Achtung Hinweis für VOL/A nur e-Angebote Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet. Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr angenommen. Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen Adresse erforderlich. Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login. Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über www.vergabe.berlin.de erfolgen. Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen. Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Submissionsstelle Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung PBU - SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11 10965 Berlin 21.09.2016 Tel.: 030 90298-2550 Fax: 030 90298712550 E-Mail: [email protected] Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen) Angebot für Diverse Sporteinrichtungen, Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen Sehr geehrte Damen und Herren, Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten. 1. Auftraggebende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Submissionsstelle, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin Raum: 2050 Tel.: 030 90298-2550 [email protected] E-Mail: 2. Fax: 030 90298712550 Ausschreibende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Abteilung PBU - Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin Raum: 2050 Tel.: 030 90298-2550 E-Mail: [email protected] Fax: 030 90298712550 3. Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung (VOL) 4. Art der Leistung: Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen 5. Ort der Leistung: Diverse Sporteinrichtungen in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Annahmezeit: 6. Wesentlicher Leistungsumfang: Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 7. Aufteilung in Lose: Ja Angebote sind möglich für: ein Los _____________ Lose alle Lose Sonstiges: 8. Ausführungszeit: bis 15.12.2016 Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht 9. Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): entfällt 10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 06.10.2016 Uhr: 10:45 b) Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist: möglich nicht möglich d) Bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. e) Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung PBU -Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin 2050 Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit: G 6373 OE2016 VOL Ausschreibungsnummer: Bezeichnung der Ausschreibung: 10:45 06.10.2016 Ablauf der Angebotsfrist: dem mitgelieferten Aufkleber Sonstiges: Es sind nur elektronische Angeobte zugelassen. Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen. Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Checkliste b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen: siehe Checkliste Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen. Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen. 12. Sonstige Erfordernisse: Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über www.vergabe.berlin.de erfolgen. Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen. 13. Inhalt der Angebote: Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen. Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein. Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben. Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift. Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten Angaben zu machen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 14. Nebenangebote: sind zugelassen Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet werden. Die Mindestanforderungen für die Abgabe von Nebenangeboten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen (nur EU-weite Verfahren). Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung PBU -Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin Etage: Raum: 2050 Tel.: 030 90298-2550 Fax: 030 90298712550 E-Mail: [email protected] Erreichbarkeit: 16. Prüfung der Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen. 17. Auftragserteilung: Zuschlagskriterien ✘ der niedrigste Preis oder das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Kriterium: 1. 2. 3. 4. 5. 6. Gewichtung in %: Sonstiges: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. 18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 28.10.2016 19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften: Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr. 11 a) zu erbringen. Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) 20. Zusatz für Untervergabe: Bei Untervergabe muss grundsätzlich bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden. Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die Nachunternehmer gefordert werden. 21. Zusatz für ausländische Bieter: Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen. zugelassen ist auch die folgende Sprache: Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen. Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen. Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird hingewiesen. 22. Nicht berücksichtigte Angebote: Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde. Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an die Bewerber, bzw. Bieter. Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht. (jeweils ohne 23. Hinweis: Der Auftraggeber verfährt nach Teil A – Abschnitt 1 - der VOL. Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Nur bei EU-weiten Verfahren: Der Auftraggeber verfährt nach § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B. Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort entsprechende Angaben zu machen. Liegt ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 124 GWB beizufügen. Nachprüfungsbehörde gemäß § 155 ff. GWB: Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Tel: (030) 90 13 83 16 Fax: (030) 90 13 76 13 E-Mail:[email protected] Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Submissionsstelle Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig Anlagen: ✘ Leistungsverzeichnis/se ✘ Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313) ✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A) ✘ Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) ✘ Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359) ✘ Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321) Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) ✘ Checkliste – Eignung (Wirt 320) ✘ Anhang BVB VOL ✘ Objektliste ✘ GAEB D 83 Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016) !"#$ !%! !"#$ &''( ! )"#! Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abteilung PBU -SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11 10965 Berlin * G 6373 OE2016 VOL <!"#'! % $! * 28.10.2016 !$!* - 06.10.2016 :#) 10:45 $QJHERWIU Diverse Sporteinrichtungen, Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen 'HP$QJHERWVLQGDOV$QODJHQEHLJHIJW* !!!"# +!'', -'',) ./',). ./',)0$(1 !'# &)'2!"#!, ./',,34$5 2 ./',6 "#7!6 8"#9 !$6# '!"#!) 29! +! /''2!! ' !! #'"#"#97!!) '$ % $! -"#!# :!"#$'$6''0' ! ! -! 7 )"#2*;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;; ;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;;; ( Datum / Stempel und Unterschrift) Hinweis: Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift. Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben wie folgt an: Hauptangebot Keine Vergabe nach Losen Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) € Summe Angebot Technische Nebenangebote (ohne Abgabe eines Hauptangebotes) Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) € Nebenangebote/Änderungsvorschläge zum Hauptangebot Preisnachlass ohne Bedingung Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010) Technische Nebenangebote/ Änderungsvorschläge Anzahl: Andere Nebenangebote Anzahl: % G 6373 OE2016 VOL Diverse Sporteinrichtungen, Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) 1. Allgemeines (1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B). (2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. 2. Preise Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. 3. Lieferung Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle. 4. Verpackung Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen. 5. Skonto (1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei preisgebundenen Verlagserzeugnissen. (2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-, Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen. 6. Schriftform Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB). Besondere Vertragsbedingungen (BVB) Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe sind. Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber. 7. Preisgleitklausel Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung: - 8. Ausführungsfristen Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und Einzelfristen: Fertigstellung bis 15.12.2016 Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05) -2- 9. Vertragsstrafen Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: - Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig: Vertragsstrafe: %/Tag der Überschreitung Frist: Vertragsstrafe: %/Woche der Überschreitung Frist: 10. Güteprüfung: Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart: - 11. Annahmestelle: - 12. Abnahme nach Absprache mit dem AG 13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche 0 Jahr(e) nach der Abnahme. 14. Zahlungen (1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet: - Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet: - (2) Abschlagszahlungen werden geleistet nicht geleistet. 15. Rechnungen 2 Der Auftragnehmer hat Rechnungen in _______facher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für 2 Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in _______facher Ausfertigung einzureichen. Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten, Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen. 16. Skontoabzüge Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen: Das Skonto beträgt 2,0 v.H. Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05) -3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit, für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung. Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe, dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich abgeschlossenen Auftragsteils beginnt. 17. Sicherheitsleistung Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten: entfällt 18. Sonstige Bedingungen: Anhang BVB VOL XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05) Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641), dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073), dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123), dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24), dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442), dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98), dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012) Eigenerklärung zur Eignung Ich erkläre/Wir erklären, dass mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw. entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden. mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n). ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist. mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfülle(n), zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten, die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter, sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen. Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016) Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben. Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. ___________________ (Ort, Datum) ______________________ (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift. Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016) Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einzuhalten. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen. die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über Mindestentgelte maßgeblich sind. sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a. Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 322 – (24.05.2016) Seite 1 BVB/Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Ich erkläre/Wir erklären, mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1), meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen (Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann. ___________________ ______________________ (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel) Hinweis: Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift. Wirt 322 – (24.05.2016) Seite 2 BVB/Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge G 6373 OE2016 VOL Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise Eigenerklärungen Freiberufler max. Alter Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG über die Eignung (Wirt 321) aktuell X X X X X X zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322) aktuell X X X X X X zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326) aktuell X X X X X X über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von Beruf und Familie (Wirt 359) aktuell X X X X X X Schutzerklärung aktuell X X X X X X jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern aktuell X X X X X Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand aktuell X X X X X X Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen aktuell X X X X X X letztes Jahr X X X X X X Angaben über technische Leitung aktuell X X X X X X jährliches Mittel der Mitarbeiter aktuell Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und Forschungsmölglichkeiten aktuell X X X X X X berufliche Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome, Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche Befähigung aktuell X X X X X X Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG X X X Umsatz X Nachweise In Fotokopie: max. Alter Freiberufler Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung) (GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für: das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung 1 Jahr den Inhaber 1 Jahr die Gesellschafter 1 Jahr X X X die Mitglieder des Geschäftsführung 1 Jahr X X X die Mitglieder des Vorstandes 1 Jahr Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis) 1 Jahr Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016) X X X Seite 1 von 2 Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung) X X X X X Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich X X X X X X X X max. Alter Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr Gesellschafterliste 1 Jahr Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr X Freiberufler X X X X X X X X Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw. berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung) X X X X X X Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung) X X X X X X Steueranmeldung Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von Steuern (oder ULV-Bescheinigung) 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 1 Jahr X X X X X X 3 Monate X X X X X X Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten, Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr. X X X X X X Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit) X X X X X X X X X X X X Einzelfirma GbR GmbH OHG KG