Corporate Social Responsibility

RUPRECHT-KARLS-UNIVERSITÄT HEIDELBERG
INSTITUT FÜR DEUTSCHES UND EUROPÄISCHES
GESELLSCHAFTS- UND W IRTSCHAFTSRECHT
PROF. DR. DR. H.C. MULT. PETER HOMMELHOFF
Gemeinschaftsseminar
„Corporate Social Responsibility – Die soziale und
gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen“
Der Lagebericht, die nicht-finanzielle und die Erklärung zur Unternehmensführung nach Umsetzung der
CSR-Richtlinie
Im kommenden Wintersemester 2016/2017 werde ich ein bilanzrechtliches Blockseminar
zusammen mit Frau Daniela Mattheus, Partnerin bei EY, zum Thema „Corporate Social
Responsibility
-
Der
Lagebericht,
die
nicht-finanzielle
und
die
Erklärung
zur
Unternehmensführung nach Umsetzung der CSR-Richtlinie“ veranstalten.
ACHTUNG, VERLEGUNG: Vorbesprechung und Anmeldung für die Teilnahme
finden statt am Freitag, 28.10.2016, 14 Uhr s.t. im Lautenschläger Hörsaal des
Juristischen Seminars.
Termin: Das Seminar wird am 23. und 24. März in Berlin stattfinden.
Leistungen: Von den Teilnehmenden werden eine schriftliche Arbeit im Vorfeld, ein
mündlicher Vortrag während des Blockseminars sowie eine aktive Diskussionsteilnahme
erwartet. Themen für die Seminararbeiten entnehmen Sie bitte der anliegenden Liste.
Das Anfertigen einer Studienarbeit im Rahmen des Seminars ist möglich. Die Teilnahme
am Seminar einschließlich eines mündlichen Vortrags wird erwartet und vorausgesetzt.
Bearbeitung der Seminararbeitsthemen: Die Mitteilung der Themenvergabe erfolgt am
1.11.2016. Der Abgabetermin für die schriftlichen Seminararbeiten ist der 1.12.2016, bis
spätestens 12.00 Uhr.
Bearbeitung der Studienarbeitsthemen: Die Abholung der Studienarbeitsthemen findet
am 13.02.17 im Prüfungsamt der Juristischen Fakultät statt. Die Arbeiten sind innerhalb
des vierwöchigen Bearbeitungszeitraums beim Prüfungsamt abzugeben.
gez.: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Hommelhoff
Themen
(1) Gefährdet die CSR-Berichterstattung die finanzwirtschaftliche Rechnungslegung?
Mit welchen Vorkehrungen will der Gesetzentwurf dem entgegenwirken? Wie stellt
sich die Praxis darauf ein?
(2) Die Trennung zwischen Lagebericht, nichtfinanzieller Erklärung und Bericht zur
Unternehmensführung, die Unterscheidungsmerkmale und das ihnen
zugrundeliegende Konzept
(3) Durch welche neuen Vorgaben wird der Lagebericht (außerhalb der nichtfinanziellen
Zusatzangaben) in seinem Informationsgehalt gesteigert?
(4) Das Verschweigen nachteiliger Angaben in der nichtfinanziellen Erklärung
(5) Der Diversitätsbericht
(6) Die Verpflichtung zur verbalen Berichterstattung und ihre Sanktionierungen
(7) Die Prüfung der verbalen Berichterstattung durch den Aufsichtsrat