Verein der Vogelfreunde Böblingen ev. Vertrag über die private Nutzung des Vereinsheims zwischen: dem Verein der Vogelfreunde Böblingen ev. Baumgarten 2 71034 Böblingen (Vermieter) vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand und Herrn/Frau ________________________________________________________________ (Mieter) Anschrift __________________________________________________________________ Gegenstand des Vertrags Der Vermieter überläßt die Räumlichkeiten seines Vereinsheimes nebst Inventar in Baumgarten 2 71034 Böblingen. Der Vertragspartner muss volljährig sein. Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung,eine kommerzielle Nutzung ist nicht zulässig. Mietdauer Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und endet am ________________ ______ Uhr. Mietzins Die Miete beträgt 200,00 Euro (in Worten zweihundert EUR). Die Mietzahlung ist bei Schlüsselübergabe sofort in bar zu entrichten. Die Preise beinhalten den üblichen Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Nutzung von Geschirr und Gläser. Ein defektes Teil (Tasse, Teller, Glas usw.) wird mit € 2 veranschlagt. Für entstandene Schäden während der Mietdauer haftet der Mieter. Die dabei entstehenden Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Übergabe und Zustand des Mietobjektes Die Übergabe des Vereinsheims nebst Inventar an den Mieter erfolgt zum Mietbeginn gem. Der Mietgegenstand ist dabei gereinigt an den Mieter übergeben worden. Der Mieter hat sich über den ordnungsgemäßem Zustand des Mietobjektes überzeugt. Beendigung des Mietverhältnisses Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Vereinsheim nebst Inventar in ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Kaution Zur Sicherung, der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Ansprüche des Vermieters, hat der Mieter nach Abschluss dieses Vertrages eine Kaution in Höhe von Euro 300,00 (in Worten dreihundert Euro) in bar zu entrichten, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unmittelbar zurück erstattet wird. Haftung Mit Mietbeginn, ist eine Kopie einer aktuellen Haftpflichtversicherung des Mieters dem Mietvertrag beizulegen. Allgemeine Angaben Getränkeabnahme Eine Abnahme von Getränken des Vogelvereins ist nicht zwingend. Sie kann aber in Absprache mit dem Vogelverein vereinbart werden. Der Mieter und die Teilnehmer an der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze vor dem Gelände des Vereins für die Dauer der Vermietung benutzen. Ein Anspruch auf freie Parkplätze besteht jedoch nicht. Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken sind zu vermeiden. Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Tackerklammern an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden. Hierfür kann Klebeband oder Bindfaden verwendet werden, daß der im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen ist. Dem Mieter wurde mitgeteilt, daß bei Verlust der ihm überreichten Schlüssel für das Vereinshaus der Schließzylinder erneuert werden muß. Bei Verlust der Schlüssel ist mit einem Schadensersatz in Höhe von EUR 50,00 zu rechnen, die vom Mieter zu zahlen sind. Grobe Verschmutzungen in den vermieteten Räumlichkeiten und auf dem Gelände und angrenzenden Grundstücken (Außenbereich) müssen vom Mieter sofort beseitigt werden. Sämtliche Wert- und Reststoffe (z. B. Leergut, soweit die Getränke nicht vom Verein geliefert wurden, Geschenkverpackungen) sind vom Mieter zu entsorgen. Der Mieter ist verpflichtet eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Nach Ende der Veranstaltung muss das Licht ausgeschaltet sowie alle Fenster und Türen verschlossen werden. Das Vereinsheim und der Eingangsbereich sind am Folgetag bis ________ Uhr in einem ordnungsgemäßen, sauberen (Vereinsheim Böden Nass-Reinigung) und unbeschädigten Zustand zu übergeben. Ist eine Nachreinigung erforderlich, so werden dafür € 150,00 der Kaution einbehalten. Die Entscheidung, ob eine Nachreinigung durchzuführen ist, trifft der geschäftsführende Vorstand des Vogelvereins. Der Vorstand behält es sich vor, daß ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der Ordnung kontrollieren darf. Im Falle der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlage sowie einer Schädigung des Vereinsrufes ist dieser berechtigt die Veranstaltung unverzüglich zu beenden! Eine Rückvergütung erfolgt in diesen Fällen nicht! Reservierung Die Reservierung wird erst verbindlich, wenn eine Anzahlung von 100€ bezahlt ist. Sollte aus welchem Grund auch immer der Mietinteressent den Anmietungstermin nicht wahrnehmen, so ist die Anzahlung ersatzlos verfallen. Es besteht keine Rückerstattungspflicht für den Verein. KSK Böblingen IBAN: DE54603501300000069405 BIC: BBKRDR6BXXX Ich erkläre mich durch meine Unterschrift mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden. Ort, Datum: _______________________________________ Unterschrift Mieter: _________________________________ mail:[email protected] Vermieter _________________________________________ http://www.vogelfreundebb.de Kaution erhalten____________________________________
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