Zur Verfügung gestellt von: Mag. Dr. Stefanie Jarolim, www.service4medical.at 1 Ziel und Zweck: Ziel der vorliegenden SOP ist es gemäß § 2 Z. 20 AMBO den Prozess des Risikomanagements für die Arzneimittel von XXXX zu definieren. Nach “Volume 4, EU Guidelines to Good Manufacturing Practice, Medicinal Products for Human and Veterinary Use, Annex 20, Quality Risk Management“ sowie der österreichischen Arzneimittelbetriebsordnung 2009 § 5, Absatz 6 ist jeder pharmazeutische Betrieb verpflichtet, ein Qualitätsrisikomanagement zu haben. Qualitätsrisikomanagement ist definiert als ein systematischer Prozess zur Bewertung, Kontrolle, Kommunikation und Überwachung von Risiken, die die Qualität der Arzneimittel beeinflussen können. 2 Geltungsbereich: XXX in seiner Eigenschaft als In-Verkehrbringer von Arzneimitteln. 3 Begriffe / Abkürzungen: Entfällt. 4 Aufgabenverteilung / Zuständigkeiten: Verantwortliche Person (VP): Für das Qualitätsrisikomanagement sind die Fachkundige Person und der handelsrechtliche Geschäftsführer verantwortlich. 5 Vorgehen und Abläufe: Ziel des Qualitätsrisikomanagements ist es einerseits alle Risiken bei Transport und Lagerung der Arzneimittel so zu gestalten, dass eine Beeinträchtigung der Produktqualität ausgeschlossen werden kann. Andrerseits umfasst das Qualitätsrisikomanagement alle Risiken, die sich aus der Sicherheitsbewertung der Arzneimittel ergeben. Sämtliche die Produktqualität beeinflussende Prozesse, Methoden und Systeme sind vor ihrem routinemäßigen Einsatz sowie nach deren Änderungen zu validieren, wobei sich die Validierungstiefe und der Validierungsumfang auf Grundlage des Qualitätsrisikomanagements zu bestimmen haben. Die primären Grundsätze des Qualitätsrisikomanagements der XXXXX sind: Die Evaluierung des Risikos sollte auf wissenschaftlichem Wissen beruhen und als oberstes Ziel die Sicherheit des Patienten beinhalten. Der Grad der Bemühungen, Formalitäten und Dokumentation des Qualitätsrisikomanagements sollte dem Level des Risikos entsprechen. Das Risikomanagement wird nach folgendem Schema durchgeführt (GMP Guidelines, Annex 20, Figure 1): Zur Verfügung gestellt von: Mag. Dr. Stefanie Jarolim, www.service4medical.at Die Risikoanalyse gliedert sich in drei Hauptbereiche, das Risk Assessment welches die Identifikation, Analyse und Evaluation von Risiken beinhaltet, die Risk Control und das Risk Review. An einzelnen Punkten sind Entscheidungen zu treffen, und diese Entscheidungen können dazu führen, dass zum vorherigen Punkt zurückgegangen werden muss, um das Risiko weiter zu minimieren oder anzupassen. „Unakzeptables“ Risiko ist ein Risiko, das der aktuellen Gesetzeslage widerspricht oder den Patienten in irgendeiner Art und Weise gefährden würde. 5.1 Verantwortlichkeit Das Qualitätsrisikomanagement liegt in der Verantwortung der fachkundigen Person. Die fachkundige Person ist verantwortliche für die Koordination des Qualitätsrisikomanagements sowie die Aufrechterhaltung, regelmäßige Wartung und Überprüfung. 5.2 Ablauf Die Risikoanalyse erfolgt nach Ablaufplan und Vorlage in Anhang XXXX_A01_XX 5.3 Bewertungsschwerpunkt: Risiken bei Transport und Lagerung Die korrekte Erfüllung der Anforderung bezüglich Lagerung und Lieferung obliegt vertragsgemäß dem beauftragten externen Logistikunternehmen. Zur Sicherstellung der Erfüllung der Anforderungen wird in regelmäßigen Abständen ein Audit beim beauftragten Logistikunternehmen durchgeführt. 5.4 Bewertungsschwerpunkt: Produktrisiken Die Produktrisiken (Wirksubstanz, pharmazeutische Form) werden durch das Pharmakovigilanzsystem überwacht. Aufgrund der Einzelfallmeldungen für die vertriebenen Produkte und des darauf und auf Literaturdaten basierenden "Periodic Update Report" werden Zur Verfügung gestellt von: Mag. Dr. Stefanie Jarolim, www.service4medical.at notwendigenfalls Änderungen ("Variations") der Produktinformation ("Summary of Product Characteristics") veranlasst. 6 Durchführungsdokumentation: Entfällt. 7 Kennzahlen / Kenngrößen: Entfällt. 8 Änderungsdienst: Die Relevanz und Gültigkeit dieses Dokumentes wird in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens einmal alle drei Jahre von XXXX geprüft und gegebenenfalls entsprechend der festgelegten Vorgangsweise geändert. 9 Hinweise u. mitgeltende Unterlagen Alle in dieser SOP angeführten Dokumente. Alle sonstigen gültigen betrieblichen Regelungen mit Relevanz für die in dieser SOP festgelegten Inhalte und geregelten Abläufe sowie allgemeingültige Vorschriften sind einzuhalten, wie zum Beispiel die allgemeinen GMP-Regeln, Vorschriften zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit. 10 Anlagen: _XX
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