Deutschland-Berlin: Stadtplanung

ABl./S S180
17/09/2016
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- - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren
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Deutschland-Berlin: Stadtplanung
2016/S 180-322856
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Referat Stadterneuerung IV C
Württembergische Str. 6
Berlin
10707
Deutschland
Kontaktstelle(n): Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C Städtebauförderung/
Stadterneuerung, Frau Sonja Steger
Telefon: +49 3090139-4911
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 3090139-4901
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur
Verfügung unter: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Abgabe der Teilnahmeanträge: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C
Städtebauförderung/Stadterneuerung; zu Händen: Frau Sonja Steger – IV C 16, Raum 160/ 1. Etage
Württembergische Str. 6
Berlin
10707
Deutschland
Kontaktstelle(n): Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C Städtebauförderung/
Stadterneuerung; Frau Sonja Steger
Telefon: +49 3090139-4911
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 3090139-4901
NUTS-Code: DE30
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de
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I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
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Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Gebietsbeauftragter für das Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock -.
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
71410000
II.1.3)
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
Das Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock – ist mit der 13. Rechtsverordnung seit
dem 22.7.2016 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Zur Koordinierung der weiteren Vorbereitung und
Durchführung des Sanierungsprozesses soll ein Gebietsbeauftragter nach § 157 Absatz 1 BauGB eingesetzt
werden.
Zu den Aufgaben gehören die weitere Vorbereitung und Prozessbegleitung der städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme, die Mitwirkung im Rahmen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die
Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten des städtebaulichen Denkmalschutzes
sowie Zuarbeit zum programmbegleitenden Monitoring und der Evaluation. Die Unterstützung bei der
Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Beteiligungsverfahren sowie die Teilnahme an Abstimmungsrunden
und die Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem
Bezirksamt gehören zum Aufgabenspektrum.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000
71210000
71000000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30
Hauptort der Ausführung:
Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin.
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Das Gebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock – ist seit dem 22.7.2016 als Sanierungsgebiet im
umfassenden Verfahren für die Laufzeit von 10 Jahren förmlich festgelegt (Dreizehnte Verordnung über
die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten Veröffentlicht GVBL Nr.19 S. 459). Der Rathausblock
liegt im Ortsteil Kreuzberg. Er wird durch die Obentrautstraße im Norden, den Mehringdamm im Osten, die
Yorckstraße im Süden und die Großbeerenstraße im Westen begrenzt. Das Gebiet umfasst 13,6 ha und
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ist durch eine gemischte Nutzung geprägt. Eng beieinander liegen ein Gewerbegebiet – das sogenannte
Dragoner Areal (4,7 ha) – ein Wohn- und Mischnutzungsbereich sowie das Rathaus und das Finanzamt. Im
Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden für das Sanierungsgebiet zahlreiche städtebauliche
Missstände in Bezug auf die Lage und Funktion sowie daraus abgeleitete Handlungs- und Entwicklungsbedarfe
formuliert. Ziele sind die Weiterentwicklung der Kreuzberger Mischung aus Wohnen, Kultur und Arbeit
sowie Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Auf dem Dragoner Areal gibt es ein bedeutsames
Potential für Wohnungsbau. Zusammen mit kulturellen und gewerblichen Nutzungen ist es sozialverträglich
zu entwickeln. Die soziale Infrastruktur soll erweitert werden. Zur Koordinierung des Sanierungsprozesses soll
ein Beauftragter nach § 157 Abs. 1 BauGB eingesetzt werden. Seine Aufgaben sind die Unterstützung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) sowie des Bezirksamtes FriedrichshainKreuzberg bei der weiteren Vorbereitung und Steuerung der Durchführung des Sanierungsprozesses. Die
Arbeitsgrundlagen bilden der städtebauliche Rahmenplan und der Maßnahmenplan mit der Kosten- und
Finanzierungsübersicht (KoFi). Diese sind im Rahmen der Beauftragung zu konkretisieren und kontinuierlich
fortzuschreiben. In der KoFi sind bisher rund 38 600 000 EUR vorgesehen. Ein Großteil dieser Investitionen
soll aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ finanziert werden. SenStadtUm
beabsichtigt dem Bezirk die Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen, sofern
der Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt).
