weinheim Hilfe meine Eltern trennen sich Gruppe für Kinder (8-12 Jahre) deren Eltern sich getrennt haben ab Oktober 2016 beim Diakonischen Werk Weinheim. Die Trennung und Scheidung der Eltern bedeutet für Kinder oft eine erhebliche Belastungssituation. Die Eltern selbst sind in dieser Krisensituation stark gefordert. Im geschützten Rahmen der Gruppe erfahren Kinder und Jugendliche, dass sich andere in ähnlicher Lebenssituation wie sie befinden. Die Gruppe bietet ein neutrales Forum für Anliegen, Ängste, Sorgen und Austausch. Spielerisch werden Ressourcen und Möglichkeiten erarbeitet um mit der neuen Lebenssituation besser umgehen zu können. Ergänzend zu den Gruppentreffen gibt es zwei Elternabende und individuelle Einzel- oder Familiengespräche. Anmeldung und Informationen beim Diakonischen Werk Weinheim, Hauptstraße 72, Tel.: 06201/90290 Mitteilungen der Verwaltung KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH Informiert! Sanierte Einfamilienhäuser in Heidelberg und Rhein-NeckarKreis gesucht Jetzt zum Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ am 11.-12. November anmelden und Sanierungserfolge vorstellen Heidelberg, 22. September 2016. Die KliBA, Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis ruft gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) private Hauseigentümer, Architekten, Planer, Energieberater und Handwerker im Raum Heidelberg und Landkreis Rhein-Neckar auf, sich am Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ am 11.- 12 November 2016 Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 zu beteiligen. An diesem Tag öffnen energetisch (teil-)sanierte Einund Zweifamilienhäuser ihre Türen. Eigentümer können ihr energiesparendes Zuhause präsentieren, Fachleute ihr Angebot und die von ihnen betreuten Bauvorhaben vorstellen. So sollen erfolgreiche Energiesanierungen erlebbar werden und den Besuchern Anreize für eigene Vorhaben geben. Vorreiter gesucht: Anmelden und mitmachen Teilnehmen können Hauseigentümer, die ihr Haus energieeffizient saniert haben, oder noch dabei sind, und jetzt in einem Effizienzhaus wohnen oder eine energiesparende Einzelmaßnahme durchgeführt haben. Dazu zählen der Einbau einer effizienten Heizung, die Nutzung von erneuerbaren Energien, neue Wärmeschutzfenster oder eine verbesserte Dämmung des Daches, Fußbodens, Kellers oder der Außenwände. Die Gebäude können bereits fertig gestellt oder noch mitten in der Sanierung sein. Bei kurzen Führungen, in die auch die beteiligten Fachleute eingebunden werden, sollen interessierten Besuchern die Sanierungsmaßnahmen vorgestellt werden. Die Besucher können sich so aus erster Hand über energetische Sanierungsmaßnahmen und den verbesserten Wohnkomfort informieren und wertvolle Praxistipps für eigene Vorhaben mitnehmen. Anmeldungen sind unter der Telefonnummer 06221 99875-0 sowie per E-Mail an [email protected] bis zum 7. Oktober sehr willkommen. Die KliBA und die dena unterstützen alle Teilnehmer bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und präsentieren die Häuser unter anderem als gute Beispiele im Internet. Zudem erhalten alle Teilnehmer als kleines Dankeschön einen 50-Euro-Gutschein für einen Bio-Supermarkt oder örtliche Bäckerei, den sie z. B. für die Gästebewirtung nutzen können. Über den Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ Der Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ ist Teil der bundesweiten Kampagne „Die Hauswende“, die von der Allianz für GebäudeEnergie-Effizienz (geea) ins Leben gerufen wurde, um Hauseigentümer über die energetische Sanierung zu informieren. In Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis wird die Kampagne von der KliBA in Kooperation mit der dena durchgeführt. Weitere Informationen unter www.die-hauswende.de. Akademie für Ältere Veranstaltungen der Akademie für Ältere Heidelberg Veranstaltungen für die kommende Woche finden Sie im Internet unter www.akademie-fueraeltere.de. Bei Rückfragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Akademie für Ältere unter Tel. 06221/9750-0. Aus den Kirchengemeinden Evangelische Kirchengemeinde Evang. Kirchengemeinde Laudenbach Pfarrerin Risch, Tel.-Nr. 06201 – 70 48 234 Öffnungszeiten des Pfarramtes: (Tel. 7 15 69) Montag und Mittwoch: von 9.00 – 12.00 Uhr Donnerstag: 15 – 17 Uhr Zu unseren Gottesdiensten in der Martin-Luther-Kirche an der B 3 laden wir sehr herzlich ein sowie auch zu den ökumenischen Gottesdiensten. Freitag, 30. September 2016 19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet – Ev. Kirche Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Aus den Vereinen | 15 Erntedank-Sonntag, 02. Oktober 2016 wechseln sich mit Aufführungen unserer „Abenteuerland“-Kinder sowie Informationen der verschiedenen Gruppen und Verbände 11.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufen – Pfarrerin Risch und unserer Gemeinde ab. Team „mittendrin“ Anschließend Erntedankgaben-Verkauf und EineParallel dazu bieten die Ministranten in diesem Jahr Cocktails an und Welt-Stand (s.u.) für die Kinder gibt es verschiedene Spielangebote. Freitag, 07. Oktober 2016 Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt – als Hauptgericht 19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet – Kapelle der kath. Kirbieten wir dieses Jahr Schnitzel bzw. Kochkäseschnitzel mit Bratkarche toffeln und Beilagensalat an. Aber auch Freunde fleischloser Gerichte kommen wieder auf ihre Kosten, denn es gibt Kohlrabischnitzel mit Weiter laden wir herzlich zu unseren kirchlichen VeranstaltunBratkartoffeln und Beilagensalat. Außerdem im Angebot haben wir gen im Kath. Pfarrsaal, Untere Str. 26, in den Gruppenraum am Spätzle mit Soße. Schließlich bietet die KFD zum Nachmittagskaffee Sportplatz und in die Ev. Kirche ein: wieder ein reichhaltiges Kuchenbuffet an. Dienstag, 04. Oktober 2016 19.00 Uhr Kirchenchor-Probe – in der Kirche Natürlich kann so ein Fest nur gelingen, wenn sich viele Helfer/innen 20.00 Uhr Elternabend der Konfirmanden – Festsaal der Sonnmelden. Wir bitten auch wieder um Kuchenspenden. Diese können bergschule am Sonntag, 09.10.16, bis 12.00 Uhr im Bistro des Kindergartens abgegeben werden. Schon jetzt vielen herzlichen Dank dafür. 20.30 Uhr Posaunenchor-Probe – in der Kirche Wir würden uns freuen, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen. Mittwoch, 05. Oktober 2016 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht Freitag, 07. Oktober 2016 kfd kfd kfd 8.30 Uhr „Frauen für den Frieden“ – im Pfarramt Einladung zur kfd Rosenkranzandacht Einladung zur kfd Rosenkranzandacht 15.30 Uhr Jungen-Jungschar: Kath. Pfarrsaal, Untere Str. 26 am Mittwoch, 12. Oktober, um 18.00 Uhr, in der 17.30 Uhr Chorprobe des Kinder- & Jugendchors „Fontäne“: am Mittwoch, 12. Oktober, um 18.00 Uhr, in der katholischen Kirche Laudenbach katholischen Kirche Laudenbach Einladung zur kfd Rosenkranzandacht Kath. Pfarrsaal, Untere Str. 26 Den Glauben in Händen halten Den Glauben in Händen halten Samstag, 08. Oktober 2016 Im Rosenkranz werden die Spuren Jesu in der Rosenkranz werden die Spuren Jesu in der Welt sichtbar. Von Welt sicht11.00 Uhr Mädchen-Jungschar – Gruppenraum am Sportplatz am Mittwoch, 12. Oktober, um 18.00 Uhr,Im in der katholischen Kirche Laudenbach Perle Perle gehenzu wir Perle beim Beten des Rosenkranzes die Wegedes Rosenbar. zu Von Perle gehen wir beim Beten 17.00 Uhr Teenkreis – Gruppenraum am Sportplatz Jesu mit. Seine Wege werden beim Beten kranzes die Wege Jesu mit. Seine Wege werden beim des Rosenkranzes unsere Wege. Gaben zum Erntedankgottesdienst Beten des Rosenkranzes unsere Wege. Den Glauben in Händen halten Wie jedes Jahr bitten wir um Spenden aus Ihrem Garten, Feld oder Mottoabend der kfd Einkaufsladen, mit denen wir den Altar festlich schmücken. Ihre Mottoabend der kfd Unter dem Motto „Traumschiff“ lädt die kfd zu einem 3-GängeGaben können Sie am Freitag, dem 30.09., von 19.30 – 20 Uhr in Im Rosenkranz werden Jesu sichtbar. Unter demdie MottoSpuren „Traumschiff“ lädt die kfdin zu der einem Welt 3-Gänge-Kapitänsdinner mitVon Kapitänsdinner mit Unterhaltungsprogramm ein. Deshalb wollen wir die Kirche bringen, oder auch am Samstag, dem 01.10., bis 11 Uhr Unterhaltungsprogramm ein. