Runterladen - Kolping

FAMILIENURLAUB
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www.kolping-familienurlaub.de
G ES AMTP R O G R A M M 2016
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Zeit für Familienabenteuer!
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In neuem Format kompakter gestaltet präsentieren wir Ihnen
den aktuellen Katalog der Kolping Familienferienstätten.
Gehen Sie auf Entdeckungsreise und finden Ihr persönliches Ziel
für einen erlebnisreichen Urlaub – Zeit, die gut tut !
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Viel Freude beim Blättern und Planen der Reise.
Auf ein baldiges Wiedersehen in einer
unserer Kolping Familienferienstätten
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Guido Gröning
AG Kolping Familienferienstätten
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21
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Kolpinghaus Schönburg
Schönburg
55430 Oberwesel
Tel. 06744-405
[email protected]
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Haus Chiemgau
Dechantshof 3
83317 Teisendorf
Tel. 08666-98590
[email protected]
9
Ferienland Salem
Am Hafen 1
17139 Malchin OT Salem
Tel. 03994-2340
[email protected]
11
Ferienparadies Pferdeberg
Bischof-Janssen-Straße
37115 Duderstadt
Tel. 05527-5733
[email protected]
13
Vogelsbergdorf
Adolph-Kolping-Str. 22
36358 Herbstein
Tel. 06643-7020
[email protected]
15
Allgäuhaus
Kolpingstraße 1-7
87497 Wertach
Tel. 08365-7900
[email protected]
17
Ferienhaus Lambach
Lambach 1
93462 Lam
Tel. 09943-94070
[email protected]
19
Haus Zauberberg
Kolpingstraße 23
87459 Pfronten
Tel. 08363-91260
[email protected]
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www.kolping-familienurlaub.de
UNSERE URLAUBSPHILOSOPHIE
Familien sind unsere erste Zielgruppe. Unsere Gäste verbringen in
den schönsten Wochen des Jahres in
kinder- und familienfreundlicher Atmos­
phäre eine „ZEIT, die gut tut“. In
dieser Zeit bieten wir Raum zur partnerschaftlichen, generationenübergreifenden
Begegnung von Menschen mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen.
Ganz egal, wie sich Ihre Familie zu­
sammensetzt – Eltern mit Kind(ern),
Allein­reisende oder Alleinerziehende mit
Kind(ern) oder Ferien samt Großeltern – in
unseren Häusern finden Sie ein pas­sen­des
Urlaubs­
umfeld. Wir vernetzen darüber
hinaus mit Feingefühl und Charme die
Inte­
r­
essen und Bedürfnisse aller Altersgruppen zu einem Fami­
lien-­
Urlaubs­
erlebnis besonderer Güte.
Zu allen Jahreszeiten und für jede Witterung bietet sich somit ein breitgefächertes
Angebot, das sicherstellt, dass jede Generation ihre Freiräume wahrnehmen kann.
Jedes unserer Häuser ist einzigartig –
familien­gerechte Zimmer, Appartements
und Ferienhäuser bieten unseren Gästen
individuelle Unterbringungsmöglichkeiten.
Unsere Häuser stehen Menschen mit
Handicaps offen.
Unsere Häuser befinden sich in
den schönsten Urlaubsregio­nen
Deutschlands. Das natürliche Umfeld ist unser Kapital. Um dieses zu
bewahren, setzen wir auf regenerative
Ener­gien, verantwortungsvollen Umgang
mit vorhandenen natürlichen Ressourcen
sowie die Förderung der regionalen kul­
tu­rellen Identität.
Der persönliche Kontakt zu unseren Gäs­
ten ist uns wichtig. Vielfach entdecken
unsere Gäste bei uns verborgene Begabungen und Potentiale. Wir fördern
die nach­haltige Regeneration
von Körper, Geist und Seele.
Nicht der Preis, sondern der Mensch steht
bei uns im Mittelpunkt. Als gemein­
nützige Anbieter fördern wir Familien
und bieten Urlaub zu fairen Preisen.
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Urlaubsträume werden wahr!
ANIMATION UND
GÄSTEBETREUUNG
• in den ausgeschriebenen
Familien­urlaubszeiten
• Kinder- und Jugendanimation
in alters­gerechten Gruppen
durch speziell geschultes
Personal (min. 20h/Wo.)
• ohne zusätzliche Kosten
für den Gast
SERVICE
SERVICEPIKTOGRAMME
•Angebot von kalten
und / oder warmen Getränken
rund um die Uhr
BEHINDERTENGERECHTE
UNTERKUNFT
•Gästewaschküche mit
Waschmaschinen, Trocknern
und Bügelgelegenheit
oder Waschservice
LAGE UND UNTERBRINGUNG
•mitten im Grünen, umgeben von
Wald und Wiesen
•­kostenlose Abholung vom
nächstgelegenen öffentlichen
Verkehrsmittel
•großzügiges Außengelände
•hauseigene Spiel- & Sportmöglichkeiten
•Parkplätze ohne Gebühr
•öffentlicher Münzfernsprecher
bzw. Kartentelefon oder Telefon
auf dem Zimmer
•familiengerechte Zimmer, Appartements
und Ferienhäuser
•Arzt-, Notdienst-,
Apothekenvermittlung
•Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren
sind kostenfrei und schlafen im Zimmer
der Eltern
FAHRRADVERLEIH
KINDERSPIELPLATZ
TÖPFERSTUBE
KLEINKUNSTBÜHNE
KEGELBAHN
LANGLAUF
ALPINSKI
•Babypaket (Babywanne, Wickelauflage),
weitere Ausstattung auf Anfrage
REITERHOF IN DER NÄHE
•Unsere Häuser sind rauchfrei
SAUNA
SOLARIUM
SPORTHALLE
VERPFLEGUNG
SPORTPLATZ
• abwechslungsreiche Mahlzeiten
(Frühstücksbuffet, Mittagsmenü
und Abendessen) mit Akzenten
aus der regionalen Küche
PARKPLATZ
BIERGARTEN
• Eingehen auf ernährungs-,
gesund­heits- und
religionsbedingte
Essensbesonderheiten
FRÜHBUCHERRABATT
• es gibt immer eine
vegetarische Alternative
• alternativ zum Mittagessen sind
Lunchpakete oder Kaffee- /
Kuchengutscheine möglich
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AG Kolping Familienferienstätten
Breite Straße 110 · 50667 Köln
Tel.0221-292413-13
[email protected]
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GEMEINNÜTZIGER PREIS
G
STANDARDPREIS
S
PAUSCHALANGEBOT
P
7 TAGE BUCHEN,
6 TAGE BEZAHLEN
7=6
ebenfalls: 9=8, 10=9, 11=10, 14 =13
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Entspannung und Erholung
in Mecklenburg
BESONDERE ANGEBOTE
FAMILIENURLAUB 2016
Genuss- und Kulturreise
Winterland
„Mecklenburgischen Schweiz & Berlin
zur Grünen Woche“
P
Ostern / P Kinderland
30.1. -
6.2.16
19.3. - 26.3.16
26.3. - 2.4.16
Großeltern-Enkel-Tage P 20.6. - 24.6.16
Sommer 27.6. -
11.7. -
25.7. -
8.8. - 22.8. -
11.7.16
25.7.16
8.8.16
22.8.16
5.9.16
14-tägig mit HP/VP buchbar
Herbst /
Kinderland P 1.10. - 8.10.16
8.10. -15.10.16
15.10. -22.10.16
22.10. -29.10.16
P 27.12.16 -
Jahreswechsel
P
15.1. - 20.1.16
Kunst- & Musikreise
P
28.4. - 3.5.16
Mecklenburgische Schweiz erleben
Wanderwoche P 21.5. - 27.5.16
Auf den Spuren von
Seeräubern & Piraten P
„Wilde Abenteuer mit Klaus Störtebeker“
20.6. - 24.6.16
Adventswoche
P
8.12. - 13.12.16
3.1.17
P Die jeweiligen Programminhalte u. Pauschal­
preise zu diesen Terminen finden Sie auf unserer
Homepage.
