Gemeinde Ottendorf-Okrilla 29.09.2016 Bauhof - Stellenausschreibung Grünanlagen Die Gemeinde sucht zum nächstmöglichen Beginn einen Mitarbeiter Bauhof, Einsatzgebiet Grünanlagen. Das Aufgabengebiet umfasst primär die Aufgabenbereiche Grünflächenpflege, Baumpflege und hier Führung und Bedienung von Pflegemaschinen, Heckenschnitt, Pflege von Blumenrabatten. Daneben erfolgt bei Bedarf der Einsatz im gesamten Aufgabenspektrum des Bauhofes wie z. B. Unterhaltung Stadtmobiliar, Winterdienst, Allgemeine Unterhaltungstätigkeiten (Müll, Reinigungsarbeiten). Erwartet werden: - möglichst Berufsabschluss und / oder Berufserfahrung im Bereich Garten- / Landschaftsbau und im Umgang mit der entsprechenden Technik (nicht Bedingung!) - handwerkliches Geschick - PKW-Führerschein - selbständiges Arbeiten - Bereitschaft zur flexiblen saisonalen Arbeitszeitgestaltung bis hin zur Vollzeitbeschäftigung in der Pflegesaison Die Besetzung der Stellen erfolgt vorerst befristet auf 2 Jahre. Bei Eignung ist eine unbefristete Beschäftigung vorgesehen. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden (Teilzeitbeschäftigung). Die Gemeinde ist tarifgebunden. Vergütung und sonstige Leistungen richten sich nach dem TVöD. Ihre Bewerbung soll Angaben zur Qualifikation und vorherigen beruflichen Tätigkeit sowie relevante Qualifikationsnachweise enthalten. Bewerbungen ausschließlich auf elektronischem Weg (vorzugsweise PDF) richten Sie bitte bis zum 11.11.2016 an: [email protected] unter dem Betreff: „Bewerbung Bauhof Grünanlagen“. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Selbstverständlich sind für das gesamte Verfahren der Ausschreibung einschließlich Auswahl und Besetzung allein Gründe der fachlichen und persönlichen Eignung sowie der Qualifikation maßgebend. Die Gemeinde ist jedoch zu folgenden Hinweisen verpflichtet: Die Ausschreibung richtet sich an alle Bewerber, die die fachlichen Anforderungen erfüllen, unabhängig von Geschlecht, Alter, Familienstand, ethnischer Herkunft, sozialem Hintergrund, sexueller Identität, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Rasse oder sonstigen persönlichen Merkmalen oder Kriterien. Auf die Geltung der Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wird ausdrücklich verwiesen. Im Ausschreibungstext genannte Bezeichnungen sind im grammatikalischen, nicht im biologischen Sinn sowie in ihrer generellen geschlechtsneutralen Bedeutung gemeint und zu verstehen. gez. Rößler, Hauptamtsleiter Az. 052.2 Rößler Seite 1 von 1
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