MITTELSCHULE BUCHLOE MÜNCHENER STR. 22 86807 BUCHLOE Elterninformation zur Neuregelung der Wahl des Elternbeirats im Schuljahr 2016/17 Sehr geehrte Eltern, mit der BaySchO kommt zum neuen Schuljahr eine Änderung des Verfahrens zur Wahl des Elternbeirats! Zukünftig wird der Elternbeirat nicht wie bisher aus den Klassenelternsprechern gewählt, sondern durch die Erziehungsberechtigten aller Schüler. Es ist jedoch auch weiterhin möglich, dass die gewählten Klassenelternsprecher für die Wahl des Elternbeirates kandieren! Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler unserer Schule. Bei zahlreichen Angelegenheiten wirkt er beratend mit. In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz vor, dass eine Entscheidung des Elternbeirates eingeholt werden muss. Der Elternbeirat ist eine Einrichtung, die sich voll und ganz für die Interessen der Eltern und der Kinder einsetzt. Der scheidende Elternbeirat und die Schulleitung wünschen sich daher eine zahlreiche Beteiligung an der Elternbeiratswahl. Kommen Sie bitte im Interesse Ihres Kindes und im Interesse unserer Mittelschule Wahl des Elternbeirats: am Mittwoch, den 28. September 2016 um 20.30 Uhr in der AULA der Mittelschule Buchloe Zusammensetzung des Elternbeirates (EB) Entsprechend der Schülerzahl sind 12 Vertreter aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten als Mitglieder des Elternbeirates zu wählen (Artikel 66, Satz 1 BayEUG). Weiterhin sind 12 Ersatzleute zu ermitteln. Wahlvorschläge Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich selbst oder Ihnen geeignet erscheinende Erziehungsberechtigte zur Wahl vorzuschlagen. Bitte beachten: Um Irritationen und Verstimmungen zu vermeiden, bedürfen Wahlvorschläge selbstverständlich auch der Zustimmung der (des) Vorgeschlagenen. Den Wahlvorschlag können Sie bis zur Wahl der noch amtierenden Elternbeiratsvorsitzenden Frau Nicole Schindler übermitteln, indem Sie einen verschlossenen Umschlag mit Ihren Wahlvorschlägen im Schulsekretariat abgeben. Diese Wahlvorschläge werden dann an Frau Schindler weitergeleitet. Wahlvorschläge in der Wahlversammlung am 28. September 2016 sind ebenfalls möglich! Stimmberechtigung – Wählbarkeit Alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an unserer Schule haben, sind stimmberechtigt und wählbar, allerdings nur ein Erziehungsberechtigter einer Familie. Haben Eltern mehrere Kinder an unserer Schule, so erhalten sie die entsprechende Anzahl von Stimmzetteln am Wahlabend gegen Vorlage der Wahlberechtigung, die diesem Schreiben beigefügt ist. Wahlmodus Als Anlage erhalten Sie eine Wahlberechtigung, die unbedingt am Wahltag mitgebracht werden sollte. Diese Wahlberechtigung ist bei der Stimmabgabe mit abzugeben. Die genaueren Modalitäten der Wahl werden in der Wahlversammlung erläutert. Bekanntgabe des Wahlergebnisses Das Wahlergebnis wird noch am Wahlabend bekannt gegeben. Auf alle Fälle erhalten Sie das Ergebnis schriftlich mitgeteilt. Bitte bestätigen Sie den Empfang des vorliegenden Elternbriefs 2 im Kontaktheft Ihres Kindes! Bitte machen Sie von Ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch bzw. stellen Sie sich selbst zur Wahl! Mit freundlichen Grüßen gez. G. Frank Schulleiter Anlagen: 1 Wahlberechtigungsschein 1 Wahlvorschlag Termine 28. September 2016 19:00 Uhr: Klassenelternabend der 5. bis 10. Klassen mit Elternbeiratswahl
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