AUSSTATTUNG
• 116 Zimmer in 42 App., teilw.
rollstuhlgerecht
• Pflegebad
• Restaurant und Bar mit Aussichtsterrasse und Kaminecke
• mehrere Gruppenräume, Mehrzweckhalle für Sport und Groß­
veranstaltungen
• kostenloses W-LAN
• Hauskapelle, Bibliothek, Kinderhaus
• Kegelbahn, Sauna, Kreativraum
• große Außenanlage, Grillhütte
• Seilgarten, Fahrradverleih
• Segelschule und Kanuverleih
• unmittelbare Lage am See mit
Badestelle und Hafen
Das FERIENLAND SALEM ist ein Ort
der Begegnung für Familien, Senioren,
Menschen mit Behinderung, Reisegruppen, Schulklassen, Chöre, Vereine und Tagungen und bietet ein Zuhause auf Zeit - eine Zeit, die gut tut.
Das Miteinander steht hierbei genauso im Mittelpunkt wie Zeit für sich im
Einklang mit der Natur. Ob individuell
oder während einer unserer begleiteten Freizeiten – jeder Gast kann dabei Erfahrungen persönlich oder in
Angeboten vom Haus sammeln und
eintauchen in eine nahezu unberührte
Landschaft im Naturpark Kummerower
See und Mecklen­burgische Schweiz.
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
PREISE
G
Erwachsene
VP53,50 ,
HP49,50 ,
55,50 ,
51,50 ,
Kind 14 - 17 J.
VP45,50 ,
HP42,10 ,
47,20 ,
43,80 ,
Kind 7 - 13 J.
VP37,45 ,
HP34,65 ,
38,85 ,
36,05 ,
Kind 3 - 6 J.
VP29,45 ,
HP27,25 ,
30,55 ,
28,35 ,
Kind 0 - 2 J. S
freifrei
EZ - Zuschlag 10,00 , · Kolping-Rabatt 1,00 ,
•geführte Rad- und Wandertouren
• ausgearbeitete Ausflugsprogramme
für Gruppen
•gruppenpädagogische Angebote
für Familie u. Schulklassen
• Tanzen
• Grillabende
• Geländespiele
• Abenteuer im Hochseilgarten
• Segelschule u. Kanuverleih
im Haus
www.ferienland-salem.de
Am Hafen 1
17139 Malchin OT Salem
Tel.: 03994-2340
Fax: 03994-234400
[email protected]
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Mitten im Eichsfeld, mitten in
Deutschland!
BESONDERE ANGEBOTE
FAMILIENURLAUB 2016
Silvester 27.12.15 - 3.1.16
P
Ostern 21.3. - 1.4.16
Sommer
3.7. - 26.8.16
 P
wochenweise buchbar, An- u. Abreisetag Freitag
Herbst
 P
14.10. -23.10.16
So. bis Fr. buchbar, Verlängerung auf Anfrage
Silvester P 27.12.16 -
3.1.17
• Wellnesspauschalen
• Einkehrwochen
• Tagungen und Seminare
• Jugendgruppen und Klassenfahrten
• Freizeiten für Menschen mit
Handicap (Rollstuhl-Wandern)
• Seniorenurlaub / Seniorenfreizeiten
• geförderte Seniorenwerkwochen
Weitere Informationen und Angebote
unter: www.kolping-duderstadt.de
Silvesteraufschlag
pro Erw. 35,00 ,, pro Kind (12-17 J.) 10,00 ,
 = Frühbucherrabatt
bei Buchung bis: 30.01.16 = 10%
AUSSTATTUNG
•36 Appartements, (Einzel-, Doppelund Dreibettzimmer mit Dusche/WC
sowie Balkon oder Terrasse) • kom­bi­nier­
bare Familienappartements • 8 barriere­
freie Zimmer • ein Pflegebett auf Anfr.
• 5 Tagungsräume für bis zu 160 Pers.
• moderne Tagungstechnik und W-Lan
• Tatico Kaffeebar & Biergarten •
Kapelle • Bibliothek • Krabbelstube •
Abenteuerspielplatz u. Fußballplatz
• Fahrradverleih • Tischtennis • Kicker
• Kegelbahn • Billard • Wellness-Oase
(Saunalandschaft mit Massagebereich)
Von Laub- und Mischwäldern, einigen
naturbelassenen Seen und saftigen
Wiesen umgeben, befindet sich das
Kolping Ferienparadies Pferdeberg
vor den Toren der historischen Fachwerkstadt Duderstadt. Die idyllische
Mittelgebirgslandschaft am Rande
des Harzes, die Ausflugsziele der
Region sowie das weitläufige und
ruhige Gelände auf dem Pferdeberg
in Verbindung mit den vielfältigen
Sport- und Freizeitangeboten bieten
Groß und Klein, Jung und Alt sowie
Gruppen mit und ohne Handicap
ideale Voraussetzungen zum Erholen,
Entdecken und Erleben.
PREISE
7 Tage Ferien-Pauschalpreis mit VP
G
Erwachsene**
Kind 12-17 J.
Kind 7-11 J.
Kind
3-6 J.
Kind
0-2 J.
S
377,00 ,401,00 ,
321,00 ,341,00 ,
264,00 ,281,00 ,
207,00 ,221,00 ,
frei***frei***
Übernachtungen außerhalb der Ferien
Erwachsene**
VP HP ÜF
EZ-Zuschlag Kinder 12 -17 J.
Kinder 7 -11 J.
Kinder 3 - 6 J.
Kind
G
S
49,80 ,53,30 ,
45,80 ,49,30 ,
41,80 ,45,30 ,
10,00 ,10,00 ,
15% Ermäßigung
30% Ermäßigung
45% Ermäßigung
0 - 2 J. frei**
** EZ-Zuschlag 10,– , /Nacht
***im Elternzimmer frei –
im seperaten Zimmer 9,– ,/Nacht
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
• Kinderbetreuung ( 3 - 17 Jährige )
in den Ferien (s.o.)
• Morgenlob / Hl. Messe
• Kreativ- und Bastelangebote
• Märchenstunden
• Fußball und Volleyball
• Kegeln
• Morgengymnastik
• Yoga
• Nordic Walking
• Wanderungen
• Massagen
• Grillabende und Lager­feuer
mit Stockbrot
AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN
•Stadtführungen (Duderstadt und
Heilbad Heiligenstadt)
•Grenzlandmuseum Teistungen
•Europäisches Brotmuseum
•Wilhelm-Busch-Mühle
•Heinz Sielmann Natur ErlebnisZentrum Gut Herbigshagen
•Bärenpark Worbis
•Rhume Quelle und Seeburger See
•Erlebnispark Ziegenhagen
•mehrere Spaß- und Erlebnisbäder
•Nationalpark Harz (Sommerrodelbahn, Tropfsteinhöhle, Brocken,…)
www.kolping-duderstadt.de
Bischof-Janssen-Straße
37115 Duderstadt
Tel.: 05527-5733
Fax: 05527-71665
[email protected]
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FAMILIENURLAUB 2016
Winter
Ostern
2.1. - 6.1.16
19./20.3. - 26./27.3.16
1./2.4.16
12=11 25./26.3. -
Sommer
8.7. - 22.7.16
22.7. - 5.8.16
5.8. - 19.8.16
12.8. - 26.8.16
alle Termine auch 7-tägig buchbar
Herbst
16.10. -23.10.16
21.10. -28.10.16
Weihnachten 26.12.16 - 6.1.17
Mindestbuchungszeit 7 Tage über Silvester
BESONDERE ANGEBOTE
AUSSTATTUNG
„Familien entdecken den Vulkan”
Forschen, entdecken, experimentieren
1.4. - 8.4.16
• 33 neu ausgestattete Bungalows;
in den Ferien ein Bungalow für
jede Familie
• rollstuhlgerechte Ausstattung
• Zentrum mit Speisepavillons
• Kirche / Meditationsraum
• Dorfkneipe/Bodega mit Kirchplatz
• Bibelpark als Spielgelände
• Töpferei, Werkstätten
• Internet-Empfang W-LAN
im Hauptgebäude
Extra Hit 2016
Das Angebot für junge Familien und
Großeltern mit Enkelkindern
Kinder bis 6 Jahre frei!
26.6. - 31.6.16
G Preis 340,00 E S Preis 360,00 E
Wellness- u. Beautytage für Frauen
Bewegen, Pflegen, Reden, Probieren,
Lachen, Genießen – Frau sein ist schön
14.2. - 19.2.16
Preis 475,00 E im DZ / 505,00 E im EZ
Wintermärchen P 27.11 - 2.12.16
Preis 355,00 E im DZ / EZ, VP + Progr.
