FAMILIENURLAUB U R L A U B www.kolping-familienurlaub.de G ES AMTP R O G R A M M 2016 2 3 Zeit für Familienabenteuer! 9 In neuem Format kompakter gestaltet präsentieren wir Ihnen den aktuellen Katalog der Kolping Familienferienstätten. Gehen Sie auf Entdeckungsreise und finden Ihr persönliches Ziel für einen erlebnisreichen Urlaub – Zeit, die gut tut ! 11 Viel Freude beim Blättern und Planen der Reise. Auf ein baldiges Wiedersehen in einer unserer Kolping Familienferienstätten 13 23 Guido Gröning AG Kolping Familienferienstätten 17 15 U R L A U 21 19 B 17 Kolpinghaus Schönburg Schönburg 55430 Oberwesel Tel. 06744-405 [email protected] 21 Haus Chiemgau Dechantshof 3 83317 Teisendorf Tel. 08666-98590 [email protected] 9 Ferienland Salem Am Hafen 1 17139 Malchin OT Salem Tel. 03994-2340 [email protected] 11 Ferienparadies Pferdeberg Bischof-Janssen-Straße 37115 Duderstadt Tel. 05527-5733 [email protected] 13 Vogelsbergdorf Adolph-Kolping-Str. 22 36358 Herbstein Tel. 06643-7020 [email protected] 15 Allgäuhaus Kolpingstraße 1-7 87497 Wertach Tel. 08365-7900 [email protected] 17 Ferienhaus Lambach Lambach 1 93462 Lam Tel. 09943-94070 [email protected] 19 Haus Zauberberg Kolpingstraße 23 87459 Pfronten Tel. 08363-91260 [email protected] 4 5 U R L A U B www.kolping-familienurlaub.de UNSERE URLAUBSPHILOSOPHIE Familien sind unsere erste Zielgruppe. Unsere Gäste verbringen in den schönsten Wochen des Jahres in kinder- und familienfreundlicher Atmos phäre eine „ZEIT, die gut tut“. In dieser Zeit bieten wir Raum zur partnerschaftlichen, generationenübergreifenden Begegnung von Menschen mit unterschiedlichen Lebenserfahrungen. Ganz egal, wie sich Ihre Familie zu sammensetzt – Eltern mit Kind(ern), Alleinreisende oder Alleinerziehende mit Kind(ern) oder Ferien samt Großeltern – in unseren Häusern finden Sie ein passendes Urlaubs umfeld. Wir vernetzen darüber hinaus mit Feingefühl und Charme die Inte r essen und Bedürfnisse aller Altersgruppen zu einem Fami lien- Urlaubs erlebnis besonderer Güte. Zu allen Jahreszeiten und für jede Witterung bietet sich somit ein breitgefächertes Angebot, das sicherstellt, dass jede Generation ihre Freiräume wahrnehmen kann. Jedes unserer Häuser ist einzigartig – familiengerechte Zimmer, Appartements und Ferienhäuser bieten unseren Gästen individuelle Unterbringungsmöglichkeiten. Unsere Häuser stehen Menschen mit Handicaps offen. Unsere Häuser befinden sich in den schönsten Urlaubsregionen Deutschlands. Das natürliche Umfeld ist unser Kapital. Um dieses zu bewahren, setzen wir auf regenerative Energien, verantwortungsvollen Umgang mit vorhandenen natürlichen Ressourcen sowie die Förderung der regionalen kul turellen Identität. Der persönliche Kontakt zu unseren Gäs ten ist uns wichtig. Vielfach entdecken unsere Gäste bei uns verborgene Begabungen und Potentiale. Wir fördern die nachhaltige Regeneration von Körper, Geist und Seele. Nicht der Preis, sondern der Mensch steht bei uns im Mittelpunkt. Als gemein nützige Anbieter fördern wir Familien und bieten Urlaub zu fairen Preisen. 6 7 U R L A U B Urlaubsträume werden wahr! ANIMATION UND GÄSTEBETREUUNG • in den ausgeschriebenen Familienurlaubszeiten • Kinder- und Jugendanimation in altersgerechten Gruppen durch speziell geschultes Personal (min. 20h/Wo.) • ohne zusätzliche Kosten für den Gast SERVICE SERVICEPIKTOGRAMME •Angebot von kalten und / oder warmen Getränken rund um die Uhr BEHINDERTENGERECHTE UNTERKUNFT •Gästewaschküche mit Waschmaschinen, Trocknern und Bügelgelegenheit oder Waschservice LAGE UND UNTERBRINGUNG •mitten im Grünen, umgeben von Wald und Wiesen •kostenlose Abholung vom nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsmittel •großzügiges Außengelände •hauseigene Spiel- & Sportmöglichkeiten •Parkplätze ohne Gebühr •öffentlicher Münzfernsprecher bzw. Kartentelefon oder Telefon auf dem Zimmer •familiengerechte Zimmer, Appartements und Ferienhäuser •Arzt-, Notdienst-, Apothekenvermittlung •Säuglinge und Kleinkinder unter 3 Jahren sind kostenfrei und schlafen im Zimmer der Eltern FAHRRADVERLEIH KINDERSPIELPLATZ TÖPFERSTUBE KLEINKUNSTBÜHNE KEGELBAHN LANGLAUF ALPINSKI •Babypaket (Babywanne, Wickelauflage), weitere Ausstattung auf Anfrage REITERHOF IN DER NÄHE •Unsere Häuser sind rauchfrei SAUNA SOLARIUM SPORTHALLE VERPFLEGUNG SPORTPLATZ • abwechslungsreiche Mahlzeiten (Frühstücksbuffet, Mittagsmenü und Abendessen) mit Akzenten aus der regionalen Küche PARKPLATZ BIERGARTEN • Eingehen auf ernährungs-, gesundheits- und religionsbedingte Essensbesonderheiten FRÜHBUCHERRABATT • es gibt immer eine vegetarische Alternative • alternativ zum Mittagessen sind Lunchpakete oder Kaffee- / Kuchengutscheine möglich U R L A U B AG Kolping Familienferienstätten Breite Straße 110 · 50667 Köln Tel.0221-292413-13 [email protected] GEMEINNÜTZIGER PREIS G STANDARDPREIS S PAUSCHALANGEBOT P 7 TAGE BUCHEN, 6 TAGE BEZAHLEN 7=6 ebenfalls: 9=8, 10=9, 11=10, 14 =13 9 Entspannung und Erholung in Mecklenburg BESONDERE ANGEBOTE FAMILIENURLAUB 2016 Genuss- und Kulturreise Winterland „Mecklenburgischen Schweiz & Berlin zur Grünen Woche“ P Ostern / P Kinderland 30.1. - 6.2.16 19.3. - 26.3.16 26.3. - 2.4.16 Großeltern-Enkel-Tage P 20.6. - 24.6.16 Sommer 27.6. - 11.7. - 25.7. - 8.8. - 22.8. - 11.7.16 25.7.16 8.8.16 22.8.16 5.9.16 14-tägig mit HP/VP buchbar Herbst / Kinderland P 1.10. - 8.10.16 8.10. -15.10.16 15.10. -22.10.16 22.10. -29.10.16 P 27.12.16 - Jahreswechsel P 15.1. - 20.1.16 Kunst- & Musikreise P 28.4. - 3.5.16 Mecklenburgische Schweiz erleben Wanderwoche P 21.5. - 27.5.16 Auf den Spuren von Seeräubern & Piraten P „Wilde Abenteuer mit Klaus Störtebeker“ 20.6. - 24.6.16 Adventswoche P 8.12. - 13.12.16 3.1.17 P Die jeweiligen Programminhalte u. Pauschal preise zu diesen Terminen finden Sie auf unserer Homepage. AUSSTATTUNG • 116 Zimmer in 42 App., teilw. rollstuhlgerecht • Pflegebad • Restaurant und Bar mit Aussichtsterrasse und Kaminecke • mehrere Gruppenräume, Mehrzweckhalle für Sport und Groß veranstaltungen • kostenloses W-LAN • Hauskapelle, Bibliothek, Kinderhaus • Kegelbahn, Sauna, Kreativraum • große Außenanlage, Grillhütte • Seilgarten, Fahrradverleih • Segelschule und Kanuverleih • unmittelbare Lage am See mit Badestelle und Hafen Das FERIENLAND SALEM ist ein Ort der Begegnung für Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung, Reisegruppen, Schulklassen, Chöre, Vereine und Tagungen und bietet ein Zuhause auf Zeit - eine Zeit, die gut tut. Das Miteinander steht hierbei genauso im Mittelpunkt wie Zeit für sich im Einklang mit der Natur. Ob individuell oder während einer unserer begleiteten Freizeiten – jeder Gast kann dabei Erfahrungen persönlich oder in Angeboten vom Haus sammeln und eintauchen in eine nahezu unberührte