160920_Fragen-Antworten_mit Frage 27

Wettbewerb MARITIM Seebrücke - Interdisziplinärer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
Wettbewerb MARITIM Seebrücke
Interdisziplinärer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
FRAGEN IN DER 1. PHASE
1.
Es wird ein "ein- oder zweiflügeliges Bauwerk" gewünscht. Diese Begrifflichkeit ist uns
in diesem Kontext nur bei beweglichen Klappbrücken bekannt - eine solche ist hier
nicht gefordert. Was genau ist hier mit dem Begriff "ein- oder zweiflügelig" gemeint?
Gemeint ist ein „ein- oder zweistreifiges Bauwerk“.
2.
Mit welchem Höhenunterschied des Meeresspiegels (Tide/Gezeiten) im Jahresverlauf
in Bezug auf N.H.N. ist in Timmendorfer Strand zu rechnen?
Mit unter 2,26 m über Mittelwasser ist zu rechnen.
3.
Das Maximalformat der abzugebenden Pläne ist in der Auslobung mit DIN A0
angegeben. Können die Pläne also auch mit geringerer Abmessung eingereicht
werden und, wenn ja, muss es sich dabei um DIN-Formate handeln?
Es sind keine anderen Planabmessungen einzureichen. Das Planformat ist, wie unter
„6.13 Formale Vorgaben“ der Auslobung angegeben, mit DIN A0 im Querformat zu
wählen, die Anzahl der Pläne beschränkt sich in der 1. Phase auf maximal einen Plan.
4.
Können die in der Auslobung genannten "Aussagen zur wesentlichen
entwurfsleitenden Idee in freier Darstellung" auch fotorealistische Darstellungen sein?
Nein, fotorealistische Darstellungen sind in der 1. Phase nicht zugelassen.
5.
In den geforderten Leistungen werden "Aussagen zur wesentlichen entwurfsleitenden
Idee in freier Darstellung" und "skizzenhafte Darstellungen zur Erläuterung des
Entwurfskonzepts" erwähnt. Es könnten also mehr als eine Aussage in freier
Darstellung und mehr als eine "skizzenhafte Darstellungen" auf den Plänen abgebildet
werden?
Ja, die Anzahl der Darstellungen sind entwurfsspezifisch zu wählen.
6.
Unter den geforderten Leistungen der Phase 1 wird unter anderem "eine Ansicht und
ein exemplarischer Schnitt" verlangt. Unter dem Punkt Daten heißt es dann aber
"Schnitte und Ansichten". Können auch mehrere Schnitte oder Ansichten im
Präsentationsplan abgebildet werden?
Nein, es sind, wie unter „6.12 Formale Vorgaben“ der Auslobung angegeben, eine
Ansicht und ein exemplarischer Schnitt im Maßstab 1:250 (Ausschnitt) abzugeben.
7.
Kann anstatt der "Daten-CD/DVD (Standarddurchmesser 12 cm)" auch ein USB-Stick
verwendet werden?
Ja, ein USB-Stick ist ebenfalls erlaubt.
8.
Kann der "03.2 Bestandslageplan Stand 2006 (pdf)" auch als dwg-Datei zur Verfügung
gestellt werden?
Nein, der Plan kann nicht als dwg-Datei zur Verfügung gestellt werden.
9.
Sind neben der Berufsgruppe Architekten auch Ingenieure zum Wettbewerb
zugelassen?
Ja, eine Änderungsbekanntmachung ist veröffentlicht. Aufgrund dessen verlängert sich
die Frist für Rückfragen bis zum 08.09.2016. Alle übrigen Termine des Verfahrens
bleiben davon unberührt.
Stand 20.09.2016
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Wettbewerb MARITIM Seebrücke - Interdisziplinärer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
10.
Auf den Planunterlagen ist kein konkreter Wettbewerbsperimeter eingetragen.
Kann die Brücke samt Brückenkopf entlang des Parks verschoben werden?
Ja, die Brücke samt Brückenkopf kann sinnfällig verschoben werden.
11.
Gibt es eine Vorgabe für Länge und Höhe für die Seebrücke? Kann diese über die
bisherige Länge von 150 m hinausreichen? Ist auch ein Turm denkbar?
Es gibt keine Vorgabe für Länge, Höhe und Kubatur der Brücke.
12.
Können bestehende Konstruktionen/Pfeiler der Maritim-Brücke wieder für das
Tragwerk genutzt werden.
Nein, die bestehenden Pfeiler sind baufällig und können nicht wieder genutzt werden.
13.
Ist eine schwimmende Brücke, die nur mittels Anker/Pfähle „festgemacht" ist,
denkbar?
Nein, dies ist aufgrund der Wetterlage nicht möglich.
14.
Gibt es einen schwankenden Meeresspiegel?
Ist eine zeitweise Überschwemmung bestimmter Bereiche der Brücke denkbar?
