silicon- schläuche

SILICONSCHLÄUCHE
Willstätterstr. 5 · 40549 Düsseldorf · Tel. 02 11/537 433-0 · Fax 02 11/59 39 14 · www.tecnoplast.de
SILICON-SCHLÄUCHE A6092 / A6093 / AES6093 / TP ROT - 02/2016
A6092 / A6093 / AES6093 / TP ROT
SILICON-SCHLÄUCHE
SILICON-SCHLÄUCHE
Inhalt
Einleitung
Einleitung
„Silicon-Schläuche“ der Typenreihe A6092, A6093, AES6093
und TP ROT zeichnen sich durch eine Vielzahl vorteilhafter
Eigenschaften aus, die sehr deutlich über den üblichen
Natur- und Kunststofftypen liegen.
A6092 / A6093 (platinkatalysiert)
3
4-5
RE-LINK SI und SI/TO das Programm
6
Wiederverwendbare Armaturen für
RE-LINK SI/TO und RE-LINK SI
7
RE-LINK SI/TO
8
RE-LINK SI/TO Montage- Demontageanleitung
9
RE-LINK SI
RE-LINK SI Montage- Demontageanleitung
TP ROT (peroxidvernetzt)
10
11
12-13
Nutzungsbedingungen
14
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
15
Zu Ihrer Sicherheit: Bitte informieren Sie sich
unter www.tecnoplast.de über den aktuellen
technischen Stand unseres Programms.
• Ausgezeichnete Heißluftbeständigkeit bis +200°C
(Sonderausführung bis zu +300°C = Elfenbeinqualität)
• Nahezu unverändertes Eigenschaftsbild über einen
großen Temperaturbereich
• Sehr gute Kältebeständigkeit bis -60°C
• Hochflexibel
• Sehr gute Alterungs- und Witterungsbeständigkeit
(UV, Ozon)
• Gute Beständigkeit gegen schwache Säuren und Laugen
• Geruchs- und geschmacksneutral
• Toxikologisch unbedenklich
• Frei von Weichmachern
• Physiologisch unbedenklich
• Sterilisierbar (Dampf oder Gammastrahlen)
Die Herstellung dieser Schläuche erfolgt mittels Extrusionstechnik. Der HTV-Kautschuk (HTV = hochtemperaturvernetzt)
wird mit Hilfe eines Extruders und geeigneter Spritzscheibe in
die gewünschte Form gebracht und anschließend auf einer
entsprechenden Heizstrecke mittels Heißluft vulkanisiert.
Danach erfolgt eine Nachvulkanisation von mindestens 4 Std.
bei +200°C in Temperöfen mit dauernder Frischluftzufuhr zur
Abführung der Spaltprodukte. Grundsätzlich kann Silicon auf
zwei unterschiedliche Arten vernetzt werden. Die Vernetzung
erfolgt entweder mit Peroxiden oder durch eine Additionsreaktion (Platinkatalyse).
Bei den peroxidvernetzten Silicon-Schläuchen kann trotz aufwendiger Temperung jedoch nicht ausgeschlossen werden,
dass minimale Reste von Spaltprodukten nachweisbar sind.
Aus diesem Grund kommen in der Pharmazie, in der Medizintechnik sowie in der Biotechnologie überwiegend platinvernetzte Silicon-Schläuche zum Einsatz, da diese besonders hochrein und frei von peroxidischen Spaltprodukten
sind. Außerdem weisen platinvernetzte Siliconschläuche
bessere mechanische Eigenschaften hinsichtlich Weiterreißfestigkeit und Bruchdehnung auf.
Die Silicon-Schläuche von TECNO PLAST sind zudem frei
von Produkten tierischen Ursprungs gemäß der TSE-Leitlinie
EMEA/410/01 der Europäischen Union.
Neben den transparenten Schläuchen ohne Gewebeeinlage
gehören auch armierte (gewebeverstärkte) Silicon-Schläuche
zum Standardlieferprogramm. Die gängigen Gewebeeinlagen sind Polyester-Monofil, Polyestergarn oder Glasseide.
Alle internationalen Standards wie z.B. BfR XV Silicone, FDA
§ 21 CFR 177.2600, USP Class VI, EP 3.1.9, DIN EN ISO
10993-5 sowie weitere Empfehlungen und Richtlinien
wurden überprüft und erfolgreich am Endprodukt getestet.
Umfangreiche Validierungsunterlagen sind auf Wunsch
für folgende platinkatalysierte Silicon-Schläuche erhältlich:
A6092 und A6093.
Die Silicon-Schläuche können autoklaviert und sterilisiert werden, Strahlensterilisation ist ebenfalls möglich. Nähere technische Erläuterungen zur Dampfsterilisation und unsere
Lagervorschriften entnehmen Sie bitte unserer Internetseite
www.tecnoplast.de.
Bei sachgerechter Lagerung weisen o.g. Schläuche eine
Lebensdauer von mindestens 5 Jahren auf.
Somit können wir Ihnen für jede Anwendung eine
maßgeschneiderte Lösung anbieten.
3
SILICON-SCHLÄUCHE
SILICON-SCHLÄUCHE
A6092
A6093
Silicon-Schlauch ohne Festigkeitsträger (Gewebe)
Silicon-Schlauch ohne Festigkeitsträger (Gewebe)
Spezifikation
A6092 ist ein hochreiner, platinkatalysierter, talkumfreier
Silicon-Schlauch, der den hohen Anforderungen der Pharmaindustrie entspricht.
Die A6092 Qualität wird aus einem spezifizierten Rohstoff in
60 +/- 5 Shore A gefertigt. Andere Shorehärten sind auf
Anfrage lieferbar. Die Schläuche der Qualität A6092 erfüllen:
•
•
•
•
•
Diese Schlauchqualität wurde intensiv geprüft (Nachweis der
Eignung für höchste Anforderungen der pharmazeutischen
Industrie). Zur Herstellung dieser hochreinen Siliconqualität
werden ausschließlich hochwertige Compounds eingesetzt.
Alle A6092 Schläuche sind deshalb
•
•
•
•
geschmacks- und geruchsneutral,
frei von Weichmachern,
physiologisch und toxikologisch unbedenklich,
extrem beständig gegen Witterung, Alterung und Licht.
In der Regel erfolgt eine abriebfeste weiße Bedruckung nach
DIN 26055 Teil 2 oder nach Vorgabe des Kunden.
Der transparente Schlauch ohne Festigkeitsträger in der
TECNO PLAST-Qualität A6092 ist in einem Temperaturbereich
von -50 bis +180°C einsetzbar (abhängig vom Medium).
