De Wecker September 2016

Aus dem Gemeinderat
Aktuelle Situation der Gemeindeverwaltung – angepasste Öffnungszeiten
Der Gemeinderat hat
hat auf
auf seiner
seinerWebseite
Webseiteund
undan
ander
der1.-Augustfeier
1.-Augustfeiermitgeteilt,
mitgeteilt,dass
dassder
derGemeindeGemeindeschreiber,
undWerkverwalter
WerkverwalterRoland
RolandHähni
Hähnikrankheitsbedingt
krankheitsbedingt
unbestimmte
ausfällt.
schreiber, Bau- und
fürfür
unbestimmte
ZeitZeit
ausfällt.
Zudem teilte
teilte der
derGemeinderat
Gemeinderatmit,
mit,
dass
Leiterin
Einwohnerdienste
entschieden
hat, ihr
dass
sichsich
die die
Leiterin
Einwohnerdienste
entschieden
hat, ihr
Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde Schönholzerswilen in der Probezeit zu beenden.
Die Sicherstellung der Verwaltungstätigkeiten
Verwaltungstätigkeiten ist gewährleistet:
gewährleistet: Der
Der Gemeinderat hat Herr Gaston
Zwahlen per 1.
1. August
August2016
2016als
alsGemeindeschreiber
Gemeindeschreiberadadinterim
interim
sowie
BauWerkverwalter
sowie
Bauundund
Werkverwalter
undund
Frau Lisa
8. August
2016 bis
bis Mitte
Mitte Oktober
Frau
Lisa Diethelm
Diethelm per
per 8.
August 2016
Oktober als
als Leiterin
Leiterin Einwohnerdienste
Einwohnerdienste a.i.
a.i. angestellt.
angestellt.
Aufgrund dieser
dieser Situation
Situation der
der Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung mussten
mussten die
die Schalter-Öffnungszeiten
Schalter-Öffnungszeiten neu
Aufgrund
neu angeangepasst
werden
(gültig
ab
15.
August
2016
bis
auf
weiteres):
passt werden (gültig ab 15. August 2016 bis auf weiteres):
Montag
08.30 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag
08.30 – 12.00 Uhr
Geschlossen
Mittwoch
08.30 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag
08.30 – 12.00 Uhr
14.00 – 18.00 Uhr
Freitag
Ganzer Tag geschlossen
beiTodesfällen,
Todesfällen,oder
oderSie
Siewünschen
wünschenausserhalb
ausserhalb
regulären
Öffnungszeiten
einen
Ausschliesslich bei
derder
regulären
Öffnungszeiten
einen
Termin, wenden Sie sich bitte an den Gemeindepräsidenten, Fredy Oettli,
unter
Oettli, unter
[email protected] oder 079 632 19 61.
Unsere Teilzeit-Angestellten sind an folgenden Tagen für Sie erreichbar:
Roger Oehrli, Leiter Finanzen und Steuern:
Mo/Di/Mi
Lisa Diethelm, Leiterin Einwohnerdienste a.i.:
Mo/Di/Do
Gaston Zwahlen, Gemeindeschreiber a.i., Bau- und Werkverwalter:
Do/Fr
Weitere Informationen über die Ämter und Dienstleistungen sowie die zuständigen Personen finden
Sie auf unserer Webseite unter www.schoenholzerswilen.ch. Dort besteht zudem auch neu die Möglichkeit beim Online-Schalter, diverse Anliegen online abzuwickeln.
