Teilnahmebedingungen 30 Jahre Lotto

30 Jahre Lotto:
Zusatz-Chance im Casino
Teilnahmebe
Teilnahmebedingungen
bedingungen
„30 Jahre Lotto“
Lotto“ Gewinnspiel am 30. September 2016
bei Casinos Austria*
Austria*
*in allen Casinos von Casinos Austria ausgenommen Casino Kleinwalsertal
30 Jahre Lotto und Casinos Austria feiert mit: Sie haben bei Lotto „6 aus 45“ der Österreichischen
Lotterien mitgespielt? Bei Casinos Austria haben Sie damit die Chance auf einen zusätzlichen
Gewinn: Heben Sie Ihre im September gespielten Lotto Quittungen gut auf und nehmen Sie diese ins
Casino mit. Mit etwas Glück gewinnen Sie bei der Ziehung im Casino am Freitag, 30. September 2016
Lotto Gratistipps und/oder tolle Casino Urlaube. Als Hauptpreis wartet eine Traumreise auf die
Malediven für 2 Personen.
Preise:
6 Richtige
5 Richtige
mit Zusatzzahl
5 Richtige
4 Richtige
mit Zusatzzahl
4 Richtige
3 Richtige
mit Zusatzzahl
3 Richtige
Zusatzzahl alleine
Casino Urlaub
10-tägige Reise auf die Malediven
für 2 Personen, inklusive Flug,
Transfer von und zum Flughafen,
Übernachtung mit Halbpension im
Hotel.
1 Woche Casino Urlaub für 2
Personen (nicht buchbar
zu Spitzenzeiten, da saisonales
Spezialangebot)
Gutschein für
1 Dinner & Casino Night Package
für 2 Personen
Gutschein für
1 Dinner & Casino Night Package
für 2 Personen
Gutschein für
1 Dinner & Casino Package für 2
Personen
Gratistipps
Lotto Gratistipps für 1 Jahr
(104 Lottoscheine mit
jeweils 1 Gratistipp)
Lotto Gratistipps für 1 Monat
(9 Lottoscheine mit jeweils
1 Gratistipp)
Lotto Gratistipps für 1 Woche
(2 Lottoscheine mit jeweils 1
Gratistipp)
1 Lotto Gratistipp
Die Ziehung findet am 30. September 2016 um 22 Uhr bzw. 23 Uhr statt.
Da der Modus zur Ausspielung der Preise in den Casinos unterschiedlich sein kann, finden Sie die
Details dazu in den im Casino ausgehängten Teilnahmebedingungen oder im Internet auf der
regionalen Website der unterschiedlichen Casinos der Casinos Austria Aktiengesellschaft.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Lotto „6 aus 45“ Original-Quittungen mit Normal- und
Quicktipps oder auf win2day gespielte Quittungen von Normal- oder Quicktipps. Ausdrücklich
ausgenommen sind Lotto System-, Anteils- und TeamTipps sowie alle anderen Lotterieprodukte wie
z.B. EuroMillionen, Toto, Bingo, Zahlenlotto, ToiToiToi, Brief- und Rubbellose oder Klassenlotterie.
Pro Person sind mehrere Gewinne möglich, allerdings ist pro Lotto-Quittung nur eine Teilnahme
möglich.
Die TeilnehmerInnen des Gewinnspiels müssen bei der Ziehung im Casino persönlich anwesend sein.
Die Abholung der Gewinne erfolgt persönlich direkt in einem der Casinos der Casinos Austria
Aktiengesellschaft, nur am Ziehungstag und ausschließlich gegen Vorweis der Original-Quittung
oder einer auf win2day gespielten Quittung auf einem Smartphone als eingeloggte win2day-KundIn.
Ein bloßer Screenshot reicht jedenfalls nicht aus um einen Gewinnanspruch zu begründen. Ebenfalls
kein Gewinnanspruch besteht, wenn Quittungen auf der Glücksboten-App vorgewiesen werden.
Die Gewinne können nicht in bar abgelöst, umgetauscht, oder an Dritte weitergegeben werden. Es
können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, ein
einklagbarer Anspruch auf Auszahlung/Übermittlung der Gewinne wird durch die Teilnahme nicht
begründet.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stimmt der Gast der Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung
der bekanntgegebenen Daten zu und erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten von der
Casinos Austria Aktiengesellschaft für Marketing-Zwecke verwendet werden. Dies gilt ebenfalls der
Übermittlung von E-Mails, SMS sowie Post- und Postwurfsendungen der Casinos Austria
Aktiengesellschaft gemäß § 107 Telekommunikationsgesetz. Diese Zustimmung kann jederzeit
schriftlich widerrufen werden.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Gast die im Casino ausgehängten
Teilnahmebedingungen. Teilnahmeberechtigt sind alle BesucherInnen des Casinos im Rahmen der
Besuchs- und Spielordnung. Identitätsnachweis und Volljährigkeit erforderlich. Die Entscheidung der
Direktion ist endgültig. Nicht teilnahmeberechtigt sind MitarbeiterInnen von Casinos Austria
Aktiengesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen.