"Berger Mitteilungen" vom 22. September 2016

Donnerstag, den 29. September 2016
Ausgabe 39
ERNTEDANK
Wir sah‘n die Reben blühen
Im milden Frühlingshauch,
Und sah‘n für uns‘re Mühen
Erblüh‘n die Hoffnung auch.
Die Trauben sind gediehen,
Sind würzig süß und klar.
Laßt uns zur Lese ziehen!
Was wir gehofft, ward wahr.
Der Sommer tat das Seine,
Der Herbst hat es vollbracht,
Mit warmem Sonnenscheine
Und kühlem Tau der Nacht.
Die Trauben sind gediehen,
Sind würzig, süß und klar.
Laßt uns zur Lese ziehen!
Was wir gehofft, ward wahr.
O Blick voll Wohlbehagen!
Wenn Beer‘ an Beere glänzt,
Wenn wir zur Kelter tragen,
Was Freuden uns kredenzt.
Die Trauben sind gediehen,
Sind würzig, süß und klar.
Laßt uns zur Lese ziehen!
Was wir gehofft, ward wahr.
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
(1798-1874)
GEMEINDERAT
Aus dem Gemeinderat
In der vergangenen Sitzung stand die Feststellung der
Jahresrechnung 2015 mit Beschluss über die Haushaltsrechnung und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
auf der Tagesordnung. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Nach den Ausführungen der Kämmerei wurde der Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 in der Sitzung vom 10. Dezember
2014 in den Gemeinderat eingebracht. Über den Jahreswechsel bestand für die Gemeinderäte somit die Möglichkeit,
sich in das Werk einzulesen und Änderungswünsche vorzubringen. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes inkl. der zugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 erfolgte in der Sitzung am 21. Januar 2015.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den Berger Mitteilungen vom 01. April 2015. Mit Erlass vom 19. März 2015
wurde die Gesetzmäßigkeit gemäß § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121
Abs. 2 GemO a. F. durch das Landratsamt Ravensburg, Kommunalamt, bestätigt. Die vorgesehene Kreditaufnahme wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO ebenfalls genehmigt. Ansonsten gab es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das
geplante Gesamthaushaltsvolumen betrug 17.662.983,00
€. Insbesondere bedingt durch die Finanzierung des Grundstückserwerbs für das Neubaugebiet „Vorberg – Obere Halde“ außerhalb des Haushaltes sowie den nicht generierten
Grundstücksverkaufserlösen kam es zu einer deutlichen
Verringerung des Planansatzes. Erfreulich hingegen ist, dass
die Zuführung an den Vermögenshaushalt gute 650.000,00
€ höher ausfallen konnte als geplant. Die Entnahme aus der
allgemeinen Rücklage war planerisch mit 3.173.849,00 € angesetzt, fiel am Ende jedoch mit 3.334.755,60 € etwas höher
aus. Das Gesamthaushaltsvolumen 2015 reduzierte sich folglich um 4.289.717,19 € (- 24,29 %) gegenüber dem Planansatz auf insgesamt 13.373.265,81 €. Der Verwaltungshaushalt
schließt dabei mit 9.069.776,59 € (Planansatz 8.581.983,00
€), der Vermögenshaushalt mit 4.303.489,22 € (Planansatz
9.081.000,00 €) ab. Bei den Haushaltsresten wurde, wie im
vergangenen Jahr auch, bewusst darauf geachtet, die Gesamtsumme (Ausgaben: 553.500,00 €) möglichst gering zu
halten, um eine nachvollziehbare und transparente Darstellung der Ausgaben gewährleisten zu können. Der Beschluss
über die Bildung dieser Haushaltsreste wurde bereits in der
Sitzung vom 13. Juli 2016 vom Gemeinderat gefasst. Die
in der Haushaltsrechnung 2015 enthaltenen über- und
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außerplanmäßigen Ausgaben waren dringend und unabweisbar. Ein Fehlbetrag ist dadurch nicht entstanden.
