27 Nachti 47 14 31 29 468 496 20 505 506 35 33 39 37 GE II 0,8 1,6 482 337 270 55 textliche siehe Festsetzung213 und Hinweise 216 354 338 271 241 360 284 9,0 238 261 217 218 6 Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 178 262 163 H3 173 BMZ 9,0 5 20.0 2 - GI 0,8 4.0 H4 Baugrenze 190 4 180 10 Baumassenzahl II 188 189 177 H6 L 602 Industriegebiete 0,8 219 8 352 GI 0,4 187 181 182 Gewerbegebiete 499 220 179 4.0 GE 167 498 381 351 Legende Art der baulichen Nutzung 226 282 356 Aufhebungsbereich SW 17 503 212 406 Weg 2 Betriebe und Anlagen lfd. Nr. 208 bis 211 sowie im entsprechende 404 306 856 231 858 224 223 225 287 479 415 7 500 41 43 8 9 469 472 45 301 Schu tz gasle streifen T itung beids hysseneitig 4 m 22 855 497 283 11 473 470 396 4 285 18 16 51 49 486 10 53 397 1 467 471 55 305 12 466 476 Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen 1 170 355 Betriebe und Anlagen lfd. Nr. 176 bis 211 sowie im unterirdisch 171 Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft 186 entsprechende H4 511 510 Flur 18 BMZ 9,0 sonstige Planzeichen 167 512 40.0 H8 357 H4 Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen freizuhalten ist. Bauliche Anlagen jeder Art sind Loikumer 507 Betriebe und Anlagen lfd. Nr. 504 194 bis 211 sowie im 40.0 GI 0,8 - siehe textliche Festsetzungen und Hinweise Weg 384 H8 340 mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Bemassung in Meter 73 B4 379 20.0 H4 353 20.0 entsprechende siehe textliche Festsetzung und Hinweise Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1977. B 67 191 sonstige Darstellungen Aufhebungsbereich des Bebauungsplan SW 17 Stadt Bocholt 382 193 SW 17 vom 12.10.1978 92 N BauGB) GB -301- Stadtplanung, vA/Sp Textliche Festsetzungen und Hinweise zum Bebauungsplan SW 17 3. Änderungsplan F1 - Immissionsschutz (für den gesamten Geltungsbereich) Gem. §§ 1 (4), 8 und 9 BauNVO in der Neufassung der Bekanntmachung vom 15.09.1977 (BGBl. I S. 1763) und des Rd.Erl. des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales -- III B 1 - 8804 - vom 25.07.1974 - Abstände zwischen Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitung wird das Gewerbeund Industriegebiet durch die folgenden Abstandsklassen gegliedert: (Zuordnung siehe Bebauungsplandarstellung) F2 - Steuerung des Einzelhandels (für den gesamten Geltungsbereich) Unter Verwendung des §1 Abs. 5 Ziff. 10 BauGB und des §1 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 9 BauNVO sind zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente nicht zulässig. Unzulässig sind: a. Bücher, Zeitschriften,Papier,Schreibwaren b. Kunst, Antiquitäten Seite 1 von 3 c. Baby, Kinderartikel d. Bekleidung, Lederwaren,Schuhe e. Unterhaltungselektronik, Elektrohaushaltswaren f. Foto, Optik g. Einrichtungszubehör (ohne Möbel), Haus- und Heimtextilien, Bastelartikel, Kunstgewerbe h. Musikalienhandel i. Uhren, Schmuck j. Spielwaren, Sportartikel k. Lebensmittel, Getränke l. Drogerie, Kosmetik, Haushaltswaren m. Teppiche (ohne Teppichboden) n. Blumen o. Campingartikel p. Tiere und Tiernahrung, Zooartikel F 3 - Abführung des Niederschlagwassers (für den gesamten Geltungsbereich) Das auf den befestigten Flächen anfallende Niederschlagwasser ist über den vorhandenen Regenwasserkanal ortsnah dem Wasserlauf 725 (Bömkes Graben) zuzuführen. Wegen der Einzelheiten der entwässerungstechnischen Erschließung ist im bauaufsichtlichen Verfahren der Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (ESB) zu beteiligen. In diesem Zusammenhang können auch evtl. Versickerungsmöglichkeiten erörtert werden. Für die Versickerung des Niederschlagwassers auf gewerblich genutzten Grundstücken ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken einzuholen. Hinweise H 1 - Artenschutzrechtliche Belange (für den gesamten Geltungsbereich) Um bei