o - Berlin

Achtung
Hinweis für VOL/A nur e-Angebote
Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt
abrufbar unter der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de zur Verfügung.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Bewerbungen in herkömmlicher schriftlicher Form, E-Mail oder Fax werden nicht mehr
angenommen.
Für eine Angebotsabgabe ist eine Registrierung und Bewerbung unter
http://www.vergabe.berlin.de mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie
einer elektronischen Adresse erforderlich.
Nach der erfolgreichen Registrierung und Bewerbung erfolgt der Download der
Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
(in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener
Signatur) über www.vergabe.berlin.de erfolgen.
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und
sind nicht zugelassen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Submissionsstelle
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung PBU - SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11
10965
Berlin
21.09.2016
Tel.: 030 90298-2550
Fax: 030 90298712550
E-Mail: [email protected]
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Liefer- und Dienstleistungen)
Angebot für Diverse Sporteinrichtungen, Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben stehende Lieferung / Leistung ein Angebot abzugeben. Die nachstehenden
Bewerbungsbedingungen sowie die beigefügte Leistungsbeschreibung sind zu beachten.
1.
Auftraggebende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Submissionsstelle, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
[email protected]
E-Mail:
2.
Fax: 030 90298712550
Ausschreibende Stelle: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abteilung PBU - Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
E-Mail: [email protected]
Fax: 030 90298712550
3.
Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung (VOL)
4.
Art der Leistung: Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen
5.
Ort der Leistung: Diverse Sporteinrichtungen in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg
Annahmezeit:
6.
Wesentlicher Leistungsumfang:
Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
7.
Aufteilung in Lose:
Ja
Angebote sind möglich für:
ein Los
_____________ Lose
alle Lose
Sonstiges:
8.
Ausführungszeit:
bis 15.12.2016
Vorablieferungen sind ausdrücklich erwünscht
9.
Absendetag der Bekanntmachung (bei Vergabe nach EU-Recht): entfällt
10. a) Ablauf der Angebotsfrist: 06.10.2016
Uhr: 10:45
b) Digitale Angebote dürfen im Sinne des Signaturgesetzes nur mit Signatur abgegeben werden.
Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
c) Eine elektronische Angebotsabgabe ist:
möglich
nicht möglich
d) Bei elektronischer Angebotsübermittlung ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu
versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die
Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
e) Stelle, bei der die Angebote bei schriftlicher Angebotsabgabe einzureichen sind:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung PBU -Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
2050
Die als Angebot gekennzeichneten Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
Es ist neben der Anschrift (10.b) besonders zu kennzeichnen mit:
G 6373 OE2016 VOL
Ausschreibungsnummer:
Bezeichnung der Ausschreibung:
10:45
06.10.2016
Ablauf der Angebotsfrist:
dem mitgelieferten Aufkleber
Sonstiges:
Es sind nur elektronische Angeobte zugelassen.
Zur Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
11. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
siehe Checkliste
b) Folgende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
siehe Checkliste
Die Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Die Überprüfung der Eignung der Bieter kann vor Ort im Betrieb erfolgen.
12. Sonstige Erfordernisse:
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann nur elektronisch
(in elektronischer Textform ohne Signatur, mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) über
www.vergabe.berlin.de erfolgen.
Konventionelle Angebote in Papierformat werden nicht angenommen und sind nicht zugelassen.
13. Inhalt der Angebote:
Die Angebotsabgabe hat ausschließlich unter Verwendung der beigefügten Angebotsblätter zu erfolgen.
Die Preise sind in Euro ohne Umsatzsteuer anzugeben; die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie
gewährte Skonti und Rabatte sind separat einzutragen. Die Angaben müssen zweifelsfrei sein.
Die Angebote sind dokumentenecht auszufüllen und zu unterschreiben.
Der Name des Unterzeichners muss zweifelsfrei aus dem Angebot hervorgehen, z.B. durch
maschinenschriftliche Hinzufügung zur Unterschrift.
Der Bieter ist verpflichtet, alle verlangten Erklärungen und Nachweise vorzulegen sowie alle verlangten
Angaben zu machen.
Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
14. Nebenangebote:
sind zugelassen
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als solche deutlich gekennzeichnet
werden.
Die Mindestanforderungen für die Abgabe von Nebenangeboten sind dem Leistungsverzeichnis zu
entnehmen (nur EU-weite Verfahren).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
15. Auskunft über die Vergabeunterlagen: Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung PBU -Submissionsstelle-, Yorckstr. 4 - 11, 10965 Berlin
Etage:
Raum: 2050
Tel.: 030 90298-2550
Fax: 030 90298712550
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit:
16. Prüfung der Vergabeunterlagen:
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, wird der Bieter gebeten sich
umgehend mit der ausschreibenden Stelle in Verbindung zu setzen.
17. Auftragserteilung:
Zuschlagskriterien
✘
der niedrigste Preis
oder
das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Kriterium:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Gewichtung in %:
Sonstiges:
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die
Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis werden die von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter vom Auftraggeber
aufgefordert, eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
18. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 28.10.2016
19. Zusatz für Bewerber- und Bietergemeinschaften:
Bei Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften und bei Angeboten von Bietergemeinschaften, die sich im
Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, sind im Angebot die Mitglieder der
Gemeinschaft und die federführende Firma zu benennen.
Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass
die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit
Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes
Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind verpflichtet die geforderten Erklärungen und Nachweise (Nr.
11 a) zu erbringen.
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
20. Zusatz für Untervergabe:
Bei Untervergabe muss grundsätzlich bereits bei der Angebotsabgabe der volle Name des
Nachunternehmers, seine Organisationsform, sowie der Herstellungsort bekanntgegeben werden.
Von den Bietern können alle oder ein Teil der oben geforderten Erklärungen und Nachweise für den/die
Nachunternehmer gefordert werden.
21. Zusatz für ausländische Bieter:
Das Angebot sowie jeglicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache abzufassen.
zugelassen ist auch die folgende Sprache:
Für die Ausführung der Leistung muss der Betrieb des Auftragnehmers, soweit er auf dem Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland tätig wird, bei der deutschen für die Arbeiten zuständigen
