Aus dem Gemeinderat Aktuelle Situation der Gemeindeverwaltung – angepasste Öffnungszeiten Der Gemeinderat hat hat auf auf seiner seinerWebseite Webseiteund undan ander der1.-Augustfeier 1.-Augustfeiermitgeteilt, mitgeteilt,dass dassder derGemeindeGemeindeschreiber, undWerkverwalter WerkverwalterRoland RolandHähni Hähnikrankheitsbedingt krankheitsbedingt unbestimmte ausfällt. schreiber, Bau- und fürfür unbestimmte ZeitZeit ausfällt. Zudem teilte teilte der derGemeinderat Gemeinderatmit, mit, dass Leiterin Einwohnerdienste entschieden hat, ihr dass sichsich die die Leiterin Einwohnerdienste entschieden hat, ihr Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde Schönholzerswilen in der Probezeit zu beenden. Die Sicherstellung der Verwaltungstätigkeiten Verwaltungstätigkeiten ist gewährleistet: gewährleistet: Der Der Gemeinderat hat Herr Gaston Zwahlen per 1. 1. August August2016 2016als alsGemeindeschreiber Gemeindeschreiberadadinterim interim sowie BauWerkverwalter sowie Bauundund Werkverwalter undund Frau Lisa 8. August 2016 bis bis Mitte Mitte Oktober Frau Lisa Diethelm Diethelm per per 8. August 2016 Oktober als als Leiterin Leiterin Einwohnerdienste Einwohnerdienste a.i. a.i. angestellt. angestellt. Aufgrund dieser dieser Situation Situation der der Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung mussten mussten die die Schalter-Öffnungszeiten Schalter-Öffnungszeiten neu Aufgrund neu angeangepasst werden (gültig ab 15. August 2016 bis auf weiteres): passt werden (gültig ab 15. August 2016 bis auf weiteres): Montag 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr Geschlossen Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 17.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr 14.00 – 18.00 Uhr Freitag Ganzer Tag geschlossen beiTodesfällen, Todesfällen,oder oderSie Siewünschen wünschenausserhalb ausserhalb regulären Öffnungszeiten einen Ausschliesslich bei derder regulären Öffnungszeiten einen Termin, wenden Sie sich bitte an den Gemeindepräsidenten, Fredy Oettli, unter Oettli, unter [email protected] oder 079 632 19 61. Unsere Teilzeit-Angestellten sind an folgenden Tagen für Sie erreichbar: Roger Oehrli, Leiter Finanzen und Steuern: Mo/Di/Mi Lisa Diethelm, Leiterin Einwohnerdienste a.i.: Mo/Di/Do Gaston Zwahlen, Gemeindeschreiber a.i., Bau- und Werkverwalter: Do/Fr Weitere Informationen über die Ämter und Dienstleistungen sowie die zuständigen Personen finden Sie auf unserer Webseite unter www.schoenholzerswilen.ch. Dort besteht zudem auch neu die Möglichkeit beim Online-Schalter, diverse Anliegen online abzuwickeln. Im Juli und August 2016 wurden folgende Baubewilligungen erteilt: Bauherr: Bauvorhaben: Politische Gemeinde, Buhwilerstrasse 1, 8577 Schönholzerswilen Auf Parz.-Nr. 742, Oberdorfstrasse; Neubau Unterflur-Abfallcontainer Bauherr: Bauvorhaben: Hugelshofer René, Hagenwil 6, 8577 Schönholzerswilen Auf Parz.-Nr. 50, Huswiese, Hagenwil; Neubau Heizungsraum für Hackschnitzelheizung und Anbau Holzschnitzelraum Bauherr: Bauvorhaben: Volksschulgemeinde Nollen, Oberi Chürzi 13, 8577 Schönholzerswilen Auf Parz.-Nr. 742, Schulstrasse 2; Neubau Notausgang für Mehrzweckraum/Saal 1/7 1 Im Juli und August 2016 gingen folgende Meldungen für Solaranlagen ein: Bauherr: Bauvorhaben: Allemann-Muth Markus und Barbara, Häusern 4, 8577 Schönholzerswilen Auf Parz.