Donnerstag, den 29. September 2016 Ausgabe 39 ERNTEDANK Wir sah‘n die Reben blühen Im milden Frühlingshauch, Und sah‘n für uns‘re Mühen Erblüh‘n die Hoffnung auch. Die Trauben sind gediehen, Sind würzig süß und klar. Laßt uns zur Lese ziehen! Was wir gehofft, ward wahr. Der Sommer tat das Seine, Der Herbst hat es vollbracht, Mit warmem Sonnenscheine Und kühlem Tau der Nacht. Die Trauben sind gediehen, Sind würzig, süß und klar. Laßt uns zur Lese ziehen! Was wir gehofft, ward wahr. O Blick voll Wohlbehagen! Wenn Beer‘ an Beere glänzt, Wenn wir zur Kelter tragen, Was Freuden uns kredenzt. Die Trauben sind gediehen, Sind würzig, süß und klar. Laßt uns zur Lese ziehen! Was wir gehofft, ward wahr. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) GEMEINDERAT Aus dem Gemeinderat In der vergangenen Sitzung stand die Feststellung der Jahresrechnung 2015 mit Beschluss über die Haushaltsrechnung und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben auf der Tagesordnung. Die Beschlüsse erfolgten einstimmig. Nach den Ausführungen der Kämmerei wurde der Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 in der Sitzung vom 10. Dezember 2014 in den Gemeinderat eingebracht. Über den Jahreswechsel bestand für die Gemeinderäte somit die Möglichkeit, sich in das Werk einzulesen und Änderungswünsche vorzubringen. Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes inkl. der zugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 erfolgte in der Sitzung am 21. Januar 2015. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte in den Berger Mitteilungen vom 01. April 2015. Mit Erlass vom 19. März 2015 wurde die Gesetzmäßigkeit gemäß § 81 Abs. 2 i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO a. F. durch das Landratsamt Ravensburg, Kommunalamt, bestätigt. Die vorgesehene Kreditaufnahme wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO ebenfalls genehmigt. Ansonsten gab es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Das geplante Gesamthaushaltsvolumen betrug 17.662.983,00 €. Insbesondere bedingt durch die Finanzierung des Grundstückserwerbs für das Neubaugebiet „Vorberg – Obere Halde“ außerhalb des Haushaltes sowie den nicht generierten Grundstücksverkaufserlösen kam es zu einer deutlichen Verringerung des Planansatzes. Erfreulich hingegen ist, dass die Zuführung an den Vermögenshaushalt gute 650.000,00 € höher ausfallen konnte als geplant. Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage war planerisch mit 3.173.849,00 € angesetzt, fiel am Ende jedoch mit 3.334.755,60 € etwas höher aus. Das Gesamthaushaltsvolumen 2015 reduzierte sich folglich um 4.289.717,19 € (- 24,29 %) gegenüber dem Planansatz auf insgesamt 13.373.265,81 €. Der Verwaltungshaushalt schließt dabei mit 9.069.776,59 € (Planansatz 8.581.983,00 €), der Vermögenshaushalt mit 4.303.489,22 € (Planansatz 9.081.000,00 €) ab. Bei den Haushaltsresten wurde, wie im vergangenen Jahr auch, bewusst darauf geachtet, die Gesamtsumme (Ausgaben: 553.500,00 €) möglichst gering zu halten, um eine nachvollziehbare und transparente Darstellung der Ausgaben gewährleisten zu können. Der Beschluss über die Bildung dieser Haushaltsreste wurde bereits in der Sitzung vom 13. Juli 2016 vom Gemeinderat gefasst. Die in der Haushaltsrechnung 2015 enthaltenen über- und 2 außerplanmäßigen Ausgaben waren dringend und unabweisbar. Ein Fehlbetrag ist dadurch nicht entstanden. Durch die Rücklagenentnahme in Höhe von 3.334.755,60 € sinkt der Stand der allgemeinen Rücklage zum Ende des Jahres 2015 von 5.218.215,53 € auf 1.883.459,93 €. Die Mindestrücklage (2 % des Durchschnitts der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der dem Haushaltsjahr drei vorangehenden Rechnungsjahre) beläuft sich auf 248.732,14 € und ist somit immer