Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 602 16. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016 – Drucksache 16/188 ericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; B hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 7: Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen Beschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen: I.Von der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016 – Drucksache 16/188 – Kenntnis zu nehmen. II.Die Landesregierung zu ersuchen, 1. nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen das Land Bremen über die Möglichkeiten einer Regelung zum Polizeikostenersatz für kommerzielle Großveranstaltungen zu berichten; 2. bis 31. Dezember 2017 dem Landtag zu berichten, 2.1 ob eine neutrale Zentralstelle für die Vergabe und Verwaltung von bundesweit wirksamen Stadionverboten eingerichtet wurde; 2.2 in welchen Stadien und in welchem Umfang Ausnahmegenehmigungen vom Alkoholausschankverbot bei Fußballspielen der ersten fünf Ligen gewährt wurden; 2.3 was der Vorsitzende des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit (NASS) als Ergebnis der Behandlung des Themas „Terminverschiebungen aus polizeilichen Gründen“ im Rahmen des Spitzengesprächs der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit dem Deutschen Fußball Bund e. V. (DFB) und der DFL mitgeteilt hat; 1 Ausgegeben: 30. 09. 2016 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 602 3. ebenfalls bis 31. Dezember 2017 die Fortschritte hinsichtlich einer schriftlichen Berichterstattung des DFB und der DFL über die Verwendung der für die Gewaltprävention eingesetzten Mittel von 10 Mio. Euro und – soweit bis dahin vorhanden – den Inhalt dieses Berichts darzustellen. 22. 09. 2016 Der Berichterstatter: Der Vorsitzende: Dr. Gerhard Aden Rainer Stickelberger Bericht Der Ausschuss für Finanzen beriet die Mitteilung Drucksache 16/188 in seiner 4. Sitzung am 22. September 2016. Als Anlage ist diesem Bericht eine Anregung des Rechnungshofs für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses an das Plenum beigefügt. Der Vorsitzende teilte mit, der Beschlussvorschlag des Rechnungshofs sei im Konsens mit dem Innenministerium erfolgt. Ein Abgeordneter der SPD trug vor, Bremen habe der Deutschen Fußball Liga (DFL) zwei Gebührenbescheide über Polizeieinsätze bei Fußballspielen zugestellt. Die DFL habe dagegen schließlich Klage eingereicht. Sobald über diese Klage entschieden sei, lohne sich eine vertiefende Diskussion, was im Zusammenhang mit dem Polizeikostenersatz möglich sei. Er weise im Übrigen generell darauf hin, dass dann, wenn bei kommerziellen Großveranstaltungen Polizeieinsätze finanziert würden, auch bei kleinen oder ehrenamtlichen Veranstaltungen – etwa im Sportbereich – polizeiliches Personal zur Verfügung gestellt bzw. finanziert werden sollte. Eine Vertreterin des Rechnungshofs antwortete auf Frage des Vorsitzenden, die angesprochene Klage sei aktuell vor dem Verwaltungsgericht Bremen anhängig. Es gehe um Gebührenrecht. Dieses wiederum sei Landesrecht. Verwaltungsgerichtlich werde das Verfahren also normalerweise vor dem Oberverwaltungsgericht enden. Eine theoretisch noch mögliche Nichtzulassungsbeschwerde werde praktisch nicht darstellbar sein, weil es um Gebührenrecht gehe. Sodann stimmte der Ausschuss dem Beschlussvorschlag des Rechnungshofs (Anlage) mehrheitlich zu. 28. 09. 2016 Dr. Gerhard Aden 2 Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 16 / 602 Anlage Rechnungshof Baden-Württemberg Anregung für eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016 – Drucksache 16/188 Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2015 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 7: Polizeikostenersatz bei kommerziellen Großveranstaltungen Der Landtag wolle beschließen: I.Von der Mitteilung der Landesregierung vom 24. Juni 2016 – Drucksache 16/188 – Kenntnis zu nehmen. II.Die Landesregierung zu ersuchen, 1. nach der letztinstanzlichen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die Klage der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen das Land Bremen über die Möglichkeiten einer Regelung zum Polizeikostenersatz für kommerzielle Großveranstaltungen zu berichten; 2. bis 31. Dezember 2017 dem Landtag zu berichten, 2.1 ob eine neutrale Zentralstelle für die Vergabe und Verwaltung von bundesweit wirksamen Stadionverboten eingerichtet wurde; 2.2 in welchen Stadien und in welchem Umfang Ausnahmegenehmigungen vom Alkoholausschankverbot bei Fußballspielen der ersten fünf Ligen gewährt wurden; 2.3 was der Vorsitzende des Nationalen Ausschusses Sport und Sicherheit (NASS) als Ergebnis der Behandlung des Themas „Terminverschiebungen aus polizeilichen Gründen“ im Rahmen des Spitzengesprächs der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) mit dem Deutschen Fußball Bund e. V. (DFB) und der DFL mitgeteilt hat; 3. ebenfalls bis 31. Dezember 2017 die Fortschritte hinsichtlich einer schriftlichen Berichterstattung des DFB und der DFL über die Verwendung der für die Gewaltprävention eingesetzten Mittel von 10 Mio. Euro und – soweit bis dahin vorhanden – den Inhalt dieses Berichts darzustellen. Karlsruhe, 19. September 2016 gez. Max Munding gez. Ria Taxis 3
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