AG Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung X X X X X X Bietergemeinschaft X X X X X X Nachunternehmererklärung X X X X X X BVB/ZVB (Wirt 311 A) X X X X X X BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324) X X X X X X BVB zur Frauenförderung (Wirt 325) X X X X X X Bescheinigungen der Krankenkassen über die rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung) Bonitätsauskunft Bilanz, Bilanzauszug aktuell Sonstiges max. Alter Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016) Freiberufler Seite 2 von 2 21.09.2016 Objektliste: Sportstätten Los 2 Anlage 2 - Laubabholung und Verwertung, Los 2 OBJEKTLISTE Lfd Nr Straße, Hausnr. PLZ Ortsteil OBJ Name der Einrichtung Sportplatz Waldeckpark Sekretariat, Ansprechpartne r Telefon 030 5058 6330, 0151-55900702 1 Alte Jakobstraße 40 D-10969 Kreuzberg 2 Alt-Stralau 37-39 D-10245 Friedrichshain 3 Askanischer Platz 6-7 D-10963 Kreuzberg 4 Baerwaldstr. 34 (Gneisenaustr. 39) D-10961 Kreuzberg 5 Blücherstr. 46/47 D-10961 Friedrichshain 6 Blücherstr./Urbanstr. 10-20 D-10961 Kreuzberg 50099 GOS Sportplatz 7 Gürtelstr. 20 D-10247 Friedrichshain 60257 Kurt-Ritter-Sportplatz 8 Katzbachstr. D-10965 Kreuzberg 50100 Willy-Kressmann-Stadion 9 Körtestraße 13 D-10967 Kreuzberg 50096 Sportplatz Körtestraße 030 8185 5950 10 Lobeckstr. 63 D-10969 Kreuzberg 50092 Lobecksportplatz 030 5058 6254 11 Mariannenstr. 47 D-10997 Friedrichshain 62261 Turnhalle (Hof) 12 Modersohnstr. 49 D-10245 Friedrichshain Tennisplatz 13 Ohlauer Str. 24 D-10999 Kreuzberg Turnhalle Nebenfläche 14 Persiusstraße 7b D-10245 Friedrichshain 15 Urbanstr. 166 D-10961 Kreuzberg 16 Virchowstr. 7 D-10249 Friedrichshain 17 Volkspark Friedrichshain 60256 50097 Herr Viebke Sportplatz Alt-Stralau 030 2123 9793 Lilli-Henoch-Sportplatz 030 5058 6830 Willi-Boos-Sportplatz Herr Beckmann Sportplatz Blücherstraße 60178 030 5058 5453 030 90298 7555 Herr Eiche Bemerkung, Öffnungszeiten Ab 15:00 Uhr Ab 14:00 - 22:00 Uhr Lagerfläche wird auch von der Kita und der Schule genutzt 0157 737 79 521 030 2966 4227 Herr Eiche Herr Eiche 0157 737 79 521 0157 737 79 521 030 2911 874 Herr Eiche Lasker-Sportanlage Ansprechpartner benennt Herr Eiche 0157 737 79 521 030 5884 3980 Ab 7:00 Uhr Gymnastikhalle Herr Eiche 0157 737 79 521 60258 Sportplatz Virchowstraße Herr Gloxin 030 4848 8050 D-10249 Friedrichshain 60418 Volkspark Friedrichshain, Tennisplatz Herr Eiche 0157 737 79 521 18 Vor dem Schlesischen Tor 1 D-10997 Kreuzberg 50094 Sportanlage Lohmühleninsel 030 2847 2643 95 Ab 7:00 Uhr 19 Wiener Str. 59 a-g D-10999 Kreuzberg 50095 Sportplatz Wiener Straße 030 2250 2489 Nach Absprache 20 Züllichauer Str. 1-7/Columbiadamm 71-109 D-10965 Kreuzberg 50098 Sportplatz Züllichauerstraße 030 5058 6360 Ab 7:00 Uhr neu Pufendorfer Str 10 62503 MEB Schule Anlage 2 Seite: 1 8:00-22:00 Uhr Anhang zu den BVB Sonstige Bedingungen: 18. Frauenförderung Anwendung bei einem Auftragswert von mindestens 25.000,00 € Brutto. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt Ausbildungsbetriebe Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den Unternehmen eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer – und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern. ILO-Kernarbeitsnormen Gemäß § 8 Absatz Satz 1 BerlAVG gelten die zu ergreifenden Maßnahmen nur für folgende Waren: o o o o o o o o o o o Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder) Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle handgefertigte Teppiche Natursteine Produkte aus Holz Kaffee, Kakao, Tee Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren Fischereiprodukte Feuerwerkskörper, Zündhölzer Schnittblumen, Topfpflanzen Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes Mit der Bezirksamtsvorlage Nr. IVI 164/2012 vom 11.12.2012 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festgelegt: „Die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau – und Dienstleistungen /Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) vom 23.10.2012 „ auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 500 € netto anzuwenden. Folgende Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen (auch für ggf. einzusetzende Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) Bitte beiliegende Checkliste beachten. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung Der Auftragnehmende verpflichtet sich, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten. je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden zugerechnet. Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmenden begangen wird. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Wirt 325 – BVB Frauenförderung (18.06.2012) LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 21.09.2016 21.09.2016 Gesamtbetrag in EUR Vorbemerkungen Vorbemerkungen § 1. Leistungsgegenstand und Ort der Leistung (1) Der Auftraggeber (AG) überträgt dem Auftragnehmer (AN) auf der Grundlage seines Angebotes, die Abholung und Entsorgung von Laub- und Grünabfällen an: ca. 20 Sportstätten, Alle Liegenschaften befinden sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Eine genaue Standortliste liegt der Ausschreibung bei als Excell Tabelle bei. Für die Vollständigkeit und auch die Richtigkeit aller Angabe übernimmt der AG keine Gewähr. Der exakte Umfang der Abfuhrmengen ist derzeit nicht bekannt (2) Die Laub bzw. Grünabfälle werden auf den jeweiligen Sporteinrichtung gesammelt. Die Sportstätten verfügen über eigene Bauzaunelemente, die von den Liegenschaften für die Laubsammlung aufgestellt werden. Die Bauzaunvierecke werden so aufgestellt, dass eine Aufnahme des Laubs/Grünabfälle mit Selbstlader möglich ist. Die Entleerungen der Bauzaunvierecke mit Mengenangabe in m³, ist von den Einrichtungen / Liegenschaften mit unterschriebenen Lieferschein zu bestätigen. Den Gesamtlieferschein stellt der AN der Bauleitung zur Verfügung. Derzeit gehen wir davon aus, dass Anfang bis Mitte Oktober eine erste Abholung erfolgt. Die zweite Abholung erfolgt jeweils nach Witterung Anfang Dezember. Sollte es zu diesem Zeitpunkt einen überraschenden Wintereinbruch geben, so werden die restlichen Laubmengen im Februar/Anfang März des folgenden Jahres abgeholt.Weiterhin können auf Anweisung des Auftraggebers im gesamten Jahr Kleinstmenge an Einzellstandorte innerhalb 7 Tage abgeholt werden, hier kommt eine gesonderte Position (Laub- und Grünschnittabholung Kleinstmengen ganzjährig) zum tragen. (3) Wir empfehlen dem Bieter sich vor Angebotsabgabe mit der Ausstattung, Gestaltung und der räumlichen Struktur der Sportstätten, vertraut zu machen, damit der Aufwand für die Leistungen genau kalkuliert werden kann. In der Preisermittlung sind die verschiedenen Standorte mit ihren örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. (4) Die Arbeiten verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders beschrieben, als komplette Leistung, einschließlich Bereitstellung aller erforderlichen Geräte, Maschinen, Materialien und Nebenleistungen. Die Abfuhr- und Entsorgungskosten, ggf. Deponiegebühren, der Laub- und Grünabfällen sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren. § 2. Planung und Abstimmung der Arbeitseinsätze (1) Vor Ausführungsbeginn hat der AN eigenverantwortlich, die terminliche Abstimmung der Laubabholung mit den Sportstätten in vollem Umfang abzustimmen. In der Anlage zu dieser Ausschreibung befinden sich die Objektlisten (Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten) mit Ansprechpartnern, deren Telefonnummern und Email, die der AN zur Kontaktaufnahme verwenden sollte. Der geplante Ablauf der Arbeiten ist mit dem Sportamt bzw. deren Ansprechpartner zwingend abzustimmen, da z. B. Dienstzeiten, und sonstige wichtige Termine müssen beachtet werden. (2) Vom AN ist ein Arbeitsablaufplan (Excel Tabelle) zu erarbeiten, der mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten, der Bauleitung zur Abstimmung und Genehmigung vorzulegen ist. Die zur Verfügung stehenden Pflegegänge sind wirtschaftlich sinnvoll über die gesamte Ausführungszeit zu verteilen. Hierbei hat der AN darauf zu achten, nur die unbedingt notwendigen Leistungen auszuführen. (3) Der AN hat mit der Schlussrechnung eine vollständige Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, in Form von Tagesberichten mit allen üblichen Angaben dem AG zu übergeben. Dies ist zusätzlich eine Voraussetzung für die Auszahlung der Schlusszahlung. LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 21.09.2016 21.09.2016 Gesamtbetrag in EUR § 3. Ausführungsmengen (1)Die Mengen sind Schätzmengen,welche sich aus der Laubabholungen der letzten beiden jahre ergeben. Sollten sich erhebliche Mengenabweichungen bei der Ausführung herausstellen, so ist die Bauleitung sofort darüber in Kenntnis zu setzen. Diese Bereiche sind zeitnah, möglichst vor Abschluss der Arbeiten in diesem Bereich, durch ein gemeinsames Aufmaß zu erfassen. (2) Zwischenzeitliche Änderungen werden in die Listen eingearbeitet, die zur Vertragsunterzeichnung übergeben werden. (3) Die Abrechnung erfolgt nur nach den quittierten Abfuhrmengen in m³ (Abrechnung der festen Masse in m³, nach Mietenaufmaß oder Wassermaß auf der Transportfläche oder der Big Packs). § 4 Durchführung der Pflegearbeiten (1) Vor Beginn der Arbeiten, sind vorhandene Beschädigungen an befestigten Flächen, Vegetationsflächen, Zaunanlagen, Fassaden, Einbauten und sonstigen Gegebenheiten, vom AN zu dokumentieren und der Bauleitung und der Einrichtungsleitung anzuzeigen. Für Schäden die durch unsachgemäße Ausführung entstehen, haftet der Auftragnehmer. (2) Für die Ausführung der Bauarbeiten, ist eine Beeinträchtigung des Sportbetriebes und des direkten Umfeldes, so gering wie möglich zu halten. (3) Grundsätzlich sind lärm- und staubintensive Arbeiten möglichst zu vermeiden. (4) Erschütterungsintensive Arbeiten fallen nicht an und sind grundsätzlich verboten. (5) Unfallverhütende und umfassende Baustellensicherung ist Teil des Leistungsumfangs und ist in die Einheitspreise einzurechnen. (6) Eine Baustelleneinrichtung ist, aufgrund der kurzen Einsatzzeiten an den jeweiligen Objekten, nicht erforderlich. Wegekosten, Kosten für die Koordination und Bauüberwachung und alle damit verbundenen Aufwendungen sind in den