Beitragsordnung des Vereins „Finance Network Ingolstadt – Verein

Beitragsordnung des Vereins „Finance Network Ingolstadt – Verein zur Förderung von Forschung und
Berufsausbildung im Bereich Finanzierung und Bankbetriebslehre“
Beitragsordnung des Vereins
„Finance Network Ingolstadt – Verein zur Förderung von
Forschung und Berufsausbildung im Bereich Finanzierung
und Bankbetriebslehre“
1. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Alle anderen Mitglieder sind
beitragspflichtig.
3. Der Jahresbeitrag wird auf (mindestens) 5 € für Studenten und (mindestens) 40 € für
Alumni festgelegt. Der Beitrag für Alumni ermäßigt sich auf (mindestens) 20 €, falls
das Vereinsmitglied auch Mitglied bei „IN Kontakt – Alumni der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt der Katholischen Universität
Eichstätt“ ist beziehungsweise auf (mindestens) 10 €, wenn das Vereinsmitglied nach
dem Jahr 2014 einen Vorstandsposten bekleidet hat.
4. Für juristische Personen (Förderunternehmen) bestehen gestaffelte Beiträge, diese
müssen mindestens 300 € betragen.
 Förderunternehmen: 500,- €
 Premium Förderunternehmen: 1.000,- €
 Förderer von WFI Talente und FNI e.V.: Individuelle Vereinbarung
5. Vereinsmitglieder werden im Kalenderjahr ihrer Bachelor-, Master- oder
Promotionsprüfung noch als Studenten im Sinne dieser Beitragsordnung geführt. Im
Folgejahr haben sie den Alumni-Beitrag zu entrichten.
6. Änderungen im Status sind dem Verein von den Mitgliedern selbständig anzuzeigen.
Der Vorstand behält sich vor, das Fortbestehen des Studentenstatus zu überprüfen.
7. Während des Jahres eintretende Mitglieder entrichten den vollen Jahresbeitrag.
8. Der Jahresbeitrag ist in voller Höhe zu Beginn des Geschäftsjahres fällig. Die Beiträge
sind bis zum 15. Januar des Jahres zu entrichten und werden per Bankeinzug
abgebucht. Neu aufzunehmende Mitglieder müssen deshalb neben dem schriftlichen
Aufnahmeantrag eine entsprechende Abbuchungsermächtigung an den Verein
einreichen, um Mitglied des Vereins werden zu können.
9. Beitragsrückstände sind einschließlich der entstandenen Gebühren und Verzugszinsen
einklagbar. Die Gebühren für Rückbuchungen trägt das Mitglied.
10. Die Höhe und die Staffelung des Jahresbeitrags kann von der Mitgliederversammlung
für das nächste Geschäftsjahr geändert werden.