SILICONSCHLÄUCHE Willstätterstr. 5 · 40549 Düsseldorf · Tel. 02 11/537 433-0 · Fax 02 11/59 39 14 · www.tecnoplast.de SILICON-SCHLÄUCHE A6092 / A6093 / AES6093 / TP ROT - 02/2016 A6092 / A6093 / AES6093 / TP ROT SILICON-SCHLÄUCHE SILICON-SCHLÄUCHE Inhalt Einleitung Einleitung „Silicon-Schläuche“ der Typenreihe A6092, A6093, AES6093 und TP ROT zeichnen sich durch eine Vielzahl vorteilhafter Eigenschaften aus, die sehr deutlich über den üblichen Natur- und Kunststofftypen liegen. A6092 / A6093 (platinkatalysiert) 3 4-5 RE-LINK SI und SI/TO das Programm 6 Wiederverwendbare Armaturen für RE-LINK SI/TO und RE-LINK SI 7 RE-LINK SI/TO 8 RE-LINK SI/TO Montage- Demontageanleitung 9 RE-LINK SI RE-LINK SI Montage- Demontageanleitung TP ROT (peroxidvernetzt) 10 11 12-13 Nutzungsbedingungen 14 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 15 Zu Ihrer Sicherheit: Bitte informieren Sie sich unter www.tecnoplast.de über den aktuellen technischen Stand unseres Programms. • Ausgezeichnete Heißluftbeständigkeit bis +200°C (Sonderausführung bis zu +300°C = Elfenbeinqualität) • Nahezu unverändertes Eigenschaftsbild über einen großen Temperaturbereich • Sehr gute Kältebeständigkeit bis -60°C • Hochflexibel • Sehr gute Alterungs- und Witterungsbeständigkeit (UV, Ozon) • Gute Beständigkeit gegen schwache Säuren und Laugen • Geruchs- und geschmacksneutral • Toxikologisch unbedenklich • Frei von Weichmachern • Physiologisch unbedenklich • Sterilisierbar (Dampf oder Gammastrahlen) Die Herstellung dieser Schläuche erfolgt mittels Extrusionstechnik. Der HTV-Kautschuk (HTV = hochtemperaturvernetzt) wird mit Hilfe eines Extruders und geeigneter Spritzscheibe in die gewünschte Form gebracht und anschließend auf einer entsprechenden Heizstrecke mittels Heißluft vulkanisiert. Danach erfolgt eine Nachvulkanisation von mindestens 4 Std. bei +200°C in Temperöfen mit dauernder Frischluftzufuhr zur Abführung der Spaltprodukte. Grundsätzlich kann Silicon auf zwei unterschiedliche Arten vernetzt werden. Die Vernetzung erfolgt entweder mit Peroxiden oder durch eine Additionsreaktion (Platinkatalyse). Bei den peroxidvernetzten Silicon-Schläuchen kann trotz aufwendiger Temperung jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass minimale Reste von Spaltprodukten nachweisbar sind. Aus diesem Grund kommen in der Pharmazie, in der Medizintechnik sowie in der Biotechnologie überwiegend platinvernetzte Silicon-Schläuche zum Einsatz, da diese besonders hochrein und frei von peroxidischen Spaltprodukten sind. Außerdem weisen platinvernetzte Siliconschläuche bessere mechanische Eigenschaften hinsichtlich Weiterreißfestigkeit und Bruchdehnung auf. Die Silicon-Schläuche von TECNO PLAST sind zudem frei von Produkten tierischen Ursprungs gemäß der TSE-Leitlinie EMEA/410/01 der Europäischen Union. Neben den transparenten Schläuchen ohne Gewebeeinlage gehören auch armierte (gewebeverstärkte) Silicon-Schläuche zum Standardlieferprogramm. Die gängigen Gewebeeinlagen sind Polyester-Monofil, Polyestergarn oder Glasseide. Alle internationalen Standards wie z.B. BfR XV Silicone, FDA § 21 CFR 177.2600, USP Class VI, EP 3.1.9, DIN EN ISO 10993-5 sowie weitere Empfehlungen und Richtlinien wurden überprüft und erfolgreich am Endprodukt getestet. Umfangreiche Validierungsunterlagen sind auf Wunsch für folgende platinkatalysierte Silicon-Schläuche erhältlich: A6092 und A6093. Die Silicon-Schläuche können autoklaviert und sterilisiert werden, Strahlensterilisation ist ebenfalls möglich. Nähere technische Erläuterungen zur Dampfsterilisation und unsere Lagervorschriften entnehmen Sie bitte unserer Internetseite www.tecnoplast.de. Bei sachgerechter Lagerung weisen o.g. Schläuche eine Lebensdauer von mindestens 5 Jahren auf. Somit können wir Ihnen für jede Anwendung eine maßgeschneiderte Lösung anbieten. 3 SILICON-SCHLÄUCHE SILICON-SCHLÄUCHE A6092 A6093 Silicon-Schlauch ohne Festigkeitsträger (Gewebe) Silicon-Schlauch ohne Festigkeitsträger (Gewebe) Spezifikation A6092 ist ein hochreiner, platinkatalysierter, talkumfreier Silicon-Schlauch, der den hohen Anforderungen der Pharmaindustrie entspricht. Die A6092 Qualität wird aus einem spezifizierten Rohstoff in 60 +/- 5 Shore A gefertigt. Andere Shorehärten sind auf Anfrage lieferbar. Die Schläuche der Qualität A6092 erfüllen: • • • • • Diese Schlauchqualität wurde intensiv geprüft (Nachweis der Eignung für höchste Anforderungen der pharmazeutischen Industrie). Zur Herstellung dieser hochreinen Siliconqualität werden ausschließlich hochwertige Compounds eingesetzt. Alle A6092 Schläuche sind deshalb • • • • geschmacks- und geruchsneutral, frei von Weichmachern, physiologisch und toxikologisch unbedenklich, extrem beständig gegen Witterung, Alterung und Licht. In der Regel erfolgt eine abriebfeste weiße Bedruckung nach DIN 26055 Teil 2 oder nach Vorgabe des Kunden. Der transparente Schlauch ohne Festigkeitsträger in der TECNO PLAST-Qualität A6092 ist in einem Temperaturbereich von -50 bis +180°C einsetzbar (abhängig vom Medium). Eigenschaften Aufgrund der Vielzahl von möglichen Innendurchmessern in Kombination mit den Wandstärken folgt unten eine Übersicht der gängigsten Abmessungen. Betriebsdruck und Biegeradien entsprechen der DIN 26055 Teil 2, Typ 1 (ohne Festigkeitsträger). Dieser Schlauchtyp ist standardmäßig mit einer exzellenten