Teilnahmebedingungen für das regionsweite Lernfest ‚Bildung to go‘ am 17. September 2016, 10:00 – 18:00 Uhr in der Neuen Mittelschule Hollabrunn Veranstalter Stadtgemeinde Hollabrunn 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 1 Fr. Elisabeth Schüttengruber-Holly E-Mail: [email protected] 1. Darbietung der Aktions- und Mitmachangebote Alle AnbieterInnen bwz. AkteurInnen laden die BesucherInnen zu Interaktionen und zur Beteiligung an Aktivitäten mit Lern- und Spielcharakter ein. Werbung für eigene Produkte und Dienstleistungen ist nur innerhalb des eigenen Standbereiches gestattet. Ein Verkauf von Produkten ist ausschließlich in Form von Kostproben im Geringfügigkeitsbereich gestattet. Die Präsentation sowie Inhalte dürfen keinen destruktiven oder schädlichen Charakter aufweisen. 2. Teilnahmegebühren Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die AnbieterIn zur Zahlung der Standgebühr von € 20,--. 3. Zahlungsbedingungen Mit der Anmeldung ist bis spätestens 1. September 2016 die Standgebühr fällig. Einzahlungen sind auf das Konto des Veranstalters zu leisten: Stadtgemeinde Hollabrunn Hauptplatz 1, 2020 Hollabrunn Raiffeisenbank IBAN: AT84 3232 2000 0001 9174 Kennwort: „Bildung to go“ 4. Standflächen und Verteilung Zur Verfügung stehen Flächen am Gelände der Neuen Mittelschule Hollabrunn in den Gängen und Klassen, der Eingangs- und Pausenhalle, auf Wiesen- und Betonflächen sowie zwei Turnsäle (ACHTUNG - KEINE Straßenschuhe erlaubt!) und eine Küche. 5. Standaufbau Standgröße wie in der Anmeldung angefordert. Die Ausstellungsflächen haben kein Mobiliar und keine Begrenzungswände. Die Gestaltung des Standes obliegt dem Ideenreichtum der AnbieterInnen. Die Stände werden auf eigene Verantwortung und Kosten aufgebaut. Der Aufbau ist am Vortag, Freitag, den 16.09.2016 ab 15:00 Uhr sowie am Samstag, den 17.09.2016 von 07:00 bis 09:30 Uhr möglich. 6. Standabbau Der Stand ist nach Beendigung der Veranstaltung sofort und vollständig abzubauen. Die Ausstellungsfläche und die benutzten Räume sind nach dem Abbau gereinigt und müllfrei in dem Zustand, wie sie von den AnbieterInnen übernommen wurden, zurück zu geben. Die AnbieterInnen haften für etwaige Beschädigungen; sie müssen fachgerecht beseitigt werden. Kommen die AnbieterInnen diesen Verpflichtungen nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, auf Kosten der AnbieterInnen unverzüglich Ausstellungsgegenstände abzubauen und einzulagern, Müll zu entsorgen und etwaige Reparaturen ausführen zu lassen. Für dadurch entstehende Beschädigungen an Gegenständen oder deren Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 7. Bewachung Es gibt keine Bewachung, alle AnbieterInnen sind für ihren Bereich selbst verantwortlich. 8. Haftung Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Schäden, die Personen oder Güter, insbesondere Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände betreffen, aus welchem Grunde und durch wen auch immer erleiden, sowie für jede Art von Verlust ausdrücklich ab. Dieser alle Risiken befreiende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich des Eigentums aller Dritter. Dieser bezieht sich nicht nur auf die Dauer der Veranstaltung, sondern auch auf die Zeit des Aufbaus und der Räumung. Weiters haften die AnbieterInnen für alle Schäden, die infolge Verletzung zwingender gesetzlicher Bestimmungen, Verordnungen, behördlicher Anweisungen und getroffener Vereinbarungen mit dem Veranstalter verursacht werden. Die AnbieterInnen verpflichten sich, die jeweiligen Bescheide und Auflagen der Behörden einzuhalten sowie sich den gültigen Gesetzen zu unterwerfen. Für allfällige Übertretungen sind die AnbieterInnen völlig eigenverantwortlich und haben den Veranstalter aus allfälligen Übertretungen schad- und klaglos zu halten. Für akustische und audiovisuelle Vorführungen müssen die entsprechenden Abgaben (zB. AKM, etc.) von den AnbieterInnen selbst angemeldet und entrichtet werden. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe, die vom Veranstalter weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig herbeigeführt worden sind, nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der AnbieterInnen gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von der Nichtdurchführung der Veranstaltung hat der Veranstalter die AnbieterInnen unverzüglich zu verständigen. 9. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt per Anmeldeformular. Sie erlangt nach Zusage durch den Veranstalter bindenden Charakter. Mit der Anmeldung erkennen die AnbieterInnen die Teilnahmebedingungen an. Hollabrunn, 10.02.2016
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