Landschaft im Naturpark Kummerower See und Mecklenburgische Schweiz. AKTIVITÄTEN / AKTIONEN PREISE G Erwachsene VP53,50 , HP49,50 , 55,50 , 51,50 , Kind 14 - 17 J. VP45,50 , HP42,10 , 47,20 , 43,80 , Kind 7 - 13 J. VP37,45 , HP34,65 , 38,85 , 36,05 , Kind 3 - 6 J. VP29,45 , HP27,25 , 30,55 , 28,35 , Kind 0 - 2 J. S freifrei EZ - Zuschlag 10,00 , · Kolping-Rabatt 1,00 , •geführte Rad- und Wandertouren • ausgearbeitete Ausflugsprogramme für Gruppen •gruppenpädagogische Angebote für Familie u. Schulklassen • Tanzen • Grillabende • Geländespiele • Abenteuer im Hochseilgarten • Segelschule u. Kanuverleih im Haus www.ferienland-salem.de Am Hafen 1 17139 Malchin OT Salem Tel.: 03994-2340 Fax: 03994-234400 [email protected] 11 Mitten im Eichsfeld, mitten in Deutschland! BESONDERE ANGEBOTE FAMILIENURLAUB 2016 Silvester 27.12.15 - 3.1.16 P Ostern 21.3. - 1.4.16 Sommer 3.7. - 26.8.16 P wochenweise buchbar, An- u. Abreisetag Freitag Herbst P 14.10. -23.10.16 So. bis Fr. buchbar, Verlängerung auf Anfrage Silvester P 27.12.16 - 3.1.17 • Wellnesspauschalen • Einkehrwochen • Tagungen und Seminare • Jugendgruppen und Klassenfahrten • Freizeiten für Menschen mit Handicap (Rollstuhl-Wandern) • Seniorenurlaub / Seniorenfreizeiten • geförderte Seniorenwerkwochen Weitere Informationen und Angebote unter: www.kolping-duderstadt.de Silvesteraufschlag pro Erw. 35,00 ,, pro Kind (12-17 J.) 10,00 , = Frühbucherrabatt bei Buchung bis: 30.01.16 = 10% AUSSTATTUNG •36 Appartements, (Einzel-, Doppelund Dreibettzimmer mit Dusche/WC sowie Balkon oder Terrasse) • kombinier bare Familienappartements • 8 barriere freie Zimmer • ein Pflegebett auf Anfr. • 5 Tagungsräume für bis zu 160 Pers. • moderne Tagungstechnik und W-Lan • Tatico Kaffeebar & Biergarten • Kapelle • Bibliothek • Krabbelstube • Abenteuerspielplatz u. Fußballplatz • Fahrradverleih • Tischtennis • Kicker • Kegelbahn • Billard • Wellness-Oase (Saunalandschaft mit Massagebereich) Von Laub- und Mischwäldern, einigen naturbelassenen Seen und saftigen Wiesen umgeben, befindet sich das Kolping Ferienparadies Pferdeberg vor den Toren der historischen Fachwerkstadt Duderstadt. Die idyllische Mittelgebirgslandschaft am Rande des Harzes, die Ausflugsziele der Region sowie das weitläufige und ruhige Gelände auf dem Pferdeberg in Verbindung mit den vielfältigen Sport- und Freizeitangeboten bieten Groß und Klein, Jung und Alt sowie Gruppen mit und ohne Handicap ideale Voraussetzungen zum Erholen, Entdecken und Erleben. PREISE 7 Tage Ferien-Pauschalpreis mit VP G Erwachsene** Kind 12-17 J. Kind 7-11 J. Kind 3-6 J. Kind 0-2 J. S 377,00 ,401,00 , 321,00 ,341,00 , 264,00 ,281,00 , 207,00 ,221,00 , frei***frei*** Übernachtungen außerhalb der Ferien Erwachsene** VP HP ÜF EZ-Zuschlag Kinder 12 -17 J. Kinder 7 -11 J. Kinder 3 - 6 J. Kind G S 49,80 ,53,30 , 45,80 ,49,30 , 41,80 ,45,30 , 10,00 ,10,00 , 15% Ermäßigung 30% Ermäßigung 45% Ermäßigung 0 - 2 J. frei** ** EZ-Zuschlag 10,– , /Nacht ***im Elternzimmer frei – im seperaten Zimmer 9,– ,/Nacht AKTIVITÄTEN / AKTIONEN • Kinderbetreuung ( 3 - 17 Jährige ) in den Ferien (s.o.) • Morgenlob / Hl. Messe • Kreativ- und Bastelangebote • Märchenstunden • Fußball und Volleyball • Kegeln • Morgengymnastik • Yoga • Nordic Walking • Wanderungen • Massagen • Grillabende und Lagerfeuer mit Stockbrot AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN •Stadtführungen (Duderstadt und Heilbad Heiligenstadt) •Grenzlandmuseum Teistungen •Europäisches Brotmuseum •Wilhelm-Busch-Mühle •Heinz Sielmann Natur ErlebnisZentrum Gut Herbigshagen •Bärenpark Worbis •Rhume Quelle und Seeburger See •Erlebnispark Ziegenhagen •mehrere Spaß- und Erlebnisbäder •Nationalpark Harz (Sommerrodelbahn, Tropfsteinhöhle, Brocken,…) www.kolping-duderstadt.de Bischof-Janssen-Straße 37115 Duderstadt Tel.: 05527-5733 Fax: 05527-71665 [email protected] 13 FAMILIENURLAUB 2016 Winter Ostern 2.1. - 6.1.16 19./20.3. - 26./27.3.16 1./2.4.16 12=11 25./26.3. - Sommer 8.7. - 22.7.16 22.7. - 5.8.16 5.8. - 19.8.16 12.8. - 26.8.16 alle Termine auch 7-tägig buchbar Herbst 16.10. -23.10.16 21.10. -28.10.16 Weihnachten 26.12.16 - 6.1.17 Mindestbuchungszeit 7 Tage über Silvester BESONDERE ANGEBOTE AUSSTATTUNG „Familien entdecken den Vulkan” Forschen, entdecken, experimentieren 1.4. - 8.4.16 • 33 neu ausgestattete Bungalows; in den Ferien ein Bungalow für jede Familie • rollstuhlgerechte Ausstattung • Zentrum mit Speisepavillons • Kirche / Meditationsraum • Dorfkneipe/Bodega mit Kirchplatz • Bibelpark als Spielgelände • Töpferei, Werkstätten • Internet-Empfang W-LAN im Hauptgebäude Extra Hit 2016 Das Angebot für junge Familien und Großeltern mit Enkelkindern Kinder bis 6 Jahre frei! 26.6. - 31.6.16 G Preis 340,00 E S Preis 360,00 E Wellness- u. Beautytage für Frauen Bewegen, Pflegen, Reden, Probieren, Lachen, Genießen – Frau sein ist schön 14.2. - 19.2.16 Preis 475,00 E im DZ / 505,00 E im EZ Wintermärchen P 27.11 - 2.12.16 Preis 355,00 E im DZ / EZ, VP + Progr. Seniorengruppen, Wandergruppen, Vereine, einzelreisende Gäste G Erw. (DZ p.T.) Erw. (EZ p.T.) S 44,00 ,48,00 , 51,00 ,55,00 , AKTIVITÄTEN / AKTIONEN Pauschalpreise Familienurlaub 7 Tage inkl. Vollpension, Familienprogramm + Kinder-Clubs G S Erwachsene351,00 ,380,00 , Kind 12 - 17 J.300,00 ,325,00 , Kind 7 - 11 J.249,00 ,269,00 , Kind 3 - 6 J.198,00 ,214,00 , Kind 0 - 2 J. frei frei Kurtaxe Erwachsene Kurtaxe Jugendliche ab16 J. 1,50 ,/Tag 1,00 ,/Tag lachen entspannen genießen wohnen lernen erleben Gemischtes Doppel – „Zeit für mich, Zeit für dich, Zeit für uns” P Urlaub für Paare – davon ein Partner mit Handicap 5.6. -10.6.16 Preis 550,00 E p.Pers. im DZ Neues Wohnen, Neue Lieben, Neues Leben? Woche für suchende, sehnsuchtsvolle aktive Veränderer 2015: 20. 9. - 25.9.15 2016: 18. 