Verein der Vogelfreunde Böblingen ev.

Verein der Vogelfreunde Böblingen ev.
Vertrag über die private Nutzung des Vereinsheims
zwischen:
dem Verein der Vogelfreunde Böblingen ev. Baumgarten 2 71034 Böblingen (Vermieter)
vertreten durch den vertretungsberechtigten Vorstand und
Herrn/Frau ________________________________________________________________
(Mieter)
Anschrift __________________________________________________________________
Gegenstand des Vertrags
Der Vermieter überläßt die Räumlichkeiten seines Vereinsheimes nebst Inventar in
Baumgarten 2 71034 Böblingen.
Der Vertragspartner muss volljährig sein.
Die Vermietung erfolgt nur zur privaten Nutzung,eine kommerzielle Nutzung ist nicht
zulässig.
Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und endet am ________________ ______ Uhr.
Mietzins
Die Miete beträgt 200,00 Euro (in Worten zweihundert EUR).
Die Mietzahlung ist bei Schlüsselübergabe sofort in bar zu entrichten.
Die Preise beinhalten den üblichen Verbrauch von Strom und Wasser sowie die Nutzung von
Geschirr und Gläser. Ein defektes Teil (Tasse, Teller, Glas usw.) wird mit € 2 veranschlagt.
Für entstandene Schäden während der Mietdauer haftet der Mieter. Die dabei entstehenden
Kosten werden mit der Kaution verrechnet.
Übergabe und Zustand des Mietobjektes
Die Übergabe des Vereinsheims nebst Inventar an den Mieter erfolgt zum Mietbeginn gem.
Der Mietgegenstand ist dabei gereinigt an den Mieter übergeben worden. Der Mieter
hat sich über den ordnungsgemäßem Zustand des Mietobjektes überzeugt.
Beendigung des Mietverhältnisses
Mit Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Vereinsheim nebst Inventar in
ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben.
Kaution
Zur Sicherung, der sich aus dem Mietverhältnis ergebenden Ansprüche des Vermieters, hat
der Mieter nach Abschluss dieses Vertrages eine Kaution in Höhe von Euro 300,00 (in
Worten dreihundert Euro) in bar zu entrichten, die bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache
unmittelbar zurück erstattet wird.
Haftung
Mit Mietbeginn, ist eine Kopie einer aktuellen Haftpflichtversicherung des Mieters
dem Mietvertrag beizulegen.
Allgemeine Angaben
Getränkeabnahme
Eine Abnahme von Getränken des Vogelvereins ist nicht zwingend. Sie kann aber in Absprache mit
dem Vogelverein vereinbart werden.
Der Mieter und die Teilnehmer an der Veranstaltung dürfen die freien Parkplätze vor
dem Gelände des Vereins für die Dauer der Vermietung benutzen. Ein Anspruch auf
freie Parkplätze besteht jedoch nicht.
Belästigungen der Anwohner, insbesondere ruhestörender Lärm und unzulässige Abfallentsorgung an angrenzenden Grundstücken sind zu vermeiden.
Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln oder Tackerklammern an Wänden, Türen, Decken oder Holz befestigt werden. Hierfür kann Klebeband oder Bindfaden verwendet
werden, daß der im Anschluss an die Veranstaltung wieder restlos zu entfernen ist.
Dem Mieter wurde mitgeteilt, daß bei Verlust der ihm überreichten Schlüssel für das
Vereinshaus der Schließzylinder erneuert werden muß.
Bei Verlust der Schlüssel ist mit einem Schadensersatz in Höhe von EUR 50,00 zu
rechnen, die vom Mieter zu zahlen sind.
Grobe Verschmutzungen in den vermieteten Räumlichkeiten und auf dem Gelände und
angrenzenden Grundstücken (Außenbereich) müssen vom Mieter sofort
beseitigt werden.
Sämtliche Wert- und Reststoffe (z. B. Leergut, soweit die Getränke nicht vom Verein
geliefert wurden, Geschenkverpackungen) sind vom Mieter zu entsorgen.
Der Mieter ist verpflichtet eventuelle Beschädigungen unverzüglich dem Vermieter
anzuzeigen.
Nach Ende der Veranstaltung muss das Licht ausgeschaltet sowie alle Fenster und
Türen verschlossen werden.
Das Vereinsheim und der Eingangsbereich sind am Folgetag bis ________ Uhr in einem ordnungsgemäßen, sauberen (Vereinsheim Böden Nass-Reinigung) und unbeschädigten Zustand
zu übergeben.
Ist eine Nachreinigung erforderlich, so werden dafür € 150,00 der Kaution einbehalten.
Die Entscheidung, ob eine Nachreinigung durchzuführen ist, trifft der geschäftsführende Vorstand des Vogelvereins.
Der Vorstand behält es sich vor, daß ein Vorstandsmitglied jederzeit die Einhaltung der
Ordnung kontrollieren darf. Im Falle der Zuwiderhandlung der Eigennutzung oder einer erkennbaren Schädigung der Vereinsanlage sowie einer Schädigung des Vereinsrufes ist dieser
berechtigt die Veranstaltung unverzüglich zu beenden! Eine Rückvergütung erfolgt in
diesen Fällen nicht!
Reservierung
Die Reservierung wird erst verbindlich, wenn eine Anzahlung von 100€ bezahlt ist. Sollte aus
welchem Grund auch immer der Mietinteressent den Anmietungstermin nicht wahrnehmen,
so ist die Anzahlung ersatzlos verfallen. Es besteht keine Rückerstattungspflicht für den
Verein. KSK Böblingen IBAN: DE54603501300000069405 BIC: BBKRDR6BXXX
Ich erkläre mich durch meine Unterschrift mit den vorgenannten Bedingungen einverstanden.
Ort, Datum: _______________________________________
Unterschrift Mieter: _________________________________
mail:[email protected]
Vermieter _________________________________________
http://www.vogelfreundebb.de
Kaution erhalten____________________________________