Prof. Dr. Susanne Schmidtmeier
Leiterin des Prüfungsamtes
26.09.2016
Betrifft: Prüferzuordnung / Prüferwahl für die Betriebswirtschaftlichen Studiengänge
Nach den vorliegenden Meldungen der studiengangübergreifenden Fachgebiete gelten für die
Prüferzuordnung nachfolgende Regelungen. Individuelle Ausnahmen von nachstehenden Regelungen sind
in begründeten Fällen (z.B. Studierende in Elternzeit) gemäß den Vorgaben nach Ziff. V. (siehe unten)
möglich:
I.
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (BWL-Bachelor und BWR)
Für die Prüfungen Buchführung, Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen 1 und
2, Unternehmensbesteuerung, Kostenrechnung, Wirtschaftsinformatik, Bilanzierung / Investition und
Finanzierung, Strategisches Management gilt:
1. Versuch: Prüferzuordnung
2./3. Versuch: Prüferwahl
Besonderheiten und Prüferzuordnungen im WS 16/17
1. Buchführung
Besonderheiten im Fach Buchführung:
a)
Anrechnung von während einer Berufsausbildung erworbener Kompetenzen
Die Fakultät erkennt die in einer beruflichen Ausbildung erbrachten Kompetenzen auf dem Gebiet
der Buchführung bei einer Anzahl von Ausbildungsberufen auf das Fach Buchführung an und
vergibt die entsprechenden Kredits ohne weitere Prüfungsleistung. Informationen zu den
entsprechenden Berufsausbildungen sind auf der Homepage des Fachgebiets Allgemeine Betriebswirtschaftslehre hinterlegt; Anträge auf Anrechnung sind innerhalb der ersten vier Vorlesungswochen des ersten Hochschulsemesters bei Frau Gabriele Kasdorf, Fachgebiet Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre, zu stellen (Ausschlussfrist): Sprechstunde ab dem 06. Oktober 2016 immer
donnerstags von 09:00-11:00 Uhr im Raum W2.1.16.
b) Crash-Kurs-Buchführung
Studierende aller Studiengänge (ausgenommen BIM und BDEM) haben die Wahlmöglichkeit, den
Leistungsnachweis im Rahmen eines Crash-Kurses (Nothhelfer) nach den ersten Vorlesungswochen
zu erbringen. Zielgruppe sind Studierende mit entsprechenden Vorkenntnissen aus einer Berufsausbildung (soweit diese nicht angerechnet werden konnte, siehe a)) oder einer entsprechenden
schulischen Ausbildung sowie Studierende im Zweit- bzw. Drittversuch. Studierenden ohne entsprechende Vorkenntnisse wird dieses Angebot nicht empfohlen.
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Für Studierende, die keines der beiden vorstehenden Angebote wahrnehmen (können) bestehen die
folgenden Prüferzuordnungen:
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BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Omlor
BEL - Einkauf und Logistik, Klittich
BMA – Marketing, Omlor
BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Omlor
BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Klittich
BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Klittich
BPM – Personalmanagement, Klittich
BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Zach
BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Omlor
BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Klittich
BIB – International Business, Klittich
BIM – International Marketing, nur in E, Nothhelfer
BDEM – Digital Enterprise Management, nur in E, Nothhelfer
BWR – Wirtschaftsrecht, Zach
Ein Prüferwechsel ist nur auf Antrag bei Fachgebietsleiter, Prof. Dr. Matthias Kropp, innerhalb des ersten
drei Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt nur in
Härtefällen.
2. Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen 1
Es bestehen die folgenden Prüferzuordnungen:
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BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Janes
BEL - Einkauf und Logistik, Trauzettel
BMA – Marketing, Foschiani
BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Foschiani
BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Foschiani
BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Foschiani
BPM – Personalmanagement, Sander
BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Sander
BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Janes
BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Trauzettel
BIB – International Business, Sander
BIM – International Marketing, nur in E, Saldsieder
BDEM – Digital Enterprise Management, nur in E, Saldsieder
BWR – Wirtschaftsrecht, Sander
Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei
Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des
Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen.
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3. Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen 2
Es besteht die folgenden Prüferzuordnungen:
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BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Janes
BEL - Einkauf und Logistik, Foschiani
BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Paul
BPM – Personalmanagement, Foschiani
BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Janes
BIB – International Business, Paul
BWR – Wirtschaftsrecht, Janes
Für Studierende, für die kein reguläres Angebot erfolgt und die im Vorsemester ihren Leistungsnachweis
nicht angetreten haben und nun zum Erstversuch antreten („Schieber“), gilt die folgende Zuordnung;
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BMA – Marketing, Janes
BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Janes
BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Janes
BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Foschiani
BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Foschiani
BIM – International Marketing, Paul
Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei
Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des
Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen.
4. Unternehmensbesteuerung
Es bestehen die folgenden Prüferzuordnungen:
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BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, 2. Sem., Erhardt
BIB – International Business, 2. Sem., Erhardt
BEL – Einkauf und Logistik, 2. Sem., Spohn
BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, 2. Sem., Stobbe
BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, 2. Sem., Stobbe
BPM – Personalmanagement, 2. Sem., Spohn
BWR – Wirtschaftsrecht (3. Semester), Mink
regulär angeboten.
Studenten der nachfolgend aufgeführten Studiengänge, die im WS 16-17 kein 2. Semester haben, also
auch keine Vorlesung Unternehmensbesteuerung, und die Prüfungsleistung „Unternehmensbesteuerung“ im Erstversuch antreten, werden bei der Klausur und der Vorlesung „Unternehmensbesteuerung – TAX1011“ wie folgt den angeführten Prüfern zugeteilt.