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Ihnen am gemeinsam mit Ihnen am 22.10.2016 um 18.00 Uhr auf der MS kfd oder um 17 Uhr. Perle zu Perle gehen wir umbeim Beten des die Wegeim 22.10.2016 18.00 Uhr auf der MS kfd imRosenkranzes Heimathafen Laudenbach, Liegeplatz Heimathafen inLaudenbach, Bartholomäussaal, See stechen. DieLiegeplatz Bordkarten können Sie am Weiter wäre eine nette Bastelanregung, wennJesu Sie mitmit. ihremSeine Kind einWege werden beim Bartholomäussaal, in SeeBeten stechen. Die Bordkarten können Sie am kleines Körbchen mit Erntegaben machen würden. Denn zu Beginn Freitag, 07.10.2016 von 17.00 bis 18.00 Uhr oder des unsere Wege. 08.10.2016 von Freitag, 07.10.2016 10.00 bis 11.00 vonUhr 17.00 bis 18.00 Uhr oder des Gottesdienstes wollen wir mit möglichst allenRosenkranzes Kindern in die Samstag, Kirche einmarschieren und sie sollen ihr Körbchen am Altar ablegen. imSamstag, 08.10.2016 von bis 11.00 Uhr Bartholomäussaal für 20,00 €/Mitglieder und10.00 23,00 €/Nichtmitglieder erwerben. Vielen Dank für alle Unterstützung! im Bartholomäussaal für 20,00 €/Mitglieder und 23,00 €/Nichtmitglieder erwerben. Mottoabend Katholische Kirchengemeinde der kfd Öffnungszeiten des Pfarrbüros: (Tel. 75257) Unter dem Motto „Traumschiff“ lädt die Dienstag und Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr Unterhaltungsprogramm ein. Deshalb Mittwoch von 14.30 – 18.30 Uhr kfd zu einem 3-Gänge-Kapitänsdinner mit wollen wir gemeinsam mit Ihnen am 22.10.2016 um 18.00 Uhr auf der MS kfd im Heimathafen Laudenbach, Liegeplatz Bartholomäussaal, in See stechen. Die BordkartenKinderchor können Sie am Gottesdienste: Samstag, 01.10.2016 der Kath. Kirchengemeinde in 10.00 Uhr Projektchorprobe mit Stellprobe 18.30 Uhr Vorabendmesse Freitag, 07.10.2016 von 17.00 bis 18.00 Uhr oderLaudenbach Dienstag, 04.10.2016 Samstag, 08.10.2016 von 10.00 bis 11.00 Uhr 14.30 Uhr Messfeier der Senioren Wir suchen zur Verstärkung unseres Kinderchores 20.00 Uhr Kirchenchorprobe Grundschulkinder, die Spaß am Singen und Spielen haben. Freitag, 07.10.2016 im Bartholomäussaal für 20,00 €/Mitglieder und 23,00 €/Nichtmitglieder erwerben. 19.00 Uhr Ökum. Friedensgebet in der Katholischen Kirche Unter der Leitung von Jutta Basler lernen die Kinder (Kapelle) moderne kirchliche und weltliche Lieder. Außerdem wird zusammen gespielt und gelacht. Seniorenkreis Eingeladen sind alle Kinder der Gemeinden von Die nächste Zusammenkunft findet am Dienstag, 04.10.2016, statt. Hemsbach, Sulzbach und Laudenbach. Einfach kommen Gottesdienst in der Kapelle ist um 14.30 Uhr. Unabhängig vom und mitmachen. Besuch des Gottesdienstes würden wir uns freuen, Sie ab 15.00 Uhr zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen im BarthoDie Proben sind Dienstags von 18:00 Uhr - 18:45 Uhr im lomäussaal begrüßen zu dürfen. Es wird einen interessanten Vortrag Bartholomäussaal, Untere Str. 26, Laudenbach. zum Thema „Brandschutz im Haushalt“ geben. Wir laden alle Laudenbacher Senioren hierzu recht herzlich ein. Pfarrfest am 09. Oktober 2016 Zu unserem diesjährigen Erntedankfest am 09. Oktober 2016 ergeht herzliche Einladung. Unser Fest beginnt um 10.15 Uhr mit dem Familiengottesdienst in der Kath. Kirche. Anschließend feiern wir bis ca. 16.00 Uhr im Katholischen Gemeindezentrum in der Unteren Straße neben der Kirche. Wir freuen uns auf Musikalische Darbietungen vom Frauenchor CaraMia des SingverEuch !!! eins Laudenbach, des Kinder- und Jugendchors „Fontäne“ und des Evangelischen Kirchenchors Laudenbach (nicht wie irrtümlich bereits veröffentlicht der Katholische Kirchenchor Laudenbach) 16 | Aus den Vereinen Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Aus den Vereinen Bündnis 90/ Die Grünen Ortsverband Laudenbach Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir freuen uns über jeden Kontakt und sind für Ihre Anregungen immer ansprechbar. Unsere Ortsverbandssitzungen sind öffentlich, bitte beteiligen Sie sich an unseren Diskussionen und informieren Sie sich unter www.gruene-laudenbach.de. Arbeiterwohlfahrt www.awo-laudenbach.de Bürgerhilfe „Bürger für Bürger“ Einladung zum Stammtisch am 2. Dienstag im Monat, 19 Uhr in der Gaststätte „Zum Bahnhof“ Bürgerhilfe der Laudenbach Sprechstunden Dienstag und Donnerstag, 10 – 12 Uhr Im Rathaus – Untere Str. 2 Dachgeschoss – Zimmer 35 Tel. 06201 / 700267 außerhalb der Sprechstunden Tel. 06201 / 4709200 [email protected] Weitere Informationen unter: www.buergerhilfe.awo-laudenbach.de Donnerstag ist AWO-Tag. Einladung zum Spielnachmittag. Die AWODonnerstag ist AWO-Tag. Laudenbach lädt für Donnerstag, den 6. Okt., Einladung zum Spielnachmittag. Die AWO14 Uhr, zum nächsten offenen Seniorentreff Laudenbach lädt für Donnerstag, den 6. Okt.,mit ins Georg-Bickel-Haus ein. Wir beginnen 14 der Uhr,Seniorengymnastik zum nächsten offenen unterSeniorentreff der Anleitung ins Georg-Bickel-Haus ein.der WirStärkung beginnenmit mit von Elke Riedel. Nach der Seniorengymnastik unter der Anleitung Kaffee und selbstgebackenem Kuchen von Elke Nach der Stärkung kannRiedel. man den Nachmittag mitmit Kaffee anregenden und selbstgebackenem GesprächenKuchen oder Seniorentreff kann man den Nachmittag mit mit Spielen verbringen. anregenden Gesprächen oder Seniorentreff Wir freuen uns auf viele mit Spielen verbringen. Bürgerinnen und Bürger. Wir freuen uns auf viele Bürgerinnen und Bürger. Gutes Frühstück bei Freunden LiebeGutes Frühstücksfreunde der AWO ist wieder so weit. Frühstück bei es Freunden Wir laden ein zu einem guten „Oktoberfest-Frühstück“ Liebe Frühstücksfreunde der AWO es ist wieder so weit. mit netten Wir laden Gästen. ein zu einem guten „Oktoberfest-Frühstück“ mit netten AmGästen. Dienstag den 11. Oktober 2016, um Dienstag 9:00 Uhr im Am denGeorg-Bickel-Haus 11. Oktober 2016, um 9:00 Uhr im und Georg-Bickel-Haus Das Buffet ist gerichtet bietet ihnen wieder viele Leckereien undgerichtet Spezialitäten. Die Weißwurst undviele die Das Buffet ist und bietet ihnen wieder Brezeln sindund in Arbeit und die fleißigen Helferinnen Leckereien Spezialitäten. Die Weißwurst und und die Helfer sind dem Urlaub Treffen sie sichund mit Brezeln sindaus in Arbeit und diezurück. fleißigen Helferinnen Freunden einen Treffen schönen Helfer sindund aus verbringen dem Urlaubsie zurück. sieVormittag sich mit in geselliger Runde. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Freunden und verbringen sie einen schönen Vormittag in geselliger Runde. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Anmeldungen bitte an: Willi Querfurth,bitte an: Anmeldungen Telefon: 06201/2550931. Willi Querfurth, Telefon: 06201/2550931. Kosten pro Person: 5,50 €. Kosten pro Person: 5,50 €. Erreichbar sind wir über die Mailadresse info@gruene-laudenbach. de, telefonisch unter 0175- 9071892 (Vorsitzender Frank Czioska). BUND-Ortsgruppe Hemsbach/Laudenbach Bio-Honig und -Apfelsaft-Verkauf Jeden Samstag von 10 bis 12 Uhr und jeden 2. Dienstag im Monat ab 18 Uhr ist die BUND-Umweltscheuer in der Rathausstraße 9, Laudenbach, zur Bürgerberatung und dem Verkauf von Laudenbacher Bio-Honig (Uwe Walther) und regionalem Bio-Apfelsaft (Falter FÖG) geöffnet. Monatsversammlung der BUND-Ortsgruppe Hemsbach/Laudenbach Jeden 2. Dienstag im Monat findet ab 19:30 Uhr in der Umweltscheuer die Monatsversammlung statt, zu der alle Mitglieder und interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Wer außerhalb dieser Zeit den FÖG-Bio-Apfelsaft kaufen möchte, kann sich telefonisch mit Monika Werner (06201-71306) oder Karin Röhner (06201-45210) in Verbindung setzen. Für Bio-Honig Uwe Walter anrufen (06201-7835858). Natur braucht eine Lobby Haustürwerbung des BUND Für ihre gute Sache werben dieser Tage die Umweltschützer vom Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Wie die Vorsitzenden der Ortsgruppe Hemsbach/Laudenbach Gerhard Röhner und Monika Werner mitteilen, ziehen in den nächsten Tagen für ein bis zwei Wochen die Umweltschützer in Hemsbach und Laudenbach von Tür zu Tür und werben Förderer für den BUND. Die Helfer dürfen unter keinen Umständen Bargeld annehmen. „Sie bitten vielmehr um regelmäßige Spenden in Form einer Fördermitgliedschaft“, so Röhner. Die Studenten können sich entsprechend ausweisen, tragen BUND-T-Shirts und sind mit der Arbeit der BUND-Ortsgruppe vertraut. Weitere Informationen: Gerhard Röhner Tel. 43616. CDU-Gemeindeverband Laudenbach www.cdu-laudenbach.de Bürgersprechstunde Um den Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Gelegenheit zu geben mit uns ins Gespräch zu kommen, sind wir zu Beginn jeder Fraktionssitzung ab 19:30 Uhr für Sie da. Diese Bürgersprechstunde findet am jeweiligen Ort der Fraktionssitzung statt, den Sie bitte der Tagespresse entnehmen wollen. Gerne können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren um Meinungen, Vorschläge und Ihre Anliegen mit uns zu erörtern. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 44737 (Gerd Duddek, stv. Vors.) oder gerne auch per E-Mail unter [email protected]. Nähere Informationen rund um die CDU Laudenbach finden Sie auch im Internet unter www.cdu-laudenbach.de, bei Facebook unter www.facebook.com/cdulaudenbach oder auf Twitter unter www.twitter.com/cdu_laudenbach. Wir freuen uns auf Sie. Deutsches Rotes Kreuz Samstag, 8. Oktober – Schuhe- und Altkleiderabholung Das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Laudenbach, führt am Samstag, den 8. Oktober eine Kleidersammlung durch. Wir bitten Sie ihre Kleiderspende am Samstag ab 8:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand abzustellen, damit sie die Helfer des Deutschen Roten Kreuzes Laudenbach abholen können. Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Aus den Vereinen | 17 Wir sammeln alle Arten von Oberbekleidung, Unterwäsche und Strickwaren, natürlich auch Schuhe (bitte paarweise gebündelt). Ebenso Haushaltstextilien wie Handtücher, Gardinen, Vorhänge, Bettwäsche, Decken aber auch Federbetten, Hüte, Gürtel Taschen und andere Textilien. Weiterhin besteht grundsätzlich die Möglichkeit, montags ab 20 Uhr Altkleider an unserem DRK-Heim, Friedrich-Ebert-Str. abzugeben. AED-Praxiskurs am 15. Okt. Der DRK-Ortsverein Laudenbach bietet am Samstag, 15. Oktober von 9:00 bis 13:00 Uhr einen Kurs am Automatischen Externen Defibrillator an. Diese für die Teilnehmer kostenlose Veranstaltung soll insbesondere die Anwendung des lebensrettenden AED-Gerätes näherbringen. Jedoch ersetzt dieser Kurs keinen Erste-Hilfe-Kurs. Anmeldungen sind ab sofort unter „[email protected]“ möglich. Dach und Fach. Vollkugel 2: Michael Gräber 399, Tobias Gräber 425, Bernd Schneider 409, Markus Eckstein 403, Joachim Schmitt 374, Johannes Knust 410 U14 gemischt KV Ettlingen – KSG Laudenbach 1457 : 1649 Eine bärenstarke Leistung zeigt die Jugend im ersten Saisonspiel in Ettlingen. Tagesbeste wurde Anna Schütze mit stolzen 477 Holz. Stark spielte ebenso Nikolas Knust mit 457 Holz. Sehr gut spielten auch Larissa Köhler mit 368 und Lea Schütze mit 347 Holz. U14: Lea Schütze 347, Larissa Köhler 368, Nikolas Knust 457, Anna Schütze 477 Freiwillige Feuerwehr Laudenbach Kegelsportgemeinschaft Laudenbach e.V. Landesliga 3 Frauen DKC Vollkugel Laudenbach 1 – Germania Lampertheim 2 2353 : 2231 Einen weiteren Heimsieg konnten die Damen der KSG verbuchen. Bereits im Startpaar brachten Monika Garcia Pejic und Tamara Heuchel ihre Mannschaft mit 94 Holz in Führung. Das Mittelpaar mit Sonja Schütze und Sandra Heuchel konnten den Vorsprung auf 139 Holz ausbauen. Saskia Heuchel die fast vom Flieger auf die Kegelbahn kam merkte man die monatelange Pause zwar an, doch konnten sie und die Tagesbeste Antonia Knust das Spiel locker zu Ende bringen. DKC Vollkugel: Monika Garcia Pejic 402,Tamara Heuchel 412, Sandra Heuchel 412, Sonja Schütze 368, Saskia Heuchel 343, Antonia Knust 416 Bezirksliga 2 Männer Vollkugel Laudenbach 1 – Bahnfrei Laudenbach 1 5082 : 5227 Nichts wurde es mit dem ersten Heimsieg für die KSG. Im Startpaar konnte Jens Spies und Mario Hund gegen Bela Frank und Lukas Fröhner noch einen Vorsprung erspielen. Das Mittelpaar mit Adolf Süss und Matthias Heuchel büßten diesen aber fast komplett ein. Bahnfrei Laudenbach hatte mit der Auswechslung Dietmar Riedel für Heinz Welk ein gutes Händchen und Lukas Kolb spielte konstant gut. Im Schlusspaar konnten Rouven Pelz und Sascha Schober mit Eduard Dietz und Shawn Patrik Winkler nicht mithalten. Am Ende gewann die Bahnfrei deutlich und verdient. Vollkugel: Mario Hund 892, Jens Spies 894, Matthias Heuchel 796, Adolf Süss 854, Rouven Pelz 800, Sascha Schober 846 Bahnfrei: Bela Frank 848, Lukas Fröhner 865, Lucas Kolb 849, Heinz Welk 402, Dietmar Riedel 466, Shawn Patrik Winkler 872, Eduard Dietz 925 Kreisliga B Männer Vollkugel Laudenbach 2 – TV 77 Waldhof 2 2420 : 2376 Eine gute konstante Leistung zeigte die 2. Mannschaft bei Ihrem Heimspiel gegen Waldhof. Tagesbester war Tobias Gräber mit starken 425 Holz. Damit waren die ersten Punkte der neuen Saison unter Kegelverein Bahnfrei Bahnfrei Laudenbach gewinnt das Ortsderby gegen die VK Laudenbach Im Ortsderby waren die Bahnfrei Laudenbach nach einem sehr spannenden und sportlichen Verlauf bei der VK Laudenbach mit 5082 zu 5227erfolgreich. Im Startpaar mussten Béla Frank jun. (848) und Lukas Fröhner (865) gegen ihre starken Gegner Mario Hund (892) und Jens Spies (894) 73 Holz abgeben. Das Mittelpaar mit Lucas Kolb (849) und Heinz Welk, welcher nach 100 Wurf von Dietmar Riedel mit seinen starken 466 Holz abgelöst wurde, verkürzte auf 6 Miese. Das Schlusspaar mit Shawn Patrick Winkler (872) und dem Tagesbesten Eduard Dietz mit sehr starken 925 Holz sorgten für den klaren Sieg. Bezirksliga 2 VK Laudenbach 1 – Bahnfrei Laudenbach 1 5082 : 5227 Bahnfrei Laudenbach I: Béla Frank jun. 848, Lukas Fröhner 865, Lucas Kolb 849, Heinz Welk 402, Dietmar Riedel 466, Shawn Patrick Winkler 872, Eduard Dietz 925 VK Laudenbach I: Mario Hund 892, Jens Spies 894, Matthias Heuchel 796, Adolf Süss 854, Sascha Schober 846, Rouven Pelz 800 Die 2. Mannschaft der Bahnfrei Laudenbach verlor ihr Auswärtsspiel bei der Bahnfrei Hemsbach 3 mit 2563 zu 2519. Im Startpaar konnten Philipp Kirsch (444) und Jennifer Riedel (438) einen 56 Holz Vorsprung erzielen. Im Mittelpaar mussten Felix Hohrein und Kurt Steiß 48 Holz abgeben. Trotz sehr guter Holzzahl von Florian Hohrein (443) und Theresia Frank (427) mussten sie den Gastgebern mit dem stark aufspielenden Klaus Müller (479) und Stefan Bohrmann (448) den Sieg überlassen. Kreisliga B Bahnfrei Hemsbach 3 – Bahnfrei Laudenbach 2 2563 : 2519 Bahnfrei Laudenbach II: Philipp Kirsch 444, Jennifer Riedel 438, Felix Hohrein 382, Kurt Steiß 385, Florian Hohrein 443, Theresia Frank 427. Die nächsten Spiele: Bezirksliga 2 Sa. 15.10.2016 14:45 Uhr Bahnfrei Laudenbach 2 – ATB Heddesheim 3 Kreisliga B Sa. 15.10.2016 12:15 Uhr Bahnfrei Laudenbach – Vollkugel Laudenbach 2 Kunstkreis „Wir müssen wieder sehen lernen“ KKL zeigt Arbeiten von Birgit Metzler „Jedes Bild ist ein Teil meines Lebens“ sagt die Künstlerin Birgit Metzler, deren „Bildspiele“ seit Sonntag in der Laudenbacher Rathausgalerie zu sehen sind. „Solche Bilder werden nicht einfach gemalt, sondern legen die Seele offen,“ so Kai Brudermann, der 2. Vorsitzende des Kunstkreises, in seiner Vernissagerede. Er bescheinigte der Künstlerin ein großes Maß an Kreativität, am Zusammenfügen vorhandener Informationen zu neuen Mustern. Bei ihr seien alle Voraussetzungen für Kreativität vorhanden: Begabung, ein günstiges Umfeld (schon Vater und Onkel waren Maler), aber auch Wissen und Fähigkeiten. Nach einer Ausbildung zur Schauwerbegestalterin schloss sie an der FH ein Studium zur Grafikdesignerin ab. Birgit Metzler ist Mitglied mehrerer Künstlervereinigungen, stellt seit 1996 ihre Arbeiten aus und gründete 1996 auch ihre private Malschule in Bensheim. „Wir müssen wieder sehen lernen“ ist auch dort eines ihrer Hauptanliegen. Ihr Blick auf Details soll von unserer reizüberfluteten Umwelt ablenken. Die präzisen fotorealistischen 18 | Aus den Vereinen Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Gleichwohl erhalten Ringer und Ringerinnen eine optimale körperliche Ausbildung und im Nachgang viele wertvolle persönliche Eigenschaften mit auf den Weg. Die Künstlerin im Gespräch mit den KKL-Vorsitzenden Foto: Gis Stockmann Darstellungen, der gekonnte Umgang mit Farben und Pinsel und das überraschende Zusammenfügen unterschiedlicher Elemente, die zahlreichen versteckten Einfälle erfordern viel Zeit in der Realisation, verlangen aber auch vom Betrachter mehr als ein flüchtiges Hinschauen, um die Bild- und Wortspiele zu erkennen und verstehen. Den zahlreichen Besuchern, die trotz oder wegen des sonnigen Herbstwetters den Weg in die Laudenbacher Rathaus-Galerie gefunden hatten, heizten die acht jungen Musiker der „Zwei Burgen Bande“ heftig ein. Unter Leitung von Christina Brenne brachte dieses Blechbläserensemble der Musikschule Badische Bergstraße mit mehreren Musikstücken Schwung in die Veranstaltung, passend zu den phantasievollen und energiegeladenen Kunstwerken an den Wänden. Die Ausstellung „Bildspiele“ mit 42 Arbeiten von Birgit Metzler ist bis zum 25. November während der Öffnungszeiten des Rathauses zu sehen. Derbysieg: KG Laudenbach/Sulzbach schlägt KSV Hemsbach nach Krimi mit 18:14. Am Mo., 03. Oktober, erwartet die KG Lau/Su die SVG N.