- 572 - MITTEILUNGSBLATT DER Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Internet: http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt Studienjahr 2015/2016 Ausgegeben am 21. September 2016 56. Stück 574. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 575. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 576. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 577. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 578. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 579. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 580. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 581. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 582. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 583. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils am 1. und 3. Mittwoch jeden Monats. Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältigung und Vertrieb: Büro des Rektors der Universität Innsbruck, Innrain 52, A-6020 Innsbruck. Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Johannes Weber - 573 - 584. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 585. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 586. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 587. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 588. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 589. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 590. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 591. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 592. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 593. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 594. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 595. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 596. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck 597. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck - 574 - 598. Erteilung der Lehrbefugnis 599. Ausschreibung: Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen 2016" 600. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals - 575 - 574. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Prager Günter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Messtechnische Begleitung im Anschlussbereich von Brückenkonstruktionen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Markus Aufleger Stellvertretender Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur 575. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat assoz. Prof. Dr. Goldenberg Gert bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Workshop Alpine Copper II" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien 576. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Physikalische Chemie hat assoz. Prof. Dr. Lörting Thomas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projekte "Early and efficient production of snow", "Innovative Schneeproduktion"notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. o. Univ.-Prof. Dr. Erminald Bertel Leiter der Organisationseinheit Institut für Physikalische Chemie - 576 - 577. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat assoz. Prof. Mag. Dr. Faulhaber Martin bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Gesamthämoglobinmasse und Blutvolumen bei Biathleten und Nordischen Kombinierern " notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kopp Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft 578. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.Ing. Dr. Diekamp Anja bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Die Stuckstatue Karls des Grossen im Kloster Müstair" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Michael Flach Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften 579. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.Ing. Dr. Kraler Anton bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Untersuchungen zur Haselfichte für den Instrumentenbau - Innovationsscheck" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Michael Flach Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften - 577 - 580. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Dr. Larcher Astrid bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Ascoli Satriano - Abschlussarbeiten" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien 581. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Dr. Oeggl-Wahlmüller Notburga bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Melissopalynologische Untersuchungen Südtiroler Honige" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Dieter Oeggl Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik 582. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Dr. Auer Martin bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Workshop Aguntum 2016" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien - 578 - 583. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Mag. Dr. Strasser Hermann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Commission_Fungi_Defensio" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr. Heribert Insam Leiter der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie 584. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie hat Mag. Mag. Dr. Paganini Claudia bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Publikation der Innsbrucker Theologische Sommertage 2015 und 2016" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich. assoz. Prof. Dr. Bruno Niederbacher Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie 585. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Mag. Schnitzer Martin bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Der Stellenwert von Mobilität im gesundheitsorientierten Tourismus" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kopp Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft - 579 - 586. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut Archiv für Baukunst hat Priv.-Doz. Dr. Hölz Christoph bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projekte "Ausstellung "Die Prachenskys"", "Rahmenprogramm Ausstellung Schutzhütten/Alpenverein" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Klaus Tragbar Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut Archiv für Baukunst 587. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Piater Justus bis Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Robots Understanding Their Actions Imagining Their Effects" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet Bevollmächtigte persönlich. auf als by der Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu Leiter der Organisationseinheit Institut für Informatik 588. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Adam Christoph bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projekte "OSZI-UIBK", "U-Bahnlinie US (Baulos U2/2) - Erschütterungs- und Schallübertragung" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Oberguggenberger Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften - 580 - 589. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerstmayr Johannes bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Routineuntersuchungen Professur Maschinenelemente und Konstruktionstechnik" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik 590. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr. Nägerl Hanns-Christoph bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung CCD Kamera" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik 591. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Kirchmair Gerhard bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Quantum Information Science" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik - 581 - 592. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Univ.-Prof. Dr. Kistler Erich bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung "Between Aphrodite-Temple and the late archaic House III. The production of Locality"" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien 593. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Aufleger Markus bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "GKI - Tosbecken" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur 594. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Slawistik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Birzer Sandra Martina bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Advancing the Potential of Jewish Studies" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr. Andrea Zink Leiter der Organisationseinheit Institut für Slawistik - 582 - 595. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Huck Christian bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Qualitätssicherung und Optimierung in der Verpackung von Fleisch" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Bonn Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie 596. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Spötl Christoph bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Paläoklimaforschung 2016" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. ao. Univ.-Prof. Dr. Diethard Sanders Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie 597. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Stuppner Hermann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Untersuchung des analytischen Potentials der Supercritical Fluid Chromatography (SFC) zur Auftrennung von unterschiedlichen Naturstoffklassen, sowie das phytochemische Profil von Taraxacum officinale" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich. Univ.-Prof. Dr. Andreas Bernkop-Schnürch Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie - 583 - 598. Erteilung der Lehrbefugnis Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Andexlinger gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Städtebau und Raumplanung“ erteilt. Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Mag. Dr. Marie-Luisa Frick gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Philosophie“ erteilt. Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Mag. Dr. Silvia Rief gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Soziologie“ erteilt. Für das Rektorat: Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk Rektor 599. Ausschreibung: Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen 2016" An der Universität Innsbruck werden die Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen" ausgeschrieben. Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens werden Studienförderpreise vergeben. Antragsberechtigt sind Studierende der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen und der Philosophisch-Historischen Fakultät, die sich in der zweiten Hälfte ihres Studiums befinden, ausgezeichnete Studienleistungen vorweisen können und mit Hilfe der Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen“ ein ambitioniertes Ziel verfolgen. Anträge von Studierenden aus den Bereichen Geschichte, Germanistik und inhaltlich verwandten Fächern werden bevorzugt behandelt. Studierende anderer Fakultäten sind ebenfalls eingeladen einzureichen, sofern interdisziplinäre Beziehungen zu den o.g. Fächern bestehen. Die Verleihung der Studienförderpreise ist an nachstehende Bedingungen gebunden: (1) (2) (3) (4) Die Antragsteller/-innen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Antragsberechtigt sind Studierende, die an der Universität Innsbruck als ordentliche Hörer/-innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind. Kriterien: • Ausgezeichneter Studienerfolg (Notendurchschnitt unter 2,0 + max. Normalstudiendauer plus 1 Toleranzsemester pro Studienabschnitt) Einzureichende Unterlagen: • Antragsformular (Anlage) • Lebenslauf und Studienerfolgsnachweis mit entsprechenden Bestätigungen (Zeugnisse, Studienblatt und Studienzeitbestätigung, Empfehlungsschreiben einer Betreuerin/eines Betreuers) • Kurzbeschreibung der geplanten, in Arbeit befindlichen oder fertig gestellten Bachelor-, Diplom- bzw. Masterarbeit (max. 2 Seiten) - 584 • Kurzbeschreibung der geplanten Verwendung des Studienförderpreises (Auslandssemester/-jahr und/oder –praktikum, Forschungsprojekt etc.) • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses Es ist zu beachten, dass ein mehr als zweimaliger Bezug dieses Förderpreises nicht möglich ist. BEWERBUNGEN sind unter Verwendung des im Internet unter der https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2016/bahr-stiftung-2.ausschreibung/2.ausschreibung.html erhältlichen Antragsformulars bis spätestens Adresse Dienstag, 25. Oktober 2016 (Einlangen hier) per E-Mail an das Vizerektorat für Forschung: [email protected] zu richten. Bitte senden Sie ein Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen in einem gebräuchlichen Dokumentenformat an die o.a. Adresse und legen Sie nur Unterlagen bei, die angefordert werden. Univ.-Prof. Dr. Sabine SCHINDLER Vizerektorin für Forschung 600. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden: http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home Für die Redaktion: Mag. Johannes Weber
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