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Rettet den Rudower See
Von: Karl-Heinz Hundertmark aus: 19309 Lenzen
An: Bürgermeister Christian Steinkopf in: Lenzen (Elbe) / LK Prignitz
Zeichnungsfrist bis: 20.03.2017
www.rettet-den-rudower-see.jimdo.com
Auf Grund des gegenwärtigen schlechten Zustandes der Wasserqualität (Badeverbot) des Rudower Sees und zur Umsetzung der EUWRRL werden folgende Forderungen an die Stadt Lenzen/Elbe, den Landkreis Prignitz und das Land Brandenburg erhoben:
1. Die vorrangige Einordnung bzw. zusätzliche Aufnahme der erforderlichen
Maßnahmen in die Bewirtschaftungspläne zur Umsetzung der EU-WRRL, für die Herstellung eines guten ökologischen/chemischen
Zustandes des Rudower Sees, Nausdorfer Kanals und der Löcknitz (Bereich der Stadt Lenzen).
2. Erstellung einer aktuellen Bewertung des Gesamtsystems der Gewässer incl. der Umweltbelastungen, auch in den Einzugsgebieten,
auf der Grundlage der vorhandenen Studien und der Untersuchungsergebnisse.
3. Erarbeitung eines Konzeptes für die Restauration des Rudower Sees und die Sanierung des Einzugsgebietes, die Sanierung und
naturnahe Entwicklung des Nausdorfer Kanals und der Löcknitz (Bereich Lenzen) einschl. Kostenschätzung.
Prüfung und Beantragung von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes Brandenburg und die Einstellung des erforderlichen
Eigenanteils in den Haushaltsplan der Stadt ab 2017.
Einbeziehung der Bürger in die Konzepterarbeitung sowie öffentliche Vorstellung der Ergebnisse.
4. Regelmäßige Berichterstattung zur Umsetzung des Konzeptes auf den Stadtverordnetenversammlungen und auf der Internetseite des
Amtes Lenzen Elbtalaue.
5. Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie für den Rudower See einschl. Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität
entspr. dieser Richtlinie.
Begründung:
Der RUDOWER SEE braucht dringend Hilfe!
Wann wird die Stadt hier endlich nachhaltig aktiv, bevor man sich an den schlechten Zustand der Wasserqualität gewöhnt hat und eine Säule des Tourismus zusammen bricht!
Dieses Problem darf nicht länger ausgesessen werden.
Daher fordern wir alle Verantwortungsträger, die zuständigen Behörden, Ämter und insbesondere die Stadt Lenzen/Elbe auf, hier umgehend wirksam zu werden.
Wer den See aufgibt, gibt Lenzen auf!
Durch die EU-Wasserrahmenrichtlinie - 2000/60/EG - (WRRL) ist auch das Land Brandenburg verpflichtet, in den Gewässern einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand zu
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Rettet den Rudower See
erreichen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich in erster Linie aus den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der Flussgebietseinheiten. Die Maßnahmen dienen der
Beseitigung oder Verminderung signifikanter Belastungen der Gewässer und den Erhalt und der Entwicklung eines guten ökologischen Zustandes bzw. eines guten ökologischen
Potentials.
Zu dem entsprechend EU-WRRL berichtspflichtigen Fließgewässersystem der Löcknitz gehören u.a. auch der Rudower See, der NausdorferKanal (Rudower Seekanal) einschl. Flut.
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