Erweiterungsstudium - Universität Hildesheim

-wird vom Immatrikulationsamt ausgefülltEingangsstempel:
LP-Nachweis
Beratungsnachweis
HZB
Universität Hildesheim
Immatrikulationsamt
- Erweiterungsstudium Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Zulassung
ja
nein
bearbeitet von:
Bew erbung für das Studium eines weiteren Faches für das Lehramt an
Grund-, Haupt- oder Realschulen (Erw eiterungsstudium)
zum Wintersemester 2016/2017
Voraussetzung für den Zugang zum Erweiterungsstudium ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber
mindestens 60 Leistungspunkte (LP) in einer lehramtsbezogenen Studienvariante des Polyvalenten ZweiFächer-Bachelorstudiengangs (B. A. oder B. Sc.) nachweist. Außerdem müssen Bewerberinnen und
Bewerber für das Erweiterungsstudium den Nachweis erbringen, dass sie ein Beratungsgespräch mit der
Fachstudienberatung des angestrebten Erweiterungsfaches geführt haben. Bitte verwenden Sie hierfür den
Vordruck „Nachweis über die Beratung zum lehramtsbezogenen Erweiterungsstudium“ (siehe Seite 3 dieses
Antrags).
Name:
Geschlecht:
Vorname:
männlich
weiblich
Staatsangehörigkeit:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Straße/
Hausnummer:
Zusatz:
Postleitzahl:
Ort:
Telefon:
E-Mail:
(z. B. Zimmer Nr., bei, c/o)
Matrikelnummer:
(falls Sie bereits an der
Universität
Hildesheim
eingeschrieben sind/ waren)
Für folgende Studienfächer können Sie sich zum Wintersemester 2016/2017 für ein Erweiterungsstudium
bewerben:
(Sie müssen sich für ein Fach entscheiden! Die Angabe mehrerer Fächer ist nicht möglich!)
Biologie
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
Geographie
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
Geschichte
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
Informatik
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
Mathematik
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
Musik*
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
Politik
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
Technik
Schwerpunkt Hauptschule
Schwerpunkt Realschule
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* Alle Studienbewerberinnen und Studienbewerber für das Fach MUSIK müssen den Nachweis über die
bestandene künstlerische Eignungsprüfung erbringen.
Es besteht die Möglichkeit, bis spätestens zum 10.10.2016 einen Antrag auf Anerkennung eines anderen
Nachweises zu stellen. Im Falle einer Anerkennung wird die Bewerberin bzw. der Bewerber von der
Teilnahme an der Eignungsprüfung befreit.
Folgende Nachweise gelten als Äquivalent für die Eignungsprüfung für das Fach Musik:
a) bestandene fachpraktische Prüfungsleistungen im Fach Musik im Rahmen eines Studiums an einer
Hochschule (Universität, Fachhochschule, künstlerische Hochschule),
b) bestandene Eignungsprüfung im Fach Musik an einer künstlerischen Hochschule,
c) bestandene Eignungsprüfung im Fach Musik für einen Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang,
d) bestandene Eignungsprüfung im Fach Musik für den Bachelor-Studiengang Kulturwissenschaften und
ästhetische Praxis an der Universität Hildesheim.
Der Nachweis über das Äquivalent zur Musik-Eignungsprüfung muss in Form einer amtlich beglaubigten
Kopie erbracht werden.
Ein Sondertermin für die künstlerische Eignungsprüfung an der Universität Hildesheim wird im Laufe des
Wintersemesters 2016/2017 angeboten. Sobald der genaue Termin feststeht, werden Sie entsprechend
informiert.
Wichtige Hinweise:
Ihrer Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
Nachweis in amtlich beglaubigter Kopie über die im Bachelorstudium erreichte Punktzahll
(aktuelles Transcript of Records) oder das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiums oder das
Abschlusszeugnis des Masterstudiums in amtlich beglaubigter Kopie (bei Bewerbern, die an der
Universität Hildesheim studieren bzw. studiert haben genügt eine einfache Kopie!)
den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck „Nachweis über die Beratung zum
lehramtsbezogenen Erweiterungsstudium“ (siehe Seite 3 dieses Antrags)
eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel: Abiturzeugnis)
Hinweis zur Beglaubigung: amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind z.