Seniorengruppen, Wandergruppen,
Vereine, einzelreisende Gäste
G
Erw. (DZ p.T.)
Erw. (EZ p.T.) S
44,00 ,48,00 ,
51,00 ,55,00 ,
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
Pauschalpreise Familienurlaub
7 Tage inkl. Vollpension, Familienprogramm
+ Kinder-Clubs
G
S
Erwachsene351,00 ,380,00 ,
Kind 12 - 17 J.300,00 ,325,00 ,
Kind 7 - 11 J.249,00 ,269,00 ,
Kind 3 - 6 J.198,00 ,214,00 ,
Kind 0 - 2 J.
frei
frei
Kurtaxe Erwachsene
Kurtaxe Jugendliche ab16 J.
1,50 ,/Tag
1,00 ,/Tag
lachen

entspannen
genießen

wohnen


lernen
erleben
Gemischtes Doppel – „Zeit für mich,
Zeit für dich, Zeit für uns” P
Urlaub für Paare – davon ein Partner
mit Handicap
5.6. -10.6.16
Preis 550,00 E p.Pers. im DZ Neues Wohnen, Neue Lieben,
Neues Leben? Woche für suchende,
sehnsuchtsvolle aktive Veränderer
2015: 20. 9. - 25.9.15
2016: 18. 9. - 23.9.16
Preis 750,00 E im EZ, VP + Programm
PREISE FAMILIENURLAUB
Willkommen
im Vogelsbergdorf
geführte Wanderungen Vulkanring
Vogelsberg u. Bonifatius-Route • Trekking mit Ponys, Kutsche, Indianerdorf
• Bibelparkaktion • Vulkan­radweg •
Reiten • Reit­­
unterricht, Reit- und
Longierhalle • Vulkantherme, Kurmittelhaus Kuranwendung / ambulante
Badekur • Töpferkurse • Kleinkunstbühne • Empfang im Kräutergarten
AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN
•Freizeitzentrum Hoherodskopf (15 km)
mit Hochseilgarten, Sommer­
rodelbahn, Nature Fun Park für
Mountain-Bike und Nordic-Walking,
Lifte und Loipen für Wintersport,
Kletterwald, Baumwipfelpfad
•Keltenwelt am Glauberg (35 km)
•historische Fachwerkstädtchen
Lauterbach (9 km), Schlitz (20 km),
Schotten mit Vogelpark (20 km),
Alsfeld (25 km), Fulda (30 km)
•Eissport-Arena L auterbach (9 km)
•Freizeitpark Thalhof/Steinau (40 km)
•Freizeitpark Vulkan/Nieder-Moos (9 km)
•Marionettentheater Steinau (40 km)
•Rhön mit Wasserkuppe
und Kloster Kreuzberg (50 km)
•Hochseilgarten Schlitz (20 km)
•Kinderakademie Fulda (30 km)
2015
NEU!
Träume werden wahr –
neue Wohlfühl-Bungalows
www.vogelsbergdorf.de
Adolph-Kolping-Straße 22
36358 Herbstein
Tel.: 06643-7020
Fax: 06643-702141
[email protected]
facebook.com/Vogelsbergdorf
twitter.com/Vogelsbergdorf
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FAMILIENURLAUB 2016
Winter P 4.1. -10.1.16
30.1. - 6.2.16
Fasching P Ostern
5./6.2. - 14.2.16
19.3. -29.3/3.4.16
Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller
Junge Familien
11=9 24.4. - 5.5.16
25.6. -
2.7.16
2.7. - 9.7.16
11.9. -
18.9.16
Pfingsten 13./15.5. - 21.5.16
21.5. -26./29.5.16
Sommer
25.6. - 2.7.16
2.7. - 9.7.16
9.7. - 23.7.16
23.7. - 6.8.16
6.8. - 20.8.16
20.8. - 3.9.16
3.9. - 11.9.16
Herbst 9.10. -16.10.16
16.10. -23.10.16
30.10. - 6.11.16
Weihnachten/Winter P
26.12.16 - 2./8.1.17
BESONDERE ANGEBOTE
Familienurlaub im Allgäu
Skiwochen7=6 10.1. - 5.2.16
14.2.
-
19.3.16
7=6
Urlaubszeit ist die beste Zeit: Natur
und Erholung, feines Essen und tolle
Ausflüge, Wellness und Alpenpano­
rama – alles auf einem Fleck gibt’s
im Kolping-Allgäuhaus in Wertach.
Seit mehr als 40 Jahren stehen hier
Familien im Mittelpunkt: Groß und
Klein werden also von wahren Experten betreut. Urlaub im Allgäuhaus:
Zeit, die gut tut – egal, in welcher
Saison!
wochenweise buchbar
Winterwanderwoche 50+ P 21.2. - 6.3.16
wochenweise buchbar
Mutter-Kind-Tage P 8.5.-13.5.16
Bergwanderwoche 50+ P
leichte Wanderungen
2.7. - 9.7.16
Oma-Opa-Enkel 20.11. -25.11.16
Mit Bibel und Rucksack P
unterwegs in den Allgäuer Alpen
Bergtouren
9.10. -16.10.16
Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller
Früchtefasten P 9.5.-13.5.16
26.6.- 2.7.16
3.10.- 9.10.16
Advent im Allgäu 50+ P 4.12. -11.12.16
AUSSTATTUNG
Nichtraucherhaus, 74 Zimmer mit
DU/WC, Telefon und TV-Anschluss,
Babyphon, z.T. Balkon od. Terrasse,
barrierearm • Wellnessbereich mit
Dampfbad, Panoramasauna, Be­
we­
gungs- u. Kinderbecken • Kapelle •
Sporthalle • Kegelbahn • Tischkicker,
-tennis • Innen- und Außen­
spielplätze • Bolz- u. Tennisplatz •
Beach-Volleyball-Platz • Töpfer- u.
Kreativraum • Bierstube • Internet
(W-LAN) • Kinder-, Jugend- und
Gruppenräume
Weitere Termine und Kurzwochen sowie
individuelles Programm auf Anfrage unter
www.allgaeuhaus-wertach.de
Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
PREISE VOLLPENSION
G
S
Erwachsene ab 3 ÜN
56,70 ,63,90 ,
Erwachsene bis 2 ÜN
58,70 ,65,90 ,
Kind 12 - 17 J.
48,00 ,54,10 ,
Kind 7 - 11 J.
39,70 ,44,70 ,
Kind
3 - 6 J.
31,20 ,35,20 ,
Kind
0 - 2 J.
frei
frei
im Zimmer der Eltern
EZ Kind 0 - 2 J.
31,20 ,35,20 ,
EZ-Zuschlag Pers./Tag10,00 ,10,00 ,
bis 14.4.16
Kurtaxe Erwachs. ab 17 J. 1,20 ,1,20 ,
Kurtaxe Kinder 6 - 16 J.
0,60 ,0,60 ,
ab 15.4.16
Kurtaxe Erwachs. ab 17 J. 1,50 ,1,50 ,
Kurtaxe Kinder 6 - 16 J.
0,75 ,0,75 ,
• Ganzj. Kleinkinderbetreuung (3-5 J.)