Weitere Aufgaben sind die Koordination maßnahmenvorbereitender Konzepte, die Vorbereitung und
Begleitung der Umsetzung sowie die Unterstützung des Bezirks beim Fördermittelmanagement, bei der
Abwicklung des Förderverfahrens (Antragstellung, Berichtswesen etc.) sowie bei sanierungsrechtlichen
Genehmigungsverfahren. Die Mitwirkung an Steuerungsrunden mit SenStadtUm sowie dem Bezirksamt ist
vorgesehen, einschließlich der Berichterstattung gegenüber Dritten. Um die Aktivitäten im Sanierungsgebiet
transparent und bekannt zu machen, sind eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten sowie allgemeine
und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit im Fördergebiet durchzuführen. Im Rahmen der vorbereitenden
Untersuchungen gab es eine breite Beteiligung. Der weitere Beteiligungsprozess soll organisiert und begleitet
werden. Dazu ist ein Gebietsgremium einzurichten und zu begleiten. Die Vernetzung lokaler Akteure und
Kooperationen soll erweitert und intensiviert werden. Es sind vielfältige Interessenlagen zu beachten. Für
die Ausführung der Leistungen ist eine Vor-Ort-Präsenz zwingend erforderlich. Die fristgerechte Zuarbeit
zum jährlichen Monitoring und der regelmäßigen programmbegleitenden Evaluation sowie zum jährlichen
elektronischen Monitoring des Bundes ist sicherzustellen. Es ist ein Leistungsumfang von 1 600 Stunden
für 2017 geplant (1.2.2017-31.12.2017). Für die Folgejahre ab 2018 ist ein jährlicher Leistungsumfang von
1 600 Stunden vorgesehen. Bei Bedarf ist in Absprache mit dem Auftraggeber ab 2018 eine Erhöhung
um bis zu 400 Stunden jährlich möglich. Informationen zum Sanierungsgebiet finden Sie unter: http://
www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/rathausblock/index.shtml
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Fachliche Kompetenz (Aufgabenspezifische Erfahrungen des eingesetzten
Personals) / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz (Zweckmäßigkeit und Organisation) / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Verständnis der Aufgabenstellung / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur Aufgabendurchführung / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Konzeptionelle Ansätze zur Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit,
Kommunikationsstrategie / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 20 %
II.2.6)
Geschätzter Wert
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II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2017
Ende: 31/12/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird zunächst vom 1.2.2017 bis 31.12.2018 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein
Kalenderjahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Die Laufzeit des
Vertrages hängt insbesondere davon ab, dass der Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Mittel zur Verfügung
stellt (Haushaltsvorbehalt) oder das Sanierungsgebiet nicht vorzeitig aufgehoben wird.
II.2.9)
Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden
Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend den genannten
Kriterien Punkte vergeben.
1. Allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz für die entsprechende Dienstleistung gem. Ziff. III.1.2 Nr. 3: max.
10 Pkt. (Gewichtung 5 %) als Summe folgender Kriterien:
1.1 Einhaltung Mindestjahresumsatz in den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015): 5 Punkte
1.2 Anteil der mit der Ausschreibung vergleichbaren Dienstleistungen vom Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
(2013, 2014, 2015): max. 5 Punkte
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (Eignung/ Qualifikation) gem. Ziff. III.1.3 Nr. 5: max. 5 Pkt. (Gewichtung 10
%) als Summe folgender Kriterien:
2.1 Personelle Ausstattung: Qualifikation/Fachrichtung der Mitarbeiter, Berufserfahrung im Mittel der letzten 3
Jahre (2013, 2014, 2015), Dauer der Unternehmenszugehörigkeit: max. 5 Punkte
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (Eignung/ Qualifikation) gem. Ziff. III.1.3 Nr. 6: max. 10
Pkt. (Gewichtung 25 %) als Summe folgender Kriterien:
3.1 Projektleiter (Anzahl Berufsjahre, Erfahrungen zum Aufgabenbereich bestandsorientierte Stadtentwicklung/erneuerung, Erfahrungen als Projektleiter, Qualifikation Stadtplaner/Architekt oder gleichwertige Ausbildung):
max. 5 Punkte
3.2 (Stellvertretender) Bearbeiter (Anzahl Berufsjahre, Erfahrungen zum Aufgabenbereich bestandsorientierte
Stadtentwicklung/-erneuerung, Erfahrungen als Projektleiter oder Stellvertreter, Qualifikation Stadtplaner/
Architekt oder gleichwertige Ausbildung): max. 5 Punkte als zusammengefasste Bewertung bei ggf. mehreren
Bearbeitern.