Durch die Rücklagenentnahme in Höhe von 3.334.755,60
€ sinkt der Stand der allgemeinen Rücklage zum Ende des
Jahres 2015 von 5.218.215,53 € auf 1.883.459,93 €. Die
Mindestrücklage (2 % des Durchschnitts der Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes der dem Haushaltsjahr drei vorangehenden Rechnungsjahre) beläuft sich auf 248.732,14 €
und ist somit immer noch gewährleistet. Erfreulicherweise konnte das Haushaltsjahr 2015 bei der Gemeinde ohne
Kreditaufnahme auskommen. Der Schuldenstand zum
31. Dezember 2015 beträgt im Kernhaushalt 175.582,54 €
und unter Einbeziehung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Berg“ (hier wurde 2015 ein Darlehen aufgenommen)
1.088.842,26 €. Damit liegt die Gemeinde Berg beim Schuldenstand jeweils deutlich unter dem Landesdurchschnitt
für Gemeinden unserer Größenordnung. Die Rechenschaftsberichte sowie deren Anlagen wurden ausführlich
dargelegt und beschrieben. Zusammenfassend konnten
der Bürgermeister und die Gemeinderäte wiederum eine
gute Finanzbasis feststellen.
Auch für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Berg hat
der Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses
2015 beschlossen. Der Eigenbetrieb „Wasserversorgung
Berg“ ist ein wirtschaftliches Unternehmen i.S.d. § 102
GemO und wird seit 01.01.1993 gemäß § 1 EigBG als Eigenbetrieb geführt. Entsprechend wurden die Vorschriften des
Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) bei der Erstellung des Jahresabschlusses
angewendet. Jahresabschluss: Der Eigenbetrieb „Wasserversorgung Berg“ schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Verlust in Höhe von – 49.942,57 € (Ergebnis des Vorjahres: + 4.103,72 €) ab. Dieser ergibt sich im Wesentlichen
aufgrund der hohen Ausgaben bei den Unterhaltungsaufwendungen. Es mussten viele Rohrbrüche bzw. Risse in
den Leitungen behoben werden. Dies ist das Resultat aus
der Überprüfung der TWS im Rahmen des Betriebsführungsvertrages. Auch wenn diese Kosten nun sehr hoch
ausgefallen sind, wirkt sich es bei den Wasserverlusten, die
nun geringer sind, positiv aus. Eigenkapitalausstattung:
Die Eigenkapitalausstattung betrug am Ende des Jahres
2014 insgesamt 30,4 %. Zum 31.12.2015 verringert sich
diese nochmals auf nunmehr 23,8 % der um die Ertragszuschüsse gekürzten Bilanzsumme. Die Finanzverwaltung
fordert für die steuerliche Anerkennung der Verzinsung
von Trägerdarlehen eine Mindesteigenkapitalausstattung
von 30 %. Bei einer Unterschreitung der Eigenkapitalquote
von 30 % sind die Zinsen für Trägerdarlehen nicht in voller
Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Aus Sicht der Finanzverwaltung gilt auch die Kassenrechnung als Trägerdarlehen, wenn diese während des gesamten Jahres als
Verbindlichkeit vorgehalten wird. Körperschafts- und Gewerbesteuer: Aufgrund des Verlustabschlusses in Höhe
von – 49.942,57 € fallen keine Körperschaftssteuer und
kein Solidaritätszuschlag an. Die gemäß § 10d EStG i.V.m.
§ 8 Abs. 1 Satz 1 KStG gesondert festzustellenden Verlustvorträge betrugen im Vorjahr 83.438 € und erhöhen sich
damit zum 31.12.2015 auf 133.381 €. Gemäß § 1 Abs. 4 der
Betriebssatzung arbeitet die Wasserversorgung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Da somit kein Gewerbebetrieb im
Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG vorliegt, besteht grundsätzlich keine Gewerbesteuerpflicht. Die künftige Gebührenkalkulation wird für 2017 beraten werden.
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AMTLICHE BEKANNTGABEN
Ihre Gemeindeverwaltung
Wo kann ich mich in der Gemeinde anmelden? Ich möchte
gerne eine Anzeige in den „Berger Mitteilungen“ aufgeben. An wen kann ich mich wenden? Wo stelle ich meinen
Bauantrag für mein geplantes Haus? Wer ist im Rathaus zuständig? Für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger möchten wir hier die Zuständigkeiten darstellen.
Gerne stellen wir Ihnen in den nächsten Ausgaben unser
freundliches Rathausteam mit allen Kontaktdaten und Aufgaben vor. Sie alle stehen Ihnen gerne zur Verfügung, beraten Sie sachkundig und bürgernah zu folgenden Kernzeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwochnachmittag 16.00 - 18.00 Uhr.
Rathaus Berg, Bergstraße 35, 88276 Berg.