Eigenschaften
Aufgrund der Vielzahl von möglichen Innendurchmessern in
Kombination mit den Wandstärken folgt unten eine Übersicht
der gängigsten Abmessungen. Betriebsdruck und Biegeradien entsprechen der DIN 26055 Teil 2, Typ 1 (ohne
Festigkeitsträger).
Dieser Schlauchtyp ist standardmäßig mit einer exzellenten
abriebfesten weißen Bedruckung nach DIN 26055 Teil 2,
Typ 1 versehen. Bedruckung nach Kundenwunsch ist möglich.
Silicon-Schlauch, 60 +/- 5 Shore A
Qualität: A6093
6 +/- 0,3 x 2,0 +/- 0,2 mm
transparent, talkumfrei
platinkatalysiert
entspr. BfR/FDA/USP Class VI
EP 3.1.9/DIN EN ISO 10993-5
25 m Ringe, im PE-Beutel verpackt
Temperaturbeständigkeit
Der transparente Schlauch ohne Festigkeitsträger in der
TECNO PLAST-Qualität A6093 ist in einem Temperaturbereich
von -50 bis +180°C einsetzbar, kurzfristig auch bis +200°C
(abhängig vom Medium).
Eigenschaften
Unsere Artikel-Nr: 001600200903
Zusammensetzung siehe unten 0 01 600200 9 0 3
Aufgrund der Vielzahl von möglichen Innendurchmessern in
Kombination mit der Wandstärke folgt unten eine Übersicht
der gängigsten Abmessungen. Betriebsdruck und Biegeradien entsprechen der DIN 26055 Teil 2, Typ 1 (ohne
Festigkeitsträger).
Beispiel: ID 6 x 2 mm Wand
Silicon-Schlauch, 60 +/- 5 Shore A
Qualität: A6092
6 +/- 0,3 x 2,0 +/- 0,2 mm
transparent, talkumfrei
platinkatalysiert
entspr. BfR/FDA/USP Class VI
25 m Ringe, im PE-Beutel verpackt
0=
ohne Einlage
01 =
transparent beschichtet
600200 = Abmessung 6,0 x 2,0 mm
9=
platinkatalysiert
0=
ohne Bedruckung 7 = mit Bedruckung
3=
A6093: 60 +/- 5 Shore A Mischung
Spezifikation
Die A6093 Qualität wird aus einem spezifizierten Rohstoff in
60 +/- 5 Shore A gefertigt. Andere Shorehärten sind auf
Anfrage lieferbar. Die Schläuche dieser Qualität erfüllen u.a.
folgende Richtlinien:
Unsere Artikel-Nr: 001600200902
Zusammensetzung siehe unten 0 01 600200 9 0 2
Temperaturbeständigkeit
Beispiel: ID 6 x 2 mm Wand
Erläuterung zur TP-Artikel-Nummer
Die Silicon-Schläuche der Qualität A6092 können autoklaviert
und sterilisiert werden, auch mit Strahlensterilisation. Eine
Beständigkeitsliste kann im Internet unter www.tecnoplast.de
abgerufen werden.
Die Haupteinsatzgebiete sind vor allem die pharmazeutische
Industrie, Medizintechnik, Biotechnologie sowie die kosmetische Industrie.
FDA 21 CFR 177.2600 Indirect contact with food-Polymers
BfR XV für Silicone
USP <87> Reaktivität in vitro
USP <88> Reaktivität in vivo: USP Class VI -121°C
USP <151> (Pyrogentest)
Erläuterung zur TP-Artikel-Nummer
A6093 ist eine Weiterentwicklung der Siliconqualität A6092.
Diese Mischung ist ebenfalls platinkatalysiert.
0=
ohne Einlage
01 =
transparent beschichtet
600200 = Abmessung 6,0 x 2,0 mm
9=
platinkatalysiert
0=
ohne Bedruckung 7 = mit Bedruckung
2=
A6092: 60 +/- 5 Shore A Mischung
Hierbei handelt es sich um eine Standardartikelnummer.
Änderungen zu diesem Standard haben zwingend eine
neue Artikelnummer zur Folge.
Hierbei handelt es sich um eine Standardartikelnummer.
Änderungen zu diesem Standard haben zwingend eine
neue Artikelnummer zur Folge.
• FDA 21 CFR 177.2600 Indirect contact with food –
Polymers
• BfR XV für Silicone
• USP Class VI -121°C
• USP <87> in vitro
• USP <88> in vivo
• USP <151> (Pyrogentest)
• ISO 10993-5
• Europäische Pharmakopöe 3.1.9
• Spezifische Migration für Bedarfsgegenstände aus
Kunststoff (LMBG)
Alle Tests sind am Endprodukt durchgeführt worden.
Das umfangreiche Validierungspaket ist auf Anfrage erhältlich.
Auswahl der z.Zt. gängigsten Abmessungen
Siliconqualität A6093 ohne Festigkeitsträger
Auswahl der z.Zt. gängigsten Abmessungen
Abmessung in mm / Innendurchmesser x Wandstärke
3,0
5,0
8,0
9,5
16,0
4
x
x
x
x
x
4,25
2,5
2,0
3,2
3,0
Siliconqualität A6092 ohne Festigkeitsträger
1,6 x 1,6
3,0 x 1,5
3,2 x 1,6
3,2 x 2,4
3,0 x 4,0
Abmessung in mm / Innendurchmesser x Wandstärke
4,0 x 2,0
4,0 x 2,4
4,8 x 1,6
4,8 x 2,4
4,0 x 3,0
5,0 x 1,5
5,0 x 2,5
5,0 x 3,0
6,0 x 2,0
6,0 x 3,0
6,4 x 1,6
6,4 x 2,4
6,4 x 3,2
7,9 x 2,4
7,9 x 3,2
8,0 x 1,6
8,0 x 2,0
8,0 x 3,0
8,0 x 4,0
9,5 x 2,4
9,5 x 3,2
9,6 x 3,2
10,0 x 2,5
10,0 x 3,0
10,0 x 4,0
12,0 x 3,2
12,7 x 3,2
15,9 x 3,2
19,0 x 3,2
25,4 x 4,8
3,2 x 1,6
5,0 x 3,0
8,0 x 2,1
10,0 x 4,0
16,0 x 5,0
4,0 x 2,0
6,0 x 1,5
8,0 x 3,0
12,7 x 3,2
19,0 x 3,2
4,0 x 2,5
6,0 x 2,0
8,0 x 4,0
12,7 x 4,0
25,0 x 4,8
4,8 x 2,4
6,0 x 3,0
8,5 x 3,25
15,9 x 3,2
25,4 x 6,4
5
SILICON-SCHLÄUCHE
SILICON-SCHLÄUCHE
RE-LINK SI/TO und SI: Das Programm
Das RE-LINK SI/TO-Programm ist als wiederverwendbares
Armaturensystem für Silicon-Schläuche ohne Festigkeitsträger entwickelt worden. Hierzu passende Siliconmeterware
finden Sie auf den Seiten 4 und 5.