4. Angaben zu den Referenzprojekten gem. Ziff. III.1.3 Nr. 7: max. 50 Pkt. (Gewichtung 60 %) als Summe
folgender Kriterien:
4.1 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn der benannte Projektleiter bzw. der benannte stellvertretende
Projektleiter in diesem Projekt ebenfalls als Projektleiter bzw. Stellvertreter verantwortlich tätig waren. 0 Punkte
werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
4.2 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn es sich um die Beauftragung als Gebietsbeauftragter in
einem Sanierungsgebiet oder einem Gebiet der Städtebauförderung handelt (Aktive Zentren, Stadtumbau,
Städtebaulicher Denkmalschutz). 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
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4.3 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn Leistungen der Steuerung für eine städtebauliche
Gesamtmaßnahme erbracht wurden. 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
4.4 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn dort auch die Koordination der Abwicklung des
Förderverfahrens erfolgt (z. B. Antragstellung für Projektförderungen, Berichtswesen etc.). 0 Punkte werden
vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
4.5 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn es Leistungen der Partizipation, Aktivierung Betroffener und
Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet. 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
Es sind maximal zwei Referenzprojekte zu benennen. Für jede Referenz können maximal 25 Punkte vergeben
werden. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 7 aufgeführten Bedingungen a-e
erfüllt sind.
In der Summe aller Kriterien (1. bis 4.) werden maximal 75 Punkte vergeben.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Es sind insbesondere folgende Regelwerke zu beachten: Baugesetzbuch (BauGB), AV-Stadterneuerung 2014:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/gesetze.shtml
sowie den Programmleitfaden Städtebaulicher Denkmalschutz:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/denkmalschutz/de/grundlagen.shtml
(nicht abschließend).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bewerben können sich Stadtplanungs- bzw. Projektsteuerungsunternehmen/-büros mit einschlägigen
Erfahrungen (s. Ziff. II.2.9 Auswahlkriterien)
Befähigung: Abgeschlossene Fachhochschul- und/ oder Hochschulausbildung (Stadtplanung, Architektur) oder
gleichwertig der Projektmitarbeiter (Projektleiter, Stellvertreter/ Bearbeiter)
Der Teilnahmeantrag soll folgende unter Nr. 1 bis 7 erforderlichen Angaben/ Erklärungen enthalten:
1. Anschreiben (formlos), mit dem die Teilnahme erklärt wird,
2. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Im Teilnahmeantrag ist die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE),
soweit nichts anderes erklärt wird, vollständig in allen ihren Teilen auszufüllen und zu unterschreiben (siehe:
https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) und in Papierform dem Auftraggeber zu
übermitteln (siehe Ziff.VI.3).
Dies gilt ebenso für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und ebenso für Nachunternehmer jeglicher Art.
Für alle vorangestellten Genannten ist von jedem eine eigene EEE in allen Teilen II bis VI abzugeben.
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In der EEE Teil IV Eignungskriterien ist der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller Eignungskriterien nicht
auszufüllen. Es besteht somit kein Anspruch, auf das Ausfüllen der übrigen Abschnitte von Teil IV zu verzichten.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/
veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) wurde ein Allgemeines Infoblatt zum Down-/ Upload und Ausfüllen
der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingestellt. Bitte beachten!
Das Nichtvorliegen von einem der geforderten Angaben/Erklärungen der Punkte 1 bis 2 führt ebenso wie das
Fehlen der Unterschrift auf der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unmittelbar zum Ausschluss am
weiteren Verfahren.