Berufsgenossenschaft angemeldet sein; sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist der Auftragnehmer
aufgrund internationaler Vereinbarungen von dieser Verpflichtung befreit, so hat er dies durch eine
Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen.
Darüber hinaus müssen ausländische Bieter die unter Punkt 11 geforderten Erklärungen und Nachweise
als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes mit dem Angebot vorlegen.
Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Auf die Verpflichtung des Auftraggebers, die Umsatzsteuer des ausländischen Bewerbers
erforderlichenfalls von der Gegenleistung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, wird
hingewiesen.
22. Nicht berücksichtigte Angebote:
Das Angebot ist nicht berücksichtigt worden, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt
wurde.
Wenn der Bieter schriftlich über die Ablehnung seines Angebotes unterrichtet werden will, muss er dies
schriftlich beantragen. Bei europaweiten Vergabeverfahren ergeht zusätzlich eine gesonderte Mitteilung an
die Bewerber, bzw. Bieter.
Die Ergebnisse freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen
Teilnahmewettbewerb) werden auf berlin.de/vergabeplattform veröffentlicht.
(jeweils
ohne
23. Hinweis:
Der Auftraggeber verfährt nach Teil A – Abschnitt 1 - der VOL.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bieter ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet
oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in
Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Nur bei EU-weiten Verfahren:
Der Auftraggeber verfährt nach § 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. der
Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen.
Bieter, die im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (z.B.
Nachunternehmer oder Konzerntöchter), haben entsprechende Nachweise und Erklärungen dem
Angebot vorzulegen oder – bei Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung – dort
entsprechende Angaben zu machen.
Liegt ein Ausschlussgrund gemäß 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) oder § 124 GWB
(fakultative Ausschlussgründe) vor, so sind mit dem Angebot aussagefähige Unterlagen zur
Selbstreinigung gemäß § 124 GWB beizufügen.
Nachprüfungsbehörde gemäß § 155 ff. GWB:
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Tel: (030) 90 13 83 16
Fax: (030) 90 13 76 13
E-Mail:[email protected]
Falls Sie wegen Auslastung Ihres Betriebes oder aus sonstigen Gründen kein Angebot abgeben wollen, wird
um eine entsprechende kurze Mitteilung gebeten. Hieraus werden Ihnen hinsichtlich künftiger
Vergabeverfahren keine Nachteile entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Submissionsstelle
Dieses Formular wurde elektronisch erzeugt und ist ohne Unterschrift gültig
Anlagen:
✘ Leistungsverzeichnis/se
✘ Angebotsblatt / Angebotsblätter (Wirt 313)
✘ Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311 A)
✘ Besondere Vertragsbedingungen und Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
✘ Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
Erklärung gem. Frauenförderverordnung (Wirt 359)
✘ Eigenerklärung zur Eignung (Wirt 321)
Eigenerklärung(en) zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
✘ Checkliste – Eignung (Wirt 320)
✘ Anhang BVB VOL
✘ Objektliste
✘ GAEB D 83
Wirt 311 (eVergabe) – Aufforderung zur Angebotsabgabe (VOL) (16.06.2016)
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Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abteilung PBU -SubmissionsstelleYorckstr. 4 - 11
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( Datum / Stempel und Unterschrift)
Hinweis:
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Ich biete / Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen und mit allen
den Preis betreffenden Angaben wie folgt an:
Hauptangebot
Keine Vergabe nach Losen
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Summe Angebot
Technische Nebenangebote
(ohne Abgabe eines Hauptangebotes)
Endbetrag einschl. Umsatzsteuer
(ohne Nachlass)
€
Nebenangebote/Änderungsvorschläge
zum Hauptangebot
Preisnachlass ohne Bedingung
Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010)
Technische Nebenangebote/
Änderungsvorschläge
Anzahl:
Andere Nebenangebote
Anzahl:
%
G 6373 OE2016 VOL
Diverse Sporteinrichtungen, Abholung, Verwertung von Laub und Grünabfällen
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
1. Allgemeines
(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die
"Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B).
(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Lieferung
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an
die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle.
4. Verpackung
Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder
von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen.
5. Skonto
(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto
von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei
preisgebundenen Verlagserzeugnissen.
(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-,
Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen.
6. Schriftform
Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des
Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe
sind.
Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das
Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber.
7. Preisgleitklausel
Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung:
-
8. Ausführungsfristen
Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und
Einzelfristen:
Fertigstellung bis 15.12.2016
Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05)
-2-
9. Vertragsstrafen
Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart:
-
Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig:
Vertragsstrafe: %/Tag der Überschreitung
Frist: Vertragsstrafe: %/Woche der Überschreitung
Frist: 10. Güteprüfung:
Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart:
-
11. Annahmestelle:
-
12. Abnahme
nach Absprache mit dem AG
13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche 0
Jahr(e) nach der Abnahme.
14. Zahlungen
(1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:
-
Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet:
-
(2) Abschlagszahlungen werden
geleistet
nicht geleistet.
15. Rechnungen
2
Der Auftragnehmer hat Rechnungen in _______facher
Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für
2
Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in _______facher
Ausfertigung einzureichen.
Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer
Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten,
Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung
benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.
16. Skontoabzüge
Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen:
Das Skonto beträgt 2,0 v.H.
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
-3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB
für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit,
für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die
vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung.
Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe,
dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich
abgeschlossenen Auftragsteils beginnt.
17. Sicherheitsleistung
Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten:
entfällt
18. Sonstige Bedingungen:
Anhang BVB VOL
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus

dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),

dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),

dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),

dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),

dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),

dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),

dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und

dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012)
Eigenerklärung zur Eignung
Ich erkläre/Wir erklären, dass












mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw.
entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.
mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies
gesetzlich vorgeschrieben ist.
eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert,
bzw. qualifiziert sind.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen
den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen
bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und
Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n).
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden
bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein
anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die
das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n),
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten,
die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von
vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
 die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
 die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten
Arbeitsstunden sowie
 die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne
Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter,
sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige
Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf
Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu
beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine
wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
(Ort, Datum)
______________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren
ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,





seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten.
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen.
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die
für die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom
20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen
über Mindestentgelte maßgeblich sind.
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und dem
öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher
ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a.
Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 1
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Ich erkläre/Wir erklären,

mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),

meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
(Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt
nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
______________________
(Ort, Datum)
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Grundsätzlich ist die Textform bei der Unterschrift ausreichend. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur diese bzw. die händische Unterschrift.
Wirt 322 –
(24.05.2016)
Seite 2
BVB/Eigenerklärung
Tariftreue,
Mindestentlohnung,
Sozialversicherungsbeiträge
G 6373 OE2016 VOL
Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise
Eigenerklärungen
Freiberufler
max. Alter
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
über die Eignung (Wirt 321)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
aktuell
X
X
X
X
X
X
über die Förderung von Frauen und die vereinbarkeit von
Beruf und Familie (Wirt 359)
aktuell
X
X
X
X
X
X
Schutzerklärung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach
kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern
aktuell
X
X
X
X
X
Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand
aktuell
X
X
X
X
X
X
Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
aktuell
X
X
X
X
X
X
letztes Jahr
X
X
X
X
X
X
Angaben über technische Leitung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Mitarbeiter
aktuell
Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und
Forschungsmölglichkeiten
aktuell
X
X
X
X
X
X
berufliche Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome,
Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche
Befähigung
aktuell
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
X
X
X
Umsatz
X
Nachweise
In Fotokopie:
max. Alter
Freiberufler
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung)
(GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für:
das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung
1 Jahr
den Inhaber
1 Jahr
die Gesellschafter
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Geschäftsführung
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Vorstandes
1 Jahr
Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis)
1 Jahr
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
X
X
X
Seite 1 von 2
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich
X
X
X
X
X
X
X
X
max. Alter
Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
Gesellschafterliste
1 Jahr
Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
Freiberufler
X
X
X
X
X
X
X
X
Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw.
berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Steueranmeldung
Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von