Das wiederverwendbare Programm RE-LINK SI ist dagegen
für Silicon-Schläuche mit einem speziellen Festigkeitsträger
(Seite 10).
1
2
Die Hülsen zu diesen Programmen sind standardmäßig aus
Edelstahl 1.4301. Sie finden sie auf Seite 7. Andere
Werkstoffe, z.B. 1.4435 BN2 sind auf Anfrage lieferbar.
5
= RE-LINK SI/TO
4
3
Alle Werkzeuge, Hülsen und Armaturen sind passend zum
Montagegerät mit einem Symbol gekennzeichnet.
RE-LINK SI
6
= RE-LINK SI
Schlauch Nennweite DIN/ISO
6,0
8,0
10/8,0
12/10
16,0
20/15
25/20
32/25
Die Montage und Demontage beider Programme wird auf
einer manuellen Montage-/Demontagevorrichtung aus Edelstahl durchgeführt.
Alle Montage- und Demontagewerkzeuge auf der Platte
sind durch Sicherungsstifte in den jeweiligen Aufnahmen
gegen das Herausfallen gesichert. Auch die Verschlüsse der
Montage- und Demontagewerkzeuge sind mit Sicherungssystemen versehen.
Alle Einzelteile sind mit den obigen Symbolen lasergraviert,
sodass ein Vertauschen nicht möglich ist. Dies gilt auch für
die Demontagewerkzeuge. Diese und die Armaturen sind
zusätzlich mit gleichlautenden Zahlen (Angabe der Schlüsselfläche) versehen.
Zu beiden Programmen können Sie eine Montageanleitung
und einen Film bei TECNO PLAST anfordern bzw. unter
www.tecnoplast.de herunterladen.
6
7
9
RE-LINK SI/TO
Artikel-Nummer für die Hülse
HWV
HWV
HWV
HWV
HWV
HWV
HWV
HWV
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
SI
06
08
10
12
16
20
25
32
V1
V1
V1
V1
V1
V1
V1
V1
Innendurchmesser x Wandstärke
mm
6,0
8,0
9,6
10,0
12,0
16,0
18,0
25,0
x
x
x
x
x
x
x
x
2,0
3,0
3,2
4,0
4,0
3,0
3,2
4,8
Artikel-Nummer für die Hülse
HWV SI/TO 6,0
HWV SI/TO 8,0
HWV SI/TO 9,6
HWV SI/TO 10,0
HWV SI/TO 12,0
HWV SI/TO 16,0
HWV SI/TO 18,0
HWV SI/TO 25,0
x
x
x
x
x
x
x
x
2,0
3,0
3,2
4,0
4,0
3,0
3,2
4,8
V1
V1
V1
V1
V1
V1
V1
V1
8
Montage- und Demontage-Werkzeuge
1) Elektrischer Thermoschneider
2) Schlauchschneidezange
3) Große manuelle Montage- und Demontagemaschine
RE-LINK SI und SI/TO
4) Universalkegel aus PVDF für die Montage
5) Verlängerung für die Montage von Abmessungen > DN 20
6) Silicon-Schlauch RE-LINK SI
7) Demontagewerkzeug für RE-LINK SI und SI/TO
8) Montagewerkzeug für RE-LINK SI
(Abmessung < DN 20) und RE-LINK SI/TO
9) Montagewerkzeug für RE-LINK SI (Abmessung > DN 20)
7
SILICON-SCHLÄUCHE
SILICON-SCHLÄUCHE
RE-LINK SI/TO
Montageanleitung
Demontageanleitung
Wiederverwendbares Armaturensystem für SiliconSchläuche ohne Festigkeitsträger (Gewebe)
Alle Werkzeuge für die Montage und Demontage sind mit einem Dreieck versehen, so dass sie eindeutig dem System RE-LINK
SI/TO zuzuweisen sind.
Das RE-LINK SI/TO Programm ist ausschließlich für die Montage/Demontage von Silicon-Schläuchen der Typenreihe A6092 und A6093
entwickelt worden und darf nicht mit anderen Schläuchen kombiniert werden. Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften dieser Schläuche abgestimmt worden. Bei der Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion und Sicherheit nicht gewährleistet
und eine Haftung wird ausgeschlossen!
Um die Konfektionierung von Silicon-Schläuchen erheblich zu
erleichtern, hat TECNO PLAST ein neues Armaturensystem
entwickelt, das einfach, schnell und sicher zu montieren und
auch zu demontieren ist. Eine passende Montagehilfe vereinfacht Ihnen zusätzlich den Montage- bzw. Demontagevorgang.
RE-LINK SI/TO ist zum Patent angemeldet.
Die Hülse mit verjüngtem Ende
zuerst auf den Schlauch schieben.
Dieses System wurde speziell für Anwendungen in der
Pharma- und Biotechnologie entwickelt. Die Verbindung ist
bis 2 bar druckstabil, wobei der Betriebsdruck für SiliconSchlauchmeterware nach DIN 26055 Teil 2, Typ 1 geringer ist.
Die konfektionierte Schlauchleitung ist autoklavierbar und gut
zu reinigen. Bei der Konstruktion wurde auf die sogenannte
„Totraumfreiheit“ im Gesamtsystem geachtet – besonders im
Schlauchtüllenbereich (Übergang Armatur auf die Schlauchinnenwand).
Stecken Sie zur Demontage das
entsprechende Demontagewerkzeug ein und sichern es.
1
1
Bitte beachten Sie, dass der
Siliconschlauch gerade
abgeschnitten ist.
Neben der Tri-Clamp-Verbindung nach DIN 32676 sind auch
alle anderen bekannten Sterilverbindungen auf Anfrage lieferbar, z.B. Bund- oder Gewindestutzen nach DIN 11864.
Legen Sie das Schlauchende mit
der Armatur in das Demontagewerkzeug – und verriegeln es.
2
2
Standardwerkstoff für den Anschluss ist 1.4435, jedoch sind
auch andere Werkstoffe wie z.B. PVDF, Titan- oder HastelloyLegierungen möglich. Die produktberührte Oberfläche ist RA
< 0,8 µm; auf Wunsch sind auch andere und elektropolierte
Oberflächen möglich. Die Armaturen sind gekennzeichnet
(Chargenverfolgung) und können durch Materialzeugnis nach
EN 10204 - 3.1 belegt werden, was auch für die
Oberflächenrauigkeit gilt.
