Aktuelle Ausgabe - Universität Innsbruck

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MITTEILUNGSBLATT
DER
Leopold-Franzens-Universität
Innsbruck
Internet: http://www.uibk.ac.at/service/c101/mitteilungsblatt
Studienjahr 2015/2016
Ausgegeben am 21. September 2016
56. Stück
574. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
575. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
576. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
577. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
578. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
579. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
580. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
581. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
582. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
583. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Das Mitteilungsblatt erscheint jeweils am 1. und 3. Mittwoch jeden Monats.
Eigentümer, Herausgeber, Vervielfältigung und Vertrieb: Büro des Rektors der Universität Innsbruck,
Innrain 52, A-6020 Innsbruck. Für den Inhalt verantwortlich: Mag. Johannes Weber
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584. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
585. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
586. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
587. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
588. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
589. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
590. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
591. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
592. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
593. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
594. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
595. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
596. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
597. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von Rechtsgeschäften im
Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
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598. Erteilung der Lehrbefugnis
599. Ausschreibung: Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in
Schaffhausen 2016"
600. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und künstlerischen
Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen Universitätspersonals
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574. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Prager
Günter bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des
ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Messtechnische Begleitung im
Anschlussbereich von Brückenkonstruktionen" notwendig sind. Für eine Überschreitung der
Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Markus Aufleger
Stellvertretender Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
575. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat assoz. Prof. Dr. Goldenberg Gert bis
auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Workshop Alpine Copper II" notwendig sind. Für
eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
576. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Physikalische Chemie hat assoz. Prof. Dr. Lörting
Thomas bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des
ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projekte "Early and efficient production of snow",
"Innovative Schneeproduktion"notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der
Bevollmächtigte persönlich.
o. Univ.-Prof. Dr. Erminald Bertel
Leiter der Organisationseinheit Institut für Physikalische Chemie
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577. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat assoz. Prof. Mag. Dr.
Faulhaber Martin bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur
Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Gesamthämoglobinmasse
und Blutvolumen bei Biathleten und Nordischen Kombinierern " notwendig sind. Für eine
Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kopp
Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft
578. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.Ing. Dr. Diekamp Anja bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die
zur Erfüllung des ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Die Stuckstatue Karls
des Grossen im Kloster Müstair" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die
Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Michael Flach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
579. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften hat Dipl.Ing. Dr. Kraler Anton bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur
Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Untersuchungen zur
Haselfichte für den Instrumentenbau - Innovationsscheck" notwendig sind. Für eine Überschreitung
der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Michael Flach
Leiter der Organisationseinheit Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften
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580. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Dr. Larcher Astrid bis auf Widerruf
zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr als Projektleiterin
verantwortlich übertragenen Projektes "Ascoli Satriano - Abschlussarbeiten" notwendig sind. Für
eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
581. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik hat Dr. Oeggl-Wahlmüller Notburga bis auf
Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihr als
Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Melissopalynologische Untersuchungen
Südtiroler Honige" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte
persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Klaus Dieter Oeggl
Leiter der Organisationseinheit Institut für Botanik
582. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Mag. Dr. Auer Martin bis auf
Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Workshop Aguntum 2016" notwendig sind. Für
eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
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583. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie hat Mag. Dr. Strasser Hermann bis auf
Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Commission_Fungi_Defensio" notwendig sind.
Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Heribert Insam
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mikrobiologie
584. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie hat Mag. Mag. Dr. Paganini
Claudia bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des
ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Publikation der Innsbrucker
Theologische Sommertage 2015 und 2016" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht
haftet die Bevollmächtigte persönlich.
assoz. Prof. Dr. Bruno Niederbacher
Leiter der Organisationseinheit Institut für Christliche Philosophie
585. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft hat Mag. Schnitzer Martin bis auf
Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Der Stellenwert von Mobilität im
gesundheitsorientierten Tourismus" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet
der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Kopp
Leiter der Organisationseinheit Institut für Sportwissenschaft
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586. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut Archiv für Baukunst hat Priv.-Doz. Dr. Hölz
Christoph bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung
des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projekte "Ausstellung "Die Prachenskys"",
"Rahmenprogramm Ausstellung Schutzhütten/Alpenverein" notwendig sind. Für eine Überschreitung
der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Klaus Tragbar
Leiter der Organisationseinheit Forschungsinstitut Archiv für Baukunst
587. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Informatik hat Univ.-Prof. Piater Justus bis
Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Robots Understanding Their Actions
Imagining Their Effects" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet
Bevollmächtigte persönlich.