Steuern (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
3 Monate
X
X
X
X
X
X
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten,
Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
X
X
X
X
X
X
Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit)
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung
X
X
X
X
X
X
Bietergemeinschaft
X
X
X
X
X
X
Nachunternehmererklärung
X
X
X
X
X
X
BVB/ZVB (Wirt 311 A)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Frauenförderung (Wirt 325)
X
X
X
X
X
X
Bescheinigungen der Krankenkassen über die
rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bonitätsauskunft
Bilanz, Bilanzauszug
aktuell
Sonstiges
max. Alter
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
Freiberufler
Seite 2 von 2
21.09.2016
Objektliste: Sportstätten
Los 2
Anlage 2 - Laubabholung und Verwertung, Los 2 OBJEKTLISTE
Lfd
Nr
Straße, Hausnr.
PLZ
Ortsteil
OBJ
Name der Einrichtung
Sportplatz Waldeckpark
Sekretariat,
Ansprechpartne
r
Telefon
030 5058 6330,
0151-55900702
1 Alte Jakobstraße 40
D-10969 Kreuzberg
2 Alt-Stralau 37-39
D-10245 Friedrichshain
3 Askanischer Platz 6-7
D-10963 Kreuzberg
4 Baerwaldstr. 34 (Gneisenaustr. 39)
D-10961 Kreuzberg
5 Blücherstr. 46/47
D-10961 Friedrichshain
6 Blücherstr./Urbanstr. 10-20
D-10961 Kreuzberg
50099
GOS Sportplatz
7 Gürtelstr. 20
D-10247 Friedrichshain
60257
Kurt-Ritter-Sportplatz
8 Katzbachstr.
D-10965 Kreuzberg
50100
Willy-Kressmann-Stadion
9 Körtestraße 13
D-10967 Kreuzberg
50096
Sportplatz Körtestraße
030 8185 5950
10 Lobeckstr. 63
D-10969 Kreuzberg
50092
Lobecksportplatz
030 5058 6254
11 Mariannenstr. 47
D-10997 Friedrichshain
62261
Turnhalle (Hof)
12 Modersohnstr. 49
D-10245 Friedrichshain
Tennisplatz
13 Ohlauer Str. 24
D-10999 Kreuzberg
Turnhalle Nebenfläche
14 Persiusstraße 7b
D-10245 Friedrichshain
15 Urbanstr. 166
D-10961 Kreuzberg
16 Virchowstr. 7
D-10249 Friedrichshain
17 Volkspark Friedrichshain
60256
50097
Herr Viebke
Sportplatz Alt-Stralau
030 2123 9793
Lilli-Henoch-Sportplatz
030 5058 6830
Willi-Boos-Sportplatz
Herr Beckmann
Sportplatz Blücherstraße
60178
030 5058 5453
030 90298 7555
Herr Eiche
Bemerkung, Öffnungszeiten
Ab 15:00 Uhr
Ab 14:00 - 22:00 Uhr
Lagerfläche wird auch von der
Kita und der Schule genutzt
0157 737 79 521
030 2966 4227
Herr Eiche
Herr Eiche
0157 737 79 521
0157 737 79 521
030 2911 874
Herr Eiche
Lasker-Sportanlage
Ansprechpartner benennt
Herr Eiche
0157 737 79 521
030 5884 3980
Ab 7:00 Uhr
Gymnastikhalle
Herr Eiche
0157 737 79 521
60258
Sportplatz Virchowstraße
Herr Gloxin
030 4848 8050
D-10249 Friedrichshain
60418
Volkspark Friedrichshain, Tennisplatz
Herr Eiche
0157 737 79 521
18 Vor dem Schlesischen Tor 1
D-10997 Kreuzberg
50094
Sportanlage Lohmühleninsel
030 2847 2643 95
Ab 7:00 Uhr
19 Wiener Str. 59 a-g
D-10999 Kreuzberg
50095
Sportplatz Wiener Straße
030 2250 2489
Nach Absprache
20 Züllichauer Str. 1-7/Columbiadamm 71-109
D-10965 Kreuzberg
50098
Sportplatz Züllichauerstraße
030 5058 6360
Ab 7:00 Uhr
neu Pufendorfer Str 10
62503 MEB Schule
Anlage 2
Seite: 1
8:00-22:00 Uhr
Anhang zu den BVB
Sonstige Bedingungen:
18.
Frauenförderung
Anwendung bei einem Auftragswert von mindestens 25.000,00 € Brutto.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine
entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige
Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt
Ausbildungsbetriebe
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei
den den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen
bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der
beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den Unternehmen eine
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vorzulegen.
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Gemäß § 4 Absatz 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz können die Vergabestellen von dem Bieter, der den
Zuschlag erhalten soll, für den Fall, dass dieser keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer – und
Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorlegt, durch Unterlagen, die nicht älter als sechs
Monate sein dürfen, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen fordern.
ILO-Kernarbeitsnormen
Gemäß § 8 Absatz Satz 1 BerlAVG gelten die zu ergreifenden Maßnahmen nur für folgende Waren:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Produkte aus Naturleder (einschließlich Sportbällen aus Naturleder)
Naturtextilien, insbesondere aus Baumwolle
handgefertigte Teppiche
Natursteine
Produkte aus Holz
Kaffee, Kakao, Tee
Südfrüchte, Fruchtsäfte, Wein
Gewürze, Honig, Reis, Trockenfrüchte, Nüsse, Zucker, Süßwaren
Fischereiprodukte
Feuerwerkskörper, Zündhölzer
Schnittblumen, Topfpflanzen
Änderung des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
Mit der Bezirksamtsvorlage Nr. IVI 164/2012 vom 11.12.2012 hat das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
sich im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung darauf festgelegt:
„Die Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau –
und Dienstleistungen /Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) vom 23.10.2012 „
auf alle Vergabevorgänge ab einem geschätzten Auftragswert von 500 € netto anzuwenden.
Folgende Nachweise und Eigenerklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen
(auch für ggf. einzusetzende Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) Bitte beiliegende Checkliste beachten.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmende verpflichtet sich,