•Betthupferl
•Kinder- und Jugendbetreuung
• Geführte Berg- und Wandertouren
•Nordic-Walking-Kurse
•Schlauchboottouren
•Grillabende
•Aqua- und „Bleib-fit-Gymnastik“
•Ponyreiten
•Alpinski- und Skilanglaufkurs
•Schneeschuhwandern
•Töpfern
•Bastel- und Kreativangebote
•Regelmäßige geistliche Angebote
•Massagen und Kosmetik
AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN
•Bergkäsesennerei, Hammer­ schmiede und Kleine Wies direkt
in Wertach
•Königsschlösser Neuschwanstein
und Hohenschwangau
• Kleinwalsertal
•Tannheimer Tal
• Breitachklamm
•Oberstdorf (Skiflugschanze)
•Füssen
•Kempten
• Bergbahnen
•Hochseilgarten
•zahlreiche Seen
•Deutschlands längste
Allwetter-Rodelbahn
www.allgaeuhaus-wertach.de
Kolpingstraße 1-7
87497 Wertach
Tel.: 08365-7900
Fax: 08365-790190
[email protected]
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FAMILIENURLAUB 2016
Fasching
7=6
5.2. - 12.2.16
7=6
Ostern 18.3. - 1.4.16
7=6
13.5. - 27.5.16
Pfingsten
Sommer
7=6
14 =13
14 =13
14 =13
14 =13
7=6
2.7. - 9.7. - 23.7. - 6.8. - 20.8. - 3.9. - 9.7.16
23.7.16
6.8.16
20.8.16
3.9.16
10.9.16
alle Termine auch wochenweise buchbar
Herbst
7=6
28.10. - 4.11.16
Weihnachten
6=5
2.1. - 8.1.17
BESONDERE ANGEBOTE
AUSSTATTUNG
Urlaub in der Natur
Skiurlaub 2015/2016 P
Preis 560,00 ,
5.1. - 10.1.16
35 Familien Appartements mit DU /
WC teilweise mit Balkon davon
7 rollstuhlgerecht • 23 DZ mit
DU/WC, teilw. mit Balkon • Kapelle
Meditationsraum • Infrarot Wärmekabine • Erleb­nis­spielplatz • Baumhaus • Billiard / Kegelbahn / Kicker
Tischtennis • Minigolfbahn /Asphalt­
stock­bahn • Trampolin • Fitnessraum
• Kleinkinder Spielraum • Internet
Station/W-LAN • Beach Volleyball •
Sporthalle mit Allwetter­platz
Verbringen Sie Ihre schönste Zeit
des Jahres in unberührter Natur gemeinsam mit netten Menschen. Unser renoviertes Haus ist touristisch
auf dem neusten Stand und wird
ständig weiter entwickelt. Für Sie
und Ihre Kinder ein „Paradies“. Wir
liegen auf 720 m Höhe am sonnigen
Südhang in einem idyllischen Tal mit
Blick auf unseren Hausberg „Osser“.
Den Luftkurort Lam erreichen Sie in
4 km Entfernung, der Hauptort und
Namensgeber des „Lamer Winkels“.
Alle Preise sind Pauschalpreise pro Familie
Junge Familie P 11.6. - 18.6.16
18.6. - 25.6.16
30.9. - 7.10.16
Pauschalpreis p. Familie 693,00 ,
Mutter-Kind-Wochen P
11.4. - 15.4.16
18.4. - 22.4.16
25.4. - 29.4.16
26.9. - 30.9.16
Preis inkl. Bastel- u. Referentenkosten 260,00 ,
Seniorenreisen / 55 plus P
Preis 343,00 ,
30.5. - 6.6.16
Preis 196,00 ,
9.5. - 13.5.16
Preis 343,00 ,
12.9. - 19.9.16
Preis 196,00 ,
19.9. - 23.9.16
Weihnachten P
2
6.12. - 2.1.17
G 378,00 , S 420,00 ,
Erw.
Kinderpreise auf Anfrage
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN
PREISE VOLLPENSION
G
S
Erwachsene49,00 ,55,00 ,
Kind 12 - 17 J.
36,50 ,41,00 ,
Kind
7 -11 J.
30,00 ,34,00 ,
Kind
3 - 6 J.
23,50 ,25,50 ,
EZ-Zuschlag 8,50 , 10,00 ,
Kurtaxe ab 6 - 15 Jahre
0,50 , 0,50 ,
Kurtaxe ab 16 Jahre
1,50 , 1,50 ,
Kolpingmitglieder-Ermäßigung 1,00 , / Tag und
5tes sowie weitere Kinder haben freien Aufenthalt
• Bayerwald Tierpark in Lohberg
•Hallen- und Freibad in Lam
•Seepark in Arrach
•Churpfalzpark in Cham (40 km)
•Sommerrodelbahnen
•Westernstadt Pullman City (90 Km)
•Märchenschloss in Lambach
•Winterzentren: Großer Arber, Hoher Bogen, Eck
•Nationalpark Bayerischer Wald
mit Haus zur Wildnis
•Weltkulturerbestadt Regensburg (100 Km)
•Dreiflüssestadt Passau (100 km)
•Nachbarland Tschechien, Prag und Marienbad
•Kinder- und Jugendanimation
zur Ferienzeit
•Sport- und Fitnessangebote, Yoga und Qi Gong
•Grillabende • Aktionstage
•Geführte Wanderungen
•Begleitete Ausflüge
•Massage-Angebote im Haus
(auch auf Rezept)
FamilienClub
www.ferienhaus-lambach.de
Lambach 1
93462 Lam
Tel.: 09943-94070
Buchung: 0700-52622241
Fax: 0941-5972219
[email protected]
19
BESONDERE ANGEBOTE
AUSSTATTUNG
Auf die Berge-fertig-los
FAMILIENURLAUB 2016
Winter-Wanderwoche
Winterferien – Ski und Rodel gut!
6.1.- 10.1.16
für Familien
30.1.- 6.2.16
7=6
„König-Ludwig II.“ P
29.5.-3.6.16
• alle Zimmer mit D/WC, Balkon
oder Terrasse • Babyphon • W-Lan •
Werk-Töpferraum • Bocciabahn • TT
• Kegelbahn • Sporthalle • Kicker •
Kapelle • Kneipe „Santo-Spirito
• Theatersaal mit Bühne • Wellnessparadies m. Sauna, Dampfbad, Erlebnisduschen, Whirlwannen, Tauchbecken
• Kleinkinderwasserspielplatz
Die Berge und ihr Zauber sind unsere
Leidenschaft – die wir mit Ihnen teilen
möchten! Beim „Gipfeltreffen“
die Welt mal von oben betrachten,
Gedanken fliegen lassen und die
eigenen Grenzen überschreiten – im
Tal die urwüchsige Allgäuer Kulturlandschaft erleben, im Haus Zauberberg liebe Menschen kennen lernen
und sich rundum verwöhnen lassen
– das ist Urlaub – Zeit, die gut tut!
Fasching
6.2.- 14.2.16
Ski-Zwergerl
14.2.-19./21.2.16
6.3.-11./13.3.16
P 14.2.-21.2.16
Adventszeit, die gut tut! P das Original
29.11.-5.12.16
Weitere Angebote unter www.haus-zauberberg.de
mit kostenlosem Skikurs für Zwergerl von 3-6 J.
Ostern
19.3.- 29.3.16
29.3.- 3.4.16
Pfingsten
Sommer
14./16.5.- 21.5.16
21.5.- 29.5.16
14=13
Herbst
22.7.- 5.8.16
5.8.- 19.8.16
19.8.- 2.9.16
8.10.- 6.11.16
wochenweise buchbar
Weihnachten
26.12.16 -6./8.1.17
Silvesteraufschlag pro zahlendem Gast 12,00 E
AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN
PREISE VOLLPENSION
G
S
Erwachsene51,30 ,57,90 ,
Kind 12 - 17 J.
42,80 ,48,80 ,
Kind 7 -11 J.
36,70 ,40,50 ,
Kind 3 - 6 J.
29,40 ,32,00 ,
Kind 0 - 2 J. im Elternzimmerfrei frei
EZ für Kind unter 3 J.
29,40 ,32,00 ,
Einzelzimmer-Zuschlag / Pers. / Tag 9,00 ,
Kurtaxe Erwachsene
Kurtaxe Kinder 6 - 16 J.
Kurzzeitzuschlag bis 3 Ü./Pers./Tag
1,50 ,
1,00 ,
3,00 ,
• Königschlösser Neuschwanstein •
Linderhof und Hohenschwangau •
Oberammergau • Zugspitze • Füssen
• Kempten • Wieskirche • OberstdorfKleinwalsertal • Garmisch-Partenkirchen • Lechtal • Tannheimer Tal
• Sennereien • Hochseilgarten
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
• Kinder- und Jugendbetreuung
• Märchenhafte Zaubershows
• Betthupferl
• Märchenstunde
• Grillabend
• Pizzaparty
• Geführte Berg- u. Wandertouren
• Canyoning und Klettern
• Nordic-Walking-Kurs
• Massagen
• Alpinskikurse
• kostenloser Langlaufkurs
• Schneeschuhwanderung
• zünftige Rodelpartien
www.haus-zauberberg.de
Kolpingstraße 23
87459 Pfronten
Tel.: 08363-91260
Fax: 08363-912656
[email protected]
21
FAMILIENURLAUB 2016
Fasching
Ostern
7.2.-14.2.16
8=7
20.3.-w28.3.16
Pfingsten 10=9
Sommer
16.5.-26.5.16
mit nichtschulpflichtigen Kindern
7=6
3.7.-10.7.16
11.7. -25.7.16
25.7.- 8.8.16
8.8. -22.8.16
22.8.- 5.9.16
Weihnachten/Silvester
26.12.16-w 5.1.17
mit schulpflichtigen Kindern
Die jeweiligen Programminhalte u. Pauschalpreise zu diesen Terminen finden Sie auf unserer Homepage.
