Informationen zur Wahl

MITTELSCHULE BUCHLOE
MÜNCHENER STR. 22
86807 BUCHLOE
Elterninformation zur Neuregelung der Wahl des Elternbeirats im Schuljahr 2016/17
Sehr geehrte Eltern,
mit der BaySchO kommt zum neuen Schuljahr eine Änderung des Verfahrens zur Wahl des
Elternbeirats! Zukünftig wird der Elternbeirat nicht wie bisher aus den Klassenelternsprechern
gewählt, sondern durch die Erziehungsberechtigten aller Schüler. Es ist jedoch auch
weiterhin möglich, dass die gewählten Klassenelternsprecher für die Wahl des
Elternbeirates kandieren!
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler
unserer Schule. Bei zahlreichen Angelegenheiten wirkt er beratend mit. In bestimmten Fällen
schreibt das Gesetz vor, dass eine Entscheidung des Elternbeirates eingeholt werden muss. Der
Elternbeirat ist eine Einrichtung, die sich voll und ganz für die Interessen der Eltern und der Kinder
einsetzt.
Der scheidende Elternbeirat und die Schulleitung wünschen sich daher eine zahlreiche Beteiligung
an der Elternbeiratswahl. Kommen Sie bitte im Interesse Ihres Kindes und im Interesse unserer
Mittelschule
Wahl des Elternbeirats:
am Mittwoch, den 28. September 2016
um 20.30 Uhr
in der AULA
der Mittelschule Buchloe
Zusammensetzung des Elternbeirates (EB)
Entsprechend der Schülerzahl sind 12 Vertreter aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten als
Mitglieder des Elternbeirates zu wählen (Artikel 66, Satz 1 BayEUG). Weiterhin sind 12 Ersatzleute zu ermitteln.
Wahlvorschläge
Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich selbst oder Ihnen geeignet erscheinende Erziehungsberechtigte zur Wahl vorzuschlagen.
Bitte beachten:
Um Irritationen und Verstimmungen zu vermeiden, bedürfen Wahlvorschläge selbstverständlich auch der Zustimmung der (des) Vorgeschlagenen.
Den Wahlvorschlag können Sie bis zur Wahl der noch amtierenden Elternbeiratsvorsitzenden
Frau Nicole Schindler
übermitteln, indem Sie einen verschlossenen Umschlag mit Ihren
Wahlvorschlägen im Schulsekretariat abgeben. Diese Wahlvorschläge werden dann an Frau
Schindler weitergeleitet.
Wahlvorschläge in der Wahlversammlung am 28. September 2016 sind ebenfalls möglich!
Stimmberechtigung – Wählbarkeit
Alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an unserer Schule haben, sind stimmberechtigt und
wählbar, allerdings nur ein Erziehungsberechtigter einer Familie. Haben Eltern mehrere Kinder an
unserer Schule, so erhalten sie die entsprechende Anzahl von Stimmzetteln am Wahlabend
gegen Vorlage der Wahlberechtigung, die diesem Schreiben beigefügt ist.
Wahlmodus
Als Anlage erhalten Sie eine Wahlberechtigung, die unbedingt am Wahltag mitgebracht werden
sollte. Diese Wahlberechtigung ist bei der Stimmabgabe mit abzugeben. Die genaueren
Modalitäten der Wahl werden in der Wahlversammlung erläutert.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Das Wahlergebnis wird noch am Wahlabend bekannt gegeben. Auf alle Fälle erhalten Sie das
Ergebnis schriftlich mitgeteilt.
Bitte bestätigen Sie den Empfang des vorliegenden Elternbriefs 2 im Kontaktheft Ihres
Kindes!
Bitte machen Sie von Ihrem Vorschlagsrecht Gebrauch bzw. stellen Sie sich selbst zur
Wahl!
Mit freundlichen Grüßen
gez. G. Frank
Schulleiter
Anlagen:
1 Wahlberechtigungsschein
1 Wahlvorschlag
Termine
28. September 2016
19:00 Uhr: Klassenelternabend der 5. bis 10. Klassen mit Elternbeiratswahl