Meldepflicht

Meldepflicht
Die Anzahl aller Bienenvölker muss beim Veterinäramt der jeweiligen
Kreisverwaltung gemeldet werden, auch wenn der Imker nicht einem
Verein oder Verband angehört und er nicht mit den Bienen wandert!
Hintergrund:
Ab nächstem Jahr müssen wir in die Tierseuchenkasse einbezahlen.
Falls noch nicht geschehen, bitte umgehend nachholen!!!
Bei Unterlassung drohen Bußgelder!