BESONDERE ANGEBOTE
Ski-Woche
P
Winterzeit zum Sparpreis
Biathlon-Weltcup
AUSSTATTUNG
3.1.-10.1.16
P
Ein einmaliges Sportevent im
benachbarten Ruhpolding 13.1. -18.1.16
Winterfreizeit für Groß & Klein
Tanzfreizeit P
P
Spiel und Spaß im Schnee 22.1. -29.1.16
Internationale Kreis- und
Gruppentänze erlernen
13.3.-w18.3.16
Berg-Aktiv-Woche P
E rklimmen Sie mit uns
Almen und Berggipfel
Rad’l-Woche
19.6.-w26.6.16
P
B
ei geführten Radtouren einmalig schöne
Landschaften erleben 19.9.-w25.9.16
Advent – Zeit, die gut tut P
Die schönsten Weihnachtsmärkte erleben –
2.12.-w 9.12.16
dem Stress entfliehen
gratis, Kaffee / Kuchen im Haus kostenfrei
Klassenfahrten / Schullandheim
je 10 Schüler 1 Freiplatz für Lehrer
Behindertenfreizeiten
je 10 Personen 1 Freiplatz
Termine sowie individuelles Programm auf Anfrage
In den Familienferienzeiten ist nur eine Buchung
mit Vollpension möglich.
Außerhalb dieser Zeiten bieten wir auch Halbpension
bzw. Übernachtung/Frühstück an.
AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN
G
Erwachsene Kind 12 - 17 J.
Kind 7 - 11 J.
Kind 3 - 6 J.
Kind 0 - 2 J. S
48,00 ,56,00 ,
39,50 , 45,50 ,
32,60 , 37,50 ,
25,60 , 29,50 ,
frei
frei
(im Zimmer der Eltern)
Kurtaxe Erwachsene
1,00 ,
Kurtaxe Jugendliche / Behinderte
0,50 ,
Einzelzimmerzuschlag10,00 ,
Silvester-Aufschlag / zahlendem Gast15,00 ,
Traumhafter Rupertiwinkel, sehensund erlebenswert! Ob Königssee,
Watzmann oder Chiemsee: Sagenumwobene weithin bekannte Sehenswürdigkeiten u. Wahrzeichen wetteifern hier mit spektakulären Naturschauspielen, die täglich aufs Neue
ihre Premiere feiern. Vorhang auf für
ein Erlebnis, das Sie so schnell nicht
vergessen werden – egal, ob Sie dabei
selbst aktiv sind oder einfach nur
zuschauen wollen! Urlaub im Haus
Chiemgau, Zeit, die Ihnen gut tut!
Seniorenzeiten Reiseleiter + Busfahrer
PREISE VOLLPENSION
Nichtraucher-Haus • 45 Familien­appar­
te­ments, alle mit DU/WC und TV • teilweise behin­der­tengerechte Ausstattung
• Haus­
ka­
pel­
le, Ruheraum mit Haus­
bibli­­o­thek • Gruppen- und Tagungs­
räume (bis 240 Pers.) • Gäste-PC
mit Internetzugang (kostenlos) • W-LAN
im gesamten Haus (kostenpflichtig) •
hauseigener Kindergarten, Spiel­
plätze
• Kleinkinderspielebereich • große
Turnhalle • großer Indoorspielplatz über
2 Etagen • Billard, Kicker, Dart, Tischtennis, Geister-Kegelbahn • Disco- und
Kinoraum • Fitnessraum • Boccia,
Riesenschach • Out­door-Fußball­platz •
Beach-Volleyballplatz • umfang­reiche
Massage- u. Wellnessangebote im
Haus • Grillhütte mit Feuerstelle
Bayern von seiner schönsten
Seite – Urlaub im Berchtes­
gadener Land – Zeit die gut tut!
•Mozartstadt Salzburg (15 Min./Zug)
•Salzbergwerk Berchtesgaden
•Königssee, Chiemsee, Thumsee,
Waginger See, Höglwörther See
•Salzkammergut
•Sommerrodelbahn
• Bergbahnen
•Verschiedene Frei- und Erlebnis­
bäder, Naturbadeseen in der Nähe
•große, schneesichere alpine
Ski­gebiete in der Nähe
•Skilanglaufzentrum Ruhpolding
•Eislaufzentrum Inzell
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
• Geführte Bergwanderungen,
fa­mi­lien­gerechte Wanderungen
und Ausflüge
(alle Schwierigkeitsgrade)
•versch. Sport­angebote
• Nordic-Walking
• Mundart- und Heimatabende
mit bayerischer „Stub‘n-Musi“
• Versch. Themenabende auf der
Panorama­terrasse
• „Movelo“-Elektrofahrrad-, u.
Mountainbikeverleih im Haus
• geführte Fahrradtouren
• Bastel- u. Kreativangebote
• Märchenstunden
• Regelmäßige geistliche An­gebote
• Alpinskikurs
(während der Weihnachtsfreizeit)
www.haus-chiemgau.de
Dechantshof 3
83317 Teisendorf
Tel.: 08666-98590
Fax: 08666-487
[email protected]
23
BESONDERE ANGEBOTE
Nähen mit Emmeline
und Minerva P
29.1. - 31.1.16
Mittelalterwochenende
für Familien P
26.2. - 28.2.16
Sei Königin! – P
Ein Frauenwochenende
4.3. - 6.3.16
18.11. -20.11.16
Burgadvent – Familienwochenende 25.11. -27.11.16
AKTIVITÄTEN / AKTIONEN
Willkommen auf Schönburg
•Turmmuseum auf Schönburg
• div. Stadtführungen Oberwesel
•Themenwanderungen
•Schiffsfahrten
•Ritteressen
•Weinproben beim Winzer
•Bogenschießen
•Geocaching
•Houserunning
•Weinhexennacht
•Rhein in Flammen
•Massagen und Kosmetik
Ritter oder Burgfräulein sein für ein
Wochenende oder eine Woche – das
können Groß und Klein hier auf der
Schönburg. Für unsere Gruppen
stellen wir gerne ein erlebnisreiches
Programm zusammen: ob Bogenschießen, Kinder-Ritterturnier oder
mittelalterliche Stadtrallye. Vielleicht
trifft man ja auch das Burggespenst?
Die Schönburg ist eine der ältes­
ten Burgen im UNESCO-Welterbe
„Oberes Mittelrheintal“. Majestätisch
thront sie über Oberwesel, der
Stadt der Türme und des Weines,
3 km südlich des sagenumwobenen
Loreleyfelsens. Ihre 1000-jährige
Geschichte macht die Burg zu einem
besonderen Ort.
Termine für Gruppen bitte rechtzeitig anfragen!
AUSSTATTUNG
•Nichtraucherhaus
•35 Zimmer mit 90 Betten
•Einzel-, Zwei-, Drei- oder
Vierbettzimmer
•gotische Burgkapelle
•romantischer Rittersaal mit
Aussichtsterrasse
•100 qm Tagungsraum
mit Technik und Klavier
•Bibliothek
•Grillplatz
•Tischtennis
•W-LAN kostenlos
•Infopunkt Oberwesel
AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN
•Rheinschiffsfahrt
•Bacharach und St. Goar, Loreley
•Rheinburgen
•Rheingau, Rüdesheim
•Mainz, Wiesbaden
•Koblenz, Trier, Limburg
•Hildegard von Bingen
•Hunsrück, Idar-Oberstein
•Rheinsteig
•Mosel und Burg Eltz
www.schoenburg.eu
PREISE VOLLPENSION
Erwachsene50,00 ,
Erwachsene (ab 4 Übernachtungen) 46,00 ,
Kind 12 - 17 J. 38,00 ,
Kind 7 -11 J. 31,00 ,
Kind
3 - 6 J. 24,00 ,
Kind
0 - 2 J.
frei
Einzelzimmer-Zuschlag / Pers. / Tag
9,00 ,
Internationale Jugendburg
Kolpinghaus auf Schönburg e.V.
