Prof. Dr. Susanne Schmidtmeier Leiterin des Prüfungsamtes 26.09.2016 Betrifft: Prüferzuordnung / Prüferwahl für die Betriebswirtschaftlichen Studiengänge Nach den vorliegenden Meldungen der studiengangübergreifenden Fachgebiete gelten für die Prüferzuordnung nachfolgende Regelungen. Individuelle Ausnahmen von nachstehenden Regelungen sind in begründeten Fällen (z.B. Studierende in Elternzeit) gemäß den Vorgaben nach Ziff. V. (siehe unten) möglich: I. Allgemeine Betriebswirtschaftslehre (BWL-Bachelor und BWR) Für die Prüfungen Buchführung, Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen 1 und 2, Unternehmensbesteuerung, Kostenrechnung, Wirtschaftsinformatik, Bilanzierung / Investition und Finanzierung, Strategisches Management gilt: 1. Versuch: Prüferzuordnung 2./3. Versuch: Prüferwahl Besonderheiten und Prüferzuordnungen im WS 16/17 1. Buchführung Besonderheiten im Fach Buchführung: a) Anrechnung von während einer Berufsausbildung erworbener Kompetenzen Die Fakultät erkennt die in einer beruflichen Ausbildung erbrachten Kompetenzen auf dem Gebiet der Buchführung bei einer Anzahl von Ausbildungsberufen auf das Fach Buchführung an und vergibt die entsprechenden Kredits ohne weitere Prüfungsleistung. Informationen zu den entsprechenden Berufsausbildungen sind auf der Homepage des Fachgebiets Allgemeine Betriebswirtschaftslehre hinterlegt; Anträge auf Anrechnung sind innerhalb der ersten vier Vorlesungswochen des ersten Hochschulsemesters bei Frau Gabriele Kasdorf, Fachgebiet Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, zu stellen (Ausschlussfrist): Sprechstunde ab dem 06. Oktober 2016 immer donnerstags von 09:00-11:00 Uhr im Raum W2.1.16. b) Crash-Kurs-Buchführung Studierende aller Studiengänge (ausgenommen BIM und BDEM) haben die Wahlmöglichkeit, den Leistungsnachweis im Rahmen eines Crash-Kurses (Nothhelfer) nach den ersten Vorlesungswochen zu erbringen. Zielgruppe sind Studierende mit entsprechenden Vorkenntnissen aus einer Berufsausbildung (soweit diese nicht angerechnet werden konnte, siehe a)) oder einer entsprechenden schulischen Ausbildung sowie Studierende im Zweit- bzw. Drittversuch. Studierenden ohne entsprechende Vorkenntnisse wird dieses Angebot nicht empfohlen. 1 Für Studierende, die keines der beiden vorstehenden Angebote wahrnehmen (können) bestehen die folgenden Prüferzuordnungen: BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Omlor BEL - Einkauf und Logistik, Klittich BMA – Marketing, Omlor BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Omlor BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Klittich BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Klittich BPM – Personalmanagement, Klittich BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Zach BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Omlor BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Klittich BIB – International Business, Klittich BIM – International Marketing, nur in E, Nothhelfer BDEM – Digital Enterprise Management, nur in E, Nothhelfer BWR – Wirtschaftsrecht, Zach Ein Prüferwechsel ist nur auf Antrag bei Fachgebietsleiter, Prof. Dr. Matthias Kropp, innerhalb des ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn möglich; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen. 2. Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen 1 Es bestehen die folgenden Prüferzuordnungen: BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Janes BEL - Einkauf und Logistik, Trauzettel BMA – Marketing, Foschiani BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Foschiani BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Foschiani BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Foschiani BPM – Personalmanagement, Sander BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Sander BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Janes BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Trauzettel BIB – International Business, Sander BIM – International Marketing, nur in E, Saldsieder BDEM – Digital Enterprise Management, nur in E, Saldsieder BWR – Wirtschaftsrecht, Sander Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen. 2 3. Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen 2 Es besteht die folgenden Prüferzuordnungen: BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Janes BEL - Einkauf und Logistik, Foschiani BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Paul BPM – Personalmanagement, Foschiani BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Janes BIB – International Business, Paul BWR – Wirtschaftsrecht, Janes Für Studierende, für die kein reguläres Angebot erfolgt und die im Vorsemester ihren Leistungsnachweis nicht angetreten haben und nun zum Erstversuch antreten („Schieber“), gilt die folgende Zuordnung; BMA – Marketing, Janes BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Janes BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Janes BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Foschiani BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Foschiani BIM – International Marketing, Paul Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen. 4. Unternehmensbesteuerung Es bestehen die folgenden Prüferzuordnungen: BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, 2. Sem., Erhardt BIB – International Business, 2. Sem., Erhardt BEL – Einkauf und Logistik, 2. Sem., Spohn BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, 2. Sem., Stobbe BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, 2. Sem., Stobbe BPM – Personalmanagement, 2. Sem., Spohn BWR – Wirtschaftsrecht (3. Semester), Mink regulär angeboten. Studenten der nachfolgend aufgeführten Studiengänge, die im WS 16-17 kein 2. Semester haben, also auch keine Vorlesung Unternehmensbesteuerung, und die Prüfungsleistung „Unternehmensbesteuerung“ im Erstversuch antreten, werden bei der Klausur und der Vorlesung „Unternehmensbesteuerung – TAX1011“ wie folgt den angeführten Prüfern zugeteilt. BMMWP - Marketingkommunikation und Werbepsychologie, Erhardt BIM – International Marketing, Erhardt BMWI – Wirtschaftsinformatik und Management, Mink BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Erhardt BMA – Marketing, Spohn BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Spohn Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Studiengangleiter des Studiengangs Steuern und Wirtschaftsprüfung, Prof. Dr. Markus Häfele. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn zu stellen; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen. 3 5. Kostenrechnung Es bestehen die folgenden Prüferzuordnungen: BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Haugrund BEL - Einkauf und Logistik, Janes BMA – Marketing, Riess BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Riess BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Janes BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Janes BPM – Personalmanagement, Haugrund BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Janes BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Haugrund BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Haugrund BIB – International Business, Kropp BIM – International Marketing, Kropp BWR – Wirtschaftsrecht, Haugrund Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen. 6. Bilanzierung und Finanzwirtschaft Das Modul wird optional in englischer Sprache für alle Studiengänge angeboten (Nothhelfer). Für Studierende, die sich für das deutschsprachige Angebot entscheiden, gilt die folgende Prüferzuordnung: BCR – Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Scholz BEL - Einkauf und Logistik, Scholz BMKWE – Marketingkommunikation und Werbung, Scholz BPM – Personalmanagement, Scholz BSWP – Steuern und Wirtschaftsprüfung, Nothhelfer BIB – International Business, Scholz BIM – International Marketing, Nothhelfer BWR – Wirtschaftsrecht, Scholz Für Studierende, für die kein reguläres Angebot erfolgt und die im Vorsemester ihren Leistungsnachweis nicht angetreten haben und nun zum Erstversuch antreten („Schieber“), gilt die folgende Zuordnung für die deutschsprachigen Angebote: BMA – Marketing, Scholz BMFKP – Marktforschung und Konsumentenpsychologie, Scholz BMMWP – Media Management und Werbepsychologie, Scholz BREM – Ressourceneffizienzmanagement, Scholz BMWI - Wirtschaftsinformatik und Management, Scholz Ein Prüferwechsel bedarf der Genehmigung durch den Fachgebietsleiter Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, Prof. Dr. Matthias Kropp. Ein hierfür erforderlicher Antrag ist innerhalb der ersten drei Wochen nach Vorlesungsbeginn beim Fachgebietsleiter zu stellen; eine Genehmigung des Prüferwechsels erfolgt nur in Härtefällen. 