INHALT Pflanzen Ackerkulturen Tiere Fische Rinder Rinderzucht

INHALT
Pflanzen
Ackerkulturen
Mehrjährige Ertragsauswertungen von Wintergerste und
Winterweizen
1
Tiere
Fische
Kennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissen Welche Info muss aufs Etikett?
2
Rinder
Rinderzucht
Kennzahlen für Milchviehbetriebe - Wo schlummert
noch Potenzial?
3
Sonstiges / Allgemeines
Trockenstehphase nicht vernachlässigen
5
Bio
Tiere
Ergebnisse zur Low-Input Rinderwirtschaft
7
Betrieb & Familie
Betriebsführung
Kostenvergleich Pflug/Pfluglos
8
Recht & Steuer
Recht
Rechtstipp: Straßensperren für
Holzschlägerungsarbeiten
Baumtransport über fremden Grund - wen muss ich
fragen?
11
12
Österreich
Agrarpolitik
LK-Klartext: "Wirtschaft am Land: Datenautobahn oder
Abstellgleis?"
1. Tagung zu Landwirtschaft und Konsumentenschaft im
Oktober in St. Wolfgang
13
15
Förderungen
Weitere Förderungen
Milchmengensenkung: Beihilfen können ab 8.
September beantragt werden
16
lko.at/Newsletter vom 08.09.2016
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Mehrjährige Ertragsauswertungen von Wintergerste und Winterweizen
Um die Klima-, Feld- und Niederschlagsunterschiede zu minimieren, hat die
Pflanzenbauabteilung der LK OÖ versucht, soweit bekannt, mehrjährige
Versuchsergebnisse von Großparzellenversuchen darzustellen.
Alle Sorten im jeweiligen Versuchsjahr wurden bei gleicher
Düngung und Pflanzenschutzmaßnahmen geführt.Die
Ergebnisse stammen aus eingesetztem Originalsaatgut.
Selbstverständlich gibt es am Saatgutmarkt auch Sorten,
welche gleichwertig sein werden, aber aus Platzgründen
oder als EU-Sorten, nicht an den Versuchen teilnehmen
konnten.Zu finden in den beigefügten Downloads.
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Kennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissen - Welche Info
muss aufs Etikett?
Gehört ein Etikett auf die Ware und was gehört aufs Etikett? Antworten auf diese Fragen
gibt eine neue Broschüre.
Forelle, Hecht oder Karpfen werden zum Beispiel als
Frischfisch, Filet oder Räucherfisch angeboten. Es gibt viele
Möglichkeiten der Verarbeitung und noch viel mehr
Fischarten in den Hofläden der Fischproduzenten. Aber
welche Informationen gehören nun aufs Etikett? Und
brauche ich überhaupt ein solches Etikett auf meiner Ware?
Um diese Fragen beantworten zu können, hat das Ländliche
Fortbildungsinstitut NÖ in Zusammenarbeit mit der LK NÖ
nun die neue Broschüre "Kennzeichnung von Fisch und
Fischereierzeugnissen" herausgebracht.
Die Broschüre stellt sich vor
Das umfangreiche Regelwerk der Kennzeichnung und
Etikettierung von Fisch und Fischereierzeugnissen wird in
der neu erschienenen Broschüre für Fischproduzenten auf
27 Seiten erläutert.
Praxisnah gestaltete Musteretiketten stellen darin die verbindlichen
Kennzeichnungselemente sehr anschaulich dar. Ergänzt wurde die Broschüre um
Fachinformationen und Inhalte betreffend die Kennzeichnung von Bio-Fisch-Produkten,
von Nährwerten und Allergenen. Aber auch praktische Tipps für das richtige Anbieten von
Fisch inklusive Lagerhinweisen und das Absolvieren der verpflichtenden Schulungen zur
Lebensmittelhygiene und Allergeninformation sind Teilinhalte der Broschüre.
Die Broschüre hilft den Fischproduzenten somit, alle Informationen rund um die
Kennzeichnung und das Anbieten von Fisch in einer Broschüre zusammengefasst zu
erhalten.
Fische-Poster mit Handelsbezeichnungen als Beilage
Beigelegt wird der Broschüre ein grafisch sehr ansprechendes Poster im A2 Format mit
Unterwasser-Bildern der üblicherweise in Österreich vermarkteten Fische in der
Teichwirtschaft. Jeder Fisch des Posters wird sowohl mit seiner Handelsbezeichnung als
auch mit seinem wissenschaftlichen Namen gekennzeichnet. Damit wird zum einem dem
Gesetz der verpflichtenden Verbraucherinformation Genüge getan und zum anderen stellt
das Poster für die Konsumenten einen Blickfang dar.
