Oktoberfest - lokalmatador.de

39
Freitag, 30. September 2016
Turngemeinde
Laudenbach
Die Tischtennis-Abteilung lädt
auch in diesem Jahr wieder ein
zum
Oktoberfest
Am Samstag, 08. Oktober 2016
im Zelt hinter der TG-Halle
Beginn: 17:00 Uhr
Verbringen Sie mit uns ein paar frohe Stunden
bei deftigen Schmankerln süffigem Bier
und stimmungsvoller
Livemusik!
Sie haben
Interesse an einer
Anzeigenschaltung?
06227 / 5449-0
www.nussbaum-slr.de
Foto: nata_vkusidey/iStock/Thinkstock
Wir freuen uns auf ihr Kommen
Bitte beachten Sie:
In der nächsten Woche wird Ihr
Mitteilungsblatt wegen des Feiertags
einen Tag später verteilt!
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG
2 | Notdienste
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Notdienste
Ärztlicher Notdienst
116117
Ärztlicher Notfalldienst Weinheim
06201 19292
Röntgenstraße 1, 69469 Weinheim
Öffnungszeiten: Freitag 19:00 Uhr bis Montag 7:00 Uhr,
Montag, Dienstag, Donnerstag 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr,
Mittwoch, 13:00 Uhr bis Donnerstag 7:00 Uhr
sowie an Feiertagen.
Feuerwehr-Notruf
112
Rettungsdienst-Notruf
112
Krankentransport
19222
Polizei-Notruf
110
Polizeiposten Hemsbach
71207
Stadtwerke Weinheim (Strom) Zentrale
06201/106-0
Störungsdienst –
Strom
06201 106-150
Gas
06201 106-151
Bereitschaftsdienst Gemeinde Laudenbach
0151 57285171
Kreiskrankenhaus Weinheim
890
Kreiskrankenhaus Heppenheim
06252 7010
Ev. Sozialstation „Nördliche Bergstraße“
Ahornstr. 16, Hemsbach
06201 843992-0
Ambulante häusliche Kranken-, Alten- und Familienpflege
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr,
Freitag bis 13.00 Uhr und nach Vereinbarung, außerhalb der
Sprechzeiten und am Wochenende Bandaufzeichnung
Ökumenische Nachbarschaftshilfe und
06201 8439220
Mobiler sozialer Hilfsdienst
in der Ev. Sozialstation Hemsbach
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr und nach
Vereinbarung, außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende Bandaufzeichnung
Kath. Sozialstation Weinheim
68051
Telefonseelsorge Heidelberg
0800 1110111
Dienste der Arbeiterwohlfahrt
im nördlichen Rhein-Neckar-Kreis
Täter-Opfer-Ausgleich
0621 7887733
Kreisjugendwerk
06201 48530
Senioren
06201 4853-202
Sozialpsychiatrie I
06201 4853-411
Barrierefreies Betreutes Wohnen
Therapeutisches Wohnheim
Tages- und Bildungsstätte
Therapiewerkstatt
Sozialpsychiatrie II
06201 4853-381
Sozialpsychiatrischer Dienst
Betreutes Wohnen
Sozialpädagogische Familienhilfe
Soziotherapie
Ambulante Dienste
Ambulanter Pflegedienst
06201 4853-231
Behindertenhilfe
06201 4853-321
Betreutes Wohnen Behinderter
06201 4853-351
Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerenberatung,
sexualpädagogische Prävention Donum vitae Regionalverband HD/Rhein-Neckar e.V.
Friedrichstr. 3, 69117 Heidelberg
06221 4340281
[email protected] | www.donumvitae-hd.de
Kinder- und Jugendtelefon
„Nummer gegen Kummer“
0800 1110333
Elterntelefon
„Nummer gegen Kummer“
0800 1110550
Apothekendienst 30.09. - 07.10.2016
30.09.:
01.10.:
02.10.:
03.10.:
04.10.:
05.10.:
06.10.:
07.10.:
08.10.:
Stern-Apotheke, Weinheim,
Sommergasse 80
Tel.: 592880
Rathaus-Apotheke, Birkenau,
Hauptstr. 62
Tel.: 395300
AVIE LaVie Apotheke am Karlsberg, Weinheim,
Hauptstr. 86
Tel.: 67370
Apotheke am Eichelberg, Weinheim,
Großsachsener Str. 24/4
Tel.: 9594123
Odenwald-Apotheke, Hemsbach,
Gottlieb-Daimler-Str. 4
Tel.: 42343
Antonius-Apotheke, Weinheim,
Hauptstr. 80
Tel.: 66575
Gorxheimertal-Apotheke, Gorxheimertal,
Am Wetzelsberg 1
Tel.: 21371
Geiß´sche Apotheke, Weinheim,
Bahnhofstr. 23
Tel.: 18920
Hebel-Apotheke, Hemsbach,
Giselherstr. 53
Tel.: 73888
Rodenstein-Apotheke, Weinheim,
Bahnhofstr. 11
Tel.: 12375
Apotheke-König, Hemsbach,
Bachgasse 95
Tel.: 71263
Schäfer-Apotheke, Weinheim,
Mannheimer Str. 28
Tel.: 12668
Zahnärztlicher Notfalldienst
im Facharztzentrum Collinistraße 11
im Erdgeschoss links, 68161 Mannheim
(gegenüber dem Theresienkrankenhaus und parallel zur AOK)
Werktags • Nacht
von 19.00 Uhr – 06.00 Uhr
Am Wochenende • Tag und Nacht
von Freitag 19.00 Uhr bis Montag 06.00 Uhr
An gesetzlichen Feiertagen:
auch tagsüber von 06.00 Uhr – 19.00 Uhr
Telefonische Anmeldung für die oben genannten Sprechzeiten
nicht erforderlich
Ärztlicher Notdienst für Kinder und Jugendliche
Notfallpraxis am Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 430, 69120 Heidelberg.
Öffnungszeiten: Mittwoch von 16 bis 22 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag: von 9 bis 22 Uhr.
An den anderen Wochentagen und in den Nachtstunden übernehmen Kinderärzte des Universitätsklinikums Heidelberg den
Dienst. Eltern können ohne Anmeldung in die Klinik kommen.
Tierärztlicher Notdienst Weinheim
01.10. - 03.10.:
Dr. M. Gräber, Brunnweg 1, 69469 Weinheim, Tel. 06201/59111
Anfahrtsplan unter www.tierarzt-weinheim.de;
wir bitten um telefonische Voranmeldung.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Aktuelles
Verabschiedung von Gemeinderätin
Sabine Diehlmann
Gemeinderätin Sabine Diehlmann wurde am 25.05.2014 erstmals in
den Gemeinderat gewählt und gehörte seitdem dem Gremium an.
Da Frau Diehlmann ihren Wohnsitz nach Hemsbach verlegt hat,
kann sie laut Gemeindeordnung nicht länger im Gemeinderat von
Laudenbach verbleiben.
Seit ihrer Wahl in den Gemeinderat war Frau Diehlmann als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Dorfentwicklung tätig. Außerdem gehörte sie als stellvertretendes Mitglied
dem beschließenden Technischen Ausschuss sowie dem Land- und
Forstwirtschaftsausschuss an.
Zudem war Frau Diehlmann ordentliche Vertreterin der Gemeinde
Laudenbach im Vorstand der Volkshochschule Badische Bergstraße
sowie Vertreterin im Schulverband Nördliche Badische Bergstraße.
Für die konstruktive Mitarbeit im Gemeinderat und in den verschiedenen Ausschüssen sagen wir Frau Diehlmann herzlichen Dank.
Aktuelles | 3
Abfallwirtschaft
Informationen zur Abfallwirtschaft
in Laudenbach
Abfalltermine auf einen Blick
Restmüll:
13.10.2016
Biomüll:13.10.2016
Grüne Tonne plus:
20.10.2016
Abfuhr der Glasbox: 03.11.2016
Nur nach Anmeldung,
Tel. 07261/931-310:
Sperrmüll und Altholz:11.10.2016
Alttextilien/Schuhe:10.10.2016
Grünschnitt:13.10.2016
Annahme von Korkabfällen
und Energiesparlampen:
Montag – Donnerstag,
7.00 – 16.00 Uhr
Gemeindebauhof, Laudenbach,
Heinrich-Lanz-Straße 37
Schadstoffsammeltermine:
In diesem Monat findet keine
Schadstoffsammlung statt.
Telefonische Erreichbarkeit der AVR
Die verschiedenen Servicebereiche der AVR Kommunal GmbH
sind wie folgt zu erreichen:
Anmeldung für Abholaufträge
von Sperrmüll, Altholz, Elektrogeräte, Schrott, Grünschnitt sowie
Vollservice:
Tel. 07261/931-310
Privatkundenbereich:
Fragen zur Hausmüllabfuhr
(Gebühren/Bestellung von Abfallbehältern):
Tel. 07261/931-202
Firmenkundenbereich:
Fragen zum Gewerbeabfall (Gebühren und ­Bestellung
von Abfallbehältern im Gewerbebereich):
Tel. 07261/931-395
Fragen zur Grünen Tonne plus (Gewerbe):
Tel. 06221/878-400
Störungen bei der Abfuhr:
Tel. 07261/931-931
Störungen bei der Glasabfuhr: Tel. 0800/66454 36
Abfallberatung allgemein: Tel. 07261/931-510
Wir bitten um Verständnis, dass beispielweise bei der Sperrmüllanmeldung keine Abfallberatung erfolgen kann, und umge­kehrt ist es in keinem anderen Bereich möglich, Abholaufträge anzunehmen. Es ist daher
sinnvoll, den gewünschten Bereich direkt anzuwählen, so dass eine zügige
Bearbeitung des gewünschten Anlie­gens erfolgen kann.
Annahme von Grünschnitt am Gemeindebauhof
Verabschiedung Gemeinderätin
Foto: Gemeinde Laudenbach
Anwohnerinformation
zu Bauarbeiten
Anwohnerinformation
Arbeiten
im
Bereich
der Personenunterführung
Arbeiten im
Bereich
der Personenunterführung
am Bahnhof
zu Bauarbeiten
amLaudenbach
Bahnhof Laudenbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeiten
im Bereich
derdarüber
Personenunterführung
am Bahnhof
hiermit
möchten
wir Sie
informieren, dass
in der Zeit vom
hiermit
möchten2016
wir Sie darüber
informieren, dass bis
in der voraussichtlich
Zeit vom 14. Oktober 201604.
durchgehend
bis
14.Laudenbach
Oktober
durchgehend
November
voraussichtlich 04. November 2016 aufgrund der Bauarbeiten zur Herstellung des Aufzugsschachtes
2016
aufgrund der Bauarbeiten zur Herstellung des Aufzugsschachsowie Verbauarbeiten die Personenunterführung leider gesperrt werden muss.
geehrte
Damen
und
tesSehr
sowie
Verbauarbeiten
die
Personenunterführung
leiderzu gesperrt
Wir
bitten
Sie
für den
o.g.Herren,
Zeitraum die
offizielle
Umleitung über die Heinrich-Lanz-Brücke
nutzen.
Wir bedanken uns recht herzlich im Voraus für Ihre Nachsicht und Verständnis.
werden
muss. Wir bitten Sie für den o.g. Zeitraum die offizielle Umleihiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass in der Zeit vom 14. Oktober 2016 durchgehend bis
tung
die
Heinrich-Lanz-Brücke
zuStörungen
nutzen.
voraussichtlich
04. die
November
aufgrundausgehenden
der Bauarbeiten
zur Herstellung
Aufzugsschachtes
Wirüber
sind bemüht,
von den2016
Bauarbeiten
so gering des
wie möglich
zu halten.
sowie
Verbauarbeiten
Personenunterführung
leider gesperrtim
werden
muss.
Trotzdem
lassen sich die
Beeinträchtigungen
und Veränderungen
Bauablauf
nicht gänzlich ausschlieWirWir
bedanken
uns
im Voraus
fürHeinrich-Lanz-Brücke
Ihre Nachsicht
und Verbitten
für den
o.g.
Zeitraumherzlich
die offizielle Umleitung
über die
zu nutzen.
ßen.
DafürSie
bitten
wir
um recht
Entschuldigung.
Wir bedanken uns recht herzlich im Voraus für Ihre Nachsicht und Verständnis.
ständnis.
Ihre Deutsche Bahn
WirWir
sind
bemüht,
die
von
den ausgehenden
Bauarbeiten
ausgehenden
Störungen
so
sind bemüht,
die von
den
Bauarbeiten
Störungen
so gering wie möglich
zu halten.
Karlsruhe,
19. September
2016
Trotzdem
lassen
sich Beeinträchtigungen
undTrotzdem
Veränderungen lassen
im Bauablauf
nichtBeeinträchtigungänzlich ausschliegering
wie
möglich
zu
halten.
sich
ßen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
gen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen.
Ihre Deutsche
Dafür
bittenBahn
wir um Entschuldigung.
Karlsruhe, 19. September 2016
Ihre Deutsche Bahn
Karlsruhe, 19. September 2016
durch ortsansässige Landwirte jeweils samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und
mittwochs von 16.00 bis 17.00 Uhr. Angeliefert werden kann Grünschnitt bis
zu einer Länge von 2 m und einem Durchmesser von 0,15 m.
Kosten der Grünschnittannahme:
2,50 €
für Kleinmengen bis 0,5 Kubikmeter,
5,00 €
für Kleinmengen ab 0,5 bis maximal 1 Kubikmeter
7,50 €
ab 1 Kubikmeter je Kubikmeter
Telefonische Auskünfte erteilt Herr Alois Nickel, Tel. 0172/6244097.
Technischer Ausschuss
Aus der öffentlichen Sitzung des Technischen
Ausschusses vom 21.09.2016
1. Bauantrag auf Errichtung eines Nebengebäudes (Überdachung
für Fahrräder und Mülltonnen) auf dem Grundstück Flst.-Nr.
3266/2, Mozartstraße10.
Bürgermeister Lenz erläuterte, dass im Bauwich des Grundstücks
Mozartstraße 10 auch eine Garage als Grenzbebauung hätte errichtet werden können. Hier wird lediglich der Bau eines Nebengebäudes beantragt, welcher laut Bebauungsplan „Süd I“ an dieser Stelle
nicht statthaft sei. Die vorliegende Nachbareinwendung ist von der
Baurechtsbehörde in Hemsbach zu prüfen und zu beurteilen. Auf-
4 | Gemeindebücherei
grund der Möglichkeit mit einer Garage großflächiger zu bauen, hat
die Verwaltung gegen das geplante Nebengebäude keine Einwände.
Gemeinderat Kast informierte für die SPD-Fraktion, dass die Bauherrin von der Größenordnung der geplanten Bebauung weniger beantrage, als sie vom Bebauungsplan „Süd I“ her genehmigt
bekommen würde.
Gemeinderat Werner schloss sich für die CDU-Fraktion seinen Vorrednern an und erklärte, dass man im vorliegenden Fall größer
bauen könne als es hier beantragt sei.
Durch förmliche Abstimmung wurde dem Bauantrag einstimmig das
Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
1. Bauantrag auf Errichtung eines Geräteschuppens auf dem
Grundstück Flst.-Nr. 2450, Tilsiter Straße 41.
Bürgermeister Lenz merkte an, dass bereits in der Goethestraße
eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Nördlich der Bahnhofstraße“ bzgl. des Standorts des Nebengebäudes
erteilt worden sei. Aufgrund der Reihenhausbebauung habe der
Bauherr nicht die Möglichkeit sein Nebengebäude an eine Garage
angrenzend anzubauen.
Gemeinderat Werner wies darauf hin, dass bereits einige genehmigte und nicht genehmigte Nebengebäude auf den Reihenhausgrundstücken stehen würden. Von Seiten der CDU-Fraktion aus
werden im vorliegenden Fall keine Versagungsgründe gesehen.
Gemeinderat Kast schloss sich seinen Vorrednern an und begrüßte
für die SPD-Fraktion, dass der Bauherr den notwendigen Bauantrag gestellt habe und das Nebengebäude nicht ohne erforderliche
Genehmigung errichte.
Insofern wurde dem Bauantrag ohne Gegenstimme das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
1. Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausanbaus mit Überdachung der Terrasse und Anbringung eines Vordachs auf dem
Grundstück Flst.-Nr. 3534, Portugieserstraße 4.
Bürgermeister Lenz erklärte, dass ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet „Süd II“ bereits durch den Technischen Ausschuss
beantragt und genehmigt worden seien. Das städtebauliche Einfügen sei durch den Wohnhausanbau weiterhin gegeben. Durch die
Größe des Grundstücks bestünden auch keine Probleme mit den
erforderlichen Abstandsflächen. Bei Wohnraumschaffung mit lediglich geringfügigen Befreiungsanträgen, erläuterte Bürgermeister
Lenz weiter, versuche die Verwaltung den Antrag stets positiv zu
prüfen.
Gemeinderat Kast informierte, dass die Terrassenüberdachung, das
Vordach und der Anbau geringfügig außerhalb des Baufensters liegen. Die Grundflächenzahl werde weiter gehalten. Städtebaulich sei
der Antrag von Seiten der SPD-Fraktion positiv zu sehen.
Gemeinderat Werner wies auf die Schaffung von zusätzlichem
Wohnraum für eine junge Familie hin. Aus städtebaulicher Sicht
bestünden keine Versagungsgründe. Das Wohnhaus passe nach Meinung der CDU-Fraktion auch mit den Anbauten weiter in die Umgebungsbebauung.
Durch förmliche Abstimmung wurde dem Bauantrag somit das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.
1. Bauantrag auf Erweiterung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Flst.-Nr. 408, Hauptstraße 13.
Bürgermeister Lenz erklärte, dass bereits in der unmittelbaren
Umgebung eine Wohnhauserweiterung vorgenommen werde. Es
sei zudem immer wünschenswert, wenn im alten Ort zusätzlicher
Wohnraum geschaffen werde, ohne dass ein erhöhter Flächenverbrauch stattfinde.
Gemeinderat Werner teilte mit, dass das Wohnhaus mit dem
geplanten Anbau hinterher noch schöner aussehe als im jetzigen
Zustand. Städtebaulich sei die vorliegende Planung sehr gelungen.
Die CDU-Fraktion stimme dem Bauantrag zu.
Gemeinderat Kast bestätigte, dass gerade bezüglich der Optik eine
städtebaulich gelungene Planung vorliege. Auch die SPD-Fraktion
sehe den Antrag positiv.
Das städtebauliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt.
Mit Bekanntgaben und Anfragen wurde die Sitzung geschlossen.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Gemeindebücherei
Neue Bücher in der Gemeindebücherei Laudenbach
Bilderbuch:
Silvio Neuendorf: Alle Ritter reiten loooos!
Komm mit in eine andere Zeit, auf Burgen und die höchsten Türme.
Ich stelle dir den König vor, Pferde, Gaukler und ein Burgfräulein.
Zieh meine Seiten lang und schau, wo die Gespenster spuken, wie
die Ritter schmausen und tanzen … und wer sich sonst noch so versteckt! Pappbilderbuch, ab 2 Jahren
Babette Cole: Prinzessin Pfiffigunde
Alle Welt erwartet, dass eine Märchenprinzessin den Märchenprinzen heiratet. Doch Prinzessin Pfiffigunde hat überhaupt keine Lust
zum Heiraten. Um sich der lästigen Bewerber um ihre Hand zu
erwehren, greift sie zu einem bewährten Mittel: Sie stellt ihnen knifflige Aufgaben. Doch die allerkniffligste Aufgabe muss sie schließlich
selbst lösen ...
Ab 4 Jahren
Kinder:
Gina Mayers: Der magische Blumenladen - Zaubern ist nichts für
Feiglinge
Violet hat von Anfang an ein mieses Gefühl, als Mrs Beetle vom
Jugendamt bei ihr zu Hause aufkreuzt. Und dann behauptet die
Dame doch glatt, Tante June und Onkel Nick seien keine geeigneten
Pflegeeltern für sie! Weil Violet Mrs Beetle nicht traut, backt sie ihr
einen Kuchen und mischt Blüten des Märchenhaften Mädesüß unter
den Teig. Wer von diesen Blüten kostet, plaudert die Wahrheit …
Tanya Stewner: Alea Aquarius - Die Farben des Meeres
Endlich weiß Alea, warum sie sich immer so fremd gefühlt hat: Sie
ist ein Meermädchen. Doch was ist vor elf Jahren mit ihrer leiblichen
Mutter geschehen, und warum wirkt die Unterwasserwelt wie ausgestorben? Alea kann doch unmöglich der einzige Meermensch auf
der Welt sein ...