Die Armatur nun gerade bis zum
letzten Zahn in den Schlauch
einführen (siehe Bild 4).
Ziehen Sie am Schlauch und
drehen gleichzeitig die Hülse ab.
3
3
Um Verwechselungen bei Produktschläuchen auszuschließen,
sind verschiedene farbliche Unterscheidungen möglich, z.B.
außen auf der Schlauchmeterware, auf der Hülse oder der
Armatur.
Anschließend dann die Hülse soweit
wie möglich auf die Armatur schieben
und den vorkonfektionierten Schlauch
in das Montagewerkzeug einlegen.
Ziehen Sie den Schlauch von der
Armatur.
4
4
Folgende Abmessungen sind für dieses System lieferbar
Innendurchmesser x Wandstärke
mm
3,0
4,0
4,8
6,0
6,0
8,0
8,0
8,0
x
x
x
x
x
x
x
x
1,0
2,0
1,6
2,0
3,0
1,6
3,0
4,0
9,6 x 3,2
10,0 x 2,5
10,0 x 4,0
12,0 x 3,2
12,7 x 3,2
16,0 x 3,0
19,0 x 3,2
25,0 x 4,8
Bei entsprechenden Abnahmemengen kann dieses System
auch auf abweichende Abmessungen angepasst werden.
Den passenden Schlauch
zum System finden Sie auf
den Seiten 4 und 5.
Das RE-LINK SI/TO-Programm ist ausschließlich für die
Montage/Demontage von Silicon-Schläuchen der Typenreihe
A6092 und A6093 entwickelt worden und darf nicht mit
anderen Schläuchen kombiniert werden.
Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften
dieser Schläuche abgestimmt worden.
Bei der Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion
und Sicherheit nicht gewährleistet und eine Haftung wird
ausgeschlossen!
Ziehen Sie am Schlauchende,
während Sie gleichzeitig mit dem
Universalkegel durch die Hebelwirkung die Armatur in den Schlauch
schieben.
Hülse und Armatur können nun
wieder verwendet werden.
5
5
Die Hülse muss bündig an der
Armatur anliegen.
6
8
9
SILICON-SCHLÄUCHE
SILICON-SCHLÄUCHE
RE-LINK SI
Montageanleitung
Wiederverwendbares Armaturensystem für SiliconSchläuche mit einem Festigkeitsträger (Gewebe)
Alle Werkzeuge für die Montage und Demontage sind mit einem Punkt versehen, so dass sie eindeutig dem System RE-LINK SI
zuzuweisen sind.
Das Montagesystem RE-LINK SI ermöglicht die selbständige
Montage und Demontage der Silicon-Schlauchmeterware
AES6093. RE-LINK SI ist zum Patent angemeldet.
Das RE-LINK SI Programm ist ausschließlich für die Montage/Demontage von Silicon-Schläuchen der Typenreihe AES6093 entwickelt worden und darf nicht mit anderen Schläuchen kombiniert werden. Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften dieser
Schläuche abgestimmt worden.
Bei der Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion und Sicherheit nicht gewährleistet und eine Haftung wird ausgeschlossen!
Der Kernschlauch und die Beschichtung (Decke) bestehen
aus 60 +/- 5 Shore A platinkatalysiertem Silicon und entsprechen den Richtlinien FDA, USP 87, USP 88, USP 151, EP
3.1.9, DIN EN ISO 10993, BfR XV Silicone. Die SiliconSchlauchmeterware ist mit einem für den Anwendungszweck
weiterentwickelten Festigkeitsträger (PES-Mono-Geflecht)
ausgestattet. Standardmäßig ist die Bedruckung der
Schlauchmeterware nach DIN 26055 Teil 2.
1
Demontageanleitung
Zur Montage schieben Sie die
Hülse über das gerade abgeschnittene Schlauchende. Beachten Sie,
dass die Phase zum Schlauchende
zeigt.
Stecken Sie zur Demontage das
entsprechende U-Profil ein und
sichern es.
Stecken Sie dann die Armaturl in
den Schlauch hinein – bis maximal
zur Markierung. (roter Pfeil)
Legen Sie Schlauchende mit
Armatur in das U-Profil – und verriegeln es.
1
RE-LINK SI bietet Ihnen viele Vorteile:
1.) Die selbständige Montage der Silicon-Schläuche innerhalb
kurzer Zeit
2.) Die individuelle Montage der gewünschten Armatur
3.) Die Wiederverwendbarkeit von Hülse und Armatur, die zur
Kosteneinsparung führt
4.) Die einfache Demontage der Armatur
5.) Alle Armaturen von TECNO PLAST können einfach
montiert und demontiert werden
2
2
Die Anschlüsse selbst sind in jeder bekannten Ausführung
und Edelstahllegierung lieferbar.
Achtung: Bei senkrechtem Einbau darf die Anschlusskupplung
nicht auf Zug belastet werden. Vor dem Einsatz dieser Produktreihe mit gasförmigen Stoffen bitten wir um Rücksprache mit
TECNO PLAST.
3
Legen Sie nun den vorkonfektionierten Schlauch in das Montagewerkzeug, schließen und sichern es. Für
alle Schlauchnennweiten unter
DN 20 DIN legen Sie das einfache
Montagewerkzeug ein.
Folgende Größen sind für dieses System lieferbar
Schlauchnennweite
DIN/ISO
6
8
10/8
12/10
16
20/15
25/20
32/25
empfohlener
Betriebsdruck
bei 20°C*
minimaler
Berstdruck
bei 20°C**
bar
10
10
10
8
8
6
4
3
Vakuum
Biegeradius
bar
bar
mm
40
40
40
32
32
24
16
12
-0,85
-0,85
-0,85
-0,80
-0,80
-0,80
-0,75
-0,70
50
60
70
80
100
150
185
220
ArtikelNummer***
AES6093-06
AES6093-08
AES6093-10
AES6093-12
AES6093-16
AES6093-20
AES6093-25
AES6093-32
Anmerkung: Ab einer Temperatur von +20°C muss der Platzdruck bei Erhöhung um je 35°C um 10 % reduziert werden.
* Die maximale Betriebstemperatur beträgt kurzfristig +160°C.
** Der Sicherheitsfaktor beträgt 1: 4. Das System ist nicht für pulsierende Drücke geeignet.
*** Artikel-Nummer für Standardausführung mit transluzenter Decke
Das Armaturensystem ist ausschließlich für die oben genannten TECNO PLAST-Schläuche mit Gewebeeinlage entwickelt worden und
darf nicht mit anderen Schläuchen kombiniert werden. Das Armaturensystem ist auf die besonderen Eigenschaften dieser Schläuche abgestimmt.