-Liebersbach in Sulzbach. Foto: Gis Stockmann RSC-Ring- und Stemmclub e.V. Ringerkids mit Elan und Spaß Ringen ist gelebte Gewaltprävention Mittlerweile tummeln sich einige talentierte Nachwuchsringer im Training der Bergsträßer Ringerkids aus Laudenbach und Sulzbach. Mit von der Partie gestern neben 35 Kindern und vier Trainern war auch ein Vertreter einer Pädagogischen Schule. Immer mehr Fachleute aus dem Bereich Pädagogik erkennen das Ringen als wertvollen Helfer bei der Erziehung von Kindern. Ringen ist gelebte Gewaltprävention und wohl der einzige Vollkontaktsport, der nicht darauf abzielt, seinen Gegner unschädlich zu machen. Foto: Mi.Schmitt Foto: M. Stein/Mi. Schmitt Das Ringerderby zwischen der KG Laudenbach/Sulzbach und dem KSV Hemsbach hielt alles, was es im Vorfeld versprach. Es war am Ende insgesamt eine große Werbung für den Ringsport an der Bergstraße. Vor großer Kulisse standen sich zwei kampfstarke und engagierte Teams auf Augenhöhe gegenüber. Bevor Arkadiusz Böhm in der vorletzten von zehn Einzelbegegnung den KG-Sieg sicherstellte, gingen Ringer und Zuschauer durch ein Wechselbad der Gefühle. Erst als alles entschieden war, sanken Blutdruck und Herzfrequenz der Anwesenden wieder auf normal. Die Kämpfe verliefen auf hohem Niveau und die Ringer geizten nicht mit Aktionen. Erwähnenswert ist im besonderen Maße die ausgesprochene Fairness von Ringern und Zuschauern auf beiden Seiten trotz hochkochender Emotionen! Mammutprogramm, Rahmen, WM-Tanz und Öffentliches Wiegen Das Wiegen der Ringer erfolgt i.d.R. unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Kabine. Diesmal gaben die Verantwortlichen um den 1.Vorsitzenden Ralf Schmitt den Zuschauern aber die Gelegenheit, bereits beim öffentlichen Wiegen in der Halle die Aufstellung der Mannschaften zu verfolgen. Eine hervorragende sportliche Darbietung zeigte die frischgebackene Weltmeisterin im Hip-Hop, Sheila Rohde, angefeuert durch ihre Kolleginnen von der Hip-Hop-Formation des RSC Laudenbach. 1.Vors. Ralf Schmitt und Abteilungsleiterin Claudia Fath ehrten anschließend die junge Tänzerin für ihren WM- Erfolg. Der ausgedehnte Kampfabend begann bereits um 17.30 Uhr mit dem Aufeinandertreffen der Nachwuchsteams. Danach folgten die Reservestaffeln und dann um 20 Uhr der Höhepunkt des Abends mit dem Aufeinandertreffen der Oberliga-Teams. Kampfleiter Bartsch, hatte dabei ein Mammutprogramm von 42 Kämpfen zu leiten. Vie- Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 len Dank an dieser Stelle dafür, dass er einigen Kindern auch noch Freundschaftskämpfe neben dem offiziellen Teil ermöglichte. Mehr im beiliegenden Kampfstenogramm und auf www.rsc-laudenbach.de oder in Facebook. Die KG-Reserve unterlag Hemsbach mit 11:20, ebenso wie die Ringerkids, die Hemsbach einen 16:32-Sieg überlassen mussten. Aus den Vereinen | 19 jeweils stattliche Reisegruppen besuchten. 2008 ließ man sich von der Bergwelt der Schweiz begeistern, war 2009 in der bayerischen Hauptstadt München und 2010 zum 25-jährigen Reisejubiläum an der Côte d‘Azur. Hans-Jürgen Moser organisierte dann ein Jahr später eine Flussfahrt auf Rhein und Mosel, die so guten Zuspruch fand, dass man im folgenden Jahr auf der Rhone unterwegs war. 2013 hieß das Ziel Mecklenburg-Vorpommern. 2014 löste Herbert Bangert ein an Christel und Eckhard Masseck bei deren Abschied aus Laudenbach gegebenes Versprechen ein und organisierte eine Wochenendfahrt in deren neue Heimat Aachen und Würselen. 2015 war man im reizvollen Piemont unterwegs und war nun in Tschechien, nachdem man im Mai bereits eine Tagesfahrt nach Straßburg unternommen hatte. Eine stolze Bilanz, die es allemal verdient, wenn auch in reduzierter Form, fortgeschrieben zu werden. SPD 60 plus Kampfstenogramm Foto: Mi. Schmitt SPD-Ortsverein Wir sind immer ansprechbar Vor jeder Fraktionssitzung nehmen wir uns Zeit für Anliegen der Laudenbacher Bürgerinnen und Bürger. Auch außerhalb dieser Sitzungen sind wir für Sie zu erreichen: Bianca Rau, Tel.: 06201-2622546 Dieter Ehle, Tel.: 06201-42792 E- Mail: Vorstand @spd-laudenbach.de Alle Termine erfahren Sie über unsere Homepage: www.spd-laudenbach.de, über das Gemeindeblatt, die Tagespresse der Weinheimer Nachrichten oder bei Facebook. SPD-Ortsverein hat in 32 Reisen Deutschland und Europa erkundet Fortsetzung des Berichts der letzten Woche Fast auf den Tag genau 50 Jahre nach dem deutschen Überfall auf Polen startete der Ortsverein eine Unternehmung, die immer einen herausragenden Stellenwert behalten wird. In 14 Tagen bereiste man Polen, die damalige UdSSR und Finnland und brachte dabei Krieg wie auch Aussöhnung in Erinnerung. 1990 war der Ortsverein einen Tag in Bonn und dann Gast im „roten Wien“. Im Jahr des 90-jährigen Jubiläums war Rom das Ziel und die Begegnung mit dem Papst war – unabhängig vom Glauben – für die Reiseteilnehmer ein einmaliges Erlebnis. Ein Jahr später stand eine Rundreise durch die neuen Bundesländer von Nord bis Süd an und hier gab es ein Informationsgespräch mit der leider viel zu früh verstorbenen Ministerin Dr. Regine Hildebrandt. im folgenden Jahr waren die Niederlande das Ziel, wo Herbert Bangert aufgrund seiner familiären Beziehungen ein besonderes Programm bieten konnte. Herausragende Ziele der folgenden Skandinavienrundreise waren die Hauptstädte Kopenhagen, Stockholm und Oslo sowie die Olympiastadt Lillehammer. Budapest und Prag waren die folgenden Ziele, bevor man im Land blieb und an der Waterkant Hamburg und Kiel besuchte. 1998 bereiste man England, Schottland und Wales und stieß in London zu einer Reisegruppe des Singvereins 1870, um gemeinsam in der Royal Albert Hall ein Chorkonzert der 1000 Stimmen zu genießen. Frankreich, Spanien und Portugal wurden ein Jahr später angesteuert und hier wurden insgesamt 5.200 Kilometer Landweg zurückgelegt. Im neuen Jahrtausend war man gleich zeimal unterwegs. Zunächst besuchte man die Weltausstellung „Expo“ in Hannover und im Herbst wurde Griechenland besucht. Zum 100-jährigen Jubiläum des Ortsvereins war man zu Gast in der Bundeshauptstadt Berlin und traf dort mit dem Parteivorsitzenden Franz Müntefering zusammen, der als Schirmherr des Jubiläums auch einen Besuch in Laudenbach ankündigte und diesen auch realisierte. Die reizvollen Landschaften von Cornwall und die norddeutsche Metropole Bremen waren die nächsten Ziele. 2004 war es dann die Toskana, ein Jahr später Slowenien, dann Irland und 2007 das Baltikum mit Litauen, Lettland und Estland, die Die neue SPD-Ortsvereinsvorsitzende Bianca Rau und die Gründungsvorsitzende Christel Masseck bei der AG 60plus Volles Haus hatte die Arbeitsgemeinschaft 60plus innerhalb des SPD-Ortsvereins bei ihrem ersten Treffen nach der Sommerpause, zu dem Sprecher Herbert Bangert sowohl die neu gewählte Vorsitzende des Ortsvereins, Bianca Rau, als auch die Gründungsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Christel Masseck, begrüßen konnte. Bangert gab zunächst einen Rückblick über die Aktivitäten seit dem letzen Treffen am 6. Juni mit zwei Exkursionen und einer gemeinsamen Veranstaltung mit dem Ortsverein zum Thema „Kriminalitätsentwicklung“. Er habe Bianca Rau gebeten, ihre Vorstellungen zur neuen Ausrichtung der Ortsvereinsarbeit in dieser Runde zu vermitteln, die auch auf den Ergebnissen einer Mitgliederbefragung beruhten. Mit Christel Masseck sei besprochen, die politische Arbeit der SPD in ihrer neuen Heimatstadt Würselen vorzustellen. Bianca Rau stellte sich den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft persönlich vor und sah es als eines ihrer Ziele, auch jüngere Menschen für den Ortsverein zu gewinnen, ohne allerdings auf die Erfahrung und Mitarbeit der erfahrenen Genossinnen und Genossen verzichten zu wollen. Der Ortsverein habe schon in der Vergangenheit sehr gute Arbeit geleistet und gerade die Arbeitsgemeinschaft 60 plus sei ein wichtiger Aktivposten. Als wesentliche Änderung