Wo bekomme ich die Broschüre inklusive Poster?
Die Broschüre in Printversion inklusive Poster erhalten Sie unter Angabe Ihrer
Kontaktdaten um einen Euro Bearbeitungsgebühr zuzüglich Versandspesen bei Leo
Kirchmaier unter E-Mail:[email protected]
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Broschüre Kennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissen
Broschüre Kennzeichnung von Fisch und Fischereierzeugnissen
Kennzahlen für Milchviehbetriebe - Wo schlummert noch Potenzial?
Was ist der aktuelle Milchpreis meiner Molkerei? Wieviel Milch gaben meine Kühe bei der
letzten Milchleistungskontrolle? Wo lag die Zellzahl der letzten Molkereiprobe? Diese
Werte kennt jeder Milchviehhalter im Schlaf. Aber wie sieht es mit den Kennzahlen aus,
die gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten überlebenswichtig sind? Wie man
Potentiale aufspürt, erklärt LK-Experte Marco Horn.
Wie sieht es mit den Kosten für Grund- und Kraftfutter, Bestandesergänzung,
Tiergesundheit, Maschinen oder Gebäude aus? Gerade in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen überlebenswichtig.Die Situation am
Milchmarkt stellt Milchviehbetriebe vor große betriebswirtschaftliche Herausforderungen.
Da der einzelne Betrieb die Entwicklung auf den internationalen Märkten kaum
beeinflussen kann, ist die kostenseitige Optimierung umso wichtiger. Aber nur wer seine
Kosten kennt, kann diese auch optimieren.
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Wo schlummert noch Potenzial?
Wer die Potenziale im eigenen Milchviehbetrieb aufspüren will, kann aus den
Auswertungen des Arbeitskreises Milchproduktion wertvolle Schlüsse ziehen. Zu diesem
Zweck wird auf Basis der Kennzahl "direktkostenfreie Leistung pro Kuh" der Durchschnitt
der Arbeitskreisbetriebe dem besseren Viertel und dem schwächeren Viertel
gegenübergestellt. Im besseren Viertel sind die besten 25% der Betriebe, im schwächeren
die schwächeren 25%.
Die direktkostenfreie Leistung ist eine Kennzahl für die Wirtschaftlichkeit. Das bessere
Viertel der Betriebe von 985 ausgewerteten Arbeitskreisteilnehmern erreichte 2015 eine
um etwa 1.000 Euro höhere direktkostenfreie Leistung pro Kuh als das schwächere Viertel
der Betriebe. Bei einer durchschnittlichen niederösterreichischen Herdengröße von 20
Kühen bedeutet dies einen Unterschied von 20.000 Euro pro Betrieb.
Wie aus der Tabelle hervorgeht, sind für eine wirtschaftliche Milchproduktion vor allem die
Produktionskosten entscheidend. Das bessere Viertel der Betriebe produzierte eine
höhere Milchmenge pro Kuh, hatte gleichzeitig aber eine deutlich bessere Zellzahl, eine
höhere Lebensleistung, einen niedrigeren Anteil an der Bestandesergänzung, eine
niedrigere Zwischenkalbezeit sowie eine höhere Grundfutterleistung, als das schwächere
Viertel der Betriebe. Diese Zahlen zeigen, wie entscheidend Management und Know-How
der Betriebsleiter für den wirtschaftlichen Erfolg sind.
Verbesserungspotential am Beispiel Fütterung
Mit 51% machen die direkten Kosten für Grund- und Kraftfutter den Löwenanteil der
Direktkosten aus und sind eine wichtige Stellschraube bei der Optimierung der Produktion.
Obwohl das bessere Viertel der Betriebe im Vergleich zum schwächeren um 1.366
Kilogramm mehr Milch pro Kuh produzierte, war der Kraftfutterverbrauch je Kuh des
besseren Viertels nur um 258 kg höher. Durch Maßnahmen, wie regelmäßige
Rationskontrolle, Verbesserung der Grundfutterqualität, richtige Kraftfutterwahl und
bedarfsgerechte Kraftfutterzuteilung gelingt es dem besseren Viertel deutlich effizienter zu
füttern. Das führt zu um 1,3 Cent niedrigeren Futterkosten pro Kilogramm Milch bei
gleichzeitig mehr verkaufter Milch pro Kuh.
