Beitragsordnung des Vereins „Finance Network Ingolstadt – Verein zur Förderung von Forschung und Berufsausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre“ Beitragsordnung des Vereins „Finance Network Ingolstadt – Verein zur Förderung von Forschung und Berufsausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre“ 1. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. 2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Alle anderen Mitglieder sind beitragspflichtig. 3. Der Jahresbeitrag wird auf (mindestens) 5 € für Studenten und (mindestens) 40 € für Alumni festgelegt. Der Beitrag für Alumni ermäßigt sich auf (mindestens) 20 €, falls das Vereinsmitglied auch Mitglied bei „IN Kontakt – Alumni der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt der Katholischen Universität Eichstätt“ ist beziehungsweise auf (mindestens) 10 €, wenn das Vereinsmitglied nach dem Jahr 2014 einen Vorstandsposten bekleidet hat. 4. Für juristische Personen (Förderunternehmen) bestehen gestaffelte Beiträge, diese müssen mindestens 300 € betragen. Förderunternehmen: 500,- € Premium Förderunternehmen: 1.000,- € Förderer von WFI Talente und FNI e.V.: Individuelle Vereinbarung 5. Vereinsmitglieder werden im Kalenderjahr ihrer Bachelor-, Master- oder Promotionsprüfung noch als Studenten im Sinne dieser Beitragsordnung geführt. Im Folgejahr haben sie den Alumni-Beitrag zu entrichten. 6. Änderungen im Status sind dem Verein von den Mitgliedern selbständig anzuzeigen. Der Vorstand behält sich vor, das Fortbestehen des Studentenstatus zu überprüfen. 7. Während des Jahres eintretende Mitglieder entrichten den vollen Jahresbeitrag. 8. Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Die Beiträge sind bis zum 15. Januar des Jahres zu entrichten und werden per Bankeinzug abgebucht. Neu aufzunehmende Mitglieder müssen deshalb neben dem schriftlichen Aufnahmeantrag eine entsprechende Abbuchungsermächtigung an den Verein einreichen, um Mitglied des Vereins werden zu können. 9. Beitragsrückstände sind einschließlich der entstandenen Gebühren und Verzugszinsen einklagbar. Die Gebühren für Rückbuchungen trägt das Mitglied. 10. Die Höhe und die Staffelung des Jahresbeitrags kann von der Mitgliederversammlung für das nächste Geschäftsjahr geändert werden.
© Copyright 2024 ExpyDoc