Jugend:
James Dawson: Sag nie ihren Namen
Als Bobbie und ihre beste Freundin Naya an Halloween den legendären Geist Bloody Mary beschwören sollen, glaubt niemand, dass
wirklich etwas passieren wird. Also vollziehen sie das Ritual: Fünf Mal
sagen sie Marys Namen vor einem mit Kerzen erleuchteten Spiegel
… Doch etwas wird in dieser Nacht aus dem Jenseits gerufen. Etwas
Dunkles, Grauenvolles.
Erwachsene:
Tibor Rode: Das Mona-Lisa-Virus
In Amerika verschwindet eine Gruppe von Schönheitsköniginnen
und taucht durch Operationen entstellt wieder auf. In Leipzig sprengen Unbekannte das Alte Rathaus, und in Mailand wird ein Da-VinciWandgemälde zerstört. Gleichzeitig verbreitet sich auf der ganzen
Welt ein Computervirus, das Fotodateien systematisch verändert.
Joël Dicker: Das Geheimnis der Baltimores
Bis zum Tag der Katastrophe gab es zwei Goldman-Familien. Die
Baltimore-Goldmans und die Montclair-Goldmans. Die »Montclairs«
sind eine typische Mittelstandsfamilie, kleines Haus im unschicken
New Jersey, staatliche Schule für Marcus, den einzigen Sohn. Ganz
anders die Goldmans aus Baltimore: Man ist wohlhabend und erfolgreich, der Sohn Hillel hochbegabt, der Adoptivsohn Woody ein
Sport­ass erster Güte. Als Kind ist Marcus hin- und hergerissen zwischen Bewunderung für diese »besseren« Verwandten und Eifersucht auf ihr perfektes Leben. Doch Hillel und Woody sind seine
besten Freunde, zu dritt schwärmen sie für das Nachbarsmädchen
Alexandra – bis ihre heile Welt eines Tages für immer zerbricht.
Sachbuch:
Peter Apel: Mein Recht im Netz
Mit unserer digitalen Identität müssen wir pfleglich umgehen. Dieser Ratgeber stellt einfache Maßnahmen vor, wie Sie sich gegen
Phishing-Attacken und Virenangriffe wehren. Praktische Tipps zeigen, wie Sie Ihre persönlichen Daten vor Datenkraken schützen.
Und ein Thema, das – bisher noch weitgehend unbemerkt – immer
wichtiger wird: Ein ausführlicher Leitfaden mit Anleitungen hilft, das
eigene Onlineleben zu dokumentieren und den digitalen Nachlass
zu regeln.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Tanja Wolf: Igel-Angebote beim Arzt
Vermutlich mehr als eine Milliarde Euro haben im Jahr 2012 Patienten in Deutschland für private Zusatzleistungen ausgegeben. Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ein wachsender Markt.
Weil viele Frauen und Männer aktiv etwas für ihre Gesundheit tun
möchten, gehören Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung zu den häufigsten IGeL-Angeboten.
Partnerschaft
Ivry-la-Bataille
Erfolgreiche Kerwe zur Unterstützung des
Jugendaustauschs
Nach Verteilung aller Reste blicken wir zurück auf eine erfolgreiche
Kerwe. Dass die drei Tage Standdienst sowie die Vor- und Nachbereitungen nur mit Hilfe zahlreicher Ehrenamtlicher zu bewältigen ist,
weiß jeder. Dennoch sprechen wir von Herzen all‘ denen, die sich
rund um die Kerwe engagiert haben, ein herzliches Dankeschön
aus! Ohne ihren Einsatz wäre ein finanzieller Zuschuss zum jährlich
stattfindenden Jugendaustausch nicht möglich.
Im Übrigen: Es sind noch Plätze frei beim Jugendaustausch nach
Ivry-la-Bataille vom 29. Oktober bis 3. November. Das ungefähre
Programm wird sein: Samstag – abends Ankunft in Ivry, Einteilung in die Gastfamilien, Abendessen dort. Sonntag – Aktivitäten
in Ivry, Besuch des Schlosses, etc. Montag – Angebote der Vereine,
Vorbereitung der Halloweenparty am Abend. Dienstag – Feiertag
in Ivry, der für einen Ausflugstag mit der Gastfamilie genutzt wird.
Mittwoch – Ausflug nach Etretat (ans Meer) oder in eine Stadt in der
Nähe mit dem Bus. Und am Donnerstag geht es morgens wieder los
in Richtung Laudenbach.
Gedacht ist der Austausch für Jugendliche von 12-18 Jahren, Französischkenntnisse sind keine zwingende Voraussetzung, erleichtern
es aber. Es wird ein Fahrtkostenzuschuss von 50 € erhoben. Isabel
Haist als Koordinatorin nimmt gerne noch Anmeldungen entgegen:
[email protected] oder unter Telefon 06201-2627188. Auf dem Elternabend am 10. Oktober, 19 Uhr, erfahren Sie mehr und können alle
Fragen loswerden. Der Veranstaltungsort wird in der kommenden
Woche bekanntgegeben.
Standesamtliche
Nachrichten
Unsere Geburtstagsjubilare
80 Jahre
75 Jahre
70 Jahre
70 Jahre
Foto: iStockphoto/Thinkstock
30.09.2016 Franz Ruhsam
Herdichsgartenstraße 9
30.09.2016 Karl Rieth
Tannenstraße 1 07.10.2016 Dr. Heinz-Wolfgang Wendel
Finstertal 10 09.10.2016 Margaretha Hack
Heppenheimer Straße 19 Herzlichen Glückwunsch!
Partnerschaft Ivry-la-Bataille | 5
Öffentliche
Bekanntmachungen
Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung Baden-Württemberg
Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge)
Rhein-Neckar-Kreis
Flurbereinigungsbeschluss
vom 08.09.2016
1.Aufgrund von § 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der
Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) ordnet hiermit das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung die
Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge)
nach §§ 1 und 37 FlurbG an.
Sie wird vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - untere Flurbereinigungsbehörde - durchgeführt.
Das Flurbereinigungsgebiet besteht aus einem nördlichen und
einem südlichen Gebietsteil.
Der nördliche Gebietsteil umfasst von der Stadt Hemsbach,
Gemarkung Hemsbach, die Gewanne Unterer Umbühl, Oberer
Umbühl, Umbühl, Herrenwingert, Geiersberg, Hoheberg, Espersbach, Brückenwingert, Hohlaub, Schneckenberg, Bennberg, Hartmuß, Binsengrund und Pfaffengrund sowie Teile der Gewanne Am
Herrenweg, Epp und Au.
Der südliche Gebietsteil umfasst von der Stadt Hemsbach, Gemarkung Hemsbach, die Gewanne Hühnerberg, Vorderer Zeilberg,
Hinterer Zeilberg, Märzbrunnen, Alteberg, Oberer Alteberg, Unterer Alteberg, Berling, Obere Berling, Untere Berling, Eichbach und
Hundsrück sowie von der Stadt Weinheim, Gemarkung Sulzbach,
das Gewann Eichbach sowie Teile des Gewanns Am Steinbruch.
Der nördliche Gebietsteil wird ungefähr begrenzt:
- im Norden durch die Gemeindegrenze zur Gemeinde Laudenbach,
- im Osten zum außerhalb liegenden Gemeindewald Flurstück Nr.
3008 (Distrikt Kreuzberg), Gemarkung Hemsbach,
- im Süden durch die Kreisstraße K 4128 sowie im Wesentlichen
durch die Ortslage von Hemsbach,
- im Westen im Wesentlichen durch die Ortslage von Hemsbach
und insbesondere durch die Weggrundstücke Nr. 1749 und
360/3 (Bundesstraße B 3), alle Gemarkung Hemsbach,
Der südliche Gebietsteil wird ungefähr begrenzt:
- im Norden im Wesentlichen durch die Ortslage von Hemsbach,
- im Osten zum außerhalb liegenden Gemeindewald Flurstück Nr.
3007 (Distrikt Bocksberg), Gemarkung Hemsbach,
- im Süden durch die Gemeindegrenze zur Stadt Weinheim und
durch die innerhalb liegenden Flurstücke 674, 675, 678 bis 682,
sowie durch die Weggrundstücke Nr. 449 und 474, alle Gemarkung Sulzbach,
- im Westen im Wesentlichen durch die Weggrundstücke Nr. 840,
806, 757, 824 und 439, alle Gemarkung Hemsbach, sowie durch
die Ortslage von Hemsbach.
Es wird mit einer Fläche von rd. 146 ha in dem aus der Gebietskarte vom 26.04.2016 näher ersichtlichen Umfang festgestellt.
Die Begründung und die Gebietskarte sind Bestandteile dieses
Beschlusses.
2.Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt
- als Teilnehmer die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der
zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke. Sie bilden die Teilnehmergemeinschaft.
- als Nebenbeteiligte die Inhaber von Rechten an den zum
Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken sowie die
Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden
Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der
Grenze des Gebiets mitzuwirken haben.
Die mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses entstehende Teilnehmergemeinschaft führt den Namen
„Teilnehmergemeinschaft der
Flurbereinigung Hemsbach (Vorgebirge)“.
Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz
in 69502 Hemsbach.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
früheren Zustand, notfalls mit Zwang, wieder herstellen lassen,
wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist.
c) Bäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, Hecken,
Feld- und Ufergehölze dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Fehlt die Zustimmung
muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen.
d) Auf den in das Flurbereinigungsverfahren einbezogenen
Waldgrundstücken dürfen Holzeinschläge, die den Rahmen
einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, nur
mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen
werden. Anderenfalls kann diese anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche wieder ordnungsgemäß zu bepflanzen ist.
e) Wer den unter b) - d) genannten Bestimmungen zuwiderhandelt, kann wegen Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße
belegt werden.
f ) Neben den unter 4 a) bis d) genannten Einschränkungen gelten
die Beschränkungen nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz sowie dem Naturschutzrecht (z. B. Dauergrünlandumwandlungsverbot, Biotop- und Artenschutz) unverändert weiter.
3.Dieser Beschluss mit Begründung und Gebietskarte liegt einen
Monat - vom ersten Tag seiner öffentlichen Bekanntmachung an
gerechnet - in den Rathäusern Hemsbach und Weinheim sowie in
den Rathäusern Viernheim, Lampertheim, Lorsch, Heppenheim,
Laudenbach, Mörlenbach, Birkenau, Gorxheimertal, Heiligkreuzsteinach, Wilhelmsfeld, Schriesheim, Hirschberg und Heddesheim
während der ortsüblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme
aus. Die Wirkungen dieses Beschlusses treten am Tag nach der
Bekanntgabe in der betreffenden Gemeinde ein. Zusätzlich kann
der Beschluss mit Begründung und Gebietskarte auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung
im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3489) eingesehen werden.
1
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der
Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.
(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
1. Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und
Rollstühlen sowie Fahrzeugen der Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen
Gewerbetreibenden.
2. während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen.
3. den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen
sowie Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten.
4. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.
7. Druckschriften zu verteilen.
(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die
Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
§3
Verhalten auf dem Friedhof
(2) Die Gemeinde kann das Betreten des Friedhofs oder einzelner Friedhofsteile aus
besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
§2
Öffnungszeiten
5. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten innerhalb eines
Monats nach der Bekanntgabe - schriftlich oder zur Niederschrift
- Widerspruch beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart, einlegen.
Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er
innerhalb dieser Frist beim Landesamt für Geoinformation und
Landentwicklung eingegangen sein.
Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen
Bekanntmachung.
gez.
Reinhard Wagner DS
Abteilungsdirektor
II. Ordnungsvorschriften
(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die
Beisetzung von Aschen.
(1) Der Friedhof ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Er dient der Bestattung
verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Gemeinde verstorbenen oder tot
aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz Verstorbener,
sowie für Verstorbene, für die ein Wahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht. In besonderen
Fällen kann die Gemeinde eine Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Der Friedhof
dient auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein
Elternteil Einwohner der Gemeinde ist.
§1
Widmung
I. Allgemeine Vorschriften
Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des
Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21.09.2016 die nachstehende Friedhofssatzung
beschlossen:
Friedhofssatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
Gemeinde Laudenbach
Rhein-Neckar-Kreis
4. a) Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z.
B. Pachtrechten, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb
von 3 Monaten beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, - untere Flurbereinigungsbehörde -, Muthstraße 4, 74889 Sinsheim
anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf der 3-Monatsfrist angemeldet
oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die
bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines solchen Rechts muss die Wirkung eines vor
der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich
gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes in Lauf gesetzt worden ist.
b) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung
der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen
werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen
und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden. Sind entgegen diesen Vorschriften
Änderungen vorgenommen, Anlagen hergestellt oder beseitigt
worden, so können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Flurbereinigungsbehörde kann den
(1) Der Friedhof darf nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten betreten werden.
6 | Öffentliche Bekanntmachungen
(4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22
Abs. 1 Satz 4 können Leichen oder Aschen, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von
Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die
Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen
vorzunehmen.
(5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(7) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen Einheitlichen Ansprechpartner im Sinne
des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg
abgewickelt werden; § 42a und §§ 71a bis 71e des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in
der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.
III. Bestattungsvorschriften
2
Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in
besonderen Fällen größere Särge erforderlich, so ist die Zustimmung der Gemeinde einzuholen.
§6
Särge
(2) Die Gemeinde setzt Ort und Zeit der Bestattung fest und berücksichtigt dabei die Wünsche
der Hinterbliebenen und der Geistlichen.
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Gemeinde anzumelden. Wird
eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist auf Verlangen
der Gemeinde das Nutzungsrecht nachzuweisen.
§ 10
Allgemeines
(2) Auf dem Friedhof werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:
1. Reihengräber,
2. Urnenreihengräber,
3. Wahlgräber,
4. Urnenwahlgräber.
3
(1) Die Grabstätten sind im Eigentum der Gemeinde. An ihnen können Rechte nur nach dieser
Satzung erworben werden.
IV. Grabstätten
(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
(6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz
von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung
entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor.
(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem
Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus
einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.
(6) Gewerbetreibenden, die gegen die Vorschriften der Absätze 4 und 5 verstoßen, oder bei
denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann
die Gemeinde die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer zurücknehmen oder widerrufen.
§5
Allgemeines
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste dürfen nur mit
vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.
(1) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher
Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Leichen wird
die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 15 Jahren der
Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen
Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus
einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht
zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
§9
Umbettungen
Die Ruhezeit der Leichen beträgt 25 Jahre, der Aschen 15 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung
des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre.
§8
Ruhezeit
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur
Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(1) Die Gemeinde lässt die Gräber ausheben und zufüllen.
§7
Ausheben der Gräber
(5) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit und nur
mit geeigneten Fahrzeugen befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof
nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Bei
Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu
bringen.
(4) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauftragten haben die Friedhofssatzung und die dazu
ergangenen Regelungen zu beachten.
(3) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den
aufsichtsberechtigten Personen der Gemeinde auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung
wird auf 5 Jahre befristet.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und
zuverlässig sind. Die Gemeinde kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere dass die Voraussetzungen für
die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf
dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Gemeinde. Sie kann den Umfang der
Tätigkeiten festlegen.
§4
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof bedürfen der Zustimmung der Gemeinde. Sie sind
spätestens 4 Tage vorher anzumelden.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Öffentliche Bekanntmachungen | 7
4
(6) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die
Nutzungszeit nicht übersteigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf
der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.
(5) Wahlgräber können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab
sind bei gleichzeitig laufenden Ruhezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.
(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneute Verleihung von Nutzungsrechten besteht nicht.
(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei
denen die Grabnutzungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind die
Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuwenden.
(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 30 Jahren
(Nutzungszeit), für die Beisetzung von Aschen auf Antrag auf die Dauer von 15 Jahren
(Nutzungszeit), verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalls verliehen werden. Die
erneute Verleihung eines Nutzungsrechts ist nur auf Antrag möglich.
(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und
Ungeborenen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein öffentlich-rechtliches
Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet.
Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person.
§ 12
Wahlgräber
(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird
drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld
bekanntgegeben.
(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt
werden.
(3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leiche beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen
zulassen.
1. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 10 Lebensjahr,
2. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr ab.
(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:
1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),
2. wer sich dazu verpflichtet hat,
3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine
andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge
(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und
Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall
für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden.
§ 11
Reihengräber
(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
(3) Ein Anspruch auf Überlassung einer Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die
Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht.
5
(1) Auf dem Friedhof werden Grabfelder ohne Gestaltungsvorschriften und Grabfelder mit
Gestaltungsvorschriften eingerichtet.
§ 14
Auswahlmöglichkeiten
V. Grabmale und sonstige Grabausstattungen
(4) Soweit sich aus der Friedhofssatzung nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften für
Reihen- und Wahlgräber entsprechend für Urnenstätten.
(3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der
Aschengrabstätte; zulässig sind 10 Urnen.
(2) In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit
der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird.
(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sind Aschengrabstätten als Urnenstätten in Grabfeldern
oder Nischen unterschiedlicher Größe in Mauern, Terrassen und Hallen, die ausschließlich
der Beisetzung von Aschen Verstorbener dienen.
§ 13
Urnenreihen- und Urnenwahlgräber
(12) In Wahlgräbern können auch Urnen beigesetzt werden.
(11) Mehrkosten, die der Gemeinde beim Ausheben des Grabes zu einer weiteren Bestattung
durch die Entfernung von Grabmalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen
entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls er nicht selbst rechtzeitig für die
Beseitigung dieser Gegenstände sorgt.
(10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten Ruhezeit verzichtet werden.
(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofssatzung und der dazu ergangenen
Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über die Bestattung
sowie über die Art der Gestaltung und Pflege der Grabstätte zu entscheiden. Verstorbene,
die nicht zu dem Personenkreis des Absatzes 7 Satz 3 gehören, dürfen in der Grabstätte
nicht bestattet werden. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Gemeinde das Nutzungsrecht auf eine
der in Absatz 7 Satz 3 genannten Personen übertragen.
Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste
nutzungsberechtigt.
1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner,
2. auf die Kinder,
3. auf die Stiefkinder,
4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter,
5. auf die Eltern,
6. auf die Geschwister,
7. auf die Stiefgeschwister,
8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben.
(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im
Nutzungsrecht bestimmten. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu
benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender
Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren
Zustimmung über
8 | Öffentliche Bekanntmachungen
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
6
(10) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im
(9) An Kolumbarien bzw. Urnennischen dürfen Grabschmuck, wie Blumenschmuck, Kerzen u.Ä.
nicht angebracht oder abgelegt werden.
(8) Grabeinfassungen jeder Art – auch aus Pflanzen – sind nicht zulässig, soweit die Gemeinde
die Grabzwischenwege in den einzelnen Grabfeldern mit Trittplatten belegt.
(7) Liegende Grabmale dürfen nur flach oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden; sie
sind nicht in Verbindung mit stehenden Grabmalen zulässig.
(6) Auf Urnengrabstätten sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig:
1. auf einstelligen Urnengrabstätten nur liegende Grabmale bis zu 0,30 m2 Ansichtsfläche
2. auf mehrstelligen Urnengrabstätten bis zu 0,50 m2 Ansichtsfläche.
(5) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sind Grabmale bis zu folgenden Größen zulässig:
1. auf einstelligen Grabstätten bis zu 0,50 m2 Ansichtsfläche
2. auf zwei- und mehrstelligen Grabstätten bis zu 0,70 m2 Ansichtsfläche
(4) Auf den Grabstätten sind nicht zulässig, Grabmale und Grabausstattung
1. mit in Zement aufgesetztem figürlichen oder ornamentalen Schmuck,
2. mit Farbanstrich auf Stein,
3. mit Glas, Emaille, Porzellan oder Kunststoffen in jeder Form,
4. mit Lichtbildern.
(3) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten:
1. Die Grabmale müssen auf allen Seiten gleichmäßig bearbeitet sein.
2. Die Grabmale dürfen keinen Sockel haben.
3. Schriftrücken und Schriftbossen für weitere Inschriften können beschliffen sein.
4. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht,
werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß
sein. Unzulässig ist die Verwendung von Gold und Silber.
5. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals
angebracht werden.
(2) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Bronze verwendet werden.
Unbearbeitete Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete bruchrauhe, grellweiße oder
tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen.
(1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen nach Ablauf der Frist in § 17 Abs. 1 Satz
2 Grabmale errichtet werden. Grabmale und sonstigen Grabausstattungen in Grabfeldern mit
Gestaltungsvorschriften müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die
Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.
§ 16
Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen
Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen.
