Europa Deutschland in der Europäischen Union Zusammenarbeit Zusammenarbeit (je nach Politikbereich und Verfahren) (je nach Politikbereich und Verfahren) EUROPÄISCHE EUROPÄISCHES Standpunkt des Rates in 1. Lesung PARLAMENT (entweder Bestätigung des Trilogergebnisses oderKOMMISSION bei erfolglosen Trilogen Festlegung eines eigenen Standpunktes und Fortsetzung von Verhandlungen) RICHTLINIEN VERORDNUNGEN deutsche Abgeordnete EUROPAAUSSCHUSS DES BUNDESTAGS RAT DER EU BESCHLÜSSE sind Teil von REGIERUNGEN ALLER EU-STAATEN unmittelbar geltendes Recht Deutschland Abgeordnete wählen BUNDESTAG wählen wählen REGIERUNG (Bundeskanzler bestimmt Leitlinien der Europapolitik) Umsetzung in nationales Recht durch Bundestag und Bundesrat BUNDESRAT bildet Ministerpräsident Landesregierung wählt unmittelbar geltendes Recht Landesparlament wählen Bürger/innen der EU © Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016 Weitere Infos unter www.bmas.de
© Copyright 2024 ExpyDoc