ausgeschriebenen Leistungsumfang einzukalkulieren. Sämtliche An- und Abtransporte, Transporte zwischen den einzelnen Objekten, als auch Zwischentransporte innerhalb einer Liegenschaft, aller Gerätschaften, Maschinen und Personal, sind in die Leistungen mit einzukalkulieren. (7) das Befahren des Gelände zum Abtransport der zentral gesammelten Haufwerkes ist in Ausnahmefällen unter Einhaltung der Anforderungen gemäß Punkt 7 (Besondere Vorschriften für das Arbeiten auf Schulgeländeund öffent und an Jugendeinrichtungen) möglich. Hierbei dürfen nur die Hauptzufahrten (Feuerwehrzufahrten) genutzt werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von 12 to nicht überschritten wird. Flächen, welche nicht unter dieser Kategorie fallen (Vegetaionsflächen, Kunststofflaufbahnen, Gehwege etc), müssen geschützt werden und dürfen mit einen Gesamtgewicht von 2 to befahren werden, Lenkbewegungen sind zu vermeiden. Diewird nicht gesondert vergütet und ist in den EP's mit einzukalkulieren (8) Weiterhin sind Zwischentransporte auch über 50 m Nebenleistungen, und werde nicht gesondert vergütet. (9) Restmüll, Sperrmüll und sonstiger Abfall, sind ausdrücklich nicht Teil dieses Leistungsumfangs. Sollte durch derartige Müllansammlungen die Arbeitsausführung behindert oder beeinträchtigt werden, ist sofort die Bauleitung zu informieren. $ 5. Sicherungsmaßnahmen (1) Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen sind unter voller eigener Verantwortung des AN zu ergreifen, zuverlässig und solide durchzuführen, laufend zu unterhalten, soweit vorhanden, unbedingt zu belassen und ggf. zu vervollständigen. LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 21.09.2016 21.09.2016 Gesamtbetrag in EUR (2) Schutzeinrichtungen, Geräte und Maschinen etc. müssen den Arbeitsund Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft entsprechen. Die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere die Erfüllung der Vorgaben: - des Arbeitsschutzgesetzes - der Arbeitsstättenverordnung - der Arbeitsstättenrichtlinie ist vertragliche Pflicht des AN. § 6. Verkehrssicherung, Bauzufahrt (1) Die Baustellenzufahrt erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen Schule, bzw. Einrichtung, bzw. nach Angabe der Bauleitung. (2) Aufgrund der sehr unterschiedlichen Örtlichkeiten und zum Teil beengten Verhältnisse, kann nicht von einer grundsätzlichen, Zufahrtsmöglichkeit mit LKW´s ausgegangen werden. Entsprechende Erschwernisse, beschränkte Bewegungsfreiheit, Transporte mit kleineren Fahrzeugen sind einzukalkulieren. Es wird dem Bieter empfohlen, sich mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. (3) Der AN ist zur sofortigen Beseitigung von Verschmutzungen des Geländes, öffentlicher und nicht öffentlicher Straßen und Gehwege, die durch den AN entstanden sind, verpflichtet. Die Kosten hierfür sind in den Einheitspreisen abgegolten. (4) Strom- und Wasseranschlüsse stehen nicht zur Verfügung.Dem AN werden keine Sozialräume, Sanitäreinrichtungen zur Nutzung freigegeben. § 7. Besondere Vorschriften für das Arbeiten auf öffentlichen Einrichtungen(1) An Sporteinrichtungen ist im besonderen Maße auf unfallverhütenden und Kinder sicheren Baustellenbetrieb zu achten. Der AN hat sich den besonderen Gegebenheiten an Sporteinrichtungen anzupassen und sich entsprechend vorzubereiten und zu arbeiten. Der Betrieb der Einrichtungen ist so wenig wie möglich durch die Arbeitsausführung zu beeinträchtigen. (2) Pausen und sonstige, wichtige Zeiträume sind von dem Schulamt bzw. deren Ansprechpartner zu erfragen und zu berücksichtigen. Insbesondere die Verkehrssicherung, die Gefahrenabwehr und die Unfallverhütung ist vom AN und dessen Bevollmächtigten vorzusehen und einzuhalten. (3) Vor jedem Arbeitsbeginn haben sich die Mitarbeiter des AN bei der Schulleitung, bzw. dessen Ansprechpartner, zu melden und vor verlassen der Anlage sich wieder ab zu melden. (4) Lärmbelastungen z.B. durch Laubbläser sind zu vermeiden. (5) Der Betrieb von motorbetriebenen Geräten, in direkter Nähe (Entfernung<= 25 m) von Sportlern und anderen, nicht zur Bauausführung gehörenden Personen, ist unbedingt zu unterlassen. (6) Um ein zügiges und gefahrenfreies Arbeiten zu ermöglichen, werden bei Bedarf, in Abstimmung mit der Sporteinrichtung, Teilsperrungen vorgenommen. (7) Ein Befahren des Sportgeländes ist nur dann erlaubt, wenn das Befahren, unter größter Vorschicht, mit einer allseitigen (vierseitigen) Begleitung und eine vorherige Anmeldung erfolgt ist (8) Ganzjährig werden Wartungsarbeiten von Hausmeistern und beauftragten Firmen an den Einrichtungen durchgeführt. Um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird der AN aufgefordert, sich mit den Hausmeistern und den beauftragten Firmen direkt abzustimmen. § 8. Ausführungsfristen Arbeitsbeginn: sofort nach Auftragserteilung. Fertigstellung: Bis 15. Dezember 2016 Ggf. Abholungen von Restmengen Laub/Grünabfällen im Februar/März 2017. Die Rechnung ist bis spätestens zum 01.12.2016 der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen. Rechnungsstellung/Buchung bis zum 10.12.2016. Dies ist der letzte