Ja, es gibt einen schwankenden Meeresspiegel.
Eine zeitweise Überschwemmung bestimmter Bereiche ist nicht denkbar.
15.
Auf welcher Höhe muss die Anlegestelle für Ausflugsboote sein?
Auf welcher Höhe müssen Anlegestellen für Privatboote liegen?
Die Anlagestellen für Ausflugsboote und Privatboote müssen auf der heutigen Höhe
bestehen bleiben
16.
Aus den Plänen ist die aktuelle Höhe der Anlegestelle für Ausflugsboote und
Privatboote nicht ersichtlich. Könnten Sie uns diese Daten nachliefern?
Die Anlegestelle für Ausflugs- und Privatboote befindet sich auf der Höhe von 200 m.
17.
Wie groß ist die Länge der bestehenden Brücke. In dem 1000er Plan haben wir ca. 260
m von der Uferpromenade bis zum Ausleger ermittelt. In der dxf-Datei ist die größte
Längsausdehnung 280,01 m. In einer Rückfrage wird von 150 m gesprochen.
Die jetzige Brücke ist 276 m lang.
18.
Soll die heutige Dimension Anhaltspunkt für das neue Bauwerk sein?
Ja.
19.
Es wird eine Breite von min 4.50 m gefordert. Kann diese Breite bei einer
mehrstreifigen Ausführung auch auf z.B. 2x 2,25 m oder 1,50/3,0 m aufgeteilt werden?
Nein, an der Mindestbreite von 4,50 m sollte festgehalten werden.
20.
Ist die Überwindung von Höhenunterschieden im Bereich der Anlegestelle auch mit
einem Aufzug vorstellbar?
Es ist konzeptabhängig, aber denkbar.
21.
Können für die neue Maritim-Seebrücke prinzipiell auch Nutzungen vorgeschlagen
werden, die weitergehende technische Erschließung erfordern, wie z.B. Gastronomie,
WC-Anlagen, Kiosk etc.?
Nein, Nutzungen, die eine technische Erschließung erfordern sind nicht gewünscht.
22.
Enthalten die für die Seeschlößchenbrücke angegebenen Kosten von ca. 2,7 Mio EUR
netto auch die Kosten für das Teehaus?
Nein, dies sind lediglich die Kosten für die Seebrücke.
Stand 20.09.2016
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Wettbewerb MARITIM Seebrücke - Interdisziplinärer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
23.
Die Antworten zu den bis zum 18.8. gestellten Fragen 5 und 6 bedeuten in der Summe,
dass zwar beliebig viele „freie“ und „skizzenhafte“ Darstellungen abgebildet und
entwurfsspezifisch gewählt werden können, „Schnitte und Ansichten“ aber nur jeweils
einfach und im Maßstab 1:250 abgebildet werden dürfen. Ist es wirklich im Sinne der
Auslober, daß keine weiteren Schnitte und Ansichten gezeigt werden, auch wenn diese
entwurfsspezifisch notwendig wären - und diese dann durch die Teilnehmer als „freie“
und „skizzenhafte“ Darstellungen getarnt werden müssen?
Die „freien“ und „skizzenhaften“ Darstellungen sollen maßstabslos sein und die Idee
des Entwurfs wiedergeben. Es werden nicht mehr als eine Ansicht und ein Schnitt im
Maßstab 1:250 auf dem DIN A0 Blatt gefordert.
24.
Wie verhalten sich die Vorgaben in Frage 23 zu der unter „4. Rahmenbedingungen“
gemachten Aussage, dass als bindende Vorgaben lediglich die Abgabefristen zu gelten
haben?
Über weitere oder andere Darstellungen als die unter „6.12 Geforderte Leistungen –
Phase 1“ entscheidet das Preisgericht, wie damit umzugehen ist. Im ersten Schritt führt
es nicht sofort zum Ausschluss aus dem Verfahren, anders als die Abgabefristen als
bindende Vorgaben.
25.
Es scheint, als seien in der unter 03.1 Katasterplan mit Geländehöhen zu findenden
Datei keine Geländehöhen enthalten. Könnten Sie diese zur Verfügung stellen, oder,
falls sie doch enthalten sind und der Fehler auf meiner Seite liegt, zur Kontrolle ein pdf
beilegen, auf dem alle Inhalte abgebildet sind?
Die Bezeichnung des Plans wurde in der Dropbox korrigiert. Der „03.1 Katasterplan“
enthält keine Geländehöhen. Diese stellt der „03.2 Bestandsplan Stand 2006“ als
grobe Orientierung dar, der aber nicht im Format dwg/dxf zur Verfügung gestellt
werden kann (siehe Frage 8).
26.
Kann der aus Seite 18 der Auslobungsbroschüre dargestellte, umfassendere Plan als
dwg/dxf zur Verfügung gestellt werden?