Nach Absprache können auch gerne Termine außerhalb
dieser Zeiten vereinbart werden. Dies bieten wir Ihnen insbesondere für komplexere Themen an.
Heute stellen wir Ihnen die Kämmerei vor:
Kämmerer
Fabian Meschenmoser
OG, Zimmer 22
Telefon: 0751 56084 - 14
Fax: 0751 56084 - 22
Mail: f.meschenmoser@
berg-schussental.de
Herr Meschenmoser ist
Mo - Fr 08.00- 12.00 Uhr
14.00- 16.00 Uhr
Mi
16.00 - 18.00 Uhr für Sie da.
Aufgaben:
•
Kommunale Haushaltsplanung:
Finanzplanung, Rechnungsabschluss
•
Vermögensverwaltung
•
Eigenbetrieb Wasserversorgung:
Wirtschaftsplanung, Jahresabschluss
•
Abgabenverwaltung:
Steuer, Gebühren, Beiträge, Gebührensatzungen
•
Liegenschaftsverwaltung:
Gemeindewald, allgemeiner Grundstücksverkehr,
Bauplätze, Gewerbeflächen, Pachten, Mieten, Verträge
•
Gemeindejagd:
Pachtvertrag, Kataster, Auskehrung, Wildschaden
•
Feuerwehrverwaltung
•
Zuschusswesen
________________________________________________
Daniela Eberhart
OG, Zimmer 21
Telefon: 0751 56084 - 15
Fax: 0751 56084 - 22
Mail: d.eberhart@
berg-schussental.de
Frau Eberhart ist
Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mi
16.00 - 18.00 Uhr für Sie da.
Donnerstag, den 29. September 2016
Aufgaben:
•
Gemeindekasse und Kassenverwaltung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
•
Kassengeschäfte, Buchhaltung, Verwaltung Kassenmittel, Führung Rechnungsakten, Mahnungen, Stundungen, Beitreibungen, Erlass und Niederschlagung
•
Amtshilfeersuchen
•
Verwahrung Wertgegenstände
•
Verwaltung Bürgschaften
•
Verwaltung Spendenangelegenheiten
•
Umsatzsteuererklärungen
•
Schriftführung für die Jagdgenossenschaft Berg
•
Sekretariat Finanzwesen
•
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
________________________________________________
Beatrice Kohler
Standesamt
EG, Zimmer 10
Telefon: 0751 56084 - 12
Fax: 0751 56084 - 22
Mail: b.kohler@
berg-schussental.de
Als Mitarbeiterin in Teilzeit ist
Frau Kohler
Mo/Mi/Fr 08.00 - 12.00 Uhr
Mi
16.00 - 18.00 Uhr
für Sie da.
Aufgaben:
•
Standesamt
•
Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle
•
Friedhofsverwaltung
________________________________________________
Tanja Moll
EG, Zimmer 10
Telefon: 0751 56084 - 12
Fax: 0751 56084 - 22
Mail: t.moll@
berg-schussental.de
Als Mitarbeiterin in Teilzeit ist
Frau Moll nach telefonischer Vereinbarung für Sie da.
Aufgaben:
•
Rentenangelegenheiten
•
Stellvertretung der Kassenverwaltung
________________________________________________
In der nächsten Ausgabe informieren wir Sie über unser
Ortsbauamt.
Herzlichen Glückwunsch
Unser Gemeindekämmerer Fabian Meschenmoser ist am
vergangenen Sonntag zum Bürgermeister in der Gemeinde
Deggenhausertal gewählt worden. Bei zwei Gegenkandidaten erhielt Fabian Meschenmoser überwältigende 80 %.
Die Wahlbeteiligung war mit 67,8 % beachtlich. Damit erfüllt
sich der 33-jährige Diplom Verwaltungswirt einen großen
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Berufswunsch und dies in seinem Badener Land im Bodenseekreis. So war bei der großen Gratulationstour selbstverständlich das Lied „Frisch auf, frisch auf ...“ zu hören.
Zusammen mit Landrat Lothar Wölfle und den Bürgermeisterkollegen vom Bodenseekreis war es für Bürgermeister
Helmut Grieb Ehrensache, Fabian Meschenmoser im Namen
der Gemeinde Berg zu gratulieren. Bürgermeisterstellvertreter Philipp Straub, Gemeinderätin Sylvia Luigart, Vertreterinnen des Rathausteam sowie der Jugendwart der Feuerwehr
Thomas Sprenger rundeten die Berger Delegation ab.
