Deutschland in der Europäischen Union EUROPÄISCHES

Europa
Deutschland in der Europäischen Union
Zusammenarbeit
Zusammenarbeit
(je nach Politikbereich
und Verfahren)
(je nach Politikbereich
und Verfahren)
EUROPÄISCHE
EUROPÄISCHES
Standpunkt des Rates in 1. Lesung
PARLAMENT
(entweder
Bestätigung des Trilogergebnisses oderKOMMISSION
bei erfolglosen Trilogen
Festlegung eines eigenen Standpunktes und Fortsetzung von Verhandlungen)
RICHTLINIEN
VERORDNUNGEN
deutsche Abgeordnete
EUROPAAUSSCHUSS
DES BUNDESTAGS
RAT DER EU
BESCHLÜSSE
sind Teil von
REGIERUNGEN ALLER
EU-STAATEN
unmittelbar
geltendes Recht
Deutschland
Abgeordnete
wählen
BUNDESTAG
wählen
wählen
REGIERUNG
(Bundeskanzler bestimmt
Leitlinien der Europapolitik)
Umsetzung in nationales
Recht durch Bundestag
und Bundesrat
BUNDESRAT
bildet
Ministerpräsident
Landesregierung
wählt
unmittelbar
geltendes Recht
Landesparlament
wählen
Bürger/innen der EU
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Weitere Infos unter www.bmas.de