eventuellem Abriss vorhandener Gebäude oder dem Verlust von Baumhöhlen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auszulösen, hat vor jedem Abriss oder Baumfällung eine Überprüfung der betroffenen Gebäude / Baumhöhlen auf Vorkommen planungsrelevanter Arten zu erfolgen. Sollten bei der Überprüfung Vorkommen planungsrelevanter Arten festgestellt werden, so ist das weitere Vorgehen mit der ULB des Kreises Borken abzustimmen. Im Zulassungsverfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren) ist die ULB des Kreises Borken zu beteiligen. H 2 - Artenschutzrechtliche Belange (für den gesamten Geltungsbereich) Um durch Beleuchtungsanlagen keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Absatz 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auszulösen ist diese fledermausfreundlich im Wellenlängenbereich von 590 nm (Limpens et al 2005) auszuführen. Die Ausrichtung des Lichtkegels muss gezielt auf Wege (nach oben Seite 2 von 3 abgeschirmt) ohne große Streuung erfolgen. Der Gehölzsaum am Damm der B 67 darf nicht beleuchtet werden. Eine Abstimmung mit der ULB des Kreises Borken ist erforderlich. Im Zulassungsverfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren) ist die ULB des Kreises Borken zu beteiligen. H 3 - Artenschutzrechtliche Belange (Zuordnung siehe Bebauungsplandarstellung) Die Bäume werden von Fledermäusen als Leitstruktur genutzt. H 4 - Bauliche Anlagen an Bundes- und Landesstraßen (Zuordnung siehe Bebauungsplandarstellung) Aufgrund der fachgesetzlichen Regelungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) bzw. des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) bedürfen hochbauliche Anlagen (inklusive Werbeanlagen gemäß § 9, Absatz 6 FStrG und gemäß §§ 25/28 StrWG NRW) in einem Abstand von 20 bis 40 m vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn der B 473 / L 602 und der B 67 der Zustimmung des Straßenbaulastträgers der Bundes- und Landesstraße. Im Zulassungsverfahren (z.B. Baugenehmigungsverfahren) ist der Landesbetrieb Straßenbau.NRW zu beteiligen H 5 - Bodendenkmalpflege (für den gesamten Geltungsbereich) Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbung in der natürlichen Bodenbeschaffung) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt Bocholt und dem Landschaftsverband Westfalen - Lippe, Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel.: 0251 / 5918911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 15 und 16 DSchG). H 6 - Thyssengasleitung (Zuordnung siehe Bebauungsplandarstellung) Innerhalb dieses Bereiches befinden sich unterirdisch Gasfernleitungen der Thyssengas GmbH. Bei sämtlichen bodeneingreifenden und baulichen Maßnahmen ist die Thyssengas GmbH (Kampstraße 49, 44137 Dortmund) zu beteiligen. H 7 - Leitungen im Allgemeinen (für den gesamten Geltungsbereich) Bei sämtlichen bodeneingreifenden Maßnahmen ist auf die bestehenden Leitungen im öffentlichen Straßenraum besonders zu achten. Nötigenfalls ist die Maßnahme mit dem betroffenen Versorger abzusprechen. H 8 - Altlasten (Zuordnung siehe Bebauungsplandarstellung) Im Plangebiet befindet sich eine Teilfläche des Grundstücks einer ehemaligen Weberei (Daimlerstraße 1), dass im Altlastenkataster des Kreises Borken als Verdachtsfläche geführt wird. Im Zulassungsverfahren für Hochbaumaßnahmen ist der Kreis Borken (Fachbereich Natur und Umwelt) zu beteiligen. H 9 - Kampfmittel (für den gesamten Geltungsbereich) Vor Aufnahme sämtlicher Erdarbeiten ist sicherzustellen, dass die von den Maßnahmen betroffenen Flächen erst dann betreten werden, wenn der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Regierungspräsidenten Arnsberg über den Fachbereich Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt das Gelände freigegeben hat. Seite 3 von 3
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