das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV)
eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der
Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und
Familie durchzuführen

sicher
zu
stellen,
dass
zur
Vertragserfüllung
eingeschaltete
Nachunternehmende sich nach Maßgabe des § 3 Frauenförderverordnung
(FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung
der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine Verletzung dieser
Verpflichtung durch den Nachunternehmenden wird dem Auftragnehmenden
zugerechnet.
Verstößt der Auftragnehmende oder einer seiner Nachunternehmenden schuldhaft
gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmenden für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in
Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der
Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmende ist zur Zahlung einer
Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm
eingesetzten Nachunternehmenden oder einen von diesem eingesetzten
Nachunternehmenden begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmenden
oder seine Nachunternehmenden berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen
Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 325 – BVB Frauenförderung (18.06.2012)
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
1
21.09.2016
21.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
§ 1. Leistungsgegenstand und Ort der Leistung
(1) Der Auftraggeber (AG) überträgt dem Auftragnehmer (AN) auf der
Grundlage seines Angebotes, die Abholung und Entsorgung von Laub- und
Grünabfällen an:
ca. 20 Sportstätten,
Alle Liegenschaften befinden sich im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg.
Eine genaue Standortliste liegt der Ausschreibung bei als Excell Tabelle
bei. Für die Vollständigkeit und auch die Richtigkeit aller Angabe
übernimmt der AG keine Gewähr. Der exakte Umfang der Abfuhrmengen ist
derzeit nicht bekannt
(2) Die Laub bzw. Grünabfälle werden auf den jeweiligen Sporteinrichtung
gesammelt. Die Sportstätten verfügen über eigene Bauzaunelemente, die
von den Liegenschaften für die Laubsammlung aufgestellt werden. Die
Bauzaunvierecke werden so aufgestellt, dass eine Aufnahme des
Laubs/Grünabfälle mit Selbstlader möglich ist. Die Entleerungen der
Bauzaunvierecke mit Mengenangabe in m³, ist von den Einrichtungen /
Liegenschaften mit unterschriebenen Lieferschein zu bestätigen. Den
Gesamtlieferschein stellt der AN der Bauleitung zur Verfügung. Derzeit
gehen wir davon aus, dass Anfang bis Mitte Oktober eine erste Abholung
erfolgt. Die zweite Abholung erfolgt jeweils nach Witterung Anfang
Dezember. Sollte es zu diesem Zeitpunkt einen überraschenden
Wintereinbruch geben, so werden die restlichen Laubmengen im
Februar/Anfang März des folgenden Jahres abgeholt.Weiterhin können auf
Anweisung des Auftraggebers im gesamten Jahr Kleinstmenge an
Einzellstandorte innerhalb 7 Tage abgeholt werden, hier kommt eine
gesonderte Position (Laub- und Grünschnittabholung Kleinstmengen
ganzjährig) zum tragen.
(3) Wir empfehlen dem Bieter sich vor Angebotsabgabe mit der
Ausstattung, Gestaltung und der räumlichen Struktur der Sportstätten,
vertraut zu machen, damit der Aufwand für die Leistungen genau
kalkuliert werden kann. In der Preisermittlung sind die verschiedenen
Standorte mit ihren örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
(4) Die Arbeiten verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders
beschrieben, als komplette Leistung, einschließlich Bereitstellung aller
erforderlichen Geräte, Maschinen, Materialien und Nebenleistungen.
Die Abfuhr- und Entsorgungskosten, ggf. Deponiegebühren, der Laub- und
Grünabfällen sind in die Einzelpreise mit einzukalkulieren.
§ 2. Planung und Abstimmung der Arbeitseinsätze
(1) Vor Ausführungsbeginn hat der AN eigenverantwortlich, die
terminliche Abstimmung der Laubabholung mit den Sportstätten in vollem
Umfang abzustimmen.
In der Anlage zu dieser Ausschreibung befinden sich die Objektlisten
(Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten) mit Ansprechpartnern, deren
Telefonnummern und Email, die der AN zur Kontaktaufnahme verwenden
sollte. Der geplante Ablauf der Arbeiten ist mit dem Sportamt bzw. deren
Ansprechpartner zwingend abzustimmen, da z. B. Dienstzeiten, und
sonstige wichtige Termine müssen beachtet werden.
(2) Vom AN ist ein Arbeitsablaufplan (Excel Tabelle) zu erarbeiten, der
mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten, der Bauleitung zur
Abstimmung und Genehmigung vorzulegen ist. Die zur Verfügung stehenden
Pflegegänge sind wirtschaftlich sinnvoll über die gesamte
Ausführungszeit zu verteilen. Hierbei hat der AN darauf zu achten, nur
die unbedingt notwendigen Leistungen auszuführen.
(3) Der AN hat mit der Schlussrechnung eine vollständige Dokumentation
der ausgeführten Arbeiten, in Form von Tagesberichten mit allen üblichen
Angaben dem AG zu übergeben. Dies ist zusätzlich eine Voraussetzung für
die Auszahlung der Schlusszahlung.
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
21.09.2016
21.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
§ 3. Ausführungsmengen
(1)Die Mengen sind Schätzmengen,welche sich aus der Laubabholungen der
letzten beiden jahre ergeben.
Sollten sich erhebliche Mengenabweichungen bei der Ausführung
herausstellen, so ist die Bauleitung sofort darüber in Kenntnis zu
setzen. Diese Bereiche sind zeitnah, möglichst vor Abschluss der
Arbeiten in diesem Bereich, durch ein gemeinsames Aufmaß zu erfassen.
(2) Zwischenzeitliche Änderungen werden in die Listen eingearbeitet, die
zur Vertragsunterzeichnung übergeben werden.