abriebfesten weißen Bedruckung nach DIN 26055 Teil 2, Typ 1 versehen. Bedruckung nach Kundenwunsch ist möglich. Silicon-Schlauch, 60 +/- 5 Shore A Qualität: A6093 6 +/- 0,3 x 2,0 +/- 0,2 mm transparent, talkumfrei platinkatalysiert entspr. BfR/FDA/USP Class VI EP 3.1.9/DIN EN ISO 10993-5 25 m Ringe, im PE-Beutel verpackt Temperaturbeständigkeit Der transparente Schlauch ohne Festigkeitsträger in der TECNO PLAST-Qualität A6093 ist in einem Temperaturbereich von -50 bis +180°C einsetzbar, kurzfristig auch bis +200°C (abhängig vom Medium). Eigenschaften Unsere Artikel-Nr: 001600200903 Zusammensetzung siehe unten 0 01 600200 9 0 3 Aufgrund der Vielzahl von möglichen Innendurchmessern in Kombination mit der Wandstärke folgt unten eine Übersicht der gängigsten Abmessungen. Betriebsdruck und Biegeradien entsprechen der DIN 26055 Teil 2, Typ 1 (ohne Festigkeitsträger). Beispiel: ID 6 x 2 mm Wand Silicon-Schlauch, 60 +/- 5 Shore A Qualität: A6092 6 +/- 0,3 x 2,0 +/- 0,2 mm transparent, talkumfrei platinkatalysiert entspr. BfR/FDA/USP Class VI 25 m Ringe, im PE-Beutel verpackt 0= ohne Einlage 01 = transparent beschichtet 600200 = Abmessung 6,0 x 2,0 mm 9= platinkatalysiert 0= ohne Bedruckung 7 = mit Bedruckung 3= A6093: 60 +/- 5 Shore A Mischung Spezifikation Die A6093 Qualität wird aus einem spezifizierten Rohstoff in 60 +/- 5 Shore A gefertigt. Andere Shorehärten sind auf Anfrage lieferbar. Die Schläuche dieser Qualität erfüllen u.a. folgende Richtlinien: Unsere Artikel-Nr: 001600200902 Zusammensetzung siehe unten 0 01 600200 9 0 2 Temperaturbeständigkeit Beispiel: ID 6 x 2 mm Wand Erläuterung zur TP-Artikel-Nummer Die Silicon-Schläuche der Qualität A6092 können autoklaviert und sterilisiert werden, auch mit Strahlensterilisation. Eine Beständigkeitsliste kann im Internet unter www.tecnoplast.de abgerufen werden. Die Haupteinsatzgebiete sind vor allem die pharmazeutische Industrie, Medizintechnik, Biotechnologie sowie die kosmetische Industrie. FDA 21 CFR 177.2600 Indirect contact with food-Polymers BfR XV für Silicone USP <87> Reaktivität in vitro USP <88> Reaktivität in vivo: USP Class VI -121°C USP <151> (Pyrogentest) Erläuterung zur TP-Artikel-Nummer A6093 ist eine Weiterentwicklung der Siliconqualität A6092. Diese Mischung ist ebenfalls platinkatalysiert. 0= ohne Einlage 01 = transparent beschichtet 600200 = Abmessung 6,0 x 2,0 mm 9= platinkatalysiert 0= ohne Bedruckung 7 = mit Bedruckung 2= A6092: 60 +/- 5 Shore A Mischung Hierbei handelt es sich um eine Standardartikelnummer. Änderungen zu diesem Standard haben zwingend eine neue Artikelnummer zur Folge. Hierbei handelt es sich um eine Standardartikelnummer. Änderungen zu diesem Standard haben zwingend eine neue Artikelnummer zur Folge. • FDA 21 CFR 177.2600 Indirect contact with food – Polymers • BfR XV für Silicone • USP Class VI -121°C • USP <87> in vitro • USP <88> in vivo • USP <151> (Pyrogentest) • ISO 10993-5 • Europäische Pharmakopöe 3.1.9 • Spezifische Migration für Bedarfsgegenstände aus Kunststoff (LMBG) Alle Tests sind am Endprodukt durchgeführt worden. Das umfangreiche Validierungspaket ist auf Anfrage erhältlich. Auswahl der z.Zt. gängigsten Abmessungen Siliconqualität A6093 ohne Festigkeitsträger Auswahl der z.Zt. gängigsten Abmessungen Abmessung in mm / Innendurchmesser x Wandstärke 3,0 5,0 8,0 9,5 16,0 4 x x x x x 4,25 2,5 2,0 3,2 3,0 Siliconqualität A6092 ohne Festigkeitsträger 1,6 x 1,6 3,0 x 1,5 3,2 x 1,6 3,2 x 2,4 3,0 x 4,0 Abmessung in mm / Innendurchmesser x Wandstärke 4,0 x 2,0 4,0 x 2,4 4,8 x 1,6 4,8 x 2,4 4,0 x 3,0 5,0 x 1,5 5,0 x 2,5 5,0 x 3,0 6,0 x 2,0 6,0 x 3,0 6,4 x 1,6 6,4 x 2,4 6,4 x 3,2 7,9 x 2,4 7,9 x 3,2 8,0 x 1,6 8,0 x 2,0 8,0 x 3,0 8,0 x 4,0 9,5 x 2,4 9,5 x 3,2 9,6 x 3,2 10,0 x 2,5 10,0 x 3,0 10,0 x 4,0 12,0 x 3,2 12,7 x 3,2 15,9 x 3,2 19,0 x 3,2 25,4 x 4,8 3,2 x 1,6 5,0 x 3,0 8,0 x 2,1 10,0 x 4,0 16,0 x 5,0 4,0 x 2,0 6,0 x 1,5 8,0 x 3,0 12,7 x 3,2 19,0 x 3,2 4,0 x 2,5 6,0 x 2,0 8,0 x 4,0 12,7 x 4,0 25,0 x 4,8 4,8 x 2,4 6,0 x 3,0 8,5 x 3,25 15,9 x 3,2 25,4 x 6,4 5 SILICON-SCHLÄUCHE SILICON-SCHLÄUCHE RE-LINK SI/TO und SI: Das Programm Das RE-LINK SI/TO-Programm ist als wiederverwendbares Armaturensystem für Silicon-Schläuche ohne Festigkeitsträger entwickelt worden. Hierzu passende Siliconmeterware finden Sie auf den Seiten 4 und 5. Das wiederverwendbare Programm RE-LINK SI ist dagegen für Silicon-Schläuche mit einem speziellen Festigkeitsträger (Seite 10). 1 2 Die Hülsen zu diesen Programmen sind standardmäßig aus Edelstahl 1.4301. Sie finden sie auf Seite 7. Andere Werkstoffe, z.B. 1.4435 BN2 sind auf Anfrage lieferbar. 5 = RE-LINK SI/TO 4 3 Alle Werkzeuge, Hülsen und Armaturen sind passend zum Montagegerät mit einem Symbol gekennzeichnet. RE-LINK SI 6 = RE-LINK SI Schlauch Nennweite DIN/ISO 6,0 8,0 10/8,0 12/10 16,0 20/15 25/20 32/25 Die Montage und Demontage beider Programme wird auf einer manuellen Montage-/Demontagevorrichtung aus Edelstahl durchgeführt. Alle Montage- und Demontagewerkzeuge auf der Platte sind durch Sicherungsstifte in den jeweiligen Aufnahmen gegen das Herausfallen gesichert. Auch die Verschlüsse der Montage- und Demontagewerkzeuge sind mit Sicherungssystemen versehen. Alle Einzelteile sind mit den obigen Symbolen lasergraviert, sodass ein Vertauschen nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Demontagewerkzeuge. Diese und die Armaturen sind zusätzlich mit gleichlautenden Zahlen (Angabe der Schlüsselfläche) versehen. Zu beiden Programmen können Sie eine Montageanleitung und einen Film bei TECNO PLAST anfordern bzw. unter www.tecnoplast.de herunterladen. 