§ 15
Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
(2) Bei der Zuweisung einer Grabstätte bestimmt der Antragsteller, ob diese in einem Grabfeld
mit Gestaltungsvorschriften liegen soll. Entscheidet er sich für ein Grabfeld mit
Gestaltungsvorschriften, so besteht auch die Verpflichtung, die in Belegungs- und
Grabmalplänen für das Grabfeld festgesetzten Gestaltungsvorschriften einzuhalten. Wird von
dieser Auswahlmöglichkeit nicht rechtzeitig vor der Bestattung Gebrauch gemacht, so erfolgt
die Bestattung in einem Grabfeld ohne Gestaltungsvorschriften.
7
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet,
so sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu
schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Gemeinde auf Kosten der Verantwortlichen
Sicherungsmaßnahmen (z.B. Absperrungen, Umlegung von Grabmalen) treffen. Wird der
ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Gemeinde nicht innerhalb einer
jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Gemeinde berechtigt, dies
auf Kosten des Verantwortlichen zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die
sonstige Grabausstattung zu entfernen. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei Monate
auf. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein
sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.
(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und
verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür
ist bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei
Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
§ 19
Unterhaltung
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe
entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und
zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende
Mindeststärken nicht unterschreiten:
Stehende Grabmale bis 1;20 m Höhe: 14 cm
bis 1,40 m Höhe: 16 cm
ab 1,40 m Höhe: 18 cm.
(6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung erfüllt
werden.
§ 18
Standsicherheit
(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft
werden können.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht
innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
(3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen
schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend.
(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach
beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die
Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben.
Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der
Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form
verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer
Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden.
(1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der
Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahre nach der Bestattung oder
Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu Größe von 15 mal 30 cm und
Holzkreuze zulässig.
§ 17
Genehmigungserfordernis
Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 2 bis 9 und auch
sonstige Grabausstattungen zulassen.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Öffentliche Bekanntmachungen | 9
§ 23
Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Absatz 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig
§ 22
Vernachlässigung der Grabpflege
2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2
a) sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die
Weisungen des Friedhofspersonals nicht befolgt,
9
(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Verantwortliche (§ 19 Absatz
1) auf schriftliche Aufforderung der Gemeinde die Grabstätte innerhalb einer jeweils
festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortliche nicht
bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der
Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten und
8
1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
§ 25
Ordnungswidrigkeiten
(7) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften (§ 16) ist die gesamte Grabfläche zu bepflanzen.
Ihre gärtnerische Gestaltung muss den erhöhten Anforderungen entsprechen und auf die
Umgebung abgestimmt werden; nicht zugelassen sind insbesondere Bäume und
großwüchsige Sträucher, Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen von
Bänken.
(6) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen
außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Gemeinde. Verfügungs- bzw.
Nutzungsberechtigte sowie die Grabpflege tatsächlich vornehmenden Personen sind nicht
berechtigt, diese Anlagen der Gemeinde zu verändern.
(3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden,
auch für deren Bedienstete.
(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten
Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften der Friedhofssatzung
widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustands der Grabstätten entstehen.
Sie haben die Gemeinde von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher
Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere
Verfügungsberechtigte oder Nutzungsberechtigte zurück, so haften diese als
Gesamtschuldner.
(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 20
Absatz 2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach Belegung hergerichtet sein.
(1) Der Gemeinde obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhutsund Überwachungspflichten. Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch
nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofs, seiner Anlagen und Einrichtungen, durch
dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Gemeinde nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt.
§ 24
Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung
VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten
(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen
den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen.
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur in
Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde
betreten werden.
VII. Benutzung der Leichenhalle
(3) Zwangsmaßnahmen nach Absatz 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen.
(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend. Wird die
Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres
zu ermitteln, so kann die Gemeinde den Grabschmuck entfernen.
Urnenreihengrabstätten von der Gemeinde abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei
Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten kann die Gemeinde in diesem Fall die Grabstätte
im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung
bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem
Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die
sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des
Entziehungsbescheids zu entfernen.
(3) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der nach § 19 Absatz 1
Verantwortliche zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw.
des Nutzungsrechts.
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem
Gesamtcharakter des Friedhofs, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der
unmittelbaren Umgebung anzupassen. Bei Plattenbelägen zwischen den Gräbern (§ 16 Abs.
8) dürfen die Grabbeete nicht höher als die Platten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit
solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen
nicht beeinträchtigen.
(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd
gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und
an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.
§ 21
Allgemeines
VI. Herrichten und Pflege der Grabstätte
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts sind die Grabmale und die sonstigen
Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der
Gemeinde innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann
die Gemeinde die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der
Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen; § 19
Abs. 2 Satz 5 ist entsprechend anwendbar. Die Gemeinde bewahrt diese Sachen drei
Monate auf.
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des
Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde von der Grabstätte
entfernt werden.
§ 20
Entfernung
10 | Öffentliche Bekanntmachungen
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
10
(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benutzungsgebühren werden einen Monat nach
Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung fällig.
1. bei Verwaltungsgebühren mit der Beendigung der Amtshandlung,
2. bei Benutzungsgebühren mit der Inanspruchnahme der Bestattungseinrichtungen und bei
Grabnutzungsgebühren mit der Verleihung des Nutzungsrechts.
(1) Die Gebührenschuld entsteht
§ 28
Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
2. die bestattungspflichtigen Angehörigen der verstorbenen Person (Ehegatte oder Ehegattin,
Lebenspartner oder Lebenspartnerin, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige
Geschwister und Enkelkinder).
1. wer die Benutzung der Bestattungseinrichtung beantragt;
(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sind verpflichtet
2. wer die Gebührenschuld der Gemeinde gegenüber durch schriftliche Erklärung
übernommen hat oder für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
1. wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird;
(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren ist verpflichtet
Laudenbach, den 21.09.2016
Hermann Lenz
Bürgermeister
11
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften
beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
§ 27
Gebührenschuldner
(1) Diese Satzung tritt am 01.10.2016 in Kraft.
§ 31
Inkrafttreten
(2) Zum gleichen Zeitpunkt treten die Friedhofsordnung vom 04. März 1998 und die
Bestattungsgebührensatzung vom 04. März 1998 mit allen späteren Änderungen außer Kraft.
§ 26
Erhebungsgrundsatz
–
Die vor dem In-Kraft-Treten dieser Friedhofssatzung entstandenen Nutzungsrechte werden auf
30 Jahre seit ihrem Erwerb begrenzt. Sie enden jedoch erst mit dem Ablauf der Ruhezeit des in
dieser Grabstätte zuletzt Bestatteten.
§ 30
Alte Rechte
X. Übergangs- und Schlussvorschriften
(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren
Verwaltungsgebührenordnung – in der jeweiligen Fassung entsprechend Anwendung.
(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage zu
dieser Satzung beigefügten Gebührenverzeichnis.
§ 29
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf
dem Gebiet des Leichen- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden
Bestimmungen erhoben.
IX. Bestattungsgebühren
5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 19
Absatz 1).
4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und
sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet (§ 17
Absatz 1 und 3) oder entfernt (§ 20 Absatz 1),
3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Absatz 1),
b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt,
c) während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten ausführt,
d) den Friedhof und seine Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt sowie
Rasenflächen und Grabstätten unberechtigterweise betritt,
e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blindenhunde,
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagern,
g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,
h) Druckschriften verteilt.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Öffentliche Bekanntmachungen | 11
45,-- €
22,-- €
22,-- €
1.3 Zulassung zur gewerbsmäßigen Grabpflege
1.31 Jährliche Zulassung für bis zu 5 Gräber
1.32 je weiteres Grab im laufenden Jahr
1.4 Sonstige gewerbliche Tätigkeit
1.41 Einzelfall
2.5
Verleihung von Grabnutzungsrechten
eines Reihengrabes, Erdbestattung (25 Jahre)
eines Reihengrabes, Urnenbestattung (15 Jahre)
180,-- €
60,-- €
2.4 Benutzung der Kühlzelle
2.41 bis 3 Tage
2.42 jeder weitere Tag
240,-- €
550,-- €
380,-- €
2.14 Tiefbestattung einer Leiche (nur Wahlgräber)
Nutzung der Friedhofskapelle am Bestattungstag/Tag der
Trauerfeier ohne Ausstattung
Inanspruchnahme der gemeindlichen Leichenträger
Ausheben und Schließen des Grabes
1.600,-- €
960,-- €
250,-- €
2.2 Bestattung von Aschen und Urnen
2.3 Trauerfeier ohne Begräbnis
b)
c)
a)
In den Bestattungskosten nach den Ziffern 2.11, 2.12 und 2.13
sind folgende Leistungen enthalten:
2.11 von Personen älter als 10 Jahre
2.12 von Personen unter 10 Jahre (60 % von Ziff.2.11)
2.13 von Tot- und Fehlgeburten
2.1 Erdbestattung
2. Benutzungsgebühren
100,-- €
22,-- €
45,-- €
1.2 Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
1.21 im Einzelfall
1.22 jährliche Zulassung
1.5 Zustimmung zur Ausgrabung von Leichen, Gebeinen, Aschen
und Urnen
70,-- €
1.1 Genehmigung zur Aufstellung und Veränderung
eines Grabmals
1. Verwaltungsgebühren
Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung vom 21.09.2016
-Gebührenverzeichnis–
12
50 %
Für Sonderleistungen, die auf Wunsch der Angehörigen erbracht werden
oder die mit besonderem Aufwand verbunden sind oder die nur durch Einsatz
zusätzlicher oder längerer Inanspruchnahme der vorhandenen Arbeitskräfte
zu bewerkstelligen sind, ist der entsprechende Mehraufwand zu ersetzen.
2.10
50 %
Zulassung auswärtiger Beisetzungen ohne Anerkennung eines
Rechtsanspruchs zu Nr. 2.5 und 2.6
2.9
60,-- €
Ausstattung der Friedhofskapelle
2.73 Beisetzung von auswärts überführten Urnen und Gebeinen 500,-- €
2.721 Zuschlag zu Ziffern 2.71 und 2.72
in besonders erschwerten Fällen von je
2.71 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von Aschen
und Urnen
2.72 Ausgraben, Umbetten oder Tieferlegen von
Leichen nach Arbeitsaufwand
Sonstige Leistungen
500,-- €
2.100,-- €
4.200,-- €
600,-- €
800,-- €
320,-- €
280,-- €
2.641 für die Dauer einer Nutzungsperiode wie 2.61, 2.62 und 2.63
2.642 für eine davon abweichende Nutzungsdauer nach dem
Verhältnis der Nutzungsperiode zur erneuten
Nutzungsdauer. Angefangene Jahre werden voll gerechnet
2.64 Erneuter Erwerb eines Nutzungsrechts
2.61 Wahlgrab, je Einzelgrabfläche (30 Jahre)
2.62 Wahlgrab, je Doppelgrabfläche (30 Jahre)
2.63 Urnenwahlgrab, je Einzelgrabfläche (15 Jahre)
Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
(40 % von Ziff. 2.51)
2.8
2.7
2.6
2.51 für Personen älter als 10 Jahre
2.52 für Personen unter 10 Jahre
2.53 Anonymes Urnenreihengrab
13
12 | Öffentliche Bekanntmachungen
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
1.637.902,67 €
696.999,72 €
12.219.324,59 €
Anfangsbestand Zunahme
Abnahme
36.645.116,43 3.899.831,04 4.557.959,03
37.093.673,52 4.118.482,18 5.225.167,26
Endbestand
35.986.988,44
35.986.988,44
2.430.500,79 €
Endbestand
31.472.911,84 €
Die durch Mehreinnahmen und Minderausgaben gedeckten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen.
14. Schulden
13. Deckungskapital
Aktiva
Passiva
12. Vermögensrechnung (in Euro)
153.506,62 €
13.857.227,26 €
c) Gesamthaushalt
Fehlbetrag des Haushaltsjahres 2015
77.800,00 €
1.190.497,00 €
Haushaltseinnahmereste
Haushaltsausgabereste
In den Abschlusszahlen sind die vom Gemeinderat am 22.07.2016 genehmigten Haushaltsreste des
Vermögenshaushalts wie folgt enthalten:
b) Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
von den Ausgaben: Zuführung an den Vermögenshaushalt
a) Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben
1. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2015 wird gemäß § 95 GemO festgestellt:
Jahresrechnung 2015
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.09.2016 das Ergebnis der Jahresrechnung 2015
gemäß § 95 GemO und den Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes für das
Wirtschaftsjahr 2015 gemäß § 16 EigBG wie folgt festgestellt:
Ortsübliche Bekanntgabe der Gemeinde Laudenbach
Wasserversorgungsbetrieb
Laudenbach, 22.09.2016
Hermann Lenz, Bürgermeister
Der Jahresgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung sowie der
Jahresabschluss des Wasserversorgungsbetriebes liegen in der Zeit vom 04.10.2016 bis
einschließlich 12.10.2016 im Rathaus, Zimmer Nr. 5, während der Dienststunden zur Einsicht
auf.
574.523,91 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen
229.328,69 €
37.302,18 €
574.523,91 €
Ergebnis des Vorjahres
Jahresgewinn
170.000,00 €
9.783,26 €
44.659,28 €
11.571,00 €
838.095,18 €
1.077.645,59 €
262.827,72 €
266,28 €
1.340.739,59 €
1.2.1 Summe der Erträge
1.2
davon entfallen auf der Passivseite auf
- das Eigenkapital
- die allgemeine Rücklage
- die empfangenen Ertragszuschüsse
- die Rückstellungen
- die Verbindlichkeiten
davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen
- das Umlaufvermögen
- Rechnungsabgrenzungsposten
1.1.1
1.1.2
Bilanzsumme
1.
Der Jahresabschluss 2015 des Wasserversorgungsbetriebes wird gemäß § 16 des
Eigenbetriebsgesetzes wie folgt festgestellt:
Jahresrechnung 2015
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Amtliche Bekanntmachungen | 13
Amtliche Bekanntmachungen
14 | Nichtamtliche Bekanntmachungen
Nichtamtliche
Bekanntmachungen
Sprechstunden
Nächste Straßenkehrung:
Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Öffnungszeiten des Bürgermeisteramtes
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
Sprechstunde des Bürgermeisters
Dienstag und Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr,
Mittwoch von 16.00 bis 18.00 Uhr
Öffnungszeiten der Gemeindekasse
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Öffnungszeiten der Gemeindebücherei
Dienstag von 15.30 bis 18.00 Uhr und
Mittwoch von 15.30 bis 19.00 Uhr
in der Sonnberg-Grundschule (Tel. 7002-35)
Sprechstunden des Revierförsters Ph. Lambert
Von Oktober bis März jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat, jeweils ab
17.00 Uhr im Rathaus, Zimmer 5. In den Monaten April bis September entfällt die Sprechstunde.
Sprechstunden des Jugendamtes
Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 10.00 bis 11.30 Uhr im
Nebengebäude des Rathauses der Stadt Hemsbach, Hildastraße 12
in Hemsbach, 1. OG, Zimmer 1.01. Zur Vereinbarung von Sprechstunden und Hausbesuchen ist Frau Böhmer erreichbar unter Tel.
94836157.
Öffnungszeiten der Katholischen Öffentlichen Bücherei
Dienstag 16.00 bis 17.30 Uhr, Mittwoch 09.00 bis 10.00 Uhr, Freitag
17.30 bis 18.30 Uhr, Sonntag 10.00 bis 11.30 Uhr.
Diakonisches Werk Weinheim
Hilfe meine Eltern trennen sich
Gruppe für Kinder (8-12 Jahre) deren Eltern sich getrennt haben
ab Oktober 2016 beim Diakonischen Werk Weinheim.
Die Trennung und Scheidung der Eltern bedeutet für Kinder oft eine
erhebliche Belastungssituation. Die Eltern selbst sind in dieser Krisensituation stark gefordert.
Im geschützten Rahmen der Gruppe erfahren Kinder und Jugendliche, dass sich andere in ähnlicher Lebenssituation wie sie befinden.
Die Gruppe bietet ein neutrales Forum für Anliegen, Ängste, Sorgen
und Austausch. Spielerisch werden Ressourcen und Möglichkeiten
erarbeitet um mit der neuen Lebenssituation besser umgehen zu
können.
Ergänzend zu den Gruppentreffen gibt es zwei Elternabende und
individuelle Einzel- oder Familiengespräche.
Anmeldung und Informationen beim Diakonischen Werk Weinheim,
Hauptstraße 72, Tel.: 06201/90290
Mitteilungen
der Verwaltung
KliBA Klimaschutz- und Energie-Beratungsagentur
Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis gGmbH
Informiert!
Sanierte Einfamilienhäuser in Heidelberg und Rhein-NeckarKreis gesucht
Jetzt zum Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ am 11.-12.
November anmelden und Sanierungserfolge vorstellen
Heidelberg, 22. September 2016. Die KliBA, Klimaschutz- und
Energie-Beratungsagentur Heidelberg – Rhein-Neckar-Kreis ruft
gemeinsam mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) private Hauseigentümer, Architekten, Planer, Energieberater und Handwerker
im Raum Heidelberg und Landkreis Rhein-Neckar auf, sich am Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ am 11.- 12 November 2016
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
zu beteiligen. An diesem Tag öffnen energetisch (teil-)sanierte Einund Zweifamilienhäuser ihre Türen. Eigentümer können ihr energiesparendes Zuhause präsentieren, Fachleute ihr Angebot und die
von ihnen betreuten Bauvorhaben vorstellen. So sollen erfolgreiche
Energiesanierungen erlebbar werden und den Besuchern Anreize für
eigene Vorhaben geben.
Vorreiter gesucht: Anmelden und mitmachen
Teilnehmen können Hauseigentümer, die ihr Haus energieeffizient
saniert haben, oder noch dabei sind, und jetzt in einem Effizienzhaus
wohnen oder eine energiesparende Einzelmaßnahme durchgeführt
haben. Dazu zählen der Einbau einer effizienten Heizung, die Nutzung von erneuerbaren Energien, neue Wärmeschutzfenster oder
eine verbesserte Dämmung des Daches, Fußbodens, Kellers oder der
Außenwände. Die Gebäude können bereits fertig gestellt oder noch
mitten in der Sanierung sein.
Bei kurzen Führungen, in die auch die beteiligten Fachleute eingebunden werden, sollen interessierten Besuchern die Sanierungsmaßnahmen vorgestellt werden. Die Besucher können sich so aus
erster Hand über energetische Sanierungsmaßnahmen und den
verbesserten Wohnkomfort informieren und wertvolle Praxistipps
für eigene Vorhaben mitnehmen.
Anmeldungen sind unter der Telefonnummer 06221 99875-0 sowie
per E-Mail an [email protected] bis zum 7. Oktober sehr willkommen. Die KliBA und die dena unterstützen alle Teilnehmer bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und präsentieren die Häuser
unter anderem als gute Beispiele im Internet. Zudem erhalten alle
Teilnehmer als kleines Dankeschön einen 50-Euro-Gutschein für
einen Bio-Supermarkt oder örtliche Bäckerei, den sie z. B. für die
Gästebewirtung nutzen können.
Über den Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“
Der Aktionstag „Wegen Sanierung geöffnet“ ist Teil der bundesweiten Kampagne „Die Hauswende“, die von der Allianz für GebäudeEnergie-Effizienz (geea) ins Leben gerufen wurde, um Hauseigentümer über die energetische Sanierung zu informieren. In Heidelberg und im Rhein-Neckar-Kreis wird die Kampagne von der KliBA
in Kooperation mit der dena durchgeführt. Weitere Informationen
unter www.die-hauswende.de.
Akademie für Ältere
Veranstaltungen der Akademie für Ältere Heidelberg
Veranstaltungen für die kommende Woche finden Sie im Internet unter www.akademie-fueraeltere.de.
Bei Rückfragen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte
an die Akademie für Ältere unter Tel. 06221/9750-0.
Aus den
Kirchengemeinden
Evangelische Kirchengemeinde
Evang. Kirchengemeinde Laudenbach
Pfarrerin Risch, Tel.-Nr. 06201 – 70 48 234
Öffnungszeiten des Pfarramtes: (Tel. 7 15 69)
Montag und Mittwoch: von 9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 15 – 17 Uhr
Zu unseren Gottesdiensten in der Martin-Luther-Kirche an der B 3
laden wir sehr herzlich ein sowie auch zu den ökumenischen
Gottesdiensten.
Freitag, 30. September 2016
19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet – Ev. Kirche
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Aus den Vereinen | 15
Erntedank-Sonntag, 02. Oktober 2016
wechseln sich mit Aufführungen unserer „Abenteuerland“-Kinder
sowie Informationen der verschiedenen Gruppen und Verbände
11.00 Uhr Familiengottesdienst mit Taufen – Pfarrerin Risch und
unserer Gemeinde ab.