(3) Die Abrechnung erfolgt nur nach den quittierten Abfuhrmengen in m³
(Abrechnung der festen Masse in m³, nach Mietenaufmaß oder Wassermaß
auf der Transportfläche oder der Big Packs).
§ 4 Durchführung der Pflegearbeiten
(1) Vor Beginn der Arbeiten, sind vorhandene Beschädigungen an
befestigten Flächen, Vegetationsflächen, Zaunanlagen, Fassaden,
Einbauten und sonstigen Gegebenheiten, vom AN zu dokumentieren und der
Bauleitung und der Einrichtungsleitung anzuzeigen.
Für Schäden die durch unsachgemäße Ausführung entstehen, haftet der
Auftragnehmer.
(2) Für die Ausführung der Bauarbeiten, ist eine Beeinträchtigung des
Sportbetriebes und des direkten Umfeldes, so gering wie möglich zu
halten.
(3) Grundsätzlich sind lärm- und staubintensive Arbeiten möglichst zu
vermeiden.
(4) Erschütterungsintensive Arbeiten fallen nicht an und sind
grundsätzlich verboten.
(5) Unfallverhütende und umfassende Baustellensicherung ist Teil des
Leistungsumfangs und ist in die Einheitspreise einzurechnen.
(6) Eine Baustelleneinrichtung ist, aufgrund der kurzen Einsatzzeiten an
den jeweiligen Objekten, nicht erforderlich. Wegekosten, Kosten für die
Koordination und Bauüberwachung und alle damit verbundenen Aufwendungen
sind in den ausgeschriebenen Leistungsumfang einzukalkulieren.
Sämtliche An- und Abtransporte, Transporte zwischen den einzelnen
Objekten, als auch Zwischentransporte innerhalb einer Liegenschaft,
aller Gerätschaften, Maschinen und Personal, sind in die Leistungen mit
einzukalkulieren.
(7) das Befahren des Gelände zum Abtransport der zentral gesammelten
Haufwerkes ist in Ausnahmefällen unter Einhaltung der Anforderungen
gemäß Punkt 7 (Besondere Vorschriften für das Arbeiten auf
Schulgeländeund öffent und an Jugendeinrichtungen) möglich.
Hierbei dürfen nur die Hauptzufahrten (Feuerwehrzufahrten) genutzt
werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von 12 to nicht überschritten
wird.
Flächen, welche nicht unter dieser Kategorie fallen (Vegetaionsflächen,
Kunststofflaufbahnen, Gehwege etc), müssen geschützt werden und dürfen
mit einen Gesamtgewicht von 2 to befahren werden, Lenkbewegungen sind zu
vermeiden. Diewird nicht gesondert vergütet und ist in den EP's mit
einzukalkulieren
(8) Weiterhin sind Zwischentransporte auch über 50 m Nebenleistungen,
und werde nicht gesondert vergütet.
(9) Restmüll, Sperrmüll und sonstiger Abfall, sind ausdrücklich nicht
Teil dieses Leistungsumfangs. Sollte durch derartige Müllansammlungen
die Arbeitsausführung behindert oder beeinträchtigt werden, ist sofort
die Bauleitung zu informieren.
$ 5. Sicherungsmaßnahmen
(1) Alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Personen und
Sachen sind unter voller eigener Verantwortung des AN zu ergreifen,
zuverlässig und solide durchzuführen, laufend zu unterhalten, soweit
vorhanden, unbedingt zu belassen und ggf. zu vervollständigen.
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
21.09.2016
21.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
(2) Schutzeinrichtungen, Geräte und Maschinen etc. müssen den Arbeitsund Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft entsprechen.
Die Einhaltung der Vorschriften, insbesondere die Erfüllung der
Vorgaben:
- des Arbeitsschutzgesetzes
- der Arbeitsstättenverordnung
- der Arbeitsstättenrichtlinie
ist vertragliche Pflicht des AN.
§ 6. Verkehrssicherung, Bauzufahrt
(1) Die Baustellenzufahrt erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen
Schule, bzw. Einrichtung, bzw. nach Angabe der Bauleitung.
(2) Aufgrund der sehr unterschiedlichen Örtlichkeiten und zum Teil
beengten Verhältnisse, kann nicht von einer grundsätzlichen,
Zufahrtsmöglichkeit mit LKW´s ausgegangen werden. Entsprechende
Erschwernisse, beschränkte Bewegungsfreiheit, Transporte mit kleineren
Fahrzeugen sind einzukalkulieren. Es wird dem Bieter empfohlen, sich mit
den Örtlichkeiten vertraut zu machen.
(3) Der AN ist zur sofortigen Beseitigung von Verschmutzungen des
Geländes, öffentlicher und nicht öffentlicher Straßen und Gehwege, die
durch den AN entstanden sind, verpflichtet. Die Kosten hierfür sind in
den Einheitspreisen abgegolten.
(4) Strom- und Wasseranschlüsse stehen nicht zur Verfügung.Dem AN werden
keine Sozialräume, Sanitäreinrichtungen zur Nutzung freigegeben.
§ 7. Besondere Vorschriften für das Arbeiten auf öffentlichen
Einrichtungen(1) An Sporteinrichtungen ist im besonderen Maße auf
unfallverhütenden und Kinder sicheren Baustellenbetrieb zu achten. Der
AN hat sich den besonderen Gegebenheiten an Sporteinrichtungen
anzupassen und sich entsprechend vorzubereiten und zu arbeiten. Der
Betrieb der Einrichtungen ist so wenig wie möglich durch die
Arbeitsausführung zu beeinträchtigen.
(2) Pausen und sonstige, wichtige Zeiträume sind von dem Schulamt bzw.
deren Ansprechpartner zu erfragen und zu berücksichtigen. Insbesondere
die Verkehrssicherung, die Gefahrenabwehr und die Unfallverhütung ist
vom AN und dessen Bevollmächtigten vorzusehen und einzuhalten.
(3) Vor jedem Arbeitsbeginn haben sich die Mitarbeiter des AN bei der
Schulleitung, bzw. dessen Ansprechpartner, zu melden und vor verlassen
der Anlage sich wieder ab zu melden.
(4) Lärmbelastungen z.B. durch Laubbläser sind zu vermeiden.
(5) Der Betrieb von motorbetriebenen Geräten, in direkter Nähe
(Entfernung<= 25 m) von Sportlern und anderen, nicht zur Bauausführung
gehörenden Personen, ist unbedingt zu unterlassen.
(6) Um ein zügiges und gefahrenfreies Arbeiten zu ermöglichen, werden
bei Bedarf, in Abstimmung mit der Sporteinrichtung, Teilsperrungen
vorgenommen.
(7) Ein Befahren des Sportgeländes ist nur dann erlaubt, wenn das