der künftigen Ausrichtung kündigte sie eine verstärkte Hinwendung zu politischen Themenstellungen an. Hierbei strebe sie auch an, dass der Vorstand noch stärker als bisher Themen der Gemeindeentwicklung bespreche und in die Kommunalpolitik einwirke, indem man Anregungen an die Gemeinderatsfraktion weitergebe. Nach einer intensiven Diskussionsrunde sicherte Bangert Rau die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft zu und wünschte den angestrebten Erfolg, aber auch Freude in dem übernommenen wichtigen Amt. Christel Masseck stellte den SPD-Stadtverband und die Stadtteilgliederungen in Würselen vor. Die große Persönlichkeit in Würselen sei Martin Schulz, der vor seiner großen europapolitischen Karriere Bürgermeister in Würselen gewesen sei und damit die Interessen der Kommunen aus eigener Erfahrung bestens kenne. Sie sei Schulz wiederholt begegnet und sei fasziniert von der Bodenständigkeit und Heimatverbundenheit einerseits und dem Blick auf Europa und das Weltgeschehen andererseits. Die Arbeitsgemeinschaft 60plus agiere in Würselen weniger politisch, als mehr in Richtung Altenbetreuung mit Kaffeenachmittagen und Ausflügen, ähnlich wie das in Laudenbach die Arbeiterwohlfahrt anbiete. TIPPS für unsere Autoren Nutzer von Artikelstar müssen die Rechte an Bild/Text besitzen! Bitte verwenden Sie niemals ungefragt geistiges Eigentum Dritter. Auch von mündlichen Zusagen raten wir ab. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich vorab die Rechte für „Zweitverwertungen“, egal ob Text oder Bild, vom Urheber schriftlich einholen. Für alle Medien, in denen die Inhalte erscheinen sollen. Tipp Nr. 7 20 | Aus den Vereinen Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Fitness Event mit Christine und Nina Turngemeinde Laudenbach TGL-Abt. Gesundheitssport !!! Die neuen Kurse beginnen im September!!! Functional + Core Fitness ist ein Dauerangebot, hier kann man ohne Voranmeldung, einfach mal mitmachen und reinschnuppern. Auch in den anderen Kursen darf die 1. Stunde zum Schnuppern besucht werden. Alle Kurse Þnden im 2. OG des TG-Turms statt. Wegen der Bezuschussung durch die Krankenkassen müssen einige Kurse neue Namen bekommen. RŸckenFit hei§t ãPrŠventives HaltungstrainingÒ und RŸcken und Gelenke heißt „Präventiv Aktiv“. Die Kursinhalte bleiben gleich. Anmeldung: direkt bei den Übungsleiterinnen oder über Þ[email protected] Johanna Kury-Eberhard Tel.: 06251-587122 [email protected] RŸckenFit fŸr Senioren Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr ab 13. Sept. 2016 RŸckenFit Dienstag 18:30 - 19:45 Uhr ab 13. Sept. 2016 RŸckenFit Dienstag 19:45 - 21:00 Uhr ab 13. Sept. 2016 Christine Noe-Knust Tel.: 06201-4709003 christine-Þ[email protected] RŸckenFit Dienstag 10:45 - 11:45 Uhr ab 13. Sept. 2016 RŸcken plus Gelenke Mittwoch 08:45 - 09:45 Uhr ab 14. Sept.. 2016 Functional+Core Fitness Freitag 09:30 - 10:45 Uhr Dauerangebot Marga Spinner Hatha Yoga Tel.: 06252-6413 Mittwoch [email protected] 19:30 - 21:00 Uhr ab 14. Sept. 2016 Antonia Knust Deepwork Tel.: 06201-4709003 Mittwoch 18:30 - 19:30 Uhr ab 14. Sept. 2016 Tina Schršder Tel.: 06201-875638 [email protected] Babygymnastik Dienstag 09:30-10:30 Uhr ab 27. Sept. 2016 Alter ca. 4-8 Monate 5 Wochen-Kurs Erna Symanzig Tel.: 06201-71822 [email protected] Pilates und Faszien Dienstag 9:30-10:45 Uhr ab 20. Sept. 2016 Fit und Gesund Donnerstag 16:45-17:45 Uhr ab 22. September Beckenboden die Kraft, die aus der Mitte kommt entdecke den Beckenboden für mehr Spannkraft, Geschmeidigkeit, Vitalität und Tatkraft im Alltag. Sind wir hier fest und sicher, werden die inneren, umgebenden Organe gehalten und die Wirbelsäule stabilisiert In unserem Intensivkurs lernen wir die Welt des Beckenbodens kennen und nutzen. Beginn am 04.10.2016 Termin Dienstags, 14.30-15.30 Uhr im TG Turm, 2.OG Trainerin: Christine Noe-Knust Anmelden und Information unter 0176/99800692 oder [email protected] Foto: Ch. Noe-Knust Viel Spaß und Motivation hatten alle Teilnehmerinnen beim FitnessEvent mit Christine und Nina am 20. Sept. 2016 in der TG-Halle. Danke an alle, die dabei waren und die uns unterstützt haben. Im nächsten Frühjahr gibt es eine Wiederholung. TGL-Abt. Handball Handball in der Bergstraßenhalle am So, 02.10.2016 16.30 h: TG Laudenbach Herren 2 – TV Brühl 2 18.30 h: TG Laudenbach Herren – TV Brühl Deutlicher 28:20-Auswärtssieg der TG Laudenbach bei der HG Oftersheim/Schwetzingen 3 Im ersten Auswärtsspiel traf die TG Laudenbach am frühen Samstagabend auf die HG Oftersheim/ Schwetzingen 3, die in der laufenden Saison noch kein Spiel absolviert hat. Der Umstand, dass die HG auf Grund des rege durchgeführten Austauschs von Spielern aus anderen Klassen des Öfteren ihr „Gesicht“ wechselt, machte eine Einschätzung ebenfalls nur schwer möglich. Trainer Habermaier musste zudem auf die verhinderten Fischer, Hacker, Buchner und Teurer verzichten, so dass die Laudenbacher mit eher gemischten Gefühlen ans Werk gingen. Den Umständen zum Trotz erwischte die TGL den besseren Start und ging schnell mit 3:0 in Führung. Die Gastgeber taten sich gegen die gut gestaffelte Laudenbacher Abwehr schwer und bemühten sich teilweise minutenlang diese zu knacken. Da an diesem Wochenende anscheinend in Schwetzingen „Bapp“ (Harz) im Sonderangebot war, machten die Gastgeber davon auch redlich Gebrauch und schmierten den Ball dermaßen ein, dass er bei Berührung des Bodens ganze 10cm weit rollte. Auf Laudenbacher Seite hagelte es entsprechend technische Fehler und freie Bälle wurden teilweise auf kuriose Art am Tor vorbeigeworfen. Der Großteil der gastgebenden Mannschaft tat sich mit der „Klebekanone“ jedoch ebenfalls schwer, so dass sich die TGL in einem sehr holprigen Spiel bis zur 15. Minute auf 8:4 absetzen konnte. Die HG kam über Krumm von der halbrechten Position zu Torerfolgen und holte bis zum 8:6 auf. Laudenbach zündete nun den Turbo und schoss vor allem durch erfolgreich abgeschlossene Schnellangriffe bis zur Halbzeit eine komfortable 14:8-Führung heraus. Vom Halbzeitergebnis beflügelt machte die TGL zu Beginn der zweiten Hälfte klar, dass sie in diesem Spiel nichts mehr anbrennen lassen würde. Die HG warf noch einmal alle Kräfte nach vorne, aber die Abwehr der TGL stand sicher und das Angriffsspiel wurde nun auch flüssiger. Die sich bietenden Lücken der gegnerischen Abwehr wurden konsequent ausgenutzt und von nahezu allen Positionen schlossen die Laudenbacher Angreifer erfolgreich ab. Beim 22:15 nach 45 Minuten war das Spiel entschieden. In den restlichen 15 Minuten hielt die TGL den Gegner gekonnt auf Distanz und gewann in einem fairen Spiel am Ende verdient mit 28:20. Am kommenden Sonntag um 18.30 Uhr empfängt die TGL in eigener Halle den als Aufstiegsgeheimtipp gehandelten TV Brühl. TG Laudenbach: L. Hähnel, Schupp (1), Vela, Volk (3), Stangenberg, Pittner (4), Wilkening (2), Nischwitz (8/2) Amelung (1), Woitas, Boppel (1), J. Hähnel (3), Jumic (4/2), Sattler (1). Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 TGL-Abt. Tanz, Ballett und Aerobic Party statt Sport ! Zumba Fitness – ein Erlebnis der besonderen Art Spass und Leichtigkeit sind in dieser Stunde garantiert – ein Workout für pure Lebensfreude Jeder kann mitmachen, egal auf welchen Fitnesslevel Du Dich befindest. Das Workout basiert auf „Fun and easy to do“. Für ZUMBA® muss man nicht tanzen können. Das Wichtigste ist, sich zu der Musik zu bewegen und Spaß daran zu haben. Komm einfach vorbei, zu einem der angebotenen Zumba® FitnessKurse und lass Dich von den heißen lateinamerikanischen Rhythmen anstecken. 10 Wochen Kurse: Zumba Fitness 28.09.2016 Mittwoch 20.00 bis 21.00 Uhr (Trainerin: Erna Symanzig 06201/71822 Trainingsort: Kath. Gemeindezentrum Laudenbach) Zumba Fitness 19.09.2016 Montag 18.15 bis 19.15 Uhr (Trainerin: Erna Symanzig 06201/71822 Trainingsort: TG Halle Elekerstrasse in Laudenbach) Zumba Fitness 05. 10. 2016 Mittwoch 10.00 bis 11.00 Uhr (Trainerin: Tina Schröder 06201/ 875638 Trainingsort: TG Turm 1. OG Elekerstrasse in Laudenbach) Kinder Zumba 10. 10. 