9. - 23.9.16 Preis 750,00 E im EZ, VP + Programm PREISE FAMILIENURLAUB Willkommen im Vogelsbergdorf geführte Wanderungen Vulkanring Vogelsberg u. Bonifatius-Route • Trekking mit Ponys, Kutsche, Indianerdorf • Bibelparkaktion • Vulkanradweg • Reiten • Reit unterricht, Reit- und Longierhalle • Vulkantherme, Kurmittelhaus Kuranwendung / ambulante Badekur • Töpferkurse • Kleinkunstbühne • Empfang im Kräutergarten AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN •Freizeitzentrum Hoherodskopf (15 km) mit Hochseilgarten, Sommer rodelbahn, Nature Fun Park für Mountain-Bike und Nordic-Walking, Lifte und Loipen für Wintersport, Kletterwald, Baumwipfelpfad •Keltenwelt am Glauberg (35 km) •historische Fachwerkstädtchen Lauterbach (9 km), Schlitz (20 km), Schotten mit Vogelpark (20 km), Alsfeld (25 km), Fulda (30 km) •Eissport-Arena L auterbach (9 km) •Freizeitpark Thalhof/Steinau (40 km) •Freizeitpark Vulkan/Nieder-Moos (9 km) •Marionettentheater Steinau (40 km) •Rhön mit Wasserkuppe und Kloster Kreuzberg (50 km) •Hochseilgarten Schlitz (20 km) •Kinderakademie Fulda (30 km) 2015 NEU! Träume werden wahr – neue Wohlfühl-Bungalows www.vogelsbergdorf.de Adolph-Kolping-Straße 22 36358 Herbstein Tel.: 06643-7020 Fax: 06643-702141 [email protected] facebook.com/Vogelsbergdorf twitter.com/Vogelsbergdorf 15 FAMILIENURLAUB 2016 Winter P 4.1. -10.1.16 30.1. - 6.2.16 Fasching P Ostern 5./6.2. - 14.2.16 19.3. -29.3/3.4.16 Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller Junge Familien 11=9 24.4. - 5.5.16 25.6. - 2.7.16 2.7. - 9.7.16 11.9. - 18.9.16 Pfingsten 13./15.5. - 21.5.16 21.5. -26./29.5.16 Sommer 25.6. - 2.7.16 2.7. - 9.7.16 9.7. - 23.7.16 23.7. - 6.8.16 6.8. - 20.8.16 20.8. - 3.9.16 3.9. - 11.9.16 Herbst 9.10. -16.10.16 16.10. -23.10.16 30.10. - 6.11.16 Weihnachten/Winter P 26.12.16 - 2./8.1.17 BESONDERE ANGEBOTE Familienurlaub im Allgäu Skiwochen7=6 10.1. - 5.2.16 14.2. - 19.3.16 7=6 Urlaubszeit ist die beste Zeit: Natur und Erholung, feines Essen und tolle Ausflüge, Wellness und Alpenpano rama – alles auf einem Fleck gibt’s im Kolping-Allgäuhaus in Wertach. Seit mehr als 40 Jahren stehen hier Familien im Mittelpunkt: Groß und Klein werden also von wahren Experten betreut. Urlaub im Allgäuhaus: Zeit, die gut tut – egal, in welcher Saison! wochenweise buchbar Winterwanderwoche 50+ P 21.2. - 6.3.16 wochenweise buchbar Mutter-Kind-Tage P 8.5.-13.5.16 Bergwanderwoche 50+ P leichte Wanderungen 2.7. - 9.7.16 Oma-Opa-Enkel 20.11. -25.11.16 Mit Bibel und Rucksack P unterwegs in den Allgäuer Alpen Bergtouren 9.10. -16.10.16 Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller Früchtefasten P 9.5.-13.5.16 26.6.- 2.7.16 3.10.- 9.10.16 Advent im Allgäu 50+ P 4.12. -11.12.16 AUSSTATTUNG Nichtraucherhaus, 74 Zimmer mit DU/WC, Telefon und TV-Anschluss, Babyphon, z.T. Balkon od. Terrasse, barrierearm • Wellnessbereich mit Dampfbad, Panoramasauna, Be we gungs- u. Kinderbecken • Kapelle • Sporthalle • Kegelbahn • Tischkicker, -tennis • Innen- und Außen spielplätze • Bolz- u. Tennisplatz • Beach-Volleyball-Platz • Töpfer- u. Kreativraum • Bierstube • Internet (W-LAN) • Kinder-, Jugend- und Gruppenräume Weitere Termine und Kurzwochen sowie individuelles Programm auf Anfrage unter www.allgaeuhaus-wertach.de Geistliche Angebote mit Diözesanpräses Alois Zeller AKTIVITÄTEN / AKTIONEN PREISE VOLLPENSION G S Erwachsene ab 3 ÜN 56,70 ,63,90 , Erwachsene bis 2 ÜN 58,70 ,65,90 , Kind 12 - 17 J. 48,00 ,54,10 , Kind 7 - 11 J. 39,70 ,44,70 , Kind 3 - 6 J. 31,20 ,35,20 , Kind 0 - 2 J. frei frei im Zimmer der Eltern EZ Kind 0 - 2 J. 31,20 ,35,20 , EZ-Zuschlag Pers./Tag10,00 ,10,00 , bis 14.4.16 Kurtaxe Erwachs. ab 17 J. 1,20 ,1,20 , Kurtaxe Kinder 6 - 16 J. 0,60 ,0,60 , ab 15.4.16 Kurtaxe Erwachs. ab 17 J. 1,50 ,1,50 , Kurtaxe Kinder 6 - 16 J. 0,75 ,0,75 , • Ganzj. Kleinkinderbetreuung (3-5 J.) •Betthupferl •Kinder- und Jugendbetreuung • Geführte Berg- und Wandertouren •Nordic-Walking-Kurse •Schlauchboottouren •Grillabende •Aqua- und „Bleib-fit-Gymnastik“ •Ponyreiten •Alpinski- und Skilanglaufkurs •Schneeschuhwandern •Töpfern •Bastel- und Kreativangebote •Regelmäßige geistliche Angebote •Massagen und Kosmetik AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN •Bergkäsesennerei, Hammer schmiede und Kleine Wies direkt in Wertach •Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau • Kleinwalsertal •Tannheimer Tal • Breitachklamm •Oberstdorf (Skiflugschanze) •Füssen •Kempten • Bergbahnen •Hochseilgarten •zahlreiche Seen •Deutschlands längste Allwetter-Rodelbahn www.allgaeuhaus-wertach.de Kolpingstraße 1-7 87497 Wertach Tel.: 08365-7900 Fax: 08365-790190 [email protected] 17 FAMILIENURLAUB 2016 Fasching 7=6 5.2. - 12.2.16 7=6 Ostern 18.3. - 1.4.16 7=6 13.5. - 27.5.16 Pfingsten Sommer 7=6 14 =13 14 =13 14 =13 14 =13 7=6 2.7. - 9.7. - 23.7. - 6.8. - 20.8. - 3.9. - 9.7.16 23.7.16 6.8.16 20.8.16 3.9.16 10.9.16 alle Termine auch wochenweise buchbar Herbst 7=6 28.10. - 4.11.16 Weihnachten 6=5 2.1. - 8.1.17 BESONDERE ANGEBOTE AUSSTATTUNG Urlaub in der Natur Skiurlaub 2015/2016 P Preis 560,00 , 5.1. - 10.1.16 35 Familien Appartements mit DU / WC teilweise mit Balkon davon 7 rollstuhlgerecht • 23 DZ mit DU/WC, teilw. mit Balkon • Kapelle Meditationsraum • Infrarot Wärmekabine • Erlebnisspielplatz • Baumhaus • Billiard / Kegelbahn / Kicker Tischtennis • Minigolfbahn /Asphalt stockbahn • Trampolin • Fitnessraum • Kleinkinder Spielraum • Internet Station/W-LAN • Beach Volleyball • Sporthalle mit Allwetterplatz Verbringen Sie Ihre schönste Zeit des Jahres in unberührter Natur gemeinsam mit netten Menschen. Unser renoviertes Haus ist touristisch auf dem neusten Stand und wird ständig weiter entwickelt. Für Sie und Ihre Kinder ein „Paradies“. Wir liegen auf 720 m Höhe am sonnigen Südhang in einem idyllischen Tal mit Blick auf unseren Hausberg „Osser“. Den Luftkurort Lam erreichen Sie in 4 km Entfernung, der Hauptort und Namensgeber des „Lamer Winkels“. Alle Preise sind Pauschalpreise pro Familie Junge Familie P 11.6. - 18.6.16 18.6. - 25.6.16 30.9. - 7.10.16 Pauschalpreis p. Familie 693,00 , Mutter-Kind-Wochen P 11.4. - 15.4.16 18.4. - 22.4.16 25.4. - 29.4.16 26.9. - 30.9.16 Preis inkl. Bastel- u. Referentenkosten 260,00 , Seniorenreisen / 55 plus P Preis 343,00 , 30.5. - 6.6.16 Preis 196,00 , 9.5. - 13.5.16 Preis 343,00 , 12.9. - 19.9.16 Preis 196,00 , 19.9. - 23.9.16 Weihnachten P 2 6.12. - 2.1.17 G 378,00 , S 420,00 , Erw. Kinderpreise auf Anfrage AKTIVITÄTEN / AKTIONEN AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN PREISE VOLLPENSION G S Erwachsene49,00 ,55,00 , Kind 12 - 17 J. 36,50 ,41,00 , Kind 7 -11 J. 30,00 ,34,00 , Kind 3 - 6 J. 23,50 ,25,50 , EZ-Zuschlag 8,50 , 10,00 , Kurtaxe ab 6 - 15 Jahre 0,50 , 0,50 , Kurtaxe ab 16 Jahre 1,50 , 1,50 , Kolpingmitglieder-Ermäßigung 1,00 , / Tag und 5tes sowie weitere Kinder haben freien Aufenthalt • Bayerwald Tierpark in Lohberg •Hallen- und Freibad in Lam •Seepark in Arrach •Churpfalzpark in Cham (40 km) •Sommerrodelbahnen •Westernstadt Pullman City (90 Km) •Märchenschloss in Lambach •Winterzentren: Großer Arber, Hoher Bogen, Eck •Nationalpark Bayerischer Wald mit Haus zur Wildnis •Weltkulturerbestadt Regensburg (100 Km) •Dreiflüssestadt Passau (100 km) •Nachbarland Tschechien, Prag und Marienbad •Kinder- und Jugendanimation zur Ferienzeit •Sport- und Fitnessangebote, Yoga und Qi Gong •Grillabende • Aktionstage •Geführte Wanderungen •Begleitete Ausflüge •Massage-Angebote im Haus (auch auf Rezept) FamilienClub www.ferienhaus-lambach.de Lambach 1 93462 Lam Tel.: 09943-94070 Buchung: 0700-52622241 Fax: 0941-5972219 [email protected] 19 BESONDERE ANGEBOTE AUSSTATTUNG Auf die Berge-fertig-los FAMILIENURLAUB 2016 Winter-Wanderwoche Winterferien – Ski und Rodel gut! 6.1.