55430 Oberwesel
Tel.: 06744-405
Fax: 06744-7418
[email protected]
25
U
R
L
A
U
B
Reisebedingungen der Kolping-Familienferienstätten
Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des
zwischen Ihnen als Teilnehmer – nachstehend „TN“ abgekürzt – und dem Rechtsträger des jeweiligen Hauses als Reiseveranstalter– nachstehend als „RV“ abgekürzt – zustande kommenden Reisevertrages. Wir
bitten Sie deshalb um Aufmerksamkeit!
1. Vertragsabschluss
1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich
schriftlich mit dem Anmeldeformular erfolgen
kann, bietet der TN – bei Minderjährigen vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter
und diese(r) selbst – dem jeweiligen RV den
Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller im
Reise­katalog enthaltenen Informationen und
Hinweise verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt – bei Minderjährigen mit diesem selbst und daneben mit
dem/den gesetzlichen Vertreter(n) des TN –
durch die schriftliche Buchungsbestätigung/
Rechnung zustande und führt zum rechtsverbindlichen Reisevertrag, unabhängig davon,
ob eine Anzahlung geleistet wird oder nicht.
1.3 Bei der Anmeldung mehrerer TN durch
einen einzelnen TN hat der Anmeldende für
die Verpflichtungen aller mit angemeldeten
TN aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit
er diese Verpflichtung durch ausdrückliche,
gesonderte Erklärung im Anmeldeformular
übernommen hat.
1.4 Der TN ist damit einverstanden, von der
Arbeitsgemeinschaft Kolping Familienferienstätten aktuelle Informationen und Angebote
zu erhalten. Der Verwendung der Kundendaten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden.
2. Anzahlung, Restzahlung
2.1 Mit Vertragsschluss (also Zugang der Anmeldebestätigung) und – so erforderlich –
nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird, soweit im Einzelfall
(insbesondere bei geschlossenen Gruppen)
nichts Besonderes vereinbart wird, eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, jedoch
nicht mehr als 250,– Euro pro Person fällig.
Die Anzahlung wird voll auf den Reisepreis
angerechnet.
2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall
kein anderer Zahlungstermin vereinbart und
der Sicherungsschein übergeben ist, spätes­
tens vier Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.
2.3 Im Interesse aller TN an möglichst
günstigen Teilnahmepreisen bietet der RV an,
am Lastschriftverfahren für die Einziehung des
Reisepreises und der Nebenkosten (Prämie für
die Reiserücktrittskosten-Versicherung) teil­
zunehmen. Bitte beachten Sie hierzu das Anmeldeformular. Gehen die Anzahlung und/
oder die Restzahlung nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung nicht fristgerecht ein,
so ist der RV berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten
gemäß Ziffer 4 dieser Reisebedingun­gen zu
belasten.
2.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht
ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch
auf die Aushändigung der Reiseunterlagen
und die Erbringung der Reiseleistungen.
3. Rücktritt des TN, Nichtantritt
der Freizeit
3.1 Der TN kann bis zum Beginn der Freizeit
jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV,
die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt
des Zugangs der Rücktrittserklärung beim RV.
3.2 In jedem Falle des Rücktritts durch den TN
steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale
Entschädigung (jeweils pro TN) zu, wobei der
dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis die
Berechnungsgrundlage darstellt:
bis 29. Tag vor Reiseantritt = 10 % des Reisepreises ab 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt =
40 % des Reisepreises ab 14. Tag bis Reiseantritt = 70 % des Reisepreises.
3.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich geringere Kosten
als die geltend gemachte Kostenpauschale
entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur
zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
3.4 Der RV kann im Falle des Rücktritts eine
von den vorstehenden Pauschalen abweichende, konkret berechnete Entschädigung
verlangen. Er ist in diesem Falle verpflichtet,
die geltend gemachte Entschädigung zu beziffern und seine Aufwendungen zu belegen.
3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der
Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche
Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom
Reise­
vertrag gilt, sondern in diesem Fall der
TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises
verpflichtet ist.
3.6 Für Umbuchungen (z. B. Änderung von
Reisebeginn, Reise­ende, Reisedauer, Verpflegungs- oder Unterbringungsart) von Seiten
des TN, die nach Vertragsschluss erfolgen,
wird bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Kosten­
pauschale von 25,– Euro pro Person erhoben.
Umbuchungswünsche, die später als 30 Tage
vor Reisebeginn beim RV eingehen,
können, sofern ihre Erfüllung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt des TN vom
Reise­
vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleich­
zeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringe Kosten
verursachen.
3.7 Bis zum Reisebeginn hat der TN das
durch diese Reisebedingungen uneingeschränkte Recht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651 b BGB) einen
Ersatzteilnehmer zu stellen. Tritt gemäß diesen Bestimmungen ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften er und der ursprüngliche
TN dem RV als Gesamtschuldner für den
Reisepreis und die durch den Eintritt des TN
entstehenden Mehrkosten von 25,– Euro pro
Person.
4. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
4.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen
infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit
oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige
Rückerstattung.
4.2 Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte
Aufwendungen, sobald und soweit sie von
den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an
den RV zurückerstattet wurden.
5. Obliegenheiten des TN, Kündigung
durch den TN, Ausschlussfrist
5.1 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651d, Abs. 2 BGB) hat der TN
dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet
ist, auftretende Störungen und Mängel sofort
der vom RV eingesetzten Hausleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
5.2 Ansprüche des TN entfallen nur dann
nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.
5.3 Die jeweilige Hausleitung ist nicht berechtigt, Mängel oder Ansprüche mit Rechtswirkung für den RV anzuerkennen.
5.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels
erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den
Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die
Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig,
wenn der RV bzw. seine Beauftragten (Haus-
leitung) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne
Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich
ist oder vom RV bzw. seinen Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des TN gerechtfertigt wird.
Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach § 651g,
Abs. 1 BGB, reisever­
tragliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen, wird in
Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen
Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert:
a) Der TN ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche,
die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
bzw. den vom RV erbrachten Leistungen stehen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV
geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend
nur gegenüber dem jeweiligen RV, bei dem
die Reise gebucht worden ist, unter der in diesem Katalog auf Seite 30 angegebenen Anschriften erfolgen.
c) Nach Fristablauf kann der TN nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert
worden ist.
6. Rücktritt und Kündigung durch den RV
6.1 Der RV kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen einer in den allgemeinen oder konkreten Reiseausschreibungen genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender
Bestimmungen zurücktreten:
a) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber
die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
nicht durchgeführt werden kann.
b) Ein Rücktritt des RV später als vier Wochen
vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der TN kann bei einer solchen Absage die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich
nach der Erklärung über die Absage der
Reise gegenüber dem RV geltend zu machen.
d) Falls keine Teilnahme an der Ersatzreise erfolgt, werden dem TN vom RV geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.
6.2 Der RV kann den Reisevertrag kündigen,
wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung
des RV oder der von ihm eingesetzten Haus-
27
U
leitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der
Arbeit des RV oder gegen die Weisung der
verantwortlichen Leitung verstößt. Die
Hausleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt
und berechtigt, bei Minder­
jährigen nach
Benachrichtigung der Erzieh­ungs­berech­
tigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen auf
Kosten des TN den Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen erhält der RV den
vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut
gebrachten Beträge.
7. Haftung
7.1 Die Haftung des RV gegenüber dem TN
auf Schadensersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, wegen vertraglicher
oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem
Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des
TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
durch den RV herbeigeführt worden ist.
Diese Beschränkung der Haftung auf den
dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit
der RV für einen dem TN entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremd­
leistungen,
die lediglich vermittelt werden und die in
der Beschreibung der Freizeit ausdrücklich
als solche gekennzeichnet werden.
8. Anzuwendendes Recht
8.1 Der TN kann den RV oder Vermittler nur
an dessen Sitz verklagen.
8.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und TN, die
keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
8.3 Für Klagen des RV gegen TN ist der
Wohnsitz des TN maß­gebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder
privaten Rechts oder Personen, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
In diesen Fällen ist der Sitz des RV maßgebend.