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Machen Sie mit
Der Arbeitskreis Milchproduktion hilft dabei, Ihren Betrieb zu
optimieren. Bereits 230 niederösterreichische
Milchviehbetriebe nutzen die Mitgliedschaft im Arbeitskreis,
um sich und ihren Betrieb weiterzuentwickeln. Wollen auch
Sie sich und Ihren Betrieb fit für die Zukunft machen,
wichtige Kennzahlen Ihres Betriebes erheben, analysieren
und vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch unter
Milchviehbetrieben profitieren? Dann informieren Sie sich
über das Angebot des Arbeitskreises Milchproduktion und
Ihren regionalen Arbeitskreis.Infos Arbeitskreis Milchproduktion erhalten Sie bei Marco
Horn unter Tel. 05 0259 23304 oder [email protected], oder Sie informieren sich im
Internet unter www.ak-milch.at.
Trockenstehphase nicht vernachlässigen
Die Trockenstehzeit ist bei Kühen von besonderer Bedeutung, wird jedoch oft zu wenig
beachtet.
In einer Milchviehherde dreht sich naturgemäß zunächst
alles um die melkenden Kühe. Auf manchen Betrieben
gelten trockenstehende Tiere als "Kühe zweiter Klasse". Sie
bekommen schlechteres Futter und weniger
Aufmerksamkeit.
Die Trockenstehzeit mit dem Übergang zur Laktation
(Transitionsphase) legt aber den Grundstein für eine solide
Gesundheit sowie für eine hohe Milch- und
Fruchtbarkeitsleistung der Folgelaktation. Alle wesentlichen und kostspieligen
Erkrankungen der Milchkuh nehmen ihren Ausgang in der Regel in der Trockensteh- bzw.
Transitionsphase.
Dazu gehören Erkrankungen wie Nachgeburtsverhaltung und der
Metritis-Endometritis-Komplex als auch Stoffwechselstörungen wie Ketose und Milchfieber
sowie die Labmagenverlagerung.
Darüber hi-naus beeinflusst die Trockenstehzeit die Konzentration an Immunglobulinen im
Kolostrum und damit die Gesundheit der Nachzucht.
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Für die Eutergesundheit ist die Trockenstehphase von besonderer Bedeutung. Zum einen
ist das Risiko für das Entstehen einer Infektion durch umweltassoziierte Mastitiserreger
sehr hoch. So finden in dieser Zeit 60% der Neu-infektionen mit diesen Erregern statt.
Zum anderen bietet die Zeitspanne des Trockenstehens die besten Aussichten, eine
bestehende Euterviertelinfektion auszuheilen, da hier bei relativ kleinem Eutervolumen mit
langen Antibiotikawirkspiegeln eine gute Heilungsunterstützung für die Kuh geboten
werden kann. Insbesondere spezielle Erreger können so mit Erfolg beim Einzeltier
behandelt und damit in der Herde dezimiert bzw. eliminiert werden.
In der Trockenstehphase können Sie gemeinsam mit Ihrem Tierarzt die Tier- und
Herdengesundheit günstig beeinflussen.
Dazu gehören:eine Verbesserung der Eutergesundheit,eine Verringerung von
Stoffwechselerkrankungen wie -Ketose und Milchfieber,eine Verringerung von
Geburtsstörungen und Puerperalerkrankungen,ein Steigern der Herdenfruchtbarkeit undn
eine Verbesserung der Kälbergesundheit.
Tiergesundheitstag
"Gesunde Kühe - wirtschaftliche Milchproduktion"
lautet das Thema des Tiergesundheitstages 2016 am 8. September
ab 9 Uhr im Bildungshaus Krastowitz.Hochkarätige Referenten aus Österreich werden an
diesem Tag die Aspekte rund um ein optimales Management in Milch-viehbetrieben rund
um den Abkalbetermin -erörtern.3 Stunden Anerkennung für TGD. Anmeldung
erforderlich: TGD, Telefon 0463/44 68 65.
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Ergebnisse zur Low-Input Rinderwirtschaft
Bio-Fachtagung der HBLFA Raumberg-Gumpenstein am 10. November.
Low-Input Betriebe versuchen wirtschaftlich effizient zu sein,
indem sie die Abhängigkeit von externen Betriebsmitteln
minimieren und konsequent Kosten sparen. Hohe
Einzeltierleistungen stehen nicht im Vordergrund, dem
gegenüber wird eine gute Grundfutterleistung und
Flächenleistung angestrebt. Dieser grundfutterbasierte
Betriebsentwicklungsansatz bietet insbesondere für
biologisch wirtschaftende Betriebe eine interessante
Alternative zur Intensivierung. Im Rahmen der diesjährigen Bio-Fachtagung werden
nationale und internationale Ergebnisse und Erfahrzungen zur Low-Input Rinderhaltung
und Grünlandwirtschaft vorgestellt.