Team „mittendrin“
Anschließend Erntedankgaben-Verkauf und EineParallel dazu bieten die Ministranten in diesem Jahr Cocktails an und
Welt-Stand (s.u.)
für die Kinder gibt es verschiedene Spielangebote.
Freitag, 07. Oktober 2016
Natürlich wird auch für das leibliche Wohl gesorgt – als Hauptgericht
19.00 Uhr Ökumenisches Friedensgebet – Kapelle der kath. Kirbieten wir dieses Jahr Schnitzel bzw. Kochkäseschnitzel mit Bratkarche
toffeln und Beilagensalat an. Aber auch Freunde fleischloser Gerichte
kommen wieder auf ihre Kosten, denn es gibt Kohlrabischnitzel mit
Weiter laden wir herzlich zu unseren kirchlichen VeranstaltunBratkartoffeln und Beilagensalat. Außerdem im Angebot haben wir
gen im Kath. Pfarrsaal, Untere Str. 26, in den Gruppenraum am
Spätzle mit Soße. Schließlich bietet die KFD zum Nachmittagskaffee
Sportplatz und in die Ev. Kirche ein:
wieder ein reichhaltiges Kuchenbuffet an.
Dienstag, 04. Oktober 2016
19.00 Uhr Kirchenchor-Probe – in der Kirche
Natürlich kann so ein Fest nur gelingen, wenn sich viele Helfer/innen
20.00 Uhr Elternabend der Konfirmanden – Festsaal der Sonnmelden. Wir bitten auch wieder um Kuchenspenden. Diese können
bergschule
am Sonntag, 09.10.16, bis 12.00 Uhr im Bistro des Kindergartens
abgegeben werden. Schon jetzt vielen herzlichen Dank dafür.
20.30 Uhr Posaunenchor-Probe – in der Kirche
Wir würden uns freuen, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen.
Mittwoch, 05. Oktober 2016
17.00 Uhr Konfirmandenunterricht
Freitag, 07. Oktober 2016
kfd
kfd
kfd
8.30 Uhr „Frauen für
den Frieden“ – im Pfarramt
Einladung
zur
kfd Rosenkranzandacht
Einladung
zur kfd
Rosenkranzandacht
15.30 Uhr Jungen-Jungschar: Kath. Pfarrsaal, Untere Str. 26
am Mittwoch, 12. Oktober, um 18.00 Uhr, in der
17.30 Uhr
Chorprobe des Kinder- & Jugendchors „Fontäne“:
am Mittwoch, 12. Oktober, um 18.00 Uhr, in der katholischen Kirche Laudenbach
katholischen Kirche Laudenbach
Einladung zur kfd Rosenkranzandacht
Kath. Pfarrsaal, Untere Str. 26
Den Glauben in Händen halten
Den Glauben in Händen halten
Samstag, 08. Oktober 2016
Im
Rosenkranz
werden
die
Spuren
Jesu
in der
Rosenkranz
werden
die Spuren
Jesu
in der Welt
sichtbar.
Von Welt sicht11.00 Uhr Mädchen-Jungschar –
Gruppenraum
am Sportplatz
am Mittwoch,
12. Oktober,
um 18.00 Uhr,Im
in
der katholischen
Kirche
Laudenbach
Perle
Perle
gehenzu
wir Perle
beim Beten
des Rosenkranzes
die Wegedes Rosenbar. zu
Von
Perle
gehen
wir beim Beten
17.00 Uhr Teenkreis – Gruppenraum am Sportplatz
Jesu mit. Seine Wege werden beim Beten
kranzes die Wege Jesu mit. Seine Wege werden beim
des Rosenkranzes unsere Wege.
Gaben zum Erntedankgottesdienst
Beten des Rosenkranzes unsere Wege.
Den Glauben in Händen halten
Wie jedes Jahr bitten wir um Spenden aus Ihrem Garten, Feld oder
Mottoabend der kfd
Einkaufsladen, mit denen wir den Altar festlich schmücken. Ihre Mottoabend
der kfd
Unter dem
Motto „Traumschiff“ lädt die kfd zu einem 3-GängeGaben können Sie am Freitag, dem 30.09., von 19.30 – 20 Uhr in
Im
Rosenkranz
werden
Jesu
sichtbar.
Unter
demdie
MottoSpuren
„Traumschiff“
lädt
die kfdin
zu der
einem Welt
3-Gänge-Kapitänsdinner
mitVon
Kapitänsdinner
mit Unterhaltungsprogramm
ein.
Deshalb wollen
wir
die Kirche bringen, oder auch am Samstag, dem 01.10., bis 11 Uhr Unterhaltungsprogramm
ein. Deshalb wollen wir gemeinsam mit Ihnen am
gemeinsam
mit
Ihnen
am
22.10.2016
um
18.00
Uhr
auf
der
MS
kfd
oder um 17 Uhr.
Perle zu Perle gehen
wir umbeim
Beten
des
die Wegeim
22.10.2016
18.00 Uhr
auf der MS
kfd imRosenkranzes
Heimathafen Laudenbach, Liegeplatz
Heimathafen inLaudenbach,
Bartholomäussaal,
See stechen. DieLiegeplatz
Bordkarten können Sie am
Weiter wäre eine nette Bastelanregung, wennJesu
Sie mitmit.
ihremSeine
Kind einWege
werden beim
Bartholomäussaal,
in SeeBeten
stechen. Die Bordkarten können Sie am
kleines Körbchen mit Erntegaben machen würden. Denn zu Beginn Freitag,
07.10.2016 von 17.00 bis 18.00 Uhr oder
des
unsere
Wege.
08.10.2016
von
Freitag,
07.10.2016
10.00 bis 11.00
vonUhr
17.00 bis 18.00 Uhr oder
des Gottesdienstes wollen wir mit möglichst
allenRosenkranzes
Kindern in die Samstag,
Kirche einmarschieren und sie sollen ihr Körbchen am Altar ablegen. imSamstag,
08.10.2016
von
bis 11.00 Uhr
Bartholomäussaal
für 20,00 €/Mitglieder
und10.00
23,00 €/Nichtmitglieder
erwerben.
Vielen Dank für alle Unterstützung!
im Bartholomäussaal für 20,00 €/Mitglieder und 23,00 €/Nichtmitglieder erwerben.
Mottoabend
Katholische Kirchengemeinde
der kfd
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
(Tel. 75257)
Unter dem
Motto „Traumschiff“ lädt die
Dienstag und Freitag von 10.00 – 12.00 Uhr
Unterhaltungsprogramm
ein. Deshalb
Mittwoch von 14.30 – 18.30
Uhr
kfd zu einem 3-Gänge-Kapitänsdinner mit
wollen wir gemeinsam mit Ihnen am
22.10.2016 um 18.00 Uhr auf der MS kfd im Heimathafen Laudenbach, Liegeplatz
Bartholomäussaal, in See stechen. Die BordkartenKinderchor
können Sie am
Gottesdienste:
Samstag, 01.10.2016
der Kath. Kirchengemeinde in
10.00 Uhr Projektchorprobe mit Stellprobe
18.30 Uhr Vorabendmesse
Freitag, 07.10.2016 von 17.00 bis 18.00 Uhr oderLaudenbach
Dienstag, 04.10.2016 Samstag,
08.10.2016 von 10.00 bis 11.00 Uhr
14.30 Uhr Messfeier der Senioren
Wir suchen zur Verstärkung unseres Kinderchores
20.00 Uhr Kirchenchorprobe
Grundschulkinder, die Spaß am Singen und Spielen haben.
Freitag, 07.10.2016 im Bartholomäussaal für 20,00 €/Mitglieder und 23,00 €/Nichtmitglieder erwerben.
19.00 Uhr Ökum. Friedensgebet in der Katholischen Kirche
Unter der Leitung von Jutta Basler lernen die Kinder
(Kapelle)
moderne kirchliche und weltliche Lieder.
Außerdem wird zusammen gespielt und gelacht.
Seniorenkreis
Eingeladen sind alle Kinder der Gemeinden von
Die nächste Zusammenkunft findet am Dienstag, 04.10.2016, statt.
Hemsbach, Sulzbach und Laudenbach. Einfach kommen
Gottesdienst in der Kapelle ist um 14.30 Uhr. Unabhängig vom
und mitmachen.
Besuch des Gottesdienstes würden wir uns freuen, Sie ab 15.00 Uhr
zum gemütlichen Beisammensein bei Kaffee und Kuchen im BarthoDie Proben sind Dienstags von 18:00 Uhr - 18:45 Uhr im
lomäussaal begrüßen zu dürfen. Es wird einen interessanten Vortrag
Bartholomäussaal, Untere Str. 26, Laudenbach.
zum Thema „Brandschutz im Haushalt“ geben.
Wir laden alle Laudenbacher Senioren hierzu recht herzlich ein.
Pfarrfest am 09. Oktober 2016
Zu unserem diesjährigen Erntedankfest am 09. Oktober 2016 ergeht
herzliche Einladung.
Unser Fest beginnt um 10.15 Uhr mit dem Familiengottesdienst in
der Kath. Kirche. Anschließend feiern wir bis ca. 16.00 Uhr im Katholischen Gemeindezentrum in der Unteren Straße neben der Kirche.
Wir freuen uns auf
Musikalische Darbietungen vom Frauenchor CaraMia des SingverEuch !!!
eins Laudenbach, des Kinder- und Jugendchors „Fontäne“ und des
Evangelischen Kirchenchors Laudenbach (nicht wie irrtümlich
bereits veröffentlicht der Katholische Kirchenchor Laudenbach)
16 | Aus den Vereinen
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Aus den Vereinen
Bündnis 90/ Die Grünen Ortsverband Laudenbach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir freuen uns über jeden Kontakt und sind
für Ihre Anregungen immer ansprechbar.
Unsere Ortsverbandssitzungen sind öffentlich, bitte beteiligen Sie sich an unseren Diskussionen und informieren Sie sich unter www.gruene-laudenbach.de.
Arbeiterwohlfahrt
www.awo-laudenbach.de
Bürgerhilfe „Bürger für Bürger“
Einladung zum Stammtisch
am 2. Dienstag im Monat, 19 Uhr in der Gaststätte „Zum Bahnhof“
Bürgerhilfe der
Laudenbach
Sprechstunden
Dienstag und Donnerstag, 10 – 12 Uhr
Im Rathaus – Untere Str. 2
Dachgeschoss – Zimmer 35
Tel. 06201 / 700267
außerhalb der Sprechstunden
Tel. 06201 / 4709200
[email protected]
Weitere Informationen unter:
www.buergerhilfe.awo-laudenbach.de
Donnerstag ist AWO-Tag.
Einladung
zum Spielnachmittag.
Die AWODonnerstag
ist AWO-Tag.
Laudenbach lädt für Donnerstag, den 6. Okt.,
Einladung
zum
Spielnachmittag.
Die
AWO14 Uhr, zum nächsten offenen Seniorentreff
Laudenbach
lädt
für
Donnerstag,
den
6.
Okt.,mit
ins Georg-Bickel-Haus ein. Wir beginnen
14 der
Uhr,Seniorengymnastik
zum nächsten offenen
unterSeniorentreff
der Anleitung
ins Georg-Bickel-Haus
ein.der
WirStärkung
beginnenmit
mit
von Elke Riedel. Nach
der Seniorengymnastik
unter der Anleitung
Kaffee und selbstgebackenem
Kuchen
von Elke
Nach
der Stärkung
kannRiedel.
man den
Nachmittag
mitmit
Kaffee anregenden
und selbstgebackenem
GesprächenKuchen
oder
Seniorentreff
kann man
den Nachmittag
mit
mit Spielen
verbringen.
anregenden Gesprächen oder
Seniorentreff
Wir
freuen
uns auf viele
mit
Spielen
verbringen.
Bürgerinnen und Bürger.
Wir freuen uns auf viele
Bürgerinnen und Bürger.
Gutes Frühstück bei Freunden
LiebeGutes
Frühstücksfreunde
der AWO
ist wieder so weit.
Frühstück
bei es
Freunden
Wir
laden
ein
zu
einem
guten
„Oktoberfest-Frühstück“
Liebe Frühstücksfreunde der AWO es ist wieder so weit.
mit netten
Wir
laden Gästen.
ein zu einem guten „Oktoberfest-Frühstück“
mit netten
AmGästen.
Dienstag den 11. Oktober 2016,
um Dienstag
9:00 Uhr im
Am
denGeorg-Bickel-Haus
11. Oktober 2016,
um 9:00
Uhr im und
Georg-Bickel-Haus
Das Buffet
ist gerichtet
bietet ihnen wieder viele
Leckereien
undgerichtet
Spezialitäten.
Die Weißwurst
undviele
die
Das
Buffet ist
und bietet
ihnen wieder
Brezeln sindund
in Arbeit
und die fleißigen
Helferinnen
Leckereien
Spezialitäten.
Die Weißwurst
und und
die
Helfer sind
dem Urlaub
Treffen
sie sichund
mit
Brezeln
sindaus
in Arbeit
und diezurück.
fleißigen
Helferinnen
Freunden
einen Treffen
schönen
Helfer
sindund
aus verbringen
dem Urlaubsie
zurück.
sieVormittag
sich mit
in geselliger
Runde.
Wir freuen
uns auf
Ihren Besuch.
Freunden
und
verbringen
sie einen
schönen
Vormittag
in
geselliger
Runde.
Wir
freuen
uns
auf
Ihren
Besuch.
Anmeldungen bitte an:
Willi Querfurth,bitte an:
Anmeldungen
Telefon:
06201/2550931.
Willi
Querfurth,
Telefon:
06201/2550931.
Kosten pro
Person: 5,50 €.
Kosten pro Person: 5,50 €.
Erreichbar sind wir über die Mailadresse info@gruene-laudenbach.
de, telefonisch unter 0175- 9071892 (Vorsitzender Frank Czioska).
BUND-Ortsgruppe Hemsbach/Laudenbach
Bio-Honig und -Apfelsaft-Verkauf
Jeden Samstag von 10 bis 12 Uhr und jeden 2. Dienstag im Monat
ab 18 Uhr ist die BUND-Umweltscheuer in der Rathausstraße 9, Laudenbach, zur Bürgerberatung und dem Verkauf von Laudenbacher
Bio-Honig (Uwe Walther) und regionalem Bio-Apfelsaft (Falter FÖG)
geöffnet.
Monatsversammlung der BUND-Ortsgruppe
Hemsbach/Laudenbach
Jeden 2. Dienstag im Monat findet ab 19:30 Uhr in der Umweltscheuer die Monatsversammlung statt, zu der alle Mitglieder und
interessierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Wer außerhalb dieser Zeit den FÖG-Bio-Apfelsaft kaufen möchte, kann sich
telefonisch mit Monika Werner (06201-71306) oder Karin Röhner
(06201-45210) in Verbindung setzen. Für Bio-Honig Uwe Walter anrufen (06201-7835858).
Natur braucht eine Lobby
Haustürwerbung des BUND
Für ihre gute Sache werben dieser Tage die Umweltschützer vom
Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND). Wie die Vorsitzenden
der Ortsgruppe Hemsbach/Laudenbach Gerhard Röhner und Monika Werner mitteilen, ziehen in den nächsten Tagen für ein bis zwei
Wochen die Umweltschützer in Hemsbach und Laudenbach von
Tür zu Tür und werben Förderer für den BUND. Die Helfer dürfen
unter keinen Umständen Bargeld annehmen. „Sie bitten vielmehr
um regelmäßige Spenden in Form einer Fördermitgliedschaft“, so
Röhner. Die Studenten können sich entsprechend ausweisen, tragen
BUND-T-Shirts und sind mit der Arbeit der BUND-Ortsgruppe vertraut. Weitere Informationen: Gerhard Röhner Tel. 43616.
CDU-Gemeindeverband Laudenbach
www.cdu-laudenbach.de
Bürgersprechstunde
Um den Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Gelegenheit zu geben
mit uns ins Gespräch zu kommen, sind wir zu Beginn jeder Fraktionssitzung ab 19:30 Uhr für Sie da. Diese Bürgersprechstunde findet am
jeweiligen Ort der Fraktionssitzung statt, den Sie bitte der Tagespresse entnehmen wollen. Gerne können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren um Meinungen, Vorschläge und Ihre Anliegen mit
uns zu erörtern. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 44737
(Gerd Duddek, stv. Vors.) oder gerne auch per E-Mail unter [email protected]. Nähere Informationen rund um die CDU Laudenbach finden Sie auch im Internet unter www.cdu-laudenbach.de, bei
Facebook unter www.facebook.com/cdulaudenbach oder auf Twitter unter www.twitter.com/cdu_laudenbach. Wir freuen uns auf Sie.
Deutsches Rotes Kreuz
Samstag, 8. Oktober – Schuhe- und Altkleiderabholung
Das Deutsche Rote Kreuz, Ortsverein Laudenbach, führt am Samstag, den 8. Oktober eine Kleidersammlung durch. Wir bitten Sie ihre
Kleiderspende am Samstag ab 8:30 Uhr gut sichtbar am Straßenrand
abzustellen, damit sie die Helfer des Deutschen Roten Kreuzes Laudenbach abholen können.
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Aus den Vereinen | 17
Wir sammeln alle Arten von Oberbekleidung, Unterwäsche und
Strickwaren, natürlich auch Schuhe (bitte paarweise gebündelt).
Ebenso Haushaltstextilien wie Handtücher, Gardinen, Vorhänge,
Bettwäsche, Decken aber auch Federbetten, Hüte, Gürtel Taschen
und andere Textilien.
Weiterhin besteht grundsätzlich die Möglichkeit, montags ab 20 Uhr
Altkleider an unserem DRK-Heim, Friedrich-Ebert-Str. abzugeben.
AED-Praxiskurs am 15. Okt.
Der DRK-Ortsverein Laudenbach bietet am Samstag, 15. Oktober
von 9:00 bis 13:00 Uhr einen Kurs am Automatischen Externen Defibrillator an. Diese für die Teilnehmer kostenlose Veranstaltung soll
insbesondere die Anwendung des lebensrettenden AED-Gerätes
näherbringen. Jedoch ersetzt dieser Kurs keinen Erste-Hilfe-Kurs.
Anmeldungen sind ab sofort unter „[email protected]“ möglich.
Dach und Fach.
Vollkugel 2: Michael Gräber 399, Tobias Gräber 425, Bernd Schneider
409, Markus Eckstein 403, Joachim Schmitt 374, Johannes Knust 410
U14 gemischt
KV Ettlingen – KSG Laudenbach
1457 : 1649
Eine bärenstarke Leistung zeigt die Jugend im ersten Saisonspiel
in Ettlingen. Tagesbeste wurde Anna Schütze mit stolzen 477 Holz.
Stark spielte ebenso Nikolas Knust mit 457 Holz. Sehr gut spielten
auch Larissa Köhler mit 368 und Lea Schütze mit 347 Holz.
U14: Lea Schütze 347, Larissa Köhler 368, Nikolas Knust 457, Anna
Schütze 477
Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Kegelsportgemeinschaft Laudenbach e.V.
Landesliga 3 Frauen
DKC Vollkugel Laudenbach 1 – Germania Lampertheim 2
2353 : 2231
Einen weiteren Heimsieg konnten die Damen der KSG verbuchen.
Bereits im Startpaar brachten Monika Garcia Pejic und Tamara Heuchel ihre Mannschaft mit 94 Holz in Führung. Das Mittelpaar mit
Sonja Schütze und Sandra Heuchel konnten den Vorsprung auf
139 Holz ausbauen. Saskia Heuchel die fast vom Flieger auf die
Kegelbahn kam merkte man die monatelange Pause zwar an, doch
konnten sie und die Tagesbeste Antonia Knust das Spiel locker zu
Ende bringen.
DKC Vollkugel: Monika Garcia Pejic 402,Tamara Heuchel 412, Sandra
Heuchel 412, Sonja Schütze 368, Saskia Heuchel 343, Antonia Knust
416
Bezirksliga 2 Männer
Vollkugel Laudenbach 1 – Bahnfrei Laudenbach 1 5082 : 5227
Nichts wurde es mit dem ersten Heimsieg für die KSG. Im Startpaar
konnte Jens Spies und Mario Hund gegen Bela Frank und Lukas
Fröhner noch einen Vorsprung erspielen. Das Mittelpaar mit Adolf
Süss und Matthias Heuchel büßten diesen aber fast komplett ein.