B. Behörden wie Gemeindeverwaltungen, Landkreise und Stadtverwaltungen sowie Notare und öffentlich-rechtlich
organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel
führen): Rechtsanwälte, Krankenkassen, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer, Übersetzer, Wohlfahrtsverbände,
Dolmetscher, Banken, Sparkassen, Krankenhäuser, AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss).
Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Zugangsvoraussetzungen als Studienplätze zur Verfügung stehen,
werden die Studienplätze nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens vergeben. Die
Auswahlentscheidung erfolgt nach einer Rangliste unter Berücksichtigung der in dem jeweiligen Fach zur Verfügung
stehenden Studienplätze. Maßgebend für die Rangfolge auf der jeweiligen Liste ist die Durchschnittsnote der
Hochschulzugangsberechtigung. Besteht nach der Note zwischen einzelnen Bewerberinnen und/oder Bewerbern
Ranggleichheit, so bestimmt sich die Rangfolge auf der jeweiligen Liste nach dem Los.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen vollständig bis spätestens
Montag, den 10.10.2016
an die oben genannte Adresse.
Sie nehmen nur dann am Auswahlverfahren teil, wenn Ihre Unterlagen vollständig und
fristgerecht eingegangen sind!
Wenn Sie eine Eingangsbestätigung wünschen, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte eine an Sie adressierte
und ausreichend frankierte Postkarte bei. Nach dem Eingang Ihrer Unterlagen wird diese Karte
abgestempelt und an Sie zurückgesandt. Eingangsbestätigungen werden weder telefonisch noch per EMail erteilt!
Ich versichere an Eides statt die Richtigkeit meiner Angaben und dass ich keine Prüfung zur Erlangung
eines Hochschulabschlusses und auch keine Teile einer solchen Prüfung in demselben oder in einem
vergleichbaren Studiengang/Studienfach endgültig nicht bestanden habe.
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller_in
- Hinweis: Ohne Ihre eigenhändige Original-Unterschrift gilt der Antrag als nicht gestellt und Sie nehmen nicht am Verfahren teil! –
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Nachweis über die Beratung zum lehramtsbezogenen Erweiterungsstudium
An
Universität Hildesheim
Immatrikulationsamt
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Vom Immatrikulationsamt auszufüllen!
Eingangsstempel:
Bearbeitet von
__________________
Nachweis über mind. 60 LP
ja
nein
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. Felder ausfüllen!
Name, Vorname:
Ich bin aktuell an der Universität Hildesheim
eingeschrieben.
Matrikelnummer: _____________________
im Studiengang:
2-Fach-Bachelorstudiengang
Master LGH bzw. LG
Master LR bzw. LHR
im __________ Fachsemester
Straße/ggf. Adresszusatz:
Ich bin externe/r Bewerber/in
eingeschrieben
im Studiengang ________________________
an der Hochschule _____________________
im __________ Fachsemester
PLZ, Ort
Ich bin Absolvent/in eines Studiums
Lehramt an Grund-, Haupt- bzw.
Realschulen
Telefon:
E-Mail:
Anlage zur Bewerbung für ein Erweiterungsstudium zum Wintersemester _____________
Angestrebtes Studienfach im Erweiterungsstudium:
Biologie
Geographie
Geschichte
Informatik
Mathematik
Musik
Politik
Technik
Hiermit bestätige ich, dass ich Herrn/Frau _______________________ am _________________
zum Erweiterungsstudium im oben angegebenen Studienfach beraten habe.
Die Beratung erstreckte sich insbesondere auf
das Curriculum des Studienfaches, in dem das Erweiterungsstudium absolviert werden soll
die Vereinbarkeit des Erweiterungsstudiums mit dem regulären Studium
(nur bei noch immatrikulierten Bewerber/inne/n)
Titel, Vorname, Name
des Beraterin/des Beraters
Unterschrift der Beraterin/des Beraters,
Institutsstempel
(bitte in Druckschrift)
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