auf
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der
Univ.-Prof. Dr. Ruth Breu
Leiter der Organisationseinheit Institut für Informatik
588. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften hat
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Adam Christoph bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften
bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projekte
"OSZI-UIBK",
"U-Bahnlinie US (Baulos U2/2) - Erschütterungs- und Schallübertragung" notwendig sind. Für eine
Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Michael Oberguggenberger
Leiter der Organisationseinheit Institut für Grundlagen der Technischen Wissenschaften
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589. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik hat Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Gerstmayr
Johannes bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung
des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Routineuntersuchungen Professur
Maschinenelemente und Konstruktionstechnik" notwendig sind. Für eine Überschreitung der
Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Clemens Zierhofer
Leiter der Organisationseinheit Institut für Mechatronik
590. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dipl.-Phys. Dr.
Nägerl Hanns-Christoph bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die
zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung
CCD Kamera" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte
persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
591. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik hat Univ.-Prof. Dr. Kirchmair
Gerhard bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung
des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Quantum Information Science"
notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Mag. Dr. Gregor Weihs
Leiter der Organisationseinheit Institut für Experimentalphysik
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592. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien hat Univ.-Prof. Dr. Kistler Erich bis auf
Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Zusatzfinanzierung "Between Aphrodite-Temple
and the late archaic House III. The production of Locality"" notwendig sind. Für eine Überschreitung
der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Harald Stadler
Leiter der Organisationseinheit Institut für Archäologien
593. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur hat Univ.-Prof. Dr.-Ing. Aufleger Markus
bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "GKI - Tosbecken" notwendig sind. Für eine
Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Rauch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Infrastruktur
594. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Die Leiterin der Organisationseinheit Institut für Slawistik hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Birzer Sandra
Martina bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des
ihr als Projektleiterin verantwortlich übertragenen Projektes "Advancing the Potential of Jewish
Studies" notwendig sind. Für eine Überschreitung der Vollmacht haftet die Bevollmächtigte
persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Andrea Zink
Leiter der Organisationseinheit Institut für Slawistik
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595. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie hat Univ.-Prof.
Mag. Dr. Huck Christian bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die
zur Erfüllung des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Qualitätssicherung
und Optimierung in der Verpackung von Fleisch" notwendig sind. Für eine Überschreitung der
Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Günther Bonn
Leiter der Organisationseinheit Institut für Analytische Chemie und Radiochemie
596. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Spötl Christoph bis
auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung des ihm als
Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Paläoklimaforschung 2016" notwendig sind. Für
eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
ao. Univ.-Prof. Dr. Diethard Sanders
Leiter der Organisationseinheit Institut für Geologie
597. Bevollmächtigung gemäß § 27 Abs. 2 UG 2002, Abschluss von
Rechtsgeschäften im Rahmen von Projekten der Universität Innsbruck
Der Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie hat Univ.-Prof. Mag. Dr. Stuppner
Hermann bis auf Widerruf zum Abschluss von Rechtsgeschäften bevollmächtigt, die zur Erfüllung
des ihm als Projektleiter verantwortlich übertragenen Projektes "Untersuchung des analytischen
Potentials der Supercritical Fluid Chromatography (SFC) zur Auftrennung von unterschiedlichen
Naturstoffklassen, sowie das phytochemische Profil von Taraxacum officinale" notwendig sind. Für
eine Überschreitung der Vollmacht haftet der Bevollmächtigte persönlich.
Univ.-Prof. Dr. Andreas Bernkop-Schnürch
Leiter der Organisationseinheit Institut für Pharmazie
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598. Erteilung der Lehrbefugnis
Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Andexlinger
gemäß § 103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Städtebau und
Raumplanung“ erteilt.
Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Mag. Dr. Marie-Luisa Frick gemäß §
103 des Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Philosophie“ erteilt.