Bahnfrei Laudenbach hatte mit der Auswechslung Dietmar Riedel für
Heinz Welk ein gutes Händchen und Lukas Kolb spielte konstant gut.
Im Schlusspaar konnten Rouven Pelz und Sascha Schober mit Eduard
Dietz und Shawn Patrik Winkler nicht mithalten. Am Ende gewann
die Bahnfrei deutlich und verdient.
Vollkugel: Mario Hund 892, Jens Spies 894, Matthias Heuchel 796,
Adolf Süss 854, Rouven Pelz 800, Sascha Schober 846
Bahnfrei: Bela Frank 848, Lukas Fröhner 865, Lucas Kolb 849, Heinz
Welk 402, Dietmar Riedel 466, Shawn Patrik Winkler 872, Eduard
Dietz 925
Kreisliga B Männer
Vollkugel Laudenbach 2 – TV 77 Waldhof 2
2420 : 2376
Eine gute konstante Leistung zeigte die 2. Mannschaft bei Ihrem
Heimspiel gegen Waldhof. Tagesbester war Tobias Gräber mit starken
425 Holz. Damit waren die ersten Punkte der neuen Saison unter
Kegelverein Bahnfrei
Bahnfrei Laudenbach gewinnt das Ortsderby
gegen die VK Laudenbach
Im Ortsderby waren die Bahnfrei Laudenbach nach einem sehr spannenden und sportlichen Verlauf bei der VK Laudenbach mit 5082
zu 5227erfolgreich. Im Startpaar mussten Béla Frank jun. (848) und
Lukas Fröhner (865) gegen ihre starken Gegner Mario Hund (892)
und Jens Spies (894) 73 Holz abgeben. Das Mittelpaar mit Lucas Kolb
(849) und Heinz Welk, welcher nach 100 Wurf von Dietmar Riedel mit
seinen starken 466 Holz abgelöst wurde, verkürzte auf 6 Miese. Das
Schlusspaar mit Shawn Patrick Winkler (872) und dem Tagesbesten
Eduard Dietz mit sehr starken 925 Holz sorgten für den klaren Sieg.
Bezirksliga 2
VK Laudenbach 1 – Bahnfrei Laudenbach 1
5082 : 5227
Bahnfrei Laudenbach I: Béla Frank jun. 848, Lukas Fröhner 865,
Lucas Kolb 849, Heinz Welk 402, Dietmar Riedel 466, Shawn Patrick
Winkler 872, Eduard Dietz 925
VK Laudenbach I: Mario Hund 892, Jens Spies 894, Matthias Heuchel 796, Adolf Süss 854, Sascha Schober 846, Rouven Pelz 800
Die 2. Mannschaft der Bahnfrei Laudenbach verlor ihr Auswärtsspiel bei der Bahnfrei Hemsbach 3 mit 2563 zu 2519. Im Startpaar
konnten Philipp Kirsch (444) und Jennifer Riedel (438) einen 56 Holz
Vorsprung erzielen. Im Mittelpaar mussten Felix Hohrein und Kurt
Steiß 48 Holz abgeben. Trotz sehr guter Holzzahl von Florian Hohrein
(443) und Theresia Frank (427) mussten sie den Gastgebern mit dem
stark aufspielenden Klaus Müller (479) und Stefan Bohrmann (448)
den Sieg überlassen.
Kreisliga B
Bahnfrei Hemsbach 3 – Bahnfrei Laudenbach 2
2563 : 2519
Bahnfrei Laudenbach II: Philipp Kirsch 444, Jennifer Riedel 438,
Felix Hohrein 382, Kurt Steiß 385, Florian Hohrein 443, Theresia Frank
427.
Die nächsten Spiele:
Bezirksliga 2
Sa. 15.10.2016 14:45 Uhr Bahnfrei Laudenbach 2 – ATB Heddesheim 3
Kreisliga B
Sa. 15.10.2016 12:15 Uhr Bahnfrei Laudenbach – Vollkugel Laudenbach 2
Kunstkreis
„Wir müssen wieder sehen lernen“
KKL zeigt Arbeiten von Birgit Metzler
„Jedes Bild ist ein Teil meines Lebens“ sagt die Künstlerin Birgit Metzler, deren „Bildspiele“ seit Sonntag in der Laudenbacher Rathausgalerie zu sehen sind. „Solche Bilder werden nicht einfach gemalt,
sondern legen die Seele offen,“ so Kai Brudermann, der 2. Vorsitzende des Kunstkreises, in seiner Vernissagerede. Er bescheinigte
der Künstlerin ein großes Maß an Kreativität, am Zusammenfügen
vorhandener Informationen zu neuen Mustern. Bei ihr seien alle
Voraussetzungen für Kreativität vorhanden: Begabung, ein günstiges Umfeld (schon Vater und Onkel waren Maler), aber auch Wissen
und Fähigkeiten. Nach einer Ausbildung zur Schauwerbegestalterin
schloss sie an der FH ein Studium zur Grafikdesignerin ab.
Birgit Metzler ist Mitglied mehrerer Künstlervereinigungen, stellt
seit 1996 ihre Arbeiten aus und gründete 1996 auch ihre private
Malschule in Bensheim. „Wir müssen wieder sehen lernen“ ist auch
dort eines ihrer Hauptanliegen. Ihr Blick auf Details soll von unserer
reizüberfluteten Umwelt ablenken. Die präzisen fotorealistischen
18 | Aus den Vereinen
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Gleichwohl erhalten Ringer und Ringerinnen eine optimale körperliche Ausbildung und im Nachgang viele wertvolle persönliche
Eigenschaften mit auf den Weg.
Die Künstlerin im Gespräch mit den KKL-Vorsitzenden
Foto: Gis Stockmann
Darstellungen, der gekonnte Umgang mit Farben und Pinsel und das
überraschende Zusammenfügen unterschiedlicher Elemente, die
zahlreichen versteckten Einfälle erfordern viel Zeit in der Realisation,
verlangen aber auch vom Betrachter mehr als ein flüchtiges Hinschauen, um die Bild- und Wortspiele zu erkennen und verstehen.
Den zahlreichen Besuchern, die trotz oder wegen des sonnigen
Herbstwetters den Weg in die Laudenbacher Rathaus-Galerie gefunden hatten, heizten die acht jungen Musiker der „Zwei Burgen
Bande“ heftig ein. Unter Leitung von Christina Brenne brachte dieses Blechbläserensemble der Musikschule Badische Bergstraße mit
mehreren Musikstücken Schwung in die Veranstaltung, passend zu
den phantasievollen und energiegeladenen Kunstwerken an den
Wänden.
Die Ausstellung „Bildspiele“ mit 42 Arbeiten von Birgit Metzler ist
bis zum 25. November während der Öffnungszeiten des Rathauses
zu sehen.
Derbysieg: KG Laudenbach/Sulzbach schlägt KSV Hemsbach
nach Krimi mit 18:14.
Am Mo., 03. Oktober, erwartet die KG Lau/Su die SVG N.-Liebersbach
in Sulzbach.
Foto: Gis Stockmann
RSC-Ring- und Stemmclub e.V.
Ringerkids mit Elan und Spaß
Ringen ist gelebte Gewaltprävention
Mittlerweile tummeln sich einige talentierte Nachwuchsringer im Training der Bergsträßer Ringerkids aus Laudenbach und Sulzbach.
Mit von der Partie gestern neben 35 Kindern und vier Trainern war auch
ein Vertreter einer Pädagogischen Schule.
Immer mehr Fachleute aus dem Bereich Pädagogik erkennen das Ringen als wertvollen Helfer bei der Erziehung von Kindern.
Ringen ist gelebte Gewaltprävention und wohl der einzige Vollkontaktsport, der nicht darauf abzielt, seinen Gegner unschädlich zu machen.
Foto: Mi.Schmitt
Foto: M. Stein/Mi. Schmitt
Das Ringerderby zwischen der KG Laudenbach/Sulzbach und dem
KSV Hemsbach hielt alles, was es im Vorfeld versprach. Es war am
Ende insgesamt eine große Werbung für den Ringsport an der Bergstraße. Vor großer Kulisse standen sich zwei kampfstarke und engagierte Teams auf Augenhöhe gegenüber. Bevor Arkadiusz Böhm in
der vorletzten von zehn Einzelbegegnung den KG-Sieg sicherstellte,
gingen Ringer und Zuschauer durch ein Wechselbad der Gefühle.
Erst als alles entschieden war, sanken Blutdruck und Herzfrequenz
der Anwesenden wieder auf normal. Die Kämpfe verliefen auf hohem
Niveau und die Ringer geizten nicht mit Aktionen. Erwähnenswert ist
im besonderen Maße die ausgesprochene Fairness von Ringern und
Zuschauern auf beiden Seiten trotz hochkochender Emotionen!
Mammutprogramm, Rahmen, WM-Tanz und Öffentliches Wiegen
Das Wiegen der Ringer erfolgt i.d.R. unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Kabine. Diesmal gaben die Verantwortlichen um den
1.Vorsitzenden Ralf Schmitt den Zuschauern aber die Gelegenheit,
bereits beim öffentlichen Wiegen in der Halle die Aufstellung der
Mannschaften zu verfolgen.
Eine hervorragende sportliche Darbietung zeigte die frischgebackene Weltmeisterin im Hip-Hop, Sheila Rohde, angefeuert durch
ihre Kolleginnen von der Hip-Hop-Formation des RSC Laudenbach.
1.Vors. Ralf Schmitt und Abteilungsleiterin Claudia Fath ehrten
anschließend die junge Tänzerin für ihren WM- Erfolg.
Der ausgedehnte Kampfabend begann bereits um 17.30 Uhr mit
dem Aufeinandertreffen der Nachwuchsteams. Danach folgten die
Reservestaffeln und dann um 20 Uhr der Höhepunkt des Abends mit
dem Aufeinandertreffen der Oberliga-Teams. Kampfleiter Bartsch,
hatte dabei ein Mammutprogramm von 42 Kämpfen zu leiten. Vie-
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
len Dank an dieser Stelle dafür, dass er einigen Kindern auch noch
Freundschaftskämpfe neben dem offiziellen Teil ermöglichte.
Mehr im beiliegenden Kampfstenogramm und auf www.rsc-laudenbach.de oder in Facebook.
Die KG-Reserve unterlag Hemsbach mit 11:20, ebenso wie die
Ringerkids, die Hemsbach einen 16:32-Sieg überlassen mussten.
Aus den Vereinen | 19
jeweils stattliche Reisegruppen besuchten. 2008 ließ man sich von
der Bergwelt der Schweiz begeistern, war 2009 in der bayerischen
Hauptstadt München und 2010 zum 25-jährigen Reisejubiläum an
der Côte d‘Azur.
Hans-Jürgen Moser organisierte dann ein Jahr später eine Flussfahrt auf Rhein und Mosel, die so guten Zuspruch fand, dass man
im folgenden Jahr auf der Rhone unterwegs war. 2013 hieß das
Ziel Mecklenburg-Vorpommern. 2014 löste Herbert Bangert ein an
Christel und Eckhard Masseck bei deren Abschied aus Laudenbach
gegebenes Versprechen ein und organisierte eine Wochenendfahrt
in deren neue Heimat Aachen und Würselen. 2015 war man im
reizvollen Piemont unterwegs und war nun in Tschechien, nachdem
man im Mai bereits eine Tagesfahrt nach Straßburg unternommen
hatte. Eine stolze Bilanz, die es allemal verdient, wenn auch in reduzierter Form, fortgeschrieben zu werden.
SPD 60 plus
Kampfstenogramm
Foto: Mi. Schmitt
SPD-Ortsverein
Wir sind immer ansprechbar
Vor jeder Fraktionssitzung nehmen wir uns Zeit für Anliegen der
Laudenbacher Bürgerinnen und Bürger. Auch außerhalb dieser Sitzungen sind wir für Sie zu erreichen:
Bianca Rau, Tel.: 06201-2622546
Dieter Ehle, Tel.: 06201-42792
E- Mail: Vorstand @spd-laudenbach.de
Alle Termine erfahren Sie über unsere Homepage: www.spd-laudenbach.de, über das Gemeindeblatt, die Tagespresse der Weinheimer
Nachrichten oder bei Facebook.
SPD-Ortsverein hat in 32 Reisen Deutschland und Europa
erkundet
Fortsetzung des Berichts der letzten Woche
Fast auf den Tag genau 50 Jahre nach dem deutschen Überfall auf
Polen startete der Ortsverein eine Unternehmung, die immer einen
herausragenden Stellenwert behalten wird. In 14 Tagen bereiste man
Polen, die damalige UdSSR und Finnland und brachte dabei Krieg
wie auch Aussöhnung in Erinnerung. 1990 war der Ortsverein einen
Tag in Bonn und dann Gast im „roten Wien“. Im Jahr des 90-jährigen
Jubiläums war Rom das Ziel und die Begegnung mit dem Papst war –
unabhängig vom Glauben – für die Reiseteilnehmer ein einmaliges
Erlebnis. Ein Jahr später stand eine Rundreise durch die neuen Bundesländer von Nord bis Süd an und hier gab es ein Informationsgespräch mit der leider viel zu früh verstorbenen Ministerin Dr. Regine
Hildebrandt. im folgenden Jahr waren die Niederlande das Ziel, wo
Herbert Bangert aufgrund seiner familiären Beziehungen ein besonderes Programm bieten konnte. Herausragende Ziele der folgenden
Skandinavienrundreise waren die Hauptstädte Kopenhagen, Stockholm und Oslo sowie die Olympiastadt Lillehammer. Budapest und
Prag waren die folgenden Ziele, bevor man im Land blieb und an der
Waterkant Hamburg und Kiel besuchte. 1998 bereiste man England,
Schottland und Wales und stieß in London zu einer Reisegruppe
des Singvereins 1870, um gemeinsam in der Royal Albert Hall ein
Chorkonzert der 1000 Stimmen zu genießen. Frankreich, Spanien
und Portugal wurden ein Jahr später angesteuert und hier wurden
insgesamt 5.200 Kilometer Landweg zurückgelegt. Im neuen Jahrtausend war man gleich zeimal unterwegs. Zunächst besuchte man
die Weltausstellung „Expo“ in Hannover und im Herbst wurde Griechenland besucht. Zum 100-jährigen Jubiläum des Ortsvereins war
man zu Gast in der Bundeshauptstadt Berlin und traf dort mit dem
Parteivorsitzenden Franz Müntefering zusammen, der als Schirmherr
des Jubiläums auch einen Besuch in Laudenbach ankündigte und
diesen auch realisierte. Die reizvollen Landschaften von Cornwall
und die norddeutsche Metropole Bremen waren die nächsten Ziele.
2004 war es dann die Toskana, ein Jahr später Slowenien, dann
Irland und 2007 das Baltikum mit Litauen, Lettland und Estland, die
Die neue SPD-Ortsvereinsvorsitzende Bianca Rau und die Gründungsvorsitzende Christel Masseck bei der AG 60plus
Volles Haus hatte die Arbeitsgemeinschaft 60plus innerhalb des
SPD-Ortsvereins bei ihrem ersten Treffen nach der Sommerpause, zu
dem Sprecher Herbert Bangert sowohl die neu gewählte Vorsitzende
des Ortsvereins, Bianca Rau, als auch die Gründungsvorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft, Christel Masseck, begrüßen konnte. Bangert
gab zunächst einen Rückblick über die Aktivitäten seit dem letzen
Treffen am 6. Juni mit zwei Exkursionen und einer gemeinsamen
Veranstaltung mit dem Ortsverein zum Thema „Kriminalitätsentwicklung“. Er habe Bianca Rau gebeten, ihre Vorstellungen zur neuen
Ausrichtung der Ortsvereinsarbeit in dieser Runde zu vermitteln,
die auch auf den Ergebnissen einer Mitgliederbefragung beruhten.
Mit Christel Masseck sei besprochen, die politische Arbeit der SPD in
ihrer neuen Heimatstadt Würselen vorzustellen.
Bianca Rau stellte sich den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft persönlich vor und sah es als eines ihrer Ziele, auch jüngere Menschen
für den Ortsverein zu gewinnen, ohne allerdings auf die Erfahrung
und Mitarbeit der erfahrenen Genossinnen und Genossen verzichten zu wollen. Der Ortsverein habe schon in der Vergangenheit sehr
gute Arbeit geleistet und gerade die Arbeitsgemeinschaft 60 plus sei
ein wichtiger Aktivposten. Als wesentliche Änderung der künftigen
Ausrichtung kündigte sie eine verstärkte Hinwendung zu politischen
Themenstellungen an. Hierbei strebe sie auch an, dass der Vorstand
noch stärker als bisher Themen der Gemeindeentwicklung bespreche und in die Kommunalpolitik einwirke, indem man Anregungen
an die Gemeinderatsfraktion weitergebe. Nach einer intensiven Diskussionsrunde sicherte Bangert Rau die Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft zu und wünschte den angestrebten Erfolg, aber auch
Freude in dem übernommenen wichtigen Amt.
Christel Masseck stellte den SPD-Stadtverband und die Stadtteilgliederungen in Würselen vor. Die große Persönlichkeit in Würselen
sei Martin Schulz, der vor seiner großen europapolitischen Karriere
Bürgermeister in Würselen gewesen sei und damit die Interessen der
Kommunen aus eigener Erfahrung bestens kenne. Sie sei Schulz wiederholt begegnet und sei fasziniert von der Bodenständigkeit und
Heimatverbundenheit einerseits und dem Blick auf Europa und das
Weltgeschehen andererseits. Die Arbeitsgemeinschaft 60plus agiere
in Würselen weniger politisch, als mehr in Richtung Altenbetreuung
mit Kaffeenachmittagen und Ausflügen, ähnlich wie das in Laudenbach die Arbeiterwohlfahrt anbiete.
TIPPS für unsere Autoren
Nutzer von Artikelstar müssen
die Rechte an Bild/Text besitzen!
Bitte verwenden Sie niemals ungefragt geistiges Eigentum
Dritter. Auch von mündlichen Zusagen raten wir ab. Auf der
sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich vorab die Rechte für
„Zweitverwertungen“, egal ob Text oder Bild, vom Urheber
schriftlich einholen. Für alle Medien, in denen die Inhalte
erscheinen sollen.
Tipp
Nr. 7
20 | Aus den Vereinen
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Fitness Event mit Christine und Nina
Turngemeinde Laudenbach
TGL-Abt. Gesundheitssport
!!! Die neuen Kurse beginnen im September!!!
Functional + Core Fitness ist ein Dauerangebot, hier kann man ohne Voranmeldung,
einfach mal mitmachen und reinschnuppern. Auch in den anderen Kursen darf die 1.
Stunde zum Schnuppern besucht werden.
Alle Kurse Þnden im 2. OG des TG-Turms statt.
Wegen der Bezuschussung durch die Krankenkassen müssen einige Kurse neue Namen
bekommen. RŸckenFit hei§t ãPrŠventives HaltungstrainingÒ und RŸcken und Gelenke
heißt „Präventiv Aktiv“. Die Kursinhalte bleiben gleich.
Anmeldung: direkt bei den Übungsleiterinnen oder über Þ[email protected]
Johanna Kury-Eberhard Tel.: 06251-587122
[email protected]
RŸckenFit fŸr Senioren
Dienstag
17:30 - 18:30 Uhr ab 13. Sept. 2016
RŸckenFit
Dienstag
18:30 - 19:45 Uhr ab 13. Sept. 2016
RŸckenFit
Dienstag
19:45 - 21:00 Uhr ab 13. Sept. 2016
Christine Noe-Knust
Tel.: 06201-4709003
christine-Þ[email protected]
RŸckenFit
Dienstag
10:45 - 11:45 Uhr ab 13. Sept. 2016
RŸcken plus Gelenke
Mittwoch
08:45 - 09:45 Uhr ab 14. Sept.. 2016
Functional+Core Fitness Freitag
09:30 - 10:45 Uhr Dauerangebot
Marga Spinner
Hatha Yoga
Tel.: 06252-6413
Mittwoch
[email protected]
19:30 - 21:00 Uhr ab 14. Sept. 2016
Antonia Knust
Deepwork
Tel.: 06201-4709003
Mittwoch
18:30 - 19:30 Uhr
ab 14. Sept. 2016
Tina Schršder
Tel.: 06201-875638
[email protected]
Babygymnastik
Dienstag
09:30-10:30 Uhr
ab 27. Sept. 2016
Alter ca. 4-8 Monate
5 Wochen-Kurs
Erna Symanzig
Tel.: 06201-71822
[email protected]
Pilates und Faszien
Dienstag
9:30-10:45 Uhr
ab 20. Sept. 2016
Fit und Gesund
Donnerstag 16:45-17:45 Uhr
ab 22. September
Beckenboden
die Kraft, die aus der Mitte kommt
entdecke den Beckenboden für mehr Spannkraft, Geschmeidigkeit,
Vitalität und Tatkraft im Alltag. Sind wir hier fest und sicher, werden
die inneren, umgebenden Organe gehalten und die Wirbelsäule
stabilisiert
In unserem Intensivkurs lernen wir die Welt des
Beckenbodens kennen und nutzen.