- 10.1.16 für Familien 30.1.- 6.2.16 7=6 „König-Ludwig II.“ P 29.5.-3.6.16 • alle Zimmer mit D/WC, Balkon oder Terrasse • Babyphon • W-Lan • Werk-Töpferraum • Bocciabahn • TT • Kegelbahn • Sporthalle • Kicker • Kapelle • Kneipe „Santo-Spirito • Theatersaal mit Bühne • Wellnessparadies m. Sauna, Dampfbad, Erlebnisduschen, Whirlwannen, Tauchbecken • Kleinkinderwasserspielplatz Die Berge und ihr Zauber sind unsere Leidenschaft – die wir mit Ihnen teilen möchten! Beim „Gipfeltreffen“ die Welt mal von oben betrachten, Gedanken fliegen lassen und die eigenen Grenzen überschreiten – im Tal die urwüchsige Allgäuer Kulturlandschaft erleben, im Haus Zauberberg liebe Menschen kennen lernen und sich rundum verwöhnen lassen – das ist Urlaub – Zeit, die gut tut! Fasching 6.2.- 14.2.16 Ski-Zwergerl 14.2.-19./21.2.16 6.3.-11./13.3.16 P 14.2.-21.2.16 Adventszeit, die gut tut! P das Original 29.11.-5.12.16 Weitere Angebote unter www.haus-zauberberg.de mit kostenlosem Skikurs für Zwergerl von 3-6 J. Ostern 19.3.- 29.3.16 29.3.- 3.4.16 Pfingsten Sommer 14./16.5.- 21.5.16 21.5.- 29.5.16 14=13 Herbst 22.7.- 5.8.16 5.8.- 19.8.16 19.8.- 2.9.16 8.10.- 6.11.16 wochenweise buchbar Weihnachten 26.12.16 -6./8.1.17 Silvesteraufschlag pro zahlendem Gast 12,00 E AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN PREISE VOLLPENSION G S Erwachsene51,30 ,57,90 , Kind 12 - 17 J. 42,80 ,48,80 , Kind 7 -11 J. 36,70 ,40,50 , Kind 3 - 6 J. 29,40 ,32,00 , Kind 0 - 2 J. im Elternzimmerfrei frei EZ für Kind unter 3 J. 29,40 ,32,00 , Einzelzimmer-Zuschlag / Pers. / Tag 9,00 , Kurtaxe Erwachsene Kurtaxe Kinder 6 - 16 J. Kurzzeitzuschlag bis 3 Ü./Pers./Tag 1,50 , 1,00 , 3,00 , • Königschlösser Neuschwanstein • Linderhof und Hohenschwangau • Oberammergau • Zugspitze • Füssen • Kempten • Wieskirche • OberstdorfKleinwalsertal • Garmisch-Partenkirchen • Lechtal • Tannheimer Tal • Sennereien • Hochseilgarten AKTIVITÄTEN / AKTIONEN • Kinder- und Jugendbetreuung • Märchenhafte Zaubershows • Betthupferl • Märchenstunde • Grillabend • Pizzaparty • Geführte Berg- u. Wandertouren • Canyoning und Klettern • Nordic-Walking-Kurs • Massagen • Alpinskikurse • kostenloser Langlaufkurs • Schneeschuhwanderung • zünftige Rodelpartien www.haus-zauberberg.de Kolpingstraße 23 87459 Pfronten Tel.: 08363-91260 Fax: 08363-912656 [email protected] 21 FAMILIENURLAUB 2016 Fasching Ostern 7.2.-14.2.16 8=7 20.3.-w28.3.16 Pfingsten 10=9 Sommer 16.5.-26.5.16 mit nichtschulpflichtigen Kindern 7=6 3.7.-10.7.16 11.7. -25.7.16 25.7.- 8.8.16 8.8. -22.8.16 22.8.- 5.9.16 Weihnachten/Silvester 26.12.16-w 5.1.17 mit schulpflichtigen Kindern Die jeweiligen Programminhalte u. Pauschalpreise zu diesen Terminen finden Sie auf unserer Homepage. BESONDERE ANGEBOTE Ski-Woche P Winterzeit zum Sparpreis Biathlon-Weltcup AUSSTATTUNG 3.1.-10.1.16 P Ein einmaliges Sportevent im benachbarten Ruhpolding 13.1. -18.1.16 Winterfreizeit für Groß & Klein Tanzfreizeit P P Spiel und Spaß im Schnee 22.1. -29.1.16 Internationale Kreis- und Gruppentänze erlernen 13.3.-w18.3.16 Berg-Aktiv-Woche P E rklimmen Sie mit uns Almen und Berggipfel Rad’l-Woche 19.6.-w26.6.16 P B ei geführten Radtouren einmalig schöne Landschaften erleben 19.9.-w25.9.16 Advent – Zeit, die gut tut P Die schönsten Weihnachtsmärkte erleben – 2.12.-w 9.12.16 dem Stress entfliehen gratis, Kaffee / Kuchen im Haus kostenfrei Klassenfahrten / Schullandheim je 10 Schüler 1 Freiplatz für Lehrer Behindertenfreizeiten je 10 Personen 1 Freiplatz Termine sowie individuelles Programm auf Anfrage In den Familienferienzeiten ist nur eine Buchung mit Vollpension möglich. Außerhalb dieser Zeiten bieten wir auch Halbpension bzw. Übernachtung/Frühstück an. AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN G Erwachsene Kind 12 - 17 J. Kind 7 - 11 J. Kind 3 - 6 J. Kind 0 - 2 J. S 48,00 ,56,00 , 39,50 , 45,50 , 32,60 , 37,50 , 25,60 , 29,50 , frei frei (im Zimmer der Eltern) Kurtaxe Erwachsene 1,00 , Kurtaxe Jugendliche / Behinderte 0,50 , Einzelzimmerzuschlag10,00 , Silvester-Aufschlag / zahlendem Gast15,00 , Traumhafter Rupertiwinkel, sehensund erlebenswert! Ob Königssee, Watzmann oder Chiemsee: Sagenumwobene weithin bekannte Sehenswürdigkeiten u. Wahrzeichen wetteifern hier mit spektakulären Naturschauspielen, die täglich aufs Neue ihre Premiere feiern. Vorhang auf für ein Erlebnis, das Sie so schnell nicht vergessen werden – egal, ob Sie dabei selbst aktiv sind oder einfach nur zuschauen wollen! Urlaub im Haus Chiemgau, Zeit, die Ihnen gut tut! Seniorenzeiten Reiseleiter + Busfahrer PREISE VOLLPENSION Nichtraucher-Haus • 45 Familienappar tements, alle mit DU/WC und TV • teilweise behindertengerechte Ausstattung • Haus ka pel le, Ruheraum mit Haus bibliothek • Gruppen- und Tagungs räume (bis 240 Pers.) • Gäste-PC mit Internetzugang (kostenlos) • W-LAN im gesamten Haus (kostenpflichtig) • hauseigener Kindergarten, Spiel plätze • Kleinkinderspielebereich • große Turnhalle • großer Indoorspielplatz über 2 Etagen • Billard, Kicker, Dart, Tischtennis, Geister-Kegelbahn • Disco- und Kinoraum • Fitnessraum • Boccia, Riesenschach • Outdoor-Fußballplatz • Beach-Volleyballplatz • umfangreiche Massage- u. Wellnessangebote im Haus • Grillhütte mit Feuerstelle Bayern von seiner schönsten Seite – Urlaub im Berchtes gadener Land – Zeit die gut tut! •Mozartstadt Salzburg (15 Min./Zug) •Salzbergwerk Berchtesgaden •Königssee, Chiemsee, Thumsee, Waginger See, Höglwörther See •Salzkammergut •Sommerrodelbahn • Bergbahnen •Verschiedene Frei- und Erlebnis bäder, Naturbadeseen in der Nähe •große, schneesichere alpine Skigebiete in der Nähe •Skilanglaufzentrum Ruhpolding •Eislaufzentrum Inzell AKTIVITÄTEN / AKTIONEN • Geführte Bergwanderungen, familiengerechte Wanderungen und Ausflüge (alle Schwierigkeitsgrade) •versch. Sportangebote • Nordic-Walking • Mundart- und Heimatabende mit bayerischer „Stub‘n-Musi“ • Versch. Themenabende auf der Panoramaterrasse • „Movelo“-Elektrofahrrad-, u. Mountainbikeverleih im Haus • geführte Fahrradtouren • Bastel- u. Kreativangebote • Märchenstunden • Regelmäßige geistliche Angebote • Alpinskikurs (während der Weihnachtsfreizeit) www.haus-chiemgau.de Dechantshof 3 83317 Teisendorf Tel.: 08666-98590 Fax: 08666-487 [email protected] 23 BESONDERE ANGEBOTE Nähen mit Emmeline und Minerva P 29.1. - 31.1.16 Mittelalterwochenende für Familien P 26.2. - 28.2.16 Sei Königin! – P Ein Frauenwochenende 4.3. - 6.3.16 18.11. -20.11.16 Burgadvent – Familienwochenende 25.11. -27.11.16 AKTIVITÄTEN / AKTIONEN Willkommen auf Schönburg •Turmmuseum auf Schönburg • div. Stadtführungen Oberwesel •Themenwanderungen •Schiffsfahrten •Ritteressen •Weinproben beim Winzer •Bogenschießen •Geocaching •Houserunning •Weinhexennacht •Rhein in Flammen •Massagen