Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu

Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 602
16. Wahlperiode
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Finanzen
zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016
– Drucksache 16/188
ericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags;
B
hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg
– Beitrag Nr. 7: Polizeikostenersatz bei kommerziellen
Großveranstaltungen
Beschlussempfehlung
Der Landtag wolle beschließen:
I.Von der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016 – Drucksache
16/188 – Kenntnis zu nehmen.
II.Die Landesregierung zu ersuchen,
1. nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die
Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen das Land Bremen über die
Möglichkeiten einer Regelung zum Polizeikostenersatz für kommerzielle
Großveranstaltungen zu berichten;
2. bis 31. Dezember 2017 dem Landtag zu berichten,
2.1 ob eine neutrale Zentralstelle für die Vergabe und Verwaltung von bundesweit wirksamen Stadionverboten eingerichtet wurde;
2.2 in welchen Stadien und in welchem Umfang Ausnahmegenehmigungen vom
Alkoholausschankverbot bei Fußballspielen der ersten fünf Ligen gewährt
wurden;
2.3 was der Vorsitzende des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit
(NASS) als Ergebnis der Behandlung des Themas „Terminverschiebungen
aus polizeilichen Gründen“ im Rahmen des Spitzengesprächs der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit dem
Deutschen Fußball Bund e. V. (DFB) und der DFL mitgeteilt hat;
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Ausgegeben: 30. 09. 2016
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 602
3. ebenfalls bis 31. Dezember 2017 die Fortschritte hinsichtlich einer schriftlichen Berichterstattung des DFB und der DFL über die Verwendung der für
die Gewaltprävention eingesetzten Mittel von 10 Mio. Euro und – soweit bis
dahin vorhanden – den Inhalt dieses Berichts darzustellen.
22. 09. 2016
Der Berichterstatter:
Der Vorsitzende:
Dr. Gerhard Aden
Rainer Stickelberger
Bericht
Der Ausschuss für Finanzen beriet die Mitteilung Drucksache 16/188 in seiner
4. Sitzung am 22. September 2016. Als Anlage ist diesem Bericht eine Anregung
des Rechnungshofs für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses an das Plenum
beigefügt.
Der Vorsitzende teilte mit, der Beschlussvorschlag des Rechnungshofs sei im Konsens mit dem Innenministerium erfolgt.
Ein Abgeordneter der SPD trug vor, Bremen habe der Deutschen Fußball Liga
(DFL) zwei Gebührenbescheide über Polizeieinsätze bei Fußballspielen zugestellt. Die DFL habe dagegen schließlich Klage eingereicht. Sobald über diese
Klage entschieden sei, lohne sich eine vertiefende Diskussion, was im Zusammenhang mit dem Polizeikostenersatz möglich sei. Er weise im Übrigen generell
darauf hin, dass dann, wenn bei kommerziellen Großveranstaltungen Polizeieinsätze finanziert würden, auch bei kleinen oder ehrenamtlichen Veranstaltungen
– etwa im Sportbereich – polizeiliches Personal zur Verfügung gestellt bzw. finanziert werden sollte.
Eine Vertreterin des Rechnungshofs antwortete auf Frage des Vorsitzenden, die
angesprochene Klage sei aktuell vor dem Verwaltungsgericht Bremen anhängig.
Es gehe um Gebührenrecht. Dieses wiederum sei Landesrecht. Verwaltungsgerichtlich werde das Verfahren also normalerweise vor dem Oberverwaltungsgericht enden. Eine theoretisch noch mögliche Nichtzulassungsbeschwerde werde
praktisch nicht darstellbar sein, weil es um Gebührenrecht gehe.
Sodann stimmte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag des Rechnungshofs (Anlage) mehrheitlich zu.
28. 09. 2016
Dr. Gerhard Aden
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 16 / 602
Anlage
Rechnungshof
Baden-Württemberg
Anregung
für eine Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Finanzen
zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016
– Drucksache 16/188
Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags;
hier: Denkschrift 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes
Baden-Württemberg
– Beitrag Nr. 7: Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen
Der Landtag wolle beschließen:
I.Von der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016 – Drucksache
16/188 – Kenntnis zu nehmen.
II.Die Landesregierung zu ersuchen,
1. nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die
Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen das Land Bremen über die
Möglichkeiten einer Regelung zum Polizeikostenersatz für kommerzielle
Großveranstaltungen zu berichten;
2. bis 31. Dezember 2017 dem Landtag zu berichten,
2.1 ob eine neutrale Zentralstelle für die Vergabe und Verwaltung von bundesweit wirksamen Stadionverboten eingerichtet wurde;
2.2 in welchen Stadien und in welchem Umfang Ausnahmegenehmigungen vom
Alkoholausschankverbot bei Fußballspielen der ersten fünf Ligen gewährt
wurden;
2.3 was der Vorsitzende des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit
(NASS) als Ergebnis der Behandlung des Themas „Terminverschiebungen
aus polizeilichen Gründen“ im Rahmen des Spitzengesprächs der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit dem
Deutschen Fußball Bund e. V. (DFB) und der DFL mitgeteilt hat;
3. ebenfalls bis 31. Dezember 2017 die Fortschritte hinsichtlich einer schriftlichen Berichterstattung des DFB und der DFL über die Verwendung der für
die Gewaltprävention eingesetzten Mittel von 10 Mio. Euro und – soweit bis
dahin vorhanden – den Inhalt dieses Berichts darzustellen.
Karlsruhe, 19. September 2016
gez. Max Munding
gez. Ria Taxis
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