Buchungstermin für 2016. Die Ausführung muß innerhalb einer 1 wöchigen Frist, nach Aufforderung erfolgen. Erfolgt dies nicht kommt § 9 (g) zum tragen. LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 21.09.2016 21.09.2016 Gesamtbetrag in EUR § 9. Kündigung des Vertrages (1) Der Auftraggeber ist zur Kündigung/Teilkündigung einzelner Objektteile des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn: a) der AN Dienstkräften der Verwaltung Geschenke und andere Vorteile im Sinne der §§ 331 ff StGB und § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anbietet, verspricht oder gewährt, b) der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes zur Wettbewerbsbeschränkung zustande gekommen ist, c) der AN Personal einsetzt, welches nicht sozialversichert ist, d) der AN die Bestimmungen des Vertrages nicht nur geringfügig verletzt und seine Leistung nach zweimaliger Abmahnung nicht ordnungsgemäß erbringt bzw. den Forderungen des Auftraggebers nicht nachkommt. e) der AN gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltenden Tarifvertrag oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Anlage Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Wirt 322) verstößt, (f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. (g)der AN nicht innerhalb der 1-wöchigen Frist nach Aufforderung die Arbeiten aufnimmt, befindet er sich, ohne vorheriger Ankündigung in Verzug. Wenn die Arbeiten dann innerhalb einer weiteren 1-wöchigen Nachfrist wiederum nicht ausgeführt werden. Kommt es zur umgehenden Kündigung mit sofortiger Wirkung. Die Kündigung kann Losweise erfolgen, als auch für den Gesamtauftrag. (2) Bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftragnehmer Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen. § 10. Rechtsvorschriften (2) Bei allen auszuführenden Leistungen ist die Verordnung zum Schutze des Baumbestandes in Berlin vom 11. Januar 1982, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.10.2007 (GVBl. S. 558) sowie die DIN 18920 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu beachten. Sämtliche Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen, dürfen nur in Handarbeit durchgeführt werden (Kronentraufe +1,50 m). Zuwiderhandlungen können gemäß § 9 Baumschutzverordnung (BaumSchVO) als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. (3) Lärmintensive Geräte und Maschinen, wie Laubbläser, Laubsammler, Rasentrimmer und Fräser etc. dürfen werktags aufgrund der hohen Geräuschemissionen nur zeitlich eingeschränkt in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 17.00 Uhr betrieben werden. Sofern die genannten Geräte das EU-Umweltzeichen tragen, dürfen sie von 7.00 20.00 h eingesetzt werden. Zuwiderhandlungen können gemäß § 9 Abs. 2, Nr. 1 der 32. BlmSchV als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. (4) Es gelten die Vorschriften der DIN 18299, Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten aller Art. (5) Es gelten die Vorschriften der DIN 18320, Landschaftsbauarbeiten. § 11. Arbeitszeiten (1) Die Arbeitszeiten werden von der der jeweiligen Einrichtung vorgegeben und sind strikt einzuhalten. (2) Schließzeiten sind zu berücksichtigen, Erschwernisse hierdurch sind einzukalkulieren. § 12. Personal (1) Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, nur eigenes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Der AG ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise von den eingesetzten Arbeitskräften vorlegen zu lassen. LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 5 21.09.2016 21.09.2016 Gesamtbetrag in EUR (2) Für die Dauer der Arbeitenarbeiten ist vom AN ein Vorarbeiter einzusetzten, der nachweislich über eine gültige und in Deutschland anerkannte, abgeschlossene Ausbildung verfügt. Entsprechende Nachweise sind in Form von Ausbildungsurkunden, Referenzschreiben, etc., mit dem Angebot einzureichen. Weiterhin ist seitens des AN sicherzustellen, dass diese, verantwortliche Fachkraft jederzeit über den Stand und die Qualität der ausgeführten Arbeiten wacht, die Arbeiten vor Ort während der gesamten Bauzeit leitet und für den AG als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Im Falle von Krankheit oder Urlaub dieser Fachkraft, ist für diesen ein Vertreter zu benennen, dessen Nachweise über Ausbildung und Erfahrung sind unaufgefordert dem AG vorzulegen und genehmigen zu lassen. (3) Der AN hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. (4) Für die Dauer der Pflegearbeiten, hat der AN eine ausreichende Anzahl von Arbeitskräften einzusetzen, um eine fristgerechte Ausführung zu gewährleisten. § 13. Entgelte, Leistungsabrechnung (1) Die vereinbarten Entgelte sind Festpreise. (2) Bei Qualitätsmängeln ist der AG berechtigt, die Entgelte zu kürzen. Kalkulations- bzw. Berechnungsgrundlage des Entgeltes bilden die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Einheitspreise. (3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen nach Erfordernis und jahreszeitlicher Entwicklung, in Höhe von 20 v. H. zu mindern oder zu erhöhen. Bei einer erforderlichen Änderung, gilt der vertragliche Einheitspreis. (4) Werden Liegenschaften bzw Standorte ganz oder teilweise aufgegeben oder für andere Zwecke genutzt, so kann der AG diese Leistungen ersatzlos streichen. Eine Vergütung für entfallene Flächen/Objekte findet nicht statt. Im Umkehrschluss können auch Liegenschaften und Einrichtungen in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg dazu kommen, hier gilt der vertraglich vereinbarte Einheitspreis. (5) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach Zeichnungen, Aufmaßen, Tabellen und sonstiger, geeigneter, schriftlicher Dokumente, entsprechend der DIN 18320, Landschaftsbauarbeiten. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt ausschließlich standortbezogen. Abschlagsrechnungen sind gemäß Baufortschritt, mit Massenermittlungen, zu stellen. (6) Die prüffähige Schlussrechnung ist bis spätestens 01.12.2016 dem AG zur Prüfung vorzulegen. (7) Die Rechnungslegung erfolgt immer, unter Vorlage der in der Anlage beiligenden Nachweise und Lieferscheine. Zur Rechnungsfreigabe müssen die beiliegenden Lieferscheine durch den zuständigenden Hausmeister oder dem AG freigezeichnet sein. § 14. Sonstiges (1) Der AN ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu übertragen. (2) Die AG ist berechtigt den AN mit den pflegenden Flächen und ihrer Firmenanschrift in geeigneter Weise zu veröffentlichen. (3) Werden Gefahrenstellen bei den Pflegegängen ersichtlich, so sind diese sofort dem AG fernmündlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen. (4) Als Gerichtsstand ist Berlin vereinbart. (5) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 01 Laubabholung und Entsorgung an 01.1 m3 m3 *** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch wie Pos 1.1 jedoch ganzjährig ganzjährig, an Einzellstandorte auf Anweisung des AG's (Mengen unter 1,00 m³ gelten als 1,00 m³ Abrechnungsmenge) An- und Abtransport sind in den EP mit einzukalkulieren. Ausführungszeitraum ganzjährig innerhalb 7 Tage nach Aufforderung durch den AG 10,00 01.4 Gesamtbetrag in EUR *** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch wie Pos 1.1 jedoch in Handarbeit und Big Bags Lagerung der Laub- und Kompostabfälle in Big Bags, oder anderen Behältnisen, die mit Fahrzeugen nicht entlehrt werden können und somit manuell zum Fahrzeug transportiert und entladen werden müssen. Abholung, Transport und Verwertung an allen entsprechend genannten Standorten und nur auf Anweisung durch die Bauleitung. Abholung erfolgt mindestens 2 mal während des Ausführungszeitraumes. Abrechnung erfolgt nach fester Masse in m³, Nachweis erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß vor Ort (Miete, Wassermaß) und unter Vorlage des Original Lieferscheines 30,00 01.3 Einheitspreis in EUR 6 21.09.2016 21.09.2016 *** Bezugsbeschreibung Abholung und Verwertung von Laub- und Kompostabfällen, Abholung und Verwertung von Laub- und Kompostabfällen, in die dafür vorgesehenen Einhausungen oder lose gelagert. Die Lagerplätze oder Einhausungen werden mit Laub/Kompost von der jeweiligen Sporteinrichtung befüllt. Die Befüllung erfolgt in unterschiedlicher Höhe. Laden der Laubmassen mit Selbst- oder Radlader oder per Hand auf Transportmittel und anschließende Reinigung der Ladestelle für weitere Befüllungen. Abholung, Transport und Verwertung an allen Standorten der beigefügten Liste, gemäß Vorbemerkungen, Abholung mindestens 2 mal im Ausführungszeitraum. Abrechnung erfolgt nach fester Masse in m³, Nachweis erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß vor Ort (Miete, Wassermaß) und unter Vorlage des Original Lieferscheines 200,00 01.2 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: m3 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn Hilfsarbeiter Die Durchführung der Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anordnung und Freigabe durch die Bauleitung (AG). Nicht vorab angeordnete bzw angemeldete und LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 7 21.09.2016 21.09.2016 Gesamtbetrag in EUR freigegebene Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet Die Rapportzettel sind täglich der Bauleitung vorzulegen und folgendes enthalten: Vor- und Zuname Funktion Datum, Uhrzeit Ort (mit Objektnummer) Auszuführende Maßnahme bzw Arbeiten Aufmaß Unterschrift des Fachbauleiters durchgehende Nummerierung 4,00 01.5 h Stundenlohn Hilfsarbeiter Stundenlohn Hilfsarbeiter Die Durchführung der Stundenlohnarbeiten erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anordnung und Freigabe durch die Bauleitung (AG). Nicht vorab angeordnete bzw angemeldete und freigegebene Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet Die Rapportzettel sind täglich der Bauleitung vorzulegen und folgendes enthalten: Vor- und Zuname Funktion Datum, Uhrzeit Ort (mit Objektnummer) Auszuführende Maßnahme bzw Arbeiten Aufmaß Unterschrift des Fachbauleiters durchgehende Nummerierung 4,00 h Gesamtsumme: LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 Laubabholung und Entsorgung an Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 8 21.09.2016 21.09.2016 Gesamtbetrag in EUR
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