Schwerpunkte der Bio-Fachtagung:
Die Wirtschaftlichkeit einer Milchkuhfütterung ohne bzw. mit wenig Kraftfutter in
DeutschlandProfessionalisierung in der Weidenutzung als wichtiges Kernelement der
Low-Input StrategieProduktionstechnische Erfolgsfaktoren für eine wirtschaftliche
Weidemilchproduktion am Beispiel SüddeutschlandsLebensmitteleffizienz in der
Österreichischen Nutztierhaltung - Bedeutung der GrünlandwirtschaftStall- und
weidebasierte Milchproduktionssysteme - Analysen zur Wirtschaftlichkeit sowieso zur
LebensmitteleffizienzWelche Kühe brauchen Low-Input Erzeuger - Ergebnisse einer
internationalen StudieÖkobilanzierungsergebnisse von Milchviehbetrieben in Österreich Welche Faktoren sind für Verbesserungen auf Bio-Betrieben besonders
wichtigPosterbeiträge mit aktuellen Forschungsergebnissen zur Bio-Grünlandwirtschaft
und -Tierhaltung
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Datum: Donnerstag 10. November 2016
Zeit: 9:00 - 16:45 Uhr
Ort: HBLFA Raumberg-Gumpenstein
Raumberg38 (Grimmingsaal)
A-8952 Irdning-Donnersbachtal
Informationen, Programm und Anmeldung : www.raumberg-gumpenstein.at oder direkt im
Bio-Institut (Veronika Winner bzw. PD Dr. Andreas Steinwidder : 03682 22451 401;
[email protected])
Kostenvergleich Pflug/Pfluglos
Hohe Maschinenkosten und die Erosionsgefahr lassen viele Landwirte nach Alternativen
zum Pflug suchen. Im Beitrag erfahren Sie, wo nun die Kosten konventioneller
Bodenbearbeitungssysteme im Vergleich zu alternativen tatsächlich liegen.
Pflug braucht viel Energie
Der Pflug greift intensiv in den Boden ein. Je nach
Bodenschwere ist ein großer Energieeinsatz in Form von
Diesel notwendig. Bei der Auswertung der
Arbeitserledigungskosten von 100 niederösterreichischen
Betrieben mit Pflugeinsatz wurde ein durchschnittlicher
Verbrauch von 24 Liter Diesel pro Hektar allein für das
Pflügen festgestellt. Die Reparatur- und Verschleißkosten
von Traktor und Pflug betrugen im Schnitt 29 Euro/ha, was
variable Kosten in Höhe von zirka 60 Euro/ha bedeutet. Die durchschnittlichen Fixkosten
für diesen Arbeitsgang betragen 40 Euro/ha, der Lohnansatz 17 Euro/ha bei zwölf Euro
Stundenlohn. Dabei hat der Durchschnittsbetrieb immerhin 31 Hektar gepflügt, bei
geringer Einsatzfläche ist mit höheren Kosten zu rechnen.
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Arbeitserledigungskosten
Unterm Strich verursacht ein Hektar Pflugeinsatz bei den ausgewerteten Betrieben
Arbeitserledigungskosten von 120 Euro, wobei die nachfolgende Saatbettbereitung je
nach Bodentyp und System zusätzliche Kosten von 27 bis 100 Euro/ha erfordert.
Bodenbearbeitungssysteme mit reduzierter Bearbeitung weisen geringere variable Kosten
auf, weil mit sinkender Bearbeitungsintensität Dieselverbrauch und Reparaturkosten
zurück gehen. Dies zeigt Abbildung 2 deutlich, die Daten stammen aus der
KTBL-Datenbank. Treibstoffverbrauch für Pflanzenschutz und Ernte sind eingerechnet, bei
der Mulchsaatvariante handelt es sich um eine mit tiefer Lockerung.
Mulchsaat hat hohe Ansprüche an Aussaattechnik
Bei Mulchsaat muss die Aussaattechnik größere Ansprüche als bei konventioneller
Bodenbearbeitung erfüllen. In der Praxis haben sich gezogene Maschinen mit passiver
Bodenbearbeitung, wie Kurzscheibenegge oder Zinken durchgesetzt, gebietsweise
kommen auch Geräte mit rotierenden Bodenbearbeitungswerkzeugen, wie zum Beispiel
Kreiselgrubber, zum Einsatz.