Im Juli und August 2016 wurden folgende Baubewilligungen erteilt:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Politische Gemeinde, Buhwilerstrasse 1, 8577 Schönholzerswilen
Auf Parz.-Nr. 742, Oberdorfstrasse; Neubau Unterflur-Abfallcontainer
Bauherr:
Bauvorhaben:
Hugelshofer René, Hagenwil 6, 8577 Schönholzerswilen
Auf Parz.-Nr. 50, Huswiese, Hagenwil; Neubau Heizungsraum für Hackschnitzelheizung und Anbau Holzschnitzelraum
Bauherr:
Bauvorhaben:
Volksschulgemeinde Nollen, Oberi Chürzi 13, 8577 Schönholzerswilen
Auf Parz.-Nr. 742, Schulstrasse 2; Neubau Notausgang für Mehrzweckraum/Saal
1/7
1
Im Juli und August 2016 gingen folgende Meldungen für Solaranlagen ein:
Bauherr:
Bauvorhaben:
Allemann-Muth Markus und Barbara, Häusern 4, 8577 Schönholzerswilen
Auf Parz.-Nr. 2056, Häusern; Neubau Photovoltaikanlage
Glasfasererschliessung
Das Projekt Glasfasererschliessung in Schönholzerswilen geht Schritt für Schritt voran. So wurde für
die Erstellung des Layer 1 (Glasfaserkabel) die Firma EKT AG beauftragt. Als Provider (Lieferung von
Internet, Telefon
Telefon und
und TV)
TV) wurde die Firma Leucom Stafag AG ausgewählt. Die beiden Firmen haben
den Gemeinderat mit Ihren Angeboten überzeugt und sind bekannte Grössen in dieser Branche. An
dieser Stelle
Stelle sei
seinochmals
nochmalsspeziell
speziellerwähnt,
erwähnt,dass
dass
der
Zeitraum
Realisierung
optimal
ist. Die
der
Zeitraum
fürfür
diedie
Realisierung
optimal
ist. Die
aktuellen Projekte seitens der EKT AG mit der Nollen-Leitung und dem Verkabelungsprojekt Bürglen–
Schönholzerswilen sind für uns sehr wichtig. Nur so ist auch eine kostengünstige Erschliessung der
umliegenden Weiler möglich.
Wie
Wie bereits
bereits an
an der
der Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlung beschlossen,
beschlossen, wird
wird ein
ein bedarfsorientierter
bedarfsorientierter Ausbau
Ausbau ausgeausgeführt.
Das
heisst,
dass
nur
Gebiete
erschlossen
werden,
in
denen
die
Nachfrage
für
die
neue
Technoführt. Das heisst, dass nur Gebiete erschlossen werden, in denen die Nachfrage für die neue Technologie
genügend gross
grossist.
ist.Eine
Eineentsprechende
entsprechendeUmfrage
Umfrage
wird
in den
nächsten
Tagen
in Weiblingen
logie genügend
wird
in den
nächsten
Tagen
in Weiblingen
und
und
im Zentrum
Schönholzerswilens
durchgeführt.
Der Zeitplan
sieht weiter
vor,
dassRohren,
2017 Rohren,
im Zentrum
Schönholzerswilens
durchgeführt.
Der Zeitplan
sieht weiter
vor, dass
2017
HagenHagenbuch,
Hagenwil
und Leutenegg
erschlossen
könnten.
Metzgersbuhwil
und Ritzisbuhwil
buch, Hagenwil
und Leutenegg
erschlossen
werdenwerden
könnten.
Metzgersbuhwil
und Ritzisbuhwil
könnten
der Fertigstellung
Fertigstellung des
des EKT-Verkabelungsprojektes
EKT-Verkabelungsprojektes Bürglen–Schönholzerswilen
könnten nach
nach der
Bürglen–Schönholzerswilen zirka
zirka
2018
Angriff genommen
werden. Die
Die übrigen
übrigen Weiler
Weiler werden
werden in
Abhängigkeit von
2018 in
in Angriff
genommen werden.
in Abhängigkeit
von Projekten
Projekten der
der
Werke
Wasser
und
Strom
angegangen.
Werke Wasser und Strom angegangen.
Mit
der Firma
FirmaSpray
Spraydigital
digitalemotions
emotionsGmbH
GmbHaus
aus
Weinfelden
konnte
Projektteam
einen
kompeMit der
Weinfelden
konnte
dasdas
Projektteam
einen
kompetententen
Dienstleister
mit
ins
Boot
holen.