-Nr. 2056, Häusern; Neubau Photovoltaikanlage Glasfasererschliessung Das Projekt Glasfasererschliessung in Schönholzerswilen geht Schritt für Schritt voran. So wurde für die Erstellung des Layer 1 (Glasfaserkabel) die Firma EKT AG beauftragt. Als Provider (Lieferung von Internet, Telefon Telefon und und TV) TV) wurde die Firma Leucom Stafag AG ausgewählt. Die beiden Firmen haben den Gemeinderat mit Ihren Angeboten überzeugt und sind bekannte Grössen in dieser Branche. An dieser Stelle Stelle sei seinochmals nochmalsspeziell speziellerwähnt, erwähnt,dass dass der Zeitraum Realisierung optimal ist. Die der Zeitraum fürfür diedie Realisierung optimal ist. Die aktuellen Projekte seitens der EKT AG mit der Nollen-Leitung und dem Verkabelungsprojekt Bürglen– Schönholzerswilen sind für uns sehr wichtig. Nur so ist auch eine kostengünstige Erschliessung der umliegenden Weiler möglich. Wie Wie bereits bereits an an der der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung beschlossen, beschlossen, wird wird ein ein bedarfsorientierter bedarfsorientierter Ausbau Ausbau ausgeausgeführt. Das heisst, dass nur Gebiete erschlossen werden, in denen die Nachfrage für die neue Technoführt. Das heisst, dass nur Gebiete erschlossen werden, in denen die Nachfrage für die neue Technologie genügend gross grossist. ist.Eine Eineentsprechende entsprechendeUmfrage Umfrage wird in den nächsten Tagen in Weiblingen logie genügend wird in den nächsten Tagen in Weiblingen und und im Zentrum Schönholzerswilens durchgeführt. Der Zeitplan sieht weiter vor, dassRohren, 2017 Rohren, im Zentrum Schönholzerswilens durchgeführt. Der Zeitplan sieht weiter vor, dass 2017 HagenHagenbuch, Hagenwil und Leutenegg erschlossen könnten. Metzgersbuhwil und Ritzisbuhwil buch, Hagenwil und Leutenegg erschlossen werdenwerden könnten. Metzgersbuhwil und Ritzisbuhwil könnten der Fertigstellung Fertigstellung des des EKT-Verkabelungsprojektes EKT-Verkabelungsprojektes Bürglen–Schönholzerswilen könnten nach nach der Bürglen–Schönholzerswilen zirka zirka 2018 Angriff genommen werden. Die Die übrigen übrigen Weiler Weiler werden werden in Abhängigkeit von 2018 in in Angriff genommen werden. in Abhängigkeit von Projekten Projekten der der Werke Wasser und Strom angegangen. Werke Wasser und Strom angegangen. Mit der Firma FirmaSpray Spraydigital digitalemotions emotionsGmbH GmbHaus aus Weinfelden konnte Projektteam einen kompeMit der Weinfelden konnte dasdas Projektteam einen kompetententen Dienstleister mit ins Boot holen. Herr Spray ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es ten Dienstleister mit ins Boot holen. Herr Spray ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es darum darum geht, wie die hausinterne Installation des Glasfaserkabels erfolgen soll und welchen Provider geht, wie die hausinterne Installation des Glasfaserkabels erfolgen soll und welchen Provider mit mit welchem Angebot fürdie sieoptimale die optimale Lösung ist. Weitere Informationen auf unserer welchem Angebot für sie Lösung ist. Weitere Informationen findenfinden Sie aufSie unserer WebWebseite. seite. Frist für den Rückschnitt von Sträucher und Hecken ist am 31.07.2016 abgelaufen Im letzten Wecker wurden alle Grundeigentümer aufgefordert ihre Sträucher, Hecken, Bäume und Waldrändern an Strassen und und Wegen Wegen auf aufdie diegesetzlichen gesetzlichenVorgaben Vorgabenzurückzuschneiden. zurückzuschneiden.Viele VieleLandLandbesitzer sind sind dieser dieserAufforderung Aufforderungnachgekommen nachgekommenund und haben ihren Beitrag Verkehrssicherheit haben ihren Beitrag zur zur Verkehrssicherheit geleistet. Es gibt jedoch immer noch Äste, die den Sichtzonenbereich bedenken und ein gefährliches Hindernis für die Verkehrsteilnehmer darstellen. darstellen. Die betroffenen Grundeigentümer erhalten in den nächsten Tagen ein persönliches AufforderungsSchreiben mit einer einerletzten letztenNachfrist Nachfristbisbiszum zum September 2016. Nach Ablauf dieser letzten Schreiben mit 30.30. September 2016. Nach demdem Ablauf dieser letzten Frist Frist werden die notwendigen Arbeiten durch die Gemeinde an einen Dritten in Auftrag gegeben. werden die