Bei einer Kombination mit anderen Schläuchen sind Funktion und Sicherheit nicht gewährleistet und eine Haftung wird ausgeschlossen!
Bereits eingesetzte Schlauchmeterware darf nicht mehr wiederverwendet werden.
Die genannten Nutzungseinschränkungen sind stets nur als Richtlinie zu verstehen. In solch einer Liste kann niemals (allen möglichen Faktoren) der
großen Vielfalt unterschiedlicher Anwendungen Rechnung getragen werden.
10
Ziehen Sie am Schlauchende …
Ziehen Sie am Schlauch und
drehen gleichzeitig die Hülse ab.
3
Mit einem elektrischen Thermoschneider trennen Sie nun den
Schlauch vorsichtig bis zum Armaturenende auf.
4
4
... während Sie gleichzeitig mit dem
Universalkegel durch die Hebelwirkung die Armatur in den Schlauch
schieben.
Ziehen Sie nun den Schlauch von
der Armatur und nehmen die Hülse
ab.
5
5
Prüfen Sie schließlich, ob die Hülse
in der dafür vorgesehenen
Aufnahme an der Armatur sitzt.
6
Hülse und Armatur können Sie nun
wieder verwenden.
6
11
SILICON-SCHLÄUCHE
SILICON-SCHLÄUCHE
TP ROT
Chemische Beständigkeit
Silicon-Schlauch mit Festigkeitsträger (Gewebe)
und Außendecke
Beschreibung/Konstruktion
TP ROT ist ein peroxidischvernetzter Siliconhochtemperaturschlauch mit einem innenliegenden Festigkeitsträger
sowie einer transluzenten oder farbigen Außendecke. Diese
gewebeverstärkte Ausführung garantiert eine hohe
Druckfestigkeit.
Die Tabelle “Spezifikationen” (siehe Seite gegenüber) gibt Ihnen
eine Übersicht über mögliche Abmessungen, sowie technische
Werte und Geflechts-Typen. Standartfarbe ist Rot – weitere
Farben sind auf Anfrage lieferbar.
Für Abmessungen die wir nicht als Lagerware führen, ist die
Mindestabnahmemenge 100 m.
Folgende Festigkeitsträger (Gewebe) werden je nach Nennweite standardmäßig eingesetzt. Polyester-Monofile (PESMono bis +160°C), Polyestergarne (bis +160°C) sowie
Glasseidenzwirne (bis +180°C).
Auf Wunsch ist auch ein Geflecht aus Aramidfasern
(bis +180°C) möglich. Die Eignung des Geflechtes ist größtenteils abhängig von der Temperatur und/oder Bewegung.
Glasseide weist eine geringere dynamische Belastbarkeit
als Polyester auf, wobei die Druckfestigkeit zwischen Glasseide und Polyester nahezu identisch ist. Glasseide bricht
bei Bewegung jedoch schneller als Polyester, ist aber wiederum bei höheren Temperaturanforderungen zu empfehlen.
Aramidfasern weisen in der Summe die besten Eigenschaften
auf.
Der TP ROT-Schlauch eignet sich für den Transport nahezu
aller Lebensmittel, pharmazeutischer Medien, schwacher
Säuren und Alkalien, polarer Lösungsmittel, vieler Alkohole,
Phenole, von Ozon und Sauerstoff. Höhermolekulare unpolare Kohlenwasserstoffe können ein Aufquellen verursachen.
Dampfdauereinsatz beschleunigt den Alterungsprozess.
Unter www.tecnoplast.de kann eine Beständigkeitsliste
abgerufen werden.
Technische Eigenschaften
Bruchdehnung:
300% ohne Einrisse
Zugfestigkeit:
ca. 1600 N
Rückbildung:
fast vollständig
Wärmeleitfähigkeit:
0,27 Watt / (m x k)
Temperaturfestigkeit:
bei Polyester bis + 160°C
bei Glasseide bis + 180°C
Temperaturbeständigkeit
Der TP ROT-Schlauch ist in einem Temperaturbereich von
-60°C bis +180°C einsetzbar, (abhängig von der Armierung).
Siehe hierzu die Tabelle Eigenschaften von Druckschlauch
und Armierungen.
Spezifikation
In Nennweiten von ID 3-50 mm erhältlich.
Der TP ROT-Schlauch wird je nach Ausführung in 60-75
Shore A geliefert. Er wird standardmäßig aus Rohstoffen
gefertigt, die folgenden Empfehlungen entsprechen:
Flammpunkt:
ca. 500°C
Kriechstromfestigkeit:
Gruppe T 5
Dielektrizitätskonstante:
3,2/20°C/800 Hz
2,9/180°C/800 Hz
Shorehärte:
60 bis 75 +/- 5 Shore A
Silicon-Ausgangsmaterial:
für den transparenten Innenschlauch:
Lebensmittelqualität FDA/BfR konform
+ USP Class VI
für die farbige Außendecke: FDA/bfR
konform
Geflecht:
Polyester, Glasseide (GLS), Aramid
• BfR XV Silicone
• FDA § 21 CFR 177.2600
• USP Class VI
(bei farbiger Außendecke nur für den Innenschlauch)
Technische Eigenschaften entnehmen Sie bitte der Tabelle
gegenüber. Dabei handelt es sich um typische Mittelwerte.
Eigenschaften von Druckschlauch-Armierungen
Armierung
PES-MF
Bezeichnung
Aufmachung
Textile
Temperaturbeständigkeit
PolyesterMultifilament
Garn
bis 160°C
PES-Mono
PolyesterMonofilament
Monofil
bis 160°C
Glasseide
E-Glas
Zwirn
bis 180°C
Aramid
Aramidfaser
Garn
bis 180°C
Spezifikationen
Alle TP ROT-Schläuche sind
•
•
•
•
geschmacks- und geruchsneutral,
frei von Weichmachern,
physiologisch und toxikologisch unbedenklich,
exzellent beständig gegen Witterung, Alterung und Licht.
Haupteinsatzgebiete der TP ROT-Schläuche sind die
Getränke- und Lebensmittelindustrie, die Verpackungsindustrie (Abfüllanlagen), der Maschinen- und Anlagenbau sowie
die Elektroindustrie (Kühlsysteme).