Herr
Spray
ist
der
richtige
Ansprechpartner
für
Sie,
wenn
es
ten Dienstleister mit ins Boot holen. Herr Spray ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es darum
darum
geht,
wie
die
hausinterne
Installation
des
Glasfaserkabels
erfolgen
soll
und
welchen
Provider
geht, wie die hausinterne Installation des Glasfaserkabels erfolgen soll und welchen Provider mit
mit
welchem
Angebot
fürdie
sieoptimale
die optimale
Lösung
ist. Weitere
Informationen
auf unserer
welchem
Angebot
für sie
Lösung
ist. Weitere
Informationen
findenfinden
Sie aufSie
unserer
WebWebseite.
seite.
Frist für den Rückschnitt von Sträucher und Hecken ist am 31.07.2016 abgelaufen
Im letzten Wecker wurden alle Grundeigentümer aufgefordert ihre Sträucher, Hecken, Bäume und
Waldrändern an Strassen und
und Wegen
Wegen auf
aufdie
diegesetzlichen
gesetzlichenVorgaben
Vorgabenzurückzuschneiden.
zurückzuschneiden.Viele
VieleLandLandbesitzer sind
sind dieser
dieserAufforderung
Aufforderungnachgekommen
nachgekommenund
und
haben
ihren
Beitrag
Verkehrssicherheit
haben
ihren
Beitrag
zur zur
Verkehrssicherheit
geleistet. Es gibt jedoch immer noch Äste, die den Sichtzonenbereich bedenken und ein gefährliches
Hindernis für die Verkehrsteilnehmer darstellen.
darstellen.
Die betroffenen Grundeigentümer erhalten in den nächsten Tagen ein persönliches AufforderungsSchreiben
mit einer
einerletzten
letztenNachfrist
Nachfristbisbiszum
zum
September
2016.
Nach
Ablauf
dieser
letzten
Schreiben mit
30.30.
September
2016.
Nach
demdem
Ablauf
dieser
letzten
Frist
Frist
werden
die
notwendigen
Arbeiten
durch
die
Gemeinde
an
einen
Dritten
in
Auftrag
gegeben.
werden die notwendigen Arbeiten durch die Gemeinde an einen Dritten in Auftrag gegeben. Nebst
Nebst
den Kosten
den Rückschnitt
wirdpflichtigen
dem pflichtigen
Grundeigentümern
auch eine
nochkosteneine kostenden Kosten
für denfür
Rückschnitt
wird dem
Grundeigentümern
auch noch
deckende
deckende Bearbeitungsgebühr
Bearbeitungsgebühr verrechnet.
verrechnet.
Schönholzerswilen sponsort einen Kategorienpreis beim Wettreiten auf dem Nollen
Wie jedes Jahr teilen sich die Gemeinden Schönholzerswilen und Wuppenau erneut das Sponsoring
eines Prüfungspreises von gesamthaft Fr. 400.– am Wettreiten (Gymkhana) auf dem Nollen vom
19. September 2015
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2
Gemeindebeitrag an Herbstviehschau des VZV Schönholzerswilen
Die Gemeinde Schönholzerswilen hat auch dieses Jahr einen Beitrag von Fr. 400.– an den VZV Schönholzerswilen für die Organisation der Herbstviehschau vom 19. September 2015 überwiesen.
TEXAID bedankt sich bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde
TEXAID hat das anspruchsvolle Geschäftsjahr 2015 erfolgreich abgeschlossen. Der Anteil am gesamten
Nettoerlös, der
derden
denbeteiligten
beteiligten
Hilfswerken,
Samaritervereinen,
Kolpingfamilien
und regionalen
Hilfswerken,
Samaritervereinen,
Kolpingfamilien
und regionalen
gemeinnützigen Organisationen ausgezahlt wurde, betrug 6,2 Millionen Franken und erreichte damit
annähernd das Niveau des Vorjahres (2014: 6,5 Millionen Franken).