noch gewährleistet. Erfreulicherweise konnte das Haushaltsjahr 2015 bei der Gemeinde ohne Kreditaufnahme auskommen. Der Schuldenstand zum 31. Dezember 2015 beträgt im Kernhaushalt 175.582,54 € und unter Einbeziehung des Eigenbetriebs „Wasserversorgung Berg“ (hier wurde 2015 ein Darlehen aufgenommen) 1.088.842,26 €. Damit liegt die Gemeinde Berg beim Schuldenstand jeweils deutlich unter dem Landesdurchschnitt für Gemeinden unserer Größenordnung. Die Rechenschaftsberichte sowie deren Anlagen wurden ausführlich dargelegt und beschrieben. Zusammenfassend konnten der Bürgermeister und die Gemeinderäte wiederum eine gute Finanzbasis feststellen. Auch für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Berg hat der Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 beschlossen. Der Eigenbetrieb „Wasserversorgung Berg“ ist ein wirtschaftliches Unternehmen i.S.d. § 102 GemO und wird seit 01.01.1993 gemäß § 1 EigBG als Eigenbetrieb geführt. Entsprechend wurden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) sowie der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) bei der Erstellung des Jahresabschlusses angewendet. Jahresabschluss: Der Eigenbetrieb „Wasserversorgung Berg“ schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Verlust in Höhe von – 49.942,57 € (Ergebnis des Vorjahres: + 4.103,72 €) ab. Dieser ergibt sich im Wesentlichen aufgrund der hohen Ausgaben bei den Unterhaltungsaufwendungen. Es mussten viele Rohrbrüche bzw. Risse in den Leitungen behoben werden. Dies ist das Resultat aus der Überprüfung der TWS im Rahmen des Betriebsführungsvertrages. Auch wenn diese Kosten nun sehr hoch ausgefallen sind, wirkt sich es bei den Wasserverlusten, die nun geringer sind, positiv aus. Eigenkapitalausstattung: Die Eigenkapitalausstattung betrug am Ende des Jahres 2014 insgesamt 30,4 %. Zum 31.12.2015 verringert sich diese nochmals auf nunmehr 23,8 % der um die Ertragszuschüsse gekürzten Bilanzsumme. Die Finanzverwaltung fordert für die steuerliche Anerkennung der Verzinsung von Trägerdarlehen eine Mindesteigenkapitalausstattung von 30 %. Bei einer Unterschreitung der Eigenkapitalquote von 30 % sind die Zinsen für Trägerdarlehen nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Aus Sicht der Finanzverwaltung gilt auch die Kassenrechnung als Trägerdarlehen, wenn diese während des gesamten Jahres als Verbindlichkeit vorgehalten wird. Körperschafts- und Gewerbesteuer: Aufgrund des Verlustabschlusses in Höhe von – 49.942,57 € fallen keine Körperschaftssteuer und kein Solidaritätszuschlag an. Die gemäß § 10d EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG gesondert festzustellenden Verlustvorträge betrugen im Vorjahr 83.438 € und erhöhen sich damit zum 31.12.2015 auf 133.381 €. Gemäß § 1 Abs. 4 der Betriebssatzung arbeitet die Wasserversorgung ohne Gewinnerzielungsabsicht. Da somit kein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG vorliegt, besteht grundsätzlich keine Gewerbesteuerpflicht. Die künftige Gebührenkalkulation wird für 2017 beraten werden. ! AMTLICHE BEKANNTGABEN Ihre Gemeindeverwaltung Wo kann ich mich in der Gemeinde anmelden? Ich möchte gerne eine Anzeige in den „Berger Mitteilungen“ aufgeben. An wen kann ich mich wenden? Wo stelle ich meinen Bauantrag für mein geplantes Haus? Wer ist im Rathaus zuständig? Für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger möchten wir hier die Zuständigkeiten darstellen. Gerne stellen wir Ihnen in den nächsten Ausgaben unser freundliches Rathausteam mit allen Kontaktdaten und Aufgaben vor. Sie alle stehen Ihnen gerne zur Verfügung, beraten Sie sachkundig und bürgernah zu folgenden Kernzeiten: Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Mittwochnachmittag 16.00 - 18.00 Uhr. Rathaus Berg, Bergstraße 35, 