Förderlinie Exzellenzcluster Merkblatt I Ziele des Programms Die Förderlinie Exzellenzcluster zielt auf die projektförmige Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten bzw. Universitätsverbünden. Die Exzellenzcluster sollen wichtiger Bestandteil der strategischen und thematischen Planung der antragstellenden Universität(en) sein, das Profil deutlich schärfen und Prioritätensetzung verlangen. Sie sollen darüber hinaus für den wissenschaftlichen Nachwuchs exzellente Ausbildungs- und Karrierebedingungen schaffen. Zusammen mit den Exzellenzuniversitäten tragen Exzellenzcluster dazu bei, den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. II Förderung und Antragstellung 1 Förderdauer Exzellenzcluster werden für die Dauer von sieben Jahren gefördert (1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2025). Es ist eine zweite Förderperiode von wiederum sieben Jahren möglich. 2 Förderumfang Für die Förderlinie Exzellenzcluster beabsichtigen Bund und Länder jährlich insgesamt rund 385 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Es können 45 bis 50 Exzellenzcluster mit einem Umfang von je 3 bis 10 Mio. Euro jährlich gefördert werden. In der Fördersumme für die jeweiligen Exzellenzcluster enthalten ist eine Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent der bewilligten und verausgabten Projektmittel. Die beantragten Mittel sollen den unterschiedlichen fachlichen und institutionellen Gegebenheiten Rechnung tragen. Die Angemessenheit der beantragten Mittel ist Gegenstand der Begutachtung. DFG-Vordruck ExStra 100 – 09/2016 Seite 1 von 5 Auf der Basis einer dem Antrag (nicht der Antragsskizze) beizufügenden Darstellung der universitären strategischen Ziele können zusätzlich Mittel in Höhe von jährlich 1 Mio. Euro für eine Universitätspauschale beantragt werden. Sie sind bestimmt zur Stärkung der Governance und strategischen Ausrichtung durch die Universitätsleitung. Werden an einer Universität mehrere Exzellenzcluster bewilligt, so beträgt die Universitätspauschale für das zweite Exzellenzcluster jährlich 750.000 Euro und für jedes weitere jährlich 500.000 Euro. Im Falle der Antragstellung durch mehrere Universitäten teilen sich die jeweiligen Partner die Universitätspauschale anteilig auf. Im Falle einer Förderung als Exzellenzuniversität gilt die Universitätspauschale als dadurch abgegolten und entfällt ab 1. November 2019. 3 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Universitäten in Deutschland oder Verbünde solcher Universitäten, vertreten durch ihre Leitung/en. Exzellenzcluster können von einer antragstellenden Universität oder von zwei antragstellenden Universitäten gemeinsam getragen werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass drei Universitäten gemeinsam ein Exzellenzcluster beantragen. Die antragstellenden Universitäten müssen gleichwertig beteiligt sein. Bei gemeinsamer Antragstellung müssen die sichtbare und schon bisher praktizierte übergreifende Zusammenarbeit sowie die wissenschaftliche wie strukturelle Produktivität dieser Kooperation für jede der antragstellenden Universitäten deutlich erkennbar sein. Die Gleichwertigkeit der Beteiligung wird in der Begutachtung überprüft. Indikatoren hierfür werden beispielsweise die jeweiligen inhaltlichen Beiträge, die Anzahl der jeweils beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vorgesehene Verteilung der beantragten Mittel oder die in den Exzellenzcluster eingebrachte Infrastruktur sein. Auch muss die institutionell verstetigte strategische Zusammenarbeit in einem verbindlichen Regelwerk festgelegt sein. Bei Anträgen von mehreren antragstellenden Universitäten muss eine mittelverwaltende Universität benannt werden. Anträge für Exzellenzcluster können in demselben Forschungsfeld wie bisher geförderte Exzellenzeinrichtungen angesiedelt sein. 4 Beteiligte / Kooperationen Es besteht die Möglichkeit, weitere Kooperationspartner, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus weiteren Hochschulen, Einrichtungen der außeruniversitären Forschung, der privaten Wirtschaft und anderen Gesellschaftsbereichen zu beteiligen. DFG-Vordruck ExStra 100 – 09/2016 Seite 2 von 5 Bei einem Einbezug von Partnern aus der privaten Wirtschaft oder anderen Gesellschaftsbereichen sind die DFG-Musterverträge (DFG-Vordruck 41.026 bzw. 41.026a) bei der Vertragsausgestaltung zu beachten. www.dfg.de/formulare/41_026/ www.dfg.de/formulare/41_026a/ 5 Art der Förderung Im Rahmen eines Exzellenzclusters können als Projektmittel Personal-, Sach- und Investitionsmittel beantragt werden. Personalmittel dienen der Finanzierung der unmittelbar im