notwendigen Arbeiten durch die Gemeinde an einen Dritten in Auftrag gegeben. Nebst Nebst den Kosten den Rückschnitt wirdpflichtigen dem pflichtigen Grundeigentümern auch eine nochkosteneine kostenden Kosten für denfür Rückschnitt wird dem Grundeigentümern auch noch deckende deckende Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsgebühr verrechnet. verrechnet. Schönholzerswilen sponsort einen Kategorienpreis beim Wettreiten auf dem Nollen Wie jedes Jahr teilen sich die Gemeinden Schönholzerswilen und Wuppenau erneut das Sponsoring eines Prüfungspreises von gesamthaft Fr. 400.– am Wettreiten (Gymkhana) auf dem Nollen vom 19. September 2015 2/7 2 Gemeindebeitrag an Herbstviehschau des VZV Schönholzerswilen Die Gemeinde Schönholzerswilen hat auch dieses Jahr einen Beitrag von Fr. 400.– an den VZV Schönholzerswilen für die Organisation der Herbstviehschau vom 19. September 2015 überwiesen. TEXAID bedankt sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde TEXAID hat das anspruchsvolle Geschäftsjahr 2015 erfolgreich abgeschlossen. Der Anteil am gesamten Nettoerlös, der derden denbeteiligten beteiligten Hilfswerken, Samaritervereinen, Kolpingfamilien und regionalen Hilfswerken, Samaritervereinen, Kolpingfamilien und regionalen gemeinnützigen Organisationen ausgezahlt wurde, betrug 6,2 Millionen Franken und erreichte damit annähernd das Niveau des Vorjahres (2014: 6,5 Millionen Franken). Zusammen mit der Tochtergesellschaft CONTEX wurden insgesamt rund 130 Millionen gebrauchte Kleidungsstücke, Schuhe Schuheund undHaushaltstextilien Haushaltstextilien(=(= Tonnen Textilien) gesammelt und einer 3535 000000 Tonnen Textilien) gesammelt und einer sinnsinnvollen Weiterverwertung zugeführt. 65% der gesammelten Textilien sind inguten einem guten vollen Weiterverwertung zugeführt. RundRund 65% der gesammelten Textilien sind in einem Zustand Zustand und als können als Secondhand-Kleidung wiedergetragen und können Secondhand-Kleidung wiedergetragen werden. werden. Im Kanton Thurgau und der Gemeinde Schönholzerswilen Im Kanton Thurgau und der Gemeinde Schönholzerswilen konnte konnte TEXAID TEXAID folgende folgende Mengen Mengen sammeln sammeln und die daraus daraus resultierenden und die resultierenden Beträge Beträge generieren: generieren: Kanton Thurgau Sammelmenge (total) 851 376 kg karitative Vergütung Fr. 144 733.90 Schönholzerswilen 775 kg Fr. 131.75 Verein Kunststoffrecycling Schweiz (VKRS) informiert die Gemeinde(n) Kunststoffrecycling steckt in der Schweiz noch buchstäblich in den Kinderschuhen. Es birgt das grösste noch brachliegende Recycling-Potenzial. Heute werden gerade mal 11% der Kunststoffabfälle der jährlich zur Entsorgung gelangenden 780 000 Tonnen Kunststoffe verwertet. Bis zu 700 000 Tonnen CO2 könnten eingespart werden, würden Haushaltkunststoffverpackungen systematisch gesammelt und verarbeitet. Die Abfallmenge wächst ungebremst weiter; in der Schweiz fielen im Jahre 2014 pro Kopf 730 kg Siedlungsabfälle an. Im Ländervergleich produziert einzig Dänemark noch mehr Abfälle und schneidet somit schlechter ab (OECD 2016). Die Abfallmenge steigt seit Jahren parallel zum BIP und wächst doppelt so schnell wie die Bevölkerung; allein seit 1990 hat sie um 100 kg pro Person zugenommen. Dies ist problematisch, denn die Abfallwirtschaft ist heute für rund 5% der CO2-Emissionen und 3% der Umweltbelastung verantwortlich. Aus Sicht der Umwelt muss das Ziel sein, Abfälle die sich nicht vermeiden lassen, stofflich zu verwerten. Nur nicht stofflich verwertbare Abfälle sollten möglichst vollständig energetisch genutzt oder, wenn sie nicht brennbar sind, fachgerecht deponiert werden. Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau schreibt, die stoffliche Verwertung von separat gesammelten Kunststoffabfällen ist auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Transporte ökologisch sinnvoll. Je nach Wahl der Systemgrenzen und Bewertungsmethodik zeigen Ökobilanzen, dass die Umweltbelastung durch eine Separatsammlung gegenüber der thermischen Verwertung in einer durchschnittlichen Kehrichtverbrennungsanlage um 40–80% reduziert werden kann. Die thermische Verwertung in einer Kehrichtverwertungsanlage mit sehr hoher Energienutzung (z.B. Basel) ist hingegen vergleichbar mit der stofflichen Verwertung. Eine gemischte Kunststoffsammlung (z.B. alle Kunststoffpackungen schneidet besser ab als eine Selektivsammlung (z.B. nur Kunststoffflaschen ohne PET-Getränkeflaschen und Getränkekartons), weil dadurch deutlich mehr Kunststoffabfälle gesammelt und einer stofflichen Verwertung zugeführt werden können. 3/7 3 NEU: Leuchtmittel-Entsorgungsstelle beim Gemeinde-Recyclingplatz Neu befindet sich die Leuchtmittel-Entsorgungsstelle auf dem Recyclingplatz der Gemeinde. Es können sämtliche Leuchtmittel (alle Lampentypen) im bereit gestellten Fass beim Feuerwehrdepot angeliefert und entsorgt werden. Lärmschutz an Kantonsstrassen in der Gemeinde Schönholzerswilen Die Kantonsstrassen in der Gemeinde Schönholzerswilen werden demnächst im Auftrag des kantonalen Tiefbauamtes bezüglich Verkehrslärm und lärmtechnischen Sanierungsmassnahmen untersucht. Neben Strassen- und Gebäudeaufnahmen werden zur Festlegung der Lärmemissionen an repräsentativen Empfangspunkten auch Lärmmessungen durchgeführt. Die Arbeiten und Messungen erfolgen durch die Firma Sinus Engineering AG, Tägerwilen, und sind nur bei trockener Witterung und Windstille möglich; deshalb ist nur eine kurzfristige Terminplanung möglich. Strassenunterhalt 2016 Die für das Jahr 2015 vorgesehene Belagssanierung Neuhaus wird ins nächste Jahr 2017 verschoben. Weil die EKT AG diesen Herbst die Arbeiten an der Werkleitung Moos–Schönholzerswilen ausführt, ist eine Verschiebung angezeigt. Belagssanierung und Deckbelag Räbe/Schlössli: Noch diesen Herbst wird der fällige Einbau eines Deckbelages für die beiden Strassen erfolgen. Den Auftrag wird die Firma Strabag AG, Weinfelden, ausführen. Belagssanierung Toos: Ebenfalls diesen Herbst werden die schlechten Belagsstellen in Toos saniert. Diesen Auftrag hat der Gemeinderat an die Firma Cellere AG, Amriswil, vergeben. Kleinere Riss-Sanierungen: Um der Pflege und dem Erhalt der Gemeindestrassen Sorge zu tragen, hat sich der Gemeinderat zu einer Oberflächenbehandlung bei verschiedenen kleineren Belagsschäden entschieden. Damit kann die Finanzierung mit den kostenintensiveren Belägen oder Verstärkungen der Strassenbelägen sichergestellt werden und die Planung der etwas teureren Deckbeläge oder Verstärkung der Strassenbeläge besser in den Mehrjahresplan einbezogen werden. Bei allen Strassenbauarbeiten werden die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig mit einem Schreiben über den Termin und allfällige Verkehrsbehinderungen oder Sperrungen informiert. Der Gemeinderat bedankt sich für Ihr Verständnis. Speedy: Während der Umleitungsphase Hagenwil haben wir an verschiedenen Stellen im Dorf den eingemieteten Speedy aufgestellt. Es zeigt sich, dass nicht immer mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit gefahren wird. Absolute Spitzenwerte im Dorf mit über 80 km/h waren keine Seltenheit – leider. Zum Glück war die Zeit während den Schulferien und dadurch weniger Kinder unterwegs. Das Dorf erlebte die Verkehrsflut nicht nur positiv aber mit der Sicherheit, dass die Umleitung befristet war. Jetzt kön- 4/7 4 nen wir mitreden mit den Anwohner an der Durchgangsstrasse Hagenwil–Rohren und wissen wie kritisch die Situation im Engpass Hagenwil sein kann. Auch wird verständlicher, dass die Strasse verbreitet wurde, um den Schwerverkehr mit den vielen Lastwagen zu bewältigen. Der Gemeinderat gibt die Hoffnung auf eine Lösung Hagenwil nicht auf. Aus der Gemeindeverwaltung Einwohnerstatistik per 31.12.2014 per 31.03.2015 per 30.06.2015 per 30.09.2015 per 31.12.2015 per 31.03.2016 per 30.06.2016 Männlich 413 412 413 415 419 426 434 Weiblich 382 386 387 389 391 392 392 Total 795 798 800 804 810 818 826 Fälligkeit 2. Steuerrate 2016 Am 31. August wird die 2. Steuerrate 2016 zur Zahlung fällig. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, dieser Zahlungsfrist die nötige Beachtung zu schenken. 5/7 5 Öffentliche Bekanntmachung I. Gestützt auf Art. 4 und Art. 26 des Reglements vom 23. April 2008 über das Friedhof- und Bestattungswesen erlässt die Friedhofkommission folgende Richtlinien: Richtlinien für die Gestaltung der Gräber und Grabmäler vom 27. Juni 2016 1. Grundsätze Die Grabmäler müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs harmonisch einfügen. Die vorliegenden Richtlinien geben eine gewisse Struktur für die Gestaltung der Gräber und Grabmäler auf den Friedhöfen der Evangelischen und Katholischen Kirchgemeinden vor. 2. Bewilligungspflicht Die Errichtung neuer und die Abänderung bestehender Grabmale ist bewilligungspflichtig. Gesuche sind bei den Einwohnerdiensten der Politischen Gemeinde Schönholzerswilen mit folgenden Unterlagen einzureichen: - Zeichnung mit Massangaben im Massstab 1:10; im Doppel - Angaben über das verarbeitete Material - Bearbeitung und Beschriftung Vor Erhalt der Bewilligung dürfen keine Grabmäler in Arbeit genommen werden. Ohne Bewilligung erstellte Grabmäler werden unter Kostenfolge für den Lieferanten entfernt. 3. Zeitpunkt und Art der Aufstellung des Grabmales Das Setzen der Grabmäler darf frühestens neun Monate nach der Bestattung erfolgen, bei Urnengräbern nach drei Monaten. Als Material für Grabmäler dürfen nur Natursteine sowie geeignete Holzarten und Metalle verwendet werden. Nicht zulässig sind polierte Steine, Metalle und Bearbeitungsarten, die spiegelnden Glanz erzeugen. Die Friedhofkommission kann Ausnahmen bewilligen, sofern besondere künstlerische und ästhetische Gründe dies rechtfertige und dadurch die unmittelbare Umgebung des betroffenen Grabes, noch die ruhige Wirkung des Gesamten Friedhofes beeinträchtigt werden. 4. Masse Die Höchst- und Mindestmasse der Grabmäler betragen: Max. Höhe Für Erdbestattungsgräber Für Stelen Für Urnenbestattungsgräber 120 cm 130 cm 100 cm Max. Breite 60 cm 30 cm 50 cm Mind. Tiefe 12 cm 20 cm 12 cm 6 Die Masse der Gräber betragen: Länge Breite Tiefe Für Erdbestattungen 130 cm 80 cm 140 cm Für Urnenbestattungen 100 cm 70 cm 60 cm Für Kindergräber 120 cm 80 cm 100 cm Der seitliche Abstand zwischen den Einzelgräbern beträgt 20 cm, die Wegbreite zwischen den Grabreihen 90 cm. 5. Unterhaltspflicht und Grabpflege Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Es besteht die Möglichkeit, die Gräber selber zu bepflanzen oder die Arbeit einem Dritten zu übertragen. Der Unterhalt des Gemeinschaftsgrabes obliegt der Politischen Gemeinde. Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, für das Aufrichten oder Neusetzen von schief stehenden oder umgestürzten Grabsteinen zu sorgen. Grabsteine, die nach Aufforderung durch den Friedhofvorsteher nicht in Ordnung gebracht worden sind, werden auf Kosten der Angehörigen instand gestellt. II. Gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen, vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, beim Gemeinderat Schönholzerswilen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Für die Friedhofkommission Der Präsident: Sandro Körber, Gemeinderat 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
© Copyright 2024 ExpyDoc