88276 Berg. Nach Absprache können auch gerne Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden. Dies bieten wir Ihnen insbesondere für komplexere Themen an. Heute stellen wir Ihnen die Kämmerei vor: Kämmerer Fabian Meschenmoser OG, Zimmer 22 Telefon: 0751 56084 - 14 Fax: 0751 56084 - 22 Mail: f.meschenmoser@ berg-schussental.de Herr Meschenmoser ist Mo - Fr 08.00- 12.00 Uhr 14.00- 16.00 Uhr Mi 16.00 - 18.00 Uhr für Sie da. Aufgaben: • Kommunale Haushaltsplanung: Finanzplanung, Rechnungsabschluss • Vermögensverwaltung • Eigenbetrieb Wasserversorgung: Wirtschaftsplanung, Jahresabschluss • Abgabenverwaltung: Steuer, Gebühren, Beiträge, Gebührensatzungen • Liegenschaftsverwaltung: Gemeindewald, allgemeiner Grundstücksverkehr, Bauplätze, Gewerbeflächen, Pachten, Mieten, Verträge • Gemeindejagd: Pachtvertrag, Kataster, Auskehrung, Wildschaden • Feuerwehrverwaltung • Zuschusswesen ________________________________________________ Daniela Eberhart OG, Zimmer 21 Telefon: 0751 56084 - 15 Fax: 0751 56084 - 22 Mail: d.eberhart@ berg-schussental.de Frau Eberhart ist Mo - Fr 08.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr Mi 16.00 - 18.00 Uhr für Sie da. Donnerstag, den 29. September 2016 Aufgaben: • Gemeindekasse und Kassenverwaltung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung • Kassengeschäfte, Buchhaltung, Verwaltung Kassenmittel, Führung Rechnungsakten, Mahnungen, Stundungen, Beitreibungen, Erlass und Niederschlagung • Amtshilfeersuchen • Verwahrung Wertgegenstände • Verwaltung Bürgschaften • Verwaltung Spendenangelegenheiten • Umsatzsteuererklärungen • Schriftführung für die Jagdgenossenschaft Berg • Sekretariat Finanzwesen • Unbedenklichkeitsbescheinigungen ________________________________________________ Beatrice Kohler Standesamt EG, Zimmer 10 Telefon: 0751 56084 - 12 Fax: 0751 56084 - 22 Mail: b.kohler@ berg-schussental.de Als Mitarbeiterin in Teilzeit ist Frau Kohler Mo/Mi/Fr 08.00 - 12.00 Uhr Mi 16.00 - 18.00 Uhr für Sie da. Aufgaben: • Standesamt • Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle • Friedhofsverwaltung ________________________________________________ Tanja Moll EG, Zimmer 10 Telefon: 0751 56084 - 12 Fax: 0751 56084 - 22 Mail: t.moll@ berg-schussental.de Als Mitarbeiterin in Teilzeit ist Frau Moll nach telefonischer Vereinbarung für Sie da. Aufgaben: • Rentenangelegenheiten • Stellvertretung der Kassenverwaltung ________________________________________________ In der nächsten Ausgabe informieren wir Sie über unser Ortsbauamt. Herzlichen Glückwunsch Unser Gemeindekämmerer Fabian Meschenmoser ist am vergangenen Sonntag zum Bürgermeister in der Gemeinde Deggenhausertal gewählt worden. Bei zwei Gegenkandidaten erhielt Fabian Meschenmoser überwältigende 80 %. Die Wahlbeteiligung war mit 67,8 % beachtlich. Damit erfüllt sich der 33-jährige Diplom Verwaltungswirt einen großen 3 Berufswunsch und dies in seinem Badener Land im Bodenseekreis. So war bei der großen Gratulationstour selbstverständlich das Lied „Frisch auf, frisch auf ...“ zu hören. Zusammen mit Landrat Lothar Wölfle und den Bürgermeisterkollegen vom Bodenseekreis war es für Bürgermeister Helmut Grieb Ehrensache, Fabian Meschenmoser im Namen der Gemeinde Berg zu gratulieren. Bürgermeisterstellvertreter Philipp Straub, Gemeinderätin Sylvia Luigart, Vertreterinnen des Rathausteam sowie der Jugendwart der Feuerwehr Thomas Sprenger rundeten die Berger Delegation ab. Wir wünschen unserem Gemeindekämmerer, seiner Gattin uns seinem Sohn für die Zukunft alles Gute und viel Erfolg im Deggenhausertal. Natürlich verliert die Gemeinde Berg ungern einen geschätzten Kämmerer. So gilt es für die Verantwortlichen, die Weichen für die Nachfolgeregelung unverzüglich zu stellen. Ersehen Sie hierzu die