R
REISERÜCKTRITTSKOSTEN-
VERSICHERUNG
Auch eine gut geplante Reise kann evtl. durch
außergewöhnliche Umstände nicht angetreten werden. Damit neben der Enttäuschung
nicht auch noch finanzielle Belastungen auf
Sie zukommen, werden die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten entsprechend der
Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen, die nachfolgend abgedruckt sind, übernommen. Da Ihnen diese
Maßnahme als Teilnehmer nützt, sehen wir
obligatorisch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung vor, die wir Ihnen
auch dringend empfehlen. Bitte vermerken
Sie auf dem Anmeldeformular, wenn Sie diese
Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht wünschen. Beim Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs AG besteht eine Reiserücktritts­
kosten-Versicherung für Familienerholung,
Kurzurlaub und Seniorenerholung. Adresse
im Schadensfall: TourVers GmbH, Borsteler
Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 0 40/24
42 88-0, Fax 24 42 88-99. Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich
zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Von der Stornierung
der Reise muss der jeweilige Reiseveranstalter
schriftlich benachrichtigt werden. Hiernach
erhalten Sie vom Reiseveranstalter gemäß den
Reisebedingungen eine Stornorechnung.
Wenn Entschädigungsansprüche vorliegen,
wie z.B. · Tod, schwerer Unfall od. unerwartete schwere Erkrankung (siehe§ 1, Nr. 2a
der Versicherungsbedingungen) · Schaden an
Eigentum (siehe § 1, Nr. 2d der Versicherungsbedingungen) reichen Sie bitte zwecks Erstattung bei der TourVers ein: · die Stornorechnung des Reiseveranstalters · ReiserücktrittsVersicherungsausweis · ärztliches Attest
(bei Krankheit) · Sterbeurkunde (bei Tod) ·
Buchungs- und Zahlungsbelege. Bei Reise­
abbruch sind die nicht in Anspruch
genommenen Leistungen nicht Gegenstand
der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die
TourVers wird unmittelbar mit Ihnen abrechnen unter Abzug des Selbsteinbehalts. Die
Stornorechnung ist in voller Höhe an den
Reiseveranstalter zu zahlen.
Versicherung (ABRV) bzw. Sonderbedingungen zu den ABRV für gemietete Ferienwohnungen – Auszug
Bedingungen für die
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Die Versicherung beginnt mit dem Tag der
Reisebuchung und gilt für alle Versicherungsfälle bis zum vertraglich vorgesehenen Ende
der gebuchten Reise. Die Versicherung ist
nicht übertragbar. Sie gilt nur in Verbindung
mit der gebuchten Reise und nur für die in der
Buchung genannten Personen. Allgemeine
Bedingungen für die Reiserücktrittskosten­
-
§ 1 Versicherungsumfang
1. Der Versicherer leistet Entschädigung:
1a) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten.
1b) bei Abbruch der Reise zusätzlich für
die nachweislich entstandenen zusätzlichen
Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des
Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten
wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung
auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für
einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse zum günstigsten anwendbaren Tarif
ersetzt.
2. Der Versicherer ist im Umfang von Ziff. 1
leistungspflichtig, wenn infolge eines der
nachstehend genannten wichtigen Gründe
entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten nachgewiesen ist oder der Antritt der Reise oder deren planmäßige Beendigung objektiv nicht möglich ist oder dem Versicherten
nicht zugemutet werden kann: 2a) Tod,
schwerer Unfall oder unerwartete schwere
Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für 4 Personen
gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist; 2b) Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise,
seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder
oder Geschwister des Versicherten oder der
Eltern, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist; 2c) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des
versicherten Ehegatten oder der versicherten
Mutter eines minderjährigen Versicherten; 2d)
Schaden am Eigentum des Versicherten oder,
im Falle gemeinsamer Reise, eines der unter b)
genannten versicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis
oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten,
sofern der Schaden im Verhältnis zu der
wirtschaftl. Lage und dem Vermögen des
Geschädigten erheblich oder sofern zur
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Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist. Nicht gedeckt sind Heilkosten,
Kosten für Begleitpersonen, Kosten für Überführung Verstorbener und die Gefahren des
Krieges, Aufruhrs, politischer Gewalthandlungen, Unruhen oder von Kernenergie.
§ 3 Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt
1. Die Versicherungssumme entspricht dem
vollen Reisepreis (Versicherungswert), den der
Versicherte zu bezahlen hat. Der Versicherer
haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme
abzüglich Selbstbehalt; sollten die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreise­
kosten den Versicherungswert übersteigen, so
ersetzt der Versicherer auch den über den
Versicherungswert hinausgehenden Betrag
abzüglich Selbstbehalt.
2. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird auf
25,– Euro je Person festgesetzt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst,
so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens
25,– Euro je Person.
www.kolping-familienurlaub.de
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Arbeitsgemeinschaft
Kolping Familienferienstätten
Breite Straße 110
50667 Köln
Tel.0221-292413-13
Fax0221-292413-50
[email protected]
29
Ferienland Salem
Kolping-Familienferienwerk Salem e.V.
Gerlever Weg 1 · 48653 Coesfeld
Amtsgericht Coesfeld · VR 617
Vorstand: Uwe Slüter
Ferienparadies Pferdeberg
Kolping-Familienferienwerk
Diözesanverband Hildesheim e.V.
Domhof 18-21 · 31134 Hildesheim
Amtsgericht Hildesheim · VR 1322
Geschäftsführer: Talvan Harris von Rauchfuß
Vogelsbergdorf
Kolping-Feriendorf Herbstein gGmbH
Adolph-Kolping-Str. 22 · 36358 Herbstein
Amtsgericht Gießen · HRB 5781
Geschäftsführer: Hubert Straub
Ferienhaus Lambach
Kolping-Familienferienwerk DV Regensburg
Obermünsterplatz 7 · 93047 Regensburg
Amtsgericht Regensburg · VR 326
Vorstand: Stefan Wissel
Allgäuhaus
Kolping-Familienferienwerk
Diözesanverband Augsburg e.V.
Frauentorstraße 29 · 86152 Augsburg
Amtsgericht Augsburg · VR 112
Vorstand: Herbert Barthelmes
Haus Zauberberg
Deutsche Kolpingsfamilie e.V.
St.-Apern-Str. 32 · 50667 Köln
Amtsgericht Köln · VR 4599
Vorstand: Barbara Breher
Gemeinnützige Familienferienstätten, die
Ferien für Familien anbieten, sind nach ihrer räumlichen, personellen und organisatorischen Ausgestaltung systematisch auf
die Arbeit für und mit Familien mit Kindern
ausgerichtet. Kolping Familienferienstätten werden betrieben von gemeinnützigen
Trägern, die auf der Basis der christlichen
Werteorientierung Inhalte, Methoden und
Formen ihrer Angebote gestalten. Mit ihren urlaubsbegleitenden Angeboten entlastet und unterstützt die gemeinnützige
Familien­erholung Familien, Eigeninitiative
zu entwickeln, eigene Fähig­keiten zu entdecken und zu entfalten. Damit leistet sie
einen besonderen Beitrag zur Förderung
von Ehe und Familie gemäß Artikel 6
Grundgesetz. Der gemeinnützige (niedrigere) Preis ist für Sie relevant, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
•wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit
(Einkommensnachweis)
•Erholungsbedürftigkeit (ärztliches Attest)
•Hilfs- und/oder Pflegebedürftigkeit
(entspr. Nachweis)
Auskunft und Beratung erhalten Sie in den
Familienferienstätten. Wenn keines der
Kriterien für den niedrigen gemeinnützigen Preis greift, gelten die genannten
Standardpreise.
Die angegebenen Preise gelten für Anreisen vom 23.12.2015 bis 22.12.2016, alle
Preise in Euro.
Internationale Jugendburg
Kolpinghaus auf Schönburg e.V.
Schönburg · 55430 Oberwesel
Amtsgericht Koblenz · VR 1637
Vorstand: Msgr. Ottmar Dillenburg
Nähere Auskünfte, welches Bundesland
Zuschüsse für Familien­urlaub gewährt, erhalten Sie in der KOLPING URLAUB-Anlage, die Sie buchen möchten oder auf
www.kolping-familienurlaub.de. Zuschüsse müssen von den Familien gesondert
beantragt werden, und zwar in dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung
Berechnungsgrundlagen
Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen bei der Bestimmung der für Sie geltenden Preise helfen. Das Ergebnis der von
Ihnen durchgeführten Berechnung soll aussagen, ob für Sie die
günstigen Preise der Spalte „Gemeinnütziger Preis“ oder die
höheren Preise der Spalte „Standardpreis“ gelten. Bitte tragen
Sie in der nachfolgenden Tabelle Ihre individuelle Familien- und
Einkommenssituation ein und vergleichen Sie die Ergebnisse
miteinander.
