Merkblatt Flottenfahrzeuge Private ab 1.10.16

ELEKTROFAHRZEUGE
FÖRDERGELDER
Die Stadt St.Gallen unterstützt Ihre clevere Mobilität. Neu profitieren Privathaushalte von Förderbeiträgen für Elektro- und Plugin-Hybrid-Fahrzeuge.
Was wird gefördert?
Wie muss ich vorgehen?
Gefördert wird der Kauf (nicht Leasing) von neuen, der
Energieeffizienzklasse A angehörigen Elektro- und PluginHybrid-Personenwagen von Personen mit Wohn- und
Steuersitz in der Stadt St.Gallen. Pro Haushalt ist die Förderung limitiert auf ein Fahrzeug in fünf Jahren. Weitere,
während vier Jahren geltende Bedingungen sind, dass der
jeweilige Haushalt St.Galler Strom Öko oder Öko Plus bezieht und dass die antragstellende Person nach der Auszahlung des Förderbeitrags Halter resp. Halterin des Fahrzeuges bleibt. Andernfalls muss der Förderbeitrag pro rata
temporis zurückbezahlt werden.
-
Kontaktieren Sie uns vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags unter Tel. 071 224 56 76 oder
[email protected]
-
Anschliessend erhalten Sie das Formular «Fördergesuch».
-
Sie reichen das Fördergesuch inkl. Offerte ein.
-
Sie erhalten eine Verfügung mit dem maximalen Förderbeitrag und das Formular «Ausführungsbestätigung». Nun können Sie den Kaufvertrag unterzeichnen.
-
Nach dem abgeschlossenen Kauf reichen Sie die Ausführungsbestätigung mit der Rechnungskopie bei uns
ein. Falls der definitive Rechnungsbetrag tiefer ist als
der Betrag, auf welchen sich die Verfügung abstützte,
wird er angepasst und gegebenenfalls neu verfügt. Danach wird der Förderbeitrag ausbezahlt.
Der Grundförderbeitrag beträgt 500 Franken zuzüglich
500 Franken, falls das Fahrzeug mit einer Wärmepumpenheizung ausgestattet ist. Hinzu kommt der Wirkungsbeitrag
von 50 Franken pro Gramm CO2, um welches der Zielwert
von 95 g CO2/km unterschritten wird, höchstens jedoch
15 Prozent des Anschaffungspreises für die Grundausstattung zuzüglich allfälliger Kosten für Batteriemieten für die
Dauer von vier Jahren.
Als Basis für die Bemessung der CO2-Emissionen von
Plugin-Hybrid-Fahrzeugen gilt die aktuelle Marktübersicht
energieeffizienter Fahrzeuge von EnergieSchweiz. Für reine Elektro-Fahrzeuge gelten 15 g/km. Der definitive, auszurichtende Förderbeitrag wird aufgrund des tatsächlichen
Kaufpreises (exkl. MWST) nach Vorlage des Rechnungsbeleges festgelegt.
Strassenverkehrssteuer Kanton St.Gallen
Elektrofahrzeuge sind im Inverkehrsetzungsjahr und für
die drei folgenden Jahre zu 100 Prozent, danach zu
50 Prozent steuerbefreit.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Gefördert werden über den reinen Privatgebrauch hinausgehend nutzbare Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit 50
Prozent der Installationskosten, maximal 2'000 Franken pro
pro vollwertigem* Ladepunkt.
* Ladeleistung > 10 kW
Amt für Umwelt und Energie, Vadianstrasse 6, 9001 St.Gallen, Telefon 071 224 56 76
[email protected], www.umwelt.stadt.sg.ch
2016, Bild: sgsw
Wie hoch ist der Förderbeitrag?