und Kosmetik Ritter oder Burgfräulein sein für ein Wochenende oder eine Woche – das können Groß und Klein hier auf der Schönburg. Für unsere Gruppen stellen wir gerne ein erlebnisreiches Programm zusammen: ob Bogenschießen, Kinder-Ritterturnier oder mittelalterliche Stadtrallye. Vielleicht trifft man ja auch das Burggespenst? Die Schönburg ist eine der ältes ten Burgen im UNESCO-Welterbe „Oberes Mittelrheintal“. Majestätisch thront sie über Oberwesel, der Stadt der Türme und des Weines, 3 km südlich des sagenumwobenen Loreleyfelsens. Ihre 1000-jährige Geschichte macht die Burg zu einem besonderen Ort. Termine für Gruppen bitte rechtzeitig anfragen! AUSSTATTUNG •Nichtraucherhaus •35 Zimmer mit 90 Betten •Einzel-, Zwei-, Drei- oder Vierbettzimmer •gotische Burgkapelle •romantischer Rittersaal mit Aussichtsterrasse •100 qm Tagungsraum mit Technik und Klavier •Bibliothek •Grillplatz •Tischtennis •W-LAN kostenlos •Infopunkt Oberwesel AUSFLUGSMÖGLICHKEITEN •Rheinschiffsfahrt •Bacharach und St. Goar, Loreley •Rheinburgen •Rheingau, Rüdesheim •Mainz, Wiesbaden •Koblenz, Trier, Limburg •Hildegard von Bingen •Hunsrück, Idar-Oberstein •Rheinsteig •Mosel und Burg Eltz www.schoenburg.eu PREISE VOLLPENSION Erwachsene50,00 , Erwachsene (ab 4 Übernachtungen) 46,00 , Kind 12 - 17 J. 38,00 , Kind 7 -11 J. 31,00 , Kind 3 - 6 J. 24,00 , Kind 0 - 2 J. frei Einzelzimmer-Zuschlag / Pers. / Tag 9,00 , Internationale Jugendburg Kolpinghaus auf Schönburg e.V. 55430 Oberwesel Tel.: 06744-405 Fax: 06744-7418 [email protected] 25 U R L A U B Reisebedingungen der Kolping-Familienferienstätten Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen Ihnen als Teilnehmer – nachstehend „TN“ abgekürzt – und dem Rechtsträger des jeweiligen Hauses als Reiseveranstalter– nachstehend als „RV“ abgekürzt – zustande kommenden Reisevertrages. Wir bitten Sie deshalb um Aufmerksamkeit! 1. Vertragsabschluss 1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich mit dem Anmeldeformular erfolgen kann, bietet der TN – bei Minderjährigen vertreten durch den/die gesetzlichen Vertreter und diese(r) selbst – dem jeweiligen RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller im Reisekatalog enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an. 1.2 Der Reisevertrag kommt – bei Minderjährigen mit diesem selbst und daneben mit dem/den gesetzlichen Vertreter(n) des TN – durch die schriftliche Buchungsbestätigung/ Rechnung zustande und führt zum rechtsverbindlichen Reisevertrag, unabhängig davon, ob eine Anzahlung geleistet wird oder nicht. 1.3 Bei der Anmeldung mehrerer TN durch einen einzelnen TN hat der Anmeldende für die Verpflichtungen aller mit angemeldeten TN aus dem Reisevertrag einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung im Anmeldeformular übernommen hat. 1.4 Der TN ist damit einverstanden, von der Arbeitsgemeinschaft Kolping Familienferienstätten aktuelle Informationen und Angebote zu erhalten. Der Verwendung der Kundendaten für Werbezwecke kann jederzeit widersprochen werden. 2. Anzahlung, Restzahlung 2.1 Mit Vertragsschluss (also Zugang der Anmeldebestätigung) und – so erforderlich – nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB wird, soweit im Einzelfall (insbesondere bei geschlossenen Gruppen) nichts Besonderes vereinbart wird, eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, jedoch nicht mehr als 250,– Euro pro Person fällig. Die Anzahlung wird voll auf den Reisepreis angerechnet. 2.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart und der Sicherungsschein übergeben ist, spätes tens vier Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. 2.3 Im Interesse aller TN an möglichst günstigen Teilnahmepreisen bietet der RV an, am Lastschriftverfahren für die Einziehung des Reisepreises und der Nebenkosten (Prämie für die Reiserücktrittskosten-Versicherung) teil zunehmen. Bitte beachten Sie hierzu das Anmeldeformular. Gehen die Anzahlung und/ oder die Restzahlung nach Fälligkeit, Mahnung und Fristsetzung nicht fristgerecht ein, so ist der RV berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und den TN mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 dieser Reisebedingungen zu belasten. 2.4 Soweit der RV zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf die Aushändigung der Reiseunterlagen und die Erbringung der Reiseleistungen. 3. Rücktritt des TN, Nichtantritt der Freizeit 3.1 Der TN kann bis zum Beginn der Freizeit jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim RV. 3.2 In jedem Falle des Rücktritts durch den TN steht dem RV unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung (jeweils pro TN) zu, wobei der dem TN in Rechnung gestellte Gesamtpreis die Berechnungsgrundlage darstellt: bis 29. Tag vor Reiseantritt = 10 % des Reisepreises ab 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt = 40 % des Reisepreises ab 14. Tag bis Reiseantritt = 70 % des Reisepreises. 3.3 Dem TN ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zu Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 3.4 Der RV kann im Falle des Rücktritts eine von den vorstehenden Pauschalen abweichende, konkret berechnete Entschädigung verlangen. Er ist in diesem Falle verpflichtet, die geltend gemachte Entschädigung zu beziffern und seine Aufwendungen zu belegen. 3.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reise vertrag gilt, sondern in diesem Fall der TN zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet ist. 3.6 Für Umbuchungen (z. B. Änderung von Reisebeginn, Reiseende, Reisedauer, Verpflegungs- oder Unterbringungsart) von Seiten des TN, die nach Vertragsschluss erfolgen, wird bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Kosten pauschale von 25,– Euro pro Person erhoben. Umbuchungswünsche, die später als 30 Tage vor Reisebeginn beim RV eingehen, können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des TN vom Reise vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleich zeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringe Kosten verursachen. 3.7 Bis zum Reisebeginn hat der TN das durch diese Reisebedingungen uneingeschränkte Recht, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651 b BGB) einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Tritt gemäß diesen Bestimmungen ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche TN dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des TN entstehenden Mehrkosten von 25,– Euro pro Person. 4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen 4.1 Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. 4.2 Der RV bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet wurden. 