Projekt Beschäftigten. Sie können auch Mittel für zusätzliche Professuren, Leitungen von Nachwuchsgruppen sowie sonstige Personal- und Personalnebenkosten beinhalten. Sachmittel dienen der Deckung der unmittelbaren Projektkosten; darunter fallen zum Beispiel Kleingeräte, Verbrauchsmaterial, Reisen sowie Mittel für wissenschaftliche Veranstaltungen und Weiterbildung. Wichtig ist, dass jeder Exzellenzcluster ein transparentes System der Mittelvergabe etabliert, nach dem die Mittelallokation bis auf die Projektebene erfolgen kann. Dieses soll im Antrag erläutert werden. III Antrags- und Entscheidungsverfahren Die Antragstellung in der Förderlinie Exzellenzcluster erfolgt zweistufig (Antragsskizzen, Anträge) - auch für bereits in der Exzellenzinitiative geförderte Einrichtungen. Grundlage für die Förderentscheidungen ist die wissenschaftliche Bewertung der Antragsskizzen und Anträge, die sowohl herausragende Vorarbeiten als auch die aufgezeigten Entwicklungsperspektiven berücksichtigt. Erwartet wird eine Auseinandersetzung mit den eigenen Stärken und Schwächen in allen relevanten Leistungsdimensionen. Es gelten folgende allgemeine Förderkriterien: Exzellenz der Forschung Ausgewiesenheit der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Qualität der unterstützenden Strukturen der Universität/en und des Umfelds des Exzellenzclusters Anträge auf Gewährung einer Universitätspauschale werden im Rahmen der fachlichen Begutachtung des jeweiligen Exzellenzclusters auf die Plausibilität der universitären strategischen Ziele hin überprüft. Die Förderkriterien für Antragsskizzen und Anträge sind im DFG-Vordruck ExStra 110 niedergelegt. www.dfg.de/formulare/exstra110/ DFG-Vordruck ExStra 100 – 09/2016 Seite 3 von 5 Über Antragsskizzen und Anträge entscheiden das Expertengremium für die Exzellenzstrategie und die Exzellenzkommission. Das Expertengremium besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen, das gesamte Spektrum der Disziplinen repräsentierenden Personen, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. Die Exzellenzkommission besteht aus dem Expertengremium sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder. Zur Planung der Begutachtung der Antragsskizzen werden Universitäten oder Universitätsverbünde, die eine Antragstellung in der Förderlinie Exzellenzcluster planen, gebeten, bis zum 1. Dezember 2016 eine (unverbindliche) Absichtserklärung abzugeben. Die Antragsskizzen müssen bis zum 3. April 2017 (Ausschlussfrist) elektronisch über das elan-Portal bei der Geschäftsstelle der DFG eingegangen sein. https://elan.dfg.de Sie werden von fachlich zusammengesetzten Panels begutachtet. Die vergleichende Bewertung dieser Begutachtungsergebnisse bildet die Grundlage für die Entscheidungen des Expertengremiums im September 2017 darüber, welche Anträge vorgelegt werden können. Anträge für Exzellenzcluster müssen bis zum 19. Februar 2018 (Ausschlussfrist) elektronisch über das elanPortal bei der Geschäftsstelle der DFG eingegangen sein. Die Anträge werden von fachlich zusammengesetzten Panels begutachtet (einschließlich Präsentation des Antrags durch und Diskussion u.a. mit Hochschulleitungen sowie maßgeblich beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern). Die vergleichende Bewertung dieser Begutachtungsergebnisse bildet die Grundlage für die Empfehlungen des Expertengremiums an die Exzellenzkommission, die im September 2018 über die Förderung entscheidet. Bitte verwenden Sie die auf der Website der DFG abrufbaren Vordrucke: Hinweise und Muster für Absichtserklärungen (DFG-Vordruck ExStra 102) www.dfg.de/formulare/exstra102/ Hinweise und Muster für Antragsskizzen (DFG-Vordruck ExStra 120) www.dfg.de/formulare/exstra120/ Hinweise und Muster für Anträge (DFG-Vordruck ExStra 130 – im April 2017 verfügbar) Antragsskizzen und Anträge sind grundsätzlich auf Englisch zu verfassen. In begründeten Fällen ist in Absprache mit der Geschäftsstelle der DFG eine Antragstellung zusätzlich auf Deutsch möglich. DFG-Vordruck ExStra 100 – 09/2016 Seite 4 von 5 Anträgen ist der Entwurf einer Ordnung beizufügen. Orientierung kann hier die Musterordnung für Exzellenzcluster bieten, siehe DFG-Vordruck ExStra 140 (im April 2017 verfügbar). Antragsskizzen und Anträge müssen zur Einreichung bei der DFG von den zuständigen Wissenschaftsbehörden der Länder befürwortet worden sein. Weiterführende Informationen www.dfg.de/exzellenzstrategie/ www.wissenschaftsrat.de/arbeitsbereiche-arbeitsprogramm/exzellenzstrategie.html www.gwk-bonn.de/ DFG-Vordruck ExStra 100 – 09/2016 Seite 5 von 5
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