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3. Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz (1) Nr. 1 und Absatz (4) Nr.4 VgV:
— den allgemeinen Jahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2013/2014/2015);
— den spezifischen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung in den letzten
3 Jahren (2013/2014/2015).
4. Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und Absatz (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und von mindestens 1 500 000 EUR für
sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedstaat
der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen.
Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben
entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann.
Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen
durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine
unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung
des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die
Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem
Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine
entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 3.) Ein Bewerber wird als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen, wenn ein
Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) von 300 000 EUR (netto) pro Jahr erklärt wird.
zu 4.) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 Nr.4 muss
erbracht werden.
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
5. Angaben zur Mitarbeiterstruktur des Unternehmens:
Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
(2013/2014/2015), aufgeteilt nach Stadtplanern, Architekten oder gleichwertiger Qualifikation mit Angabe der
Anzahl von Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung sowie der
Dauer ihrer Unternehmenszugehörigkeit.
6. Angaben zum Projektteam, das für die Erbringung der Leistungen vorgesehen ist:
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Angaben zu den für die Bearbeitung des Auftrages vom Bewerber vorgesehenen Projektleiter, Stellvertreter/
Bearbeiter, wie: Name, Vorname, Berufsausbildung, Anzahl Berufsjahre nach Hochschul- oder
Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie Weiterbildungen (als Nachweis
dienen Zeugniskopien oder Urkunden für den jeweiligen Abschluss), Dauer der Unternehmenszugehörigkeit
in Jahren, Angaben zur Art der Verantwortlichkeit/ Aufgaben sowie zu Erfahrungen im Aufgabenbereich
bestandsorientierte Stadtentwicklung/-erneuerung, als Gebietsbeauftragter in einer städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme bzw. in einem Städtebaufördergebiet (Aktive Zentren, Stadtumbau, Städtebaulicher
Denkmalschutz).
7. Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Vorstellung von max. 2 geeigneten Referenzprojekten des Bewerbers. Angabe, ob der benannte
Projektleiter bzw. der benannte stellvertretende Projektleiter im Referenzprojekt ebenfalls als Projektleiter
bzw. stellvertretender Projektleiter tätig war; bei Beauftragung als Gebietsbeauftragter mit Angabe des
Sanierungsgebietes oder einem Gebiet der Städtebauförderung; Angabe von Steuerungsleistungen als
Beauftragter für ein Programm der Städtebauförderung (Aktive Zentren, Stadtumbau, Städtebaulicher
Denkmalschutz) und von Steuerungsleistungen, die für eine städtebauliche Gesamtmaßnahme erbracht
wurden; Leistungen zur Koordination der Abwicklung von Förderverfahren (z. B. Antragstellung für
Projektförderungen, Berichtswesen etc.) sowie Leistungen der Partizipation, Aktivierung Betroffener und
Öffentlichkeitsarbeit.
Ein Referenzprojekt muss die nachfolgenden Eigenschaften a-e erfüllen:
a) Die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein;
b) Die Referenz muss vom Büro des Bewerbers oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein;
c) Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen hier nicht
angegeben werden;
d) Jede Referenz muss in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen worden sein oder seit mindestens 3
Jahren durchgeführt werden (d. h. bis spätestens vor dem Tag der Bekanntmachung);
e) Es müssen Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
Jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben beizufügen:
— Projektbezeichnung;
— Kurze Beschreibung des Projektes und der Aufgaben des Bewerbers einschl. der Art der Maßnahmen;
— Leistungszeit mit Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Auftragsdurchführung;
— Name und berufliche Qualifikation derer, die die Leistung erbracht haben sowie deren Tätigkeiten,
(Eigenerklärung erforderlich);
— Benennung des Auftraggebers (mit Angabe der Adresse) und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit
aktueller Telefonnummer.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9 genannten Kriterien.
Oben genannte Bescheinigungen und sonstige Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Ein Bewerber geht nicht in die Wertung ein, wenn die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den vergangenen
3 Kalenderjahren (2015/2014/2013) weniger als durchschnittlich 3 Mitarbeiter betragen hat (Summe aus
angestellten Mitarbeitern und der Leitung des Unternehmens) und nicht mindestens 1 Mitarbeiter die
Qualifikation von Stadtplanern, Architekten oder gleichwertig hatte;
— Ein Bewerber geht nicht in die Wertung ein, wenn nicht alle Mitglieder des Projektteams über die geforderten
Abschlüsse verfügen.
III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
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III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Abgeschlossene Fachhochschul- und Hochschulausbildung (Stadtplanung, Architektur oder gleichwertig) der
benannten Projektmitarbeiter.
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen eines Gebietsbeauftragten nach § 157 BauGB ist die Dreizehnte
Rechtsverordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten. Mit der Abgabe eines Angebotes
sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Verpflichtungserklärung für Teilleistungen benannter Unternehmen – IV 306 F;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft – IV 307 F;
— Eigenerklärung zur Frauenförderung – IV 309 F;
— Niederschrift Verpflichtungserklärung (Verpflichtungsgesetz) – IV 317 F;
— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen – Wirt 322 (Stand:
24.05.16);
— Wirt 326 (Eigenerklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen);
— Erklärung des Bewerbers (einschließlich evtl. Nachunternehmer), dass kein Eintrag im Berliner
Korruptionsregister vorliegt.
Die Formblätter für die o. g. Erklärungen sind auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes
Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) hinterlegt.
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des
Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
IV.1.5)
Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen
Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/10/2016
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
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IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/04/2017
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Unterlagen einzureichen.
Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die
EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's.
Gemäß Teil II Abschnitt C (EEE) sind eine EEE mit den Abschnitten A und B und Informationen nach Teil III und
IV sowie V erforderlich.
Gemäß Teil II Abschnitt D (EEE) ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und Informationen nach Teil III
erforderlich.
2. Die Bekanntmachung/EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/Korrekturen siehe: http://
www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen Projektmitarbeitende und maximal 2 Referenzen vorgestellt werden. Dies bedeutet,
dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen EEE's jeweils
Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den EEE's insgesamt genannten
Projektmitarbeitende und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
4. Änderungen in der EEE sind nicht zulässig.
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer
sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
6. Die Bewerberunterlagen sind in Papierform (s. Ziff. I.3 Kontaktstelle) im DIN A4-Format, gelocht
und mit Heftstreifen abgeheftet in einem verschlossenen Umschlag, deutlich mit „Teilnahmeantrag –
Gebietsbeauftragter Rathausblock“ gekennzeichnet, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt, Abteilung IV C, Städtebauförderung/ Stadterneuerung, Württembergische Str. 6, Raum 160/1. Etage,
10707 Berlin, einzureichen.
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 11.10.2016 an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung
erfolgt von der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben
genannten Internetadresse (siehe Punkt 2) veröffentlicht.
8. Der Bewerber (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner
Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt durch den AG vor Zuschlagserteilung. Die
entsprechende Erklärung ist vom Bewerber im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister gemäß § 6 Abs.1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner
Datenschutzgesetzes (BlnDSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden
Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur
Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und
Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
17/09/2016
S180
http://ted.europa.eu/TED
- - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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ABl./S S180
17/09/2016
322856-2016-DE
- - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren
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9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen
(weitere Bedingungen unter Ziff. III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder
einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber
nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt
nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei
Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer
aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen auszuschließen. Die
Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Verhandlungsgesprächs werden.
10. Die für die Angebotsabgabe gemäß II.2.9 ausgewählten Bewerber können optional zu
Verhandlungsgesprächen (Präsentation ihrer Angebote) eingeladen werden.
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138316
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/
vergabekammer/
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkung (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
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S180
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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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ABl./S S180
17/09/2016
322856-2016-DE
- - Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Verhandlungsverfahren
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gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union (§ 35 GWB).
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Str. 105
Berlin
10825
Deutschland
Telefon: +49 3090138498
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/
vergabekammer/
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/09/2016
17/09/2016
S180
http://ted.europa.eu/TED
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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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