6 7 9 RE-LINK SI/TO Artikel-Nummer für die Hülse HWV HWV HWV HWV HWV HWV HWV HWV SI SI SI SI SI SI SI SI 06 08 10 12 16 20 25 32 V1 V1 V1 V1 V1 V1 V1 V1 Innendurchmesser x Wandstärke mm 6,0 8,0 9,6 10,0 12,0 16,0 18,0 25,0 x x x x x x x x 2,0 3,0 3,2 4,0 4,0 3,0 3,2 4,8 Artikel-Nummer für die Hülse HWV SI/TO 6,0 HWV SI/TO 8,0 HWV SI/TO 9,6 HWV SI/TO 10,0 HWV SI/TO 12,0 HWV SI/TO 16,0 HWV SI/TO 18,0 HWV SI/TO 25,0 x x x x x x x x 2,0 3,0 3,2 4,0 4,0 3,0 3,2 4,8 V1 V1 V1 V1 V1 V1 V1 V1 8 Montage- und Demontage-Werkzeuge 1) Elektrischer Thermoschneider 2) Schlauchschneidezange 3) Große manuelle Montage- und Demontagemaschine RE-LINK SI und SI/TO 4) Universalkegel aus PVDF für die Montage 5) Verlängerung für die Montage von Abmessungen > DN 20 6) Silicon-Schlauch RE-LINK SI 7) Demontagewerkzeug für RE-LINK SI und SI/TO 8) Montagewerkzeug für RE-LINK SI (Abmessung < DN 20) und RE-LINK SI/TO 9) Montagewerkzeug für RE-LINK SI (Abmessung > DN 20) 7 SILICON-SCHLÄUCHE SILICON-SCHLÄUCHE RE-LINK SI/TO Montageanleitung Demontageanleitung Wiederverwendbares Armaturensystem für SiliconSchläuche ohne Festigkeitsträger (Gewebe) Alle Werkzeuge für die Montage und Demontage sind mit einem Dreieck versehen, so dass sie eindeutig dem System RE-LINK SI/TO zuzuweisen sind. Das RE-LINK SI/TO Programm ist ausschließlich für die Montage/Demontage von Silicon-Schläuchen der Typenreihe A6092 und A6093 entwickelt worden und darf nicht mit anderen Schläuchen kombiniert werden. Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften dieser Schläuche abgestimmt worden. Bei der Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion und Sicherheit nicht gewährleistet und eine Haftung wird ausgeschlossen! Um die Konfektionierung von Silicon-Schläuchen erheblich zu erleichtern, hat TECNO PLAST ein neues Armaturensystem entwickelt, das einfach, schnell und sicher zu montieren und auch zu demontieren ist. Eine passende Montagehilfe vereinfacht Ihnen zusätzlich den Montage- bzw. Demontagevorgang. RE-LINK SI/TO ist zum Patent angemeldet. Die Hülse mit verjüngtem Ende zuerst auf den Schlauch schieben. Dieses System wurde speziell für Anwendungen in der Pharma- und Biotechnologie entwickelt. Die Verbindung ist bis 2 bar druckstabil, wobei der Betriebsdruck für SiliconSchlauchmeterware nach DIN 26055 Teil 2, Typ 1 geringer ist. Die konfektionierte Schlauchleitung ist autoklavierbar und gut zu reinigen. Bei der Konstruktion wurde auf die sogenannte „Totraumfreiheit“ im Gesamtsystem geachtet – besonders im Schlauchtüllenbereich (Übergang Armatur auf die Schlauchinnenwand). Stecken Sie zur Demontage das entsprechende Demontagewerkzeug ein und sichern es. 1 1 Bitte beachten Sie, dass der Siliconschlauch gerade abgeschnitten ist. Neben der Tri-Clamp-Verbindung nach DIN 32676 sind auch alle anderen bekannten Sterilverbindungen auf Anfrage lieferbar, z.B. Bund- oder Gewindestutzen nach DIN 11864. Legen Sie das Schlauchende mit der Armatur in das Demontagewerkzeug – und verriegeln es. 2 2 Standardwerkstoff für den Anschluss ist 1.4435, jedoch sind auch andere Werkstoffe wie z.B. PVDF, Titan- oder HastelloyLegierungen möglich. Die produktberührte Oberfläche ist RA < 0,8 µm; auf Wunsch sind auch andere und elektropolierte Oberflächen möglich. Die Armaturen sind gekennzeichnet (Chargenverfolgung) und können durch Materialzeugnis nach EN 10204 - 3.1 belegt werden, was auch für die Oberflächenrauigkeit gilt. Die Armatur nun gerade bis zum letzten Zahn in den Schlauch einführen (siehe Bild 4). Ziehen Sie am Schlauch und drehen gleichzeitig die Hülse ab. 3 3 Um Verwechselungen bei Produktschläuchen auszuschließen, sind verschiedene farbliche Unterscheidungen möglich, z.B. außen auf der Schlauchmeterware, auf der Hülse oder der Armatur. Anschließend dann die Hülse soweit wie möglich auf die Armatur schieben und den vorkonfektionierten Schlauch in das Montagewerkzeug einlegen. Ziehen Sie den Schlauch von der Armatur. 4 4 Folgende Abmessungen sind für dieses System lieferbar Innendurchmesser x Wandstärke mm 3,0 4,0 4,8 6,0 6,0 8,0 8,0 8,0 x x x x x x x x 1,0 2,0 1,6 2,0 3,0 1,6 3,0 4,0 9,6 x 3,2 10,0 x 2,5 10,0 x 4,0 12,0 x 3,2 12,7 x 3,2 16,0 x 3,0 19,0 x 3,2 25,0 x 4,8 Bei entsprechenden Abnahmemengen kann dieses System auch auf abweichende Abmessungen angepasst werden. Den passenden Schlauch zum System finden Sie auf den Seiten 4 und 5. Das RE-LINK SI/TO-Programm ist ausschließlich für die Montage/Demontage von Silicon-Schläuchen der Typenreihe A6092 und A6093 entwickelt worden und darf nicht mit anderen Schläuchen kombiniert werden. Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften dieser Schläuche abgestimmt worden. Bei der Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion und Sicherheit nicht gewährleistet und eine Haftung wird ausgeschlossen! Ziehen Sie am Schlauchende, während Sie gleichzeitig mit dem Universalkegel durch die Hebelwirkung die Armatur in den Schlauch schieben. Hülse und Armatur können nun wieder verwendet werden. 5 5 Die Hülse muss bündig an der Armatur anliegen. 