Befahren, unter größter Vorschicht, mit einer allseitigen (vierseitigen)
Begleitung und eine vorherige Anmeldung erfolgt ist
(8) Ganzjährig werden Wartungsarbeiten von Hausmeistern und beauftragten
Firmen an den Einrichtungen durchgeführt. Um eventuelle Unstimmigkeiten
zu vermeiden, wird der AN aufgefordert, sich mit den Hausmeistern und
den beauftragten Firmen direkt abzustimmen.
§ 8. Ausführungsfristen
Arbeitsbeginn: sofort nach Auftragserteilung.
Fertigstellung: Bis 15. Dezember 2016
Ggf. Abholungen von Restmengen Laub/Grünabfällen im Februar/März 2017.
Die Rechnung ist bis spätestens zum 01.12.2016 der Bauleitung zur
Prüfung vorzulegen. Rechnungsstellung/Buchung bis zum 10.12.2016. Dies
ist der letzte Buchungstermin für 2016.
Die Ausführung muß innerhalb einer 1 wöchigen Frist, nach Aufforderung
erfolgen. Erfolgt dies nicht kommt § 9 (g) zum tragen.
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
21.09.2016
21.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
§ 9. Kündigung des Vertrages
(1) Der Auftraggeber ist zur Kündigung/Teilkündigung einzelner
Objektteile des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn:
a) der AN Dienstkräften der Verwaltung Geschenke und andere Vorteile im
Sinne der §§ 331 ff StGB und § 12 des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb anbietet, verspricht oder gewährt,
b) der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes zur
Wettbewerbsbeschränkung zustande gekommen ist,
c) der AN Personal einsetzt, welches nicht sozialversichert ist,
d) der AN die Bestimmungen des Vertrages nicht nur geringfügig verletzt
und seine Leistung nach zweimaliger Abmahnung nicht ordnungsgemäß
erbringt bzw. den Forderungen des Auftraggebers nicht nachkommt.
e) der AN gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltenden
Tarifvertrag oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentlohnung
und Sozialversicherungsbeiträgen (siehe Anlage Eigenerklärung zur
Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen Wirt 322)
verstößt,
(f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
(g)der AN nicht innerhalb der 1-wöchigen Frist nach Aufforderung die
Arbeiten aufnimmt, befindet er sich, ohne vorheriger Ankündigung in
Verzug. Wenn die Arbeiten dann innerhalb einer weiteren 1-wöchigen
Nachfrist wiederum nicht ausgeführt werden. Kommt es zur umgehenden
Kündigung mit sofortiger Wirkung. Die Kündigung kann Losweise erfolgen,
als auch für den Gesamtauftrag.
(2) Bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung ist der Auftraggeber
berechtigt, vom Auftragnehmer Ersatz des ihm hierdurch entstandenen
Schadens zu verlangen.
§ 10. Rechtsvorschriften
(2) Bei allen auszuführenden Leistungen ist die Verordnung zum Schutze
des Baumbestandes in Berlin vom 11. Januar 1982, zuletzt geändert durch
Verordnung vom 05.10.2007 (GVBl. S. 558) sowie die DIN 18920 Schutz
von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen zu
beachten. Sämtliche Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen, dürfen nur in
Handarbeit durchgeführt werden (Kronentraufe +1,50 m).
Zuwiderhandlungen können gemäß § 9 Baumschutzverordnung (BaumSchVO) als
Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Lärmintensive Geräte und Maschinen, wie Laubbläser, Laubsammler,
Rasentrimmer und Fräser etc. dürfen werktags aufgrund der hohen
Geräuschemissionen nur zeitlich eingeschränkt in der Zeit von 9.00 bis
13.00 Uhr und von 15.00 17.00 Uhr betrieben werden. Sofern die
genannten Geräte das EU-Umweltzeichen tragen, dürfen sie von 7.00
20.00 h eingesetzt werden. Zuwiderhandlungen können gemäß § 9 Abs. 2,
Nr. 1 der 32. BlmSchV als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet
werden.
(4) Es gelten die Vorschriften der DIN 18299, Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten aller Art.
(5) Es gelten die Vorschriften der DIN 18320, Landschaftsbauarbeiten.
§ 11. Arbeitszeiten
(1) Die Arbeitszeiten werden von der der jeweiligen Einrichtung
vorgegeben und sind strikt einzuhalten.
(2) Schließzeiten sind zu berücksichtigen, Erschwernisse hierdurch sind
einzukalkulieren.
§ 12. Personal
(1) Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet
sich, nur eigenes, fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen.
Der AG ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise von den eingesetzten
Arbeitskräften vorlegen zu lassen.
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
5
21.09.2016
21.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
(2) Für die Dauer der Arbeitenarbeiten ist vom AN ein Vorarbeiter
einzusetzten, der nachweislich über eine gültige und in Deutschland
anerkannte, abgeschlossene Ausbildung verfügt.
Entsprechende Nachweise sind in Form von Ausbildungsurkunden,
Referenzschreiben, etc., mit dem Angebot einzureichen. Weiterhin ist
seitens des AN sicherzustellen, dass diese, verantwortliche Fachkraft
jederzeit über den Stand und die Qualität der ausgeführten Arbeiten
wacht, die Arbeiten vor Ort während der gesamten Bauzeit leitet und für
den AG als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Im Falle von Krankheit
oder Urlaub dieser Fachkraft, ist für diesen ein Vertreter zu benennen,
dessen Nachweise über Ausbildung und Erfahrung sind unaufgefordert dem
AG vorzulegen und genehmigen zu lassen.
(3) Der AN hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit
problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist.
(4) Für die Dauer der Pflegearbeiten, hat der AN eine ausreichende
Anzahl von Arbeitskräften einzusetzen, um eine fristgerechte Ausführung
zu gewährleisten.
§ 13. Entgelte, Leistungsabrechnung
(1) Die vereinbarten Entgelte sind Festpreise.