Zusammen mit der Tochtergesellschaft CONTEX wurden insgesamt rund 130 Millionen gebrauchte
Kleidungsstücke, Schuhe
Schuheund
undHaushaltstextilien
Haushaltstextilien(=(=
Tonnen
Textilien)
gesammelt
und einer
3535
000000
Tonnen
Textilien)
gesammelt
und einer
sinnsinnvollen
Weiterverwertung
zugeführt.
65%
der gesammelten
Textilien
sind inguten
einem
guten
vollen Weiterverwertung
zugeführt.
RundRund
65% der
gesammelten
Textilien
sind in einem
Zustand
Zustand
und als
können
als Secondhand-Kleidung
wiedergetragen
und können
Secondhand-Kleidung
wiedergetragen
werden. werden.
Im
Kanton
Thurgau
und
der
Gemeinde
Schönholzerswilen
Im Kanton Thurgau und der Gemeinde Schönholzerswilen konnte
konnte TEXAID
TEXAID folgende
folgende Mengen
Mengen sammeln
sammeln
und
die daraus
daraus resultierenden
und die
resultierenden Beträge
Beträge generieren:
generieren:
Kanton Thurgau
Sammelmenge (total) 851 376 kg
karitative Vergütung Fr. 144 733.90
Schönholzerswilen
775 kg
Fr.
131.75
Verein Kunststoffrecycling Schweiz (VKRS) informiert die Gemeinde(n)
Kunststoffrecycling steckt in der Schweiz noch buchstäblich in den Kinderschuhen. Es birgt das grösste
noch brachliegende Recycling-Potenzial. Heute werden gerade mal 11% der Kunststoffabfälle der jährlich zur Entsorgung gelangenden 780 000 Tonnen Kunststoffe verwertet. Bis zu 700 000 Tonnen CO2
könnten eingespart werden, würden Haushaltkunststoffverpackungen systematisch gesammelt und
verarbeitet.
Die Abfallmenge wächst ungebremst weiter; in der Schweiz fielen im Jahre 2014 pro Kopf 730 kg Siedlungsabfälle an. Im Ländervergleich produziert einzig Dänemark noch mehr Abfälle und schneidet somit schlechter ab (OECD 2016). Die Abfallmenge steigt seit Jahren parallel zum BIP und wächst doppelt
so schnell wie die Bevölkerung; allein seit 1990 hat sie um 100 kg pro Person zugenommen. Dies ist
problematisch, denn die Abfallwirtschaft ist heute für rund 5% der CO2-Emissionen und 3% der Umweltbelastung verantwortlich.
Aus Sicht der Umwelt muss das Ziel sein, Abfälle die sich nicht vermeiden lassen, stofflich zu verwerten.
Nur nicht stofflich verwertbare Abfälle sollten möglichst vollständig energetisch genutzt oder, wenn
sie nicht brennbar sind, fachgerecht deponiert werden.
Das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau schreibt, die stoffliche Verwertung von separat gesammelten Kunststoffabfällen ist auch unter Berücksichtigung zusätzlicher Transporte ökologisch sinnvoll. Je
nach Wahl der Systemgrenzen und Bewertungsmethodik zeigen Ökobilanzen, dass die Umweltbelastung durch eine Separatsammlung gegenüber der thermischen Verwertung in einer durchschnittlichen
Kehrichtverbrennungsanlage um 40–80% reduziert werden kann. Die thermische Verwertung in einer
Kehrichtverwertungsanlage mit sehr hoher Energienutzung (z.B. Basel) ist hingegen vergleichbar mit
der stofflichen Verwertung. Eine gemischte Kunststoffsammlung (z.B. alle Kunststoffpackungen
schneidet besser ab als eine Selektivsammlung (z.B. nur Kunststoffflaschen ohne PET-Getränkeflaschen
und Getränkekartons), weil dadurch deutlich mehr Kunststoffabfälle gesammelt und einer stofflichen
Verwertung zugeführt werden können.
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NEU: Leuchtmittel-Entsorgungsstelle beim Gemeinde-Recyclingplatz
Neu befindet sich die Leuchtmittel-Entsorgungsstelle auf dem Recyclingplatz der Gemeinde. Es können
sämtliche Leuchtmittel (alle Lampentypen) im bereit gestellten Fass beim Feuerwehrdepot angeliefert
und entsorgt werden.
Lärmschutz an Kantonsstrassen in der Gemeinde Schönholzerswilen
Die Kantonsstrassen in der Gemeinde Schönholzerswilen werden demnächst im Auftrag des kantonalen Tiefbauamtes bezüglich Verkehrslärm und lärmtechnischen Sanierungsmassnahmen untersucht.
Neben Strassen- und Gebäudeaufnahmen werden zur Festlegung der Lärmemissionen an repräsentativen Empfangspunkten auch Lärmmessungen durchgeführt. Die Arbeiten und Messungen erfolgen
durch die Firma Sinus Engineering AG, Tägerwilen, und sind nur bei trockener Witterung und Windstille
möglich; deshalb ist nur eine kurzfristige Terminplanung möglich.
Strassenunterhalt 2016
Die für das Jahr 2015 vorgesehene Belagssanierung Neuhaus wird ins nächste Jahr 2017 verschoben.
Weil die EKT AG diesen Herbst die Arbeiten an der Werkleitung Moos–Schönholzerswilen ausführt, ist
eine Verschiebung angezeigt.
Belagssanierung und Deckbelag Räbe/Schlössli:
Noch diesen Herbst wird der fällige Einbau eines Deckbelages für die beiden Strassen erfolgen. Den
Auftrag wird die Firma Strabag AG, Weinfelden, ausführen.
Belagssanierung Toos:
Ebenfalls diesen Herbst werden die schlechten Belagsstellen in Toos saniert. Diesen Auftrag hat der
Gemeinderat an die Firma Cellere AG, Amriswil, vergeben.
Kleinere Riss-Sanierungen:
Um der Pflege und dem Erhalt der Gemeindestrassen Sorge zu tragen, hat sich der Gemeinderat zu
einer Oberflächenbehandlung bei verschiedenen kleineren Belagsschäden entschieden. Damit kann
die Finanzierung mit den kostenintensiveren Belägen oder Verstärkungen der Strassenbelägen sichergestellt werden und die Planung der etwas teureren Deckbeläge oder Verstärkung der Strassenbeläge
besser in den Mehrjahresplan einbezogen werden. Bei allen Strassenbauarbeiten werden die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig mit einem Schreiben über den Termin und allfällige Verkehrsbehinderungen oder Sperrungen informiert.
Der Gemeinderat bedankt sich für Ihr Verständnis.
Speedy:
Während der Umleitungsphase Hagenwil haben wir an verschiedenen Stellen im Dorf den eingemieteten Speedy aufgestellt. Es zeigt sich, dass nicht immer mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit
gefahren wird. Absolute Spitzenwerte im Dorf mit über 80 km/h waren keine Seltenheit – leider. Zum
Glück war die Zeit während den Schulferien und dadurch weniger Kinder unterwegs. Das Dorf erlebte
die Verkehrsflut nicht nur positiv aber mit der Sicherheit, dass die Umleitung befristet war. Jetzt kön-
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nen wir mitreden mit den Anwohner an der Durchgangsstrasse Hagenwil–Rohren und wissen wie kritisch die Situation im Engpass Hagenwil sein kann. Auch wird verständlicher, dass die Strasse verbreitet
wurde, um den Schwerverkehr mit den vielen Lastwagen zu bewältigen.
Der Gemeinderat gibt die Hoffnung auf eine Lösung Hagenwil nicht auf.