Beginn am 04.10.2016
Termin Dienstags, 14.30-15.30 Uhr im TG Turm,
2.OG
Trainerin: Christine Noe-Knust
Anmelden und Information unter 0176/99800692
oder [email protected]
Foto: Ch. Noe-Knust
Viel Spaß und Motivation hatten alle Teilnehmerinnen beim FitnessEvent mit Christine und Nina am 20. Sept. 2016 in der TG-Halle.
Danke an alle, die dabei waren und die uns unterstützt haben.
Im nächsten Frühjahr gibt es eine Wiederholung.
TGL-Abt. Handball
Handball in der Bergstraßenhalle am So, 02.10.2016
16.30 h:
TG Laudenbach Herren 2 – TV Brühl 2
18.30 h:
TG Laudenbach Herren – TV Brühl
Deutlicher 28:20-Auswärtssieg der TG Laudenbach bei der HG
Oftersheim/Schwetzingen 3
Im ersten Auswärtsspiel traf die TG Laudenbach am frühen Samstagabend auf die HG Oftersheim/ Schwetzingen 3, die in der laufenden
Saison noch kein Spiel absolviert hat. Der Umstand, dass die HG
auf Grund des rege durchgeführten Austauschs von Spielern aus
anderen Klassen des Öfteren ihr „Gesicht“ wechselt, machte eine Einschätzung ebenfalls nur schwer möglich. Trainer Habermaier musste
zudem auf die verhinderten Fischer, Hacker, Buchner und Teurer
verzichten, so dass die Laudenbacher mit eher gemischten Gefühlen
ans Werk gingen. Den Umständen zum Trotz erwischte die TGL den
besseren Start und ging schnell mit 3:0 in Führung. Die Gastgeber
taten sich gegen die gut gestaffelte Laudenbacher Abwehr schwer
und bemühten sich teilweise minutenlang diese zu knacken. Da an
diesem Wochenende anscheinend in Schwetzingen „Bapp“ (Harz)
im Sonderangebot war, machten die Gastgeber davon auch redlich
Gebrauch und schmierten den Ball dermaßen ein, dass er bei Berührung des Bodens ganze 10cm weit rollte. Auf Laudenbacher Seite
hagelte es entsprechend technische Fehler und freie Bälle wurden
teilweise auf kuriose Art am Tor vorbeigeworfen. Der Großteil der
gastgebenden Mannschaft tat sich mit der „Klebekanone“ jedoch
ebenfalls schwer, so dass sich die TGL in einem sehr holprigen Spiel
bis zur 15. Minute auf 8:4 absetzen konnte. Die HG kam über Krumm
von der halbrechten Position zu Torerfolgen und holte bis zum
8:6 auf. Laudenbach zündete nun den Turbo und schoss vor allem
durch erfolgreich abgeschlossene Schnellangriffe bis zur Halbzeit
eine komfortable 14:8-Führung heraus.
Vom Halbzeitergebnis beflügelt machte die TGL zu Beginn der zweiten Hälfte klar, dass sie in diesem Spiel nichts mehr anbrennen
lassen würde. Die HG warf noch einmal alle Kräfte nach vorne, aber
die Abwehr der TGL stand sicher und das Angriffsspiel wurde nun
auch flüssiger. Die sich bietenden Lücken der gegnerischen Abwehr
wurden konsequent ausgenutzt und von nahezu allen Positionen
schlossen die Laudenbacher Angreifer erfolgreich ab. Beim 22:15
nach 45 Minuten war das Spiel entschieden. In den restlichen 15
Minuten hielt die TGL den Gegner gekonnt auf Distanz und gewann
in einem fairen Spiel am Ende verdient mit 28:20.
Am kommenden Sonntag um 18.30 Uhr empfängt die TGL in eigener
Halle den als Aufstiegsgeheimtipp gehandelten TV Brühl.
TG Laudenbach: L. Hähnel, Schupp (1), Vela, Volk (3), Stangenberg,
Pittner (4), Wilkening (2), Nischwitz (8/2) Amelung (1), Woitas, Boppel
(1), J. Hähnel (3), Jumic (4/2), Sattler (1).
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
TGL-Abt. Tanz, Ballett und Aerobic
Party statt Sport !
Zumba Fitness – ein Erlebnis der besonderen Art
Spass und Leichtigkeit sind in dieser Stunde garantiert – ein Workout für pure
Lebensfreude
Jeder kann mitmachen, egal auf welchen Fitnesslevel Du Dich befindest. Das
Workout basiert auf „Fun and easy to do“. Für ZUMBA® muss man nicht tanzen
können. Das Wichtigste ist, sich zu der Musik zu bewegen und Spaß daran zu
haben.
Komm einfach vorbei, zu einem der angebotenen Zumba® Fitness­Kurse und lass
Dich von den heißen latein­amerikanischen Rhythmen anstecken.
10 Wochen Kurse:
Zumba Fitness 28.09.2016 Mittwoch 20.00 bis 21.00 Uhr
(Trainerin: Erna Symanzig 06201/71822 Trainingsort: Kath. Gemeindezentrum Laudenbach)
Zumba Fitness 19.09.2016 Montag 18.15 bis 19.15 Uhr
(Trainerin: Erna Symanzig 06201/71822 Trainingsort: TG Halle Elekerstrasse in Laudenbach)
Zumba Fitness 05. 10. 2016 Mittwoch 10.00 bis 11.00 Uhr
(Trainerin: Tina Schröder 06201/ 875638 Trainingsort: TG Turm 1. OG Elekerstrasse in Laudenbach)
Kinder Zumba 10. 10. 2016 Montag 15.30 bis 16.15 Uhr
(Trainerin: Tina Schröder 06201/875638 Trainingsort: TG Turm 1. OG Elekerstrasse in Laudenbach)
Aus den Vereinen | 21
im „Zwei-gegen-Zwei-System“ gespielt. Dabei belegten die Laudenbacher Lara Hollmann und Jonathan Thomas einen tollen zweiten
Platz in der Gesamtwertung. Für die jungen Nachwuchsvolleyballer
wird ein solcher Spieltag mit einer abgewandelten Spielform durchgeführt. So versuchen die Kinder den ersten Aufschlag von oben und
dürfen dann, falls dies nicht klappt, den zweiten Ball einwerfen. Nach
der Ballannahme darf der Ball anschließend von einem Mitspieler
gefangen und weitergespielt werden, ehe er wieder über das Netz
befördert werden muss. Damit kommt schon bei den Jüngsten ein
Spielfluss zustande. Alle Kinder freuten sich über ihren ersten Einsatz
und hatten als Preis ein T-Shirt der Verbandsjugend im Gepäck.
TG Laudenbach: Jana Herrn, Lara Hollmann, Maja Hollmann, Jonathan Thomas, Erik Weber.
Am kommenden Samstag freut sich die von Wolf Blecher trainierte
männliche U13 auf ihre Premiere in der Bergstraßenhalle. Ab 10 Uhr
sind die Teams aus Bühl, Karlsruhe und Heidelberg zu Gast.
TGL-Abt. Wandern
TG Laudenbach 26. September 2016
Wanderabteilung
An alle Wanderfreunde
Einladung zur Wanderung am Sonntag, den 02.10.2016
Von Reisen ins Schannenbacher Tal
Vom Bahnhof in Reisen wandern wir auf dem europäischen Fernwanderweg in Richtung Süden bis nach Ober-Liebersbach. Nun
wechseln wir die Richtung und gehen nach Westen zur Schannenbacher Höhe. Es geht nun abwärts zum Teichfest der „Finstertäler
Naturfreunde“ wo unsere Wanderung endet.
Touren-Profil
Strecke: 7 km Dauer: 02:00 h
Treffpunkt: 09:30 Uhr Bahnhof Laudenbach
Gäste sind bei der TG-Wanderabteilung immer herzlich willkommen.
Unsere Wanderungen finden bei jedem Wetter statt.
Mit freundlichem Gruß
K.-H. Schüßler
Wir freuen uns auf Dich!
TGL-Tischtennis
TGL-Abt. Volleyball
TGL-Nachwuchsvolleyballer halten bei der Premiere gut mit
Saisonauftakt für Laudenbachs weibliche U18 und die „Minis“
der U12
(rp) Erstmals seit mehr als elf Jahren hat die Volleyballabteilung der
TG Laudenbach wieder Jugendmannschaften für den Spielbetrieb
des Nordbadischen Volleyballverbandes (NVV) gemeldet.
Dabei präsentierten sich die von Ann-Kathrin Bisdorf und Sebastian
Minden betreuten Mädchen der U18 bei ihrer Premiere in Karlsruhe
vor allem im ersten Spiel gegen die SG Flehingen-Diefenbach als
ebenbürtiger Gegner und hatten dabei viel Spaß. Ein ums andere
Mal konnte die TGL mit gutem Stellungsspiel und großem Einsatz
herausgespielte Punktgewinne bejubeln. So stand Laudenbach auch
dank einiger Aufschlagserien dicht vor dem Gewinn des Auftaktsatzes, vergab aber nach einem 20:23-Rückstand trotz erfolgreicher
Aufholjagd einen Satzball. Am Ende verlor die TGL zwar mit 0:2
(25:27,15:25) Sätzen, durfte mit der gezeigten Leistung aber dennoch sehr zufrieden sein. Im zweiten Spiel gegen den gastgebenden
SSC Karlsruhe wollten dem jungen Team nur noch phasenweise gute
Aktionen gelingen. Vor allem die starken Aufschläge einiger Spielerinnen des SSC sorgten für Probleme bei der Annahme und führten letztlich zur klaren 0:2 (11:25,10:25)-Niederlage. Das eigentlich
angesetzte dritte Spiel der TGL hatte der SV Ladenburg tags zuvor
abgesagt. Den nächsten Spieltag bestreiten die TGL-Mädchen, die
auch als Schiedsrichter beim 2:1-Erfolg der SG Flehingen-Diefenbach
gegen den SSC Karlsruhe einen souveränen Eindruck machten, am
12.November.
TG Laudenbach: Annika Braasch, Helena Dannenberg, Jana Großkurth, Michelle Jarke, Paula Jüllich, Sophia Kraft, Lena Peter, Tabea
Prisslinger, Alina Strohmayr, Beste Türkay.
Am ersten Spieltag der U12 in Heidelberg wurden fünf Kinder der
TGL von Christina Röder betreut. In den ersten beiden Stunden fand
eine von Trainern des nordbadischen Jugendkaders organisierte
gemeinsame Übungseinheit statt, im Anschluss wurde ein Turnier
Das Oktoberfest zählt zu den wohl bekanntesten und beliebtesten Festen in Deutschland, und auch in Laudenbach bricht pünktlich Anfang Oktober wieder das Wiesnfieber aus. Am Samstag den
08.10.2016 ist es endlich wieder so weit, wie in den vergangenen
Jahren auch, veranstaltet die Tischtennisabteilung der TG Laudenbach ein zünftiges Oktoberfest im Zelt der TG-Halle, Elekerstr. in
Laudenbach.
Mit viel Liebe zum Detail wird die Stimmung und Atmosphäre des
„großen Oktoberfestes“ nach Laudenbach gebracht. Die Mitglieder
der Tischtennisabteilung geben den ganzen Abend Vollgas, um
ihren Besuchern ein tolles Fest und einen unvergesslichen Abend
zu bereiten.
Bei Livemusik mit Musik-Tom, können bayrisch deftige Spezialitäten
wie knusprige Schweinshaxe und leckere Weißwürste im Festzelt
genossen werden. Und natürlich darf eins nicht fehlen, eine Maß
Oktoberfestbier, frisch gezapft vom Fass.
Ab 17.00 Uhr sind alle denen der Weg nach München zur Wiesn zu
weit ist herzlich eingeladen. In unserem Festzelt kocht die Simmung
denn: „O Zapft is! und a Gaudi “
VdK Ortsverband Laudenbach
Traditionelles Herbsttreffen am 14. Oktober 2016 in der Straußwirtschaft Wind
Auch in diesem Jahr lädt der Sozialverband VdK, Ortsverband Laudenbach, wiederum zum traditionellen Herbsttreffen in die Straußwirtschaft „Wind“ ein.
Die Verantwortlichen freuen sich ab 17 Uhr alle Mitglieder und
Freunde sowie alle Mitbürger, die an der Verbandsarbeit Interesse
zeigen, begrüßen zu können.
Aus organisatorischen Gründen wird um Voranmeldung gebeten.
Anmeldungen nehmen Irmgard und Heinz Krastel (Tel.06201 41211)
sowie alle Mitglieder des Vorstands gerne entgegen.
Der Vorstand freut sich auf regen Besuch!
22 | Was sonst noch interessiert
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
Weitere VdK-Termine 2016
Zug ab Karlsruhe, Unterkunft, Betreuung, Verpflegung, Programm
und Reitunterricht. Ein Antrag auf Zuschuss kann gestellt werden.
Infos und Anmeldung unter: Naturfreundejugend Baden; Alte Weingartener Str. 37; 76227 Karlsruhe; Tel. 0721/405097; [email protected] oder im Internet: www.naturfreundejugendbaden.de. Bilder gibt es auf dieser Homepage.
20.11.16
11.12.16
VdK-Jahresabschlussfeier im Restaurant „Bergstraßenhalle“
Vereinsübergreifende Weihnachtsfeier TG-AWO-VdK
Sonnberg-Schule
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft oder bei Beratungsbedarf können Sie gerne unseren 1. Vorsitzenden Rolf Haupt unter der Telefonnummer 41205 ansprechen.
Terminkalender der Arbeitsgemeinschaft
Laudenbacher Vereine
ALV-Terminkalender 30.09.2016 – 09.10.2016
04.10.: Kath. Kirchengemeinde, Seniorennachmittag,
14:30 Uhr Bartholomäus-Saal
06.10.: AWO, offener Seniorentreff mit Kaffee und Kuchen,
14:00 Uhr Georg-Bickel-Haus
08.10.: Turngemeinde, Oktoberfest,
17:00 Uhr TG-Zelt
08.-09.10.: Kleintierzuchtverein, 22. Nordbadische Stämmeschau,
Ausstellungshalle
08.10.: DRK Ortsverein, Altkleiderabholung
09.10.: Kath. Kirchengemeinde, Gemeindefest,
Kath. Gemeindezentrum
Was sonst noch
interessiert
Naturfreundejugend Baden
Herbstferien noch nicht verplant?
Es gibt noch freie Plätze auf der Heu-Reit-Herbstfreizeit der
Naturfreundejugend Baden
Für alle Kinder zwischen 7 und 11 Jahren bietet die Naturfreundejugend
Baden vom 30.10. bis zum 04.11.16 eine Kinderfreizeit auf dem Bauernhof „Hasenhof“ in Hornberg im Schwarzwald an. Dort gibt es Pferde,
Lamas, Hasen, Katzen und Meerschweinchen. Auf dem Programm stehen Reiten im Gelände oder auf dem Reitplatz, Besuch der Sommerrodelbahn, Basteln und die Aktion Umweltdetektiv. Übernachtet wird im
Heu im eigenen Schlafsack in kuscheligen Heukammern.
Die Kosten belaufen sich auf 244 € für Mitglieder und 289 € für Nichtmitglieder der Naturfreunde. Darin enthalten sind Anreise mit dem
Impressum
Mitteilungsblatt der Gemeinde
Laudenbach
– Amtsblatt der Gemeinde Laudenbach –
Herausgeber: Gemeinde Laudenbach/
Bergstraße, Tel. 06201 7002-0
Verantwortlich für den amtlichen Teil,
alle sonstigen Verlautbarungen und
Mitteilungen: Bürgermeister Lenz oder
Vertreter im Amt.
Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Hauptamtsleiter Jürgen
Probst
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Klaus Nussbaum, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot
Druck und Verlag: Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 873-0
Internet: www.nussbaum-slr.de
Nachhaltigkeit
Papier
Das eingesetzte Papier ist aus deutscher
Produktion (Augsburg/Bayern).
Es besteht zu 50 % aus Altpapier.
Der verwendete Holzschliff wird aus
Durchforstungsholz von nachhaltig
bewirtschafteten Wäldern gewonnen.
Anzeigenberatung: K. Nussbaum
Vertriebs GmbH, Opelstr. 29,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 5449-0,
Internet: www.knvertrieb.de
Zuständig für die Zustellung:
G.S. Vertriebs GmbH, Opelstr. 1,
68789 St. Leon-Rot, Tel. 06227 35828-30,
E-Mail: [email protected]
Abonnement: www.nussbaum-lesen.de
Zusteller: www.gsvertrieb.de
Kündigung des Abonnements nur
zum Halbjahresende möglich.
Einzelversand nur gegen Bezahlung
der halbjährlich zu entrichtenden
Abonnementgebühr.
Redaktionsschluss: Dienstag
Bildnachweise:
© Fotos Rubrikenbalken: Thinkstock
Die Auflage dieses Mitteilungsblattes ist zertifiziert
und geprüft durch die Steinbeis-Hochschule Berlin.
Energie
Wir verwenden zu 100 % zertifizierten
Strom aus Wasserkraft und vermeiden
damit Umweltauswirkungen – keine
CO2-Emission, kein radioaktiver Abfall.
Mehr Informationen:
www.nussbaum-slr.de/nussbaummedien/ökologie
– Anzeigen –
Royales Stelldichein
Über 140 gekrönte Häupter zum Hoheitentreffen in Schwetzingen erwartet
Bühne für das Hoheitentreffen: das Schwetzinger Rokokotheater
Foto: ZMRN / Tobias Schwerdt
Seit Kurzem erstrahlt das
Schwetzinger Schloss wieder
in seiner vollen Pracht. Beim
3. Hoheitentreffen RheinNeckar kehrt am 1. Oktober
royales Flair zurück in die einstige Sommerresidenz der Kurpfälzer Kurfürsten. Über 140
gekrönte Häupter aus Nordbaden, Südhessen und der
Pfalz haben sich angekündigt:
Apfel-, Blüten- oder Zwiebelköniginnen gehören ebenso
dazu wie Weinprinzessinnen
aus den vier Anbaugebieten
der Region oder Tollitäten der
fünften Jahreszeit. Erstmals
können auch Einwohner der
Region dem „adligen Stelldichein“ im Rokokotheater
beiwohnen, in dessen Rahmen
die neue Schwetzinger Spargelkönigin Janine I. inthronisiert wird.
Eintrittskarten zu 10 Euro (ermäßigt 6 Euro) sind an der
Schlosskasse erhältlich. Am
frühen Nachmittag (13.30
Uhr) zieht der illustre Tross
vom Schloss durch die Innenstadt zu den Kleinen Planken,
wo vor dem Lutherhaus das
Finale steigt. Eingebettet ist
das 3. Hoheitentreffen in den
„Schwetzinger Herbst“, der
thematisch passend unter dem
Motto „Kings & Queens“ steht
und mit einem attraktiven Programm aufwartet.
Wichtige Informationen des Verlags
In Kalenderwoche 40 findet die
Verteilung des Mitteilungsblattes
der Gemeinde Laudenbach am
Samstag statt
Sehr geehrte Abonnentinnen,
sehr geehrte Abonnenten,
sehr geehrte Leserinnen und Leser,
die Verteilung des Mitteilungsblattes der
Gemeinde Laudenbach wird in Kalenderwoche
40 auf Grund des Feiertages (Tag der Deutschen
Einheit) am Samstag, 8. Oktober 2016, stattfinden.
Wir bitten um Beachtung.
www.nussbaum-slr.de
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG
Mitteilungsblatt Laudenbach · Anzeigen
30. September 2016 · Nr. 39
Verlosungen
Jeden Monat 20x2 Tickets
für den Heidelberger Zoo
Tiergarten Heidelberg GmbH
Monatliche Auslosung
von April bis Oktober 2016
Jetzt profitieren mit der
NUSSBAUMCARD
2x2 Tickets für
TSG 1899 Hoffenheim
vs. Hertha BSC
Veranstaltungstermin:
30.10.2016, 15.30 Uhr
WIRSOL Rhein-Neckar-Arena
Teilnahmeschluss:
Sonntag,18.09.2016
Jetzt teilnehmen unter
www.VorteilePlus.de/Verlosungen
Technoseum Mannheim
2 € Nachlass auf den Eintrittspreis
Museumsstraße 1, 68165 Mannheim
Und so funktioniert’s:
Durch das Vorzeigen der NUSSBAUMCARD
bei den teilnehmenden Partnern kann bei
Anlässen aller Art gespart werden:
Von Freizeit- und Wellness-Einrichtungen
über die lokale Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielem mehr!