(2) Bei Qualitätsmängeln ist der AG berechtigt, die Entgelte zu kürzen.
Kalkulations- bzw. Berechnungsgrundlage des Entgeltes bilden die im
Leistungsverzeichnis aufgeführten Einheitspreise.
(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die im Leistungsverzeichnis
genannten Mengen nach Erfordernis und jahreszeitlicher Entwicklung, in
Höhe von 20 v. H. zu mindern oder zu erhöhen. Bei einer erforderlichen
Änderung, gilt der vertragliche Einheitspreis.
(4) Werden Liegenschaften bzw Standorte ganz oder teilweise aufgegeben
oder für andere Zwecke genutzt, so kann der AG diese Leistungen
ersatzlos streichen. Eine Vergütung für entfallene Flächen/Objekte
findet nicht statt. Im Umkehrschluss können auch Liegenschaften und
Einrichtungen in Berlin Friedrichshain-Kreuzberg dazu kommen, hier gilt
der vertraglich vereinbarte Einheitspreis.
(5) Die Abrechnung der Leistungen erfolgt grundsätzlich nach
Zeichnungen, Aufmaßen, Tabellen und sonstiger, geeigneter, schriftlicher
Dokumente, entsprechend der DIN 18320, Landschaftsbauarbeiten.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt ausschließlich standortbezogen.
Abschlagsrechnungen sind gemäß Baufortschritt, mit Massenermittlungen,
zu stellen.
(6) Die prüffähige Schlussrechnung ist bis spätestens 01.12.2016 dem AG
zur Prüfung vorzulegen.
(7) Die Rechnungslegung erfolgt immer, unter Vorlage der in der Anlage
beiligenden Nachweise und Lieferscheine. Zur Rechnungsfreigabe müssen
die beiliegenden Lieferscheine durch den zuständigenden Hausmeister oder
dem AG freigezeichnet sein.
§ 14. Sonstiges
(1) Der AN ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem
Vertrag an Dritte zu übertragen.
(2) Die AG ist berechtigt den AN mit den pflegenden Flächen und ihrer
Firmenanschrift in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
(3) Werden Gefahrenstellen bei den Pflegegängen ersichtlich, so sind
diese sofort dem AG fernmündlich, per Fax oder E-Mail mitzuteilen.
(4) Als Gerichtsstand ist Berlin vereinbart.
(5) Änderungen oder Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform.
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
01
Laubabholung und Entsorgung an
01.1
m3
m3
*** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch
wie Pos 1.1 jedoch ganzjährig
ganzjährig, an Einzellstandorte auf Anweisung des AG's
(Mengen unter 1,00 m³ gelten als 1,00 m³
Abrechnungsmenge) An- und Abtransport sind in den EP
mit einzukalkulieren.
Ausführungszeitraum ganzjährig innerhalb 7 Tage nach
Aufforderung durch den AG
10,00
01.4
Gesamtbetrag
in EUR
*** Wiederholungsbeschreibung zu 1, jedoch
wie Pos 1.1 jedoch in Handarbeit und Big Bags
Lagerung der Laub- und Kompostabfälle in Big Bags, oder
anderen Behältnisen, die mit Fahrzeugen nicht entlehrt
werden können und somit manuell zum Fahrzeug
transportiert und entladen werden müssen.
Abholung, Transport und Verwertung an allen
entsprechend genannten Standorten und nur auf Anweisung
durch die Bauleitung. Abholung erfolgt mindestens 2 mal
während des Ausführungszeitraumes.
Abrechnung erfolgt nach fester Masse in m³, Nachweis
erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß vor Ort (Miete,
Wassermaß) und unter Vorlage des Original
Lieferscheines
30,00
01.3
Einheitspreis
in EUR
6
21.09.2016
21.09.2016
*** Bezugsbeschreibung
Abholung und Verwertung von Laub- und Kompostabfällen,
Abholung und Verwertung von Laub- und Kompostabfällen,
in die dafür vorgesehenen Einhausungen oder lose
gelagert. Die Lagerplätze oder Einhausungen werden mit
Laub/Kompost von der jeweiligen Sporteinrichtung
befüllt. Die Befüllung erfolgt in unterschiedlicher
Höhe.
Laden der Laubmassen mit Selbst- oder Radlader oder per
Hand auf Transportmittel und anschließende Reinigung
der Ladestelle für weitere Befüllungen. Abholung,
Transport und Verwertung an allen Standorten der
beigefügten Liste, gemäß Vorbemerkungen, Abholung
mindestens 2 mal im Ausführungszeitraum.
Abrechnung erfolgt nach fester Masse in m³, Nachweis
erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß vor Ort (Miete,
Wassermaß) und unter Vorlage des Original
Lieferscheines
200,00
01.2
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m3
Stundenlohn Facharbeiter
Stundenlohn Hilfsarbeiter
Die Durchführung der Stundenlohnarbeiten erfolgt
ausschließlich nach vorheriger Anordnung und Freigabe
durch die Bauleitung (AG).
Nicht vorab angeordnete bzw angemeldete und
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
7
21.09.2016
21.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR
freigegebene Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet
Die Rapportzettel sind täglich der
Bauleitung vorzulegen und folgendes enthalten:
Vor- und Zuname
Funktion
Datum, Uhrzeit
Ort (mit Objektnummer)
Auszuführende Maßnahme bzw Arbeiten
Aufmaß
Unterschrift des Fachbauleiters
durchgehende Nummerierung
4,00
01.5
h
Stundenlohn Hilfsarbeiter
Stundenlohn Hilfsarbeiter
Die Durchführung der Stundenlohnarbeiten erfolgt
ausschließlich nach vorheriger Anordnung und Freigabe
durch die Bauleitung (AG).
Nicht vorab angeordnete bzw angemeldete und
freigegebene Stundenlohnarbeiten werden nicht vergütet
Die Rapportzettel sind täglich der
Bauleitung vorzulegen und folgendes enthalten:
Vor- und Zuname
Funktion
Datum, Uhrzeit
Ort (mit Objektnummer)
Auszuführende Maßnahme bzw Arbeiten
Aufmaß
Unterschrift des Fachbauleiters
durchgehende Nummerierung
4,00
h
Gesamtsumme:
LV: Laubabholung und Verwertung an Sporteinr
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
01
Laubabholung und Entsorgung an
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
8
21.09.2016
21.09.2016
Gesamtbetrag
in EUR