Wir wünschen unserem Gemeindekämmerer, seiner Gattin
uns seinem Sohn für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg
im Deggenhausertal.
Natürlich verliert die Gemeinde Berg ungern einen geschätzten Kämmerer. So gilt es für die Verantwortlichen,
die Weichen für die Nachfolgeregelung unverzüglich zu
stellen. Ersehen Sie hierzu die Stellenausschreibung.
Erlerne und erlebe Musik in all´ ihrer Vielfalt
Am 1. Oktober beginnt an der Musikschule Ravensburg e.
V. das neue Schuljahr 2016/17. Unser Angebot umfasst, beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 ½ Jahre)
über „Musikspatzen“ (3 ½ - 4 ½ Jahre), die „Musikalische Früherziehung“ (4 ½ bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ (i. d. Regel
ab 6 Jahre), alle Streich- und Blasinstrumente, Klavier, Perkussion (Schlagzeug sowie alle Orchesterschlaginstrumente), klassische Gitarre, E – Gitarre, Bassgitarre, Harfe sowie
Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung Ihrer
Kinder und Jugendlichen in zahlreichen Ensembles (Rockund Popbands, Bläser-, Percussions- und Streicherensembles), Chören (Kinder- und Jugendchor) und Orchestern (3
Streich- bzw. Sinfonieorchester sowie 3 Blasorchester) eine
wesentliche Rolle im Konzept der öffentlichen Musikschule
Ravensburg e. V. Eine Teilnahme an diesen Ensembles, Chören und Orchestern ist bei entsprechendem Engagement
schon früh und unentgeltlich möglich.
Insbesondere beim „Musikgarten“, bei den „Musikspatzen“
sowie bei der „Musikalischen Früherziehung“ werden die
Kinder ohne Leistungsdruck spielerisch an die Musik und ihren Wert für persönliches Wohlbefinden, gesellschaftliches
Engagement und nicht zuletzt für die persönliche, außerschulische Bildung herangeführt. Sie lernen vorwiegend im
Spiel und in der Bewegung. So entstehen fröhliche, lebendige Unterrichtsstunden, bei denen Ihr Kind die Beschäftigung mit Musik als Bereicherung seines Lebens erfährt!
Ziel ist es, dass die Kinder durch die erworbenen Grundfähigkeiten und -fertigkeiten eine hohe Motivation entwickeln, ihre musikalische Ausbildung nach der „Frühförderung“ fortzusetzen. Musikalische Betätigung, ob für sich
alleine oder aber in den Vereinen des Laienmusizierens
sind ein immer wichtiger werdender Ausgleich, um die
stetig wachsenden Anforderungen unserer schnelllebigen
Zeit in Schule und Beruf zu meistern.
In den meisten unserer Mitgliedsgemeinden sind wir bereits mit einem oder mehreren Angeboten vor Ort und arbeiten überaus vertrauensvoll mit den örtlichen Musikvereinen und den allgemeinbildenden Schulen zusammen.
Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir werden Ihnen sehr
gerne unser Konzept persönlich erklären und darstellen.
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Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravensburg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie
der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier, Waldburg, Wilhelmsdorf,
Wolpertswende und Wolfegg hat sich die „Musikschule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische
Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht.
Zu einer ersten Kontaktaufnahme und zur Anmeldung
wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Musikschule
Ravensburg e. V. Außerdem steht Ihnen das ganze Musikschulteam unter der Leitung von MD Harald Hepner mit
seiner ganzen Fachkompetenz gerne beratend zur Seite.
„Musikschule Ravensburg e.V. – weil eigenes Musizieren so wertvoll ist!“
Musikschule Ravensburg e. V., Telefon 0751/259 55
[email protected]
www.musikschule-ravensburg-e-v.de
Abfall App jetzt auch mit Terminen für die
Papiertonne
Mit der neuen Abfall App Ravensburg kann sich jeder zuverlässig über die Abfuhrtermine von Restmüll und Biotonne und jetzt neu, auch über die Termine der Altpapiertonne informieren und daran erinnern lassen. Die Abfall App
kann im Google Play Store sowie im App Store von Apple kostenlos herunter geladen werden. Infos unter www.
landkreis-ravensburg.de, Abfallwirtschaft.
Unter uns
Wie berichtet, hat unser Musikverein mehrere gute Ideen
zum Jubiläum umgesetzt. Sehr gelungen ist der Musikvereinskalender. Die wunderschönen Bilder hierin hat Frau
Elke Obser aufgenommen. Großes Kompliment!