5. Obliegenheiten des TN, Kündigung durch den TN, Ausschlussfrist 5.1 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (§ 651d, Abs. 2 BGB) hat der TN dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort der vom RV eingesetzten Hausleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. 5.2 Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt. 5.3 Die jeweilige Hausleitung ist nicht berechtigt, Mängel oder Ansprüche mit Rechtswirkung für den RV anzuerkennen. 5.4 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der TN den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten (Haus- leitung) eine ihnen vom TN bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV bzw. seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird. Die gesetzliche Obliegenheit des TN nach § 651g, Abs. 1 BGB, reisever tragliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit dem RV abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert und erweitert: a) Der TN ist verpflichtet, sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag bzw. den vom RV erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem RV geltend zu machen. b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem jeweiligen RV, bei dem die Reise gebucht worden ist, unter der in diesem Katalog auf Seite 30 angegebenen Anschriften erfolgen. c) Nach Fristablauf kann der TN nur dann Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. 6. Rücktritt und Kündigung durch den RV 6.1 Der RV kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen einer in den allgemeinen oder konkreten Reiseausschreibungen genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen zurücktreten: a) Der RV ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt werden kann. b) Ein Rücktritt des RV später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. c) Der TN kann bei einer solchen Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. d) Falls keine Teilnahme an der Ersatzreise erfolgt, werden dem TN vom RV geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstattet. 6.2 Der RV kann den Reisevertrag kündigen, wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des RV oder der von ihm eingesetzten Haus- 27 U leitung die Durchführung der Freizeit nachhaltig stört oder gegen die Grundsätze der Arbeit des RV oder gegen die Weisung der verantwortlichen Leitung verstößt. Die Hausleitung ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom RV bevollmächtigt und berechtigt, bei Minder jährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberech tigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen auf Kosten des TN den Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen erhält der RV den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 7. Haftung 7.1 Die Haftung des RV gegenüber dem TN auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den RV herbeigeführt worden ist. Diese Beschränkung der Haftung auf den dreifachen Reisepreis gilt auch, soweit der RV für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich von Fremd leistungen, die lediglich vermittelt werden und die in der Beschreibung der Freizeit ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. 8. Anzuwendendes Recht 8.1 Der TN kann den RV oder Vermittler nur an dessen Sitz verklagen. 8.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem RV und TN, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 8.3 Für Klagen des RV gegen TN ist der Wohnsitz des TN maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des RV maßgebend. R REISERÜCKTRITTSKOSTEN- VERSICHERUNG Auch eine gut geplante Reise kann evtl. durch außergewöhnliche Umstände nicht angetreten werden. Damit neben der Enttäuschung nicht auch noch finanzielle Belastungen auf Sie zukommen, werden die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten entsprechend der Allgemeinen Bedingungen für Reiserücktrittskosten-Versicherungen, die nachfolgend abgedruckt sind, übernommen. Da Ihnen diese Maßnahme als Teilnehmer nützt, sehen wir obligatorisch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung vor, die wir Ihnen auch dringend empfehlen. Bitte vermerken Sie auf dem Anmeldeformular, wenn Sie diese Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht wünschen. Beim Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs AG besteht eine Reiserücktritts kosten-Versicherung für Familienerholung, Kurzurlaub und Seniorenerholung. Adresse im Schadensfall: TourVers GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 0 40/24 42 88-0, Fax 24 42 88-99. Die versicherte Person ist verpflichtet, nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Von der Stornierung der Reise muss der jeweilige Reiseveranstalter schriftlich benachrichtigt werden. Hiernach erhalten Sie vom Reiseveranstalter gemäß den Reisebedingungen eine Stornorechnung. Wenn Entschädigungsansprüche vorliegen, wie z.B. · Tod, schwerer Unfall od. unerwartete schwere Erkrankung (siehe§ 1, Nr. 2a der Versicherungsbedingungen) · Schaden an Eigentum (siehe § 1, Nr. 2d der Versicherungsbedingungen) reichen Sie bitte zwecks Erstattung bei der TourVers ein: · die Stornorechnung des Reiseveranstalters · ReiserücktrittsVersicherungsausweis · ärztliches Attest (bei Krankheit) · Sterbeurkunde (bei Tod) · Buchungs- und Zahlungsbelege. Bei Reise abbruch sind die nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht Gegenstand der Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die TourVers wird unmittelbar mit Ihnen abrechnen unter Abzug des Selbsteinbehalts. Die Stornorechnung ist in voller Höhe an den Reiseveranstalter zu zahlen. Versicherung (ABRV) bzw. Sonderbedingungen zu den ABRV für gemietete Ferienwohnungen – Auszug Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung Die Versicherung beginnt mit dem Tag der Reisebuchung und gilt für alle Versicherungsfälle bis zum vertraglich vorgesehenen Ende der gebuchten Reise. Die Versicherung ist nicht übertragbar. Sie gilt nur in Verbindung mit der gebuchten Reise und nur für die in der Buchung genannten Personen. Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskosten - § 1 Versicherungsumfang 1. Der Versicherer leistet Entschädigung: 1a) bei Nichtantritt der Reise für die dem Reiseunternehmen oder einem anderen vom Versicherten vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten. 1b) bei Abbruch der Reise zusätzlich für die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten des Versicherten, vorausgesetzt, dass An- und Abreise in dem versicherten Arrangement enthalten sind; dies gilt auch im Falle nachträglicher Rückkehr. Bei Erstattung dieser Kosten wird in Bezug auf Art und Klasse des Transportmittels, der Unterkunft und Verpflegung auf die durch die Reise gebuchte Qualität abgestellt. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit dem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse zum günstigsten anwendbaren Tarif ersetzt. 