6 8 9 SILICON-SCHLÄUCHE SILICON-SCHLÄUCHE RE-LINK SI Montageanleitung Wiederverwendbares Armaturensystem für SiliconSchläuche mit einem Festigkeitsträger (Gewebe) Alle Werkzeuge für die Montage und Demontage sind mit einem Punkt versehen, so dass sie eindeutig dem System RE-LINK SI zuzuweisen sind. Das Montagesystem RE-LINK SI ermöglicht die selbständige Montage und Demontage der Silicon-Schlauchmeterware AES6093. RE-LINK SI ist zum Patent angemeldet. Das RE-LINK SI Programm ist ausschließlich für die Montage/Demontage von Silicon-Schläuchen der Typenreihe AES6093 entwickelt worden und darf nicht mit anderen Schläuchen kombiniert werden. Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften dieser Schläuche abgestimmt worden. Bei der Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion und Sicherheit nicht gewährleistet und eine Haftung wird ausgeschlossen! Der Kernschlauch und die Beschichtung (Decke) bestehen aus 60 +/- 5 Shore A platinkatalysiertem Silicon und entsprechen den Richtlinien FDA, USP 87, USP 88, USP 151, EP 3.1.9, DIN EN ISO 10993, BfR XV Silicone. Die SiliconSchlauchmeterware ist mit einem für den Anwendungszweck weiterentwickelten Festigkeitsträger (PES-Mono-Geflecht) ausgestattet. Standardmäßig ist die Bedruckung der Schlauchmeterware nach DIN 26055 Teil 2. 1 Demontageanleitung Zur Montage schieben Sie die Hülse über das gerade abgeschnittene Schlauchende. Beachten Sie, dass die Phase zum Schlauchende zeigt. Stecken Sie zur Demontage das entsprechende U-Profil ein und sichern es. Stecken Sie dann die Armaturl in den Schlauch hinein – bis maximal zur Markierung. (roter Pfeil) Legen Sie Schlauchende mit Armatur in das U-Profil – und verriegeln es. 1 RE-LINK SI bietet Ihnen viele Vorteile: 1.) Die selbständige Montage der Silicon-Schläuche innerhalb kurzer Zeit 2.) Die individuelle Montage der gewünschten Armatur 3.) Die Wiederverwendbarkeit von Hülse und Armatur, die zur Kosteneinsparung führt 4.) Die einfache Demontage der Armatur 5.) Alle Armaturen von TECNO PLAST können einfach montiert und demontiert werden 2 2 Die Anschlüsse selbst sind in jeder bekannten Ausführung und Edelstahllegierung lieferbar. Achtung: Bei senkrechtem Einbau darf die Anschlusskupplung nicht auf Zug belastet werden. Vor dem Einsatz dieser Produktreihe mit gasförmigen Stoffen bitten wir um Rücksprache mit TECNO PLAST. 3 Legen Sie nun den vorkonfektionierten Schlauch in das Montagewerkzeug, schließen und sichern es. Für alle Schlauchnennweiten unter DN 20 DIN legen Sie das einfache Montagewerkzeug ein. Folgende Größen sind für dieses System lieferbar Schlauchnennweite DIN/ISO 6 8 10/8 12/10 16 20/15 25/20 32/25 empfohlener Betriebsdruck bei 20°C* minimaler Berstdruck bei 20°C** bar 10 10 10 8 8 6 4 3 Vakuum Biegeradius bar bar mm 40 40 40 32 32 24 16 12 -0,85 -0,85 -0,85 -0,80 -0,80 -0,80 -0,75 -0,70 50 60 70 80 100 150 185 220 ArtikelNummer*** AES6093-06 AES6093-08 AES6093-10 AES6093-12 AES6093-16 AES6093-20 AES6093-25 AES6093-32 Anmerkung: Ab einer Temperatur von +20°C muss der Platzdruck bei Erhöhung um je 35°C um 10 % reduziert werden. * Die maximale Betriebstemperatur beträgt kurzfristig +160°C. ** Der Sicherheitsfaktor beträgt 1: 4. Das System ist nicht für pulsierende Drücke geeignet. *** Artikel-Nummer für Standardausführung mit transluzenter Decke Das Armaturensystem ist ausschließlich für die oben genannten TECNO PLAST-Schläuche mit Gewebeeinlage entwickelt worden und darf nicht mit anderen Schläuchen kombiniert werden. Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften dieser Schläuche abgestimmt. Bei einer Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion und Sicherheit nicht gewährleistet und eine Haftung wird ausgeschlossen! Bereits eingesetzte Schlauchmeterware darf nicht mehr wiederverwendet werden. Die genannten Nutzungseinschränkungen sind stets nur als Richtlinie zu verstehen. In solch einer Liste kann niemals (allen möglichen Faktoren) der großen Vielfalt unterschiedlicher Anwendungen Rechnung getragen werden. 10 Ziehen Sie am Schlauchende … Ziehen Sie am Schlauch und drehen gleichzeitig die Hülse ab. 3 Mit einem elektrischen Thermoschneider trennen Sie nun den Schlauch vorsichtig bis zum Armaturenende auf. 4 4 ... während Sie gleichzeitig mit dem Universalkegel durch die Hebelwirkung die Armatur in den Schlauch schieben. Ziehen Sie nun den Schlauch von der Armatur und nehmen die Hülse ab. 5 5 Prüfen Sie schließlich, ob die Hülse in der dafür vorgesehenen Aufnahme an der Armatur sitzt. 6 Hülse und Armatur können Sie nun wieder verwenden. 6 11 SILICON-SCHLÄUCHE SILICON-SCHLÄUCHE TP ROT Chemische Beständigkeit Silicon-Schlauch mit Festigkeitsträger (Gewebe) und Außendecke Beschreibung/Konstruktion TP ROT ist ein peroxidischvernetzter Siliconhochtemperaturschlauch mit einem innenliegenden Festigkeitsträger sowie einer transluzenten oder farbigen Außendecke. Diese gewebeverstärkte Ausführung garantiert eine hohe Druckfestigkeit. Die Tabelle “Spezifikationen” (siehe Seite gegenüber) gibt Ihnen eine Übersicht über mögliche Abmessungen, sowie technische Werte und Geflechts-Typen. Standartfarbe ist Rot – weitere Farben sind auf Anfrage lieferbar. Für Abmessungen die wir nicht als Lagerware führen, ist die Mindestabnahmemenge 100 m. Folgende Festigkeitsträger (Gewebe) werden je nach Nennweite standardmäßig eingesetzt. Polyester-Monofile (PESMono bis +160°C), Polyestergarne (bis +160°C) sowie Glasseidenzwirne (bis +180°C). Auf Wunsch ist auch ein Geflecht aus Aramidfasern (bis +180°C) möglich. Die Eignung des Geflechtes ist größtenteils abhängig von der Temperatur und/oder Bewegung. Glasseide weist eine geringere dynamische Belastbarkeit als Polyester auf, wobei die Druckfestigkeit zwischen Glasseide und Polyester nahezu identisch ist. Glasseide bricht bei Bewegung jedoch schneller als Polyester, ist aber wiederum bei höheren Temperaturanforderungen zu empfehlen. Aramidfasern weisen in der Summe die besten Eigenschaften auf. Der TP ROT-Schlauch eignet sich für den Transport nahezu aller Lebensmittel, pharmazeutischer Medien, schwacher Säuren und Alkalien, polarer Lösungsmittel, vieler Alkohole, Phenole, von Ozon und Sauerstoff. Höhermolekulare unpolare Kohlenwasserstoffe können ein Aufquellen verursachen. Dampfdauereinsatz beschleunigt den Alterungsprozess. Unter www.tecnoplast.de kann eine Beständigkeitsliste abgerufen werden. Technische Eigenschaften Bruchdehnung: 300% ohne Einrisse Zugfestigkeit: ca. 1600 N Rückbildung: fast vollständig Wärmeleitfähigkeit: 0,27 Watt / (m x k) Temperaturfestigkeit: bei Polyester bis + 160°C bei Glasseide bis + 180°C Temperaturbeständigkeit Der TP ROT-Schlauch ist in einem Temperaturbereich von -60°C bis +180°C einsetzbar, (abhängig von der Armierung). Siehe hierzu die Tabelle Eigenschaften von Druckschlauch und Armierungen. Spezifikation In Nennweiten von ID 3-50 mm erhältlich. Der TP ROT-Schlauch wird je nach Ausführung in 60-75 Shore A geliefert. Er wird standardmäßig aus Rohstoffen gefertigt, die folgenden Empfehlungen entsprechen: Flammpunkt: ca. 500°C Kriechstromfestigkeit: Gruppe T 5 Dielektrizitätskonstante: 3,2/20°C/800 Hz 2,9/180°C/800 Hz Shorehärte: 60 bis 75 +/- 5 Shore A Silicon-Ausgangsmaterial: für den transparenten Innenschlauch: Lebensmittelqualität FDA/BfR konform + USP Class VI für die farbige Außendecke: FDA/bfR konform Geflecht: Polyester, Glasseide (GLS), Aramid • BfR XV Silicone • FDA § 21 CFR 177.2600 • USP Class VI (bei farbiger Außendecke nur für den Innenschlauch) Technische Eigenschaften entnehmen Sie bitte der Tabelle gegenüber. Dabei handelt es sich um typische Mittelwerte. Eigenschaften von Druckschlauch-Armierungen Armierung PES-MF Bezeichnung Aufmachung Textile Temperaturbeständigkeit PolyesterMultifilament Garn bis 160°C PES-Mono PolyesterMonofilament Monofil bis 160°C Glasseide E-Glas Zwirn bis 180°C Aramid Aramidfaser Garn bis 180°C Spezifikationen Alle TP ROT-Schläuche sind • • • • geschmacks- und geruchsneutral, frei von Weichmachern, physiologisch und toxikologisch unbedenklich, exzellent beständig gegen Witterung, Alterung und Licht. Haupteinsatzgebiete der TP ROT-Schläuche sind die Getränke- und Lebensmittelindustrie, die Verpackungsindustrie (Abfüllanlagen), der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Elektroindustrie (Kühlsysteme). Nennweite ID x Wand 4,0 x 2,5 mm 5,0 x 2,5 mm 6,0 x 3,0 mm 8,0 x 3,2 mm 9,5 x 3,7 mm 10,0 x 4,0 mm 12,0 x 3,5 mm 12,5 x 4,0 mm 14,0 x 4,5 mm 19,0 x 5,8 mm 22,0 x 5,8 mm 25,0 x 6,0 mm 29,0 x 7,0 mm 50,0 x 7,0 mm AD mm Berstdruck* 20°C/bar Berstdruck* 95°C/bar Berstdruck* 130°C/bar Biegeradius mm PES-Mono GLS 9,0 10,0 12,0 14,4 16,9 18,0 19,0 20,5 23,0 30,6 33,6 37,0 43,0 64,0 65 55 60 45 40 40 33 38 36 30 29 28 28 15 51 41 37 31 28 28 21 28 27 22 21 21 21 8 33 30 26 23 20 20 13 21 21 16 15 20 20 5 40 45 50 60 70 70 75 80 85 150 170 185 200 350 + + + + + + + + + - + + + + + * Der Berstdruck ist abhängig von den Betriebsparametern und einer geeigneten Anschlusstechnik. Alle Angaben sind als Richtwerte zu verstehen. ** Der Sicherheitsfaktor Betriebsdruck zu Berstdruck beträgt 1:4. 12 13 NUTZUNGSBEDINGUNGEN Allgemein Die Silicon-Schläuche von TECNO PLAST sind nicht für die Verwendung in Luft- und Raumfahrt oder bei medizinischen Implantationen vorgesehen. Entsprechender Gebrauch ist daher streng verboten. Silicon-Schläuche sind ferner nicht im Umfeld radioaktiver Strahlung zu verwenden, da diese die mechanischen und elektrischen Eigenschaften des Silicon-Schlauch-Materials beeinträchtigt. TECNO PLAST ist nicht für Schäden haftbar, die dadurch entstehen, dass seine Kunden die Hinweise, die in diesen Nutzungsbedingungen enthalten sind, nicht beachten. Dem Kunden obliegt die Verantwortlichkeit für die gewissenhafte Prüfung aller Nutzungseinschränkungen der von ihm zwecks Verwendung in einer seiner Anwendungen erworbenen Produkte. Ebenso hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass bei der Gestaltung der Anwendung den Nutzungseinschränkungen Rechnung getragen wird. Die betreffenden Nutzungseinschränkungen werden auf dieser Seite und an den entsprechenden Stellen der Silicon-Schlauch-Broschüre beschrieben. Orientieren Sie sich stets an der zuletzt veröffentlichten Produktbroschüre, die Sie von der AFLEX-Website oder von der TECNO PLAST-Website herunterladen bzw. auch direkt anfordern können. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die auf dieser Seite und anderenorts in den Produktbroschüren der Unternehmen genannten Nutzungsbeschränkungen stets nur als Richtlinie zu verstehen sind, da in solch einer Liste niemals allen möglichen Faktoren der großen Vielfalt unterschiedlicher Anwendungen Rechnung getragen werden kann. Es obliegt daher der Verantwortlichkeit des Kunden, die Eignung des Produktdesigns für die geplante Anwendung und deren Sicherheit zu gewährleisten, wobei sein besonderes Augenmerk der chemischen und elektrostatischen Verträglichkeit der unterschiedlichen im Schlauch transportierten Gase und Flüssigkeiten, der Möglichkeit korrosiver Außeneinflüsse, den unterschiedlichen Formen und der Wahrscheinlichkeit mechanischer Probleme wie Abrieb und Verschleiß (intern wie extern), Bruch, Überdehnungen und extreme Schwingungen usw. und extremen Temperatur- und Druckverhältnissen und -schwankungen zu gelten hat, die einzeln oder zusammen die normale Lebensdauer von Schläuchen z.T. erheblich verkürzen können. Es liegt ferner in der Verantwortung des Kunden, die Risiken eines Schlauchversagens einschließlich der zu erwartenden Folgen abzuschätzen und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten und ggf. der Öffentlichkeit zu treffen. Führt der Kunde Anwendungen aus, bei denen zur Vermeidung schwerer finanzieller Verluste eine sofortige Ersetzung des Schlauchsystems im Falle eines Schlauchversagens erforderlich ist, hat dieser Kunde selbst die Verantwortung für die Bestellung und Lagerhaltung entsprechend erforderlicher Schlauchkontingente zu tragen. Der Kunde hat ebenfalls TECNO PLAST von besonderen Anforderungen an die Schläuche – z.B. bei der Reinigung oder Trocknung – und von besonders zu prüfenden relevanten Produkteigenschaften in Kenntnis zu setzen, die über die üblichen Standards der Branche hinausgehen. Wenn der Kunde hinsichtlich dieser oder anderer Nutzungsbeschränkungen und Sicherheitsbestimmungen Zweifel hegt, obliegt es seiner Verantwortung, TECNO PLAST entsprechend in Kenntnis zu setzen und um eine schriftliche Beantwortung seiner einschlägigen Fragen zu bitten. Ferner obliegt es der Verantwortung des Kunden, im Falle jedes Verkaufs bzw. jeder Weitergabe des Produkts alle einschlägigen erforderlichen Informationen einschließlich der Broschüren über die Produkte der Modellreihen CORROFLON, TECNOLINE und SMOOTHLINE und der vorliegenden Seite dem Endbenutzer zur Kenntnis zu bringen und diesen auf seine Pflicht aufmerksam zu machen, sich regelmäßig über die aktuellen und für seine Anwendung relevanten Nutzungsbeschränkungen zu informieren. Lebensdauer der Schläuche Es ist nicht möglich, eine allgemeine und für alle Produkte von TECNO PLAST in allen Anwendungen gültige Lebensdauergarantie abzugeben. Zuverlässige Voraussagen über die mutmaßliche Lebensdauer von Produkten können von TECNO PLAST nur in genauer Kenntnis aller relevanten Informationen über die Anwendung abgegeben werden. Auf eine entsprechende schriftliche Darstellung der Situation wird TECNO PLAST vor der Bestellung Stellung nehmen. Wird eine entsprechende schriftliche Zusage nicht in dieser Form beantragt und erteilt, kann TECNO PLAST keinerlei Haftung für ein – nach Kundenmeinung vorzeitiges – Versagen seiner Produkte übernehmen. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht lediglich im Falle der Verwendung fehlerhafter Materialien oder nachweislicher Fertigungsfehler. Garantie TECNO PLAST gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten im Anschluss an den Erstverkauf, dass seine Produkte nicht unter Verwendung fehlerhafter Materialien hergestellt wurden und frei von Fertigungsmängeln sind. Nicht unter diesen Garantieschutz fallen ungeprüfte Schläuche gemäß unten stehender Definition, bei denen der Kunde die Ausführung eines Drucktests vor der Inbetriebnahme versäumt hat. Produktfehler Im Falle eines Produktversagens bittet TECNO PLAST um Entkontaminierung und Rücksendung des betreffenden Produkts (mit Dekontaminierungsbescheinigung), um eine gründliche Analyse des Vorfalls vornehmen zu können. Der Kunde sollte ferner einen detaillierten schriftlichen Bericht über die genauen Umstände des Versagens vorlegen und insbesondere auf die zum betreffenden Zeitpunkt herrschenden Druck-, Vakuum- und Temperaturverhältnisse, die Biegung des Schlauchs sowie zyklische Kombinationen dieser Größen eingehen und die transportierten Flüssigkeiten und Gase ebenso bezeichnen wie die Gesamtbetriebsdauer (das Alter) des Schlauchs. Der Kunde kann ebenfalls Zeugen des Vorfalls entsenden. TECNO PLAST wird einen ausführlichen Bericht erstellen und dem Kunden vorlegen. Sollte dem technischen Versagen ein Konstruktions- oder Verarbeitungsfehler zugrunde liegen, ist jedwede Haftung von TECNO PLAST auf den Rechnungswert des betreffenden Schlauchs bzw. im gegebenen Falle auf den Rechnungswert der gesamten Kundenbestellung beschränkt, einschließlich angemessener Kosten für die Entfernung und den Ersatz des beanstandeten Schlauchs sowie für dessen Verpackung und Versendung an TECNO PLAST. TECNO PLAST übernimmt in keinem Falle eine Haftung für Folge- und Finanzschäden, einschließlich, aber nicht ausschließlich von Schäden aus entgangenem Gewinn, aus entgangener Fertigung oder aus Ausfallzeiten. Ungeprüfte Schläuche Es ist überaus wichtig, vor der Inbetriebnahme die Eignung der Produkte für den entsprechend spezifizierten Betriebsdruck zu überprüfen. Zu diesem Zweck werden alle Produkte bei einem Test dem anderthalbfachen Betriebsdruck in Abhängigkeit des drucklimitierenden Bauteils (Armaturen bzw. Schlauchausführung) ausgesetzt, in der Regel mit Wasser. Dies wird auch jeweils in den