27. Landesverbandsschau Am 03. und 04. Dezember 2016 in Magdeburg (Messehalle1) Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde, in den vergangenen Wochen hat sich die RHDV-2 in den südlichen Kreisverbänden unseres Landesverbandes weiter ausgebreitet. Aus den Kreisverbänden Wittenberg, Saale-Unstrut-Tal, Burgenlandkreis, Saalekreis Süd, Sangerhausen und dem Kreisverband Harz haben uns beunruhigende Nachrichten über mehrere hundert verendete Kaninchen erreicht. Auch wenn nicht alle Verluste zweifelsfrei der RHDV-2 zuzuschreiben sind, dürfen wir diese Meldungen nicht ignorieren. Vielmehr müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, um diesen Seuchenzug einzudämmen. In jeden Fall sollten verendete Kaninchen untersucht werden, um die Todesursache zweifelsfrei festzustellen. Ein zuverlässiger Schutz kann jedoch nur dann erzielt werden, wenn wir unsere Kaninchen wirksam gegen beiden Varianten der RHD impfen. Ungeimpfte Kaninchen haben bei einem RHDV-2Ausburch keine Chance! Auch für Jungkaninchen, die bisher nur einmal mit deutschen Impfstoffen versorgt wurden, gilt: Keine Chance bei einem RHDV-2-Ausbruch! Ausschließlich die von der Ständigen Impfkommission für das Veterinärwesen (StiKoVet) herausgegeben Impfempfehlungen bieten einen Schutz, damit unsere Kaninchen mit dem RHDV-2-Virus umgehen können oder erst gar nicht daran erkranken. Da sich das Virus nicht nur durch Insekten, sondern auch durch direkten Kontakt übertragen kann, bilden Kaninchenausstellungen, Tierbesprechungen, Tischbewertungen usw. ein extrem hohes Risiko, wenn die Ausstellungstiere nicht wirksam gegen die RHDV-2 geimpft wurden! Die Folgen bei einem Ausbruch der RHDV-2 während eine Schau sind unkalkulierbar. Neben der Einrichtung einer Quarantäne über einen längeren Zeitraum, müssen die verendeten Kaninchen gemäß § 9 der Allgemeinen Ausstellungsbedingungen (AAB) entschädigt werden. Ein Haftungsausschluss, weil einzig die Aussteller für die Impfung ihrer Kaninchen verantwortlich sind, kann nicht zum Tragen kommen. Jeder Ausstellungsleitung ist aktuell die RHDV-2 Problematik bekannt und auch das ein zuverlässiger Schutz nur durch eine wirksame Impfung nach den Vorgaben der StiKoVet gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund haben sich der Landesvorstand und die Kreisverbandsvorsitzenden während einer Telefonschaltkonferenz am 21. September 2016 darauf verständigt, die Impfbedingungen für die 27. Landesverbandsschau am 3. und 4. Dezember 2016 deutlich anzuheben und verpflichtend für alle Aussteller festzulegen. Ausnahmen oder Zugeständnisse können im Sinne der Tiergesundheit für unsere Kaninchen nicht gemacht werden. Unsere Kaninchen sind darauf angewiesen, dass wir die richtige Entscheidung treffen! Eurer Mike Hennings
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