Stellenausschreibung. Erlerne und erlebe Musik in all´ ihrer Vielfalt Am 1. Oktober beginnt an der Musikschule Ravensburg e. V. das neue Schuljahr 2016/17. Unser Angebot umfasst, beginnend mit dem „Musikgarten“ (18 Monate bis 4 ½ Jahre) über „Musikspatzen“ (3 ½ - 4 ½ Jahre), die „Musikalische Früherziehung“ (4 ½ bis 6 Jahre) und die „Blockflöte“ (i. d. Regel ab 6 Jahre), alle Streich- und Blasinstrumente, Klavier, Perkussion (Schlagzeug sowie alle Orchesterschlaginstrumente), klassische Gitarre, E – Gitarre, Bassgitarre, Harfe sowie Gesang. Außerdem spielt die zusätzliche Förderung Ihrer Kinder und Jugendlichen in zahlreichen Ensembles (Rockund Popbands, Bläser-, Percussions- und Streicherensembles), Chören (Kinder- und Jugendchor) und Orchestern (3 Streich- bzw. Sinfonieorchester sowie 3 Blasorchester) eine wesentliche Rolle im Konzept der öffentlichen Musikschule Ravensburg e. V. Eine Teilnahme an diesen Ensembles, Chören und Orchestern ist bei entsprechendem Engagement schon früh und unentgeltlich möglich. Insbesondere beim „Musikgarten“, bei den „Musikspatzen“ sowie bei der „Musikalischen Früherziehung“ werden die Kinder ohne Leistungsdruck spielerisch an die Musik und ihren Wert für persönliches Wohlbefinden, gesellschaftliches Engagement und nicht zuletzt für die persönliche, außerschulische Bildung herangeführt. Sie lernen vorwiegend im Spiel und in der Bewegung. So entstehen fröhliche, lebendige Unterrichtsstunden, bei denen Ihr Kind die Beschäftigung mit Musik als Bereicherung seines Lebens erfährt! Ziel ist es, dass die Kinder durch die erworbenen Grundfähigkeiten und -fertigkeiten eine hohe Motivation entwickeln, ihre musikalische Ausbildung nach der „Frühförderung“ fortzusetzen. Musikalische Betätigung, ob für sich alleine oder aber in den Vereinen des Laienmusizierens sind ein immer wichtiger werdender Ausgleich, um die stetig wachsenden Anforderungen unserer schnelllebigen Zeit in Schule und Beruf zu meistern. In den meisten unserer Mitgliedsgemeinden sind wir bereits mit einem oder mehreren Angeboten vor Ort und arbeiten überaus vertrauensvoll mit den örtlichen Musikvereinen und den allgemeinbildenden Schulen zusammen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir werden Ihnen sehr gerne unser Konzept persönlich erklären und darstellen. 4 Unter der kommunalen Trägerschaft der Städte Ravensburg und Weingarten, des Landkreises Ravensburg sowie der Gemeinden Baienfurt, Baindt, Berg, Bodnegg, Fronreute, Grünkraut, Horgenzell, Schlier, Waldburg, Wilhelmsdorf, Wolpertswende und Wolfegg hat sich die „Musikschule Ravensburg e. V.“ die intensive und umfassende musikalische Förderung junger Menschen in den oben genannten Städten und Gemeinden zur Aufgabe und zum Ziel gemacht. Zu einer ersten Kontaktaufnahme und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Musikschule Ravensburg e. V. Außerdem steht Ihnen das ganze Musikschulteam unter der Leitung von MD Harald Hepner mit seiner ganzen Fachkompetenz gerne beratend zur Seite. „Musikschule Ravensburg e.V. – weil eigenes Musizieren so wertvoll ist!“ Musikschule Ravensburg e. V., Telefon 0751/259 55 [email protected] www.musikschule-ravensburg-e-v.de Abfall App jetzt auch mit Terminen für die Papiertonne Mit der neuen Abfall App Ravensburg kann sich jeder zuverlässig über die Abfuhrtermine von Restmüll und Biotonne und jetzt neu, auch über die Termine der Altpapiertonne informieren und daran erinnern lassen. Die Abfall App kann im Google Play Store sowie im App Store von Apple kostenlos herunter geladen werden. Infos unter www. landkreis-ravensburg.de, Abfallwirtschaft. Unter uns Wie berichtet, hat unser Musikverein mehrere gute Ideen zum Jubiläum umgesetzt. Sehr gelungen ist der Musikvereinskalender. Die wunderschönen Bilder