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BMMWP - Marketingkommunikation und Werbepsychologie, Erhardt
BIM – International Marketing, Erhardt
BMWI – Wirtschaftsinformatik und Management, Mink
BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Erhardt
BMA – Marketing, Spohn
BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Spohn
Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Studiengangleiter des Studiengangs Steuern
und Wirtschaftsprüfung, Prof. Dr. Markus Häfele. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der
ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt
nur in Härtefällen.
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5. Kostenrechnung
Es bestehen die folgenden Prüferzuordnungen:
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BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Haugrund
BEL - Einkauf und Logistik, Janes
BMA – Marketing, Riess
BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Riess
BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Janes
BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Janes
BPM – Personalmanagement, Haugrund
BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Janes
BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Haugrund
BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Haugrund
BIB – International Business, Kropp
BIM – International Marketing, Kropp
BWR – Wirtschaftsrecht, Haugrund
Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei
Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des
Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen.
6. Bilanzierung und Finanzwirtschaft
Das Modul wird optional in englischer Sprache für alle Studiengänge angeboten (Nothhelfer). Für
Studierende, die sich für das deutschsprachige Angebot entscheiden, gilt die folgende Prüferzuordnung:
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BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Scholz
BEL - Einkauf und Logistik, Scholz
BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Scholz
BPM – Personalmanagement, Scholz
BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Nothhelfer
BIB – International Business, Scholz
BIM – International Marketing, Nothhelfer
BWR – Wirtschaftsrecht, Scholz
Für Studierende, für die kein reguläres Angebot erfolgt und die im Vorsemester ihren Leistungsnachweis
nicht angetreten haben und nun zum Erstversuch antreten („Schieber“), gilt die folgende Zuordnung
für die deutschsprachigen Angebote:
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BMA – Marketing, Scholz
BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Scholz
BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Scholz
BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Scholz
BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Scholz
Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei
Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des
Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen.
7. Strategisches Management
Studierende der Studiengänge BIB und BIM müssen, soweit diese Veranstaltung nicht über eine Auslandsanrechnung erbracht wurde, die englischsprachige Veranstaltung (Sutton) belegen.
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Für alle anderen Studiengänge besteht m WS 2016/17 ausnahmsweise freie Prüferwahl: Sie können
zwischen drei Formaten wählen:
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II.
einem deutschsprachigen Vorlesungsangebot über das gesamte Semester mit Prüfung
während der Prüfungswochen nach Vorlesungsende, Sander bzw. Baumgärtner;
einem englischsprachigen Vorlesungsangebot über das gesamte Semester mit Prüfung
während der Prüfungswochen nach Vorlesungsende, Sutton;
einem deutschsprachigen Vorlesungsangebot, das als Fast Track mit einer vorgezogenen
Prüfung nach der ersten Semesterhälfte angeboten wird, Niedetzky.
Volkswirtschaftslehre (BWL-Bachelor und BWR)
Für alle Prüfungen im 1. und 2. Studienabschnitt: Prüferwahl (alle Versuche).
III.
Recht (nur fachübergreifend - BWL-Bachelor)
Bachelor: grundsätzlich gilt für alle Prüfungen im 1. und 2. Studienabschnitt:
1. Versuch: Prüferzuordnung
2./3. Versuch: Prüferwahl
Da in den fachübergreifenden Recht-Fächern der einzelne Prüfer die Möglichkeit hat, davon abzuweichen,
empfiehlt sich allerdings eine individuelle Abklärung.
IV.
Quantitative Methoden (BWL-Bachelor und BWR)
1. Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer
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Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (AQM1011)
Grundlagen der Finanzmathematik (AQM1012)
Grundlagen der Finanzmathematik für den Studiengang Wirtschaftsjuristen (AQM1013)
Grundlagen der deskriptiven Statistik/Statistik 1 (AQM1021)
Grundlagen der Quantitativen Unternehmensplanung 1 (AQM1022)
Grundlagen der induktiven Statistik/Statistik 2 (AQM2011/AQM2101)
Operations Research 1 (AQM1102)
hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferzuordnung/Prüferwahl mit
Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13 getroffen:
Es besteht generell keine Prüferwahl
Prüferwahl besteht nur bei folgenden Ausnahmetatbeständen:
o Im 2. und 3.Versuch
o Bei einer Wahloption zwischen deutschsprachigen und englischsprachigen Veranstaltungen mit
analoger Fachbezeichnung (z.B. bei den Veranstaltungen AQM3012 und AQM3012e)
2. Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer
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Computergestützte Managementmethoden (AQM3010-AQM3017, AQM2131-AQM2137,
AQM2202)
Quantitative Forschungsmethoden (AQM2411)
hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferzuordnung/Prüferwahl mit
Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13 getroffen:
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Es besteht generell keine Prüferwahl.
3. Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer
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Grundlagen der Quantitativen Unternehmensplanung 2 (AQM2012)
Operations Research 2 (AQM2102)
hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferzuordnung/Prüferwahl mit
Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13 getroffen:
Es besteht generell nur im Drittversuch eine Prüferwahl
V.
Individuelle Ausnahmen
Ausnahmen (Prüferwechsel) von vorstehenden Regelungen, die eine Prüferzuordnung vorsehen, sind im
Einzelfall in begründeten Fällen (z.B. Studierende in Elternzeit) möglich. Entsprechende Anträge sind
innerhalb von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn formlos an den jeweiligen Fachgebietsleiter unter
Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Semester und Veranstaltung, für die ein Prüferwechsel
beantragt wird (einschließlich zugeordnete(r) Prüfer/-in und beantragte(r) Prüfer/-in) zu richten.
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