Rhein-Neckar Löwen
Rhodas Beauty Art
Astrid Oberniedermayr
Belvedere Restaurant
Pro NussbaumCard erhalten Sie ein zusätzliches
Oberrang-Ticket für nur 10,00 € (Vergünstigung
nur in diesem Ticketbüro erhältlich)
Im Sportzentrum 2, 76709 Kronau
10 % Rabatt auf Ausritte & Reitunterricht,
5 % Rabatt auf Beritt & Korrektur des Pferdes,
5 % Nachlass auf Sättel und Zubehör
Ammenpfad 2, 69469 Weinheim
(Telefon: 0172 – 6 31 12 86)
Sie erhalten eine Kugel Eis zum Nachtisch
zu einem Hauptgericht gratis
Jaspersstraße 2, 69126 Heidelberg
Karin Horn Moden
Reiss-Engelhorn-Museen
Mehr dazu erfahren Sie auf
www.VorteilePlus.de
10 % Rabatt auf die Erstbehandlung sowie
monatlich wechselnde Extras bei der Buchung
einer Behandlung ab 55 €
Immanuel-Kant-Straße 5, 69221 Dossenheim
Zahlen Sie nur 10,50 € statt 12,50 €
für die Sonderausstellung
„Ägypten – Land der Unsterblichkeit“
Museum Weltkulturen D5, 68159 Mannheim
Sie erhalten ein kleines Präsent
Schillerstraße 28, 69115 Heidelberg
Pusteblume - Ihr kreatives Blumengeschäft
10 % Rabatt ab einem Einkaufswert von 100 €
Giselherstraße 53, 69502 Hemsbach
eMOPOL GmbH
10 % Nachlass auf alle Stadtsafari-Touren
Gabelsberger Straße 6, 68165 Mannheim
Bausanierung Münch GmbH
3 % Rabatt auf das gesamte Angebot
Werkstraße 38, 68519 Viernheim
Capitol Betriebs GmbH
10 % Nachlass auf alle Capitol Eigenproduktionen
Waldhofstraße 2, 68169 Mannheim
Salzraum Heidelberg
5 % Ermäßigung auf die 6-er und 10-er Karte
für Salzluft und Massage
Rohrbacher Straße 20, 69115 Heidelberg
H2O2 – Friseurin aus Leidenschaft
10 % Rabatt auf Berrywell-Produkte
Kirschenstraße 38, 68519 Viernheim
Bitte beachten Sie eventuelle weitere Einschränkungen für
die aufgeführten Vorteile auf www.VorteilePlus.de. Sofern
nicht anders angegeben gilt der Vorteil nur für den Karteninhaber und nicht für Begleitpersonen.
Dies ist ein Angebot der Nussbaum Medien
St. Leon-Rot GmbH & Co. KG.
Fragen beantwortet Ihnen gerne die
G.S. Vertriebs GmbH unter
Tel. 06227 35828-30
[email protected]
Fit plus – Fitness-Studio
50 % Nachlass auf die Anmeldegebühr
Industriestraße 16, 68542 Heddesheim
Viele weitere Vorteile und Partner finden
Sie auf www.VorteilePlus.de
Sie sind Unternehmer und haben Interesse an einer
Partnerschaft? Schreiben Sie uns doch eine E-Mail an
[email protected]
Schlemmerblock.de
50 % Rabatt auf den aktuellen und neuen
„Schlemmerblock“ ohne Versandkosten
VMG Vertriebs-Marketing Gesellschaft mbH,
www.schlemmerblock.de, Bestellhotline:
0800 85 85 085 (kostenlos aus dem dt. Festnetz)
Fliesen Pflästerer
10 % Rabatt auf Verarbeitungsmaterial
Nördliche Hauptstraße 68, 69469 Weinheim
Schuhmacherei Hettinger-Engelhardt
10 % Rabatt auf ausgewählte
Collonil-Schuhpflegeprodukte
Scheffelstraße 6, 69214 Eppelheim
Anzeigen
Nr. 39 · 30. September 2016 · Mitteilungsblatt Laudenbach
VERANSTALTUNGEN
IN DER REGION
www.lokalmatador.de/events
Nickelback - 2016 European Tour
2. Oktober 2016
SAP Arena, Mannheim
Veterama
7. bis 9. Oktober 2016
Maimarktgelände, Mannheim
Mannheimer Oktoberfest
ab 14. Oktober 2016
Festzelt, Theodor-Heuss-Anlage, Mannheim
Sinsheimer Herbst
Bummeln, erleben, shoppen: Über 85 mobile Händler aus ganz Europa
und der Region verwandeln die Hauptstraße in eine genussvolle Markt-Meile.
Der Sinsheimer Einzelhandel lädt ein zum verkaufsoffenen Sonntag.
9. Oktober 2016 11.00-19.00 Uhr, Innenstadt, Sinsheim
TICKETS BUCHEN für Event-Highlights
Konzert: „Blechschaden“, Blechbläser
der Münchner Philharmoniker
03.10.2016, 20:00 Uhr
Stadthalle, Speyer
Robbie Williams Coverband Supreme RW
15.10.2016, 20:30 Uhr
Alte Wollfabrik, Schwetzingen
Laith Al-Deen
„wieder unterwegs“
03.10.2016, 19:00 Uhr
Capitol, Mannheim
aldeen1000
Comedy: Ole Lehmann
15.10.2016, 20:00 Uhr
Capitol, Mannheim
Konstantin Wecker Revolution!
03.10.2016, 19:00 Uhr
Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg
wecker1001
Theater: Nathan der Weise
19.10.2016, 19:30 Uhr
Marquerre-Saal, Heidelberg
Götz Alsmann & Band Broadway
20.10.2016, 20:00 Uhr
Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg
Kabarett: Django Asül „Letzte Patrone“
08.10.2016, 20:00 Uhr
Karlstorbahnhof, Heidelberg
Comedy: Jörg Knör - FILOU
22.10.2016, 20:00 Uhr
Alte Wollfabrik, Schwetzingen
Kabarett: Arnim Töpel
12.10.2016, 20:00 Uhr
Gemeindebücherei, Nußloch
Theater: Hexenjagd Stück von Arthur Miller
22.10.2016, 19:30 Uhr
Marquerre-Saal, Heidelberg
knör1000
Christian CHAKO Habekost „de Weeschwie‘sch-MÄN“
13.10.2016, 20:00 Uhr,
Capitol, Mannheim
Comedy: Sissi Perlinger
13.10.2016, 20:00 Uhr
Festhalle, Brühl
21. bsi 31. Oktober 2016
Festplatz, Speyer
Theater: Tschick
27.10.2016, 20:00 Uhr
Zwinger 1, Heidelberg
Tommy Emmanuel
27.10.2016, 20:00 Uhr
Kongresshaus Stadthalle, Heidelberg
Profitieren mit der NussbaumCard
Profitieren Sie mit der NussbaumCard
bei Anlässen aller Art: von Freizeit- und
Wellness-Einrichtungen über die lokale
Gastronomie bis hin zu Optikern, Blumengeschäften und vielen mehr!
Alle teilnehmenden
Partner finden Sie auf
www.VorteilePlus.de
Jörg Knör - FILOU!
Samstag, 22. Oktober 2016, 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Alte Wollfabrik, Schwetzingen
Ticketpreis: ab 27,40 €
knör1000
JETZT TICKETS BUCHEN!
Christian Chako Habekost
Samstag, 29. Oktober 2016, 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Pfalzbau, Ludwigshafen
Ticketpreis: ab 29,35 €
chako1001
JETZT TICKETS BUCHEN!
Beginner
Donnerstag, 10. November 2016, 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Maimarkt Club, Mannheim
Ticketpreis: ab 35,80 €
beginner1000
JETZT TICKETS BUCHEN!
Arnim Töpel - nur für kurze Zeit
Freitag, 11. November 2016, 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Schatzkistl, Mannheim
Ticketpreis: ab 21,50 €
töpel1003
JETZT TICKETS BUCHEN!
Midge Ure - Something for Everything Tour
Dienstag, 29. November 2016, 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: MS Connexion, Mannheim
Ticketpreis: ab 34,95 €
midgeure1000
JETZT TICKETS BUCHEN!
Nico Semsrott
Donnerstag, 1. Dezember 2016, 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Musik-Kabarett Schatzkistl, Mannheim
Ticketpreis: ab 21,50 €
semsrott1002
JETZT TICKETS BUCHEN!
Sportfreunde Stiller
Freitag, 16. Dezember 2016, 20:00 Uhr
Veranstaltungsort: Maimarkt Club, Mannheim
Ticketpreis: ab 34,00 €
stiller
JETZT TICKETS BUCHEN!
So buchen Sie Ihr Ticket (
)
Für diese und viele weitere Veranstaltungen können Sie schnell und bequem
online Tickets auf Lokalmatador.de buchen. Geben Sie einfach den angegebenen Webcode auf der Startseite von www.lokalmatador.de ein und Sie
gelangen direkt zur Veranstaltung.
Diese und viele weitere Events finden Sie auf www.lokalmatador.de/events
Ein Angebot der Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29 • 68789 St. Leon-Rot
Tickets powered by
EVENTS im Oktober 2016
Herbstmesse
Mitteilungsblatt Laudenbach · Anzeigen
30. September 2016 · Nr. 39
Fenster und
Haustüren
Neubau + Altbau
direkt vom Hersteller
VKB Zwingenberg Hauptstr. 17
Burghardt Albrecht
0152 / 22717668
[email protected]
Für unseren Lebensmittel- und Getränkemarkt stellen wir ein:
Ein sicheres Gefühl
Heka Quadro Save
www.rhein-neckar-kreis.de
Freizeit
Klimaschutz Bildung
Kultur Kfz-Zulassung
1 engagierte/-r Verkäufer/-in –
Jungkaufmann in Vollzeit
Ihre Aufgaben:
- ansprechende Warenpräsentation
- aktives Verkaufen und Bedienen unserer Kunden
- Bedienung der Kasse
- Kundenberatung
- Lagerhaltung
- Warenannahme, Warennachschub, Leergutentsorgung
- verschiedene Aufgaben im gesamten Tagesgeschäft
Ihr Profil:
- Ausbildung im Lebensmitteleinzelhandel bzw. Erfahrung im
Lebensmittel- bzw. Getränkehandel
- selbstständiges Arbeiten
- flexibel und belastbar
- Spaß im Verkauf und Umgang mit unseren Kunden
- motiviert und zuverlässig
- kaufm. Grundkenntnisse
Wunschkennzeichen
Einem einsatzfreudigen und engagierten Mitarbeiter bieten wir ein
hohes Maß an Selbstständigkeit, abwechselungsreiche Tätigkeiten,
leistungsorientierte Verdienstmöglichkeiten, einschl. Sozialleistungen, ein gutes Betriebsklima und einen sicheren Arbeitsplatz.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an:
Wirtschaft Kreistag
EDEKA aktiv-markt, z. Hd. Herrn Knoch
Marktstr. 75-77 • 68789 St. Leon-Rot • Telefon 06227 52266
Formulare Behörden
Zu einer Bewerbung gehören immer
Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse.
Besuchen Sie unser neues Internet-Portal
www.rhein-neckar-kreis.de
Produkte in den schönsten Farben und Formen. Blank Home ist ein
erfolgreich expandierendes Lifestyle-Label aus Berlin. Schönes rund
um Bett & Bad ist unsere Leidenschaft. Mit hohen Ansprüchen an
Design, Qualität und Funktion entwickeln wir unser Sortiment.
Wir überzeugen unsere Kunden mit zeitlosen Kollektionen und saisonal wechselnden Trends rund um Heimtextilien wie Handtücher,
Bettdecken und Bettwäsche sowie Wohnaccessoires.
Zur Verstärkung unseres Outlet-Teams im Fashion Park Nußloch
suchen wir ab sofort eine
DIE GUTE TAT
Fachkraft (m/w) in Teilzeit
(20 - 35 Std./Woche)
mit mehrjähriger Berufserfahrung im Einzelhandel, aus dem Bereich
Heimtextilien, Mode oder einer ähnlichen Handelsposition.
Verschenke: Klappfahrrad für Kofferraum, Damenfahrrad
„Fischer“ grün.
Tel. 06201 21139
STELLENANGEBOT
Taschengeld aufbessern als Schüler(in) – 13-17 Jahre
Du lieferst mittwochs und freitags TV-Movie, Bravo u. a. an feste Kunden in deiner
Nähe. Freie Zeiteinteilung am Nachmittag bis abends.
Weitere Infos unter www.zusteller-online.de
Schreibe uns deine Anschrift (u. Telefon), damit wir prüfen können, ob etwas frei ist/
wird.
MVR GmbH, 67071 Ludwigshafen, Frau Kohl, Tel. 0179 6060842 oder
[email protected]
Ihr Profil:
n Fachgerechte Bedienung und Beratung unserer Kunden
n Sicherer Umgang mit Scannerkasse und Kassenabschluss
n Inventurerfahrung
n Teamfähigkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit
n Spaß am Umgang mit schönen Produkten
Wir bieten:
n Umfangreiche fachliche Einarbeitung/regelmäßige Produktschulungen
n Abwechslungsreiche und langfristige Tätigkeit in einem
sympathischen Team mit individuellen Gestaltungsspielräumen
n Flexibilität und Spaß an der Arbeit
Unseren Erfolg als aufsteigendes Lifestyle-Label haben wir vielen engagierten Menschen zu verdanken. Werden auch Sie Teil unseres Teams wir freuen uns auf Sie! Bitte richten Sie Ihre Bewerbung per Email an:
Blank Home GmbH · Retail Management
Herrn Rudi Sauer · E-Mail: [email protected]
Lietzenburger Str. 94 · 10719 Berlin
Nr. 39 · 30. September 2016 · Mitteilungsblatt Laudenbach
IMMOBILIEN – MIETEN
1- bis 2-ZKB-Wohnungen
für einen Fensterbauer in Hemsbach und eine
Studentin in Weinheim.
[email protected] • Tel. 06201 57138


Wir suchen
VERSCHIEDENES
A
Achtung! Werfen Sie Altes nicht weg, chtung!
sondern machen Sie Altes zu Barem!
Seriöser Privatsammler aus Heidelberg

Anzeigen
kauft alte Musikinstrumente, Porzellan, Bernstein, Nähmaschinen/Schreibmaschinen, Ferngläser, Blechspielzeug,
Puppen, Münzen, Bronzefiguren, Zinn, Teppiche, alte Pelze, antiken Schmuck/Armbanduhren, alte Kronleuchter,
Orden, alte Militaria, alte Bilder, alte Gläser, alte Fotoapparate; seriöse Abwicklung, Barzahlung, VHS.
Freundliche fachliche Beratung durch Hr. Rebstock unter 0152 24726948
Von PRIVAT in Hemsbach, Gottl.-Daimler-Str.:
Wunderschöne 3-Zi.-Whg., ca. 80 m²
im 3. OG, herrlicher neuer 8 m² großer überdachter Westbalkon, offener
Küchen- und Wohnbereich, Laminat und Fliesen, Bad mit großer Dusche und Stellplatz für WM und Trockner, V119 kWh, Gas, ab 01.11.2016
für € 695,- + NK €150,- + Kaution.
Tel. 06201 32672 + 844370

Hausflohmarkt in Laudenbach
Am 1. und 2. Oktober 2016 von 10 bis 17 Uhr
Kurt-Schumacher-Str. 36
Wir bieten an: Küchenutensilien, Kinderkleidung und Spielzeug, Bücher, Möbel, Fahrräder, Koffer und Taschen, Werkzeuge,
Heimtrainer (Sitzfahrrad) ... und vieles mehr!
IMMOBILIEN – KAUF
MITTAGSTISCH
K A P I TA L A N L A G E
6.90
gültig vo
m0
bis 09.10 3.10.
.2016
Hähnchensteak in Kräutersoße, Rahmgemüse, Butterreis, Pudding
Gefüllte Eierpfannkuchen, heißer Apfelkompott, Obst
Pikanter Linsenauflauf, Petersilienkartoffeln, Biskuitröllchen
Gebratene Serviettenknödel, Blattspinat, Käsesoße, Obst
Kürbis-Kartoffel-Gratin, bunter Mischsalat, Fruchtjoghurt
Champignon-Hackbraten in Rahmsoße, Lauchgemüse, Kartoffelpüree, Pudding
Zartes Hühnerfrikassee „Prinzess“, Erbsen, Reis, Buttergebäck
Mehrfamilienhaus
zu verkaufen
UNTERRICHT
8 un 2
1, efrag . 201
te ternb Okt
Noesw. El sT
TE
rA
nd
Einzelnachhilfe – zu Hause –
bu
Der erfolgreiche Weg zu besseren Noten:
f
IN
durch erfahrene Nachhilfelehrer in allen
Fächern für alle Jahrgangsstufen.
Abacus-Nachhilfeinstitut
Tel. 06201 873939, www.abacus-nachhilfe.de
Kampfkunst
„Kindergerechter Selbstschutz”
Kurzer Weg zum guten Service!
www.wingtai-laudenbach.de | 06252 3055353
g
Gesamtwohnfläche: ca. 308 m², bestehend
aus 5 Wohneinheiten. Berchtesgaden –
zentrale, verkehrsgünstige Lage und dennoch
wunderschöner Blick auf die Bergkulisse.
Bushaltestelle in direkter Nachbarschaft.
Baujahr 1998, laufend renoviert,
sehr gepflegt, guter Zustand,
5 Tiefgaragenstellplätze,
alle Wohnungen sind
vermietet.
Kaufpreis auf
Anfrage.
Besichtigung nach
vorheriger Absprache unter
0157 72 60 97 11
Foto: Hemera/Thinkstock
Mitteilungsblatt Laudenbach · Anzeigen
30. September 2016 · Nr. 39
Wir sind
für dich da!
R
Roland
l d Mü
Münkel
k l
Heilpraktiker f. Psychotherapie (HPG)
EMDR- und Gestalttherapeut,
Hypnosetherapeut, Kinesiologie
Nachhilfe in Laudenbach
Bachstr. 21a 06201 • 8 46 31 77
Nachhilfe in Hemsbach
Bachgasse 90 06201 • 87 87 76
www.deine-persönliche-nachhilfe.de
Nachhilfe wie sie sein soll !
Hilfe bei: Depressionen u. Ängsten
Seelischen Belastungen u. Traumata
Beziehungsfragen u.
u Verlusten
Burnout u. Mobbing
Praxis f. Kurzzeittherapie:
69509 Mörlenbach /Ober-Mumbach, Bangertsbuckel 7(nahe
Birkenau)
Tel.: 06209 797 6820
Intensiv - Erfolgreich
● Intensiv, weil im Einzelunterricht zu Hause gezielt
auf Wissenslücken eingegangen werden kann.
● Erfolgreich, weil 91,4% unserer Schüler seit 1992
ihre schulischen Ziele erreicht haben.
● Wir unterrichten überall im Rhein-Neckar-Kreis.
06202 - 12 62 533, 06222 - 77 23 93, 07263 - 60 99 451
Jede Begegnung,
egeg u g, d
die
eu
unsere
se e See
Seele
e
berührt, hinterlässt in uns eine Spur,
die nie ganz verweht!
www.abacus-nachhilfe.de
GESCHÄFTSANZEIGEN
AUTO & VERKEHR
auto reparatur
J
Schneider
karosseriebau
Jörg Stigler
Hauptvertretung
kfz-reparatur
nördliche bergstraße 69
telefon: 06201 43992
69469 weinheim-sulzbach
www.autoreparatur-schneider.de
Lindenplatz 13 / 69514 Laudenbach
Telefon 06201 790204 / Mobil 0177 8314727
E-Mail: [email protected] / www.bgv.de
Jetzt noch Wohngebäudeversicherung wechseln!