Die gezogenen Mulchsämaschinen mit passiver Bodenbearbeitung stehen mit einen
Anschaffungswert von 52.800 Euro in den ÖKL-Richtwerten. Ein durchschnittlicher
Ackerbaubetrieb erreicht die notwendige Auslastung dieser Technik nicht. In der Praxis
gibt es viele Betriebe, die solch eine Maschine gemeinsam einsetzen. Mittels dargestellter
Kalkulation ist ersichtlich, dass die Verdopplung der Einsatzfläche von 100 auf 200 Hektar
die Kosten um 18 Euro/ha reduziert. Die Einsatzfläche kann zum Beispiel durch eine
Maschinengemeinschaft gesteigert werden.
Das Mulchsaatsystem ist in der Praxis etabliert. Sollte bei einzelnen Kulturen ein
Pflugeinsatz für sinnvoll erachtet werden, so erscheint es günstig, diese Technik zu mieten
oder, wenn kein passender Traktor vorhanden ist, auszulagern.
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Strip Till
Strip Till als neues Verfahren hat in diversen Versuchen seine pflanzenbaulichen
Möglichkeiten unter Beweis gestellt.
Derzeit wird es vor allem in den klassischen Reihenkulturen und auch im Raps eingesetzt.
Betriebswirtschaftlich erscheint es sinnvoll, die ersten Versuche mit dem System
überbetrieblich zu machen und einzelbetriebliche Anschaffungen genau
durchzukalkulieren. Die Möglichkeit, Gülle als Depot mit geringen Emissionen
auszubringen, kann ein großer Vorteil dieses Systems sein. Die dazu erforderliche
Technik kann nur überbetrieblich wirtschaftlich eingesetzt werden. Zudem ist die beim
abgesetzten System notwendige Anschaffung eines Parallelfahrsystems mit Kosten
verbunden. Dieses sollte dann auch bei der Bodenbearbeitung eingesetzt werden.
Direktsaat
Beim Direktsaatsystem wird nur minimal in den Boden eingegriffen, wodurch Diesel- und
Reparaturkosten weit geringer als bei den übrigen Systemen sind. Der Erfolg der
Direktsaat hängt stark von der verwendeten Sätechnik (Feldaufgang) und der Fruchtfolge
sowie dem Pflanzenschutzmanagement ab.
Nachdem die Bodenbearbeitung bei diesem System weitgehend entfällt, fallen weit
weniger Traktorstunden pro Hektar an. Einen größeren Traktor benötigt man bei diesem
System nur für Aussaat und Abfuhr des Erntegutes. Daher ist auch bei Direktsaat der
überbetriebliche Maschineneinsatz sinnvoll.
Auswirkung auf die Produktionskosten
Unterm Strich zählen die Produktionskosten pro Einheit, beim Marktfruchtbetrieb zum
Beispiel pro Tonne Winterweizen. Sinken die Produktionskosten, rechnet sich die
Getreideproduktion bei niedrigeren Erzeugerpreisen.
Die Einsparungen bei variablen und fixen Maschinenkosten übersteigen in der Regel
eventuelle Mindererträge durch reduzierte Bodenbearbeitung. Zusätzlich sind die positiven
Effekte auf das Bodenleben und -gefüge durch den Pflugverzicht schwer monetär zu
bewerten und bleiben daher unberücksichtigt. Bei einer Reduktion der
Bearbeitungsintensität gilt es, vorhandene und teure Überkapazitäten bei den Traktoren
abzubauen. Aufgrund der kostenintensiven Technik könnte die Auslagerung der Aussaat
(Lohnunternehmer, Maschinenring) überlegt werden.
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Dieselverbrauch
beim konventionellen System (Pflug), Mulchsaat mit tiefer
Lockerung und Direktsaat. Beim System Strip Till liegt der
Dieselverbrauch zwischen Mulch- und Direktsaat.
Rechtstipp: Straßensperren für Holzschlägerungsarbeiten
Hat ein GrundstückseigentümerBaumbestandneben einer öffentlichenStraße und soll die
Straßefür Holzschlägerungsarbeitengesperrt werden,sind einige Punkte zu
berücksichtigen.
§ 82 StVO normiert eineBewilligungspflicht fürdie Benutzung
von Straßenfür verkehrsfremdeZwecke.
Hierzu ist das Vorhabenzunächst in Hinblickauf die
gegenwärtigenund die zu
erwartendenVerkehrsverhältnissezu prüfen.
Wenn durchdie Arbeiten nicht die Sicherheit,Leichtigkeit undFlüssigkeit des
Verkehrswesentlich beeinträchtigtoder nicht eine überdas gewöhnliche Maß
hinausgehendeLärmentwicklungerwartet wird, ist dieseBewilligung von
derStraßenbehörde (meistdie Bezirkshauptmannschaftoder die Gemeinde)zu erteilen,
eventuellauch nur unter bestimmtenBedingungen, Befristungenoder Auflagen
(zBVerwendung von Absperrungen,Kennzeichnungenund Hinweisen).
