Antrag Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes

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B e s c h l u s s a n t r a g der FPÖ-Landtagsabgeordneten Dominik Nepp, Rudolf Stark,
Dr. Alfred Wansch, Klaus Handler, Mag. Ulrike Nittmann und Karl Baron betreffend
Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes, eingebracht in der Landtagssitzung
am 30. September 2016 zu Post 6
Wien ist massiv verschuldet, Tendenz weiter stark steigend. Doch anstatt endlich
vernünftig zu wirtschaften, werden die Wienerinnen und Wiener weiter massiv belastet.
Der richtige Weg würde lauten: Bei den Ausgaben sparen und nicht die Einnahmen
erhöhen.
Neben dramatischen Erhöhungen seit dem Amtsantritt von Rot-Grün im Jahr 2010 bei
Wasser, Kanal, Parkbewirtschaftung, Müll, ist es vor allem das Wiener
Valorisierungsgesetz, welches eine Perpetuierung der Gebührenerhöhung mittels einer
Anpassungsautomatik festschreibt. Diese Automatik beschert der Stadt laufende
Mehreinnahmen, sie nimmt den Druck für längst überfällige Reformen und sie belastet
Bürger und Unternehmen laufend stärker. „Mehr Geld im Börsel“ hat ausschließlich die
Stadt, während den Menschen laufend Kaufkraft entzogen wird.
Selbst die Arbeiterkammer hat in der Begutachtung damals festgestellt, dass dem
Gesetz die Legitimation fehle, da eine Unterdeckung der betroffenen Gebühr nicht
kalkulatorisch im Detail nachgewiesen werde und keinerlei detaillierte Aufschlüsselung
der entsprechenden Ausgaben / Einnahmen bei einer Gebühr erfolge.
Die Legitimation für ein solches Gesetz fehlt auch deshalb, weil die Gemeinde Wien bei
einigen einnahmerelevanten Gebühren Überdeckungen bzw. Überschüsse erzielt und
damit seit Jahren enorme Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen von Bundesseite
lukriert, in einigen Bereichen riesige Rücklagen anhäuft und in weiten Teilen einer
maßlosen Verschwendungspolitik frönt.
Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemäß § 27 Abs 4 der
Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden
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Beschlussantrag
Der Landtag wolle beschließen:
Der Wiener Landtag spricht sich ausdrücklich für eine Abschaffung des Wiener
Valorisierungsgesetzes aus.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.
Wien, am 30. 9. 2016