Kfz
Kfz- Dienstleistungen
- DienstleistungenPhilipp
Philipp Kadel
Kadel
Verlosung
Kfz-Meisterbetrieb
Reparatur aller Fahrzeuge und Motorräder
TÜV und AU täglich im Hause
Hauptstr. 19 - 21 • 69514 Laudenbach • Fax 0 62 01 / 4 46 32
Telefon 0 62 01 / 7 12 01 • Mobil 01 73 / 3 44 81 09
GESUNDHEITSWESEN
Kostenloser Zustellservice
nach Hemsbach, Laudenbach, Sulzbach und Hüttenfeld
P
Kunden
Parkplä vorhan tze
den
Bachgasse 89 ∙ 69502 Hemsbach ∙ Tel. 06201 493360
rten
2x 2 Eintrittska
ufen unter
zu gewinnen! Jetzt anr
0137 / 837 00 17*
Vanessa Mai: Die Tour „Für Dich“
25.11.2016 | 20.00 Uhr | Rosengarten Mannheim
Losungswort:
„Vanessa Mai“
Gottlieb-Daimler-Str. ∙ 69502 Hemsbach ∙ Tel. 06201 42343
Inhaberin: Susanne Keilmann
Teilnahmeschluss:
Sonntag, 09.10.2016
*0,50 EUR / Anruf. Es werden 2x2 Karten verlost. Teilnahmeberechtigt ist jedermann, ausgenommen
Mitarbeiter des Verlages und deren Angehörige. Die Gewinner/-innen werden schriftlich benachrichtigt und
unter www.nussbaum-slr.de, unter dem Themenbereich „Leser” veröffentlicht.
NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG · Opelstr. 29 · 68789 St. Leon-Rot
Anzeigen
Nr. 39 · 30. September 2016 · Mitteilungsblatt Laudenbach
PFLEGEHEIME IN DER REGION
Pflege ohne Stoppuhr
anKe steInbacher
AKTIV IN DIE ZUKUNFT/
SENIOREN HEUTE
X
Pflegedienst
Menschen brauchen
Pflege–
brauchen Pflege – Pflege braucht
Menschen
PflegeMenschenbraucht
Menschen
STEFANIE und ANITA SINGER
anKe steInbacher PflegedIenst · Schlossgasse 16 · 69502 Hemsbach
Telefon 06201 44009 · E-Mail: [email protected]
Bahnhofstr. 12 | 69514 Laudenbach |  06201 4709157 | Mobil 0151 18482521
[email protected] | www.pflegedienst-singer.de
Foto: Archiv
Fachkräftemangel im Sozial- und
Gesundheitswesen
(pm/red). Die Herausforderungen für die Träger und Einrichtungen, ausreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen
und zu binden, werden in den
kommenden Jahren zunehmen.
Sie sind aufgefordert, optimale
Bedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu
schaffen. Zusätzlich müssen auf
politischer Ebene Rahmenbedingungen geschaffen werden,
die die sozialen Berufe attraktiv
gestalten. Neben der Verbesserung der Bedingungen für die
Ausbildung und Umschulung
müssen die Möglichkeiten der
Gewinnung von Fachkräften aus
dem Ausland erweitert werden.
Hierbei betont der Deutsche
Caritasverband, dass die Auswirkungen in den Herkunftsländern zu berücksichtigen sind.
Zudem bedarf es einer Verbesserung der Refinanzierung der
Dienstleistungen, der Schaffung
von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen und der Erhöhung der Attraktivität der sozialen Berufe.
Über die Caritas:
Basis für das hohe Niveau der
Caritas-Arbeit ist die fachliche
Aus- und Fortbildung der beruflichen und ehrenamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den bundesweit mehr
als 600 Fachschulen und Fachhochschulen der Caritas werden
sie für die Arbeit mit Menschen
ausgebildet, geschult und weitergebildet. Um ihre Dienste und
Angebote zu optimieren und
den gestiegenen Anforderungen an eine professionelle Hilfe
gerecht zu werden, arbeiten die
Einrichtungen der Caritas nach
spezifischen Qualitätsstandards.
Diese werden ständig weiterentwickelt.
Foto: iStockphoto/Thinkstock
Quelle: Wort & Bild Verlag
„Es liegt mir auf der Zunge“
Wie heißt sie noch mal? Na,
diese Schauspielerin aus der
Liebesschnulze mit Clark Gable? Das Gehirn klemmt. Mitten
im besten Gespräch, peinlich.
Diese Art der lingualen Ladehemmung kennt jeder. Die
Wissenschaftler haben dafür
sogar einen Begriff: Tip-ofthe-Tongue state (TOT) oder
Zungenspitzen-Phänomen.
Eine frustrierende Sache, aber
weitgehend
unbedenklich,
versichern die Experten. Jedes
Wort sei im mentalen Lexikon
des Gehirns mehrfach codiert,
erklärt Professor Horst M.
Müller, der an der Universität
Bielefeld den Bereich „Experimentelle
Neurolinguistik“
leitet, auf apotheken-umschau.
de. Neben der eigentlichen Bedeutung sind unter anderem
auch klangliche und grammatische
Einzelmerkmale
eingetragen. Damit man den
gewünschten Begriff parat hat,
muss ein Mindestmaß dieser
Merkmale aktiviert werden.
Reicht die Aktivierung nicht
aus, bleibt das Wort auf halbem Wege – gefühlt: auf der
Zunge – stecken. Eigennamen
von Personen oder Orten sind
offenbar besonders anfällig
für die gedankliche Ladehemmung. Mit zunehmendem Alter tritt sie häufiger auf – ein
normaler
Alterungsprozess,
versichern Forscher, also kein
Grund zur Sorge. Krankhafte
Wortfindungsstörungen bewirken, dass in nahezu jeder
Äußerung Wörter nicht gefunden, sondern umschrieben
werden.
Mitteilungsblatt Laudenbach · Anzeigen
30. September 2016 · Nr. 39
– PR-Anzeige –
MannheiMer Mess 2016
Größtes Volksfest der region
Oktobermess 2016
24.09.2016 bis 09.10.2016 – Neuer Messplatz
ca. 50.000 m² Veranstaltungsfläche, ca. 160 Schaustellerbetriebe
Öffnungszeiten:
So. - Do. 13:00 - 22:00 Uhr
Fr., Sa. u. vor Feiertagen 13:00 - 23:00 Uhr
Für Jung und Alt gibt es auf der Oktobermess wieder ein attraktives
und abwechslungsreiches Programm und ca. 160 Betriebe freuen sich auf
Besucher aus der gesamten Region.
Schon traditionell bietet die beruhigte Zone am Haupteingang an der
Waldhofstraße den ersten Anziehungspunkt, in der Gemütlichkeit und
Aufenthaltsqualität die Schwerpunkte für die Besucher setzen. Unter
dem neuen Motto „Rothaus-Biergarten“ bildet dieser mit fast 100 m Länge
das Herzstück. Mit echtem Grün in Anlehnung an eine Parkanlage außergewöhnlich gestaltet und ohne laute Musik lädt dieser Bereich zum Ausruhen
und Verweilen ein. Unterschiedliche Angebote an Speisen und Getränken,
Kinderkarussells, Mandelbrennereien und andere Verkaufsgeschäfte runden das Angebot ab.
Außerdem wird, wie immer, ein Waren- und Krammarkt mit rund 20 Teilnehmern in die Mannheimer Mess integriert sein.
Terminübersicht:
Sa., 24.09.2016: Offizielle Eröffnung mit dem traditionellen Fassbieranstich
durch Bürgermeister Michael Grötsch
Mo., 26.09.2016: Gutscheinaktion Happy Monday mit vielen tollen Vergünstigungen,
Gutscheine werden vorab in den Zeitungen „Mannheimer Morgen“, „EXTRA am Samstag“ und im „Mannheimer Wochenblatt“
zu finden sein.
Do., 29.09.2016: Familientag der Schausteller mit halben Preisen an den Fahrgeschäften und Sonderangeboten an den Verkaufsgeschäften
Fr., 30.09.2016: Feuerwerk
Mi., 05.10.2016: Kindernachmittag mit Heimkindern aus dem Stadtgebiet Mannheim
Do., 06.10.2016: Familientag der Schausteller mit halben Preisen an den Fahrgeschäften und Sonderangeboten an den Verkaufsgeschäften
Fr., 07.10.2016: Feuerwerk
EINSTELLUNGSSACHE
Eine Informationsveranstaltung des
Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
für Arbeitgeber
Es erwarten Sie:
Vorträge zum Dienstleistungsangebot des
Jobcenters
Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb
Beratung zu Ausbildung und Qualifizierung
Kooperationspartner
Offener Austausch
Leckeres Buffet
11.10.2016 um 17 - 20 Uhr
NH Hotel Weinheim
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Jobcenter Weinheim
Anzeigen
Nr. 39 · 30. September 2016 · Mitteilungsblatt Laudenbach
Fr. 30.09.
DYNAMO DRESDEN
Rollladenprobleme? Fenster klemmt?
Z. B. Rollladengurt wechseln
€ 25,Rollladenmotor mit Einbau ab
€ 150,Alurollladen pro m² mit Einbau
€ 89,zzgl. 19 % MwSt.
Fachbetrieb für Fenster, Türen, Rollläden, Schreinerarbeiten,
Dachfenster und Markisen
Schnelle Hilfe: G. Hördt
Kirchstr. 28, 69514 Laudenbach
Telefon 06201 46286 oder 0172 7097114
Hardtwaldstadion, 18.30 Uhr
An unsere Anzeigenkunden
Der Verlag informiert
Tickets und Infos unter:
www.svs1916.de
Kalenderwoche 40
ABWEICHENDE TERMINE
aufgrund Tag der Deutschen Einheit
Anzeigenschlüsse
HAUS & GARTEN
Tel. 06221/ 3 63 13- 0
Alle Anzeigenschlüsse sind um 24 Stunden nach
hinten gelegt.
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
03.10.
04.10.
05.10.
06.10.
07.10.
08.10.
09.10.
r
h Male
ruc
ng Abb
rümpelu
t
n
E
g
Umzu
ifa Heidelberg/ Rhein-Neckar GmbH, Fabrikstrasse 28, 69126 Heidelberg, ifa-heidelberg.de
Bauunternehmer übernimmt preiswert
Renovierungen
z Fundament und
z Tapezieren
Malerarbeiten
Kellerwände isolieren z Fliesen legen
Abbruch
z Pflasterarbeiten
z Gartenbau mit Baggerarbeiten
Flachdach- und
z Innenausbau
Terrassensanierung
z Sockel und Fassaden
z
z
z
z
0163 9470432
Hier könnte Ihre Anzeige stehen!
Oder hier
Die Nummer bei Abflusskummer
Sprenger Rohrreinigungsservice
Aus der Region - Für die Region
Weinheim · Röthstr. 2
06201 14995
Rohrausfräsung · TV-Kamera · Rohr-Ortung
Mini-Kamera · Hochdruckspülung
Verteiltage
Alle Ausgaben werden einen Tag später verteilt.
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
03.10.
04.10.
05.10.
06.10.
07.10.
08.10.
09.10.
Ausnahmen der Verteiltage
Landkreis Heilbronn1
Ellhofen
bleibt am Freitag
Erlenbach
bleibt am Freitag
Hardthausen
bleibt am Freitag
Lehrensteinsfeld bleibt am Freitag
Untereisesheim bleibt am Freitag
Hohenlohekreis1
Eberstadt
Forchtenberg
Krautheim
Neuenstein
bleibt am Freitag
bleibt am Freitag
bleibt am Freitag
bleibt am Freitag
Neckar-Odenwald-Kreis1
Adelsheim
bleibt am Freitag
Osterburken
bleibt am Freitag
Schefflenz
bleibt am Freitag
Rhein-Neckar-Kreis
Angelbachtal
bleibt am Donnerstag
Sandhausen
bleibt am Freitag
Schriesheim
bleibt am Mittwoch
Eine Übersicht des Verbreitungsgebiets
von Nussbaum Medien St. Leon-Rot und Nussbaum Medien Bad Friedrichshall finden
Sie unter www.nussbaum-mediadaten.de/startseite/verbreitungsgebiet
Kooperation | 1Nussbaum Medien Bad Friedrichshall GmbH & Co. KG
Nussbaum Medien St. Leon-Rot GmbH & Co.KG
Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873-190
Mitteilungsblatt Laudenbach · 30. September 2016 · Nr. 39
– Disney‘s erfolgreichste Fortsetzung –
Findet Dorie – 3D
le
inosä rt –
ie
ere K
– Uns d klimatis
sin
Woinemer Kino GmbH & Co. KG
Hauptstraße 61
69469 Weinheim
Tel. 06201 62155
www.kinoweinheim.de
[email protected]
3D: Tägl. 16:00, 18:15, 20:30 Uhr,
Sa. auch 22:45 Uhr,
Sa. + So. auch 14:00 Uhr,
2D: Tägl. 15:45, 17:45 Uhr,
Fr. + Sa. auch 23:00 Uhr – o. A.
– Ein Remake mit Starbesetzung –
Die Gloreichen 7
Tägl. 20:00 Uhr,
Fr. + Sa. auch 22:15 Uhr – ab 16 J
Bäckerei & Konditorei mit Tradition
Anzeigen
– Thriller über Handy-Spieler –
– Er ist kein Schmunzelmonster mehr –
NERVE
ELLIOT DER DRACHE
Do. - Di. 15:45 Uhr – ab 12 J.
– Auf vielfachen Wunsch nochmals –
SMS FÜR DICH
LOU ANDREAS – SALOMÉ
Tägl. 17:45 Uhr,
Do. - Di. auch 20:00 Uhr – o. A.
So. 11:00 Uhr, Eintritt 6,- € – ab 6 J.
– Erfolgreiche Buchreihe mit
Emma Schweiger umgesetzt –
CONNI UND CO.
Sa. + So. 13:45 Uhr – o. A.
– Vorpremiere des neuen
Tim-Burton-Werkes –
Mi. 15:30 Uhr – ab 12 J.
Eintritt 6,- € inkl. Kaffee und Kuchen
SNEAK PREVIEW NIGHT
Fr. 22:45 Uhr – ab 18 J.
Eintritt 4,50 € mit Verlosung
• Kanalsanierung
• Kanalreparaturen
• Kanal-TV
• Kanalreinigung
• Rohrreinigung
• Dichtheitsprüfung
mit Protokoll
ANGEBOTE
für Oktober
Brot des Monats
Kastanienbrot Roggen und Buchweizen 500 g nur 3,15 €
5 Quarkbällchen
statt 2,45 € nur 1,95 €
3 Körnerbrötchen nach Wahl statt 1,74 € nur 1,50 €
LA TRAVIATA
So. 11:00 Uhr – o. A.
Eintritt 15,- € inkl. 1 Glas Sekt
– Woinemer Kaffee-Kino –
DAMPFNUDELBLUES
DIE INSEL DER
BESONDEREN KINDER – 3D
3D: Mi. 20:00 Uhr,
Eintritt 10,- € – ab 12 J.
KENIA
So. 11:00 Uhr – o. A.
Eintritt 6,- € inkl. 1 Glas Sekt
– Opern-Premiere als Matinee –
Sa. + So. 13:45 Uhr – ab 6 J.
– Großes deutsches Gefühlskino –
– Reisefilm-Matinee –
0 62 01 /
84 68 86
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Feinbäckerei Kaufmann e. K.
Stettiner Straße 23 · 69514 Laudenbach
Anzeigen helfen VerkAufen!
Sunčani Orah
Traumurlaub
in Kroatien
5-Sterne-Ferienhaus in Rogoznica-Stupin
Neu im Radio
REGENBOGEN ZWEI
MAXIMUM ROCK’N POP!
102,1 / 106,1
107,1 / 107,7
Klick regenbogen2.de
gebote
Sonderagnoldenen Herbst
ie den
e.
Erleben S . Preis auf Anfrag
n
e
ti
a
ro
K
in
ca. 130 qm Wohnfläche
2 Doppelzimmer,
1 Kinderzimmer mit 2 Betten
2 Bäder mit Dusche/WC
Terrasse mit Grill
Haustiere sind willkommen
tt
her-Raba
Frühbucsichern!
jetzt
17.
bis Juli 20
ine Mai
Für Term
sehr gut ausgestattete Küche
Waschmaschine/Wäschetrockner
programmierbare Klimaanlage
ca. 200 m zum feinen Kiesstrand
mit direktem Zugang zum Meer
ch unser
Mieten Sie au
ipper
Sk
it
m
t
oo
B
Buchen Sie jetzt Ihren Traumurlaub in Kroatien:
E-Mail
Mobil
[email protected]
+49 (0)163 63 52 505
Weitere Informationen: www.ferienhaus-rogoznica-stupin.de
Anzeigen
Nr. 39 · 30. September 2016 · Mitteilungsblatt Laudenbach
• Sanierung
• Innenhüllen
• Ölumlagerung
• Tankreinigung
• Instandhaltung
• Modernisierung
• Ein- und Ausbau
• neue Tanksysteme
• Wassertankumrüstung
• TÜV-Mängelbeseitigung
• Industrieanlagen & Demontagen
• Fachbetrieb nach WHG §19 SCC
von 500 – 500.000 ltr. Tankgrößen
76698 Ubstadt-Weiher (Zeutern)
Industriestr. 74 · Tel. 07253 26312
www.tankschutz-rothermel.de
Tankdemontage/Entsorgung
*
*
*
*
*
*
*
*
Bauelemente Wir beraten Sie gerne!
Markisen
Rollladenbau und Reparaturen
Fenster/Türen
Innenausbau/Renovierung
Terrassenüberdachungen/Terrassenbau
Industrie- und Garagentore
Insektenschutzsysteme
Propan-Gas-Verkauf
Meisterbetrieb
Badrenovierungen – Heizkesselmodernisierung
Einbau von Solaranlagen
Heizung
Bad
Solar
Klaus Stein
69514 Laudenbach · Hauptstraße 28
Telefon 06201 71143 · Fax 43250
E-Mail: [email protected]
www.stein-bad-heizung.de
Sanitär Heizung
Bestattungsservice
Gregor Kuhnle
WERBUNG
BRINGT ERFOLG!
Buchen Sie jetzt Ihre
individuelle Anzeige!
Beratung mit Qualität und Gefühl ...
Ich erledige für Sie alle Formalitäten
schnell und kompetent:
Behördengänge, Krankenkasse, Rentenangelegenheiten, Traueranzeigen und Drucksachen.
24 Stunden Bereitschaftsdienst
Mobil 0171 7615458 • Festnetz 06201 44843
Büro – Verkauf – Ausstellung
Am Langenmorgen 4 • 69514 Laudenbach
E-Mail: [email protected]
Laudenbacher Bestattungsinstitut
,KU0HLVWHUEHWULHEIU
8PEDX‡5HQRYLHUXQJHQ‡:lUPHVFKXW]
VDXEHU]XYHUOlVVLJSUHLVZHUW
DOOHVDXVHLQHU+DQG
1XW]HQ6LHXQVHUXQYHUELQGOLFKHV.RPSOHWWDQJHERW
:LHODQG0DOHUEHWULHE*PE+
6WHWWLQHU6WU‡/DXGHQEDFK%HUJVWUD‰H
7HO ‡)D[ :LHODQG6HUYLFH#WRQOLQHGH
Im Trauerfall: sind wir für Sie da!
Volker Pfleger
Wir erledigen für Sie die Formalitäten:
Behörden, Krankenkassen, Renten,
Zeitungsanzeigen, Drucksachen usw.
Laudenbach, Gottlieb-Daimler-Str. 7
Telefon 7 13 94 · 01 71 / 91 07 117
Sudoku Nr. 39 | 2016 | mittel
6
3
2
5
9
8
9
9
4
8
3
6
4
8
8
3
7
9
1
8
3
6
5
4
9
7
6
2
9
2
4
5
3
8
1
4
2
1
3
8
7
5
9
3
5
6
9
7
2
1
4
7
1
4
5
2
6
3
8
9
7
8
2
4
1
6
3
1
6
3
7
9
8
4
5
3
8
4
5
6
1
9
Benötigte Zeit zum Lösen dieses Sudokus: ________________
2
Tipp: wenn die Versuchung mit der Lösung rechts zu groß wird,
geben Sie nicht nach – falten Sie das Blatt doch einfach um ...
Lösung:
5
Die Aufgabe lautet, die leeren Felder so mit Ziffern von 1 bis 9 zu
füllen, dass in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem der kleinen 3 x
3 - Quadrate jede der Ziffern von 1 bis 9 genau einmal vorkommt.
2
9
7
8
4
9
6
5
4
6
2
2
7
6
5
8
4
7
5
4
4
8
5
1
7
3
2
7
NUSSBAUM MEDIEN St. Leon-Rot GmbH & Co. KG • Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot • Tel. 06227 873-0 • Fax 06227 873 190
Internet: www.nussbaum-slr.de • Geschäftszeiten: Mo.-Do. 8.00-17.00 Uhr, Fr. 8.00-13.00 Uhr