Die Erteilung einer Bewilligungist nur bei wesentlichenBeeinträchtigungender Sicherheit,
Leichtigkeitund Flüssigkeitdes Verkehrs ausgeschlossen,beispielsweise im Fall,dass die
Straße durch diebeabsichtigte Benutzungbeschädigt wird.
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Baumtransport über fremden Grund - wen muss ich fragen?
Bei gepachteten Flächen reicht eine Zustimmung meistens nicht aus.
Im Laufe der Jahre war ein Baum im Garten zu hoch
geworden, sodass der Gartenbesitzer ihn entfernen wollte.
Das Fällen und Bringen über eigenen Grund wäre allerdings
äußerst aufwändig gewesen, sodass der Eigentümer
überlegte, den Baum nach dem Abernten in das
benachbarte Feld hineinzufällen und von dort
abzutransportieren. Er erkundigte sich in der
Rechtsabteilung, ob er dazu den Pächter oder den
Verpächter des Nachbargrundstücks fragen muss.
In diesem Fall braucht der Baumeigentümer für das Benutzen des nachbarlichen Grundes
die Zustimmung beider: Nur wenn Verpächter und Pächter damit einverstanden sind, kann
er die Maßnahme durchführen. Verweigert einer der beiden die Zustimmung, muss sie
unterbleiben.
Rechtlicher Hintergrund dafür ist, dass jeder einem anderen nur jene Rechte einräumen
kann, über die er selbst verfügt: Ein Pächter eines Feldes oder einer Wiese ist
üblicherweise nur berechtigt, dieses Grundstück für landwirtschaftliche Zwecke zu nutzen.
Er ist aber nicht berechtigt, anderen Personen Rechte ein zuräumen, die er selbst gar
nicht hat, etwa das Lagern von Holz, die Nutzung als Lagerfläche oder Parkplatz etc. Der
Verpächter seinerseits hat durch den Pachtvertrag dem Pächter die Nutzung überlassen.
Er ist während der Dauer des Pachtvertrags daher auch nicht berechtigt, den Pächter in
der Ausübung seiner Rechte zu stören oder eine derartige Störung durch Dritte
zuzulassen. Das Fällen eines Baumes auf dem Pachtgrund, das anschließende
Aufarbeiten und Wegtransportieren wäre zweifellos eine derartige Störung. Somit bedarf
es der Zustimmung sowohl des Eigentümers als auch des Verpächters, damit der Baum
auf den Nachbargrund gefällt und von dort abtransportiert werden kann.
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Ähnliches gilt auch bei anderen Nutzungen von Pachtflächen. Selbstverständlich ist es
allerdings möglich, bereits bei Vertragsabschluss gegenteilige Regelungen zu
vereinbaren, wonach z.B. ein Pächter bestimmte vom Eigentümer erlaubte Maßnahmen
eines Dritten dulden müsste oder wonach der Pächter berechtigt ist, das Pachtobjekt
Dritten auch kurzfristig für außerlandwirtschaftliche Zwecke zu überlassen.
LK-Klartext: "Wirtschaft am Land: Datenautobahn oder Abstellgleis?"
Diskussionsveranstaltung am 27. September in Salzburg.
Das auch touristisch gut vermarktbare Bild des ländlichen Raumes entsteht durch die
Arbeit der Bäuerinnen und Bauern. Diese werden in Zukunft aber nur dann weiterhin Motor
dieser Gebiete sein können, wenn das "Drumherum" stimmt. Und dabei geht es sowohl
um regionale Verarbeitungsbetriebe, Handwerker, als auch um Verkehrs- und
Kommunikationsinfrastruktur. Aufgrund der deutlichen niedrigeren Immobilien- und
Lebenshaltungskosten kann der ländliche Raum auch attraktiv für die Kreativwirtschaft,
Sozialeinrichtungen und Start-ups sein. Wesentlich dabei aber wird sein, ob all diese
Menschen inklusive Landwirte die gleichen Chancen wie in den urbanen Räumen
vorfinden. Derzeit ist das vielfach nicht der Fall. Eine kreative, offensive und auf die
Wünsche des Kunden spezialisierte Landwirtschaft braucht aber eben diese Anbindungen
ebenso, wie alle anderen Unternehmen. Sonst droht Abwanderung ganz speziell bei der
Jugend und den jungen Frauen. Nur ein ländlicher Raum, der nicht von der Entwicklung
abgekoppelt ist, kann lebendig bleiben, was die Grundvorrausetzung für blühende
ländliche Räume ist.