Das Rektorat der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck hat Mag. Dr. Silvia Rief gemäß § 103 des
Universitätsgesetzes 2002 die Lehrbefugnis für das Fach „Soziologie“ erteilt.
Für das Rektorat:
Univ.-Prof. i.R. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann Märk
Rektor
599. Ausschreibung: Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in
Schaffhausen 2016"
An der Universität Innsbruck werden die Studienförderpreise der "Richard & Emmy Bahr-Stiftung in
Schaffhausen" ausgeschrieben. Aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens werden
Studienförderpreise vergeben.
Antragsberechtigt sind Studierende der Philologisch-Kulturwissenschaftlichen und der
Philosophisch-Historischen Fakultät, die sich in der zweiten Hälfte ihres Studiums befinden,
ausgezeichnete Studienleistungen vorweisen können und mit Hilfe der Studienförderpreise der
"Richard & Emmy Bahr-Stiftung in Schaffhausen“ ein ambitioniertes Ziel verfolgen. Anträge von
Studierenden aus den Bereichen Geschichte, Germanistik und inhaltlich verwandten Fächern
werden bevorzugt behandelt. Studierende anderer Fakultäten sind ebenfalls eingeladen
einzureichen, sofern interdisziplinäre Beziehungen zu den o.g. Fächern bestehen.
Die Verleihung der Studienförderpreise ist an nachstehende Bedingungen gebunden:
(1)
(2)
(3)
(4)
Die Antragsteller/-innen müssen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die
Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Antragsberechtigt sind Studierende, die an der Universität Innsbruck als
ordentliche Hörer/-innen eingeschrieben und zur Fortsetzung gemeldet sind.
Kriterien:
• Ausgezeichneter Studienerfolg (Notendurchschnitt unter 2,0 + max.
Normalstudiendauer plus 1 Toleranzsemester pro Studienabschnitt)
Einzureichende Unterlagen:
• Antragsformular (Anlage)
• Lebenslauf und Studienerfolgsnachweis mit entsprechenden Bestätigungen
(Zeugnisse, Studienblatt und Studienzeitbestätigung,
Empfehlungsschreiben einer Betreuerin/eines Betreuers)
• Kurzbeschreibung der geplanten, in Arbeit befindlichen oder fertig gestellten
Bachelor-, Diplom- bzw. Masterarbeit (max. 2 Seiten)
- 584 • Kurzbeschreibung der geplanten Verwendung des Studienförderpreises
(Auslandssemester/-jahr und/oder –praktikum, Forschungsprojekt etc.)
• Staatsbürgerschaftsnachweis oder Kopie des Reisepasses
Es ist zu beachten, dass ein mehr als zweimaliger Bezug dieses Förderpreises nicht möglich ist.
BEWERBUNGEN
sind
unter
Verwendung
des
im
Internet
unter
der
https://www.uibk.ac.at/ffq/forschungsfoerderung/2016/bahr-stiftung-2.ausschreibung/2.ausschreibung.html erhältlichen Antragsformulars bis spätestens
Adresse
Dienstag, 25. Oktober 2016 (Einlangen hier)
per E-Mail an das Vizerektorat für Forschung: [email protected] zu richten. Bitte
senden Sie ein Schreiben mit allen erforderlichen Unterlagen in einem gebräuchlichen
Dokumentenformat an die o.a. Adresse und legen Sie nur Unterlagen bei, die angefordert werden.
Univ.-Prof. Dr. Sabine SCHINDLER
Vizerektorin für Forschung
600. Hinweis zur Ausschreibung von Stellen des wissenschaftlichen und
künstlerischen Universitätspersonals sowie von Stellen des allgemeinen
Universitätspersonals
Die Ausschreibung von Stellen der Universität Innsbruck erfolgt nicht mehr über diesen Teil des
Mitteilungsblatts, sondern kann im Karriereportal der Universität Innsbruck jeweils unter der
betreffenden Stellenbezeichnung (Chiffre) abgerufen werden:
http://orawww.uibk.ac.at/public_prod/owa/karriereportal.home
Für die Redaktion:
Mag. Johannes Weber