Nein, dieser Plan liegt nicht im dwg/dxf-Format vor und kann daher nicht zur Verfügung
gestellt werden.
27.
Was sind die gewünschten Dimensionen und die Orientierung für die Anlegestellen der
Bäderschiffe und Privatboote? Sollen die Boote parallel oder senkrecht zum Strand
anlegen?
Es gibt seitens der Ausloberin keine Vorgaben.
28.
Gibt es eine vorherrschende Windrichtung im Bereich der Anlegestellen?
Nein, alle Windrichtungen sind denkbar.
29.
Wie groß sollte die Fläche für Trauungen sein?
Es gibt seitens der Ausloberin keine Vorgaben.
30.
Zur Antwort auf Frage 1: Bitte erläutern Sie, was mit "zweiflügelig" oder "zweistreifig"
gemeint ist, dies ist weiterhin unklar.
Mit „zweiflügelig“ bzw. „zweistreifig“ wird die Möglichkeit beschrieben, die neu zu
planende Seebrücke, bestehend aus maximal zwei Stegen zu planen. Diese können
parallel/geschwungen/gekreuzt oder ähnlich verlaufen.
Stand 20.09.2016
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Wettbewerb MARITIM Seebrücke - Interdisziplinärer Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren
31.
Für die Abgabe der Pläne (Termin 06.10.16) zählt der Tagesstempel. Viele
Kurierdienste stempeln - im Gegensatz zur Deutschen Post - die Sendungen nicht ab.
Heißt das, die Einreichung gilt als abgegeben, wenn man einen Einlieferungsbeleg vom
06.10.16 nachweisen kann, die Sendung aber erst ab dem 07.10.16 und vor der
Preisgerichts-itzung bei Ihnen eintrifft?
Es gilt der Tagesstempel vom 06.10.2016 auf einem Einlieferungsbeleg, den Sie bis
zum Zeitpunkt der Preisgerichtssitzung als Nachweis vorhalten und uns auf Nachfrage
vorlegen müssen.
32.
In der Auslobung unter Punkt 6.13 Formale Vorgaben heißt es: "Bereitstellung
sämtlicher unter Punkt 1.12 genannten Unterlagen" sowie „Verfassererklärung und
Nachweis der Teilnahmeberechtigung (vgl. Punkt 1.7)“. Einen Punkt 1.12 bzw. 1.7 gibt
es nicht. Meinen Sie damit den Punkt 6.12 bzw. 6.7?
Ja, es muss 6.12 bzw. 6.7 heißen.
33.
Wie weit ist es möglich den Vorplatz der Brücke zu gestalten?
Die Anbindung der Seebrücke an die Promenade und den Strandpark sind Bestandteil
der Wettbewerbsaufgabe und von großer Bedeutung. Je nach Entwurfskonzept
beinhaltet dies auch die Neu- bzw. Umgestaltung des Vorplatzes.
34.
Gibt es einen Plan in dem der Eingriffsbereich markiert ist?
Nein, die Lage der Seebrücke und damit der Eingriffsbereich sind entwurfsabhängig
und nicht definiert (siehe Antwort zu Frage 10).
35.
Könnten Sie weitere Fotos vom Vorplatz der Brücke zur Verfügung stellen?
Ja, diese liegen als Download in der Dropbox. Der Link befindet sich auf der bekannten
URL http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5202/ bereit.
36.
Ist eine Teil-Überdachung der Brücke gewünscht?
Nein.
37.
Die geänderte Auslobung sagt, dass man Arbeitsgemeinschaften mit einem
Landschaftsarchitekten bilden soll? Ist es möglich auch ohne Arbeitsgemeinschaft
teilzunehmen (nur Architekt oder Architekt und Tragwerksplaner)?
Nein, eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Architekten und Landschaftsarchitekten oder
Ingenieuren und Landschaftsarchitekten ist zwingend erforderlich.
38.
Kann die Abgabefrist der 1. Phase um 2-3 Wochen verlängert werden?
Nein, die Abgabefrist kann nicht verlängert werden und verbleibt somit beim
06. Oktober 2016 (Poststempel).
39.
Gibt es eine maximale Breite der gesamten Anlage „Seebrücke“, die eingehalten
werden muss?
Nein, eine Vorgabe für die maximale Breite der neu zu planenden Seebrücke gibt es
nicht. Die Mindestbreite von 4,50 m ist einzuhalten.
40.
Gibt es eine maximale Höhe der Anlage „Seebrücke“, die eingehalten werden muss?
Siehe Antwort zu Frage 11.
41.
Können Sie ein Referenzmaß zur Zeichengrundlage „03.1 Katasterplan“ angeben?
Ja, die nord-östliche Länge des Grundstücks 85 „Am Kurpark“ beträgt 62,673 m.
Stand 20.09.2016
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