1 B e s c h l u s s a n t r a g der FPÖ-Landtagsabgeordneten Dominik Nepp, Rudolf Stark, Dr. Alfred Wansch, Klaus Handler, Mag. Ulrike Nittmann und Karl Baron betreffend Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes, eingebracht in der Landtagssitzung am 30. September 2016 zu Post 6 Wien ist massiv verschuldet, Tendenz weiter stark steigend. Doch anstatt endlich vernünftig zu wirtschaften, werden die Wienerinnen und Wiener weiter massiv belastet. Der richtige Weg würde lauten: Bei den Ausgaben sparen und nicht die Einnahmen erhöhen. Neben dramatischen Erhöhungen seit dem Amtsantritt von Rot-Grün im Jahr 2010 bei Wasser, Kanal, Parkbewirtschaftung, Müll, ist es vor allem das Wiener Valorisierungsgesetz, welches eine Perpetuierung der Gebührenerhöhung mittels einer Anpassungsautomatik festschreibt. Diese Automatik beschert der Stadt laufende Mehreinnahmen, sie nimmt den Druck für längst überfällige Reformen und sie belastet Bürger und Unternehmen laufend stärker. „Mehr Geld im Börsel“ hat ausschließlich die Stadt, während den Menschen laufend Kaufkraft entzogen wird. Selbst die Arbeiterkammer hat in der Begutachtung damals festgestellt, dass dem Gesetz die Legitimation fehle, da eine Unterdeckung der betroffenen Gebühr nicht kalkulatorisch im Detail nachgewiesen werde und keinerlei detaillierte Aufschlüsselung der entsprechenden Ausgaben / Einnahmen bei einer Gebühr erfolge. Die Legitimation für ein solches Gesetz fehlt auch deshalb, weil die Gemeinde Wien bei einigen einnahmerelevanten Gebühren Überdeckungen bzw. Überschüsse erzielt und damit seit Jahren enorme Mehreinnahmen aus den Ertragsanteilen von Bundesseite lukriert, in einigen Bereichen riesige Rücklagen anhäuft und in weiten Teilen einer maßlosen Verschwendungspolitik frönt. Die gefertigten Landtagsabgeordneten stellen daher gemäß § 27 Abs 4 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien folgenden 2 Beschlussantrag Der Landtag wolle beschließen: Der Wiener Landtag spricht sich ausdrücklich für eine Abschaffung des Wiener Valorisierungsgesetzes aus. In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt. Wien, am 30. 9. 2016
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