Nennweite
ID x Wand
4,0 x 2,5 mm
5,0 x 2,5 mm
6,0 x 3,0 mm
8,0 x 3,2 mm
9,5 x 3,7 mm
10,0 x 4,0 mm
12,0 x 3,5 mm
12,5 x 4,0 mm
14,0 x 4,5 mm
19,0 x 5,8 mm
22,0 x 5,8 mm
25,0 x 6,0 mm
29,0 x 7,0 mm
50,0 x 7,0 mm
AD
mm
Berstdruck*
20°C/bar
Berstdruck*
95°C/bar
Berstdruck*
130°C/bar
Biegeradius
mm
PES-Mono
GLS
9,0
10,0
12,0
14,4
16,9
18,0
19,0
20,5
23,0
30,6
33,6
37,0
43,0
64,0
65
55
60
45
40
40
33
38
36
30
29
28
28
15
51
41
37
31
28
28
21
28
27
22
21
21
21
8
33
30
26
23
20
20
13
21
21
16
15
20
20
5
40
45
50
60
70
70
75
80
85
150
170
185
200
350
+
+
+
+
+
+
+
+
+
-
+
+
+
+
+
* Der Berstdruck ist abhängig von den Betriebsparametern und einer geeigneten Anschlusstechnik. Alle Angaben sind als Richtwerte zu verstehen.
** Der Sicherheitsfaktor Betriebsdruck zu Berstdruck beträgt 1:4.
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NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Allgemein
Die Silicon-Schläuche von TECNO PLAST sind nicht für die Verwendung in
Luft- und Raumfahrt oder bei medizinischen Implantationen vorgesehen.
Entsprechender Gebrauch ist daher streng verboten.
Silicon-Schläuche sind ferner nicht im Umfeld radioaktiver Strahlung zu verwenden, da diese die mechanischen und elektrischen Eigenschaften des
Silicon-Schlauch-Materials beeinträchtigt.
TECNO PLAST ist nicht für Schäden haftbar, die dadurch entstehen, dass
seine Kunden die Hinweise, die in diesen Nutzungsbedingungen enthalten
sind, nicht beachten.
Dem Kunden obliegt die Verantwortlichkeit für die gewissenhafte Prüfung
aller Nutzungseinschränkungen der von ihm zwecks Verwendung in einer
seiner Anwendungen erworbenen Produkte. Ebenso hat der Kunde dafür
Sorge zu tragen, dass bei der Gestaltung der Anwendung den Nutzungseinschränkungen Rechnung getragen wird. Die betreffenden Nutzungseinschränkungen werden auf dieser Seite und an den entsprechenden Stellen der
Silicon-Schlauch-Broschüre beschrieben. Orientieren Sie sich stets an der
zuletzt veröffentlichten Produktbroschüre, die Sie von der AFLEX-Website
oder von der TECNO PLAST-Website herunterladen bzw. auch direkt
anfordern können.
Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die auf dieser Seite und anderenorts in
den Produktbroschüren der Unternehmen genannten Nutzungsbeschränkungen stets nur als Richtlinie zu verstehen sind, da in solch einer Liste niemals
allen möglichen Faktoren der großen Vielfalt unterschiedlicher Anwendungen
Rechnung getragen werden kann. Es obliegt daher der Verantwortlichkeit
des Kunden, die Eignung des Produktdesigns für die geplante Anwendung
und deren Sicherheit zu gewährleisten, wobei sein besonderes Augenmerk
der chemischen und elektrostatischen Verträglichkeit der unterschiedlichen
im Schlauch transportierten Gase und Flüssigkeiten, der Möglichkeit korrosiver Außeneinflüsse, den unterschiedlichen Formen und der Wahrscheinlichkeit mechanischer Probleme wie Abrieb und Verschleiß (intern wie extern),
Bruch, Überdehnungen und extreme Schwingungen usw. und extremen
Temperatur- und Druckverhältnissen und -schwankungen zu gelten hat, die
einzeln oder zusammen die normale Lebensdauer von Schläuchen z.T. erheblich verkürzen können. Es liegt ferner in der Verantwortung des Kunden, die
Risiken eines Schlauchversagens einschließlich der zu erwartenden Folgen
abzuschätzen und geeignete Maßnahmen zum Schutz seiner Angestellten
und ggf. der Öffentlichkeit zu treffen. Führt der Kunde Anwendungen aus, bei
denen zur Vermeidung schwerer finanzieller Verluste eine sofortige Ersetzung
des Schlauchsystems im Falle eines Schlauchversagens erforderlich ist, hat
dieser Kunde selbst die Verantwortung für die Bestellung und Lagerhaltung
entsprechend erforderlicher Schlauchkontingente zu tragen. Der Kunde hat
ebenfalls TECNO PLAST von besonderen Anforderungen an die Schläuche –
z.B. bei der Reinigung oder Trocknung – und von besonders zu prüfenden
relevanten Produkteigenschaften in Kenntnis zu setzen, die über die üblichen
Standards der Branche hinausgehen.
Wenn der Kunde hinsichtlich dieser oder anderer Nutzungsbeschränkungen
und Sicherheitsbestimmungen Zweifel hegt, obliegt es seiner Verantwortung,
TECNO PLAST entsprechend in Kenntnis zu setzen und um eine schriftliche
Beantwortung seiner einschlägigen Fragen zu bitten.
Ferner obliegt es der Verantwortung des Kunden, im Falle jedes Verkaufs
bzw. jeder Weitergabe des Produkts alle einschlägigen erforderlichen Informationen einschließlich der Broschüren über die Produkte der Modellreihen
CORROFLON, TECNOLINE und SMOOTHLINE und der vorliegenden Seite
dem Endbenutzer zur Kenntnis zu bringen und diesen auf seine Pflicht
aufmerksam zu machen, sich regelmäßig über die aktuellen und für seine
Anwendung relevanten Nutzungsbeschränkungen zu informieren.
Lebensdauer der Schläuche
Es ist nicht möglich, eine allgemeine und für alle Produkte von TECNO
PLAST in allen Anwendungen gültige Lebensdauergarantie abzugeben.
Zuverlässige Voraussagen über die mutmaßliche Lebensdauer von Produkten können von TECNO PLAST nur in genauer Kenntnis aller relevanten
Informationen über die Anwendung abgegeben werden. Auf eine entsprechende schriftliche Darstellung der Situation wird TECNO PLAST vor der Bestellung Stellung nehmen.
Wird eine entsprechende schriftliche Zusage nicht in dieser Form beantragt
und erteilt, kann TECNO PLAST keinerlei Haftung für ein – nach Kundenmeinung vorzeitiges – Versagen seiner Produkte übernehmen. Eine Ausnahme
von dieser Regelung besteht lediglich im Falle der Verwendung fehlerhafter
Materialien oder nachweislicher Fertigungsfehler.