Zu diesem Thema lädt die Landwirtschaftskammer Österreich gemeinsam mit der LK
Salzburg am 27. September 2016 (10 bis 13 Uhr) zur Veranstaltung Klartext: "Wirtschaft
am Land: Datenautobahn oder Abstellgleis?" mit hochrangigen Experten und Praktikern
ins Hotel Heffterhof (Maria-Cebatori-Straße 1-7) in Salzburg ein.
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Programm
Nach der Begrüßung durch Franz Eßl, Präsident der LK Salzburg, folgt einen zwei
Impulsreferate von Mag. Dr. Tatjana Fischer (Stv. Leiterin Institut für Raumplanung und
ländliche Neuordnung, BOKU Wien) zum Thema "Lebensmittelpunkt Land: Was mir blüht"
sowie von Mag. Werner Wutscher (Geschäftsführer New Venture Scouting) zu "Zuerst
säen, dann ernten".
Am anschließenden Expertengespräch mit Diskussion nehmen DI Matthias Balderman
(CTO Hutchison Drei Austria), Mag. Hans Embacher (Geschäftsführer Urlaub am
Bauernhof), Mag. Florian Größwang (Leiter Markt und Markenmanagement,
SalzburgerLand Tourismus GmbH) und Mag. Irene Schulte (Geschäftsführerin
Industriellenvereinigung Salzburg, Ressourcen Forum Austria) teil.Den Abschuss macht
Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich, mit dem Thema "Zukunft am Land ist
unser Auftrag".
Moderiert wird die Veranstaltung von Dr. Ferdinand Wegscheider (Chefredakteur, Servus
TV).
Anmeldung:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur durch vorherige Anmeldung möglich. Bitte
bestätigen Sie Ihre Teilnahme bis zum 25. September 2016 über das online-Anmeldetool
www.anmeldung.co.at/lk/land mit dem Passwort breitband.
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1. Tagung zu Landwirtschaft und Konsumentenschaft im Oktober in St.
Wolfgang
Themenschwerpunkt: "Gesunde Lebensmittel aus der heimischen Produktion".
Gerade in Zeiten, wo die gesunde Ernährung einen immer
höheren Stellenwert einnimmt, ist die regionale Herkunft der
Nahrungsmittel ein wichtiger Faktor. Aus diesem Grund
findet am 4. und 5. Oktober 2016 im Kongresshaus St.
Wolfgang im Salzkammergut die "1. Tagung Landwirtschaft
und Konsumentenschaft" statt, die sich mit den
thematischen Schwerpunkten von der "Urproduktion" bis
zum bäuerlichen, regionalen Produkt für alle befasst.
Dafür wurde eine inhaltliche Themenvielfalt geschaffen, von der alle - von der
Bauernschaft, den Haushalten bis zum Ernährungsberater/in - profitieren. Gerade
gesunde Lebensmittel sind untrennbar mit unserer bodenständigen österreichischen
Landwirtschaft verbunden, was in Zeiten des verschwenderischen Konsumverhaltens
gerne vergessen wird. Die Erzeugung dieser Nahrungsmittel beginnt nicht in der Molkerei,
sondern beim Bauern mit der Grünland- und Viehwirtschaft, welche eine unverzichtbare
Basis bildet.
Schwerpunktmäßig setzt sich das Programm der beiden Veranstaltungstage daher mit der
"Urproduktion vom Boden bis zum bäuerlichen Produkt" sowie dem "Wissenstransfer von
der Landwirtschaft bis hin zum Konsumenten" zusammen, führt weiter über die
"Regionalität von Bauernhand für die Konsumenten" bis zum Frage "Wie erzeuge ich im
Garten das Beste für den Teller". Zu Wort kommen Fachleute aus Landwirtschaft,
Verarbeitung sowie Handel und Lebensmittelkonsum. Der zweite Tag wird durch ein
"Wiesen-Seminar" mit anschließender Exkursion zu den Bauernhöfen der Region mit Dr.
Karl Buchgraber abgerundet.
Da nicht nur Landwirte und Experten, sondern alle Bürger gemeinsam wichtige
Botschafter für dieses immer wichtiger werdende Thema sind, sind "Jung und Alt"
eingeladen, diese Veranstaltung zu besuchen, damit das Wissen und die Mündigkeit rund
um dieses umfassende Thema im Bewusstsein wachsen.
Das Programm sowie die Anmeldemodalitäten sind unter www.landwirtschaft.co.at
abrufbar. Zusätzliche Informationen gibt es unter der Tel-Nr. 06138 20 300 bzw. per E-Mail
unter [email protected].