TECNO PLAST-Produktbroschüren erwähnt. Dieser Test sollte mit einem komplett konfektionierten Schlauch durchgeführt werden, da gleichzeitig Schlauchliner und Armaturen auf Dichtheit überprüft werden sollten. Weder TECNO PLAST noch der Schlauchhersteller testen daher Schlauchmeterware. Nach Selbstmontage beim Kunden muss vielmehr der Kunde den kompletten Schlauch einer Druckprüfung unterziehen. Normalerweise werden vor Auslieferung Schlauchmeterware oder Einzelteile keinem abschließenden Drucktest unterzogen. Kunden, die einen Schlauch mit Armaturen bestellen, die vom Kunden beigestellt werden oder die nicht zum Lieferprogramm von TECNO PLAST gehören, müssen möglicherweise einen nicht druckgeprüften Schlauch akzeptieren, da manche Armaturen nicht an das Druckprüfsystem angeschlossen werden können. In diesem Fall bedarf es einer einvernehmlichen Absprache zwischen den Parteien, dass der Schlauch erst nach Einbau getestet werden kann. Die Schlauchverbindung wird als „ungeprüft“ gekennzeichnet und mit dem Hinweis auf eine vorzunehmende Druckprüfung ausgeliefert. Schlauchkonfektionierung durch den Kunden Für ein vom Kunden selbst konfektioniertes Schlauchprodukt übernimmt TECNO PLAST nur dann eine Haftung, wenn alle Bauteile des Schlauchund Armatursystems von TECNO PLAST geliefert und gemäß den aktuellen gültigen Herstellungs- und Prüfvorschriften von TECNO PLAST von einem Monteur konfektioniert und getestet wurden, der von TECNO PLAST geschult wurde und im Besitz der entsprechenden Bescheinigungen ist. Einbau der Schlauchleitungen Die Länge der Schlauchleitungen und ihre Einbauweise muss sich immer nach der in den Produktbroschüren beschriebenen Längenberechnung und Einbauhinweisen richten. Bei Anschluss zur Verwendung müssen die Armaturen der Schlauchleitungen immer an den vorschriftsmäßigen Gegenstücken in vorschriftsmäßiger Art und Weise, mit dem vorschriftsmäßigen Werkzeug, Schraubenschlüssel, Klemmen, Muttern und Bolzen etc., angeschlossen werden. Die Verbindung muss ausreichend angezogen werden, um sicherzustellen, dass die Verbindungsstelle nicht leckt. Sie darf aber nicht zu stark angezogen werden, da dies die Dichtfläche, insbesondere bei PTFE ausgekleideten und gezogenen Anschlussarmaturen, beschädigen könnte. Höhere Gewalt TECNO PLAST ist für Verzögerungen, Versäumnisse und Unterlassungen bei der Erfüllung von Kundenaufträgen nicht haftbar zu machen, deren Ursachen sich seiner Verantwortung entziehen, einschließlich, aber nicht ausschließlich im Falle von kriegerischen oder kriegsähnlichen Auseinandersetzungen, Aufständen, Streiks, Naturkatastrophen oder einschlägiger Versäumnisse von Spediteuren, Zulieferfirmen oder Drittunternehmen, die nicht der unmittelbaren Kontrolle durch TECNO PLAST unterliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von TECNO PLAST, die auch unter www.tecnoplast.de abrufbar sind. ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN § 1 Geltungsbereich 1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNO PLAST Industrietechnik GmbH Düsseldorf (im Folgenden „TECNO PLAST“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von TECNO PLAST gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist oder für bestimmte Waren zusätzliche, besondere Bedingungen gelten. 2. Abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Soweit wir abweichenden Bedingungen des Kunden zustimmen, gilt diese Zustimmung nur für den konkreten Einzelfall, nicht jedoch für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen. § 2 Angebot, Vertragsschluss und Vertretungsbefugnis 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist an einen Auftrag zwei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben. Bei sofortiger Lieferung durch uns kann jedoch die schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. 2. Wir weisen darauf hin, dass nur unsere vertretungsberechtigten Geschäftsführer und Prokuristen in vertretungsberechtigter Anzahl befugt sind, Vereinbarungen, Nebenabreden zu bestehenden Verträgen, Vertragsergänzungen und Zusagen zu tätigen. Sonstige Mitarbeiter von TECNO PLAST sind hierzu nicht berechtigt, es sei denn, sie werden von einer vertretungsberechtigten Person hierzu schriftlich bevollmächtigt. Es ist allgemeine Geschäftspraxis von TECNO PLAST, dass sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Zusagen schriftlich abgeschlossen bzw. abgegeben werden. Lediglich schriftliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Zusagen sind verbindlich. Insbesondere gelten telefonische Hilfestellungen durch Mitarbeiter von TECNO PLAST nicht als zugesicherte Eigenschaften. 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Verstöße können unter anderem Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. § 3 Preise 1. Es gelten nur die Preise, die schriftlich vereinbart wurden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 2. Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und Abladen, Transport, Porto, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme sowie sonstige Versandkosten nicht ein. § 4 Zahlungen 1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung abzüglich 2 % Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bei uns eingegangen, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt. 2. Bei mehreren fälligen Forderungen gegen den Kunden werden Zahlungen trotz eventuell anderslautender Bestimmungen des Kunden grundsätzlich zunächst auf die älteren Forderungen angerechnet, es sei denn, es wird eine andere Verrechnungsweise vereinbart. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der Verrechnung informiert. § 5 Lieferung 1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. 2. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind nur gültig, wenn sie von TECNO PLAST schriftlich abgegeben worden sind. 3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder unseren Unterlieferanten eintreten –, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 4. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. § 6 Gewährleistung 1. Für die verkauften Waren gilt die in der jeweiligen unter http://www.tecnoplast.de/tp/ downloads.php abrufbaren Produktbroschüre beschriebene Beschaffenheit als vereinbart. Davon abweichende oder ergänzende Beschaffenheitsvereinbarungen geltend nur, wenn sie gemäß § 2 Nr. 2 schriftlich vereinbart wurden. 2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nach Erhalt zu untersuchen und sich dabei zeigende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel, d. h. Mängel, die der Kunde auch ohne Untersuchung erkennen kann, sind ohne Abwarten der Untersuchung unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind unverzüglich, nachdem sich erste Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Mangels zeigen, anzuzeigen. Erfüllt der Kunde die vorgenannten Anzeigepflichten nicht, so gilt die Ware als genehmigt und dem Kunden stehen danach keine Rechte im Zusammenhang mit den schuldhaft nicht angezeigten Mängeln mehr zu. Sämtliche Mängel sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungsnummer und der Warenpostennummer anzuzeigen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Kunde hat uns die Möglichkeit einzuräumen, die Beanstandungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für die unverzügliche Untersuchung der Ware, die Nichterkennbarkeit eines verdeckten Mangels bei Untersuchung, den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mängelanzeige. 3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Der Kunde hat TECNO PLAST für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir in diesem Fall sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Vertragspreis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. 4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. 5. TECNO PLAST haftet nicht für Mängel der Ware, die der Kunde verursacht hat. TECNO PLAST haftet insbesondere nicht für Mängel, die aufgrund folgender Verhaltensweisen des Kunden verursacht werden: Missachtung von den unter http://www. tecnoplast.de/tp/downloads.php abrufbaren Betriebsanleitungen, Nutzungsbedingungen und/oder den Produktbroschüren, Änderungen an den Waren durch den Kunden selbst, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind. 6. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Integration und das Funktionieren der Ware in seinem eigenen Gesamtsystem. Hierfür übernimmt TECNO PLAST keine Gewähr. 7. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von TECNO PLAST für daraus entstehende Folgen. Gleiches gilt, wenn ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen der Waren vorgenommen werden. § 7 Haftung 1. TECNO PLAST haftet für Schäden, die durch TECNO PLAST selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet TECNO PLAST nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TECNO PLAST selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. 3. Unbeschadet der Regelung in § 6.4 beträgt die Verjährungsfrist für sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden ein (1) Jahr. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung (Kontokorrent) gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung, wenn der Saldo gezogen ist. 2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für TECNO PLAST als Hersteller im Sinne von § 950 BGB unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Kunden und ohne Verpflichtung für TECNO PLAST. Der Eigentumsvorbehalt setzt sich an der verarbeiteten Ware im Verhältnis des Wertes der in Rechnung gestellten Ware zum Wert der hergestellten Ware fort. Entsprechendes gilt bei Vermengung. 3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im üblichen Geschäftsverkehr und nur, sofern er sich nicht in Verzug befindet, veräußern, verarbeiten, vermischen oder verbinden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Die Verfügungsbefugnis endet, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt wird. 4. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet, uns alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die zur Verfolgung der Rechte des Kunden gegenüber seinen Abnehmern erforderlich sind. Bei Pfändungen oder sonstigen Beschlagnahmen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für TECNO PLAST einzuziehen. § 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen TECNO PLAST und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG - Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980). 2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf. Klagen sind allerdings auch am Sitz des Beklagten zulässig. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. S 14 15
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