Garantie
TECNO PLAST gewährleistet für eine Dauer von 12 Monaten im Anschluss
an den Erstverkauf, dass seine Produkte nicht unter Verwendung fehlerhafter
Materialien hergestellt wurden und frei von Fertigungsmängeln sind. Nicht
unter diesen Garantieschutz fallen ungeprüfte Schläuche gemäß unten stehender Definition, bei denen der Kunde die Ausführung eines Drucktests vor
der Inbetriebnahme versäumt hat.
Produktfehler
Im Falle eines Produktversagens bittet TECNO PLAST um Entkontaminierung
und Rücksendung des betreffenden Produkts (mit Dekontaminierungsbescheinigung), um eine gründliche Analyse des Vorfalls vornehmen zu können.
Der Kunde sollte ferner einen detaillierten schriftlichen Bericht über die
genauen Umstände des Versagens vorlegen und insbesondere auf die zum
betreffenden Zeitpunkt herrschenden Druck-, Vakuum- und Temperaturverhältnisse, die Biegung des Schlauchs sowie zyklische Kombinationen dieser
Größen eingehen und die transportierten Flüssigkeiten und Gase ebenso
bezeichnen wie die Gesamtbetriebsdauer (das Alter) des Schlauchs. Der
Kunde kann ebenfalls Zeugen des Vorfalls entsenden. TECNO PLAST wird
einen ausführlichen Bericht erstellen und dem Kunden vorlegen.
Sollte dem technischen Versagen ein Konstruktions- oder Verarbeitungsfehler
zugrunde liegen, ist jedwede Haftung von TECNO PLAST auf den Rechnungswert des betreffenden Schlauchs bzw. im gegebenen Falle auf den Rechnungswert der gesamten Kundenbestellung beschränkt, einschließlich angemessener Kosten für die Entfernung und den Ersatz des beanstandeten
Schlauchs sowie für dessen Verpackung und Versendung an TECNO PLAST.
TECNO PLAST übernimmt in keinem Falle eine Haftung für Folge- und
Finanzschäden, einschließlich, aber nicht ausschließlich von Schäden aus
entgangenem Gewinn, aus entgangener Fertigung oder aus Ausfallzeiten.
Ungeprüfte Schläuche
Es ist überaus wichtig, vor der Inbetriebnahme die Eignung der Produkte für
den entsprechend spezifizierten Betriebsdruck zu überprüfen. Zu diesem
Zweck werden alle Produkte bei einem Test dem anderthalbfachen
Betriebsdruck in Abhängigkeit des drucklimitierenden Bauteils (Armaturen
bzw. Schlauchausführung) ausgesetzt, in der Regel mit Wasser. Dies wird
auch jeweils in den TECNO PLAST-Produktbroschüren erwähnt.
Dieser Test sollte mit einem komplett konfektionierten Schlauch durchgeführt
werden, da gleichzeitig Schlauchliner und Armaturen auf Dichtheit überprüft
werden sollten.
Weder TECNO PLAST noch der Schlauchhersteller testen daher Schlauchmeterware. Nach Selbstmontage beim Kunden muss vielmehr der Kunde
den kompletten Schlauch einer Druckprüfung unterziehen.
Normalerweise werden vor Auslieferung Schlauchmeterware oder Einzelteile
keinem abschließenden Drucktest unterzogen.
Kunden, die einen Schlauch mit Armaturen bestellen, die vom Kunden beigestellt werden oder die nicht zum Lieferprogramm von TECNO PLAST
gehören, müssen möglicherweise einen nicht druckgeprüften Schlauch
akzeptieren, da manche Armaturen nicht an das Druckprüfsystem angeschlossen werden können. In diesem Fall bedarf es einer einvernehmlichen Absprache zwischen den Parteien, dass der Schlauch erst nach Einbau getestet
werden kann. Die Schlauchverbindung wird als „ungeprüft“ gekennzeichnet
und mit dem Hinweis auf eine vorzunehmende Druckprüfung ausgeliefert.
Schlauchkonfektionierung durch den Kunden
Für ein vom Kunden selbst konfektioniertes Schlauchprodukt übernimmt
TECNO PLAST nur dann eine Haftung, wenn alle Bauteile des Schlauchund Armatursystems von TECNO PLAST geliefert und gemäß den aktuellen
gültigen Herstellungs- und Prüfvorschriften von TECNO PLAST von einem
Monteur konfektioniert und getestet wurden, der von TECNO PLAST
geschult wurde und im Besitz der entsprechenden Bescheinigungen ist.
Einbau der Schlauchleitungen
Die Länge der Schlauchleitungen und ihre Einbauweise muss sich immer
nach der in den Produktbroschüren beschriebenen Längenberechnung und
Einbauhinweisen richten.
Bei Anschluss zur Verwendung müssen die Armaturen der Schlauchleitungen
immer an den vorschriftsmäßigen Gegenstücken in vorschriftsmäßiger Art
und Weise, mit dem vorschriftsmäßigen Werkzeug, Schraubenschlüssel,
Klemmen, Muttern und Bolzen etc., angeschlossen werden. Die Verbindung
muss ausreichend angezogen werden, um sicherzustellen, dass die Verbindungsstelle nicht leckt. Sie darf aber nicht zu stark angezogen werden, da
dies die Dichtfläche, insbesondere bei PTFE ausgekleideten und gezogenen
Anschlussarmaturen, beschädigen könnte.
Höhere Gewalt
TECNO PLAST ist für Verzögerungen, Versäumnisse und Unterlassungen bei
der Erfüllung von Kundenaufträgen nicht haftbar zu machen, deren Ursachen
sich seiner Verantwortung entziehen, einschließlich, aber nicht ausschließlich
im Falle von kriegerischen oder kriegsähnlichen Auseinandersetzungen, Aufständen, Streiks, Naturkatastrophen oder einschlägiger Versäumnisse von
Spediteuren, Zulieferfirmen oder Drittunternehmen, die nicht der unmittelbaren Kontrolle durch TECNO PLAST unterliegen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von TECNO PLAST,
die auch unter www.tecnoplast.de abrufbar sind.
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
1. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNO PLAST
Industrietechnik GmbH Düsseldorf (im Folgenden „TECNO PLAST“) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen. Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und
Leistungen von TECNO PLAST gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen, soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist oder
für bestimmte Waren zusätzliche, besondere Bedingungen gelten.
2. Abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn und soweit wir
ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Soweit wir abweichenden Bedingungen des Kunden zustimmen, gilt diese Zustimmung nur für den konkreten Einzelfall,
nicht jedoch für frühere oder künftige Lieferungen und Leistungen.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Vertretungsbefugnis
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist an einen Auftrag zwei Wochen
gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn wir die Annahme schriftlich bestätigt haben. Bei sofortiger Lieferung durch uns kann jedoch die schriftliche
Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.