2. Der Versicherer ist im Umfang von Ziff. 1 leistungspflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genannten wichtigen Gründe entweder die Reiseunfähigkeit des Versicherten nachgewiesen ist oder der Antritt der Reise oder deren planmäßige Beendigung objektiv nicht möglich ist oder dem Versicherten nicht zugemutet werden kann: 2a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder oder, wenn die Reise für 4 Personen gemeinsam gebucht wurde, der zweiten Person, vorausgesetzt, dass diese gleichfalls versichert ist; 2b) Impfunverträglichkeit des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, seines Ehegatten, der minderjährigen Kinder oder Geschwister des Versicherten oder der Eltern, sofern der Angehörige ebenfalls versichert ist; 2c) Schwangerschaft einer Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, des versicherten Ehegatten oder der versicherten Mutter eines minderjährigen Versicherten; 2d) Schaden am Eigentum des Versicherten oder, im Falle gemeinsamer Reise, eines der unter b) genannten versicherten Angehörigen des Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der Schaden im Verhältnis zu der wirtschaftl. Lage und dem Vermögen des Geschädigten erheblich oder sofern zur L A U B Schadenfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist. Nicht gedeckt sind Heilkosten, Kosten für Begleitpersonen, Kosten für Überführung Verstorbener und die Gefahren des Krieges, Aufruhrs, politischer Gewalthandlungen, Unruhen oder von Kernenergie. § 3 Versicherungswert, Versicherungssumme, Selbstbehalt 1. Die Versicherungssumme entspricht dem vollen Reisepreis (Versicherungswert), den der Versicherte zu bezahlen hat. Der Versicherer haftet bis zur Höhe der Versicherungssumme abzüglich Selbstbehalt; sollten die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreise kosten den Versicherungswert übersteigen, so ersetzt der Versicherer auch den über den Versicherungswert hinausgehenden Betrag abzüglich Selbstbehalt. 2. Bei jedem Versicherungsfall trägt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird auf 25,– Euro je Person festgesetzt. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt der Versicherte von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens 25,– Euro je Person. www.kolping-familienurlaub.de U R L A U B Arbeitsgemeinschaft Kolping Familienferienstätten Breite Straße 110 50667 Köln Tel.0221-292413-13 Fax0221-292413-50 [email protected] 29 Ferienland Salem Kolping-Familienferienwerk Salem e.V. Gerlever Weg 1 · 48653 Coesfeld Amtsgericht Coesfeld · VR 617 Vorstand: Uwe Slüter Ferienparadies Pferdeberg Kolping-Familienferienwerk Diözesanverband Hildesheim e.V. Domhof 18-21 · 31134 Hildesheim Amtsgericht Hildesheim · VR 1322 Geschäftsführer: Talvan Harris von Rauchfuß Vogelsbergdorf Kolping-Feriendorf Herbstein gGmbH Adolph-Kolping-Str. 22 · 36358 Herbstein Amtsgericht Gießen · HRB 5781 Geschäftsführer: Hubert Straub Ferienhaus Lambach Kolping-Familienferienwerk DV Regensburg Obermünsterplatz 7 · 93047 Regensburg Amtsgericht Regensburg · VR 326 Vorstand: Stefan Wissel Allgäuhaus Kolping-Familienferienwerk Diözesanverband Augsburg e.V. Frauentorstraße 29 · 86152 Augsburg Amtsgericht Augsburg · VR 112 Vorstand: Herbert Barthelmes Haus Zauberberg Deutsche Kolpingsfamilie e.V. St.-Apern-Str. 32 · 50667 Köln Amtsgericht Köln · VR 4599 Vorstand: Barbara Breher Gemeinnützige Familienferienstätten, die Ferien für Familien anbieten, sind nach ihrer räumlichen, personellen und organisatorischen Ausgestaltung systematisch auf die Arbeit für und mit Familien mit Kindern ausgerichtet. Kolping Familienferienstätten werden betrieben von gemeinnützigen Trägern, die auf der Basis der christlichen Werteorientierung Inhalte, Methoden und Formen ihrer Angebote gestalten. Mit ihren urlaubsbegleitenden Angeboten entlastet und unterstützt die gemeinnützige Familienerholung Familien, Eigeninitiative zu entwickeln, eigene Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten. Damit leistet sie einen besonderen Beitrag zur Förderung von Ehe und Familie gemäß Artikel 6 Grundgesetz. Der gemeinnützige (niedrigere) Preis ist für Sie relevant, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: •wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (Einkommensnachweis) •Erholungsbedürftigkeit (ärztliches Attest) •Hilfs- und/oder Pflegebedürftigkeit (entspr. Nachweis) Auskunft und Beratung erhalten Sie in den Familienferienstätten. Wenn keines der Kriterien für den niedrigen gemeinnützigen Preis greift, gelten die genannten Standardpreise. Die angegebenen Preise gelten für Anreisen vom 23.12.2015 bis 22.12.2016, alle Preise in Euro. Internationale Jugendburg Kolpinghaus auf Schönburg e.V. Schönburg · 55430 Oberwesel Amtsgericht Koblenz · VR 1637 Vorstand: Msgr. Ottmar Dillenburg Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erhalten Sie in der KOLPING URLAUB-Anlage, die Sie buchen möchten oder auf www.kolping-familienurlaub.de. Zuschüsse müssen von den Familien gesondert beantragt werden, und zwar in dem Bundesland, in dem sie ihren Wohnsitz haben. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung Berechnungsgrundlagen Die nachfolgenden Erläuterungen sollen Ihnen bei der Bestimmung der für Sie geltenden Preise helfen. Das Ergebnis der von Ihnen durchgeführten Berechnung soll aussagen, ob für Sie die günstigen Preise der Spalte „Gemeinnütziger Preis“ oder die höheren Preise der Spalte „Standardpreis“ gelten. Bitte tragen Sie in der nachfolgenden Tabelle Ihre individuelle Familien- und Einkommenssituation ein und vergleichen Sie die Ergebnisse miteinander. Berechnung Ihrer Jahreseinkommensgrenze nach den Regelsätzen (bereits hochgerechnet auf Mehrfachsätze) für die Hilfe zum Lebensunterhalt ab 1. 1. 2015. Regelsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ab 1. 1. 