Berechnung Ihrer Jahreseinkommensgrenze nach den Regelsätzen
(bereits hochgerechnet auf Mehrfachsätze) für die Hilfe zum
Lebensunterhalt ab 1. 1. 2015.
Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem
SGB XII ab 1. 1. 2015 für alle Bundesländer.
Aktuelle Informationen auf
www.kolping-familienurlaub.de
Angaben in Euro pro Monat

Haus Chiemgau
Kolping-Familienferienwerk
Landesverband Bayern e.V.
Adolph-Kolping-Str. 1 · 80336 München
Amtsgericht München · VR 7141
Vorstand: Domvikar Christoph Huber
Zuschüsse für Familienferien
Wichtige Zuschussgeber sind dabei die
Bundesländer mit den sogenannten „Individualzuschüssen“, aber auch im kirchlichen oder im kommunalen Bereich sind
Zuschüsse möglich.
Möchten Sie die günstigeren Preise der „Gemeinnützigen
Familien- und Seniorenerholung“ buchen, bewahren Sie bitte
die beiden von Ihnen ausgefüllten Tabellen für den Fall einer
Überprüfung durch die zuständigen Stellen auf. Bitte fügen
Sie die komplett ausgefüllte Tabelle Ihrer Anmeldung bei!
Anmeldeformular
REISEVERANSTALTER /
RECHTSTRÄGER
Gemeinnützige Familienund Seniorenerholung
ALLGEMEINE
PREISHINWEISE
1 -Alleinstehende, Alleinerziehende
1.995,– Euro
2 -Ehepaar oder Lebenspartner
(Beiträge für beide sind bereits addiert)
2.880,– Euro
3 -Haushaltsangehörige Kinder
18 bis 25 Jahre
1..280,– Euro
4 -Haushaltsangehörige Kinder 14 bis 17 Jahre
1.208,– Euro
5 -Haushaltsangehörige Kinder 6 bis 13 Jahre
1.068,– Euro
6 -Haushaltsangehörige Kinder unter 6 Jahre
936,– Euro
31
Hier unbedingt ankreuzen!

A. Wir bestätigen, dass unsere Familieneinkünfte sowie etwaige andere Bezüge im Jahr
Gemeinnützige Familienund Seniorenerholung
Tabelle 1
Berechnen Sie hier Ihr Jahres-Familieneinkommen (bitte eintragen):
Gesamtbetrag der Einkünfte lt. Steuerbescheid des letzten Jahres
oder Jahresbruttogehalt abzgl. Werbungskosten
gem. Einzelnachweis od. pauschal 1.000,– Euro
Kindergeld (für das 1. und 2. Kind
je 184,– Euro / Monat x 12)
+
Kindergeld (für das 3. Kind
je 190,– Euro / Monat x 12)
+
__________ o
__________ o
__________ o
__________ o
Kindergeld (ab dem 4. Kind
je 215,– Euro / Monat x 12)
+ __________ o
sonstige Bezüge
(z. B.Wohngeld, Unterhaltsanspr....)
+ __________ o
Jahres-Familieneinkommen
= __________ o
Vergleichen Sie nun Ihre persönliche Jahres-Einkommensgrenze
mit Ihrem Jahres-Familieneinkommen:
Jahres-Einkommensgrenze:
__________ o

B. Unsere Familieneinkünfte liegen über den Höchstgrenzen der nachfolgenden Übersicht „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“. Für uns gelten die Standardpreise.
Neben der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit werden in der Regel auch medizinische Erholungsnotwendigkeiten und Pflegebedürftigkeit anerkannt, sofern sie ärztlich attestiert sind.
Wenn dies zutrifft, kreuzen Sie bitte Entsprechendes an:
(ärztliches Attest als Anlage notwendig)

medizinische Erholungsbedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit
Zutreffendes bitte ankreuzen und im Fall A unterschreiben. Bitte im Fall A die komplett
ausgefüllte Tabelle 1 Ihrer Anmeldung unbedingt beifügen.
Anmeldeformular
Tabelle 1 – Berechnung Ihres Jahres-Familieneinkommens:
Zum Familieneinkommen gehören im Einzelnen:
a)Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetzes
• das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte
lt. Steuerbescheid (falls ein Steuerbescheid vorliegt)
• falls kein Steuerbescheid vorliegt: Bruttoeinkommen
(Jahresbruttogehalt u.a.) / Werbungskosten gem. Einzel­nach­
weis, mindestens jedoch 1.000,– Euro pro Jahr
b) andere Bezüge, die zur Bestreitung des Familienunterhaltes
bestimmt und geeignet sind. Hierunter fallen solche Einnahmen,
die im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung
nicht erfasst werden, z. B. Kindergeld, Wohngeld, Unter­halts­
ansprüche, evtl. Unterhaltsbeiträge des Sozialamtes sowie bei
Renten der über den Ertragsanteil hinausgehende Rentenanteil. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe.
der gebuchten Reise nicht höher sind als die für uns maß-gebende Höchstgrenze, die
wir gemäß der nebenstehenden Übersicht „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“ berechnet haben. Diese Bestätigung geben wir nach bestem Wissen und erklären uns mit einer eventuellen Überprüfung einverstanden. Für uns gelten damit die
Preise für die „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“.
Datum, Unterschrift
Bitte beachten Sie: Anmeldungen können nur bearbeitet werden,
wenn die Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.
Im Interesse aller Teilnehmer an möglichst günstigen Teilnahmepreisen und um die Verwaltungskosten niedrig zu halten, empfehlen wir, am LASTSCHRIFT­VERFAHREN teilzunehmen.

Hiermit melde ich mich und, als deren Vertreter vorstehend genannte Personen, zu der
oben bezeichneten Reise verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für alle Teilnehmer
– mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, einverstanden. Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen der von mir mit­angemeldeten
Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen.
Datum / Unterschrift des Anmelders
Falls Sie die obligatorisch vorgesehene Reiserücktrittskosten-Versicherung zum Preis von
7,50 E je Reiseteilnehmer nicht wünschen, kreuzen Sie dies bitte hier an.
 Ich wünsche die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht.
EINZUGSERMÄCHTIGUNG
 Ich/wir wünsche/n die Möglichkeit am Lastschrift-/Einzugsverfahren teilzunehmen und
bitte/n um Zusendung eines entsprechenden Formulares.
Jahres-Familieneinkommen:
__________ o
Sollte das Familieneinkommen nicht höher sein als Ihre persönliche Einkommensgrenze,
erhalten Sie die günstigeren Preise für die „Gemeinnützige Familien- und Senioren­
erholung“, wenn Sie dies auf dem Anmeldeformular ankreuzen und unterschreiben.
Ort und Datum 
Unterschrift
Unsere Angebote außerhalb der Familienferienzeiten
Liebe Freunde von Kolping-Urlaub,
kommen Sie nach Hause – vielleicht zu sich selbst. Finden Sie sich
eingebettet in eine überschaubare Gemeinschaft und haben
trotzdem Ihre eigenen vier Wände, um sich zurück zu ziehen.
Erleben Sie eine Zeit mit besonderen Themen und Highlights direkt
auf Sie oder Ihre Reisegruppe, je nach Absprache mit uns, zugeschnitten – eine Zeit, die gut tut. Fühlen Sie sich wohl an einem
Ort, wo der Mensch das Maß der Dinge bleibt.
Die Teams unserer Häuser freuen sich auf Sie.
Mit herzlichen Grüßen Ihre Kolping-Gastgeber
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Kleinkunst / Kultur
Sportangebote
Exkursionen
Regionale Spezialitäten
Kreativangebote
Morgengymnastik
 Halbpension
 Ü/F
bis
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Anmeldeformular
TeilnehmerGeburtsdatum
Ja, ich bin einverstanden, weitere Informationen per E-Mail zu erhalten. Mir ist bewusst,
dass meine Daten elektronisch gespeichert werden. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Meine Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
E-Mail
Telefax
Telefon
Kunden-Nr. (soweit bekannt)
PLZ / Ort
Straße
Name, Vorname
Absender
Besondere Wünsche
 Vollpension
Reisetermin vom
An
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Tagen Sie, wo andere Urlaub machen –
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