7. Strategisches Management Studierende der Studiengänge BIB und BIM müssen, soweit diese Veranstaltung nicht über eine Auslandsanrechnung erbracht wurde, die englischsprachige Veranstaltung (Sutton) belegen. 4 Für alle anderen Studiengänge besteht m WS 2016/17 ausnahmsweise freie Prüferwahl: Sie können zwischen drei Formaten wählen: II. einem deutschsprachigen Vorlesungsangebot über das gesamte Semester mit Prüfung während der Prüfungswochen nach Vorlesungsende, Sander bzw. Baumgärtner; einem englischsprachigen Vorlesungsangebot über das gesamte Semester mit Prüfung während der Prüfungswochen nach Vorlesungsende, Sutton; einem deutschsprachigen Vorlesungsangebot, das als Fast Track mit einer vorgezogenen Prüfung nach der ersten Semesterhälfte angeboten wird, Niedetzky. Volkswirtschaftslehre (BWL-Bachelor und BWR) Für alle Prüfungen im 1. und 2. Studienabschnitt: Prüferwahl (alle Versuche). III. Recht (nur fachübergreifend - BWL-Bachelor) Bachelor: grundsätzlich gilt für alle Prüfungen im 1. und 2. Studienabschnitt: 1. Versuch: Prüferzuordnung 2./3. Versuch: Prüferwahl Da in den fachübergreifenden Recht-Fächern der einzelne Prüfer die Möglichkeit hat, davon abzuweichen, empfiehlt sich allerdings eine individuelle Abklärung. IV. Quantitative Methoden (BWL-Bachelor und BWR) 1. Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (AQM1011) Grundlagen der Finanzmathematik (AQM1012) Grundlagen der Finanzmathematik für den Studiengang Wirtschaftsjuristen (AQM1013) Grundlagen der deskriptiven Statistik/Statistik 1 (AQM1021) Grundlagen der Quantitativen Unternehmensplanung 1 (AQM1022) Grundlagen der induktiven Statistik/Statistik 2 (AQM2011/AQM2101) Operations Research 1 (AQM1102) hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferzuordnung/Prüferwahl mit Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13 getroffen: Es besteht generell keine Prüferwahl Prüferwahl besteht nur bei folgenden Ausnahmetatbeständen: o Im 2. und 3.Versuch o Bei einer Wahloption zwischen deutschsprachigen und englischsprachigen Veranstaltungen mit analoger Fachbezeichnung (z.B. bei den Veranstaltungen AQM3012 und AQM3012e) 2. Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer Computergestützte Managementmethoden (AQM3010-AQM3017, AQM2131-AQM2137, AQM2202) Quantitative Forschungsmethoden (AQM2411) hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferzuordnung/Prüferwahl mit Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13 getroffen: 5 Es besteht generell keine Prüferwahl. 3. Für die durch das Fachgebiet Quantitative Methoden (AQM) vertretenen Fächer Grundlagen der Quantitativen Unternehmensplanung 2 (AQM2012) Operations Research 2 (AQM2102) hat der Prüfungsausschuss des Fachgebietes folgende Regelung zur Prüferzuordnung/Prüferwahl mit Gültigkeit ab dem Wintersemester 2012/13 getroffen: Es besteht generell nur im Drittversuch eine Prüferwahl V. Individuelle Ausnahmen Ausnahmen (Prüferwechsel) von vorstehenden Regelungen, die eine Prüferzuordnung vorsehen, sind im Einzelfall in begründeten Fällen (z.B. Studierende in Elternzeit) möglich. Entsprechende Anträge sind innerhalb von sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn formlos an den jeweiligen Fachgebietsleiter unter Angabe von Name, Matrikelnummer, Studiengang, Semester und Veranstaltung, für die ein Prüferwechsel beantragt wird (einschließlich zugeordnete(r) Prüfer/-in und beantragte(r) Prüfer/-in) zu richten. 6
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