2016 Montag 15.30 bis 16.15 Uhr (Trainerin: Tina Schröder 06201/875638 Trainingsort: TG Turm 1. OG Elekerstrasse in Laudenbach) Aus den Vereinen | 21 im „Zwei-gegen-Zwei-System“ gespielt. Dabei belegten die Laudenbacher Lara Hollmann und Jonathan Thomas einen tollen zweiten Platz in der Gesamtwertung. Für die jungen Nachwuchsvolleyballer wird ein solcher Spieltag mit einer abgewandelten Spielform durchgeführt. So versuchen die Kinder den ersten Aufschlag von oben und dürfen dann, falls dies nicht klappt, den zweiten Ball einwerfen. Nach der Ballannahme darf der Ball anschließend von einem Mitspieler gefangen und weitergespielt werden, ehe er wieder über das Netz befördert werden muss. Damit kommt schon bei den Jüngsten ein Spielfluss zustande. Alle Kinder freuten sich über ihren ersten Einsatz und hatten als Preis ein T-Shirt der Verbandsjugend im Gepäck. TG Laudenbach: Jana Herrn, Lara Hollmann, Maja Hollmann, Jonathan Thomas, Erik Weber. Am kommenden Samstag freut sich die von Wolf Blecher trainierte männliche U13 auf ihre Premiere in der Bergstraßenhalle. Ab 10 Uhr sind die Teams aus Bühl, Karlsruhe und Heidelberg zu Gast. TGL-Abt. Wandern TG Laudenbach 26. September 2016 Wanderabteilung An alle Wanderfreunde Einladung zur Wanderung am Sonntag, den 02.10.2016 Von Reisen ins Schannenbacher Tal Vom Bahnhof in Reisen wandern wir auf dem europäischen Fernwanderweg in Richtung Süden bis nach Ober-Liebersbach. Nun wechseln wir die Richtung und gehen nach Westen zur Schannenbacher Höhe. Es geht nun abwärts zum Teichfest der „Finstertäler Naturfreunde“ wo unsere Wanderung endet. Touren-Profil Strecke: 7 km Dauer: 02:00 h Treffpunkt: 09:30 Uhr Bahnhof Laudenbach Gäste sind bei der TG-Wanderabteilung immer herzlich willkommen. Unsere Wanderungen finden bei jedem Wetter statt. Mit freundlichem Gruß K.-H. Schüßler Wir freuen uns auf Dich! TGL-Tischtennis TGL-Abt. Volleyball TGL-Nachwuchsvolleyballer halten bei der Premiere gut mit Saisonauftakt für Laudenbachs weibliche U18 und die „Minis“ der U12 (rp) Erstmals seit mehr als elf Jahren hat die Volleyballabteilung der TG Laudenbach wieder Jugendmannschaften für den Spielbetrieb des Nordbadischen Volleyballverbandes (NVV) gemeldet. Dabei präsentierten sich die von Ann-Kathrin Bisdorf und Sebastian Minden betreuten Mädchen der U18 bei ihrer Premiere in Karlsruhe vor allem im ersten Spiel gegen die SG Flehingen-Diefenbach als ebenbürtiger Gegner und hatten dabei viel Spaß. Ein ums andere Mal konnte die TGL mit gutem Stellungsspiel und großem Einsatz herausgespielte Punktgewinne bejubeln. So stand Laudenbach auch dank einiger Aufschlagserien dicht vor dem Gewinn des Auftaktsatzes, vergab aber nach einem 20:23-Rückstand trotz erfolgreicher Aufholjagd einen Satzball. Am Ende verlor die TGL zwar mit 0:2 (25:27,15:25) Sätzen, durfte mit der gezeigten Leistung aber dennoch sehr zufrieden sein. Im zweiten Spiel gegen den gastgebenden SSC Karlsruhe wollten dem jungen Team nur noch phasenweise gute Aktionen gelingen. Vor allem die starken Aufschläge einiger Spielerinnen des SSC sorgten für Probleme bei der Annahme und führten letztlich zur klaren 0:2 (11:25,10:25)-Niederlage. Das eigentlich angesetzte dritte Spiel der TGL hatte der SV Ladenburg tags zuvor abgesagt. Den nächsten Spieltag bestreiten die TGL-Mädchen, die auch als Schiedsrichter beim 2:1-Erfolg der SG Flehingen-Diefenbach gegen den SSC Karlsruhe einen souveränen Eindruck machten, am 12.November. TG Laudenbach: Annika Braasch, Helena Dannenberg, Jana Großkurth, Michelle Jarke, Paula Jüllich, Sophia Kraft, Lena Peter, Tabea Prisslinger, Alina Strohmayr, Beste Türkay. Am ersten Spieltag der U12 in Heidelberg wurden fünf Kinder der TGL von Christina Röder betreut. In den ersten beiden Stunden fand eine von Trainern des nordbadischen Jugendkaders organisierte gemeinsame Übungseinheit statt, im Anschluss wurde ein Turnier Das Oktoberfest zählt zu den wohl bekanntesten und beliebtesten Festen in Deutschland, und auch in Laudenbach bricht pünktlich Anfang Oktober wieder das Wiesnfieber aus. Am Samstag den 08.10.2016 ist es endlich wieder so weit, wie in den vergangenen Jahren auch, veranstaltet die Tischtennisabteilung der TG Laudenbach ein zünftiges Oktoberfest im Zelt der TG-Halle, Elekerstr. in Laudenbach. Mit viel Liebe zum Detail wird die Stimmung und Atmosphäre des „großen Oktoberfestes“ nach Laudenbach gebracht. Die Mitglieder der Tischtennisabteilung geben den ganzen Abend Vollgas, um ihren Besuchern ein tolles Fest und einen unvergesslichen Abend zu bereiten. Bei Livemusik mit Musik-Tom, können bayrisch deftige Spezialitäten wie knusprige Schweinshaxe und leckere Weißwürste im Festzelt genossen werden. Und natürlich darf eins nicht fehlen, eine Maß Oktoberfestbier, frisch gezapft vom Fass. Ab 17.00 Uhr sind alle denen der Weg nach München zur Wiesn zu weit ist herzlich eingeladen. In unserem Festzelt kocht die Simmung denn: „O Zapft is! und a Gaudi “ VdK Ortsverband Laudenbach Traditionelles Herbsttreffen am 14. Oktober 2016 in der Straußwirtschaft Wind Auch in diesem Jahr lädt der Sozialverband VdK, Ortsverband Laudenbach, wiederum zum traditionellen Herbsttreffen in die Straußwirtschaft „Wind“ ein. Die Verantwortlichen freuen sich ab 17 Uhr alle Mitglieder und Freunde sowie alle Mitbürger, die an der Verbandsarbeit Interesse zeigen, begrüßen zu können. Aus organisatorischen Gründen wird um Voranmeldung gebeten. Anmeldungen nehmen Irmgard und Heinz Krastel (Tel.06201 41211) sowie alle Mitglieder des Vorstands gerne entgegen. Der Vorstand freut sich auf regen Besuch! 22 | Was sonst noch interessiert Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39 Weitere VdK-Termine 2016 Zug ab Karlsruhe, Unterkunft, Betreuung, Verpflegung, Programm und Reitunterricht. Ein Antrag auf Zuschuss kann gestellt werden. Infos und Anmeldung unter: Naturfreundejugend Baden; Alte Weingartener Str. 37; 76227 Karlsruhe; Tel. 0721/405097; [email protected] oder im Internet: www.naturfreundejugendbaden.de. Bilder gibt es auf dieser Homepage. 20.11.16 11.12.16 VdK-Jahresabschlussfeier im Restaurant „Bergstraßenhalle“ Vereinsübergreifende Weihnachtsfeier TG-AWO-VdK Sonnberg-Schule Bei Interesse an einer Mitgliedschaft oder bei Beratungsbedarf können Sie gerne unseren 1. Vorsitzenden Rolf Haupt unter der Telefonnummer 41205 ansprechen. Terminkalender der Arbeitsgemeinschaft Laudenbacher Vereine ALV-Terminkalender 30.09.2016 – 09.10.2016 04.10.: Kath. Kirchengemeinde, Seniorennachmittag, 14:30 Uhr Bartholomäus-Saal 06.10.: AWO, offener Seniorentreff mit Kaffee und Kuchen, 14:00 Uhr Georg-Bickel-Haus 08.10.: Turngemeinde, Oktoberfest, 17:00 Uhr TG-Zelt 08.-09.10.: Kleintierzuchtverein, 22. Nordbadische Stämmeschau, Ausstellungshalle 08.10.: DRK Ortsverein, Altkleiderabholung 09.10.: Kath. Kirchengemeinde, Gemeindefest, Kath. Gemeindezentrum Was sonst noch interessiert Naturfreundejugend Baden Herbstferien noch nicht verplant? Es gibt noch freie Plätze auf der Heu-Reit-Herbstfreizeit der Naturfreundejugend Baden Für alle Kinder zwischen 7 und 11 Jahren bietet die Naturfreundejugend Baden vom 30.10. bis zum 04.11.16 eine Kinderfreizeit auf dem Bauernhof „Hasenhof“ in Hornberg im Schwarzwald an. Dort gibt es Pferde, Lamas, Hasen, Katzen und Meerschweinchen. Auf dem Programm stehen Reiten im Gelände oder auf dem Reitplatz, Besuch der Sommerrodelbahn, Basteln und die Aktion Umweltdetektiv. Übernachtet wird im Heu im eigenen Schlafsack in kuscheligen Heukammern. Die Kosten belaufen sich auf 244 € für Mitglieder und 289 € für Nichtmitglieder der Naturfreunde. Darin enthalten sind Anreise mit dem Impressum Mitteilungsblatt der Gemeinde Laudenbach – Amtsblatt der Gemeinde Laudenbach – Herausgeber: Gemeinde Laudenbach/ Bergstraße, Tel. 06201 7002-0 Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Lenz oder Vertreter im Amt. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Hauptamtsleiter Jürgen Probst Verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot Druck und Verlag: Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0 Internet: www.nussbaum-slr.de Nachhaltigkeit Papier Das eingesetzte Papier ist aus deutscher Produktion (Augsburg/Bayern). Es besteht zu 50 % aus Altpapier. Der verwendete Holzschliff wird aus Durchforstungsholz von nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen. Anzeigenberatung: K. Nussbaum Vertriebs GmbH, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0, Internet: www.knvertrieb.de Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1, 68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30, E-Mail: [email protected] Abonnement: www.nussbaum-lesen.de Zusteller: www.gsvertrieb.de Kündigung des Abonnements nur zum Halbjahresende möglich. Einzelversand nur gegen Bezahlung der halbjährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Redaktionsschluss: Dienstag Bildnachweise: © Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin. Energie Wir verwenden zu 100 % zertifizierten Strom aus Wasserkraft und vermeiden damit Umweltauswirkungen – keine CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall. Mehr Informationen: www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie – Anzeigen – Royales Stelldichein Über 140 gekrönte Häupter zum Hoheitentreffen in Schwetzingen erwartet Bühne für das Hoheitentreffen: das Schwetzinger Rokokotheater Foto: ZMRN / Tobias Schwerdt Seit Kurzem erstrahlt das Schwetzinger Schloss wieder in seiner vollen Pracht. Beim 3. Hoheitentreffen RheinNeckar kehrt am 1. Oktober royales Flair zurück in die einstige Sommerresidenz der Kurpfälzer Kurfürsten. Über 140 gekrönte Häupter aus Nordbaden, Südhessen und der Pfalz haben sich angekündigt: Apfel-, Blüten- oder Zwiebelköniginnen gehören ebenso dazu wie Weinprinzessinnen aus den vier Anbaugebieten der Region oder Tollitäten der fünften Jahreszeit. Erstmals können auch Einwohner der Region dem „adligen Stelldichein“ im Rokokotheater beiwohnen, in dessen Rahmen die neue Schwetzinger Spargelkönigin Janine I. inthronisiert wird. Eintrittskarten zu 10 Euro (ermäßigt 6 Euro) sind an der Schlosskasse erhältlich. Am frühen Nachmittag (13.30 Uhr) zieht der illustre Tross vom Schloss durch die Innenstadt zu den Kleinen Planken, wo vor dem Lutherhaus das Finale steigt. Eingebettet ist das 3. Hoheitentreffen in den „Schwetzinger Herbst“, der thematisch passend unter dem Motto „Kings & Queens“ steht und mit einem attraktiven Programm aufwartet. Wichtige Informationen des Verlags In Kalenderwoche 40 findet die Verteilung des Mitteilungsblattes der Gemeinde Laudenbach am Samstag statt Sehr geehrte Abonnentinnen, sehr geehrte Abonnenten, sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Verteilung des Mitteilungsblattes der Gemeinde Laudenbach wird in Kalenderwoche 40 auf Grund des Feiertages (Tag der Deutschen Einheit) am Samstag, 8. Oktober 2016, stattfinden. Wir bitten um Beachtung. www.nussbaum-slr.de St. Leon-Rot GmbH & Co. KG Mitteilungsblatt Laudenbach · Anzeigen 30. September 2016 · Nr. 39 Verlosungen Jeden Monat 20x2 Tickets für den Heidelberger Zoo Tiergarten Heidelberg GmbH Monatliche Auslosung von April bis Oktober 2016 Jetzt profitieren mit der NUSSBAUMCARD 2x2 Tickets für TSG 1899 Hoffenheim vs. Hertha BSC Veranstaltungstermin: 30.10.2016, 15.30 Uhr WIRSOL Rhein-Neckar-Arena Teilnahmeschluss: Sonntag,18.09.2016 Jetzt teilnehmen unter www.VorteilePlus.de/Verlosungen Technoseum Mannheim 2 € Nachlass auf den Eintrittspreis Museumsstraße 1, 68165 Mannheim Und so funktioniert’s: Durch das Vorzeigen der NUSSBAUMCARD bei den teilnehmenden Partnern kann bei Anlässen aller Art gespart werden: Von Freizeit- und Wellness-Einrichtungen über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielem mehr! 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Sofern nicht anders angegeben gilt der Vorteil nur für den Karteninhaber und nicht für Begleitpersonen. Dies ist ein Angebot der Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG. Fragen beantwortet Ihnen gerne die G.S. Vertriebs GmbH unter Tel. 06227 35828-30 [email protected] Fit plus – Fitness-Studio 50 % Nachlass auf die Anmeldegebühr Industriestraße 16, 68542 Heddesheim Viele weitere Vorteile und Partner finden Sie auf www.VorteilePlus.de Sie sind Unternehmer und haben Interesse an einer Partnerschaft? Schreiben Sie uns doch eine E-Mail an [email protected] Schlemmerblock.de 50 % Rabatt auf den aktuellen und neuen „Schlemmerblock“ ohne Versandkosten VMG Vertriebs-Marketing Gesellschaft mbH, www.schlemmerblock.de, Bestellhotline: 0800 85 85 085 (kostenlos aus dem dt. 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Oktober 2016 11.00-19.00 Uhr, Innenstadt, Sinsheim TICKETS BUCHEN für Event-Highlights Konzert: „Blechschaden“, Blechbläser der Münchner Philharmoniker 03.10.2016, 20:00 Uhr Stadthalle, Speyer Robbie Williams Coverband Supreme RW 15.10.2016, 20:30 Uhr Alte Wollfabrik, Schwetzingen Laith Al-Deen „wieder unterwegs“ 03.10.2016, 19:00 Uhr Capitol, Mannheim aldeen1000 Comedy: Ole Lehmann 15.10.2016, 20:00 Uhr Capitol, Mannheim Konstantin Wecker Revolution! 03.10.2016, 19:00 Uhr Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg wecker1001 Theater: Nathan der Weise 19.10.2016, 19:30 Uhr Marquerre-Saal, Heidelberg Götz Alsmann & Band Broadway 20.10.2016, 20:00 Uhr Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg Kabarett: Django Asül „Letzte Patrone“ 08.10.2016, 20:00 Uhr Karlstorbahnhof, Heidelberg Comedy: Jörg Knör - FILOU 22.10.2016, 20:00 Uhr Alte Wollfabrik, Schwetzingen Kabarett: Arnim Töpel 12.10.2016, 20:00 Uhr Gemeindebücherei, Nußloch Theater: Hexenjagd Stück von Arthur Miller 22.10.2016, 19:30 Uhr Marquerre-Saal, Heidelberg knör1000 Christian CHAKO Habekost „de Weeschwie‘sch-MÄN“ 13.10.2016, 20:00 Uhr, Capitol, Mannheim Comedy: Sissi Perlinger 13.10.2016, 20:00 Uhr Festhalle, Brühl 21. bsi 31. Oktober 2016 Festplatz, Speyer Theater: Tschick 27.10.2016, 20:00 Uhr Zwinger 1, Heidelberg Tommy Emmanuel 27.10.2016, 20:00 Uhr Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg Profitieren mit der NussbaumCard Profitieren Sie mit der NussbaumCard bei Anlässen aller Art: von Freizeit- und Wellness-Einrichtungen über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielen mehr! Alle teilnehmenden Partner finden Sie auf www.VorteilePlus.de Jörg Knör - FILOU! Samstag, 22. Oktober 2016, 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Alte Wollfabrik, Schwetzingen Ticketpreis: ab 27,40 € knör1000 JETZT TICKETS BUCHEN! Christian Chako Habekost Samstag, 29. Oktober 2016, 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Pfalzbau, Ludwigshafen Ticketpreis: ab 29,35 € chako1001 JETZT TICKETS BUCHEN! Beginner Donnerstag, 10. November 2016, 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Maimarkt Club, Mannheim Ticketpreis: ab 35,80 € beginner1000 JETZT TICKETS BUCHEN! Arnim Töpel - nur für kurze Zeit Freitag, 11. November 2016, 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Schatzkistl, Mannheim Ticketpreis: ab 21,50 € töpel1003 JETZT TICKETS BUCHEN! Midge Ure - Something for Everything Tour Dienstag, 29. November 2016, 20:00 Uhr Veranstaltungsort: MS Connexion, Mannheim Ticketpreis: ab 34,95 € midgeure1000 JETZT TICKETS BUCHEN! Nico Semsrott Donnerstag, 1. Dezember 2016, 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Musik-Kabarett Schatzkistl, Mannheim Ticketpreis: ab 21,50 € semsrott1002 JETZT TICKETS BUCHEN! Sportfreunde Stiller Freitag, 16. Dezember 2016, 20:00 Uhr Veranstaltungsort: Maimarkt Club, Mannheim Ticketpreis: ab 34,00 € stiller JETZT TICKETS BUCHEN! So buchen Sie Ihr Ticket ( ) Für diese und viele weitere Veranstaltungen können Sie schnell und bequem online Tickets auf Lokalmatador.de buchen. Geben Sie einfach den angegebenen Webcode auf der Startseite von www.lokalmatador.de ein und Sie gelangen direkt zur Veranstaltung. Diese und viele weitere Events finden Sie auf www.lokalmatador.de/events Ein Angebot der Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29 • 68789 St. Leon-Rot Tickets powered by EVENTS im Oktober 2016 Herbstmesse Mitteilungsblatt Laudenbach · Anzeigen 30. September 2016 · Nr. 39 Fenster und Haustüren Neubau + Altbau direkt vom Hersteller VKB Zwingenberg Hauptstr. 17 Burghardt Albrecht 0152 / 22717668 [email protected] Für unseren Lebensmittel- und Getränkemarkt stellen wir ein: Ein sicheres Gefühl Heka Quadro Save www.rhein-neckar-kreis.de Freizeit Klimaschutz Bildung Kultur Kfz-Zulassung 1 engagierte/-r Verkäufer/-in – Jungkaufmann in Vollzeit Ihre Aufgaben: - ansprechende Warenpräsentation - aktives Verkaufen und Bedienen unserer Kunden - Bedienung der Kasse - Kundenberatung - Lagerhaltung - Warenannahme, Warennachschub, Leergutentsorgung - verschiedene Aufgaben im gesamten Tagesgeschäft Ihr Profil: - Ausbildung im Lebensmitteleinzelhandel bzw. Erfahrung im Lebensmittel- bzw. Getränkehandel - selbstständiges Arbeiten - flexibel und belastbar - Spaß im Verkauf und Umgang mit unseren Kunden - motiviert und zuverlässig - kaufm. Grundkenntnisse Wunschkennzeichen Einem einsatzfreudigen und engagierten Mitarbeiter bieten wir ein hohes Maß an Selbstständigkeit, abwechselungsreiche Tätigkeiten, leistungsorientierte Verdienstmöglichkeiten, einschl. Sozialleistungen, ein gutes Betriebsklima und einen sicheren Arbeitsplatz. Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an: Wirtschaft Kreistag EDEKA aktiv-markt, z. Hd. Herrn Knoch Marktstr. 75-77 • 68789 St. Leon-Rot • Telefon 06227 52266 Formulare Behörden Zu einer Bewerbung gehören immer Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse. Besuchen Sie unser neues Internet-Portal www.rhein-neckar-kreis.de Produkte in den schönsten Farben und Formen. Blank Home ist ein erfolgreich expandierendes Lifestyle-Label aus Berlin. Schönes rund um Bett & Bad ist unsere Leidenschaft. 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September 2016 · Mitteilungsblatt Laudenbach IMMOBILIEN – MIETEN 1- bis 2-ZKB-Wohnungen für einen Fensterbauer in Hemsbach und eine Studentin in Weinheim. [email protected] • Tel. 06201 57138 Wir suchen VERSCHIEDENES A Achtung! Werfen Sie Altes nicht weg, chtung! sondern machen Sie Altes zu Barem! Seriöser Privatsammler aus Heidelberg Anzeigen kauft alte Musikinstrumente, Porzellan, Bernstein, Nähmaschinen/Schreibmaschinen, Ferngläser, Blechspielzeug, Puppen, Münzen, Bronzefiguren, Zinn, Teppiche, alte Pelze, antiken Schmuck/Armbanduhren, alte Kronleuchter, Orden, alte Militaria, alte Bilder, alte Gläser, alte Fotoapparate; seriöse Abwicklung, Barzahlung, VHS. Freundliche fachliche Beratung durch Hr. Rebstock unter 0152 24726948 Von PRIVAT in Hemsbach, Gottl.-Daimler-Str.: Wunderschöne 3-Zi.-Whg., ca. 80 m² im 3. 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Psychotherapie (HPG) EMDR- und Gestalttherapeut, Hypnosetherapeut, Kinesiologie Nachhilfe in Laudenbach Bachstr. 21a 06201 • 8 46 31 77 Nachhilfe in Hemsbach Bachgasse 90 06201 • 87 87 76 www.deine-persönliche-nachhilfe.de Nachhilfe wie sie sein soll ! Hilfe bei: Depressionen u. Ängsten Seelischen Belastungen u. Traumata Beziehungsfragen u. u Verlusten Burnout u. Mobbing Praxis f. 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Sie sind aufgefordert, optimale Bedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Zusätzlich müssen auf politischer Ebene Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die sozialen Berufe attraktiv gestalten. Neben der Verbesserung der Bedingungen für die Ausbildung und Umschulung müssen die Möglichkeiten der Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland erweitert werden. Hierbei betont der Deutsche Caritasverband, dass die Auswirkungen in den Herkunftsländern zu berücksichtigen sind. Zudem bedarf es einer Verbesserung der Refinanzierung der Dienstleistungen, der Schaffung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und der Erhöhung der Attraktivität der sozialen Berufe. Über die Caritas: Basis für das hohe Niveau der Caritas-Arbeit ist die fachliche Aus- und Fortbildung der beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den bundesweit mehr als 600 Fachschulen und Fachhochschulen der Caritas werden sie für die Arbeit mit Menschen ausgebildet, geschult und weitergebildet. Um ihre Dienste und Angebote zu optimieren und den gestiegenen Anforderungen an eine professionelle Hilfe gerecht zu werden, arbeiten die Einrichtungen der Caritas nach spezifischen Qualitätsstandards. Diese werden ständig weiterentwickelt. Foto: iStockphoto/Thinkstock Quelle: Wort & Bild Verlag „Es liegt mir auf der Zunge“ Wie heißt sie noch mal? Na, diese Schauspielerin aus der Liebesschnulze mit Clark Gable? Das Gehirn klemmt. Mitten im besten Gespräch, peinlich. Diese Art der lingualen Ladehemmung kennt jeder. Die Wissenschaftler haben dafür sogar einen Begriff: Tip-ofthe-Tongue state (TOT) oder Zungenspitzen-Phänomen. Eine frustrierende Sache, aber weitgehend unbedenklich, versichern die Experten. Jedes Wort sei im mentalen Lexikon des Gehirns mehrfach codiert, erklärt Professor Horst M. Müller, der an der Universität Bielefeld den Bereich „Experimentelle Neurolinguistik“ leitet, auf apotheken-umschau. de. Neben der eigentlichen Bedeutung sind unter anderem auch klangliche und grammatische Einzelmerkmale eingetragen. Damit man den gewünschten Begriff parat hat, muss ein Mindestmaß dieser Merkmale aktiviert werden. Reicht die Aktivierung nicht aus, bleibt das Wort auf halbem Wege – gefühlt: auf der Zunge – stecken. Eigennamen von Personen oder Orten sind offenbar besonders anfällig für die gedankliche Ladehemmung. Mit zunehmendem Alter tritt sie häufiger auf – ein normaler Alterungsprozess, versichern Forscher, also kein Grund zur Sorge. Krankhafte Wortfindungsstörungen bewirken, dass in nahezu jeder Äußerung Wörter nicht gefunden, sondern umschrieben werden. Mitteilungsblatt Laudenbach · Anzeigen 30. September 2016 · Nr. 39 – PR-Anzeige – MannheiMer Mess 2016 Größtes Volksfest der region Oktobermess 2016 24.09.2016 bis 09.10.2016 – Neuer Messplatz ca. 50.000 m² Veranstaltungsfläche, ca. 160 Schaustellerbetriebe Öffnungszeiten: So. - Do. 13:00 - 22:00 Uhr Fr., Sa. u. vor Feiertagen 13:00 - 23:00 Uhr Für Jung und Alt gibt es auf der Oktobermess wieder ein attraktives und abwechslungsreiches Programm und ca. 160 Betriebe freuen sich auf Besucher aus der gesamten Region. Schon traditionell bietet die beruhigte Zone am Haupteingang an der Waldhofstraße den ersten Anziehungspunkt, in der Gemütlichkeit und Aufenthaltsqualität die Schwerpunkte für die Besucher setzen. Unter dem neuen Motto „Rothaus-Biergarten“ bildet dieser mit fast 100 m Länge das Herzstück. Mit echtem Grün in Anlehnung an eine Parkanlage außergewöhnlich gestaltet und ohne laute Musik lädt dieser Bereich zum Ausruhen und Verweilen ein. Unterschiedliche Angebote an Speisen und Getränken, Kinderkarussells, Mandelbrennereien und andere Verkaufsgeschäfte runden das Angebot ab. Außerdem wird, wie immer, ein Waren- und Krammarkt mit rund 20 Teilnehmern in die Mannheimer Mess integriert sein. Terminübersicht: Sa., 24.09.2016: Offizielle Eröffnung mit dem traditionellen Fassbieranstich durch Bürgermeister Michael Grötsch Mo., 26.09.2016: Gutscheinaktion Happy Monday mit vielen tollen Vergünstigungen, Gutscheine werden vorab in den Zeitungen „Mannheimer Morgen“, „EXTRA am Samstag“ und im „Mannheimer Wochenblatt“ zu finden sein. Do., 29.09.2016: Familientag der Schausteller mit halben Preisen an den Fahrgeschäften und Sonderangeboten an den Verkaufsgeschäften Fr., 30.09.2016: Feuerwerk Mi., 05.10.2016: Kindernachmittag mit Heimkindern aus dem Stadtgebiet Mannheim Do., 06.10.2016: Familientag der Schausteller mit halben Preisen an den Fahrgeschäften und Sonderangeboten an den Verkaufsgeschäften Fr., 07.10.2016: Feuerwerk EINSTELLUNGSSACHE Eine Informationsveranstaltung des Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis für Arbeitgeber Es erwarten Sie: Vorträge zum Dienstleistungsangebot des Jobcenters Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb Beratung zu Ausbildung und Qualifizierung Kooperationspartner Offener Austausch Leckeres Buffet 11.10.2016 um 17 - 20 Uhr NH Hotel Weinheim Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ihr Jobcenter Weinheim Anzeigen Nr. 39 · 30. September 2016 · Mitteilungsblatt Laudenbach Fr. 30.09. DYNAMO DRESDEN Rollladenprobleme? Fenster klemmt? Z. B. 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Ausnahmen der Verteiltage Landkreis Heilbronn1 Ellhofen bleibt am Freitag Erlenbach bleibt am Freitag Hardthausen bleibt am Freitag Lehrensteinsfeld bleibt am Freitag Untereisesheim bleibt am Freitag Hohenlohekreis1 Eberstadt Forchtenberg Krautheim Neuenstein bleibt am Freitag bleibt am Freitag bleibt am Freitag bleibt am Freitag Neckar-Odenwald-Kreis1 Adelsheim bleibt am Freitag Osterburken bleibt am Freitag Schefflenz bleibt am Freitag Rhein-Neckar-Kreis Angelbachtal bleibt am Donnerstag Sandhausen bleibt am Freitag Schriesheim bleibt am Mittwoch Eine Übersicht des Verbreitungsgebiets von Nussbaum Medien St. Leon-Rot und Nussbaum Medien Bad Friedrichshall finden Sie unter www.nussbaum-mediadaten.de/startseite/verbreitungsgebiet Kooperation | 1Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co.KG Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873-190 Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. 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