hierin hat Frau Elke Obser aufgenommen. Großes Kompliment! Bei der Gemeinde Berg (4.500 Einwohner), Landkreis Ravensburg, ist aufgrund der Wahl des Stelleninhabers zum Bürgermeister in einer Nachbargemeinde zum 01.11.2016 die Stelle der Leitung der Finanzverwaltung (Kämmerin/Kämmerer) zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig folgende Bereiche: - Leitung der Finanzverwaltung Kommunale Haushaltsplanung, Finanzplanung, Rechnungsabschluss, Vermögensverwaltung für die Gemeinde und die Geschäftsführung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung - Abgabenverwaltung und Zuschusswesen - Liegenschaftsverwaltung - Friedhofswesen - Gemeindejagd - Feuerwehrverwaltung - Einführung des neuen Kommunalen Haushaltsrechts Im Zuge der Neubesetzung behalten wir uns die weitere Aufgabenabgrenzung vor. Für dieses verantwortungsvolle Aufgabengebiet suchen wir eine dynamische, belastbare und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium für den gehobenen Verwaltungsdienst und einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Finanzverwaltung. Eine selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise ist weitere Befähigungsvoraussetzung für diese Stelle. Wir setzen die kommunale Finanzsoftware C.I.P. ein. Kenntnisse in diesem Verfahren wären von Vorteil. Je nach persönlicher Eignung und Befähigung, ist eine Besoldung bis Bes.Gr. A13 Oberamtsrätin/Oberamtsrat möglich. Wenn Sie Interesse an dieser vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeit haben, richten Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens 13. Oktober 2016 an die Gemeindeverwaltung Berg, Bergstr. 35, 88276 Berg. Für nähere Auskünfte steht Ihnen Bürgermeister Helmut Grieb, Tel. 0751/56084-13 oder Hauptamtsleiter Matthias Kienle Tel. 0751/56084-20 gerne zur Verfügung. BEREITSCHAFTSDIENSTE Unsere Querflötendamen zeigen uns wie schön es im Heustock sein kann. Gerade in den Herbsttagen freut sich unsere Landwirtschaft über eine gelungene Heuernte. Damit ist das notwendige Futter für die Wintermonate sichergestellt. Rettungsdienst/Notarzt/Feuerwehr 112 Krankentransporte (+jeweilige Ortsvorwahl) 19222 Arzt Telefon 116 117 (kostenlose Rufnummer, ohne Vorwahl) Vergiftungs-Informationszentrale Freiburg 24-Stunden-Telefon 0761 19240 Donnerstag, den 29. September 2016 Notfallpraxis Ravensburg Oberschwabenklinik - Krankenhaus St. Elisabeth Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 14 - 19 Uhr Notfallpraxis Ravensburg (Kinder) Oberschwabenklinik - Krankenhaus St. Elisabeth Nikolausstr. 10, 88212 Ravensburg Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen: 9 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Notfallpraxis Weingarten Krankenhaus 14 Nothelfer Ravensburger Str. 39, 88250 Weingarten Öffnungszeiten: Sa, So und an Feiertagen: 8 - 13 Uhr und 15 - 19 Uhr Augenarzt Telefon 0180 / 1929346 Kinderarzt Telefon 0180 / 1929288 Zahnarzt Telefon 01805 / 911630 Apotheken Telefon 0800 00 22 833 kostenlos www.aponet.de Pflegedienste Die Dienstleistungen für die Pflegedienste entnehmen Sie bitte dem örtlichen Telefonbuch. Störungsannahme bei der Wasserversorgung (Rohrbrüche außerhalb des Gebäudes bzw. an der Leitung bis zur Wasseruhr), Stromversorgung und Gasversorgung: 24-Stunden-Bereitschaft TWS Netz GmbH: Telefon 0751 804-2000. Abwasserpumpwerke 24-Stunden-Bereitschaft Fa. Lohr: Kundenservice Telefon 0180 / 6881008 Herr Standfest Telefon 0151 / 18863085 Herr Lohr Telefon 0151 / 18863081 Tierarzt Samstag, 01.10. und Sonntag, 02.10. Tierklinik Dr. Ganal/Dr. Ewert, Tel. 0751 / 44430 Tag der deutschen Einheit, 03.10. Tierärztliche Klinik Dr. Grieshaber und Dr. Knoche, Tel. 0751 / 66464 Jeweils telefonische Anmeldung erforderlich! 5
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