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Flyer_final
Milchmengensenkung: Beihilfen können ab 8. September beantragt
werden
Zwei Maßnahmen werden finanziell unterstützt - Anträge auf www.eama.at möglich.
Aufgrund der mittlerweile langanhaltenden schwierigen
Situation am Milchmarkt hat die EU am 18. Juli ein
Maßnahmenpaket verabschiedet, mit dem zwei Wege der
Milchmengenreduktion finanziell unterstützt werden, um das
Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage zu verbessern
und somit die Grundlage für bessere Milchpreise zu
schaffen. Das EU-Hilfspaket enthält die
"Milchreduktionsbeihilfe" auf EU-Ebene (150 Mio. Euro; 14
Cent/kg nichtangelieferter Milch) und die "außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe" (350
Mio. Euro für alle EU-Mitgliedstaaten/5,86 Mio. Euro für Österreich). Anträge dafür können
ab 8. September über www.eama.at eingebracht werden.
Milchreduktionsbeihilfe
Dafür ist der Reduktionszeitraum Oktober bis Dezember 2016 im Vergleich zum
Referenzzeitraum Oktober bis Dezember 2015 (Milchanlieferung) heranzuziehen. Sollte
der 150 Mio. Euro EU-Topf nach der Erstbeantragung EU-weit nicht ausgeschöpft sein,
sind für nachfolgende Dreimonatszeiträume weitere Antragstermine vorgesehen. Im Falle
der Überschreitung der 150 Mio. Euro (= EU weites Reduktionsvolumens von 1,1 Mio. t)
gibt es einen auf EU-Ebene zugeteilten Reduktionskoeffizienten. Dieser Koeffizient wird
unmittelbar nach Bekanntgabe der EU (spätestens am 30. September 2016) sowohl auf
www.ama.at als auch unter www.eama.at veröffentlicht.
Ebenso beinhaltet diese Maßnahme sowohl eine Mindestgrenze der
Milchmengenreduktion von 1.500 kg, als auch eine Maximalgrenze der
Milchmengenreduktion von 50% der Summe des Referenzzeitraums. Die genehmigte
beihilfefähige Reduktionsmenge in Verbindung mit der tatsächlich angelieferten
Milchmenge bildet die Basis für die Berechnung der Beihilfe.
Es ist eine Staffelung der Beihilfe in Abhängigkeit vom Anteil der tatsächlichen
Reduktionsmenge zur beantragten und genehmigten Reduktionsmenge vorgesehen.
Bei Unterlieferung der genehmigten Reduktionsmenge bis zu 20% wird die gesamte
Beihilfe gewährt, danach wird die Beihilfe gekürzt:zwischen 20% und 50% Unterlieferung
wird 80% der Beihilfe ausbezahltzwischen 50% und 80% Unterlieferung wird die Hälfte der
Beihilfe bezahltüber 80% Unterlieferung der genehmigten Reduktionsmenge wird keine
Beihilfe mehr gewährt
lko.at/Newsletter vom 08.09.2016
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"Antragsvoraussetzung" ist eine Milchanlieferung im Juli 2016. Ausgenommen sind
Betriebe, die wegen Aussetzung der Milchanlieferung im Juli 2016 infolge von
Almmilcherzeugung nicht an der Reduktionsmaßnahme teilnehmen können. Diese
Betriebe haben, obwohl sie keine Milchanlieferung im Juli hatten, die Möglichkeit unter
identen Voraussetzungen an der Reduktionsmaßnahme teilzunehmen aber finanziert aus
Mitteln der "außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe".
Außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe
Die außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe (für Österreich 5,86 Mio. Euro; ebenfalls 14
ct/kg nichtangelieferter Milch) soll ähnlich verwendet werden. Reduktionszeitraum ist
Jänner bis März 2017 im Vergleich zu Jänner bis März 2016 (Milchanlieferung). Die
Antragstellung erfolgt gemeinsam mit der "Milchreduktionsbeihilfe". Nur für den Fall, dass
auf die Beantragung der Milchreduktionsbeihilfe verzichtet wurde, kann die
außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe gesondert beantragt werden.
Weitere Informationen
Im Merkblatt (mit Ausfüllanleitung) sind die Voraussetzungen zur Teilnahme an beiden
Maßnahmen und die Details zur Erfassung der Anträge zusammengefasst.Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer/Außenstelle/Bezirksreferat
stehen gerne für nähere Informationen zur Verfügung. Zusätzlich bietet die Agrarmarkt
Austria eine Telefonhotline unter (01) 334 39 60 an.
Neu: Mein Hof - Alles für landwirtschaftliche Direktvermarkter