Aus der Gemeindeverwaltung
Einwohnerstatistik
per 31.12.2014
per 31.03.2015
per 30.06.2015
per 30.09.2015
per 31.12.2015
per 31.03.2016
per 30.06.2016
Männlich
413
412
413
415
419
426
434
Weiblich
382
386
387
389
391
392
392
Total
795
798
800
804
810
818
826
Fälligkeit 2. Steuerrate 2016
Am 31. August wird die 2. Steuerrate 2016 zur Zahlung fällig. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie,
dieser Zahlungsfrist die nötige Beachtung zu schenken.
5/7
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Öffentliche Bekanntmachung
I.
Gestützt auf Art. 4 und Art. 26 des Reglements vom 23. April 2008 über das Friedhof- und Bestattungswesen
erlässt die Friedhofkommission folgende Richtlinien:
Richtlinien für die Gestaltung der Gräber und Grabmäler
vom 27. Juni 2016
1. Grundsätze
Die Grabmäler müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs harmonisch einfügen.
Die vorliegenden Richtlinien geben eine gewisse Struktur für die Gestaltung der Gräber und Grabmäler auf
den Friedhöfen der Evangelischen und Katholischen Kirchgemeinden vor.
2. Bewilligungspflicht
Die Errichtung neuer und die Abänderung bestehender Grabmale ist bewilligungspflichtig. Gesuche sind bei
den Einwohnerdiensten der Politischen Gemeinde Schönholzerswilen mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- Zeichnung mit Massangaben im Massstab 1:10; im Doppel
- Angaben über das verarbeitete Material
- Bearbeitung und Beschriftung
Vor Erhalt der Bewilligung dürfen keine Grabmäler in Arbeit genommen werden. Ohne Bewilligung erstellte
Grabmäler werden unter Kostenfolge für den Lieferanten entfernt.
3. Zeitpunkt und Art der Aufstellung des Grabmales
Das Setzen der Grabmäler darf frühestens neun Monate nach der Bestattung erfolgen, bei Urnengräbern
nach drei Monaten.
Als Material für Grabmäler dürfen nur Natursteine sowie geeignete Holzarten und Metalle verwendet werden. Nicht zulässig sind polierte Steine, Metalle und Bearbeitungsarten, die spiegelnden Glanz erzeugen.
Die Friedhofkommission kann Ausnahmen bewilligen, sofern besondere künstlerische und ästhetische
Gründe dies rechtfertige und dadurch die unmittelbare Umgebung des betroffenen Grabes, noch die ruhige
Wirkung des Gesamten Friedhofes beeinträchtigt werden.
4. Masse
Die Höchst- und Mindestmasse der Grabmäler betragen:
Max. Höhe
Für Erdbestattungsgräber
Für Stelen
Für Urnenbestattungsgräber
120 cm
130 cm
100 cm
Max. Breite
60 cm
30 cm
50 cm
Mind. Tiefe
12 cm
20 cm
12 cm
6
Die Masse der Gräber betragen:
Länge
Breite
Tiefe
Für Erdbestattungen
130 cm
80 cm
140 cm
Für Urnenbestattungen
100 cm
70 cm
60 cm
Für Kindergräber
120 cm
80 cm
100 cm
Der seitliche Abstand zwischen den Einzelgräbern beträgt 20 cm, die Wegbreite zwischen den Grabreihen
90 cm.
5. Unterhaltspflicht und Grabpflege
Die Bepflanzung und der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehörigen. Es besteht die Möglichkeit, die
Gräber selber zu bepflanzen oder die Arbeit einem Dritten zu übertragen. Der Unterhalt des Gemeinschaftsgrabes obliegt der Politischen Gemeinde.
Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, für das Aufrichten oder Neusetzen von schief stehenden oder umgestürzten Grabsteinen zu sorgen. Grabsteine, die nach Aufforderung durch den Friedhofvorsteher nicht in
Ordnung gebracht worden sind, werden auf Kosten der Angehörigen instand gestellt.
II.
Gegen diesen Beschluss kann innert zehn Tagen, vom Tag der öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet,
beim Gemeinderat Schönholzerswilen schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.
Für die Friedhofkommission
Der Präsident:
Sandro Körber, Gemeinderat
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
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23