2. Wir weisen darauf hin, dass nur unsere vertretungsberechtigten Geschäftsführer und Prokuristen in vertretungsberechtigter Anzahl befugt sind, Vereinbarungen, Nebenabreden zu bestehenden Verträgen, Vertragsergänzungen
und Zusagen zu tätigen. Sonstige Mitarbeiter von TECNO PLAST sind hierzu
nicht berechtigt, es sei denn, sie werden von einer vertretungsberechtigten
Person hierzu schriftlich bevollmächtigt.
Es ist allgemeine Geschäftspraxis von TECNO PLAST, dass sämtliche Vereinbarungen,
Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Zusagen schriftlich abgeschlossen bzw.
abgegeben werden. Lediglich schriftliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsergänzungen und Zusagen sind verbindlich. Insbesondere gelten telefonische Hilfestellungen durch Mitarbeiter von TECNO PLAST nicht als zugesicherte Eigenschaften.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Verstöße können unter anderem
Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
§ 3 Preise
1. Es gelten nur die Preise, die schriftlich vereinbart wurden, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
2. Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen die Kosten für Verpackung, Fracht, Auf- und
Abladen, Transport, Porto, Versicherung, Aufstellung, Montage und Inbetriebnahme
sowie sonstige Versandkosten nicht ein.
§ 4 Zahlungen
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung abzüglich 2 % Skonto oder spätestens nach 30 Tagen ohne Abzug fällig und
zahlbar. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von
30 Tagen nach Zugang der Rechnung bei uns eingegangen, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
2. Bei mehreren fälligen Forderungen gegen den Kunden werden Zahlungen trotz eventuell anderslautender Bestimmungen des Kunden grundsätzlich zunächst auf die älteren Forderungen angerechnet, es sei denn, es wird eine andere Verrechnungsweise
vereinbart. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Der Kunde wird über die Art der Verrechnung informiert.
§ 5 Lieferung
1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die
Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind nur gültig, wenn sie von TECNO PLAST schriftlich abgegeben worden sind.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen –
hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch
wenn sie bei unseren Lieferanten oder unseren Unterlieferanten eintreten –, haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir berechtigt, sofern diese für den Kunden
zumutbar sind.
§ 6 Gewährleistung
1. Für die verkauften Waren gilt die in der jeweiligen unter http://www.tecnoplast.de/tp/
downloads.php abrufbaren Produktbroschüre beschriebene Beschaffenheit als vereinbart. Davon abweichende oder ergänzende Beschaffenheitsvereinbarungen geltend
nur, wenn sie gemäß § 2 Nr. 2 schriftlich vereinbart wurden.
2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nach Erhalt zu
untersuchen und sich dabei zeigende Mängel unverzüglich anzuzeigen.
Offensichtliche Mängel, d. h. Mängel, die der Kunde auch ohne Untersuchung erkennen
kann, sind ohne Abwarten der Untersuchung unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Mängel, die sich erst später zeigen, sind unverzüglich, nachdem sich erste Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Mangels zeigen, anzuzeigen. Erfüllt der Kunde die
vorgenannten Anzeigepflichten nicht, so gilt die Ware als genehmigt und dem Kunden
stehen danach keine Rechte im Zusammenhang mit den schuldhaft nicht angezeigten
Mängeln mehr zu. Sämtliche Mängel sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten, der
Rechnungsnummer und der Warenpostennummer anzuzeigen. Zur Erhaltung der
Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Der Kunde
hat uns die Möglichkeit einzuräumen, die Beanstandungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für die unverzügliche Untersuchung der
Ware, die Nichterkennbarkeit eines verdeckten Mangels bei Untersuchung, den Mangel
selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Absendung der Mängelanzeige.
3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung
und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Der Kunde hat TECNO PLAST für die Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung
der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir
in diesem Fall sofort zu verständigen sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst
oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das
Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den Vertragspreis zu mindern oder nach
seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht
dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Mängel eines Teils
der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es
sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
5. TECNO PLAST haftet nicht für Mängel der Ware, die der Kunde verursacht hat.
TECNO PLAST haftet insbesondere nicht für Mängel, die aufgrund folgender Verhaltensweisen des Kunden verursacht werden: Missachtung von den unter http://www.
tecnoplast.de/tp/downloads.php abrufbaren Betriebsanleitungen, Nutzungsbedingungen und/oder den Produktbroschüren, Änderungen an den Waren durch den Kunden
selbst, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel,
mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder
elektrische Einflüsse – sofern sie nicht von uns zu verantworten sind.
6. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Integration und das Funktionieren der Ware
in seinem eigenen Gesamtsystem. Hierfür übernimmt TECNO PLAST keine Gewähr.
7. Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung von
TECNO PLAST für daraus entstehende Folgen. Gleiches gilt, wenn ohne unsere vorherige Zustimmung Änderungen der Waren vorgenommen werden.
§ 7 Haftung
1. TECNO PLAST haftet für Schäden, die durch TECNO PLAST selbst, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig
verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet TECNO PLAST
nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch TECNO PLAST selbst,
seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, jedoch der Höhe nach beschränkt
auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden
aus Produkthaftung.
3. Unbeschadet der Regelung in § 6.4 beträgt die Verjährungsfrist für sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden ein (1) Jahr.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen Verträgen, unser Eigentum. Bei laufender
Rechnung (Kontokorrent) gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere
Saldoforderung, wenn der Saldo gezogen ist.
2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für TECNO PLAST als Hersteller
im Sinne von § 950 BGB unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Kunden und
ohne Verpflichtung für TECNO PLAST. Der Eigentumsvorbehalt setzt sich an der verarbeiteten Ware im Verhältnis des Wertes der in Rechnung gestellten Ware zum Wert der
hergestellten Ware fort. Entsprechendes gilt bei Vermengung.
3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im üblichen Geschäftsverkehr und nur, sofern
er sich nicht in Verzug befindet, veräußern, verarbeiten, vermischen oder verbinden.
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und
Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Die Verfügungsbefugnis endet, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, oder wenn über sein Vermögen das
Insolvenzverfahren beantragt wird.
4. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung
aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Kunde ist verpflichtet,
uns alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen, die zur Verfolgung der
Rechte des Kunden gegenüber seinen Abnehmern erforderlich sind. Bei Pfändungen
oder sonstigen Beschlagnahmen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu
benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen für TECNO
PLAST einzuziehen.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
TECNO PLAST und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG - Übereinkommen der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980).
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf. Klagen sind allerdings auch am
Sitz des Beklagten zulässig.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser, oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
S
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15