Bei der Gemeinde Berg
(4.500 Einwohner), Landkreis
Ravensburg, ist aufgrund der
Wahl
des
Stelleninhabers
zum Bürgermeister in einer Nachbargemeinde zum
01.11.2016 die Stelle der
Leitung der Finanzverwaltung
(Kämmerin/Kämmerer)
zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig folgende Bereiche:
-
Leitung der Finanzverwaltung
Kommunale Haushaltsplanung, Finanzplanung, Rechnungsabschluss, Vermögensverwaltung für die Gemeinde und die Geschäftsführung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
- Abgabenverwaltung und Zuschusswesen
- Liegenschaftsverwaltung
- Friedhofswesen
- Gemeindejagd
- Feuerwehrverwaltung
- Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts
Im Zuge der Neubesetzung behalten wir uns die weitere Aufgabenabgrenzung vor.
Für dieses verantwortungsvolle Aufgabengebiet suchen wir eine dynamische, belastbare und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit abgeschlossenem
Fachhochschulstudium für den gehobenen Verwaltungsdienst und einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Finanzverwaltung. Eine selbständige und
eigenverantwortliche Arbeitsweise ist weitere Befähigungsvoraussetzung für diese Stelle. Wir setzen die
kommunale Finanzsoftware C.I.P. ein. Kenntnisse in diesem Verfahren wären von Vorteil. Je nach persönlicher
Eignung und Befähigung, ist eine Besoldung bis Bes.Gr.
A13 Oberamtsrätin/Oberamtsrat möglich.
Wenn Sie Interesse an dieser vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 13. Oktober 2016
an die Gemeindeverwaltung Berg, Bergstr. 35, 88276 Berg.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Bürgermeister Helmut
Grieb, Tel. 0751/56084-13 oder Hauptamtsleiter Matthias
Kienle Tel. 0751/56084-20 gerne zur Verfügung.
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Unsere Querflötendamen zeigen uns wie schön es im Heustock sein kann. Gerade in den Herbsttagen freut sich unsere Landwirtschaft über eine gelungene Heuernte. Damit
ist das notwendige Futter für die Wintermonate sichergestellt.
Rettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr
112
Krankentransporte (+jeweilige Ortsvorwahl)
19222
Arzt
Telefon 116 117
(kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl)
Vergiftungs-Informationszentrale Freiburg
24-Stunden-Telefon
0761 19240
Donnerstag, den 29. September 2016
Notfallpraxis Ravensburg
Oberschwabenklinik - Krankenhaus St. Elisabeth
Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg
Öffnungszeiten:
Sa, So und an Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 14 - 19 Uhr
Notfallpraxis Ravensburg (Kinder)
Oberschwabenklinik - Krankenhaus St. Elisabeth
Nikolausstr. 10, 88212 Ravensburg
Öffnungszeiten:
Sa, So und an Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr
Notfallpraxis Weingarten
Krankenhaus 14 Nothelfer
Ravensburger Str. 39, 88250 Weingarten
Öffnungszeiten:
Sa, So und an Feiertagen: 8 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr
Augenarzt
Telefon 0180 / 1929346
Kinderarzt
Telefon 0180 / 1929288
Zahnarzt
Telefon 01805 / 911630
Apotheken
Telefon 0800 00 22 833 kostenlos
www.aponet.de
Pflegedienste
Die Dienstleistungen für die Pflegedienste entnehmen Sie
bitte dem örtlichen Telefonbuch.
Störungsannahme bei der
Wasserversorgung (Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes bzw. an der Leitung bis zur Wasseruhr), Stromversorgung und Gasversorgung:
24-Stunden-Bereitschaft TWS Netz GmbH:
Telefon 0751 804-2000.
Abwasserpumpwerke
24-Stunden-Bereitschaft Fa. Lohr:
Kundenservice
Telefon 0180 / 6881008
Herr Standfest
Telefon 0151 / 18863085
Herr Lohr
Telefon 0151 / 18863081
Tierarzt
Samstag, 01.10. und Sonntag, 02.10.
Tierklinik Dr. Ganal/Dr. Ewert, Tel. 0751 / 44430
Tag der deutschen Einheit, 03.10.
Tierärztliche Klinik Dr. Grieshaber und Dr. Knoche,
Tel. 0751 / 66464
Jeweils telefonische Anmeldung erforderlich!
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