2015 für alle Bundesländer. Aktuelle Informationen auf www.kolping-familienurlaub.de Angaben in Euro pro Monat Haus Chiemgau Kolping-Familienferienwerk Landesverband Bayern e.V. Adolph-Kolping-Str. 1 · 80336 München Amtsgericht München · VR 7141 Vorstand: Domvikar Christoph Huber Zuschüsse für Familienferien Wichtige Zuschussgeber sind dabei die Bundesländer mit den sogenannten „Individualzuschüssen“, aber auch im kirchlichen oder im kommunalen Bereich sind Zuschüsse möglich. Möchten Sie die günstigeren Preise der „Gemeinnützigen Familien- und Seniorenerholung“ buchen, bewahren Sie bitte die beiden von Ihnen ausgefüllten Tabellen für den Fall einer Überprüfung durch die zuständigen Stellen auf. Bitte fügen Sie die komplett ausgefüllte Tabelle Ihrer Anmeldung bei! Anmeldeformular REISEVERANSTALTER / RECHTSTRÄGER Gemeinnützige Familienund Seniorenerholung ALLGEMEINE PREISHINWEISE 1 -Alleinstehende, Alleinerziehende 1.995,– Euro 2 -Ehepaar oder Lebenspartner (Beiträge für beide sind bereits addiert) 2.880,– Euro 3 -Haushaltsangehörige Kinder 18 bis 25 Jahre 1..280,– Euro 4 -Haushaltsangehörige Kinder 14 bis 17 Jahre 1.208,– Euro 5 -Haushaltsangehörige Kinder 6 bis 13 Jahre 1.068,– Euro 6 -Haushaltsangehörige Kinder unter 6 Jahre 936,– Euro 31 Hier unbedingt ankreuzen! A. Wir bestätigen, dass unsere Familieneinkünfte sowie etwaige andere Bezüge im Jahr Gemeinnützige Familienund Seniorenerholung Tabelle 1 Berechnen Sie hier Ihr Jahres-Familieneinkommen (bitte eintragen): Gesamtbetrag der Einkünfte lt. Steuerbescheid des letzten Jahres oder Jahresbruttogehalt abzgl. Werbungskosten gem. Einzelnachweis od. pauschal 1.000,– Euro Kindergeld (für das 1. und 2. Kind je 184,– Euro / Monat x 12) + Kindergeld (für das 3. Kind je 190,– Euro / Monat x 12) + __________ o __________ o __________ o __________ o Kindergeld (ab dem 4. Kind je 215,– Euro / Monat x 12) + __________ o sonstige Bezüge (z. B.Wohngeld, Unterhaltsanspr....) + __________ o Jahres-Familieneinkommen = __________ o Vergleichen Sie nun Ihre persönliche Jahres-Einkommensgrenze mit Ihrem Jahres-Familieneinkommen: Jahres-Einkommensgrenze: __________ o B. Unsere Familieneinkünfte liegen über den Höchstgrenzen der nachfolgenden Übersicht „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“. Für uns gelten die Standardpreise. Neben der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit werden in der Regel auch medizinische Erholungsnotwendigkeiten und Pflegebedürftigkeit anerkannt, sofern sie ärztlich attestiert sind. Wenn dies zutrifft, kreuzen Sie bitte Entsprechendes an: (ärztliches Attest als Anlage notwendig) medizinische Erholungsbedürftigkeit Pflegebedürftigkeit Zutreffendes bitte ankreuzen und im Fall A unterschreiben. Bitte im Fall A die komplett ausgefüllte Tabelle 1 Ihrer Anmeldung unbedingt beifügen. Anmeldeformular Tabelle 1 – Berechnung Ihres Jahres-Familieneinkommens: Zum Familieneinkommen gehören im Einzelnen: a)Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetzes • das ist der Gesamtbetrag der Einkünfte lt. Steuerbescheid (falls ein Steuerbescheid vorliegt) • falls kein Steuerbescheid vorliegt: Bruttoeinkommen (Jahresbruttogehalt u.a.) / Werbungskosten gem. Einzelnach weis, mindestens jedoch 1.000,– Euro pro Jahr b) andere Bezüge, die zur Bestreitung des Familienunterhaltes bestimmt und geeignet sind. Hierunter fallen solche Einnahmen, die im Rahmen der einkommensteuerlichen Einkunftsermittlung nicht erfasst werden, z. B. Kindergeld, Wohngeld, Unterhalts ansprüche, evtl. Unterhaltsbeiträge des Sozialamtes sowie bei Renten der über den Ertragsanteil hinausgehende Rentenanteil. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe. der gebuchten Reise nicht höher sind als die für uns maß-gebende Höchstgrenze, die wir gemäß der nebenstehenden Übersicht „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“ berechnet haben. Diese Bestätigung geben wir nach bestem Wissen und erklären uns mit einer eventuellen Überprüfung einverstanden. Für uns gelten damit die Preise für die „Gemeinnützige Familien- und Seniorenerholung“. Datum, Unterschrift Bitte beachten Sie: Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Anmeldung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Im Interesse aller Teilnehmer an möglichst günstigen Teilnahmepreisen und um die Verwaltungskosten niedrig zu halten, empfehlen wir, am LASTSCHRIFTVERFAHREN teilzunehmen. Hiermit melde ich mich und, als deren Vertreter vorstehend genannte Personen, zu der oben bezeichneten Reise verbindlich an. Ich erkläre mich – zugleich für alle Teilnehmer – mit der Gültigkeit der Reisebedingungen, die mir zur Verfügung gestellt wurden, einverstanden. Ich erkläre hiermit, für alle Verpflichtungen der von mir mitangemeldeten Reiseteilnehmer wie für meine eigenen einzustehen. Datum / Unterschrift des Anmelders Falls Sie die obligatorisch vorgesehene Reiserücktrittskosten-Versicherung zum Preis von 7,50 E je Reiseteilnehmer nicht wünschen, kreuzen Sie dies bitte hier an. Ich wünsche die Reiserücktrittskosten-Versicherung nicht. EINZUGSERMÄCHTIGUNG Ich/wir wünsche/n die Möglichkeit am Lastschrift-/Einzugsverfahren teilzunehmen und bitte/n um Zusendung eines entsprechenden Formulares. Jahres-Familieneinkommen: __________ o Sollte das Familieneinkommen nicht höher sein als Ihre persönliche Einkommensgrenze, erhalten Sie die günstigeren Preise für die „Gemeinnützige Familien- und Senioren erholung“, wenn Sie dies auf dem Anmeldeformular ankreuzen und unterschreiben. Ort und Datum Unterschrift Unsere Angebote außerhalb der Familienferienzeiten Liebe Freunde von Kolping-Urlaub, kommen Sie nach Hause – vielleicht zu sich selbst. Finden Sie sich eingebettet in eine überschaubare Gemeinschaft und haben trotzdem Ihre eigenen vier Wände, um sich zurück zu ziehen. Erleben Sie eine Zeit mit besonderen Themen und Highlights direkt auf Sie oder Ihre Reisegruppe, je nach Absprache mit uns, zugeschnitten – eine Zeit, die gut tut. Fühlen Sie sich wohl an einem Ort, wo der Mensch das Maß der Dinge bleibt. Die Teams unserer Häuser freuen sich auf Sie. Mit herzlichen Grüßen Ihre Kolping-Gastgeber Wanderungen Tagestouren Meditation Musikabende Wellnessangebote Nordic-Walking Kleinkunst / Kultur Sportangebote Exkursionen Regionale Spezialitäten Kreativangebote Morgengymnastik Halbpension Ü/F bis • • • • • • • • • • • • Anmeldeformular TeilnehmerGeburtsdatum Ja, ich bin einverstanden, weitere Informationen per E-Mail zu erhalten. Mir ist bewusst, dass meine Daten elektronisch gespeichert werden. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Meine Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. E-Mail Telefax Telefon Kunden-Nr. (soweit bekannt) PLZ / Ort Straße Name, Vorname Absender Besondere Wünsche Vollpension Reisetermin vom An Anmeldeformular U R L A U B www.kolping-urlaub.de 35 Tagen Sie, wo andere Urlaub machen – außerhalb der Familienferienzeiten EINZEL- UND GRUPPEN- REISEN Mit besonderen Highlights wir sind mit einem attraktiven Angebot für Sie da und bieten Ihnen individuell abgestimmte Tagungen, Seminare und Konferenzen. „Tagen bei Kolping – Zeit, die gut tut!“ Bei uns können Sie mit Spaß und Effizienz in naturnaher Umgebung arbeiten. Es erwartet Sie ein professionelles Team, das Ihren Aufenthalt mit Herz und Phantasie zu gestalten weiß. Sie können bei uns Ihre Tagung bzw. Ihr Seminar in einer einzigartigen Mischung aus Business, Action und Relaxen durchführen. Wir freuen uns auf Sie! Mit herzlichen Grüßen Ihre Kolping-Familienferienstätten • Einzel- u. Doppelzimmer (z. T. 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